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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswirkungen von TTIP und CETA auf geschützte geografische Herkunftsangaben und auf die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Bewertung der Ergebnisse des CETA-Abkommens hinsichtlich geschützter Herkunftsangaben, Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition betroffener europäischer Hersteller in Kanada, Aktivitäten zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen im TTIP-Abkommen, Initiativen für strengere Regelungen bzw. Anforderungen auf EU-Ebene, zahlreiche Einzelfragen bzgl. eines US-Vorschlags zur Barcode-Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel sowie Auswirkungen auf Importe aus den USA in die EU, Planung einer Harmonisierung bzw. Angleichung von Kennzeichnungsvorschriften in TTIP<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

08.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/424204.03.2015

Auswirkungen von TTIP und CETA auf geschützte geografische Herkunftsangaben und auf die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln

der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Katharina Dröge, Steffi Lemke, Nicole Maisch, Dr. Konstantin von Notz, Friedrich Ostendorff, Tabea Rößner, Markus Tressel, Matthias Gastel, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit den geplanten Freihandelsabkommen CETA (CETA – Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada) und TTIP (TTIP – Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) nimmt die Debatte über mögliche Auswirkungen auf Umwelt- und Verbraucherschutzstandards in der Europäischen Union (EU) eine zentrale Rolle ein.

Wesentlicher Grund dafür sind erhebliche transatlantische Differenzen bei Kennzeichnungsregelungen für Lebensmittel. Anfang Januar 2015 hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, sich gegenüber der Presse vor dem Hintergrund der TTIP-Verhandlungen zu geschützten Herkunfts- und Ursprungsangaben für europäische Spezialitäten sowie zu einem Vorschlag der USA für eine Barcode-Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmittel geäußert. Diese und weitere Aussagen von Vertretern der Bundesregierung haben Fragen aufgeworfen, ob, und wenn ja, wie, die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern an guter Kennzeichnung und die der Hersteller am Schutz von eingetragenen Herkunftsangaben im Rahmen der Freihandelsabkommen gewahrt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie bewertet die Bundesregierung die erzielten Ergebnisse des CETA-Abkommens hinsichtlich geschützter Herkunftsangaben (g.g.A., g.U., g.t.S.), insbesondere die Beschränkung des Schutzes auf 10 Prozent der in der EU existierenden 1 450 geschützten Herkunftsbezeichnungen, die Beschränkung des Schutzes auf die Originalbezeichnung geschützter Produkte (in der Sprache des Ursprungslandes) sowie der Übergangsfristen bzw. Ausnahmeregelungen für kanadische Produzenten, die bereits heute Bezeichnungen für in der EU geschützte Produkte verwenden (vgl. CETA-Vertragstext, Artikel 7.6)?

2

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch diese Vereinbarungen auf die Wettbewerbsposition betroffener europäischer Hersteller in Kanada, und welche konkreten Aktivitäten verfolgt die Bundesregierung auf EU-Ebene, um solche Vereinbarungen zum möglichen Wettbewerbsnachteil europäischer Produzenten von in der EU geschützten Lebensmittelspezialitäten im TTIP-Abkommen zu verhindern?

3

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Entwurf des CETA-Abkommens klargestellt, dass die EU bzw. die Mitgliedstaaten auch zukünftig weitere regionale Spezialitäten in die Reihe geschützter Herkunftsangaben (g.g.A., g.U., g.t.S.) ohne Zustimmung Kanadas aufnehmen dürfen und diese damit auch im Rahmen von CETA den gleichen Status wie die existierenden EU-geschützten Spezialitäten erhalten?

Wenn nein, plant die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission (DG Trade) für eine entsprechende Ergänzung für den TTIP-Vertragstext einzusetzen?

4

Welche Initiativen hat die Bundesregierung auf EU-Ebene ergriffen, um im Sinne des Verbraucherschutzes und der von Bundesernährungsminister Christian Schmidt geäußerten Kritik (vgl. taz.die tageszeitung vom 5. Januar 2015) strengere Regelungen bzw. Anforderungen für die bestehenden geschützten Herkunftsangaben (vgl. Frage 2) auf EU-Ebene zu erreichen?

