Planungskosten für die Weiterführung der Autobahn 20 zwischen Bad Segeberg und Westerstede
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) weist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor dem Hintergrund immer enger werdender finanzieller Spielräume auf die Bedeutung einer bedarfsgerechten Schwerpunktsetzung im Rahmen der Erstellung des BVWP 2015 hin. Folgerichtig wird der größte Handlungsbedarf beim Substanzerhalt der bestehenden Infrastruktur sowie der Sicherung eines flüssigen Verkehrsflusses verordnet. Gleichzeitig werden unter anderem die übergeordneten Ziele „Reduktion der Emissionen von Schadstoffen und Klimagasen“ sowie „Begrenzung der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft“ vorgegeben (Grundkonzeption für den BVWP 2015).
Im Zuge der Projektanmeldung für den BVWP 2015 haben die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen Abschnitte der Weiterführung der A 20 von Bad Segeberg nach Westen, die so genannte Küstenautobahn, zur Prüfung an das BMVI gemeldet. In diesem Zusammenhang meldete das Land Schleswig-Holstein zwei neu zu untersuchende Vorhaben (A 20 Hohenfelde (A 23)–L 114, A 20 L 114–AK A 20/A 7). Für Niedersachsen sind zehn Vorhaben neu zu untersuchen [A 20 Westerstede (A 28)–Jaderberg (A 29), A 20 Jaderberg (A 29)– Schwei (B 437), A 20 Schwei (B 437)–östl. Weserquerung (L 121), A 20 östl. Weserquerung (L 121)–Heerstedt (B 71), A 20 Heerstedt (B 71)–Bremervörde (B 495), A 20 Bremervörde (B 495)–Elm (L 114), A 20 Elm (L 114)–AD A 20/A 26 (ö Drochtersen), A 20 Drochtersen–(Trog Süd) Glückstadt (B 431), A 20 Glückstadt (B 431)–Hohenfelde (A 23), A 20/A 26 AK A 20/A 26–Trog (Drochtersen)].
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die bisherigen gesamten Planungskosten der betroffenen Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen vom Beginn der Voruntersuchungen bis zum heutigen Stand?
Wenn ja, welche Kosten sind bisher für die Planung der einzelnen Abschnitte entstanden?
Mit welchen Kosten wird vonseiten der Bundesregierung insgesamt für die Planung gerechnet?
Kann die Bundesregierung den finanziellen Aufwand der einzelnen Bundesländer nachvollziehen sowohl für Arbeiten, die von Stellen des jeweiligen Bundeslandes selbst durchgeführt wurden als auch für die Arbeiten, die extern vergeben wurden?
Wenn ja, in welcher Höhe jeweils, und wenn nein, warum jeweils nicht?
Welche Kosten haben die Beteiligungsverfahren für die einzelnen Abschnitte nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern verursacht?