[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4592
18. Wahlperiode 10.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4292 –
Landgrabbing in der Ukraine
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/3925)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zu Landgrabbing in der Ukraine auf
Bundestagsdrucksache 18/3925 hat die Bundesregierung Informationen zum
Ausmaß der Landnahme durch ukrainische und internationale Agrokonzerne
mit der Hilfe deutscher und europäischer und Weltbank-Fördergelder geliefert,
die weitere Fragen aufwerfen. Beispielsweise erhält das Deutsche
Agrarzentrum in der Ukraine (DAZ) pro Jahr etwa 400 000 Euro von der
Bundesregierung. So hat die DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
mbH), ein Tochterunternehmen der KfW Bankengruppe im Jahr 2011 eine
Summe von 120 Mio. Euro für die Förderung von Unternehmen, darunter auch
Agrounternehmen, in der Ukraine erhalten (
www.kfw-entwicklungsbank.de/
migration/Entwicklungsbank-Startseite/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%
A4nder-und-Programme/Europa/Ukraine/Die-Finanzielle-
Zusammenarbeitmit-der-Ukraine-Das-Profil-der-KfW-Entwicklungsbank.pdf). Unklar ist, für
welche konkreten Zwecke und Projekte diese und andere Gelder verwendet
werden.
Dies trifft auch bei KfW-Krediten in Höhe von 68 Mio. Euro zu, bei denen
wenig bekannt ist, für welche Projekte, Maßnahmen, Unternehmen diese Gelder
verwendet und welche Ziele damit verfolgt werden. Auch stellt das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Jahr 2015
insgesamt 1,2 Mio. Euro für die bilaterale Zusammenarbeit mit der Ukraine, z. B. im
Landwirtschaftsbereich, zur Verfügung.
Darüber hinaus hat sich die Arbeitsgruppe Agrarwirtschaft im Rahmen des
Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft die Förderung von „interessierten
Verbänden und Unternehmen des deutschen Agribusiness“ auf die Fahnen
geschrieben. Zu den Mitgliedern des Ost-Ausschusses gehören zahlreiche große
Unternehmen, wie E.ON AG, der BDI e. V., die Deutsche Bank AG, die Bayer
AG und die BASF. In der Selbstdarstellung des Ost-Ausschusses der Deutschen
Wirtschaft stehen die Unternehmen nach einer „dynamischen
Markterschließungsphase jetzt vor der Herausforderung, ihr Geschäftsmodell durch
strategische Investitionen langfristig abzusichern und mit Blick auf die Ukraine-
Krise durch ein schwieriges Geschäftsumfeld zu steuern.“ Besonderes Augen-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 9. April 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4592 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemerk legte die Arbeitsgruppe Agrarwirtschaft dabei auf die „Bearbeitung der
geplanten Novelle des Saatgutschutzgesetzes und des vereinfachten Verfahrens
zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für Sonderkulturen“. Der Ost-
Ausschuss berät deutsche Unternehmen dabei, wie sie am besten Zugang zu den
„EU-Fördertöpfen“ bekommen können (
www.ost-ausschuss.de/
agrarwirtschaft-der-ost-ausschuss-als-partner-des-deutschen-
undosteurop-ischen-agribusiness).
Ungeachtet des Ukraine-Kriegs schreibt der Agrarsektor in der Ukraine im
Gegensatz zu der oft veralteten und in den umkämpften Gebieten liegenden
Schwerindustrie Produktionsrekorde: „Jede zweite Flasche Sonnenblumenöl in
Europa wird mittlerweile in der Ukraine produziert.“ (Handelsblatt, 23.
Februar 2015 „Licht und Schatten in der Ukraine“).
Außerdem ist die Ukraine mittlerweile eines von zehn Pilotländern des
Weltbank-Projekts „Benchmarking the Business of Agriculture“ (BBA), eine
Initiative, die „die Landwirtschaft in einzelnen Ländern analysieren soll, um
herauszufinden, wie gut die jeweilige Agrarwirtschaft für großflächige,
kommerzielle Investitionen geeignet ist“. Die Weltbank begründet die Initiative damit,
dass sie damit die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Kleinbäuerinnen
und Kleinbauern stärken will. Das in den USA ansässige Oakland Institute
befürchtet allerdings, dass vor allem große und multinationale Konzerne von
Ranking-Systemen wie dem BBA profitieren und eben nicht Kleinbäuerinnen
und Kleinbauern, die zunehmend Schwierigkeiten haben, Kredite zu erhalten
und am Ende für Konzerne arbeiten müssen, statt den Eigenanbau zu betreiben
(
www.neues-deutschland.de/artikel/941168.land-grabbing-im-brotkorb-
europas.html).
Der Agrobusiness-Manager der Weltbank für die Ukraine, Heinz Strubenhoff,
ist überzeugt, dass Privatisierung die höchste Priorität im Landsektor haben
sollte. Kritiker, wie Frédéric Mousseau vom Oakland Institute, sind sich
allerdings sicher, dass diese Landvergaben die Konzentration nur verstärken und
ausländische Spekulanten die größten Gewinner sein werden (
www.reuters.com/
article/2015/02/27/food-conflict-development-idUSL5N0VZ5TU20150227).
Auch der im Februar 2015 bewilligte Weltbank-Kredit für die Ukraine in Höhe
von 15,5 Mrd. Euro ist an erneute weitreichende Reformen geknüpft (www.
tagesschau.de/multimedia/video/video-62251.html). Interessant hierbei ist,
welche Reformen diese Kredite konkret lancieren sollen, für welche Projekte
und Unternehmen sie verwendet und wem sie somit zugutekommen werden.
Bereits im Jahr 2013 hatte die Weltbankgruppe beschlossen, nach dem neuen
„Agriculture Action Plan“ das Finanzierungsvolumen in diesem Sektor bis
zum Jahr 2015 massiv auszubauen und auf 10 Mrd. Dollar anwachsen zu
lassen. Die Unterstützung des Privatsektors über die Internationalen
Finanzinstitutionen IWF und Weltbank sollte dabei erstmals einen Anteil von rund 50
Prozent an den gesamten Sektoraktivitäten erreichen (
www.gtai.de/GTAI/
Navigation/DE/Trade/maerkte,did=806412.html).
Nicht erkennbar ist, inwiefern das Ziel der Ernährungssouveränität sowie die
erklärte Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern mit der Unterstützung von Agrarunternehmen, die
eine weitere Landkonzentration in den Händen Weniger zur Folge haben, von
der Bundesregierung verfolgt wird.