5

Hat die Bundesregierung die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über den von US-Seite gegenüber Bundesernährungsminister Christian Schmidt sowie der ihn begleitenden Delegationsreisegruppe (10. bis 12. Dezember 2014) geäußerten Vorschlag einer Barcode-Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel informiert?

Sind der Bundesregierung Stellungnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten zu diesem Vorschlag bekannt?

6

In welchem konkreten sachlichen Zusammenhang und auf welche konkreten Nachfragen von Delegationsteilnehmern hin hat sich (laut Kenntnis von Bundesernährungsminister Christian Schmidt) US-Landwirtschaftsminister Tom Vilsack zum Vorschlag einer Barcode-Kennzeichnungslösung geäußert?

7

Ist in TTIP eine Harmonisierung bzw. Angleichung von Kennzeichnungsvorschriften von Lebensmitteln geplant oder Teil der Agenda eines Verhandlungspartners?

Wenn nein, weshalb wurde darüber gesprochen?

Wenn ja, welche Kennzeichnungsvorschriften betrifft dies, und wie soll die Harmonisierung vonstattengehen?

8

Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, dass der genannte US-Vorschlag einer Barcode-Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel allein auf den US-Markt bezogen war (vgl. Antwort zu der Mündlichen Frage 8 des Abgeordneten Harald Ebner in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. Januar 2015, Plenarprotokoll 18/78), und wenn ja, schließt die Bundesregierung damit einen inhaltlichen Zusammenhang des genannten Vorschlags mit den TTIP-Verhandlungen explizit aus?

9

Sofern nach Aussage der Bundesregierung der US-Vorschlag ausschließlich auf den US-Markt bezogen war und damit keine Relevanz für die EU bzw. die TTIP-Verhandlungen hätte, wie erklärt die Bundesregierung dann die Aussage von Bundesernährungsminister Christian Schmidt in der „Tagesschau“ vom 5. Januar 2015, wo von einem „Angebot“ die Rede ist, das er „aus Washington mitbringe“?

10

Wenn bei den Gesprächen von Bundesernährungsminister Christian Schmidt in Washington nur über die „Überlegung“ gesprochen wurde, eine „solche Kennzeichnung mittels Barcode“ „in den USA“ einzuführen (vgl. Antwort zu der Mündlichen Frage 8 des Abgeordneten Harald Ebner in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. Januar 2015), warum hat dann Bundesernährungsminister Christian Schmidt betont, dass sich die „US-Beamten“ während der Gespräche „erstmals offen für eine Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln“ gezeigt hätten (Aussage von Bundesernährungsminister Christian Schmidt in „DER SPIEGEL“ vom 5. Januar 2015)?

Worin bestand diese Offenheit für eine Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln, wenn nicht im Barcode-Vorschlag?

11

Warum hat Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf die Überlegung der US-Regierung in dieser Weise Bezug genommen und damit möglicherweise den Eindruck einer inhaltlichen Annäherung bei der Kennzeichnungsfrage erweckt, obwohl der Vorschlag nach Darstellung der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. Januar 2015 angeblich keine Relevanz für die EU bzw. die TTIP-Verhandlungen habe?

12

Hat der Bundesernährungsminister Christian Schmidt gegenüber der US-Seite im Rahmen des Gesprächs mit dem US-Landwirtschaftsminister Tom Vilsack deutlich gemacht, dass für „eine Kennzeichnung in der EU eine Barcode-Information nicht ausreichend“ ist (vgl. Antwort zu der Mündlichen Frage 8 des Abgeordneten Harald Ebner in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. Januar 2015), und wenn nein, warum ist eine solche Klarstellung unterblieben?

