Anpassung des Katastrophenschutzes für den Berliner Forschungsreaktor BER II entsprechend der Strahlenschutzkommission
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat die Strahlenschutzkommission (SSK) für die Atomkraftwerke (AKW) eine generelle Ausweitung der Planungsgebiete für den Notfallschutz empfohlen (Empfehlung der Strahlenschutzkommission „Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“, 268. Sitzung der Strahlenschutzkommission, 13./14. Februar 2014, www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/2014/Planungsgebiete.html).
Ausgangspunkte der Empfehlungen der SSK waren:
- Deutschland geht für AKW auch wie vor Fukushima von einem Reaktorunfall der Stufe INES 7 aus,
- Fukushima zeigte, dass der vorgesehene Katastrophenschutz für eine Evakuierung und Verteilung von Jodtabletten nicht ausreicht,
- der Katastrophenschutz soll sich an den Folgen und nicht an der Wahrscheinlichkeit des Unfalls orientieren,
- internationale Harmonisierung zur Ableitung von Planungsgebieten für den Katastrophenschutz.
Die SSK hat empfohlen, die äußeren Grenzen der Schutzzonen um folgende Faktoren zu erweitern:
- mal 2,5 – Zentralzone auf 5 km,
- mal 2 – Mittelzone auf 10 km,
- mal 4 – Außenzone auf 100 km,
- mal >5 – Fernzone auf das gesamte Bundesgebiet.
Für Forschungsreaktoren fehlen jedoch solche Empfehlungen. Auch wenn in den Forschungsreaktoren grundsätzlich andere Kernschmelz- oder Kritikalitätsunfälle zu unterstellen sind, ist jedoch anzunehmen, dass im Falle solcher Unfälle auch bei den Folgen einer Freisetzung aus Forschungsreaktoren größere Gebiete als bislang angenommen betroffen sein werden.
Nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller ist am Forschungsreaktor BER II eine trockene Kernschmelze möglich, die einen schweren Unfall der Stufe 6 der siebenstufigen internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES, „Erhebliche Freisetzung (einige 1 000 bis einige 10 000 TBq), voller Einsatz der Katastrophenschutzmaßnahmen“) zur Folge haben kann (Rödder, P.: Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Kern des Forschungsreaktors BER II im Unfall, Hahn-Meitner-Institut, März 2001).
Unterstellt man die für AKW empfohlenen Faktoren zur Erweiterung der Schutzzonen um den BER II, erweitert sich der Radius für die Mittelzone auf 8 km und umfasst damit fast das gesamte Stadtgebiet von Potsdam, aber auch die Kommunen Stahnsdorf, Kleinmachnow, Teltow und weite Teile von Berlin-Zehlendorf. Die Außenzone erweitert sich von 8 km auf 32 km und geht damit bis Nauen, Velten, Grünau und Zossen und schließt somit fast das gesamte Stadtgebiet von Berlin ein. Bei der Ausweitung der Planungsgebiete für den Notfallschutz um den BER II um die genannten Faktoren sind weitaus mehr Menschen betroffen, die zu evakuieren, zu dekontaminieren bzw. mit Jodtabletten zu versorgen sind.
In der Informationsbroschüre „Information für die Umgebung des Forschungsreaktors im Helmholtz-Zentrum Berlin [HZB] für Materialien und Energie; Information der Bevölkerung nach § 53 der Strahlenschutzverordnung“ (www.helmholtz-berlin.de/media/media/oea/web/news/pdfs/hzb_notfall_brosch_15_final.pdf) des HZB ist angegeben:
- „Für die gesamte Zentral- und Mittelzone kann die Einnahme von Jod-Tabletten zum Schutz der Schilddrüse für Kinder und Erwachsene bis 45 Jahre erforderlich sein. Bis zu 20 Kilometer Entfernung kann darüber hinaus für Kinder, Jugendliche und Schwangere die Einnahme von Jod-Tabletten angeraten werden.“
Die höchste Schutzwirkung hat die Einnahme der Jodtabletten kurz vor Eintreffen des freigesetzten radioaktiven Jods. Die Einnahme der Jodtabletten zehn Stunden nach Eintreffen der radioaktiven Wolke hat praktisch keine schützende Wirkung mehr (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Einnahme von Jodtabletten als Schutzmaßnahme bei einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk – Informationsbroschüre; www.jodblockade.de/fileadmin/user_upload/download_pdf/jodtabletten_broschuere_einnahme_de.pdf).
Laut „taz.die tageszeitung“ vom 24. Oktober 2014 „traten bei einer geheimen Übung der Krisenstäbe von Bund und Ländern eklatante Mängel zutage“. Dort heißt es weiter: „Nach einer simulierten Atom-Katastrophe im AKW Emsland wurde die Bevölkerung erst zu einem Zeitpunkt gewarnt, zu dem die radioaktive Wolke bereits Millionen Menschen erreicht hätte.“ (www.taz.de/!148295/).
