Der ukrainische Bürgerkrieg und die rechtsextreme Szene
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Niema Movassat, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bürgerkrieg in der Ukraine sorgt für erhebliche politische Spannungen innerhalb der neonazistischen Szene. So hat etwa die NPD ihr früher freundschaftliches Verhältnis zur rechtsextremen Swoboda-Partei aufgekündigt, weil sie deren nach dem Umsturz im Frühjahr 2014 eingeschlagene politische Taktik, insbesondere die Orientierung auf einen Beitritt zur Europäischen Union (EU) und zur NATO, ablehnt. Auch auf europäischer Ebene haben rechtsextreme Organisationen, wie etwa die Front National, den ukrainischen Rechtsextremisten die Sympathie entzogen. Andere neonazistische Gruppen wiederum vertreten die Ansicht, es müsse zunächst der als russische Invasion wahrgenommene Aufstand im Osten der Ukraine niedergeschlagen werden, um danach dem „von Juden kontrollierten Westen“ den Kampf zu erklären (so etwa die Gruppierung Misanthropic Division, vgl. junge Welt, 14. Februar 2015).
Die Misanthropic Division (MD) wirbt für die Unterstützung des Asow-Bataillons, einer ukrainischen Freiwilligeneinheit, deren Angehörige teilweise mit Hakenkreuzen und SS-Runen auftreten. Die MD verfügt nach eigenen Angaben über Gliederungen in mehreren europäischen Staaten sowie über eine Schwesterorganisation namens Wotan-Jugend in Russland (junge Welt, 14. Februar 2015). Nach Angaben der schweizerischen „SonntagsZeitung“ (8. Februar 2015) sind Angehörige der MD in das Asow-Bataillon eingegliedert. Die schweizerische Gliederung von MD soll zudem Geld und Material an die Front gebracht haben. In einer geschlossenen Facebookgruppe der „MD International – Asow Support“ sollen auch zahlreiche Deutsche mitwirken, darunter einige mit Administratorenrechten (junge Welt, 14. Februar 2015).
Im ukrainischen Bürgerkrieg sind „foreign fighters“ anzutreffen; so sollen allein dem Asow-Bataillon bis zu 100 ausländische Kämpfer, meist aus der rechtsextremen Szene, angehören. Zu den vielfach in den Medien genannten Unterstützern gehören etwa der schon in den jugoslawischen Bürgerkriegen aktive französische Söldner Gaston Besson und der Schwede Michael Skillt.
Ob sich Deutsche an militärischen Kämpfen beteiligt haben, ist den Presseberichten nicht eindeutig zu entnehmen. Der Deutschlandfunk berichtete am 19. Februar 2015 über einen 18-jährigen Münchner, der nach Lwiw gereist sei, um sich dort in einem Ausbildungslager der rechtsextremen Organisation UNA-UNSO militärisch schulen zu lassen und am Bürgerkrieg teilzunehmen. Ein desertierter Bundeswehrsoldat soll sich den militärischen Formationen der Separatisten angeschlossen haben (SPIEGEL ONLINE, 15. Oktober 2014).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen68
Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtsextreme Szene in Deutschland auf die Entwicklungen in der Ukraine seit Beginn der Maidan-Proteste reagiert?
Welcher Stellenwert wird den Entwicklungen in der Ukraine generell beigemessen?
Welche Einschätzungen werden jeweils von relevanten Organisationen bzw. Akteuren der rechtsextremen Szene vertreten?
Wie wird insbesondere der militärische Konflikt im Osten eingeschätzt, wo liegen die Sympathien der jeweiligen rechtsextremen Akteure, und wie begründen sie dies?
Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewertung des Ukraine-Konflikts durch rechtsextreme Organisationen in anderen europäischen Staaten?
Welche Kontroversen bezüglich des Konfliktes gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb rechtsextremer Organisationen in Russland?
Welche unmittelbaren Kontakte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen deutschen Rechtsextremisten und den Akteuren im ukrainischen Bürgerkrieg auf beiden Seiten (bitte möglichst vollständig aufzählen), und welche Erkenntnisse hat sie über deren Inhalt?
Welche Erkenntnisse hat sie über Zusammenkünfte deutscher Rechtsextremisten mit ukrainischen Rechtsextremisten (bitte möglichst konkret angeben, wann und wo sich Angehörige welcher Organisationen bzw. Kameradschaften usw. mit ukrainischen Gesprächspartnern getroffen haben)?
Welche Erkenntnisse hat sie über Zusammenkünfte deutscher Rechtsextremisten mit Angehörigen ukrainischer Freiwilligenbataillone (bitte möglichst konkret benennen)?
Welche Erkenntnisse hat sie über Zusammenkünfte deutscher Rechtsextremisten mit Repräsentanten der Separatisten (bitte möglichst konkret benennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politische bzw. materielle Unterstützung jeweils welcher ukrainischen Bürgerkriegsakteure durch die deutsche rechtsextreme Szene?
Welche deutschen rechtsextremen Zusammenschlüsse rufen dazu auf, rechtsextreme Bataillone in der Ukraine bzw. Rechtsextremisten in ukrainischen Bataillonen oder offiziellen Regierungseinheiten zu unterstützen?
Welche ukrainischen Rechtsextremisten (wenn möglich Zugehörigkeit zu Organisationen usw. angeben) bzw. Angehörigen ukrainischer Regierungseinheiten oder Bataillone sollten dabei unterstützt werden (bitte möglichst jeweilige Bataillone nennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Resonanz auf solche Aufrufe?