13

Wenn eine solche Klarstellung unmittelbar während des Gesprächs unterblieben sein sollte, hat die Bundesregierung eine solche Klarstellung den USA inzwischen nachträglich übermittelt?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

14

Basieren laut Kenntnis der Bundesregierung die Äußerungen von EU-Agrarkommissar Phil Hogan zum Barcode-Kennzeichnungs-Vorschlag in einem Interview der „Süddeutschen Zeitung“ am 15. Januar 2015 auf einer solchen Klarstellung und Information durch die Bundesregierung?

Wenn ja, wann, und wie ist diese erfolgt?

15

Hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission klargestellt, dass eine solche Kennzeichnung per Barcode aus ihrer Sicht nicht ausreichend ist und nicht Gegenstand der TTIP-Verhandlungen sein darf?

Wenn nein, warum nicht?

16

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bzw. der Bundesernährungsminister Christian Schmidt hinsichtlich der Frage, ob im Vorfeld der Gespräche mit dem Bundesernährungsminister Christian Schmidt ein Austausch bzw. eine inhaltliche Abstimmung zwischen der US-Regierung und transnationalen Großunternehmen der Lebensmittel- und Agrarbranche hinsichtlich einer solchen Barcode-Kennzeichnung stattgefunden hat?

Hat der US-Agrarminister Tom Vilsack darauf im Gespräch Bezug genommen?

17

Wurden deutsche Lebensmittelhersteller und der Lebensmitteleinzelhandel von der Bundesregierung konsultiert, um den Kostenaufwand für eine Umstellung auf eine Kennzeichnung mittels eines Barcodes oder vergleichbarer Kennzeichnungssysteme zu ermitteln?

18

Welche konkrete Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Anerkennung einer Barcode-Kennzeichnung für Importe gentechnisch veränderter Lebensmittel aus den USA in die EU als Kennzeichnung im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003, und wenn aus Sicht der Bundesregierung eine solche Option nicht infrage kommt, wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung die EU im Rahmen der TTIP-Verhandlungen mit der US-Forderung nach einem erleichterten Marktzugang für amerikanische gentechnisch veränderte Produkte umgehen?

19

Wie, in welcher Form und wann wird die Bundesregierung ihre Position bezüglich der Barcode-Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in die laufenden TTIP-Verhandlungen einspeisen?

20

Plant die Bundesregierung, bei den Mitgliedstaaten der EU für ihre Position zu werben und eine Mehrheit hierfür zu organisieren?

Wenn ja, bis wann rechnet die Bundesregierung mit Ergebnissen?

21

Wie viele Menschen in Deutschland verfügen bzw. welcher Bevölkerungsanteil verfügt nach Informationen der Bundesregierung aktuell nicht über ein Smartphone, und, sofern Daten oder Erkenntnisse dazu verfügbar sind, wie gliedert sich diese Gruppe nach Alter, Geschlecht und Einkommen auf?

22

Wie bewerten laut Kenntnis der Bundesregierung Verbraucherverbände eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln mittels Barcode, insbesondere hinsichtlich der Wahlfreiheit?

23

Inwieweit wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Praktikabilität einer Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln mittels Barcode im ländlichen Raum gegeben angesichts einer schlechteren Mobilfunknetzabdeckung, welche die Nutzung von Apps erschwert, die zum Auslesen der Code-Information notwendig sind?

24

Inwieweit hält die Bundesregierung die durchgängige und verlässliche Verfügbarkeit sowie die freie Zugänglichkeit mobiler Internetzugänge in Räumlichkeiten des Lebensmitteleinzelhandels unabhängig von der Bauweise und Lage (z. B. Untergeschoss) der Lebensmittelmärkte als technische Voraussetzung für gegeben, um eine Nutzung der Barcode-Kennzeichnung flächendeckend zu ermöglichen, und welche Maßnahmen wären erforderlich, um für alle Kunden einen ausreichenden mobilen Internetzugang während ihres Einkaufs zu gewährleisten, um deren Wahlfreiheit zu sichern?

Berlin, den 3. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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