Geplant und umgesetzt werden muss der Katastrophenschutz durch die Kommunen. Für den Katastrophenschutz ist aber auch die Bundesregierung maßgeblich zuständig. Sie finanziert u. a. das Fahrzeugkonzept. Und diese Fahrzeuge stehen wiederum bei kommunalen Feuerwehren, die um die notwendige Technik kämpfen müssen. Die 61. Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) hatte eine Resolution zum derzeitig schlechten Ausrüstungsstand für den Katastrophenschutz verabschiedet (DFV-Pressedienst, 27. September 2014: Zivilschutz: Delegierte fordern sichere Finanzen, Resolution der 61. Delegiertenversammlung des DFV zum Katastrophenschutz, www.presseportal.de/pm/50093/2841303/zivilschutz-delegierte-fordern-sicherefinanzen-resolution-der-61-delegiertenversammlung-des-dfv/rss).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Ist eine Anpassung des Katastrophenschutzes hinsichtlich der Ausweitung der Planungsgebiete, wie bei den Atomkraftwerken, auch bei den Forschungsreaktoren vorgesehen?
Wenn ja, was genau ist geplant, und bis wann soll die Umsetzung durch wen erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Werden hinsichtlich der Möglichkeit eines „trockenen Kernschmelz-Unfalls“ entsprechend der Stufe 6 der siebenstufigen internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) beim Forschungsreaktor BER II erweiterte Planungsgebiete analog den Empfehlungen bezüglich der Planungsgebiete für den Notfallschutz entsprechend der SSK-Empfehlungen für Atomkraftwerke geplant?
Wenn ja, wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen, und was werden die wesentlichen Anpassungsmaßnahmen sein?
Wenn nein, warum nicht, und in welcher Weise und bis wann wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass es diese erforderliche Anpassung für Anlagen mit Forschungsreaktoren geben wird?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung zutreffend, dass die entsprechende Anpassung der nach dem Fukushima-Unfall für den Katastrophenschutz bei den Atomkraftwerken nunmehr angewandte Faktor (mal 4) dazu führt, dass das gesamte Stadtgebiet von Berlin jetzt in die Außenzone des BER II fällt?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Menschen wohnen nach Kenntnis der Bundesregierung
a) in den bisher definierten Schutzzonen um den BER II (je Zone und insgesamt) und
b) in diesen Zonen und insgesamt, wenn für den BER II von Schutzzonen analog zu den dargelegten Erweiterungsfaktoren für Atomkraftwerke ausgegangen wird?
Wie viele Menschen müssten nach Einschätzung der Bundesregierung im ungünstigsten Fall
a) nach den bisher definierten Schutzzonen um den BER II (je Zone und insgesamt) mit Jodtabletten versorgt werden und
b) versorgt werden, wenn für den BER II von Schutzzonen analog zu den dargelegten Erweiterungsfaktoren für Atomkraftwerke ausgegangen wird (je Zone und insgesamt)?
Wann bzw. in welchem Zeitraum sind nach Einschätzung der Bundesregierung 33 Prozent, 50 Prozent, 75 Prozent bzw. 95 Prozent der Bevölkerung
a) nach den bisher definierten Schutzzonen um den BER II, und
b) wenn für den BER II von Schutzzonen analog zu den dargelegten Erweiterungsfaktoren für Atomkraftwerke ausgegangen wird, mit den Jodtabletten versorgt?
Gibt es eine vom Bund koordinierte Überarbeitung der Katastrophenschutzpläne?
Wie ist die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern?
Welche Rolle spielt dabei das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe?
Gibt es Richtlinien bzw. Empfehlungen, und bis wann werden die Katastrophenschutzpläne für die jeweiligen AKW entsprechend den Empfehlungen der SSK überarbeitet?
Wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen aus?
Mit welchen Gesamtkosten müssen Bund und nach Einschätzung der Bundesregierung die Länder bei der Umsetzung der Empfehlungen rechnen?
Was waren aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Mängel der Bund-Länder-Kommunikationsübung zur Super-GAU-Simulation vom 17. September 2013, und welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen (bitte detailliert und umfassend darstellen)?
Wann ist eine Wiederholung dieser Bund-Länder-Kommunikationsübung für einen atomaren Unfall geplant?
Welches Fahrzeugkonzept und welche technische Ausrüstung stehen der betroffenen Wannsee-Feuerwehr nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung, die im Ernstfall als erste Rettungskraft nach einem schweren Unfall im BER II vor Ort wäre?
In welchem Zeitraum ist nach Kenntnis der Bundesregierung in einem solchen Fall die volle geplante technische Einsatzbereitschaft vor Ort hergestellt?
Ist die für den BER II zuständige Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung mit Strahlenmessgeräten ausgerüstet?
Wie viele Rettungskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung für einen solchen Katastrophenfall im BER II eingeplant,
a) davon Berufsfeuerwehrkräfte bzw. Rettungskräfte und
b) ehrenamtliche Rettungskräfte?
Welche Katastrophenschutzübungen im Zusammenhang mit dem BER II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren mit wem und in welcher Größenordnung durchgeführt?
Wird im Falle eines „worst case“-Szenario am BER II die für Rettungskräfte geltende Obergrenze von 250 mSv pro Einsatz und Person überschritten?