1. Wie hoch war der Import und Export von Agrarprodukten (Rohstoffe und
Lebensmittel) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine
in den vergangenen zehn Jahren, und um welche Agrarprodukte handelte es
sich hierbei hauptsächlich?
Die Entwicklung des Handels mit Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine in den vergangenen
zehn Jahren ist in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst. Die Angaben
für das Jahr 2014 sind als vorläufig anzusehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4592Tabelle 1: Entwicklung der Ein- und Ausfuhren von Gütern der Land- und
Ernährungswirtschaft 2005 bis 2014
Quelle: Statistisches Bundesamt
Bei den Einfuhren aus der Ukraine dominieren Ölsaaten und Getreide. Auf der
Ausfuhrseite stellen Kaffee und Kakao sowie Fleisch und Fleischerzeugnisse die
wichtigsten Produktgruppen dar.
2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Handelsbilanz der Ukraine
im Agrarbereich seit dem Jahr 2010 bis heute (bitte pro Jahr auflisten)?
Die Entwicklung des weltweiten Agrarhandels der Ukraine seit dem Jahr 2010
ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Über das Jahr 2013 hinaus liegen
noch keine Angaben vor.
Tabelle 2: Entwicklung des Agrarhandels der Ukraine 2010 bis 2013
Anmerkung: Agrarhandel = „Food“ in der Abgrenzung der WTO nach dem internationalen
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (SITC, Abschnitte 0, 1 und 4 sowie Abt. 22).
Quelle: WTO
3. Mit welchen Projekten und welcher Fördersumme ist die DEG in der
Ukraine an den Reformen in der Landwirtschaft beteiligt (bitte pro Jahr und
nach Projekten auflisten)?
4. Welche Unternehmen werden durch DEG-Projekte unterstützt (bitte jeweils
die Höhe der Förderung und den Schwerpunkt des Projekts angeben)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Jahr
Wert (Millionen Euro)
Einfuhren aus der Ukraine Ausfuhren in die Ukraine
2005 81,3 148,6
2006 108,5 203,0
2007 116,5 262,8
2008 157,9 366,4
2009 109,9 292,4
2010 111,8 340,4
2011 209,6 394,4
2012 175,9 458,1
2013 250,2 429,3
2014 vorl. 275,2 330,2
Wert (Millionen US-Dollar)
2010 2011 2012 2013
Agrarexport 9 885 12 757 17 778 16 962
Agrarimport 5 586 6 111 7 225 7 912
Saldo 4 298 6 646 10 553 9 050
Drucksache 18/4592 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie DEG hat aktuell zwei Förderprojekte (kofinanziert aus dem develoPPP.de-
Programm des Bundes) mit einem Gesamtprojektvolumen von 584 158 Euro
(davon 270 650 Euro Haushaltsmittel) in der Ukraine. Ein Projekt ist der
Forstwirtschaft zuzuordnen, das andere der Medizintechnik. An den Reformen in der
Agrarwirtschaft ist keines der aufgeführten Förderprogramme beteiligt.
Zudem hat die DEG eine Eigenmittel-Finanzierung im Agrarsektor in der
Ukraine im Portfolio (zum Stichtag 28. Februar 2015 in Höhe von 1,9 Mio.
Euro).
5. Welche agrarwirtschaftlichen Projekte und Maßnahmen hat die DEG in
den Jahren 2011 bis 2015 (bitte pro Jahr und Maßnahme auflisten)
durchgeführt, und wie hat sich die Fördersumme der DEG von 120 Mio. Euro im
Jahr 2011 bis heute entwickelt (
www.kfw-entwicklungsbank.de/migration/
Entwicklungsbank-Startseite/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4
nderund-Programme/Europa/Ukraine/Die-Finanzielle-Zusammenarbeit-mit-
der-Ukraine-Das-Profil-der-KfW-Entwicklungsbank.pdf)?
Die DEG hat in den Jahren 2011 bis 2015 keine neuen Finanzierungen im
Landwirtschaftssektor in der Ukraine zugesagt.
Zum Stichtag 28. Februar 2015 betrug das Agrar-Portfolio der DEG in der
Ukraine insgesamt ca. 1,9 Mio. Euro.
Das DEG-Länderportfolio in der Ukraine ist seit dem Einbruch der ukrainischen
Wirtschaft in den Jahren 2008/2009 rückläufig. In den vergangenen vier Jahren
hat sich das Zusage-Obligo der DEG in der Ukraine folgendermaßen entwickelt:
● 2011: 59,1 Mio. Euro
● 2012: 52,3 Mio. Euro
● 2013: 41,1 Mio. Euro
● 2014: 38,7 Mio. Euro.
Die in der Frage genannte Quelle, in der das DEG-Engagement in der Ukraine
im Jahr 2011 auf 120 Mio. Euro beziffert wird, kann aus heutiger Sicht nicht
mehr bestätigt oder nachvollzogen werden.
Als Kreditinstitut ist die DEG verpflichtet, die aufsichtsrechtlichen Vorschriften
von Bankgeheimnis und Datenschutz einzuhalten. Für eine weitergehende
Veröffentlichung zu Investitionsvorhaben (beispielsweise
Einzelprojektinformationen) ist eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich, was für das
oben beschriebene Landwirtschaftsportfolio der DEG zurzeit nicht gegeben ist.
Die DEG informiert auf ihrer Website über ihre Arbeitsweise und die von ihr
angewendeten Standards. Publiziert werden dort auch die neu zugesagten
DEG-Finanzierungen der letzten fünf Jahre, ausgewiesen nach Regionen und
Ländern:
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was-wir-tun/#3
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Verantwortung/.
6. Mit welchen agrarpolitischen und landwirtschaftlichen Projekten ist das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) in der Ukraine aktiv?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) ist derzeit nicht mit agrarpolitischen und landwirtschaftlichen Projekten
in der Ukraine aktiv.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4592 7. Für welche Projekte, Maßnahmen und Posten wird der um das Doppelte
auf 20 Mio. Euro erhöhte Etat des BMZ für die Entwicklungshilfe in der
Ukraine verwendet?
