[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4599
18. Wahlperiode 13.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dieter Janecek, Kerstin Andreae,
Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4258 –
Chancen und Herausforderungen durch die Digitalisierung der Wirtschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind der
Innovationsmotor des angehenden 21. Jahrhunderts. Die Fortschritte der IKT und die damit
einhergehende rasante Vernetzung führen zu tiefgreifenden Veränderungen in
Wirtschaft und Gesellschaft. Der politische Gestaltungswille dieses Wandels
wird grundlegend mitentscheidend sein für die Frage, wie Deutschland und die
deutsche Wirtschaft die Herausforderungen der rasant fortschreitenden
Digitalisierung bewältigen und wie sie die damit verbundenen Chancen umsetzen.
Es kommt jetzt darauf an, dass Politik und Wirtschaft die Chancen für neue
Wertschöpfungspotenziale und für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen
sowie guter Arbeit nutzen und vor allem die Potenziale für eine energie- und
ressourceneffizientere Wirtschaft durch Digitalisierung heben.
Die digitale Entwicklung verändert Strukturen und Geschäftsbedingungen in
einem neuen Ausmaß und Tempo. Die gewaltigen Umbrüche, die bereits in der
Musik- und Verlagsbranche zu beobachten sind, erreichen immer mehr
Branchen. Wer macht zukünftig das Geschäft mit Autos und individueller Mobilität:
VW, Daimler & Co. oder Google und Uber? Der Abstieg vom
Technologieführer zum reinen Hardware-Lieferanten ist ein ernst zu nehmendes Szenario. Eine
realistische Einschätzung der eigenen Möglichkeiten und kreative
Verzahnungen von technologischen mit sozialen Innovationen sind somit eine der
zentralen wirtschaftspolitischen Aufgaben.
Ein Teil der Debatte wird gegenwärtig unter dem Schlagwort „Industrie 4.0“
diskutiert. Hier spielen Veränderungsprozesse durch das Internet der Dinge, die
3D-Drucktechnik und die Nutzung von „Big Data“ eine große Rolle. Industrie 4.0
verändert die Zusammenarbeit von Unternehmen, ihre Produkt- und
Dienstleistungsangebote sowie die Beziehung zum Kunden. Eine weitgehende
Vernetzung von Wertschöpfungsprozessen und Automatisierung von Arbeits- und
Produktionsprozessen wird mit großen Herausforderungen für die politische
Gestaltung der Arbeitswelt einhergehen. Daneben sind es aber vor allem
disruptive Geschäftsmodelle, die die Wertschöpfungsketten neu konfigurieren Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
9. April 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4599 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund die Wirtschaftsstruktur revolutionieren könnten – die Rede ist von der
Plattformisierung der Wirtschaft. „Gute Wirtschaftspolitik“ der Vergangenheit
muss in Zeiten des digitalen Wandels nicht mehr automatisch funktionieren.
Für den Gesetzgeber gilt es, diese Veränderungsprozesse zu erfassen und
politisch aktiv so zu gestalten, dass den Unternehmen ein verlässlicher Rahmen
vorgegeben wird, der es ermöglicht, die Chancen der fortschreitenden
Digitalisierung der Gesellschaft zu nutzen, gleichzeitig Risiken, beispielsweise für
den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger, effektiv zu minimieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Informations- und Telekommunikationsbranche ist ein entscheidender
Innovationsmotor, insbesondere auch für die produzierende Industrie in
Deutschland. Daher gehen von ihr Impulse für weiteres Wachstum und Beschäftigung in
unserem Land aus. Mit der Digitalen Agenda hat die Bundesregierung u. a. den
Rahmen für die Unterstützung einer erfolgreichen Digitalisierung der Wirtschaft
gesetzt. Dieser Rahmen wird nun umgesetzt. Die Bundesregierung hat konkrete
Vorhaben auf den Weg gebracht, um die Digitalisierung der Wirtschaft
voranzubringen und die zukunftsweisende Startup-Branche in unserem Land zu
unterstützen.
Gleichzeitig setzt sie sich intensiv mit der Digitalisierung der Arbeitswelt
auseinander, um die damit verbundenen Gestaltungschancen – auch auf einem Weg
in die Industrie 4.0 – nutzen zu können. Von entscheidender Bedeutung für die
wirtschaftliche Zukunft in Deutschland und Europa wird es sein, ob unser Land
die Herausforderung der vierten industriellen Revolution bewältigt.
Grundsätzlich sind wir in Deutschland für den Prozess der Industrie 4.0 gut aufgestellt,
denn wir verfügen über die wichtigsten Kernkompetenzen in der industriellen
Produktion sowie in Forschung und Bildung. Allerdings geht es fortan nicht nur
darum, die Dinge noch besser zu machen als bisher. Es gilt mit neuen
Geschäftsmodellen auf Basis neuer Technologien und Innovationen die Zukunft zu
sichern. Digitalisierung verleiht der Produkt-Service-Integration neuen Schub, so
dass die Grenze zwischen Industrie und Dienstleistung verschwindet. Etablierte
Wertschöpfungsketten müssen weiterentwickelt und neue Märkte mit
innovativen Geschäfts- und Arbeitsmodellen erschlossen werden. Dabei gilt es, die
Arbeit in den neuen Produktionswelten der Industrie 4.0 nicht nur an technischen
Vorgaben, sondern insbesondere auch an den Bedürfnissen der Beschäftigten
auszurichten.
Doch die Begleitung und Förderung der vierten industriellen Revolution ist
nicht die einzige Herausforderung, der wir uns im Rahmen der digitalen
Transformation widmen müssen. Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für die
gesamte digitale Wirtschaft müssen identifiziert, die Strategie Intelligente
Vernetzung vorangetrieben, Handlungsbedarfe im Dienstleistungsbereich
aufgezeigt, der Mittelstand als IKT-Anbieter und Nachfrager beim Übergang in die
digitale Wirtschaft gestärkt und die junge digitale Wirtschaft unterstützt werden.
Allgemein
1. Sieht die Bundesregierung angesichts der durch die Digitalisierung
ausgelösten Umbrüche in der Wirtschaft den Bedarf tiefgreifender
Veränderungen in der Politikgestaltung?
Wenn ja, welche sind das?
Die Frage, wie wir in Deutschland künftig wirtschaften, leben und arbeiten, wird
ganz maßgeblich vom Prozess der Digitalisierung geprägt. Die Digitalisierung
treibt den Wandel unserer gesamten Wirtschaft mit großer Kraft und hoher
Geschwindigkeit. Dies birgt Herausforderungen, aber auch viele Chancen, zum
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4599Beispiel für neue Geschäftsfelder, neue Geschäftsmodelle und effizientere
Herstellungsverfahren.
Die digitale Transformation unserer Volkswirtschaft ist eine der zentralen
Gestaltungsaufgaben der nächsten Jahre. Mit der Digitalen Agenda sowie den
Plattformen und Foren des Nationalen IT-Gipfels hat die Bundesregierung einen
Dialog- und Handlungsrahmen geschaffen, in dem unter Beteiligung aller
relevanten Akteure zukunftsfähige Lösungen entwickelt und seitens der Politik in
regulatorischen, wirtschafts- und innovationspolitischen Maßnahmen umgesetzt
werden können.
Die Bundesregierung hat mit der Digitalen Agenda einen Kurs eingeschlagen,
mit dem die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die unsere Wirtschaft
braucht, um die digitale Transformation erfolgreich zum Wohle von Wirtschaft,
Beschäftigten und Gesellschaft zu gestalten und voranzutreiben. An diesem
Kurs wird die Bundesregierung auch weiterhin festhalten.
2. Welche Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und
digitale Gesellschaft“, insbesondere zum Bereich „Wirtschaft, Arbeit,
Green IT“, hat die Bundesregierung bisher umgesetzt und/oder plant die
Bundesregierung konkret umzusetzen (bitte genaue Auflistung der
einzelnen Vorhaben nach Handlungsempfehlungen)?
Die Bundesregierung hat mit der Digitalen Agenda eine Vielzahl der
Empfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“
aufgegriffen und begleitet die für die wirtschaftliche und gesellschaftliche
Weiterentwicklung unseres Landes wesentlichen Aspekte der Digitalisierung durch
Strategien und Initiativen und trägt auf diesem Wege dazu bei, den digitalen Wandel
zu gestalten. Die Digitale Agenda formuliert bewusst allgemeine Ziele und
Vorhaben, die in enger Abstimmung mit allen an der Digitalisierung Beteiligten
konkretisiert und umgesetzt werden.
Eine Übersicht über Projekte und Maßnahmen der Umsetzung der Digitalen
Agenda für Deutschland im ersten Halbjahr 2015 enthält der Erste Bericht der
Bundesregierung zur Umsetzung der Digitalen Agenda, der am 5. Februar 2015
dem Ausschuss Digitale Agenda übermittelt wurde (Ausschussdrucksache
18(24)50). Die Bundesregierung wird halbjährlich über die Umsetzung der
Digitalen Agenda berichten.
Zu weiteren Vorhaben wird auch auf die Antwort zu den Fragen 10, 12 bis 19,
22, 23, 26, 27, 31, 32 und 38 bis 67 verwiesen.
3. Hält die Bundesregierung die Verteilung der Kompetenzen für die Digitale
Agenda 2014 – 2017 auf verschiedene Bundesministerien ohne
federführende Instanz im Sinne einer Gesamtstrategie nach den bisher gesammelten
Erfahrungen weiterhin für sinnvoll?
a) Wenn nein, wie will sie die Zuständigkeiten neu ordnen?
b) Wenn ja, warum hält die Bundesregierung die Kritik an der bisherigen
Kompetenzverteilung für ungerechtfertigt?
c) Welches Bundesministerium sollte die Federführung in dem Prozess der
Digitalen Agenda haben?
Die Digitalisierung betrifft so gut wie alle Bereiche unseres Lebens. Sie prägt
die Art unseres Wirtschaftens und Arbeitens, unsere Kommunikation, unser
soziales Leben und unserer Kultur. Sie macht eine Vielzahl von politischen
Maßnahmen in unterschiedlichsten Bereichen nötig, eine ganze Reihe von
bestehenden Regeln und Gesetzen in verschiedensten Rechtsgebieten muss auf
Drucksache 18/4599 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeden Prüfstand gestellt werden. Viele Auswirkungen der Digitalisierung sind
heute noch gar nicht in ihrer ganzen Tragweite gesichert abschätzbar.
Die Digitalisierung betrifft somit auch alle Ressorts der Bundesregierung. In
einigen sind die Kernzuständigkeiten maßgeblich durch die Digitalisierung
berührt. Es ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, diese
Kernzuständigkeiten aufgrund der Digitalisierung oder der Digitale Agenda neu zu ordnen,
zumal es nach nicht sinnvoll ist, Themen – je nach dem analoger oder digitaler
„Betroffenheit“ – unterschiedlichen Ministerien zuzuweisen.
Die Digitale Agenda stellt daher einen gemeinsam getragenen Rahmen dar, der
Orientierung bei der Berücksichtigung der Digitalisierung im Bereich der
jeweiligen Zuständigkeiten bietet.
Die Kernressorts der Digitalen Agenda, das BMWi, das Bundesministerium des
Innern und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
koordinieren die Umsetzung und Fortentwicklung der Digitalen Agenda im
Ressortkreis. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der Digitalen Agenda erfolgt
eigenständig in den zuständigen Ressorts und – wo notwendig –
ressortübergreifend.
4. Was verbindet die Bundesregierung mit dem Begriff Industrie 4.0?
Erwartet die Bundesregierung tiefgreifende Veränderungen von
Marktstrukturen im verarbeitenden Gewerbe?
Umfasst nach Auffassung der Bundesregierung der Begriff Industrie 4.0
auch diesen Aspekt?
Die Bundesregierung versteht unter dem Begriff „Industrie 4.0“ die
Digitalisierung der Industrie, also die enge Verzahnung von Produktionstechnik und
Produkten mit modernster digitaler Technik. Die bekannten Wertschöpfungsketten
werden sich dadurch weiterentwickeln oder deutlich verändern. Industriegüter
und Dienstleistungen werden zunehmend zu Problem-Lösungspaketen
verknüpft.
Neue Produktionsweisen wie z. B. die Generative Fertigung (3-D-Druck),
werden herkömmliche Fertigungsverfahren ergänzen, teilweise auch ersetzen.
Ähnlich umwälzend auf die Produktion könnte sich auch der zukünftige Einsatz von
Service-Robotern in Montageprozessen auswirken. Sie kooperieren auf
intelligente Weise mit den Beschäftigten, bilden die „dritte Hand des Menschen“,
bewegen schwere Lasten und überwachen den Montageablauf.
Diese Entwicklungen durch Industrie-4.0-Anwendungen bergen auch das
Potenzial in sich, Veränderungen der Marktstrukturen im Verarbeitenden
Gewerbe herbeizuführen.
5. Welche Umbrüche in der Industrie durch die Digitalisierung erwartet die
Bundesregierung?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es durch die Digitalisierung auch zu
Umbrüchen in der Industrie kommen wird. Generell ist zu erwarten, dass die
digitale Steuerung der Produktionsprozesse Potenzial für eine flexiblere,
effizientere und ressourcenschonendere Produktion birgt. Die kostengünstige
Produktion von „Losgröße 1“ könnte zunehmend Realität werden. In welchem Umfang
diese und weitere Umbrüche im Einzelnen stattfinden werden, ist aber derzeit
noch nicht absehbar. Dies hängt unter anderem von dem Antizipations- sowie
dem Investitionsverhalten der Industrieunternehmen und ihrer internationalen
Konkurrenten ab.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/45996. Wie beurteilt die Bundesregierung die globale Wettbewerbsfähigkeit der
Digitalen Wirtschaft in Deutschland?
Die digitale Wirtschaft stellt mit über 91 000 Unternehmen und mehr als einer
Million Erwerbstätigen einen bedeutenden Zweig der deutschen Wirtschaft dar.
Für die Digitalisierung der Wirtschaft sind Software, Hardware und IT-
Dienstleistungen ein entscheidender Impulsgeber.
Die digitale Wirtschaft trägt mit einem Anteil von 4,7 Prozent mehr zur
gewerblichen Wertschöpfung bei als die Traditionsbranche Maschinenbau und liegt
gleichauf mit dem Automobilbau. Auch bei den Investitionen liegt die digitale
Wirtschaft im Branchenvergleich ganz vorne: 15,4 Mrd. Euro wurden im Jahr
2013 investiert und damit knapp 3,6 Prozent der Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft.
Bei der Unternehmenssoftware, vor allem bei ERP-Systemen, nimmt die IT-
Branche bereits heute eine führende Stellung ein. Im Bereich der IT-Sicherheit
sind deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich gut positioniert,
insbesondere bei Verschlüsselung, Smart Cards, Daten- und Netzwerksicherheit
sowie Hochsicherheitslösungen.
7. Welches Bundesministerium hat die Federführung in dem Prozess
Industrie 4.0?
Wie ist das Bundeskanzleramt eingebunden?
Wer koordiniert den Prozess Industrie 4.0 im Bundeskanzleramt?
Die Federführung beim Thema Industrie 4.0 wird gemeinsam vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) wahrgenommen. Das Bundeskanzleramt sowie
die anderen für das Themenfeld relevanten Bundesressorts sind im Rahmen der
üblichen Konsultationen und Abstimmungsprozesse beim Thema Industrie 4.0
eingebunden. So werden das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des
Innern beispielsweise in den Strategiekreis der Plattform Industrie 4.0 einen
Vertreter entsenden. Im Bundeskanzleramt koordiniert das Referat 421 das Thema
Industrie 4.0.
8. Gibt es einen interministeriellen Ausschuss zur Koordinierung der
Aktivitäten der Bundesregierung in diesem Bereich?
Wenn ja, wie ist dieser von Seiten der Bundesregierung zusammengesetzt,
und welche Externen außer den Mitgliedern der Bundesregierung gehören
diesem Ausschuss an bzw. nehmen an den Sitzungen teil?
Industrie 4.0 benötigt als Gemeinschaftsaufgabe von Wirtschaft, Wissenschaft,
Gewerkschaft und Politik eine aktive Mitgestaltung aller betroffenen Akteure
und Interessengruppen. Das BMWi und das BMBF haben deshalb im Rahmen
des Nationalen IT-Gipfels gemeinsam die Plattform Industrie 4.0 gestartet. Nach
erfolgreicher Arbeit der Verbändeplattform Industrie 4.0 des VDMA, ZVEI und
BITKOM wird das Thema in der Plattform Industrie 4.0 nun auf eine breitere
politische und gesellschaftliche Basis gestellt und sowohl thematisch als auch
strukturell neu ausgerichtet.
