Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. Januar 2015 wird in den Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune betrieben werden, die Handlungsanweisung HEGA 12/14-15 zur Erhöhung der „Kassensicherheit in den IT-Verfahren“ angewandt. Die Einführung und Umsetzung der Anweisung hat bei den Personalvertretungen vieler Jobcenter zu massiven Unmutsäußerungen geführt. Dies resultiert insbesondere daraus, dass die Personalvertretungen vor Ort vor der Verabschiedung der Handlungsanweisung in keiner Weise einbezogen wurden. Festgestellt und weiterhin befürchtet wird insbesondere durch die Personalräte, dass sich der Personalaufwand im Bereich der Leistungsbearbeitung erheblich erhöht. Demgegenüber stehen aber weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen für einen massiven Personalaufwuchs zur Verfügung. Laut Presseberichten gehen die Personalräte von einem zusätzlichen Personalbedarf von 1 252 zusätzlichen Stellen aus (Huffingtonpost.de vom 3. Februar 2015). Demgegenüber steht, dass nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nur 400 befristete Stellen bewilligt worden seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
In welcher Art und Weise wurde bis zum 31. Dezember 2014 der sorgfältige Umgang mit den Haushaltsmitteln in den gemeinsamen Einrichtungen sichergestellt, und welche Sachverhalte haben zur formellen Durchsetzung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln durch die Handlungsanweisung HEGA 12/14-15 geführt?
Welcher Teil der Zahlungsvorgänge wurde generell bisher, während der Anwendung von Arbeitslosengeld II (A2LL), in den gemeinsamen Einrichtungen im Vier-Augen-Prinzip bearbeitet?
Gab es in der Vergangenheit eine Anweisung, das Vier-Augen-Prinzip ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, um welche Anweisung handelt es sich dabei, und welches war der Grund für ihren Erlass?
Welche konkreten Umstände veranlassten die Bundesagentur für Arbeit, diese Änderung der Geschäftsanweisung während des Prozesses der Umstellung von A2LL auf ALLEGRO vorzunehmen, und welche Auswirkungen hatte dies auf den Umstellungsprozess?
Woraus resultiert die Feststellung, dass ein Festhalten am bisherigen Vorgehen nur um den Preis erhöhter Stichproben möglich gewesen wäre, und warum wären (bei maschineller Abrechnung über ALEGRO) dazu aufwendige Listen zu erarbeiten gewesen?
Woraus resultiert die Feststellung, dass ein Festhalten am bisherigen Verfahren die manuelle Anzahl der Berichtspflichten erhöht?
Welche nachträglichen Stichproben und Berichte sind mit der durchgängigen Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips nunmehr entfallen, und entfallen diese in allen gE im gleichen Umfang?
Wenn nein, welche entfallen in welchen gE?
Gibt es Hinweise auf einen massiven, flächendeckenden Betrug durch die Mitarbeiterschaft in den Jobcentern der gE, oder worin besteht die konkrete Gefährdung der Kassensicherheit?
Handelt es sich bei der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Katja Kipping auf Bundestagsdrucksache 18/3960, „Die BA hat zur durchgängigen Umsetzung des 4-Augen-Prinzips einen Mehrbedarf von rund 400 Jahreskräften geschätzt […]“, um befristete oder unbefristete Vollzeitstellen, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen gE?
Für den Fall, dass es sich bei den zusätzlichen Stellen um befristete Stellen handelt, ist die Handlungsanweisung ebenfalls befristet?
Wie sieht der Betreuungsschlüssel im Bereich Leistung in den gE im Jahr 2014 (Berichtsmonat Dezember 2014, gleitender Jahresdurchschnitt September 2013 bis August 2014) aus, und wie wird er sich unter Berücksichtigung der Verteilung der 400 zusätzlichen Stellen im Einzelnen verändern?
Erfolgt die Verteilung der zusätzlichen Stellen in den gE unter Einbeziehung der örtlichen Personalräte, und wenn nein, warum nicht?
Ist in der geschätzten Erhöhung des Personalmehrbedarfs um 400 Jahreskräfte ein kommunaler Personalanteil enthalten?
a) Wenn ja, wie hoch ist der zusätzliche kommunale Beitrag?
b) Wenn nein, besteht die Möglichkeit, den kommunalen Anteil zusätzlich zu erhöhen?
Was verbirgt sich hinter der Umschreibung „Umgang mit zahlungsrelevanten Daten“, und welche Vorgänge sind welchen Schwierigkeitsgraden zugeordnet?
Ist es richtig, dass das Vier-Augen-Prinzip die Sichtung des kompletten Leitungsvorganges umfasst, und wenn ja, welchen Umfang haben solche Vorgänge minimal und maximal?
Ist davon auszugehen, dass die „Prüfer“, also das zweite Augenpaar, in der Regel selbst Vorgänge in der Leistungsabteilung zu bearbeiten haben, und wie wird der zusätzliche Zeitbedarf kompensiert?
Sind von der Arbeitsanweisung HEGA außer den Leistungsteams auch andere Bereiche betroffen, und wenn ja, welche?
Ist es für die Leistungsmonate Januar und Februar 2015 aufgrund der Anweisung zu verzögerten Auszahlungen an Hartz-IV-Leistungsberechtigte gekommen, und wenn ja, in welchem Umfang, und welche Jobcenter waren davon betroffen?
Welche Mitbestimmungsrechte gibt es vonseiten der Beschäftigten der Jobcenter und ihrer Personalräte bei einer durch die Bundesagentur für Arbeit zentral organisierten Einführung neuer Arbeitsabläufe bzw. grundlegend neuer Arbeitsmethoden, wie beispielsweise der Einführung von ALLEGRO oder dem Vier-Augen-Prinzip?
Welchen Stand hat aktuell das Projekt „Personalbemessung für die Leistungsgewährung in den gemeinsamen Einrichtungen nach dem SGB II“?
a) Welche Ergebnisse liegen derzeit bereits vor?
b) Wann werden welche weiteren Ergebnisse erwartet?
c) Welche Auswirkungen hat die Einführung von ALLEGRO und des Vier-Augen-Prinzips auf die Ergebnisse des Projektes?
Sind die zusätzlichen Arbeitsbelastungen aufseiten der Beschäftigten durch das Projekt abgebildet?