8. In welche Projekte, Maßnahmen und Unternehmen flossen die BMZ-
Gelder in Höhe von 20 Mio. Euro im Jahr 2014, die vor allem im
agrarpolitischen Bereich investiert werden sollten (vgl. WELT am SONNTAG,
2. März 2014, S. 7)?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMZ unterstützt den Reform- und Modernisierungskurs der ukrainischen
Regierung sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen in
strukturschwachen Gebieten. Daneben wird die Ukraine bei der Bewältigung der
Krisensituation im Osten des Landes unterstützt. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit der Ukraine wurden im letzten
Jahr Vorhaben zum Wiederaufbau im Osten der Ukraine, zur Förderung der
sozialen Infrastruktur und zur Modernisierung kommunaler Infrastruktur
beauftragt. Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit wurden Vorhaben zur
Reform der öffentlichen Verwaltung, zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur
ökologischen Modernisierung der Wirtschaft, der Reform der öffentlichen
Finanzen, dem strukturellen Reformdialog und für die HIV/AIDS-Beratung
beauftragt. Zudem wird der Aufbau eines Stipendienprogrammes in
Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft unterstützt.
9. Welche Projekte führt der Deutsch-Ukrainische Agrarpolitische Dialog
(APD) in der Ukraine konkret durch, und mit welchen BMZ-, DEG- oder
BMEL-Geldern wird dieser finanziell unterstützt (bitte auflisten)?
Der Deutsch-Ukrainische Agrarpolitische Dialog (APD) ist ein Projekt im
Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms des BMEL und wird
ausschließlich aus dem Haushaltstitel 10 06 687 02 des BMEL finanziert. Zu den
Projektaktivitäten gehören die Erarbeitung von Informationsmaterialien und
Beratungspapieren, Runde Tische, Konferenzen und Seminare sowie
Fachinformationsfahrten und internationaler Austausch mit dem Ziel, die Ukraine bei der
Reform ihrer Agrarpolitik zu unterstützen. Zu den Themenfeldern gehören u. a.
auch bodenrechtlichen Fragen, die im Rahmen einer
Bodenberatungskomponente der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bearbeitet
werden. Weiterführende Informationen zum APD sind im Internet unter
www.bmel-
kooperationsprogramm.de bzw. auf der Internetseite des APD unter
www.apd-
ukraine.de abrufbar.
10. Welche Unternehmen erhalten Kredite, finanzielle Unterstützung,
Fördergelder oder übernehmen Partnerschaften im Rahmen des Deutsch-
Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs (bitte einzeln auflisten)?
Der APD vergibt keine Kredite, Fördergelder o. Ä. an Unternehmen.
Partnerschaften zwischen Unternehmen und dem APD bestehen nicht.
Drucksache 18/4592 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Mit welchen Projekten ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in der Ukraine aktiv (bitte auflisten)?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit ist mit folgenden
Maßnahmen derzeit in der Ukraine aktiv:
– Energieeffizienz in Kommunen (BMZ)
– Energieeffiziente Modellquartiere Ukraine (Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB)
– Aufbau von Energieagenturen in der Ukraine (BMUB)
– HIV/Aids-Beratung- und Institutionenförderung (BMZ)
– Kommunalentwicklung und Altstadtsanierung in Lemberg (BMZ)
– Reform der Verwaltung in der Ostukraine (BMZ)
– Beratung der Kommunalverwaltungen der EURO-2012-Austragungsorte
(BMZ; auslaufend)
– Programm zur Förderung der ökologischen Modernisierung der ukrainischen
Wirtschaft (BMZ)
– Stärkung von Verwaltungskapazitäten im Bereich öffentliche Finanzen
(BMZ)
– Struktur- und ordnungspolitischer Beratungsfonds (BMZ)
– Studien- und Fachkräftefonds (BMZ)
– BMWi-Manager Programm Osteuropa (Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie – BMWi)
– Förderungsmaßnahmen des Bundesministeriums des Innern (BMI)
zugunsten der deutschen Minderheit in der Ukraine (BMI).
Daneben ist die GIZ im Auftrag Dritter oder im Rahmen von Kofinanzierungen
mit folgenden Projekten in der Ukraine aktiv:
– Eastern Partnership Territorial Cooperation
– Regional Monitoring and Capacity Building Unit for the Eastern Partnership
Culture Programme (auslaufend)
– Support to Ukraine’s Regional Development Policy
– Überregionale Maßnahme zum Einsatz von CIM integrierten und
rückkehrenden Fachkräften.
12. Welche Projekte betreibt die GIZ im ukrainischen Agrarsektor (bitte
auflisten)?
Die GIZ betreibt derzeit keine Projekte im ukrainischen Agrarsektor.
13. Welche konkreten Maßnahmen führt das BMZ momentan in ihren
Beratungen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel
und dem Ministerium für Agrarpolitik und Lebensmittel in der Ukraine
durch (bitte je Projekt mit Angabe der Höhe der finanziellen
Unterstützung durch das BMZ auflisten)?
Das BMZ führt derzeit keine Vorhaben mit dem Ministerium für Agrarpolitik
und Lebensmittel in der Ukraine als Partner durch.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4592Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel ist Partner für
folgende Vorhaben:
– Beratung der Kommunalverwaltungen der EURO-2012-Austragungsorte
(auslaufend) (Projektvolumen 2,0 Mio. Euro)
– Programm zur Förderung der ökologischen Modernisierung der ukrainischen
Wirtschaft (Projektvolumen 5,0 Mio. Euro).
14. Welche Aktivitäten führt das Deutsch-Ukrainische Agrarzentrum (DAZ)
durch (bitte Projekte und Unternehmen auflisten)?
Das Deutsche Agrarzentrum in der Ukraine (DAZ) ist ein Schulungszentrum
und bietet ein reguläres und offenes Schulungsprogramm für Mitarbeiter
landwirtschaftlicher Betriebe an. Weiterhin führt das DAZ in Zusammenarbeit mit
den ukrainischen Ministerien für Agrarpolitik und für Ausbildung
Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte berufsbildender Einrichtungen im Agrarbereich der
Ukraine (Berufs- und Fachschulen) durch.
Darüber hinaus führt das DAZ im Auftrag der in der Trägerorganisation
„Assoziation zur nachhaltigen Entwicklung moderner landwirtschaftlicher Methoden
und Technologien in der Ukraine“ (AMTU) organisierten
Mitgliedsunternehmen Freiluftausstellungen, Maschinenvorführungen und Firmenschulungen
durch. Es organisiert auf Anfrage kostenpflichtige Fortbildungsveranstaltungen
und bietet gegen Entgelt seine Räumlichkeiten für Tagungen und Seminare
Dritter an. Außerdem ist es an einem Forschungsprojekt der EU beteiligt. Weitere
Informationen zu den Aktivitäten des DAZ und zum Schulungsprogramm sind
im Internet unter
www.daz-ukraine.net abrufbar.