Die anderen für das Themenfeld relevanten Bundesressorts sind in Form der
üblichen Konsultationen und Abstimmungsprozesse im Rahmen des IT-
Gipfelprozesses in das Thema eingebunden und werden, wo betroffen, in der
Arbeitsstruktur der Plattform mitwirken. Diese wird nach der Auftaktveranstaltung am
14. April 2015 ihre Arbeit aufnehmen.
Drucksache 18/4599 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche neuen Programme hat die Bundesregierung in Zusammenhang mit
dem Prozess Industrie 4.0 in dieser Legislaturperiode aufgelegt (bitte
jeweils mit Angabe des Startpunktes, des federführenden
Bundesministeriums und Haushaltstitels)?
Industrie 4.0 wird im Programm „Innovationen für die Produktion,
Dienstleistung und Arbeit von morgen“ des BMBF aufgegriffen. Das Programm wurde am
8. September 2014 vorgestellt und wird aus dem Haushaltstitel „Produktions-
und Dienstleistungsforschung, Arbeiten und Kompetenzentwicklung“ (30 04/
68324) finanziert. Zugehörige Industrie 4.0 relevante Förderprogramme sind:
● „Industrie 4.0 – Forschung auf dem betrieblichen Hallenboden“
(veröffentlicht am 27. Juni 2014),
● „Arbeit in der digitalisierten Welt“ (veröffentlicht am 26. Februar 2015).
Daneben fördert das BMWi den Prozess der Industrie 4.0 mit dem
Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0 – Produktion, Produkte, Dienste im
Internet der Zukunft“. Erste Projekte wurden im vierten Quartal 2013 gestartet, die
Auftaktkonferenz „Autonomik Innovation Days“ fand am 17. und 18. Juni 2014
in Berlin statt. Das Programm wird aus dem Haushaltstitel 09 01 683 21
finanziert.
Der Technologiewettbewerb zum Technologieprogramm „Smart Service Welt –
Internetbasierte Dienste für die Wirtschaft“ des BMWi wurde von
Bundesminister Sigmar Gabriel auf dem Nationalen IT-Gipfel am 21. Oktober 2014
gestartet. Es ergänzt das Thema Industrie 4.0 um intelligente Dienstleistungen
(
www.smartservicewelt.de) und wird aus dem Haushaltstitel 09 01 683 21
finanziert.
10. Wie wird das Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital im
Bereich der Digitalwirtschaft bisher in Anspruch genommen?
Wie viele Zuschüsse sind bisher an wie viele Unternehmen vergeben
worden?
Sieht die Bundesregierung bereits Anpassungsbedarf bei der
Programmausgestaltung?
Bis Ende Februar 2015 wurden nach der vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle monatlich erstellten statistischen Übersicht zum
Förderprogramm INVEST insgesamt 1 189 Unternehmen als förderfähig eingestuft.
956 Zuschussanträge von Investoren, die in 369 Unternehmen investiert haben,
sind bis Ende Februar 2015 mit einer Zuwendungshöhe von insgesamt
14,07 Mio. Euro bewilligt worden. Der Anteil der Digitalwirtschaft an den
insgesamt ausgezahlten Zuwendungen im Rahmen von INVEST beträgt 66,1
Prozent.
Die Förderrichtlinie wurde im April 2014 angepasst. Zum 31. Dezember 2014
ist der Investitionszuschuss in Höhe von 20 Prozent rückwirkend von der
Einkommensteuer befreit worden. Die Bundesregierung sammelt derzeit weitere
Erfahrungen mit dem noch sehr jungen Förderprogramm INVEST.
11. Was waren aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf den Prozess
Industrie 4.0 die wichtigsten Ergebnisse des letzten IT-Gipfels in Hamburg?
Der IT-Gipfel im Jahr 2014 hat Industrie 4.0 zu einem Schwerpunktthema
erklärt und die Chancen für die deutsche Volkswirtschaft beleuchtet. Industrie 4.0
kann in erheblichem Maße dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Industrie auch im digitalen Zeitalter dauerhaft zu sichern und auszubauen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4599Um Industrie 4.0 zu einem Erfolg für Deutschland zu machen, bedarf es einer
intensiven Zusammenarbeit der relevanten Kräfte. Der Bundesminister für
Wirtschaft und Energie hat deshalb gemeinsam mit der Bundesministerin für
Bildung und Forschung im Rahmen des IT-Gipfelprozesses eine neue politische
„Plattform Industrie 4.0“ eingerichtet, die dem Austausch der führenden
Akteure aus Industrie, Wissenschaft, Gewerkschaft und Politik über die
notwendigen Rahmenbedingungen für die großen Trends von Industrie 4.0 dienen soll.
Im Zentrum ihrer Arbeit werden unter anderem die Rahmenbedingungen der
smarten Produktion, Forschung und Innovation, Normungs- und
Standardisierungsfragen, Fragen der IT-Sicherheit sowie Fragen der Aus- und Weiterbildung
stehen.
Deutschland weist derzeit besondere Stärken bei den nötigen Industrie-4.0- und
Big-Data-Software-Werkzeugen auf. Allerdings fehlt es im Umgang damit
häufig noch an Erfahrung. Dadurch bleiben in vielen Bereichen Fragen
unbeantwortet, die sich durch eine Analyse großer Datenmengen klären ließen und so direkt
Produktinnovationen in den Anwenderunternehmen ermöglichten. Im Rahmen
des IT-Gipfelprozesses haben Wirtschaft und Wissenschaft daher im Januar
2014 mit dem Smart Data Innovation Lab eine Big Data-Plattform etabliert, die
interessierten Forschungseinrichtungen die Möglichkeit bietet, große
Datenmengen aus der Praxis mit den neuesten IT-Werkzeugen zu untersuchen.
12. Welche Bandbreiten benötigen Unternehmen nach Einschätzung der
Bundesregierung für die Anwendung des Prozesses Industrie 4.0, wenn damit
verbunden ist, dass Maschinen Daten in Echtzeit und störungsfrei
transferieren müssen?
Wie viel Prozent der Unternehmen in Deutschland haben Zugang zu
Bandbreiten mit diesem Volumen?
Wie viel Prozent der kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU)
haben Zugang zu Bandbreiten mit diesem Volumen?
Wie ist der Prozess Industrie 4.0 in der Breitbandstrategie der
Bundesregierung berücksichtigt?
Die Herausforderungen neuer Datenströme im Rahmen der Industrie 4.0 werden
nur bewältigt werden, wenn flächendeckend die infrastrukturellen
Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrem
Ziel, im Rahmen der Digitalen Agenda den Ausbau digitaler Infrastrukturen zu
fördern, um auch die Digitalisierung der Wirtschaft zu unterstützen und
voranzutreiben.
Eine gesicherte Aussage, welche Bandbreite ein Unternehmen benötigt, ist ohne
Betrachtung des jeweilig aufkommenden Datenaufkommens sowie der im
Einzelfall zu bewertenden Kriterien hinsichtlich Art und Umfang der genutzten
Anwendungen nicht möglich, da die Anforderungen von Industrie-4.0-
Prozessen an die benötigten Bandbreiten je nach Anwendung und Einbettung in die
jeweiligen Geschäftsprozesse höchst unterschiedlich sind.
13. Von welchem kapazitativen Netzbedarf geht die Bundesregierung für die
Weiterentwicklung der digitalen Wirtschaft aus, und welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung konkret jenseits des angekündigten
Breitbandausbaus bis zum Jahr 2018?
Ziel der Bundesregierung ist es, dass eine flächendeckende
Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018
entsteht und damit die Voraussetzung für gleichwertige Lebensbedingungen in
Stadt und Land zu sichern. Damit verbunden werden die Impulse gesetzt und
Drucksache 18/4599 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRahmenbedingungen geschaffen, den Ausbau der Netze nachhaltig und
zukunftssicher zu gestalten, um den Anforderungen an digitale Infrastrukturen
auch über das Jahr 2018 hinaus gerecht zu werden. Dies schließt auch mobile
Bedarfe der Wirtschaft mit ein.
14. Wann wird die Bundesregierung die von ihr in Aussicht gestellte
gesetzliche Verankerung der Netzneutralität vorlegen, die eine Benachteiligung
von KMU verhindert und das Innovationspotenzial des Netzes sichert?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Potenziale und Chancen der
Digitalisierung im gesamtwirtschaftlichen und auch gesamtgesellschaftlichen
Interesse möglichst umfassend zur Entfaltung zu bringen. Ende des Jahres 2014
wurde eine gemeinsame Haltung zur Netzneutralität abgestimmt und in die
laufende Debatte auf europäischer Ebene eingebracht. Die Bundesregierung setzt
sich weiter mit Nachdruck für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität
auf europäischer Ebene und einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen zum
Vorschlag einer Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt
der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten
Kontinents, in dessen Rahmen Regelungen zur Netzneutralität diskutiert werden,
ein.
15. Welche steuerpolitischen Herausforderungen sieht die Bundesregierung
im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft, und welche konkreten
Initiativen plant die Bundesregierung diesbezüglich?
Aus Sicht der Bundesregierung sollte die Ertragsbesteuerung dort erfolgen, wo
die Aktivitäten ausgeübt werden, auf denen die wirtschaftliche Wertschöpfung
basiert und die damit verbundene Einkünfteerzielung stattfindet. Dies muss auch
in der digitalisierten Wirtschaft gewährleistet sein. Die damit verbundenen
steuerpolitischen Herausforderungen werden gegenwärtig im Rahmen der BEPS-
Initiative von OECD und G20 (Base Erosion and Profit Shifting) untersucht. Ein
abschließender Bericht soll Ende des Jahres 2015 erstellt werden. Wenn dieser
Bericht vorliegt, wird die Bundesregierung eine Entscheidung über mögliche
konkrete Initiativen treffen.
Ökologische Effekte durch Digitalisierung
16. Welchen Beitrag zur Ressourcenschonung kann die fortschreitende
Digitalisierung der Wirtschaft leisten, und welche empirischen Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Die Digitalisierung der Wirtschaft kann dazu führen, dass natürliche Ressourcen
eingespart werden. Dies gilt insbesondere für intelligente Gebäude,
Möglichkeiten der Verkehrsoptimierung und bei der Produktion. Allerdings benötigt der
damit einhergehende zunehmende Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnik Energie und weitere natürliche Ressourcen, z. B. seltene Metalle.
Daher setzt sich die Bundesregierung für Lösungen und Standards z. B. für
ressourceneffiziente Rechenzentren oder effiziente Software ein, die zu einem
geringeren Energie- und Materialeinsatz führen. Die Bundesregierung wird dafür
die Umsetzung von Green IT noch stärker vorantreiben, etwa durch weitere
Zertifizierungen und freiwillige Selbstverpflichtungen. Um dies erfolgreich
umzusetzen, ist die aktive Unterstützung durch die Wirtschaft erforderlich. Belastbare
empirische Erkenntnisse, welchen Beitrag zur Ressourcenschonung die
fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft leisten kann, liegen der Bundesregie-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4599rung nicht vor. Die Bundesregierung strebt an, im Rahmen von Forschungs- und
Entwicklungsprogrammen die Datenbasis dafür zu verbessern.
17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß
Cloud-Dienste und externe Server (sogenannte Serverparks) der
Unternehmen Energie einsparen können, und wenn ja, in welchem Ausmaß?
Die Energieeffizienz-Effekte des Cloud Computing sind Gegenstand
wissenschaftlicher Untersuchungen und können noch nicht abschließend ausgewiesen
werden. Experten sehen hohe Potenziale zu energetischen Einsparungen durch
Nutzung bzw. Überführung bestehender IKT-Strukturen zum Cloud Computing;
eine Quantifizierung steht noch aus. Generelle Aussagen für
Einsparmöglichkeiten können nicht gemacht werden.
Die Energiebilanz von nicht Cloud Computing nutzenden IKT-Systemen wird
durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Unter anderem gehören hierzu der
Virtualisierungs- und Auslastungsgrad, das Nutzerverhalten (z. B.
Computingintensität, Speicher- und Netzwerknutzung, Gleichartigkeit der genutzten
Anwendungen). Im Leitfaden „Energieeffiziente IKT in der Praxis“ des
Technologieprogramms des BMWi „IT2Green“ wird für die USA-Business IT die Studie
„The Energy Efficiency Potential of Cloud-Based Software: A U.S. Case Study“
des Lawrence Berkeley National Laboratory (
http://crd.lbl.gov/assets/pubs_
presos/ACS/cloud_efficiency_study.pdf) referenziert. In Vorbereitung der
Ökodesign-Richtlinie wird zurzeit die Studie „DG ENTR Lot 9 Enterprise Server &
Storage“ erarbeitet. Zwischenberichte liegen vor (
www.ecodesign-servers.eu/).
18. Welche Materialressourcen werden nach Einschätzung der
Bundesregierung bei der weiteren Automatisierung durch den Prozess Industrie 4.0 für
die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur, der Hardware,
benötigt?
Nach Einschätzung der Bundesregierung werden für die weitere
Automatisierung durch den Prozess Industrie 4.0 prinzipiell die selben Materialien benötigt,
die schon bisher für Automatisierung inklusive Hardware und die Errichtung der
Infrastruktur benötigt wurden. Es ist derzeit nicht abschätzbar, ob neben den
bisher schon für die Fortentwicklung der Industrie notwendigen
Materialressourcen spezifisch weitere Materialressourcen für die Automatisierung durch den
Prozess Industrie 4.0 benötigt werden.
Im Rahmen der laufenden Studie „Rohstoffe für Zukunftstechnologien“
erarbeitet das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer-
ISI) im Auftrag der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) eine neue
Technologiesynopse zum Rohstoffbedarf im Bereich „Industrie 4.0“.
19. Sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ausweitung
technischer Systeme des Prozesses Industrie 4.0 Begrenzungen der
Rohstoffverfügbarkeiten bekannt, oder werden diese für die Zukunft erwartet?
Wenn ja, für welche Rohstoffe?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass aus geologischer Sicht keine
Begrenzungen der Rohstoffverfügbarkeit für die Ausweitung technischer Systeme der
Industrie bestehen. Allerdings sind marktbedingte Risiken bei der
Rohstoffverfügbarkeit nicht ausgeschlossen. Deshalb sind für deren Beurteilung
regelmäßige und detaillierte Bewertungen der spezifischen Rohstoffmärkte erforderlich.
Die Bundesregierung hat dazu die DERA in der Bundesanstalt für Geowissen-
Drucksache 18/4599 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschaften und Rohstoffe (BGR) mit dem Aufbau eines „Rohstoffmonitorings“
kritischer Rohstoffe beauftragt.
In Abhängigkeit davon, welche Technologien sich im Rahmen „Industrie 4.0“
weltweit in kurzer Zeit durchsetzen werden, kann es in spezifischen
Rohstoffmärkten zu kurzfristigen und deutlichen Preissteigerungen und
Versorgungsengpässen kommen.
Davon könnten betroffen sein: Antimon, Blei, Gallium, Germanium, Indium,
Kobalt, Niob, Seltene Erden (Oxide), Silizium, Tantal, Wismut und Zinn.
20. Welche Prozesse des Prozesses Industrie 4.0 sind nach Einschätzung der
Bundesregierung geeignet, materielle Stoffströme gegenüber
herkömmlichen Produktionsverfahren zu reduzieren?
Es gibt diverse Produktionsprozesse beim Prozess Industrie 4.0, mit denen
materielle Stoffströme gegenüber herkömmlichen Produktionsverfahren reduziert
werden können. Ein Beispiel hierfür ist der 3-D-Druck komplexer Geometrien.
Die Digitalisierung der Produktion und Wertschöpfungsketten wird es
ermöglichen, eine bessere Planung der Auslastung von Maschinen und Anlagen
vorzunehmen und die Ausschussquoten durch eine bessere Auswertung der
Prozessdaten zu reduzieren.
