Einsatz von Reserveantibiotika und Resistenzentwicklung in der Tierhaltung
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Carbapeneme sind Antibiotika, die für die Behandlung von Menschen zugelassen sind und von der Weltgesundheitsorganisation als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (critically important antimicrobials) eingestuft werden. Solche Reserveantibiotika kommen zum Einsatz, wenn Standardantibiotika keine Wirkung mehr zeigen.
Routinemäßig werden Isolate aus Tierbeständen und Lebensmitteln derzeit nicht auf eine Carbapenem-Resistenz getestet, da diese Wirkstoffklasse in der Veterinärmedizin nicht zugelassen ist. Wegen der hohen Risiken, die von Carbapenem-Resistenzen ausgehen, schlägt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor, die Überwachung von Tierbeständen und Lebensmitteln auf das Vorkommen von carbapenemasebildenden Keimen zu verstärken und hierfür geeignete Methoden zu etablieren. Zudem sollen Maßnahmenpläne dafür erarbeitet werden, wie eine Ausbreitung dieser Keime eingedämmt werden kann (www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/3501.htm).
Andere Reserveantibiotika kommen in der Tierhaltung regelmäßig zum Einsatz. Bereits heute könnte die Bundesregierung den Einsatz bestimmter Antibiotika in der Nutztierhaltung zwar einschränken oder an Bedingungen knüpfen. Dies ist bislang noch nicht der Fall.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen sechs Jahren landwirtschaftliche Nutztierbestände in Deutschland auf carbapenemasebildende Keime untersucht (bitte nach gehaltener Tierart, Bundesland und Bestandsgröße aufschlüsseln)?
Wie häufig wurden Carbapenem-Resistenzen nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Tierhaltungsbetrieben in den Jahren 2008 bis 2014 nachgewiesen (bitte nach Jahr, absoluter Zahl und prozentualem Anteil aufschlüsseln)?
In welchen Bundesländern wurden diese Keime nach Kenntnis der Bundesregierung gefunden, und bei welchen Tieren und Haltungsformen?
Gegen welche Antibiotika-Wirkstoffgruppen waren die gefundenen Keime nach Kenntnis der Bundesregierung resistent? Für welche Wirkstoffgruppen waren die Keime noch sensibel?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, inwiefern Keime mit Carbapenem-Resistenzen auf Lebensmitteln gefunden wurden? Falls ja, wie viele Funde gibt es, in welchen Lebensmitteln (bitte absolute Zahl und prozentualer Anteil der getesteten Proben angeben)?
Wurde bisher in Untersuchungen der Bundesregierung gezielt auf Carbapenem-Resistenzen in Lebensmitteln untersucht, insbesondere bei Lebensmitteln, die ohne weiteres Erhitzen verspeist werden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Risiken für Menschen ein, die Nahrungsmittel mit ESBL-resistenten (ESBL – Extended-Spektrum Beta-Laktam-Antibiotika) Keimen verspeisen? Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen ein, wenn die Keime auf den Lebensmitteln eine zusätzliche Carbapenem-Resistenz aufweisen?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung schon Infektionen oder Kontaminationen mit carbapenemresistenten Keimen bei Menschen festgestellt, die in der Tierhaltung arbeiten? Wie schätzt die Bundesregierung die gesundheitlichen Folgen für die betroffenen Personen ein?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils ergriffen, nachdem in Ställen und ggf. Schlachthöfen und Lebensmitteln Keime mit Carbapenem-Resistenzen festgestellt wurden?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Fund von Keimen mit Carbapenem-Resistenzen in Mastbetrieben (www.bfr.bund.de, Information Nr. 2/2014 vom 14. Januar 2014), obwohl diese Wirkstoffgruppe nicht für den Einsatz in der Tierhaltung genehmigt ist?
Kann die Bundesregierung den Einsatz von Carbapenemen im Tierbereich ausschließen?
Falls die Bundesregierung diesen Einsatz nicht ausschließen kann, sind ihr Fälle bekannt, in denen Carbapeneme in der Tierhaltung dennoch eingesetzt wurden? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Für welche Antibiotikaklassen plant die Bundesregierung eine Rechtsverordnung, die für bestimmte Antibiotika eine Abweichung von den Angaben der Gebrauchsinformation bei Verschreibung, Abgabe oder Anwendung verbietet? Mit welchem Zeitplan?
Für welche Fälle, Tierarten und Antibiotikaklassen plant die Bundesregierung eine Rechtsverordnung, nach der Tierärzte bei der Behandlung von Tieren mit Antibiotika in bestimmten Fällen einen Erregertest durchführen müssen? Mit welchem Zeitplan?
Für welche Fälle, Tierarten und Antibiotikaklassen plant die Bundesregierung eine Rechtsverordnung, nach der Antibiotika in bestimmten Fällen nur durch den Tierarzt selbst angewendet werden dürfen? Mit welchem Zeitplan?
Für welche Tierarten, Antibiotikaklassen und Anwendungsgebiete plant die Bundesregierung eine Rechtsverordnung, nach der Tierärzte bestimmte Antibiotika nur für die bei der Zulassung vorgesehenen Tierarten oder Anwendungsgebiete abgeben, verschreiben oder anwenden dürfen? Mit welchem Zeitplan?
Inwiefern würden derartige Rechtsverordnungen die Therapiemöglichkeiten bei Heimtieren einschränken (bitte nach Tierart und Indikation aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um auszuschließen, dass für Heimtiere in bestimmten Fällen keinerlei Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen?
Welche Antibiotikaklassen stehen für Heimtiere nicht zur Verfügung, weil keine Zulassung beantragt wurde?
Wie kann gesichert werden, dass, um neuere Präparate zu schonen, eine Zulassung älterer Antibiotikaklassen für Heimtiere beantragt wird, trotz ggf. fehlender Gewinnaussichten für die Hersteller?