15. Inwiefern werden ukrainische Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, kleine
und mittlere Unternehmen mit Geldern, Krediten, Darlehen des DAZ
unterstützt (bitte auflisten)?
Das DAZ unterstützt weder Agrarbetriebe noch sonstige Unternehmen mit
Geldern, Krediten oder Darlehen.
16. Welche deutschen Unternehmen und Agrokonzerne profitieren vom DAZ
(bitte auflisten)?
Trägerorganisation des DAZ ist die AMTU. Die Mitglieder der AMTU bringen
Finanz- und Sachleistungen in das DAZ ein. Sie „profitieren“ mittel- und
langfristig durch die Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten im
Agrarbereich und die Entwicklung der ukrainischen Landwirtschaft insgesamt.
Die Liste der Mitgliedsunternehmen ist unter
www.daz-ukraine.net/content/de/
traegerorganisation-amtu/mitglieder abrufbar.
17. Wie hoch ist die Fördersumme für zwei Seminare am 7. April 2011 und
14. April 2011 in Potash, bei dem chemische und Biotech-Firmen, wie die
Bayer AG, als Partner der „AgriEfficiency projects“ fungierten?
18. In welcher Höhe wurden die Bayer AG und die BASF durch das DAZ für
diese zwei Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln oder Krediten konkret
unterstützt?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 18/4592 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie beiden Veranstaltungen im Rahmen des AgriEfficiency-Projekts zu den
Themen „Wintergetreideanbau“ (7. April 2011) und „Sommergetreideanbau“
(14. April 2011) wurden vom Ukrainian Agribusiness Club (UCAB) in den
Räumen des DAZ durchgeführt. Für Inhalt, Organisation und finanzielle
Abwicklung der Veranstaltungen war der UCAB verantwortlich. Das DAZ erhielt vom
UCAB eine Nutzungspauschale für die bereitgestellten Räumlichkeiten und
Verpflegungsleistungen in Höhe von jeweils 300 Euro pro Veranstaltung.
19. In welchen anderen Seminaren, Workshops und Projekten des DAZ
haben die Bayer AG und die BASF eine Rolle gespielt und möglicherweise
Finanzierungen erhalten (bitte auflisten)?
Keine der genannten Firmen hat durch das DAZ jemals eine finanzielle
Unterstützung bzw. Finanzierung erhalten. Die Firma BASF war in den Jahren 2010
bis 2013 Mitglied der Trägerorganisation des DAZ (AMTU), hat in dieser Zeit
das DAZ finanziell durch den regulären Mitgliedsbeitrag zur AMTU unterstützt
und war als Aussteller an den jährlich stattfindenden DAZ-Feldtagen beteiligt.
20. Inwiefern soll das Ziel der Ernährungssouveränität in der Ukraine mit der
die Bayer AG und der BASF erreicht werden?
Ernährungssouveränität wird als das Recht von Staaten definiert, über ihre
Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selbst zu bestimmen. Der
Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über einen Einfluss der genannten Unternehmen
auf die Gesetzgebung und Politik der Ukraine vor.
21. Haben die Bayer AG und die BASF seit dem Jahr 2011 Kredite und
Fördermittel vonseiten des BMEL, der Europäischen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (EBWE), der DEG, der KfW Bankengruppe oder des
BMZ für agrarwirtschaftliche Investitionen in der Ukraine erhalten, und
wenn ja, in welcher Höhe und durch welche Institution (bitte auflisten)?
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die KfW
Bankengruppe einschließlich DEG, BMEL und BMZ haben Bayer und BASF
seit dem Jahr 2011 weder durch Kreditvergabe noch durch Fördermittel für
agrarwirtschaftliche Investitionen in der Ukraine unterstützt.
22. Welche Aktivitäten, Projekte, Partner und Unternehmen werden mit den
1,2 Mio. Euro, welche das BMEL im Jahr 2015 im Rahmen der bilateralen
Zusammenarbeit mit der Ukraine einsetzt, unterstützt (bitte auflisten)?
Für alle drei laufenden Projekte (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3925) sind Informationen zu
Aktivitäten, Projekten und Partnern auf der Internetseite des BMEL unter
www.bmel-kooperationsprogramm.de und auf den Internetseiten der einzelnen
Projekte veröffentlicht. Ferner sind Mittel eingeplant für noch zu entwickelnde
Neuprojekte.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/459223. Inwiefern hat der Kredit der EBWE in Höhe von 60 Mio. Dollar an Alfred
C. Toepfer (ADM) das Ziel der Verbesserung der Ernährungssouveränität
erreicht?
Die EBWE unterzeichnete eine revolvierende Kreditlinie von bis zu 50 Mio.
US-Dollar im Rahmen ihrer „Initiative des Privatsektors für
Ernährungssicherung“. Bei dem Projekt handelte es sich um eine Finanzierung der Beschaffung
von Getreide und Ölsaaten in der Ukraine. Ziel dieses Projekts war die Stärkung
des Dialogs der Bank mit den Behörden zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
des ukrainischen Getreidesektors, sowie die Einführung von „Best practice“-
Beschaffungsmethoden und Exportstandards. Die Initiative soll dazu beitragen,
die globalen Herausforderungen der Ernährungssicherung durch die Förderung
einer stärkeren Beteiligung des Privatsektors zu unterstützen. Die enge
Zusammenarbeit mit den Behörden, die durch diese und andere Finanzierungen der
EBWE unterstützt wird, fördert Privatinvestitionen in der
Nahrungsmittelbranche durch die Verbesserung des Geschäftsumfelds und durch technische
Hilfemaßnahmen. Alfred C. Toepfer beteiligte sich in hohem Maße an dem von der
EBWE koordinierten Dialog mit den Behörden; gleichzeitig wird die Ukraine
ein zunehmend wichtiger Akteur im globalen Nahrungsmittelmarkt und in der
Ernährungssicherung.
24. Wenn es, wie in der Antwort der Bundesregierung zu Landgrabbing in
der Ukraine (Bundestagsdrucksache 18/3925) erklärt, um die
Souveränität der Ukraine und ihrer Entscheidungshoheit geht, wieso gibt es dann
im EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine die Klausel 404
(Ausweitung der Biotechnologie), da die Ukraine sich doch dagegen verwehrt
(
www.info.kopp-verlag.de vom 9. August 2014 „EU und IWF plündern
die ukrainische Landwirtschaft“)?