Ein weiteres Beispiel ist der Einsatz von Prozessanalysentechnik in der stark
automatisierten Chemieproduktion. Sie ermöglicht die echtzeitorientierte
Erfassung von quantitativen und qualitativen Substanzeigenschaften,
Konzentrationen und Zusammensetzungen im Prozess. Bei entsprechender Einbindung in
Steuer- und Regelkreise automatisierter Prozesse kann damit u. a. auch der
Einsatz von Rohstoffen in Zwischen- und Endprodukten überwacht und
betriebswirtschaftlich und zielgerichtet optimiert werden.
21. Liegen der Bundesregierung Zahlen oder empirische Studien vor, die in
einer Brutto-Netto-Betrachtung den Ressourceninput in technische
Systeme des Prozesses Industrie 4.0 vergleichen mit Einsparpotenzialen, die
diese Systeme bei der Verarbeitung von Materialressourcen erreichen?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen oder Studien vor, die eine Antwort auf
diese spezifische Fragestellung geben.
22. Gibt es neben der von der Enquete-Kommission „Internet und digitale
Gesellschaft“ zu Green-IT in Auftrag gegebenen Studie weitere
Untersuchungen oder Erhebungen, die sich im Zusammenhang mit der
Digitalisierung der Wirtschaft mit dem Thema Rebound auseinandersetzen?
Wenn ja, welche?
Die Bundesregierung stellt zum Thema Rebound im Kontext der Digitalisierung
der Wirtschaft aktuell keine entsprechenden Untersuchungen an.
23. Hat die Bundesregierung zu den Themen Digitalisierung und Rebound
selbst Forschungsanstrengungen betrieben bzw. entsprechende
Forschungsvorhaben beauftragt?
Wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat derzeit keine Forschungsvorhaben zum Thema
Digitalisierung und Rebound beauftragt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/459924. Werden die erwarteten Produktivitätssteigerungen nach Einschätzung der
Bundesregierung durch den Prozess Industrie 4.0 erhöhte Produktmengen
mit sich bringen, die wiederum im Saldo absolut mehr
Ressourcenverbrauch bedeuten als ohne sie (Rebound), und liegen der Bundesregierung
hierzu Studien oder Zahlen vor?
Industrie 4.0 zielt darauf ab, die Produktion effizienter zu machen und Produkte
individuell auf Kundenwünsche zuzuschneiden. Dabei gibt es keinen kausalen
Zusammenhang zwischen einer Steigerung der Produktivität und einer erhöhten
Produktmenge, sondern allenfalls zu einer erhöhten Varianz der Produkte.
Positive Effekte auf den Ressourceneinsatz werden dadurch erreicht, dass bei
Industrie 4.0 an zahlreichen Stellen des Produktionsablaufes zusätzlich detaillierte
Verlaufs- und Verbrauchdaten erhoben und ausgewertet werden mit dem Zweck,
den Ressourceneinsatz zu optimieren und damit die Produktionskosten zu
reduzieren. Ein zweiter relevanter Faktor ist das Ausschalten von Fehlern in der
Produktion, wodurch der Ausschuss von Material, der Produktionsaufwand und
damit der Ressourceneinsatz minimiert werden. Der dritte Faktor ist, dass die
gesteigerte Flexibilität in der Produktion nicht durch die heute üblichen Verluste
beim Einrichten und Anlaufen von Anlagen erkauft werden soll, sondern
höchste Flexibilität der Produktion ohne Verluste bei Umrüstung und Anlaufen
von Anlagen erzielt wird. Die genannten Faktoren sind allerdings bisher
Ergebnisse einzelner praxisbezogener Forschungsvorhaben. Für empirisch valide
Studienergebnisse reicht der Umfang der Einsatzgebiete und Anwendungen noch
nicht aus.
25. In welchen Bereichen der Wirtschaft wird nach Kenntnis der
Bundesregierung 3D-Druck heute schon eingesetzt?
Laut dem aktuellen Gutachten der Expertenkommission Forschung und
Innovation (EFI) aus dem Jahr 2015 existiert der 3-D-Druck, auch additive Fertigung
genannt, als Produktionsverfahren bereits seit dem Jahr 1984 und wurde zu
Beginn fast ausschließlich für spezielle industrielle Anwendungen wie etwa die
beschleunigte Entwicklung von Prototypen verwendet. Beim 3-D-Druck werden
Produkte durch das schichtweise Auftragen von Metallen oder Kunststoffen
hergestellt. Es handelt sich dabei um ein sehr flexibles Verfahren, das die
Herstellung auch komplexer Strukturen ermöglicht. Laut einer vom BMWi in Auftrag
gegebenen Studie zu „Marktperspektiven von 3D in industriellen
Anwendungen“ (2013) finden sich auf der Anbieterseite von 3-D-Druck-Technologien
rund 2 500 überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen, die Hard-,
Software und Dienstleistungen in den unterschiedlichen Schritten der
Wertschöpfungskette anbieten. Die sechs wichtigsten 3-D-Anwenderbranchen sind
laut dieser Studie: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, von
chemischen Erzeugnissen, von pharmazeutischen Erzeugnissen, von Maschinen
für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie, von medizinischen
Geräten und orthopädischen Erzeugnissen und von Mess-, Kontroll-,
Navigations- und ähnlichen Instrumenten und Vorrichtungen. Aber auch in den Branchen
Schiff- und Bootsbau, Bahnindustrie, Luft- und Raumfahrzeugbau, Hoch- und
Tiefbau sowie in Architektur- und Ingenieurbüros kommen 3-D-Anwendungen
verstärkt zum Einsatz.
a) Welche Materialien können bzw. werden nach Kenntnis der
Bundesregierung heute schon in der 3D-Drucktechnik verwendet?
Zu den typischen Werkstoffen, die heute schon in der 3-D-Drucktechnik
verwendet werden, gehören Kunststoffe wie Thermoplastische Elastomere, gesintertes
Drucksache 18/4599 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodePolyamid, PVMA-Kunststoff und ABS-Kunststoff, Kunstgips, Kunstharze,
Keramiken, Alumide-Sintern und Metalle.
b) Sind diese Materialien nach Kenntnis der Bundesregierung unbegrenzt
verfügbar?
c) Sollten diese Materialien begrenzt sein, wie stellt die Bundesregierung
sicher, dass die deutsche Wirtschaft mit genügend Rohstoffen in
diesem Bereich versorgt ist?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen bei den in der Antwort zu
Frage 25a genannten Materialien bislang keine Engpässe.
d) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß
der Einsatz von 3D-Druck zur Erstellung von individuellen
Ersatzteilen Ressourcen einsparen könnte?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine exakten Zahlen vor, in welchem
Ausmaß der Einsatz von 3-D-Druck zur Erstellung von individuellen Ersatzteilen
Ressourcen einsparen könnte. Generell können 3-D-Druck-Technologien
aufgrund des schlanken, präzisen und dezentralen Produktionsverfahren dazu
beitragen, Materialabfälle, Energieeinsatz und transportbedingte CO2-
Emmissionen zu reduzieren. Ob der 3-D-Druck von Produkten oder individuellen
Ersatzteilen zu einer insgesamt nachhaltigeren Produktionsweise führt, hängt von
mehreren Faktoren ab, z. B. der Art des Produkts (Produkte mit hohem Anteil
von Materialabfall wie z. B. im Flugzeugbau vs. Modellbau), des 3-D-
Druckgeräts und seiner Nutzung (z. B. höherer Ausschuss bei minderwertigen Geräten
oder Durchführung einer höheren Anzahl von Versuchsproduktionen) oder auch
der Produktnutzungsdauer wie eine von der EFI in Auftrag gegebene Studie – „3D
Printing A Qualitative Assessment of Applications, Recent Trends and the
Technology’s Future Potential“ (2015) – zusammenfasst.
Die vom BMBF geförderte Studie „Dezentrale Produktion, 3D-Druck und
Nachhaltigkeit“ (2014) des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung
(IÖW) zeigt am Beispiel der Handyschale, dass eine Dezentralisierung der
Produktion durch den 3-D-Druck nur unter speziellen Bedingungen zu einer
Entlastung der Umwelt aufgrund von weniger Ressourcen, Transport und Logistik
führt, u. a. wenn die schnellere und günstigere Produktion der Handyschale nicht
dazu führt, dass alte Schalen schneller durch neue ersetzt werden.
26. Wird die Bundesregierung aufgrund des zu erwartenden Anstiegs von
IKT-Geräten und Ausstattungen Maßnahmen ergreifen, die
Recyclingquoten von in diesen Geräten verbauten Materialien zu erhöhen?
Wenn ja, mit welchen Instrumenten will sie die Erhöhung der Quoten
erreichen?
Voraussetzung für ein hochwertiges, auch auf die Rückgewinnung
ressourcenrelevanter Metalle ausgerichtetes Recycling, ist es, dass die Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (EAG) einer vom unsortiertem Restmüll getrennten Erfassung
zugeführt werden. Hierfür legt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) den rechtlichen Rahmen fest. Durch die am 11. März 2015 durch das
Bundeskabinett beschlossene Novelle des ElektroG soll die Rückgabe von EAG
für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Pflicht des Handels zur
Rücknahme weiter vereinfacht werden, so dass zukünftig deutlich mehr EAG
vom unsortierten Restmüll erfasst werden sollen. Auf Grundlage einer auch in
der Novelle des ElektroG enthaltenen Verordnungsermächtigung sollen zudem
weitergehende Anforderungen an die Behandlung festgelegt werden, die nicht
nur auf die Entfrachtung von Schadstoffen, sondern insbesondere auch auf die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4599Rückgewinnung von ressourcenrelevanten Metallen aus den EAG ausgerichtet
sind.
27. Wird die Bundesregierung Beschaffungskriterien verändern, um
ressourceneffizientere Lösungen zu fördern?
Der aktuelle Rechtsrahmen der öffentlichen Auftragsvergabe sieht bereits jetzt
umfangreiche Möglichkeiten vor, die Beschaffungskriterien so zu gestalten,
dass Aspekte der Ressourceneffizienz bei der Beschreibung der zu
beschaffenden Leistung, bei der Festlegung der Zuschlagskriterien sowie bei der
Ausführung des Auftrags berücksichtigt werden. Voraussetzung hierbei ist, dass diese
Kriterien mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang
stehen und sich unmittelbar aus den Vergabeunterlagen ergeben.
Bereits seit dem Jahr 2010 arbeiten Bund, Länder und Kommunen in der
„Allianz für nachhaltige Beschaffung“ zusammen. Sie soll dazu beitragen, den
Anteil nachhaltiger (und damit auch ressourceneffizienter) Produkte und
Dienstleistungen beim Einkauf der öffentlichen Hand zu erhöhen. Als Netzwerk dient
die Allianz dem systematischen Erfahrungsaustausch der wichtigsten
öffentlichen Beschaffer auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit; die Allianz soll damit zur
stärkeren Verwendung einheitlicher nationaler und internationaler
Nachhaltigkeitsstandards auf allen drei Ebenen – Bund, Länder und Kommunen –
beitragen. Die Allianz befasst sich in jährlich gebildeten Expertengruppen mit
besonders relevanten Bereichen der Beschaffung. Seit dem Jahr 2013 beschäftigt sich
eine dieser Expertengruppen mit dem Thema „Ressourceneffiziente
Beschaffung“. Unter der Leitung der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung hat
sie u. a. einen Leitfaden mit dem Thema „Rezyklierte Baustoffe“ erarbeitet, der
von den Beschaffungsstellen nachweislich genutzt wird.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) im Jahr 2010 ein Projekt
zur öffentlichen Beschaffung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen
ins Leben gerufen. Das von der FNR durchgeführte Projekt „Nachwachsende
Rohstoffe im Einkauf“ informiert Entscheider, Bedarfsträger und Einkäufer der
öffentlichen Hand über Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen, ihre
Anwendungsfelder im öffentlichen Bereich und die Zusammenhänge zwischen Klima-
und Ressourcenschutz. In diesem Kontext werden wichtige Hinweise für die
Berücksichtigung von Beschaffungskriterien geliefert, die ressourceneffiziente
Lösungen beinhalten.
Wandel der Produktions- und Konsummuster durch Digitalisierung, digitale
Wirtschaft
28. Welche Rolle werden nach Einschätzung der Bundesregierung digitale
Plattformen in unserer Wirtschaft spielen?
Zu welchen Veränderungen führen diese?
Zu beobachten ist, dass digitale Plattformen in unserer Wirtschaft zunehmend an
Bedeutung gewinnen. Die Anbieter bzw. Betreiber verfolgen unterschiedliche
Geschäftsmodelle. So sind Suchmaschinen rein im Internet angesiedelte
Plattformen, auf denen Anbieter von Informationen und Informationssuchende
zusammentreffen. Soziale Netzwerke und Kommunikationsdienste bilden
Plattformen primär für die aktive Interaktion ihrer Nutzer. Andere Unternehmen
erlauben die Suche von Produkten und Dienstleistungen. Konkret lassen sich
Veränderungen immer nur auf der Basis eines bestimmten Geschäftsmodells und
der jeweiligen Märkte beschreiben. Insgesamt lässt sich bei der Entwicklung
Drucksache 18/4599 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodevon digitalen Plattformen bisher häufiger die Entstehung starker
Marktstellungen beobachten.
29. Welches Verständnis hat die Bundesregierung von sogenannten digitalen
Industrieplattformen?
Unter digitalen Industrieplattformen versteht die Bundesregierung die
branchenübergreifende Zusammenarbeit von Industrieunternehmen mit anderen
Unternehmen auf digitalen Plattformen (auch Clouds) und vernetzten Systemen.
Ein wichtiger Schlüssel für den Erfolg liegt in der Integration digitaler
Geschäftspartner.
30. Welche Strategien bzw. welche Agenda verfolgt die Bundesregierung
hinsichtlich der Veränderungen von Marktstrukturen in verschiedenen
Wirtschaftszweigen durch Digitalisierung und neue Plattformen?
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der
Veränderung von Verwertungsketten in verschiedenen Wirtschaftszweigen als
Folge der Digitalisierung?
Die Bundesregierung hat ihre politischen Prioritäten und Handlungsfelder im
digitalen Bereich für die Jahre 2014 bis 2017 mit der im August 2014 vorgelegten
deutschen Digitalen Agenda adressiert. Die Agenda umfasst die gesamte Breite
der prioritären Themen. Die Bundesregierung sieht diese zugleich als Prioritäten
für den Digitalen Binnenmarkt an.
Veränderungen von Marktstrukturen sowie die Veränderung von
Verwertungsketten sind grundsätzlich Entwicklungen, die Wirtschaftsteilnehmer stets treffen
können. Es handelt sich dabei um kein Phänomen, das speziell auf die
Digitalisierung zurückzuführen ist. Ein Unterschied zu früheren
Umstrukturierungsprozessen dürfte allerdings in der Geschwindigkeit liegen, mit der neue
technologische Entwicklungen und Plattform-Geschäftsmodelle die Märkte – wegen
möglicher Netzwerkeffekte ggf. auch dauerhaft – verändern können. Von
traditionellen Marktteilnehmern, aber auch potenziellen Start-ups wird daher eine
besondere Anpassungsflexibilität verlangt. (vgl. hierzu auch Antwort zu den
Fragen 35 bis 37). Diesen Herausforderungen müssen sich die Unternehmen
stellen, wenn sie weiter an der Wertschöpfungskette angemessen teilhaben
wollen.
Der Staat hat hier nicht die Aufgabe, in den Veränderungsprozess einzugreifen
oder ihn anzuhalten, unter der Voraussetzung, dass die Verhaltensregeln einer
sozialen Marktwirtschaft eingehalten werden. Ziel der Bundesregierung ist es
daher, die Digitalisierung in der Europäischen Union voranzutreiben, zugleich
aber durch eine moderne digitale Ordnungspolitik hohe Wettbewerbs-,
Sicherheits-, Verbraucher- und Datenschutzstandards zu setzen.
Für die Wettbewerbspolitik bedeutet dies, dass sowohl ein technologieoffenes,
innovationsfreundliches Umfeld für neue Entwicklungen der digitalen
Wirtschaft gewährleistet werden muss, als auch eine wirksame Fusionskontrolle
sowie ein wirksamer Schutz vor Missbrauch von Marktmacht auf nationaler und
europäischer Ebene sichergestellt sein müssen. Letzteres ist erforderlich, um
Märkte offen zu halten und die innovationsfördernden Kräfte des Wettbewerbs
zum Tragen zu bringen. Die Bundesregierung wird daher den bestehenden
Ordnungsrahmen umfassend auf eventuellen Anpassungsbedarf prüfen und auf eine
sorgfältig ausgewogene Balance dieser Zielrichtungen achten.