Artikel 404 des Assoziierungsabkommens listet die Bereiche auf, die von der
Zusammenarbeit im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
zwischen Ukraine und der EU im Sinne des Artikels 403 aber auch vor dem
Hintergrund des Artikels 405 umfasst werden. In Artikel 403 wird darauf hingewiesen,
dass bei der Durchführung der beschriebenen Zusammenarbeit die
Vertragsparteien die schrittweise Annäherung an die einschlägigen Rechtsvorschriften und
Regulierungsnormen der EU unterstützen. Artikel 405 unterstreicht
ausdrücklich, dass die Zusammenarbeit zur Annäherung an die einschlägigen
Rechtsvorschriften und Regulierungsnormen der EU dient und auf sie hinwirkt. Der
Text lautet „[…] Ausweitung des ökologischen Landbaus und des Einsatzes von
Biotechnologien […]“. Die Vertragsparteien arbeiten bei der Ausweitung des
ökologischen Landbaus und beim Einsatz von Biotechnologien zusammen. Die
Ukraine beabsichtigt, schrittweise die bestehenden EU-Vorschriften zur
Biotechnologie zu übernehmen.
25. Wie begründet die Bundesregierung ihre Unterstützung für die Klausel 404
im EU-Assoziierungsabkommen mit Bezug auf Biotechnologie?
Die Bundesregierung begrüßt die Bereitschaft der Ukraine, im Rahmen des
Assoziierungsabkommens den EU-Acquis in wichtigen Bereichen übernehmen
zu wollen.
Drucksache 18/4592 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Klausel,
vor dem Hintergrund, dass damit der Anbau von gentechnisch
verändertem Saatgut in Europa nicht mehr ausgeschlossen wird?
Der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut ist in Europa an Recht und
Gesetz gebunden, aber nicht ausgeschlossen. Gentechnisch veränderte
Organismen dürfen in der Europäischen Union erst dann in Verkehr gebracht werden,
wenn sie hierfür zugelassen sind. Eine Zulassung wird für den Einzelfall, bei
dem Pro und Contra auf wissenschaftlicher Grundlage sorgfältig abgewogen
werden, von der Europäischen Kommission unter Beteiligung der
Mitgliedstaaten nur für Produkte erteilt, die keine nachteiligen Auswirkungen auf die
Gesundheit von Mensch, Tier und die Umwelt haben. Die zugrunde liegenden
Rechtsvorschriften und Regulierungsnormen der EU werden durch Anwendung
des Assoziierungsabkommens auch in der Ukraine Geltung erlangen. Auf die
Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
27. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Klausel 404 im EU-
Assoziierungsabkommen auch auf Anraten von Firmen wie Bayer,
Monsanto, DuPont und BASF zustande gekommen ist, da beispielsweise
Bayer sehr an der Ukraine interessiert ist (
www.ifcext.ifc.org/ifcext/
spiwebsite1.nsf/ProjectDisplay/SPI_DP31647)?
Die Europäische Kommission hat das Abkommen in eigener Verantwortung,
aber in enger Abstimmung mit den Regierungen der Mitgliedstaaten verhandelt.
Es ist nicht bekannt, dass Unternehmen auf die Inhalte des Artikels 404 Einfluss
genommen haben.
28. Für welche Zwecke, welche Wirtschaftsbereiche und welche
landwirtschaftlichen Projekte und Reformen wird der an neue Reformen
verknüpfte Weltbank-Kredit für die Ukraine in Höhe von 15,5 Mrd. Euro
vergeben (
www.tagesschau.de/multimedia/video/video-62251.html)?
29. An welche konkreten Reformen ist der neue Weltbank-Kredit geknüpft?
30. Wie viel Geld ist im Rahmen des neuen Weltbank-Kredits für die
ukrainische Landwirtschaft vorgesehen (Projekte bitte auflisten)?
Die Fragen 28 bis 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Weltbank hat an die Ukraine keinen Kredit in Höhe von 15,5 Mrd. Euro oder
in annähernd vergleichbarer Höhe vergeben. Nach Kenntnis der
Bundesregierung ist auch die Vergabe eines Kredits in dieser Größenordnung durch die
Weltbank nicht geplant.
31. Wie hoch sind die Gelder der Weltbankgruppe für den „Agriculture Action
Plan“ (
www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=
806412.html), dessen Finanzierungsvolumen bis zum Jahr 2015 ausgebaut
wurde und auf 10 Mrd. Dollar anwachsen sollte für Projekte und
Maßnahmen in der Ukraine (bitte auflisten)?
Für die vom „Agriculture Action Plan 2013-15“ erfassten Bereiche hat die
Weltbankgruppe bislang Volumina in folgender Höhe zugesagt:
Geschäftsjahr 2013: 8,1 Mrd. US-Dollar;
Geschäftsjahr 2014: 8,3 Mrd. US-Dollar;
Geschäftsjahr 2015: voraussichtlich Zusagen i. H. v. 9 Mrd. US-Dollar.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4592Der Agriculture Action Plan deckt alle Maßnahmen der Weltbankgruppe im
Landwirtschaftssektor und in angrenzenden Bereichen ab. Daher fallen auch die
in der Antwort zu Frage 34 genannten Beiträge in der Ukraine unter den
Agriculture Action Plan. Die spezifische Länderprogrammierung erfolgt allerdings
nicht im Rahmen des Agriculture Action Plan, sondern auf Grundlage der
jeweiligen Länderstrategie der Weltbankgruppe.
32. Auf welche Höhe sollen die finanziellen Mittel aus dem „Agriculture
Action Plan“ insgesamt in den nächsten Jahren und speziell für Projekte
und Maßnahmen in der Ukraine anwachsen (bitte auflisten)?
Der „Agriculture Action Plan 2013-15“ läuft Ende Juni 2015 aus. Danach
werden im Rahmen des „Agriculture Action Plan“ keine weiteren Zusagen getätigt.
33. Welche konkreten Projekte der Armutsbekämpfung wird die Weltbank mit
welcher Fördersumme unterstützen (bitte auflisten)?
Die Weltbank verfolgt mit ihren Projekten grundsätzlich die übergreifenden
Ziele, Armut zu bekämpfen und geteilten Wohlstand zu fördern. Dies gilt auch
für das gesamte Ukraine-Portfolio der International Bank for Reconstruction
and Development (IBRD). Ein besonderen Armutsfokus hat das im Jahr 2014
zugesagte „Social Safety Nets Modernization Project“ (300 Mio. US-Dollar)
sowie das Anfang März 2015 zugesagte „Serving People, Improving Health
Project“ (215 Mio. US-Dollar). Auch die Projekte zur Steigerung der
Energieeffizienz haben einen starken Fokus auf Armutsbekämpfung. Informationen zu
allen Projekten der Weltbank in der Ukraine können auf der öffentlichen
Website der Weltbank eingesehen werden:
www.worldbank.org/en/country/ukraine/
projects/all.
34. Welche konkreten Projekte plant die Weltbank für die Unterstützung von
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, für die es nach Information der
Fragesteller momentan zunehmend schwierig ist, Kredite zu erhalten?
Die IBRD verfügt nicht über Landwirtschaftsprojekte in der Ukraine. Allerdings
erörtert die Bank derzeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft im Rahmen
technischer Zusammenarbeit folgende Themenkomplexe: (a) Entwicklung einer
Bewässerungsstrategie, (b) Bewertung von Getreidehandel und -logistik und (c)
Fragen von Land- und Bodenrechten (Land Governance). Alle drei genannten
Bereiche zielen auf die Unterstützung von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen:
(a) die zukünftige Steuerung- und Instandhaltung der Bewässerungssysteme soll
gerade ressourcenärmeren, kleineren Wasserabnehmern nützen; (b) im Bereich
Getreidehandel und Logistik geht es um die Einbindung kleinerer Produzenten
in und den Ausbau von Handelsketten; (c) im Bereich Land- und Bodenrechte
ist es das Ziel, Kleinbäuerinnen und -bauern vor unvorteilhaften Landverkäufen
(distressed land sales) zu schützen.
Die International Finance Corporation IFC ist im Agrarsektor in der Ukraine mit
dem Nachfolgeprojekt zum „IFC Investment Climate Advisory Services Project
in Ukraine“ [2007–2011], dem „UKRAINE Investment Climate for
Agribusiness“ mit einem Budget von etwa 3,3 Mio. US-Dollar tätig.
Drucksache 18/4592 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode35. Wie viel Geld wird im Rahmen des Weltbank-Projekts „Benchmarking the
Business of Agriculture“ (BBA) für die Ukraine ausgegeben (bitte für die
Jahre 2012 bis 2015/2016 auflisten)?
Das Weltbank-Projekt „Enabling the Business of Agriculture“ (EBA, vormals:
„Benchmarking the Business of Agriculture“) verfügte bzw. verfügt über
folgende Finanzmittel:
Geschäftsjahr 2012: 0,7 Mio. US-Dollar;
Geschäftsjahr 2013: 1,2 Mio. US-Dollar;
Geschäftsjahr 2014: 3,2 Mio. US-Dollar;
Geschäftsjahr 2015: voraussichtlich 3 Mio. US-Dollar
(derzeitiger Stand: 2,3 Mio. US-Dollar).
Zum Geschäftsjahr 2016 lassen sich noch keine belastbaren Aussagen treffen.
Eine länderspezifische Aufschlüsselung der Mittelverwendung des EBA-
Projekts (zehn Pilotländer, derzeit Ausweitung auf 40 Pilotländer), das sich auf
Analysen/Studien konzentriert, liegt nicht vor. Weiterführende Informationen
und der erste Bericht des EBA-Projekts lassen sich über
http://eba.
worldbank.org/ abrufen.
36. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die IWF-Kredite und die damit
verbundenen Reformen in der Ukraine, und welche Beweise hat die
Bundesregierung dafür, dass diese Reformen den kleinen und mittleren
landwirtschaftlichen Betrieben und der ukrainischen Wirtschaft helfen und
nicht nur die großen Unternehmen die Nutznießer sein werden?
Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich das IWF-Programm und die
damit verbundenen Reformen in der Ukraine. Das IWF-Programm ist ein
wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Entwicklung des Landes.
Der Schwerpunkt der mit dem IWF vereinbarten Reformen sind Maßnahmen im
Energiesektor, im Finanzsektor, in der Geld-, Fiskal- und Steuerpolitik sowie im
Kampf gegen Korruption. Als spezifische Reform im Agrarbereich ist nach
Kenntnis der Bundesregierung mit dem IWF lediglich eine Vereinbarung zur
Umsatzbesteuerung getroffen worden. Beweise, dass die Reformen kleinen und
mittleren Unternehmen landwirtschaftlichen Betrieben in besonderer Weise
helfen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
37. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von
NGOs und dem Internationalen Gewerkschaftsverband ITUC, die
BBA-Initiative würde wie andere Ranking-Systeme auch transnationale
Konzerne steuerlich begünstigen und arbeitsrechtliche Standards
aufweichen (
www.neues-deutschland.de vom 4. August 2014 „Land Grabbing
im Brotkorb Europas“)?
Die Bundesregierung sieht nicht die in der Frage beschriebenen
Zusammenhänge und kann daher die Kritik nicht teilen. Zielsetzung des EBA-Projektes ist
es, inklusive Wertschöpfungsketten sowie lokale und regionale Wertschöpfung
im Landwirtschaftssektor zu fördern. Über ein mögliches „Ranking“ von
Ländern ist noch nicht entschieden; die EBA-Methodologie ist weiter in
Ausarbeitung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/459238. Wie viel Geld zahlt die Bundesregierung für das Twinning-Projekt mit der
ukrainischen Regierung zu „best practices how to manage land relations“?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/3925 wird verwiesen.
39. Inwiefern soll dieses Twinning-Projekt zur Bodengesetzgebung,
Bodenverwaltung und Landmanagementaufgaben Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern zugutekommen und nicht die Überschreibung von Land an
Agrokonzerne erleichtern?
Im Rahmen des Twinning-Projekts werden Fragestellungen u. a. zum
Grundstücksverkehr, zur Eigentumssicherung und zur Verwaltung von staatlichen
landwirtschaftlichen Flächen behandelt. Dabei werden auch Instrumente
vorgestellt, mit denen bestimmte Gruppen (z. B. Familienbetriebe, Kleinbetriebe)
gefördert werden können. Inwieweit solche Instrumente in Zukunft genutzt
werden, ist Sache der ukrainischen Regierung.
40. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass es nach Information der Fragesteller für Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern in der Ukraine zunehmend schwierig ist, Kredite zu erhalten?
Ein erheblicher Anteil der landwirtschaftlichen Flächennutzung in der Ukraine
erfolgt in individuellen Kleinstbetrieben (zwischen 0,2 und etwa 4 Hektar), mit
äußerst geringer Effektivität und kaum ausgeprägtem Erwerbsinteresse. Diese
Kleinstbetriebe dienen vorwiegend der Eigenversorgung.