Um fundierte Entscheidungen auf Basis belastbarer ökonomischer und
empirischer Erkenntnisse treffen zu können, wurde u. a. die Workshop-Reihe „Fach-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4599dialog Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft“ des BMWi gestartet. Im
September wird eine Konferenz zu den Chancen von Kreativwirtschaft, Handel
und Mobilität zur Gestaltung des digitalen Wandels veranstaltet werden.
31. Wie verträgt sich die Einschätzung aus der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2860, nach der sie
keinen Änderungsbedarf im Kartell- und Wettbewerbsrecht sieht, mit der
Aussage des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel,
im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages am
25. Februar 2015, dass er hier Handlungsbedarf seitens der
Wettbewerbsbehörden sehe und die Monopolkommission mit einem Gutachten
beauftragt habe?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14. Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2860) und die Ausführungen des Bundesministers
für Wirtschaft und Energie im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen
Bundestages (ADA) am 25. Februar 2015 zum Änderungsbedarf im Kartellrecht
decken sich.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort die zwingende Notwendigkeit betont,
auf den sich dynamisch entwickelnden Internet-Märkten eine wirksame
Fusionskontrolle und einen wirksamen Schutz vor Missbrauch von Marktmacht auf
nationaler und europäischer Ebene sicherzustellen. Sie hat dazu die Ansicht
vertreten, dass das nationale und europäische Wettbewerbsrecht derzeit ein
grundsätzlich ausreichendes Instrumentarium zur Lösung der Probleme biete, die aus
Marktmacht resultieren können. Sie wolle sich deshalb weiterhin für seine
konsequente Anwendung einsetzen. Die Bundesregierung hat in diesem
Zusammenhang auch auf die Bedeutung des laufenden Kartellrechtsverfahrens der
Europäischen Kommission gegen Google hingewiesen, von dessen Ausgang die
Frage einer Konkretisierung möglichen Änderungsbedarfs maßgeblich abhänge.
Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie über die Notwendigkeit einer
Modifizierung der verfügbaren kartellrechtlichen Instrumente entscheiden werde,
wenn nach Abschluss des Verfahrens Probleme bestehen blieben, die als nicht
hinnehmbar zu bewerten seien.
In ebendiesem Sinn hat sich der Bundesminister für Wirtschaft und Energie im
ADA am 25. Februar 2015 geäußert, als er auf das gemeinsame Schreiben von
November 2014 Bezug nahm, das er und die für die Digitale Agenda
zuständigen Bundesminister Dr. Thomas de Maizière, Alexander Dobrindt sowie Heiko
Maas an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und die
Kommissare für Digitale Wirtschaft, Verbraucherschutz und Wettbewerb zu deren
Amtsantritt übersandt haben. Darin wird die Fortführung des Kartellverfahrens durch
die Europäische Kommission ausdrücklich begrüßt. Ferner wird vorgeschlagen,
zu prüfen, ob auf europäischer Ebene Vorschriften über das bestehende
Kartellrecht hinaus für marktbeherrschende Plattformen eingeführt werden sollen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 18/2860) bereits erwähnt, dass die Monopolkommission
beabsichtige, ein Sondergutachten vorzulegen. Mit der Erstellung eines solchen
Gutachtens macht die Monopolkommission von ihrer gesetzlich eingeräumten
Befugnis Gebrauch, eigeninitiativ nach ihrem Ermessen Sondergutachten zu erstellen.
Sie hat damit zugleich eine Anregung des Bundesministers für Wirtschaft und
Energie aufgegriffen.
Drucksache 18/4599 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode32. Wann soll das Gutachten vorliegen?
Welche konkreten Fragestellungen soll die Monopolkommission
untersuchen?
Die Arbeiten der Monopolkommission an ihrem Gutachten zum Thema
Internetökonomie sollen bis Ende Mai 2015 abgeschlossen werden. Es handelt sich um
kein Auftragsgutachten mit konkreten Fragestellungen (vgl. auch Antwort zu
Frage 31). Die Bundesregierung erwartet weitergehende
Handlungsempfehlungen für den wettbewerblichen Ordnungsrahmen im digitalen Zeitalter. Die
Vorschläge der Monopolkommission dürften auf den vorläufigen Einschätzungen
im Zwanzigsten Hauptgutachten aufbauen, in dem sie die Wettbewerbseffekte
auf Anbieter von Internetdiensten, Internetplattformen in Relation zu der
zunehmenden Erhebung, Verfügbarkeit und Nutzung von Daten untersucht hat.
Mögliche Handlungsoptionen könnten das wissenschaftlich bisher noch nicht
aufgearbeitete Zusammenspiel der Wettbewerbs-, Datenschutz- und
Verbraucherschutzproblematik betreffen. Die Bundesregierung erwartet wichtige Impulse
für die weitere Diskussion.
33. Welche Veränderungen bringt nach Einschätzung der Bundesregierung die
Digitalisierung beim Konsumverhalten mit sich?
34. Werden nach Einschätzung der Bundesregierung die Konsumenten durch
die Digitalisierung mehr Einfluss auf die Produktion von Gütern
gewinnen?
Und wenn ja, in welcher Form?
Die Fragen 33 und 34 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Verbraucherinnen und Verbraucher sehen sich einer rasanten Entwicklung in
Technik, Wirtschaft, Handel und Gesellschaft gegenüber, die ihre
Konsumgewohnheiten und -bedürfnisse schneller denn je beeinflussen. Globalisierung
und Digitalisierung bringen eine Vielzahl neuer Angebote hervor oder verändern
bestehende nichtdigitale Produkte. Gleichzeitig ermöglicht diese Entwicklung
Verbraucherinnen und Verbrauchern, aus einer größeren Vielzahl an Waren und
Dienstleistungen auszuwählen. Dies kann zu einem Zuwachs an Freizeit und
Lebensqualität führen, aus denen wiederum zusätzliche Bedürfnisse resultieren.
Im Zuge der anhaltenden Digitalisierung bieten sich den Verbraucherinnen und
Verbrauchern gleichzeitig neue Informationsmöglichkeiten über
Konsumangebote, wie z. B. Vergleichs- und Bewertungsportale.
Im Zuge der Digitalisierung nimmt die Bedeutung des Zugangs und der zeitlich
begrenzten Nutzung von Produkten und Daten gegenüber dem traditionellen
Eigentumserwerb immer mehr zu. In diesem Zusammenhang haben sich auch
neue Geschäfts- und Vertriebsmodelle, u. a. im Bereich der „shared economy“,
entwickelt, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern zunehmend
nachgefragt werden (z. B. Vermittlung von Fahrdiensten oder Ferienwohnungen).
Daneben deutet sich mit dem „Internet der Dinge“ eine zunehmende Vernetzung
des individuellen Lebensumfeldes an, wo künftig u. a. Heizung,
Stromverbrauch, aber auch alltägliche Konsumvorgänge, zunehmend durch intelligente
Systeme gesteuert werden können.
Neben den zusätzlichen Informationsmöglichkeiten nehmen die Formen eines
direkten Austausches zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern
untereinander sowie zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Anbietern im
Internet immer mehr zu. In der Folge können Bewertungen einzelner Produkte und
Unternehmen durch Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet die Anbieter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4599veranlassen, Kundenwünsche aufzunehmen. Eine Reihe von Unternehmen
beteiligen ihre Kunden mittlerweile durch Kundenbeiräte oder Mitmachaufrufe im
Internet bei der Entwicklung und Verbesserung von Angeboten. In anderen
Fällen betätigen sich Verbraucher selbst als Produzenten („Prosumer“).
35. Werden nach Einschätzung der Bundesregierung Share-Economy-
Modelle, die das Nutzen statt Besitzen von Produkten ermöglichen, durch die
Digitalisierung zunehmen?
Welche Konsequenzen bringt dies für die Produzenten und Konsumenten
mit sich?
Es ist zu erwarten, dass Geschäftsmodelle der sog. Sharing Economy weiter
zunehmen werden. Durch die Verbreitung insbesondere des Web 2.0 in Verbindung
mit digitalen Vermittlungsplattformen hat das kollaborative Nutzen von Gütern
und Leistungen (z. B. Wohnungen, Pkw, Werkzeuge) an Bedeutung gewonnen.
Insbesondere durch den zunehmenden Einsatz mobiler Endgeräte mit
entsprechendem Zugang zum Internet wird der Zugang zu Gütern und Diensten, die
Buchung sowie Zahlung einfach, unkompliziert und fast zu jeder Zeit möglich.
Hierdurch kann die Zahl der Vermittlungen beliebig erhöht werden
(Skalierbarkeit).
Aus heutiger Sicht können auftreten:
1. Wettbewerbseffekte
Durch die Ausweitung des Angebots werden Kapazitätsbeschränkungen
verringert und Konzessionen sowie Vermittlungsmonopole infrage gestellt.
2. Allokationseffekte
Durch die effizientere Nutzung eines Gutes kommet es zu Ersparnissen für den
„teilenden“ Verbraucher bzw. die „teilende“ Verbraucherin und hierdurch zu
mehr Mitteln und Umverteilung für Investitionen, Konsum und Sparen. Dies ist
aber möglicherweise mit nachteiligen Auswirkungen auf etablierte
Marktanbieter verbunden und kann zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen.
3. Spillovereffekte und Strukturwandel
Im Bereich des Wissenstransfers können Nutzer ihr Wissen anderen zugänglich
machen bzw. auf das Wissen anderer zurückgreifen. Dieser Know-how-Transfer
kann zu einer stärkeren Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsdynamik
einzelner Unternehmen oder ganzer Branchen beitragen. Gleichzeitig können
bestehende Geschäftsmodelle (z. B. Lexika) an Bedeutung verlieren.
Grundsätzlich sind die Geschäftsmodelle der „Sharing Economy“
wirtschaftspolitisch positiv zu beurteilen, soweit sie ein erweitertes Dienstleistungsangebot
für Nutzer – zu meist niedrigeren Preisen – bei einer effizienteren und teilweise
auch nachhaltigeren (ressourcenschonenderen) Nutzung vorhandener
Kapazitäten zur Verfügung stellen. Allerdings muss beobachtet werden, inwiefern sie
etablierte Märkte verändern und welche wirtschafts-, wettbewerbs- und
gesellschaftspolitischen Auswirkungen dieser Wandel hervorbringt.
Um die Konsequenzen für Produzenten und Konsumenten abschätzen zu
können, muss jedes Geschäftsmodell sowie die enthaltenen Leistungsbeziehungen
(zwischen Plattform, Nutzer und Leistungserbringer) einzeln betrachtet werden.
Dort wo neue Geschäftsmodelle im Wettstreit mit „traditionellen“ Dienstleistern
stehen, ist es wichtig, dass bestehende Rechts- und Schutzstandards,
insbesondere Arbeitnehmerschutz, Datenschutz, Verbraucherschutz sowie Steuerpflicht
entsprechend eingehalten werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen mit auf
dem gleichen Markt agierenden „etablierten Anbietern“ zu gewährleisten. Dies
Drucksache 18/4599 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeerfordert einen Prüfungs- und Diskussionsprozess der geltenden
Rahmenbedingungen, der gegenwärtig erst am Anfang steht.
36. Sieht die Bundesregierung in Share Economy Modellen einen Mehrwert?
Und wenn ja, welchen, bzw. für wen?
Die Sharing Economy besitzt ein Innovationspotenzial, das unter
Berücksichtigung der bestehenden Rechts- und Schutzstandards sowie der Einhaltung
gleicher Wettbewerbsbedingungen genutzt werden sollte.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
37. Unterstützt die Bundesregierung solche Share-Economy-Modelle?
Und wenn ja, in welcher Form?
Der Begriff der Share Economy ist nicht allgemeingültig definiert. Er beschreibt
in der ursprünglichen Idee das Teilen und gemeinsame Nutzen von Gütern und
Dienstleistungen zwischen Privatpersonen. Im allgemeinen Sprachgebrauch
wird der Begriff Share Economy mittlerweile jedoch sehr weit angewandt. Auch
klassisch kommerzielle Angebote (z. B. Fahrradvermietung über DB Call a
Bike; Carsharing z. B. „Drive Now“) werden hierunter verstanden. Eine
spezifische Unterstützung kommerzieller Share Economy Modelle durch die
Bundesregierung erfolgt nicht.
Wandel von Erwerbsarbeit durch Digitalisierung
38. Welche Veränderungen ergeben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung durch die Digitalisierung für die Art der Erwerbstätigkeit,
Berufsgruppen und Qualifikationsniveaus (bitte nach Branchen und
Betriebsgrößen aufschlüsseln)?
39. Welche Berufs- und Personengruppen werden nach Einschätzung der
Bundesregierung von der Digitalisierung besonders profitieren (bitte
begründen)?
40. Für welche Berufs- und Personengruppen stellt die Digitalisierung nach
Einschätzung der Bundesregierung vorrangig ein Risiko dar (bitte
begründen)?
41. Wie wird sich die Nachfrage nach menschlicher Beschäftigung aufgrund
der Digitalisierung bzw. Automatisierung nach Einschätzung der
Bundesregierung insgesamt verändern?
Wie viele Arbeitsplätze werden durch die Digitalisierung verloren gehen,
und wie wird sich das nachgefragte Arbeitsvolumen bis zum Jahr 2030
verändern?
50. In welchen Branchen ist ein Beschäftigungsaufbau nach Einschätzung der
Bundesregierung zu erwarten?
Die Fragen 38 bis 41 und 50 werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich sind langfristige Arbeitsmarktprognosen mit großen
Unsicherheiten und mit einer Vielzahl von Annahmen verbunden. Die spezifischen
Auswirkungen der Digitalisierung auf den zukünftigen Arbeitsmarkt abzuschätzen,
dürfte noch schwieriger sein, da hinsichtlich der Digitalisierung eine Reihe von
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4599auch politisch beeinflussbaren Größen, wie z. B. Wirtschaftsförderung oder
Bildungsinstitutionen, sowie die Entwicklungen in anderen Ländern eine zentrale
Rolle spielen. Prognosen für die Entwicklung des Arbeitsmarktes sind
angesichts dieses noch recht jungen Trends mit großen Unsicherheiten verbunden.
Nach Einschätzung der Bundesregierung hat die Digitalisierung das Potenzial,
Wirtschaft und Arbeitswelt stark zu wandeln. Die neuen Technologien
ermöglichen in Kombination mit der zunehmenden Vernetzung neue Geschäftsmodelle
und können Branchen und Berufe im hohen Maß verändern sowie neue Berufe
entstehen lassen. Digitale Technologien schaffen neue Arbeitsplätze. Auf der
anderen Seite fallen Arbeitsplätze durch Rationalisierung oder Automatisierung
weg. Der Saldo aus neu entstehenden und wegfallenden Arbeitsplätzen durch
die Digitalisierung ist wegen der Vielzahl von Einflussfaktoren und aufgrund
der Schwierigkeiten der Konstruktion einer kontrafaktischen Entwicklung nur
unter bestimmten Bedingungen abschätzbar.
Wie schnell und in welchem Umfang diese Veränderungen in den einzelnen
Branchen ankommen, ist für die Zukunft schwer zu sagen.
Nach dem aktuellen Monitoring-Report „Digitale Wirtschaft 2014“ des BMWi
fällt die Digitalisierung in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich aus
(Daten Stand 2011; Digitalisierungs-Index bildet die Verwendung von IKT-
Investitionen in den Branchen ab). Am stärksten betroffen sind die Branchen der
Telekommunikation und des Verlagswesens, sowie die Medien- und
Rundfunkbranche. Ebenfalls stark betroffen sind IT- und Informationsdienstleister, Finanz-
und Versicherungsdienstleister sowie die industriellen Branchen der Hersteller
von Datenverarbeitungsgeräten und elektronischen und optischen Produkten
sowie Fahrzeugen. Die Branchen Handel, Elektrotechnik und Maschinenbau liegen
im Mittelfeld des Branchenindexes.