Derzeit ist es nicht nur für diese Kleinstbetriebe, sondern für viele Unternehmen
in allen Branchen in der Ukraine schwierig, Kredite zu erhalten. Dies spiegelt
die angespannte wirtschaftliche und finanzielle Lage der Ukraine wider. Bei
landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben erschwert insbesondere die geringe
Effektivität die Kreditvergabe.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind gegenwärtig verschiedene
Gesetzesinitiativen zur Unterstützung der Kleinstbetriebe und damit zur Steigerung ihrer
Effektivität, u. a. durch die steuerliche Erfassung, die Einbeziehung in
staatlichen Förderinstrumente und die Entwicklung des Genossenschaftswesens, in
Vorbereitung bzw. im ukrainischen Parlament in Beratung. Die
Bundesregierung unterstützt die ukrainische Regierung über den APD bei der Umsetzung
von Reformen in diesen Bereichen (vgl. Antwort zu Frage 9).
41. Welche nationalen und internationalen Maßnahmen sollen laut
Bundesregierung den Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zugutekommen (bitte je
Projekt, Trägerinstitution und Fördersumme auflisten)?
Das Bilaterale Kooperationsprogramm des BMEL zielt auf die Verbesserung der
marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklung produktiver
und nachhaltiger Strukturen in der Landwirtschaft. Die laufenden Vorhaben des
Bilateralen Kooperationsprogramms und das Twinningprojekt in der Ukraine
sind potenziell geeignet, auch Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zugute zu
kommen.
Hinsichtlich der Maßnahmen der Weltbank wird auf die Antwort zu den
Fragen 31 bis 34 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
Drucksache 18/4592 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode42. Welche Organisationen, Projekte bzw. Unternehmen unterstützt die
Bundesregierung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
der Ukraine (
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ukraine-weltbank-will-
kiew-mit-zwei-milliarden-euro-helfen-a-1018254.html)?
Die Bundesregierung ist im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit derzeit nicht im agrarpolitischen oder landwirtschaftlichen Bereich in
der Ukraine aktiv. Aus diesem Grund unterstützt sie diesbezüglich derzeit
auch keine entsprechenden Organisationen, Projekte bzw. Unternehmen in der
Ukraine.
43. Welche landwirtschaftlichen Unternehmen und Projekte hat die EBWE im
Jahr 2014 in Höhe von 186 Mio. Euro unterstützt (bitte auflisten)?
Tabelle 3: Investitionen der EBWE im Agrarsektor 2014
44. Welche landwirtschaftlichen Projekte und Firmen finanzierten die Ukraine-
Kredite der KfW Bankengruppe und ihre Subunternehmen in Höhe von
68 Mio. Euro im Jahr 2014 (bitte genau auflisten)?
Die KfW Bankengruppe und ihre Subunternehmen haben im Jahr 2014 keine
landwirtschaftlichen Projekte und Firmen in der Ukraine finanziert. Die
genannte Zahl kann von der KfW Bankengruppe nicht nachvollzogen werden.
45. Erhält die KWS Saat AG aus Niedersachsen eine Förderung bzw. Kredite
durch die EBWE, KfW Bankengrupe, DEG, das BMZ oder das BMEL,
und ist dieses Unternehmen im Rahmen des DAP oder des DAZ in der
Ukraine tätig?
Die EBWE, die KfW Bankengruppe einschließlich DEG sowie BMZ haben die
KWS Saat AG aus Niedersachsen weder durch Kreditvergabe noch durch
Fördermittel unterstützt.
Die KWS Saat AG erhält aktuell Zuwendungen im Rahmen des
Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL. Hierbei handelt es sich um
Züchtungsvorhaben ohne direkten Bezug zur Ukraine.
Die KWS Saat AG ist seit Januar 2009 Mitglied der AMTU, der
Trägerorganisation des DAZ. Das Unternehmen hat in den Jahren 2009 bis 2015 das DAZ
Projekt Mio. Euro
46620 – Kernel 41,1
44982 – Danosha 35,0
45888 – NEPF Farming Ukraine 32,9
45539 – Project Nyva 24,7
46577 – UCSF: Nibulon 20,4
41181 – UAFL – RenCap 10,7
46627 – UCSF: Globino WC Financing 10,7
39929 – Soufflet Grain Infastructure 7,2
45505 – Slavuta Biomass 3,5
Gesamt 186,2
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4592durch ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag zur AMTU finanziell unterstützt sowie
Saatgut für die Durchführung von Anbauversuchen bereitgestellt. Hinsichtlich
des APD wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
46. Falls nicht, erhält die KWS Saat AG aus anderen deutschen und EU-
Fördertöpfen Kredite oder andere finanzielle Unterstützung?
Die EU-Agrarzahlungen an das Unternehmen KWS Saat AG sind in
nachstehender Tabelle ausgewiesen.
Tabelle 4:
Daten für das Jahr 2011 liegen auf der Transparenzplattform der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nicht mehr vor, da die veröffentlichten
Informationen aufgrund der EU-rechtlichen Bestimmungen nach zwei Jahren zu
löschen sind. Daten für das EU-Haushaltsjahr 2014 werden spätestens zum
31. Mai 2015 veröffentlicht.
47. Erhält die Agrarius AG eine Förderung, Kredite bzw. Darlehen durch die
EBWE, KfW Bankengruppe, DEG, dem BMZ oder des BMEL, und ist
dieses Unternehmen im Rahmen des DAP oder des DAZ in der Ukraine
tätig?
Die EBWE, die KfW Bankengruppe einschließlich DEG, BMZ und BMEL
haben die Agrarius AG weder durch Kreditvergabe noch durch Fördermittel
unterstützt.
Die Agrarius AG ist nicht im Rahmen des DAZ tätig. Hinsichtlich des APD wird
auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
48. Falls nicht, erhält die Agrarius AG aus anderen deutschen und EU-
Fördertöpfen Kredite oder andere finanzielle Unterstützung?
Das genannte Unternehmen hat in den EU-Haushaltsjahren 2012 und 2013 in
Deutschland ausweislich der Transparenzplattform der BLE keine EU-
Agrarzahlungen erhalten. Für die Haushaltsjahre bis 2011 und 2014 wird auf den
Hinweis in der Antwort zu Frage 46 verwiesen.
49. Erhält die Germanagrar eine Förderung, Kredite bzw. Darlehen durch die
EBWE, KfW Bankengruppe, DEG, dem BMZ oder des BMEL, und ist
dieses Unternehmen im Rahmen des DAP oder des DAZ in der Ukraine
tätig?
Die EBWE, die KfW Bankengruppe einschließlich DEG, BMZ und BMEL
haben die Germanagrar weder durch Kreditvergabe noch durch Fördermittel
unterstützt.
Die Germanagrar ist nicht im Rahmen des DAZ tätig. Hinsichtlich des APD
wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
EU-
Haushaltsjahr
EGFL-
Direktzahlungen (€)
EGFL
Sonstiges (€) ELER (€) Gesamt (€)
KWS Saat AG
2012 724 993,54 0,00 39 437,50 764 431,04
2013 27 643,08 0,00 0,00 27 643,08
Drucksache 18/4592 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode50. Falls nicht, erhält die Germanagrar aus anderen deutschen und EU-
Fördertöpfen Kredite oder andere finanzielle Unterstützung?
Das genannte Unternehmen hat in den EU-Haushaltsjahren 2012 und 2013 in
Deutschland ausweislich der Transparenzplattform der BLE keine EU-
Agrarzahlungen erhalten. Für die Haushaltsjahre bis 2011 und 2014 wird auf den
Hinweis in der Antwort zu Frage 46 verwiesen.
51. Erhält die KTG Agrar AG eine Förderung, Kredite durch die EBWE, KfW
Bankengruppe, DEG, dem BMZ oder des BMEL, und ist dieses
Unternehmen im Rahmen des DAP oder des DAZ in der Ukraine tätig?
Die EBWE, die KfW Bankengruppe einschließlich DEG, BMZ und BMEL
haben die KTG Agrar SE weder durch Kreditvergabe noch durch Fördermittel
unterstützt.
Die KTG Agrar SE ist nicht im Rahmen des DAZ tätig. Hinsichtlich des APD
wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
52. Falls nicht, erhält die KTG Agrar AG aus anderen deutschen und EU-
Fördertöpfen Kredite oder andere finanzielle Unterstützung?
Das genannte Unternehmen hat in den EU-Haushaltsjahren 2012 und 2013 in
Deutschland ausweislich der Transparenzplattform der BLE keine EU-
Agrarzahlungen erhalten. Für die Haushaltsjahre bis 2011 und 2014 wird auf den
Hinweis in der Antwort zu Frage 46 verwiesen.
Bei dem Unternehmen KTG Agrar SE handelt es sich um eine Holding, die
mehrere Tochterunternehmen in sich vereinigt. Bei diesen ist davon
auszugehen, dass sie in den betreffenden Jahren Agrarzahlungen erhalten haben. Das
EU-Recht sieht jedoch nicht vor, dass Tochterunternehmen bei Antragstellung
angeben müssen, ob sie einer Holding angehören.
53. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik an
der KTG Agrar AG, die in Osteuropa Landkäufe durchführt, sie könne nur
durch EU-Agrarzahlungen bestehen, weil sich ihr Gewinn teilweise aus
Subventionen speise (siehe
www.land-grabbing.de/triebkraefte/
nahrungsmittel/fallbeispiel-land-grabbing-in-osteuropa/)?
Der Bundesregierung liegen keine Belege für die Richtigkeit der zitierten
Aussage vor. Sie zieht daher auch keine Schlussfolgerungen aus dieser Aussage.
54. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass die Firma Monsanto nach dem Sturz des ukrainischen Präsidenten
Wiktor Janukowitsch 140 Mio. Dollar in den Bau einer Saatgutfabrik
investiert hat, vor dem Hintergrund, dass der Vizepräsident von Monsanto
im Dezember 2013 erklärt hat, dass den ukrainischen Bauern in Zukunft
Gentechnologie zur Verfügung stehen werde (siehe
www.oaklandinstitute.
org/sites/oaklandinstitute.org/files/Brief_CorporateTakeoverofUkraine_
0.pdf)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22 und 23 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3925 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/459255. Mit welchen Projekten, Partnerschaften und Unternehmen ist der Ost-
Ausschuss der Deutschen Wirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Ukraine im landwirtschaftlichen Bereich aktiv (bitte einzeln
auflisten)?
Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft ist ein unabhängiger Verein, der
von mehreren Spitzenverbänden der Wirtschaft getragen wird. In der
Arbeitsgruppe Agrarwirtschaft haben sich mehrere im landwirtschaftlichen Bereich
aktive Unternehmen und Verbände zusammengeschlossen. Diese Arbeitsgruppe
unterhält verschiedene politische und wirtschaftliche Kontakte insbesondere zu
Russland und der Ukraine. Die Mitgliedsunternehmen und -verbände sind auf
der Website der AG Agrarwirtschaft (
www.ost-ausschuss.de/
agrarwirtschaftder-ost-ausschuss-als-partner-des-deutschen-und-osteurop-ischen-agribusiness)
aufgelistet. Eigene Projekte führen nach Kenntnis der Bundesregierung weder
der Ost-Ausschuss noch die AG Agrarwirtschaft durch. Die Arbeitsgruppe
Agrarwirtschaft unterhält nach Kenntnis der Bundesregierung vielfältige Kontakte
zu Agrarverbänden in der Ukraine und führt u. a. mit dem Ukrainian
Agribusiness Club gemeinsame Veranstaltungen durch. Eine Übersicht zu formellen oder
informellen Partnerschaften der AG Agrarwirtschaft liegt der Bundesregierung
nicht vor.
56. Welche Rolle hat der Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft beim
Abschluss des EU-Assoziierungsabkommens mit der Ukraine gespielt,
konkret bei der Klausel 404, nachdem die AG Agrarwirtschaft selbst
erklärt hat, dass sie besonderes Augenmerk auf „die Bearbeitung der
geplanten Novelle des Saatgutgesetzes“ legt (
www.ost-ausschuss.de/
agrarwirtschaft-der-ost-ausschuss-als-partner-des-deutschen-
undosteurop-ischen-agribusiness)?
Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft bzw. die AG Agrarwirtschaft
haben auf die von der Europäischen Kommission geführten Verhandlungen zum
Assoziierungsabkommen mit der Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung
keinen Einfluss genommen.
57. Inwiefern widerspricht aus Sicht der Bundesregierung die Förderung des
deutschen Agribusiness im Rahmen der AG Agrarwirtschaft im Ost-
Ausschuss der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine dem Ziel, die
Ernährungssouveränität der Ukraine und die wirtschaftliche Lage von
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu fördern?
Eine Förderung der AG Agrarwirtschaft durch die Bundesregierung erfolgt
nicht. Ein nachteiliger Einfluss der AG Agrarwirtschaft auf die
Ernährungssouver��nität der Ukraine bzw. die Lage von ukrainischen Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht gegeben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]