Perspektivisch werden die Branchen, die bislang relativ geringe Investitionen in
IKT getätigt haben, in den kommenden Jahren verstärkt aufholen. Zum Beispiel
dürften die Verkehr- und Logistikbranche und die Energie- und
Wasserversorgung zunehmend auf die Entwicklungen von vernetzten Maschinen und Big
Data reagieren. Bei den beschäftigungsintensiven Branchen dürfte vor allem der
Einzelhandel, der gefordert ist, kanalübergreifende Angebote für Kunden zu
entwickeln und den Online- und stationären Handel zu verknüpfen, seinen
Digitalisierungsgrad erhöhen.
Die höhere Verwendung von IKT-Investitionen in einer Branche ist aber nicht
mit dem Rückgang von Beschäftigung gleichzusetzen. Die historische
Rückschau zeigt, dass technologische Innovationen in der Gesamtbilanz langfristig
und branchenübergreifend eher zu einem Beschäftigungsaufbau geführt haben.
Die in der Literatur am stärksten vertretene These der Polarisierung geht davon
aus, dass Berufs- und Personengruppen mit routinebasierter mittlerer
Qualifikation am stärksten von der Digitalisierung betroffen sind – hier dürften viele
Tätigkeiten automatisierbar sein. Es scheint vom Stand der absehbaren technischen
Entwicklungen als möglich, dass sich der Tätigkeitsbereich der Maschinen in
Zukunft in komplexere Tätigkeitsbereiche ausdehnt. Die bloße Möglichkeit
bedeutet jedoch nicht, dass dies auch faktisch geschehen wird.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, dass die existierende
Lohnungleichheit durch den technologischen Wandel noch weiter verschärft wird.
Die Auswirkungen auf die verschiedenen Lohngruppen sind weitgehend unklar.
In welchen Branchen es zu einem Beschäftigungsaufbau bzw. -abbau kommen
wird, hängt neben der Intensität der Automatisierung jedoch u. a. von der
Flexibilität der Tätigkeitsstrukturen auf der Ebene der Berufe und Individuen, den
Arbeitsmarkt- und Lohnsetzungsinstitutionen, der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen sowie der Stärke der Binnen-
Drucksache 18/4599 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodenachfrage ab. Über die relative Bedeutung dieser Faktoren liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
42. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit ein Defizit an
Fachkräften in der IKT-Branche?
Wenn ja, wie hoch ist dieses, und in welchen Bereichen der IKT besteht
dieses jeweils?
Ein genereller Fachkräftemangel besteht in der IKT-Branche nach Einschätzung
der Bundesregierung nicht. Im Bereich der Informatik und der
Softwareentwicklung ist allerdings ein Expertenmangel existent.
Nach Angaben des BITKOM wurden Ende des Jahres 2014 rund 41 000 IT-
Spezialisten gesucht, davon 16 500 in der IKT-Branche selbst und rund 24 500 bei
den Anwendern von IT-Systemen in anderen Branchen. In der IKT-Branche
werden vor allem Softwareentwickler in den Bereichen Cloud Computing, Big
Data und im Bereich Social Media gesucht. Bedarf besteht darüber hinaus bei
Projektmanagern und IT-Sicherheitsexperten.
43. Wie wird sich die Fachkräftesituation in der IKT-Branche nach
Auffassung der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 entwickeln?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis zum Jahr 2030 die Auswirkungen
des demografischen Wandels deutlicher sichtbar werden und voraussichtlich die
Zahl der Erwerbspersonen schrumpfen wird. Diese Entwicklung wird auch die
IKT-Branche betreffen.
44. Wie kann einem Fachkräftemangel in der IKT-Branche entgegengewirkt
werden, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw.
wird sie ergreifen?
Die Sicherung der Fachkräftebasis ist in erster Linie eine Aufgabe der
Wirtschaft und der Sozialpartner. Aber auch die ganz überwiegend staatlich
finanzierte akademische und die schulische Ausbildung sichern den
Fachkräftenachwuchs und tragen zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei.
Mit dem neuen Hochschulpakt reagieren Bund und Länder auf die gestiegene
Studierneigung und die große Anziehungskraft deutscher Hochschulen auf
ausländische Studierende und werden bis zum Jahr 2020 ein Studienangebot für
760 000 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger gegenüber dem
Stand aus dem Jahr 2005 bereitstellen.
Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft darüber hinaus mit der
Fachkräfte-Offensive (
www.fachkräfte-offensive.de) und der Allianz für Aus- und
Weiterbildung.
Mit dem mehrsprachigen Willkommensportal
www.make-it-in-germany.com
wirbt die Bundesregierung verstärkt um IT-Fachkräfte aus dem Ausland.
Erstmalig hat die Bundesregierung zudem mit der bundesweiten Hotline „Leben und
Arbeiten in Deutschland“ ein umfassendes, mehrsprachiges Angebot für
Zuwanderungsinteressierte geschaffen. Als wirkungsvolles Instrument der
Fachkräftesicherung hat sich das im Jahr 2012 in Kraft getretene Gesetz zur
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bewährt. Das Kompetenzzentrum
Fachkräftesicherung (KOFA) unterstützt insbesondere KMU bei der
Fachkräftesicherung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/4599Innerhalb des Handlungsfeldes „Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten“ der
Digitalen Agenda der Bundesregierung wird die Bundesregierung Aus- und
Weiterbildung, berufliche Qualifizierung und digitale Kompetenzen als
Schlüsselqualifikationen weiter vorantreiben.
45. Welche Anpassungen plant die Bundesregierung im Bereich der
Ausbildungen, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der
Handwerksordnung (HwO) geregelt sind?
Die Ausbildungsordnungen im dualen Berufsausbildungssystem werden
regelmäßig auf neue Inhalte und Anforderungen untersucht und bei Bedarf
modernisiert oder neue Ausbildungsberufe geschaffen. Das gilt auch für
Meisterprüfungsverordnungen im Handwerk.
Dabei werden unter Einbeziehung von Sachverständigen der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerseite sowie der Länder die Ausbildungsinhalte für Betriebe und
Berufsschulen aktualisiert. Durch die Beteiligung aller relevanten Akteure an
Neuordnungsverfahren ist sichergestellt, dass neue Technologien, Techniken,
Prozesse und Verfahren in der nötigen Tiefe und Breite bei der
Berufsqualifizierung der Fachkräfte abgebildet werden. Das gilt auch für sich ändernde
Qualifikationsanforderungen im Rahmen der Digitalisierung und betrifft sowohl das
theoretische (kognitive) Wissen als auch die praktischen Kompetenzen.
Für die vier dualen Ausbildungsberufe im IT-Bereich (IT-Systemelektroniker,
Fachinformatiker, IT-System-Kaufmann und Informatikkaufmann) wird in
einem gemeinsamen Dialog mit den Sozialpartnern geprüft, wie die Berufe
zukunftsfähig gestaltet werden können.
46. Vor welchen Herausforderungen im Bereich IT-Kompetenz stehen nach
Einschätzung der Bundesregierung die Belegschaften von
Industrieunternehmen bzw. KMU und Handwerksbetrieben bei fortschreitender
Digitalisierung der Produktionsprozesse?
Die Qualifizierung von IT-Fachpersonal steht im Zuge der fortschreitenden
Digitalisierung der Industrie, die maßgeblich durch KMU geprägt ist, vor
grundlegenden Veränderungen: Die Fähigkeit, den Anwendungsbedarf in
unterschiedlichen Industrie- und Wirtschaftszweigen zu erkennen und dafür Lösungen zu
entwickeln, erhält Vorrang vor der rein technologisch fundierten
Spezialisierung. Immer wichtiger wird der Dialog mit der produzierenden Industrie und
dem Gewerbe, um die Anforderungen der digitalen Ökonomie praxisnah in die
Ausbildung aufzunehmen. Universitäten und Fachhochschulen werden stärker
zu Bildungspartnern der Industrie. Im Studium gilt es, den Übergang zwischen
Informationstechnik und Ingenieurswissenschaften stärker zu öffnen. Die
Betriebe brauchen zunehmend Fachkräfte, die als Ingenieure zusätzlich IT-Wissen
mitbringen und darüber hinaus Know-how aus Produktion und Logistik. Die
Digitalisierung der Wirtschaft erfordert auch erhöhte Anstrengungen bei der
Weiterbildung der Beschäftigten. Im Zentrum sollte hier ein interdisziplinärer und
praxisorientierter Ansatz stehen, der den Beschäftigten auch die nötigen
sozialen Kompetenzen an die Hand gibt.
Im Übrigen wird zur inhaltlichen Ausgestaltung von Aus- und
Fortbildungsverordnungen auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen.
Drucksache 18/4599 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode47. Welche Aus- und Weiterbildungsprogramme sind nach Einschätzung der
Bundesregierung notwendig, um Beschäftigte und Arbeitslose für den
digitalisierten Arbeitsmarkt zu qualifizieren bzw. weiterzubilden?
a) Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung diesbezüglich?
b) Welche Aus- und Weiterbildungsprogramme der Wirtschaft sind der
Bundesregierung bekannt, und inwieweit hält sie das Engagement der
Unternehmen diesbezüglich für ausreichend?
Die gesetzliche Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach dem
Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch ermöglicht Ausbildungssuchenden
sowie arbeitslosen und beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
den Erwerb von am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nachgefragten
Qualifikationen. Die Förderung der Berufsausbildung ist auf die Einmündung in das duale
System ausgerichtet. Veränderungen in den Berufsbildern werden daher stets
von Bildungsträgern und Betrieben berücksichtigt. Das konkrete Bildungsziel
bei beruflicher Weiterbildung richtet sich nach dem individuellen
Qualifizierungsbedarf. Insbesondere im IT-Bereich gibt es ein sehr breites Spektrum an
nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zugelassenen
Weiterbildungskursen, das individuellen Qualifizierungsbedarfen Rechnung trägt. Es
reicht von einfachen EDV-Anwenderschulungen über Umschulungen in IT-
Berufe bis hin zu hoch komplexen IT-Qualifizierungen mit den entsprechenden
Zertifikaten bzw. Lizenzen.
Darüber hinaus kann auch die Qualifizierungsberatung der Bundesagentur für
Arbeit bei Unternehmen einen Beitrag leisten, um Beschäftigte für den
digitalisierten Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Was Qualifizierungsangebote der Wirtschaft betrifft, ist der Bundesregierung
bekannt, dass es derzeit eine Reihe einzelner Qualifizierungsangebote mit
Bezug zu Industrie 4.0 gibt, die im Wesentlichen den speziellen Bedarfen einzelner
Unternehmen entsprechend konzipiert sind und das Konzept von Industrie 4.0
nur sehr eingeschränkt abdecken. Auf dem IT-Gipfel im Jahr 2014 in Hamburg
wurde daher von Bundesregierung und Wirtschaft unter dem Titel
„Kompetenzentwicklung Industrie 4.0“ beschlossen, die bestehenden
Qualifizierungsangebote zu Industrie 4.0 in der Fort- und Weiterbildung zu erheben und zu
systematisieren und daraus Handlungsvorschläge zu erarbeiten, mit denen neue
Qualifikationsinhalte für die Aus- und Weiterbildung entwickelt werden können.
48. Wie schätzt die Bundesregierung einerseits zeitlich, örtlich und
organisatorisch flexiblere Telearbeitsmöglichkeiten und andererseits Entgrenzung
von Erwerbsarbeit ein, und was plant die Bundesregierung zum Schutze
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Solche Arbeitsmodelle können für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen
Flexibilitätsgewinn bewirken, indem sie mehr Zeit- und Ortssouveränität
ermöglichen. Sie bieten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen z. B. in
unterschiedlichen geläufigen Varianten, in denen Telearbeit mit einer Arbeit von
Zuhause aus verbunden ist, die Möglichkeit für eine partnerschaftliche
Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege und Beruf und damit generell die Chance,
Arbeitsleben, Familienleben und Freizeit flexibler auszubalancieren. Auf der
anderen Seite kann die damit verbundene Auflösung von (zeitlichen,
räumlichen, sachlichen usw.) Strukturen betrieblich organisierter Arbeit auch mit
zusätzlichen Belastungen verbunden sein. Mögliche Risiken für Arbeitnehmern
und Arbeitnehmerinnen können z. B. Konflikte zwischen Privat- und
Berufsleben, nicht zuletzt auch aufgrund einer erweiterten arbeitsbezogenen
Erreichbarkeit, oder auch eine gering ausgeprägte soziale Einbindung in den Betrieb
sein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/4599Eine Sonderform ist mobile Telearbeit, also das Arbeiten von unterwegs oder bei
wechselnden Kunden. Hierbei entstehen auf der einen Seite durch die flexible
Aufgabenerledigung Effizienzgewinne für Unternehmen. Auch diese Form
flexibler Arbeit ermöglicht den Beschäftigten eine individuelle Gestaltung der
Erwerbstätigkeit und unterstützt damit gleichermaßen insbesondere eine
partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hinzu kommen neben den
bereits genannten Punkten z. B. auch erweiterte Entscheidungsspielräume sowie
ein Zuwachs an Erfahrungswissen, Kompetenz und sozialem Kapital. Mobile
Telearbeit kann jedoch auch mit hoher Reiseintensität und langen Arbeitszeiten
wie auch Phasen erzwungener Untätigkeit sowie Planungsunsicherheiten
verbunden sein. Derartige mobilitätsspezifische Belastungen können ein
Gesundheitsrisiko darstellen.
Grundsätzlich gelten die Schutzfunktionen der Arbeitsschutzgesetzgebung auch
für Telearbeit. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften des
Arbeitszeitgesetzes zu Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sowie zum Sonn- und
Feiertagsschutz.
Für Telearbeit gilt weiterhin die Bildschirmarbeitsverordnung, sofern die
Endgeräte bzw. Arbeitskontexte nicht den dort genannten Ausnahmen unterliegen.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung ist der Arbeitgeber verpflichtet,
Maßnahmen zu ergreifen, die die Gesundheit seiner Mitarbeiter schützen. Das
vorhandene Gestaltungswissen gilt es auch unter den Rahmenbedingungen mobiler
Telearbeit anzuwenden. Die Arbeitgeber sind aufgerufen, für ihren Betrieb
spezifische Regelungen zur Nutzung mobiler Geräte sowie zur Vermeidung
ständiger Erreichbarkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen.
Gleichwohl gibt es Forschungsbedarf hinsichtlich neuer Belastungskonstellationen in
der digitalen Arbeitswelt und der Entwicklung von Handlungshilfen.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung mobiler Telearbeit und die
Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesundheit der Beschäftigten. Auf die
umfangreichen Ergebnisse des aktuellen FuE-Programms (FuE – Forschung und
Entwicklung) für die Jahre 2014 bis 2017 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) mit dem Schwerpunkt „Auswirkungen des
Wandels der Arbeitswelt verstehen und Instrumente des Arbeitsschutzes
weiterentwickeln“ sowie des BAuA-Projekts „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt
– wissenschaftliche Standortbestimmung“, die beide auch Aspekte der
Digitalisierung der Arbeitswelt berücksichtigen, kann hier nur hingewiesen werden.
a) Welche neuen Anforderungen an die Gestaltung von Arbeit entstehen
durch die Nutzung mobiler Endgeräte?
Laut Statistischem Bundesamt liegt die Zahl der tätigen Personen in den
Unternehmen, die für geschäftliche Zwecke mit einem mobilen Internetzugang über
ein tragbares Gerät ausgestattet sind, bei 21 Prozent (Statistisches Bundesamt:
Erhebung über die Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien in Unternehmen 2014, S. 33). Dort erfolgt auch eine nähere
Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen. Daraus ergeben sich z. B. arbeitsorganisatorische
Fragen zur Einbindung der Geräte und ihrer Nutzer in die Arbeitsprozesse.
Ebenso stellen sich bei Geräten, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch
im Privatleben nutzen (z. B. Smartphones), Fragen zur Erreichbarkeit von
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in ihrer Freizeit. Auch für die Arbeit mit
mobilen Geräten gelten alle Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
insbesondere auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu
Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sowie zum Sonn- und Feiertagsschutz. Es ist davon
auszugehen, dass mobile Endgeräte je nach Branche, Beruf und Tätigkeit
unterschiedlich genutzt werden, so dass sich aus Sicht der Bundesregierung keine
weiteren allgemeinen Aussagen treffen lassen. Die Arbeitgeber sind aufgerufen
Drucksache 18/4599 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefür Ihren Betrieb spezifische Regelungen zur menschengerechten Gestaltung ihrer
Arbeitsbedingungen, insbesondere zur Nutzung mobiler Geräte sowie zur
Vermeidung ständiger Erreichbarkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
treffen.
Grundsätzlich entstehen auch neue Chancen durch den Einsatz neuer mobiler
Informations- und Kommunikationstechnologien zur Unterstützung der
jeweiligen Arbeitsaufgabe und menschengerechten Gestaltung von Arbeit.
Gleichzeitig sind die Risiken beispielsweise durch Entgrenzung von Erwerbsarbeit zu
identifizieren, zu beurteilen und ihnen mit auf die jeweilige Situation
angepassten Maßnahmen zu begegnen. Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ist
der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und zu vermeiden
bzw. zu minimieren.
b) Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der Verbreitung von
mobiler und alternierender Telearbeit ein?
In einer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen
Befragung „Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ (2013) geben ca. 30
Prozent der Angestellten an, zumindest gelegentlich von zu Hause aus zu arbeiten
(Arbeiter: ca. 2 Prozent). Daraus ergibt sich für die Bundesregierung, dass
Formen von Telearbeit in den Bereichen, in denen sie arbeitsorganisatorisch
möglich sind und von den Unternehmen unterstützt werden, auch Eingang in die
betriebliche Praxis gefunden haben.
c) Wie schätzt die Bundesregierung die Anforderungen an den
Gesundheitsschutz, die Arbeitszeitgestaltung u. Ä. in diesem Zusammenhang
ein?
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes
„die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der
Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der
Arbeit beeinflussen.“ Konkretisiert wird diese Forderung für die alternierende
Telearbeit (teilweise Tätigkeit an einem in der Regel häuslichen
Telearbeitsplatz) durch die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung.
Für die mobile Telearbeit (Nutzung tragbarer Bildschirmgeräte für die
ortsveränderliche Verwendung) lassen sich folgende technische Aspekte nennen, die es
aus Sicht des Gesundheitsschutzes zu beachten gilt:
● Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte sollen der
Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein.
● Tragbare Bildschirmgeräte sollen
– über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und
– so betrieben werden, dass der Bildschirm frei von störenden Reflexionen
und Blendungen ist.
● Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und
externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) sollten nur dort
betrieben werden, wo die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder die
Arbeitsaufgaben nur bedingt mit anderen Bildschirmgeräten ausgeführt
werden können.
● Tragbare Bildschirmgeräte mit alternativen Eingabemitteln sollten den
Arbeitsaufgaben angemessen und mit dem Ziel einer optimalen Belastung der
Beschäftigten betrieben werden.
● Werden tragbare Bildschirmgeräte ortsgebunden an Arbeitsplätzen
verwendet, gelten die Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/4599Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber den Beschäftigten
nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Hier können sich die Beschäftigten
arbeitsmedizinisch beraten und ggf. auch untersuchen lassen.
In Bezug auf den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung wird auf die
Antwort zu Frage 48a verwiesen.
49. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwertung von Qualifikationen und
potenziellen sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeitsplatzverlusten
durch Dienstleistungen, basierend auf digitalen Plattformen (z. B. Uber,
Airbnb etc.) ein?
Die Gesetzgebung der Europäischen Union und insbesondere der
Bundesrepublik Deutschland stellt einen wirksamen Schutz vor einer generellen Entwertung
von beruflichen Qualifikationen aufgrund der Vermittlung von Dienstleistungen
über digitale Plattformen dar. Hiervon zu unterscheiden ist, dass technologischer
Wandel zu einer Entwertung von bestimmten beruflichen Qualifikationen
führen kann. Umgekehrt können Tätigkeiten aufgrund des Einsatzes neuer
Technologien aber auch höhere berufliche Qualifikationen erfordern. Wissenschaftliche
Untersuchungen bzw. belastbare Erkenntnisse zu einem potenziellen Verlust
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung liegen zurzeit nicht vor. Eine
Einschätzung zu Auswirkungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist
daher derzeit nicht möglich.
Datenschutz und Datensicherheit, „Big Data“
51. Welche neuen Ansätze erfordert nach Einschätzung der Bundesregierung
die Herausbildung neuer digitaler Industrieplattformen?
Welche datenschutzrechtlichen Herausforderungen liegen nach Ansicht
der Bundesregierung in der Entwicklung des Prozesses Industrie 4.0?
Neue Ansätze für die Herausbildung neuer digitaler Industrieplattformen
werden sich gegebenenfalls im Wettbewerb entwickeln. Für die Bildung neuer
digitaler Industrieplattformen ist auf jeden Fall eine große Bereitschaft der
Industrieunternehmen zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit
anderen Unternehmen erforderlich. Dabei sind die wettbewerbsrechtlichen
Rahmenbedingungen zu beachten.
Mit der Entwicklung von Industrie 4.0 stellen sich zahlreiche
datenschutzrechtliche Fragen. Hierzu gehören insbesondere Fragen nach dem Personenbezug
und dem ökonomischen Wert der jeweiligen Daten, nach den
Verantwortlichkeiten bei der Erhebung und Nutzung, nach der Freiwilligkeit der Datenerhebung,
nach der Transparenz der Datenerhebung für den Betroffenen oder nach einem
etwaigen Informationsgefälle zwischen Datenverarbeiter und Betroffenem. Das
geltende Datenschutzrecht beruht noch auf der Richtlinie 95/46/EG und bedarf
angesichts der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche einer
Modernisierung. Diesem Zweck dient die Datenschutz-Grundverordnung, die
derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. Der Entwurf der Europäischen Kommission
enthält dazu insbesondere Verpflichtungen des für die Datenverarbeitung
Verantwortlichen zum Datenschutz durch Technik und zu datenschutzfreundlichen
Voreinstellungen, verstärkte Informations- und Auskunftspflichten des
Datenverarbeiters sowie verstärkte Lösch- und Widerspruchsrechte des Betroffenen.
Zugleich muss die Datenschutz-Grundverordnung technikneutral und
zukunftsoffen sein, um neue technische Entwicklungen auch zukünftig geeignet zu
erfassen.
Drucksache 18/4599 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode52. Was bedeutet nach Einschätzung der Bundesregierung die fortschreitende
Digitalisierung für die Datensicherheit von Unternehmen und in den
Unternehmen für die Datensicherheit und den Datenschutz von
Beschäftigten?
Plant die Bundesregierung eine zügige, nationale Modernisierung des
Beschäftigtendatenschutzes?
Die fortschreitende Digitalisierung stellt Unternehmen und ihre Beschäftigten
vor neue Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz sowie IT- und
Cybersicherheit. Cyberangriffe richten sich in einer immer größer werdenden Anzahl
gegen Wirtschaftsunternehmen in Deutschland. Diesen Befund belegt u. a. der
aktuelle Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) für das Jahr 2014.
Um den Datenschutz der Beschäftigten zu verbessern wurde im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, die Verhandlungen zur
Europäischen Datenschutz-Grundverordnung mit dem Ziel zu verfolgen, das deutsche
Datenschutzniveau zu erhalten und über das Europäische Niveau hinausgehende
Standards zu ermöglichen. Deutschland setzt sich dafür ein, die Datenschutz-
Grundverordnung noch in diesem Jahr zu verabschieden. Eine nationale
Regelung zum Beschäftigtendatenschutz soll nach dem Koalitionsvertrag nur
geschaffen werden, wenn die Grundverordnung nicht in angemessener Zeit
abgeschlossen werden kann.
53. Welche Schlussfolgerungen und konkreten Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung angesichts der Erkenntnisse aus den Enthüllungen der
„Snowden-Dokumente“?
Die Bundesregierung setzt sich unabhängig von den Erkenntnissen aus den
„Snowden-Dokumenten“ für den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und
Bürger sowie dem Schutz ihrer Kommunikation im Netz ein. Nur wenn die
Menschen in neue digitale Dienste und Angebote vertrauen, wenn ihre Daten
geschützt sind und sie mit höchstmöglicher Sicherheit im Internet agieren können,
wird die Digitalisierung ihr volles Potenzial für Wirtschaft und Gesellschaft in
Deutschland entfalten. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 53a
bis 53d verwiesen.
a) Welche konkreten Schutzmaßnahmen gegen Wirtschaftsspionage
werden durch die Bundesregierung geleistet (beispielsweise eine echte
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung)?
Beim Schutz gegen Wirtschaftsspionage müssen sich repressive und präventive
Maßnahmen mit technischen Schutzvorkehrungen ergänzen. Deshalb führen
u. a. die Verfassungsschutzbehörden und das Bundeskriminalamt
Sensibilisierungsveranstaltungen durch, um Unternehmen Erscheinungsformen und
Hintergründe von Wirtschaftsspionage auch im elektronischen Raum zu erläutern.
Im Hinblick auf technische Vorkehrungen wird auf die Antwort zu den Fragen
53b bis 53d verwiesen.
b) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den durch die
Digitalisierung erhöhten Bedarf nach Datenschutz und Datensicherheit
zu fördern?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Auf der Grundlage der Digitalen Agenda verfolgt die Bundesregierung das Ziel,
die Daten- und IT-Sicherheit zu stärken und vertrauenswürdige
Informationstechnik zu fördern. Gemeinsam mit der Wirtschaft wurde daher u. a. die Platt-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/4599form Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft unter
Federführung des Bundesministeriums des Innern sowie die Dialogplattform
Industrie 4.0 (mit einem Schwerpunkt „IT-Sicherheit“) unter Federführung des
BMWi und des BMBF im Rahmen des IT-Gipfelprozesses eingerichtet.
Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen bilden erste Schritte insbesondere
zur konkreten Umsetzung der Verbesserung der Datensicherheit.
Um Bürgerinnen und Bürger besser vor Ausspähung privater und geschäftlicher
Daten zu schützen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt,
Verschlüsselung von privater Kommunikation in der Breite zum Standard werden zu lassen
und die Anwendung von Sicherheitstechnologien wie De-Mail auszubauen. Zu
Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 53c verwiesen.
Auch das Konzept der staatlichen Zertifizierung von im Wettbewerb
angebotenen Produkten und Diensten auf Basis definierter Sicherheitsstandards durch
das BSI (wie u. a. auch bei De-Mail) hat sich zur Verbesserung des Datenschutz-
und Datensicherheitsniveaus bewährt.
Begleitend ist es wichtig, bei den Bürgerinnen und Bürgern für den Einsatz
sicherer Technologien, zu werben. Die Bundesregierung arbeitet hierzu eng mit
dem Verein Deutschland Sicher im Netz e. V. (DsiN) zusammen. DsiN leistet
wichtige Beiträge, um bei Nutzerinnen und Nutzern und in Unternehmen das
Bewusstsein für einen sicheren Umgang mit Internet und neuen Technologien zu
fördern sowie einen messbaren Beitrag für eine höhere IT-Sicherheit zu leisten.
c) Wie plant die Bundesregierung, das in der Digitalen Agenda
formulierte Ziel „Deutschland als Verschlüsselungsstandort Nummer eins“
zu realisieren (bei gleichzeitigen Überlegungen des
Bundesministeriums des Innern, Verschlüsselung grundsätzlich so zu gestalten, dass
Sicherheitsdienste auf Kommunikation zugreifen können,
www.zeit.de
vom 21. Januar 2015, „De Maizière will Verschlüsselung knacken“)?
Die Bundesregierung setzt sich für die Gewährleistung von Sicherheit und
Datenschutz bei elektronischer Kommunikation und im Internet ein. Zu diesem
Zweck fördert sie den Auf- und Ausbau sicherer Informations- und
Kommunikations-Infrastrukturen und -Dienste. Dies beinhaltet z. B. die Energienetze, die
Telematik im Gesundheitswesen und auch den Personalausweis, die
grenzüberschreitende Anwendung der elektronischen Signatur und des neuen
elektronischen Siegels für juristische Personen oder De-Mail.
Ein erster Schritt hierzu ist die auf der CeBIT vorgestellte Erweiterung der
De-Mail mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Ab April 2015 können alle
De-Mail-Nutzer ihre Mails und Anhänge über einen Plugin im Firefox- oder
Chrome-Browser verschlüsseln. Zudem wird die entsprechende Software als
Open Source veröffentlicht, damit jeder die Sicherheit dieser Software
überprüfen kann.
Für die Zukunft sind weitere Maßnahmen zur Verbreitung der Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung mit hoher Anwenderfreundlichkeit über De-Mail hinaus
geplant. Die Förderung und Forderung von Verschlüsselung zählt zu einem der
Kernziele der Digitalen Agenda, die sich in der Umsetzung befindet.
Die Bundesregierung beabsichtigt dabei weder die Implementierung von
„Backdoors“ (Hintertüren) noch Schlüsselhinterlegung. Gleichwohl sollen zur
Bekämpfung von Kriminalität und Spionage die Cyberfähigkeiten der
Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden ausgebaut werden. An den Eckpunkten der
deutschen Kryptopolitik, Kabinettbeschluss vom 2. Juni 1999, wird
festgehalten.
Drucksache 18/4599 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Was plant die Bundesregierung an IT-Sicherheitsmaßnahmen in der
digitalen Wirtschaft jenseits des IT-Sicherheitsgesetzes, das sich nahezu
ausschließlich an Betreiber kritischer Infrastrukturen richtet?
Das Bundesministerium des Innern arbeitet zusammen mit dem BSI an einer
sicheren Gestaltung der neuen digitalen Infrastrukturen, die über die kritischen
Infrastrukturen hinausgehen (bspw. in der Arbeitsgruppe „IT-Sicherheit“ der
Plattform Industrie 4.0 oder in der Arbeitsgruppe „Datenrunde“ des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum automatisierten
Fahren).
Darüber hinaus enthält die Digitale Agenda der Bundesregierung weitere
Vorhaben der Bundesregierung zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Das sind
beispielsweise die bereits in der Antwort zu den Fragen 53b und 53c genannten
Maßnahmen.
Die Bundesregierung sieht IT-Sicherheit nicht nur für Betreiber kritischer
Infrastrukturen oder Hersteller sensibler Produkte und Güter, sondern für die
Wirtschaft insgesamt als essenziell an. Mit der im BMWi eingerichteten Initiative
„IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ sollen – in enger Zusammenarbeit mit IT-
Sicherheitsexperten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft – vor allem kleine
und mittelständische Unternehmen für das Thema sensibilisiert und sie dabei
unterstützt werden, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Zu den Maßnahmen der
Initiative zählen u. a. diverse Informationsangebote und
Sensibilisierungsmaßnahmen, ein Webseiten-Check, der mögliche Sicherheitsrisiken auf den eigenen
Unternehmenswebsites aufzeigt, IT-Sicherheitsbotschafter an IHKs sowie ein
Kosten-Nutzen-Tool. Ferner wird die Fachkräftegewinnung durch die sog. Cyber
Security Challenge unterstützt sowie eine Plattform mit KMU-gerechtem Basis-
Paket von Awareness-Maßnahmen bereitgestellt.
Hervorzuheben ist, dass der bereits in der Antwort zu Frage 53b genannte Verein
DsiN, der Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von
Sicherheitskonzepten unterstützt. Der DsiN-Sicherheitscheck ermöglicht den
Unternehmern, den Stand ihrer Informationssicherheit schnell zu erfassen und zeigt, auf
welchen Feldern Handlungsbedarf besteht. Einen guten Überblick über die
wichtigsten Regeln des IT-Sicherheitsmanagements ist über ein Pocketseminar
„IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen“ zu erhalten. Ein DsiN-
Leitfaden „Verhaltensregeln zur Informationssicherheit“ gibt eine gute Richtschnur
für die Sensibilisierung der Unternehmensmitarbeiter (siehe auch
www.sicher-
im-netz.de).
Vertrauenswürdige Informationstechnik bleibt aus Sicht der Bundesregierung
für die Digitalisierung der Prozesse und Produkte von Wirtschaft und
Verwaltung in Deutschland unverändert wichtig. Um Sicherheitsgefahren für die
Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden, kann die Bundesregierung den Erwerb
inländischer Unternehmen durch ausländische Käufer im Einzelfall einer
außenwirtschaftsrechtlichen Investitionsprüfung unterziehen. Hierzu zählen auch
Veräußerungen von deutschen auf IT-Sicherheit spezialisierten Unternehmen an
ausländische Investoren.
Das BSI gibt Empfehlungen (IT-Grundschutz, die ISi-Reihe, das
Hochverfügbarkeitskompendium und die Empfehlungen zur Cyber-Sicherheit) heraus.
Letztere werden über die Allianz für Cyber-Sicherheit verbreitet, die als
Austauschplattform von der Wirtschaft genutzt wird. Zudem veröffentlichen Partner
in der Allianz für Cyber-Sicherheit eigene Empfehlungen und führen
Veranstaltungen durch.
Mit dem Forschungsrahmenprogramm für IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und
sicher in der digitalen Welt“ beabsichtigt das BMBF in der Laufzeit der Jahre
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/45992015 bis 2020 Fördermittel in Höhe von mehr als 180 Mio. Euro für die
Erforschung neuer IT-Sicherheitslösungen zur Verfügung zu stellen.
Die internetbasierte Vernetzung der industriellen Produktion sowohl
unternehmens- als auch länderübergreifend erfordert in jeglicher Hinsicht neue
Ansätze zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus. Die vom BMWi
beauftragte Studie „IT-Sicherheit für Industrie 4.0“ betrachtet dazu neben
technischen insbesondere organisatorische und rechtliche Herausforderungen auf
nationaler und internationaler Ebene.
e) Was plant die Bundesregierung, um dem „Datenschutz als
Wettbewerbsvorteil“ zu mehr Geltung zu verhelfen?
Die Bundesregierung unterstützt das in der geplanten EU-Datenschutz-
Grundverordnung vorgesehene Marktortprinzip, um Drittstaatsunternehmen, die in
Europa Geschäfte machen, den im europäischen Binnenmarkt ansässigen
Unternehmen gleichzustellen. Danach gilt EU-Datenschutzrecht auch für nicht in der
Europäischen Union niedergelassene Datenverarbeiter, sofern sie innerhalb der
Europäischen Union Güter oder Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten
von Nutzerinnen und Nutzern innerhalb der Europäischen Union beobachten.
Nutzerinnen und Nutzer haben immer häufiger ein Interesse daran, bei der
Auswahl ihrer Vertragspartner auch deren (potenzielles) datenschutzrechtliches
Verhalten mit zu überprüfen. Datenschutzrechtliche Zertifizierungen geben den
Unternehmen die Möglichkeit, sich von ihrer Konkurrenz abzusetzen und führen
gleichzeitig zu mehr Sicherheit im Rechtsverkehr. Die Bundesregierung
unterstützt die Etablierung datenschutzrechtlicher Zertifizierungsmechanismen in
den Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung.
54. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung hinsichtlich des
Schutzes von sensiblen Daten bei der Nutzung von cloudbasierten Diensten in
der Wirtschaft?
Die Verantwortung für den Schutz von sensiblen Daten der Wirtschaft liegt in
der Regel bei den jeweiligen die Daten verarbeitenden Unternehmen. Bei der
Nutzung von cloudbasierten Diensten wird ein Teil der Datenverarbeitung durch
den externen Dienstleister übernommen, was die Überwachung eines
angemessenen Schutzes der Daten erschweren kann. Die Verantwortung für den Schutz
der verarbeiteten Daten verbleibt jedoch bei dem Unternehmen.
Das BMWi hat im Rahmen des Technologieprogramms „Trusted Cloud“ im
Zeitraum des Jahres 2011 bis Anfang des Jahres 2015 14 Projekte gefördert, die
das Ziel hatten, sichere und rechtskonforme Anwendungen der Cloud vor allem
für den Mittelstand in den Bereichen Industrie, Handwerk, Gesundheit und
öffentlichen Sektor zu entwickeln. In Arbeitsgruppen wurden außerdem
Lösungsvorschläge für Rechtsfragen im Cloud-Bereich entwickelt, unter anderem mit
einem Pilotvorhaben zur Datenschutzzertifizierung im Bereich der
Auftragsdatenverarbeitung Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für das notwendige
Vertrauen von Anwendern in die Cloud.
Das BSI unterstützt die Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen. Mit dem
Eckpunktepapier „Mindestanforderungen in der Informationssicherheit“ hat das
BSI beispielsweise Sicherheitsempfehlungen für Cloud-Computing-Anbieter
vorgelegt, die vor allem von Cloud-Nutzern in Vertragsverhandlungen
verwendet werden können. Des Weiteren hat das BSI für die
Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS) der Unternehmen sechs Bausteine zu den Themen
„Virtualisierung“, „Speichersysteme/Cloud-Storage“, „Cloud-Management“,
„Webanwendungen“, „Web-Services“ und „Cloud-Nutzung“ erstellt, mit denen
die praktische Umsetzung erleichtert werden soll. Speziell für die Sicherheit von
Drucksache 18/4599 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeCloud-Anwendern hat das BSI in der Broschüre „Sichere Cloud-Nutzung“ einen
Prozess für die sichere Cloud-Nutzung dargestellt. Weitere Informationen
befinden sich auf der Web-Seite des BSI unter
www.bsi.bund.de/cloud.
Auch der Verein DsiN bietet mit seinem Cloud-Informationspool eine wichtige
Informationsquelle. Leitfäden, Studien, Eckpunktepapiere und
Handlungsanleitungen zu Cloud Computing aus verschiedenen Quellen sind im Pool
zusammengefasst. Eine erste, interaktive Orientierung speziell für Einsteiger bietet der
DsiN-Cloud-Scout, der individuelle Empfehlungen zu technischen, rechtlichen
und wirtschaftlichen Aspekten des Cloud Computing bereithält.
Im Rahmen der Fördermaßnahme „Sicheres Cloud-Computing“ fördert das
BMBF sechs Projekte, in denen technische und rechtliche Lösungen für ein
sicheres Cloud-Computing erforscht werden.
55. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Generierung und Nutzung von Open Data, insbesondere für Innovationen
und die Weiterentwicklung auf Basis offener und verfügbarer Daten?
56. Unterstützt die Bundesregierung die Bereitstellung von
personenungebundenen Daten der Verwaltung im Sinne einer Open Data Strategie (z. B.
Daten der Bauverwaltung über Barrierefreiheiten oder aus der Baumstatistik
etc.)?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 55 und 56 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundeskabinett hat am 17. September 2014 den „Nationalen Aktionsplan
zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8“ beschlossen. Auf dem G8-Gipfel
am 17. bzw. 18. Juni 2013 hatten die Mitgliedsstaaten unter anderem eine Open-
Data-Charta beschlossen, in der sie sich darauf verständigt haben,
Verwaltungsdaten künftig standardmäßig („per default“) offen bereitzustellen. Im
Aktionsplan sind konkrete Verpflichtungen benannt, die schrittweise bis Ende des Jahres
2015 umzusetzen sind. Er ist als Maßnahme zur Umsetzung des E-Government-
Gesetzes Teil des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“, das vom
Kabinett zeitgleich beschlossen wurde. Ziel ist es, die Bundesverwaltung
entsprechend Koalitionsvertrag zu einem Vorreiter für die Bereitstellung offener
Daten zu machen und so die wirtschaftlichen und demokratie- und
transparenzfördernden Potentiale offener Verwaltungsdaten nutzbar zu machen.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen bzw. wurden bereits umgesetzt:
● Open Data wurde organisatorisch in der Bundesverwaltung verankert: Das
Bundesministerium des Innern fungiert als Bundeskoordination; alle
Ressorts haben Ansprechpersonen benannt.
● Das nationale Datenportal GovData, das einen Zugang zu Daten aus Bund,
Ländern und Kommunen bietet, ist zum 1. Januar 2015 Anwendung des IT-
Planungsrates mit einer Geschäfts- und Koordinierungsstelle in der
Finanzbehörde Hamburg geworden. Das Portal wird durch den Bund und acht
Länder finanziert.
● Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, aus jeder obersten Bundesbehörde
sowie jeder Bundesober- und Bundesmittelbehörde mindestens zwei
Datensätze auf GovData verfügbar zu machen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/4599● Bundesbehörden stellen konkret benannte Datensätze aus verschiedenen
Themenfeldern bis Ende des Jahres 2015 als Open Data bereit (Anhänge A
und B des Aktionsplans).
● Daten-Nutzer aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien etc.
werden aktiv in der Datenbereitstellung einbezogen und die Nachnutzung der
veröffentlichten Daten gefördert. Im März 2015 wurde ein Open-Data-
Dialog gestartet, der einen nachhaltigen, fachspezifischen Austausch der
Mitarbeiter von Fachbehörden der Bundesverwaltung mit Vertretern aus
Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft etablieren soll. Online-
und Offline-Phasen wechseln sich in diesem Dialog ab: Die in einer Online-
Beteiligung unter
www.open-data-aktionsplan.de gesammelten Ideen und
„Daten-Bedarfe“ werden in themenbezogenen Workshops zwischen externen
Akteuren und Fachleuten der betroffenen Bundesbehörden diskutiert und
weiterentwickelt. Die Ergebnisse werden in einer Konsultationsphase
wiederum online veröffentlicht und diskutiert. Themenschwerpunkte sind dabei
die im Aktionsplan genannten Bereiche Verkehr und Mobilität,
Energiewende, Klimawandel und Klimaschutz, demographischer Wandel, (Netz-)
Infrastrukturen und öffentliche Einnahmen und Ausgaben.
Der Sachstand zu den einzelnen Maßnahmen ist unter
www.verwaltung-
innovativ.de/DE/E_Government/Open_Government/Monitoring/Monitoring_
node.html veröffentlicht.
57. Welche Potenziale ergeben sich durch die Bereitstellung und Verwertung
von „Big Data“ und welche Risiken vor allem bezüglich des
Persönlichkeitsschutzes?
Mit Big Data wird eine relativ junge Technologie zur Analyse großer
Datenmengen bezeichnet, deren konkretes Anwendungspotenzial heute noch nicht
vollständig absehbar ist. Zwar basiert Big Data im Wesentlichen auf lange
bekannten statistischen Verfahren, jedoch haben erst die heute verfügbaren großen
Speichermengen und Rechenleistungen dieser Technologie zum Durchbruch
verholfen.
Die Vielfalt der denkbaren Big-Data-Anwendungen lässt nur eine abstrakte
Betrachtung der Chancen und Risiken zu. Die Chancen von Big Data liegen in der
Aufdeckung von bisher unbekannten Zusammenhängen in den Daten unserer
Umwelt. Diese Zusammenhänge werden der Entwicklung neuer Produkte und
Dienstleistungen dienen. Risiken für den Persönlichkeitsschutz entstehen, wenn
aus den großen Daten Persönlichkeitsprofile erstellt werden, die negative
Auswirkungen für den Betroffenen haben können. So wird beispielsweise diskutiert,
dass Fahrzeugdaten neben dem Nutzen für die Weiterentwicklung der
Automobiltechnologie auch genutzt werden können, um Aussagen über den Fahrstil
zu machen. Eine Versicherung könnte solche Daten wiederum nutzen, um den
Tarif des Halters zu bestimmen. Um hier einen Ausgleich der Interessen zu
schaffen, sieht der Entwurf der europäischen Datenschutzgrundverordnung
spezielle Schutzvorkehrungen vor. Aufbauend auf dem Entwurf der Europäischen
Kommission hat die Bundesregierung in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe in
Brüssel Regelungen vorgeschlagen, die Betroffene besser vor Diskriminierung
bei Entscheidungen auf der Grundlage von Profilen schützen und außerdem
sicherstellen sollen, dass dem Betroffenen nachvollziehbare und allgemein
verständliche Informationen zur Struktur und zum Verfahren der Profilbildung
gegeben werden. Die Verhandlungen dauern noch an.
Die Bundesregierung wird die Entwicklung von Big Data auch weiterhin
sorgfältig beobachten und dabei regelmäßig auf den Ausgleich von Chancen und
Risiken dieser Technologie achten.
Drucksache 18/4599 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas BMWi hat im Jahr 2014 das Forschungsprogramm „Smart Data –
Innovationen aus Daten“ mit 14 Projekten gestartet. Hierbei konzentriert sich das
Programm auf vier Kernfelder der digitalen Wirtschaft: Industrie, Energie,
Gesundheit und Mobilität. Mit „Smart Data“ soll ein Schwerpunkt auf die Entwicklung
von innovativen Diensten und Dienstleistungen gelegt werden, um ein
frühzeitige breitenwirksame Nutzung in den genannten Kernfeldern voranzutreiben. Es
ist auch vorgesehen, in begleitenden Arbeitsgruppen übergreifende Themen wie
Rechtsfragen, Standards oder Geschäftsmodelle zu behandeln.
Im Forschungsrahmenprogramm für IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher
in der digitalen Welt“ werden auch Forschungsfragen zu datenschutzkonformen
und datensparsamen Big-Data-Anwendungen adressiert.
58. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Entwicklung, Weiterentwicklung, Nutzung und Verbreitung von Open Source
Software?
Die Bundesregierung begrüßt die Nutzung und Verbreitung von Open Source
Software. Im Handlungsfeld „Autonomie und Handlungsfähigkeit der IT des
Staates bewahren“ der Digitalen Agenda hat sich die Bundesregierung
beispielsweise zum Ziel gesetzt, bei Beschaffungen der Bundesverwaltung praktische
Hemmnisse für Open Source Software (OSS) mit dem Ziel der
Chancengleichheit weiter abzubauen. Hierzu nimmt u. a. die Bund-Länder-übergreifende
Arbeitsgruppe EVB-IT unter Federführung des Bundesministeriums des Innern
eine Überarbeitung der EVB-IT Überlassung Typ A vor. Ein Ziel dabei ist es, in
diesem von der öffentlichen Hand häufig zur Beschaffung von Standard-
Software eingesetzten EVB-IT Vertrag, künftig OSS besser berücksichtigen zu
können.
Ein weiteres Beispiel ist das Kryptografie-Werkzeugpaket Gpg4win zum
Verschlüsseln und Signieren von E-Mails, Dateien und Ordnern unter Windows mit
der zentralen Komponente GnuPG. Gpg4win und die darin enthaltenen
Komponenten sind Freie Software (OSS). Hierzu erfolgte z. B. in der Vergangenheit
sowohl über Studien als auch Entwicklungsvorhaben eine auf Nachhaltigkeit
ausgerichtete finanzielle Förderung der Projekte GnuPG und Gpg4win durch das
BSI. Diese Förderung plant das BSI auch künftig mit geeigneten öffentlichen
Ausschreibungen und Beauftragungen fortzusetzen.
59. Gibt es konkrete Planungen, im Hinblick auf die zunehmende, u. a. auch
mobile visuelle Erfassung, auch mit sog. intelligenten Funktionen
(Gesichtserkennung usw.), in öffentlich zugänglichen Räumen die
gesetzlichen Bestimmungen zu reformieren, und wenn nein, weshalb nicht?
Die Entwicklung der visuellen Erfassung in öffentlich zugänglichen Räumen
(Videoüberwachung) wird die Bundesregierung weiterhin genau beobachten
und ggf. über notwendige Maßnahmen entscheiden. Aktuell besteht jedoch kein
Anlass, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, das in
§ 6b eine detaillierte Regelung zur Zulässigkeit der Videoüberwachung und zu
Benachrichtigungs- und Löschpflichten enthält, zu ändern.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/4599Bildung und Forschung
60. In welcher Höhe und im Rahmen welcher Programme der
Projektförderung unterstützt die Bundesregierung die Forschung im Bereich des
Prozesses Industrie 4.0?
Das BMBF fördert zu Industrie 4.0 Projekte zur Technikentwicklung in den
Bereichen Produktionsforschung, Arbeitsforschung IT-Systeme und
Mikroelektronik sowie zur IT-Sicherheit. Mit Ausnahme von Querschnittsvorhaben wurden
die Projekte weit überwiegend in bisher sieben Förderbekanntmachungen im
Rahmen der Förderprogramme IKT 2020 und „Innovationen für die Produktion,
Dienstleistung und Arbeit von morgen“ ausgewählt. Zu diesen Förderaktivitäten
im Zusammenhang mit Industrie 4.0 hat das BMBF für spezifische Vorhaben
bisher folgende Mittel bewilligt:
● Im Bereich Produktionsforschung und Arbeitsforschung wurden Projekte im
Umfang von bisher 48,6 Mio. Euro bewilligt.
● Im Bereich Cyber-Physical Systems sowie grundlegende IT-Vorhaben zu
Industrie 4.0 wurden Projekte im Umfang von bisher 32,2 Mio. Euro bewilligt.
● Im Rahmen der Forschungsfelder „Zuverlässige drahtlose Kommunikation in
der Industrie“ und „IT-Sicherheit für kritische Infrastrukturen“ werden
Forschungsvorhaben im Kontext Industrie 4.0 in Höhe von über 33 Mio. Euro
gefördert.
● Für den Spitzencluster IT’s OWL wurden bisher 39,9 Mio. Euro bewilligt.
● In den Bereichen Elektronik und Sensorik für Industrie 4.0 (Programm IKT
2020) werden Projekte zu hochintegrierten 3D-Elektroniksystemen für die
intelligente Produktion mit 13 Mio. Euro Förderung unterstützt. Weitere
Projekte zu sensorbasierten Elektroniksystemen mit einer Förderung von
25 Mio. Euro sind zur Bewilligung ausgewählt.
Das BMWi hat als Fördermaßnahme im Bereich Industrie 4.0 das
Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0“ aufgelegt. Fördermittel in Höhe von
ca. 40 Mio. Euro sind diesem Themenkomplex zuzuordnen.
61. Welche speziellen Förderformate widmen sich dem Transfer, und was
wurde bislang beim Wissens- und Innovationstransfer erreicht, speziell
bei der Integration von technischen mit sozialen Innovationen?
Um den Transfer zu erleichtern, hat das BMBF eine besonders auf den
Mittelstand ausgerichtete Fördermaßnahme aufgelegt, um Industrie 4.0 „auf den
Hallenboden“ zu bringen. Mit ihr wird beispielsweise die Entwicklung spezieller
Werkzeuge zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gefördert, die
Investitionsentscheidungen für den Mittelstand erlauben. Ebenso werden Aktivitäten
unterstützt, die spezifische Lösungsansätze für den Mittelstand entwickeln, um anhand
übertragbarer Lösungen Adaptionsprozesse zu erleichtern und
Einführungsstrategien und Umsetzungsempfehlungen von Industrie 4.0 für den Mittelstand
geben zu können.
Industrie 4.0 bedeutet deutliche Änderungen insbesondere bei Arbeitsprozessen
und Arbeitsinhalten. Der Wirtschaftsstandort Deutschland soll im globalen
Wettbewerb nachhaltig gestärkt werden. Zugleich sollen zukunftsfähige und
sozialverträgliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Bundesregierung hat
dieses Thema zum Ziel einer Initiative mit den Sozialpartnern gemacht. Mit
Beratung der Sozialpartner entsteht derzeit die neue speziell auf soziale
Innovationen ausgerichtete und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierte
Forschungsprogrammlinie „Zukunft der Arbeit“
Drucksache 18/4599 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Forschung zur Zukunft der Arbeit ist eine von drei Programmlinien des
letzten Jahr vorgestellten Dachprogramms „Innovationen für die Produktion,
Dienstleistung und Arbeit von morgen“, das vom BMBF und ESF bis zum
Jahr 2020 mit insgesamt 1 Mrd. Euro finanziert wird.
Ein wichtiges Ziel des Technologieprogramms „Autonomik für Industrie 4.0“
des BMWi besteht im Transfer von wissenschaftlichen Ergebnissen in die
industrielle Praxis. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, Machbarkeit und
wirtschaftlichen Nutzen zukunftweisender Lösungen aufzuzeigen, die weiteren
Unternehmen (insbesondere KMU) als Vorbild dienen können und zum
Nachahmen anregen. Projektübergreifend werden darüber hinaus wichtige
Querschnittsthemen wie Recht, Normung und Standardisierung, IT-Sicherheit sowie Zukunft
der Arbeit in Industrie 4.0 im Rahmen einer begleitenden Forschung behandelt
und in Dialogprozesse eingebracht. Netzwerkbildung, fachöffentliche
Veranstaltungen sowie Publikationen (einschl. Internetauftritt:
www.autonomik40.de)
tragen außerdem zur Beförderung des Transfers bei.
62. Gibt es über das Forschungsprogramm „Innovationen für die Produktion,
Dienstleistung und Arbeit von morgen“ hinaus weitere
Forschungsagenden, oder sind solche in Vorbereitung?
Wenn ja, was gibt es bzw. ist geplant, und welche Forschungsthemen
spielen hier eine Rolle?
Im Rahmen des Programms „IKT 2020 – Forschung für Innovationen“ des
BMBF wird die Digitalisierung der Wirtschaft aus Forschungssicht umfassend
adressiert. Bedeutender Schwerpunkt ist die Förderung von
Forschungsvorhaben im Kontext von Industrie 4.0, sowohl im Bereich der Elektroniksysteme, als
auch im Bereich der IT-Systeme.
Zudem hat die Bundesregierung ein Forschungsrahmenprogramm für IT-
Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ aufgelegt, in dem das
BMBF plant, Forschungsmaßnahmen für IT-Sicherheit im Umfeld von
Industrie 4.0 zu fördern.
„Zukunft der Arbeit in Industrie 4.0“ ist ein wichtiges Querschnittsthema des
Technologieprogramms „Autonomik für Industrie 4.0“ des BMWi. Vorarbeiten
wurden insbesondere im Rahmen der Vorläufermaßnahme „Autonomik –
Autonome und simulationsbasierte Systeme für den Mittelstand“ geleistet. Die
Publikation „Zukunft der Arbeit in Industrie 4.0“, Springer Verlag, ISBN 978-3-
662-45915-7 (eBook/DRM und kostenfrei) basiert auf diesen Ergebnissen.
Der Technologiewettbewerb zum Technologieprogramm „Smart Service Welt“
– internetbasierte Dienste für die Wirtschaft“ des BMWi wurde von
Bundesminister Sigmar Gabriel zum Nationalen IT-Gipfel am 21. Oktober 2014
gestartet. Es ergänzt das Thema Industrie 4.0 um intelligente Dienstleistungen (www.
smartservicewelt.de).
Die Forschung zur Zukunft der Arbeit ist eine von drei Programmlinien des im
letzten Jahr vorgestellten Dachprogramms „Innovationen für die Produktion,
Dienstleistung und Arbeit von morgen“, das vom BMBF und ESF bis 2020 mit
insgesamt 1 Mrd. Euro finanziert wird. Aktuell wird die Programmlinie mit
Beratung der Sozialpartner inhaltlich ausgearbeitet. Eine Veröffentlichung ist für
Mai bzw. Juni 2015 geplant. Die Programmlinie wird die Grundlage für weitere
für Industrie 4.0 relevante Förderschwerpunkte, neben dem bereits am 26.
Februar 2015 veröffentlichten Förderschwerpunkt „Arbeit in der digitalisierten
Welt“, sein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/459963. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Empfehlungen zum Forschungsbedarf, die die Forschungsunion und Acatech im
Abschlussbericht des Arbeitskreises Industrie 4.0 zur Umsetzung des
Zukunftsprojekts Industrie 4.0 im April 2013 formulierten, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre
Forschungsförderinitiativen und die strategische Weiterentwicklung?
Die im April 2013 von Acatech veröffentlichten „Umsetzungsempfehlungen für
das Zukunftsprojekt 4.0“ konkretisieren und ergänzen die Empfehlungen des
Arbeitskreises Industrie 4.0 vom Oktober 2012, die publiziert wurden als
Acatech-Studie „Integrierte Forschungsagenda Cyber-Physical Systems“. Diese
Ergebnisse und die Arbeit des Arbeitskreises waren Gegenstand des
Fördervorhabens „agendaCPS“, das durch das BMBF mit insgesamt über 630 000 Euro
gefördert wurde.
Die Bundesregierung hat die Beratungen zur Ausarbeitung dieser
Empfehlungen genau verfolgt und Anregungen zu Forschungsprojekten bereits aus dem
Prozess heraus aufgegriffen. Die Bundesregierung verfolgt seither die
Umsetzung der Empfehlungen. Aktionsfelder zu Industrie 4.0 wurden vom BMBF in
bisher sieben Förderbekanntmachungen und vom BMWi im Förderbereich
„Autonomik“ aufgegriffen. Die Forschungsfelder und deren Prioritäten werden
aufgrund der rapiden Fortentwicklung des Forschungsfeldes Industrie 4.0 in
fortdauernder Abstimmung mit dem von Acatech adressierten Expertenkreis
aktualisiert.
Die Empfehlungen von Forschungsunion und Acatech sind daher eine
wesentliche Grundlage für die Umsetzung des Zukunftsprojekts Industrie 4.0 und die
strategische Ausrichtung von Forschungsmaßnahmen.
64. Was sind Inhalte und Ziele des Industrie- und Wissenschaftskonsortiums,
das laut „Handelsblatt“ vom 19. Februar 2015 zukünftig bei der
Fraunhofer-Gesellschaft angesiedelt werden soll und voraussichtlich unter der
Federführung des Bundesministerium für Bildung und Forschung geplant
ist?
Welche Rolle spielt die Bundesregierung in diesem Konsortium?
Die Fraunhofer Gesellschaft (FhG) hat unter dem Titel „Industrial Data Space“
eine Initiative zur Schaffung eines sicheren Datenraums gestartet. Im Rahmen
der Initiative sollen IT-gestützte Lösungen für den Umgang mit den Daten
erarbeitet werden, die im Kontext der Wandlungsprozesse zum Internet der Dinge
und Dienste verstärkt erzeugt, verknüpft, ausgewertet und für neue
Geschäftsmodelle genutzt werden. Ausgangspunkt der Initiative sind die Umstellungen in
der globalen Unternehmenswelt von konventioneller Arbeitsweise auf
Software-basiertes, vernetztes Wirtschaften.
Die Bundesregierung unterstützt die Initiative „Industrial Data Space“. Sie
beteiligt sich an den derzeit laufenden Diskussionen mit möglichen Partnern aus
Wissenschaft und Wirtschaft. Die Federführung liegt jedoch bei den Partnern
eines möglichen zukünftigen Konsortiums aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Kern des FhG-Konzeptes für einen „Industrial Data Space“ ist, von technischer
Seite die Möglichkeiten zu schaffen, Daten dezentral bei den Unternehmen zu
belassen, eine Interoperabilität herzustellen und die Vernetzung bei Bedarf zu
ermöglichen. Der Nutzen der Lösung liegt in der flexiblen Erschließbarkeit jener
heterogenen Daten, die für Industrieanwendungen charakteristisch sind. Der
Ansatz ist offen für alle Nutzungskontexte und gegenüber zukünftigen
Entwicklungen. Sicherheit und Compliance sind dabei erfolgskritisch. Auf technischer
Seite sollen etablierte Sicherheitsmechanismen (Verschlüsselung etc.)
Verwendung finden. Die Einhaltung von zugesicherten Vorgaben und Regeln soll durch
Drucksache 18/4599 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZertifizierungsverfahren gewährleistet werden. Zunächst soll der Ansatz anhand
geeigneter Praxisszenarien („use cases“) erprobt werden. Diese sollen in einem
nächsten Schritt definiert werden.
65. Wo verläuft im Zusammenhang mit dem neuen Konsortium die
Grenzziehung und der konzeptionelle Unterschied zur „Plattform Industrie 4.0“
und dem nationalen IT-Gipfel?
Welche Aufgaben soll die Plattform bzw. der nationale IT-Gipfel
zukünftig unter wessen Federführung erfüllen?
Unter Gesamtfederführung des BMWi hat die Bundesregierung den Nationalen
IT-Gipfel in den letzten Monaten auf die Handlungsfelder der Digitalen Agenda
ausgerichtet. Entstanden sind acht Plattformen und zwei Foren, die zentrale
Themen aus der Digitalen Agenda aufgreifen und konkrete Projekte erarbeiten
werden, die auf dem nächsten Gipfel präsentiert werden. Im Handlungsfeld
„Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten“ ist neben den Plattformen „Innovative
Digitalisierung der Wirtschaft“ und „Digitale Arbeitswelt“ die „Plattform
Industrie 4.0“ entstanden.
Die Plattform Industrie 4.0 steht unter der gemeinsamen Leitung des BMWi und
des BMBF. Kernaufgabe und Ziel der Plattform Industrie 4.0 ist es, alle
relevanten Akteure von Wirtschaft, Gewerkschaft, Wissenschaft und Politik an einen
Tisch zu bringen, um das Thema Industrie 4.0 mit seinen Schwerpunkten
Referenzarchitektur, Standardisierung und Normung, Forschung und Innovation,
Sicherheit vernetzter Systeme, Rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeit,
Ausbzw. Weiterbildung auf eine breite Basis zu stellen. Zudem sollen rasch erste
Ergebnisse erarbeitet und Umsetzungsmaßnahmen beschlossen werden.
Das BMWi und das BMBF haben zur weiteren Moderation des Prozesses
entschieden, die Initiative „Industrial Data Space“ in die zwischen BMWi, BMBF,
Wirtschaft, Gewerkschaft und Wissenschaft abgestimmte Plattform Industrie 4.0
im Rahmen des IT-Gipfels einzubeziehen. In der Plattform Industrie 4.0 wird die
Koordination der Aktivitäten zu Industrie 4.0 gebündelt und von den beiden
Ressorts koordiniert. Bundesressorts, Unternehmen und Wissenschaft haben
eine Task Force zum Aufbau der notwendigen Arbeitsstrukturen gebildet. Der
Initiative Industrial Data Space kommt in dieser Plattform die Aufgabe zu, ggf.
interoperable Lösungen für die im Kontext von Industrie 4.0 erzeugten und zu
nutzenden Daten zu entwickeln.
66. Welche Informationsmöglichkeiten und -programme zur Digitalisierung
der Wirtschaft bietet die Bundesregierung Unternehmen und
Beschäftigten an?
Die Bundesregierung konzentriert sich bei ihren Informationsangeboten auf die
Bedarfe des Mittelstandes, der – im Gegensatz zu Großbetrieben – oft nicht über
eine eigene IT-Abteilung verfügt oder dem Ressourcen fehlen, um externe
IT-Dienstleister zu beauftragen oder aufwändige und komplexe Lösungen
umzusetzen.
Das BMWi führt im Förderschwerpunkt „Mittelstand Digital“ Initiativen zur
Stärkung der IKT-Kompetenz besonders in kleinen und mittelständischen
Betrieben sowie im Handwerk durch. Die Maßnahmen unterstützen den Transfer
von neuen Technologien und Know-how zur Digitalisierung von
Geschäftsprozessen anbieterneutral und praxisnah über Informationsangebote zu vielfältigen
Themen rund um das eBusiness, Beispielvorhaben und Kompetenzzentren. Die
Initiativen und Angebote folgen den jeweiligen Anforderungen der technischen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/4599Entwicklung. Aktuell werden Maßnahmen des Technologietransfers zur
Anwendung von Industrie 4.0 im Mittelstand vorbereitet.
Darüber hinaus hat das BMWi auf der diesjährigen CeBIT das Modellvorhaben
„go-digital“ gestartet. Mit seinen drei Modulen „Internet-Marketing“,
„digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „IT-Sicherheit“ soll das Programm KMU und
das Handwerk durch externe Beratung darin unterstützen, mit den
technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, der
wachsenden Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden
Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Die Förderung
erstreckt sich von der Erstberatung und Analyse bis hin zur Umsetzung konkreter
Maßnahmen in den Unternehmen.
67. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Transfer
von staatlich geförderter bzw. universitärer (Grundlagen-)Forschung hin
zu Ausgründungen von Unternehmen?
Es ist grundsätzlich das Ziel der Forschungsförderung der Bundesregierung, den
Transfer aus der Forschung in die Praxis zu unterstützen, das mit zahlreichen
strukturellen Maßnahmen verfolgt wird. Zu nennen sind hier insbesondere
Verbundvorhaben aus Forschung und Wirtschaft sowie die Pflicht zur Verwertung
der Forschungsergebnisse.
Darüber hinaus unterstützt das BMWi mit dem EXIST-Programm
Gründungsvorhaben im Hochschulumfeld und Spin-Offs aus dem akademischen Bereich.
Die Konditionen der diesbezüglichen EXIST-Maßnahmen sind Ende des
Jahres 2014 noch einmal deutlich verbessert worden, um zusätzliche insbesondere
kapitalintensive Gründungsvorhaben noch besser zu adressieren. Von diesen
Aktivitäten profitieren auch Vorhaben im Kontext von Industrie 4.0.
Entscheidend bei Industrie 4.0 ist allerdings nicht allein, akademische Forschung durch
Ausgründungen in die Wirtschaft zu transferieren, sondern, Industriebetriebe zu
befähigen, Industrie 4.0 einzuführen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 61
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]