Welche Erkenntnisse über tatsächlich erfolgte materielle Unterstützung ukrainischer Rechtsextremisten bzw. Freiwilligenbataillone durch deutsche Rechtsextremisten hat die Bundesregierung (bitte ggf. angeben, wie viel und welches Material an welche Einheiten geliefert wurde bzw. welche Einheiten wie viel Geld erhalten haben)?
Hat die Bundesregierung die ukrainische Regierung über diese Aktivitäten informiert, und welche Schlussfolgerungen zog diese nach Kenntnis der Bundesregierung daraus?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung selbst daraus?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über (weitere) deutsche Staatsbürger vor, die ukrainische Bürgerkriegsparteien durch Spenden- oder Materialsendungen unterstützen oder dazu aufrufen (bitte möglichst detailliert aufgliedern unter Angabe des politischen Hintergrundes sowie der Bürgerkriegspartei, die unterstützt wird), und wenn ja,
welche Angaben kann sie über die jeweiligen organisatorischen Zusammenhänge und die politische Motivation der Akteure machen,
welcher Bürgerkriegspartei soll die Unterstützung jeweils zukommen (bitte ggf. unter Angabe konkreter Verbände oder Behörden),
in welchem Umfang sind tatsächlich materielle Güter oder Finanzmittel geliefert worden, und welche Verbände oder Behörden haben davon profitiert?
Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein 18-jähriger Münchner zwecks Teilnahme am Bürgerkrieg in ein militärisches Ausbildungslager der UNA-UNSO nahe Lwiw gereist ist?
Ist den bayerischen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung die Identität dieses Jugendlichen bekannt? Ist sie auch den Bundessicherheitsbehörden bekannt? Welche Angaben kann die Bundesregierung über den politischen Hintergrund des Jugendlichen machen?
In welchem Rahmen beschäftigen sich die Bundessicherheitsbehörden mit dem konkreten Vorfall?
Steht die Bundesregierung mit der ukrainischen Regierung diesbezüglich in Kontakt, um eine Abschiebung bzw. Ausweisung in die Wege zu leiten (bitte ggf. konkrete Maßnahmen angeben)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über (weitere) deutsche Staatsbürger bzw. in Deutschland wohnhafte Ausländer vor, die sich einer ukrainischen Bürgerkriegspartei angeschlossen haben, und wenn ja,
um wie viele Personen geht es insgesamt,
wie viele Personen sind derzeit bei jeweils welchen ukrainischen Bürgerkriegsverbänden aktiv (bitte möglichst angeben, ob es sich um die ukrainische Armee, um Freiwilligenbataillone oder bewaffnete Formationen der Separatisten handelt),
welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils über den politischen Hintergrund dieser Personen machen, und wie viele von diesen gelten als „Extremisten“,
welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die konkreten Tätigkeiten dieser Personen, und wie viele von diesen übernahmen bzw. übernehmen derzeit militärische Aufgaben,
kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich ein (ehemaliger) Bundeswehrsoldat den Verbänden der Aufständischen in der Ostukraine angeschlossen hat, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat sie zu dessen Motivation, politischem Hintergrund und den konkreten Aktivitäten, die er in der Ostukraine durchführt, und inwiefern sind strafrechtliche oder wehrdisziplinarische Maßnahmen gegen den Soldaten durchgeführt worden?
Inwiefern beschäftigen sich die Bundessicherheitsbehörden mit dem Thema dieser Kategorie von „foreign fighters“?
Wie bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsrisiko, das von solchen Kämpfern ausgeht?
Wie bewertet die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung die ausländischen Kämpfer, auch aus dem rechtsextremen Spektrum, innerhalb der Freiwilligenbataillone?
Bemüht sich die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung um die Abschiebung oder Ausweisung solcher ausländischen Kämpfer, oder neigt sie eher dazu, diese als Unterstützung der eigenen militärischen Leistungsfähigkeit zu betrachten, und inwiefern gilt dies auch für Rechtsextremisten unter den ausländischen Kämpfern?
Welche Anstrengungen unternehmen die Bundessicherheitsbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder, ggf. in Abstimmung mit den ukrainischen Sicherheitsbehörden, um die Einreise solcher Kämpfer in die Ukraine zu verhindern oder eine rasche Ausweisung zu erreichen?
Was sieht die ukrainische Rechtslage nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Teilnahme von Ausländern an militärischen Kampfhandlungen innerhalb der Ukraine vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gesamtzahl ausländischer Kämpfer innerhalb der ukrainischen Freiwilligenbataillone (bitte möglichst angeben, wie viele Personen welcher Staatsangehörigkeit in welchen Bataillonen tätig sind)?
Wie viele dieser ausländischen Kämpfer sind jeweils der rechtsextremen Szene zuzuordnen?
Wie viele der ausländischen Kämpfer haben jeweils hervorgehobene Funktionen inne (etwa Befehlsgewalt, Festlegung strategischer Aufgaben usw.; bitte möglichst konkret angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur MD in Deutschland?
Über wie viele Unterstützer verfügt diese?
Welche regionalen Schwerpunkte sind dabei festzustellen?
Welche Aktivitäten hat die MD bislang unternommen, welche Planungen stehen an?
Wie finanziert sich die MD?
Welche Verbindungen sowie personellen Überschneidungen gibt es zu anderen rechtsextremen Organisationen in Deutschland?
Über welche Verbindungen verfügt die MD zu anderen rechtsextremen Organisationen im Ausland?
Über welche Verbindungen verfügt die MD zu (jeweils welchen) ukrainischen bewaffneten Formationen?
Über welche Verbindungen verfügt die MD zu (jeweils welchen) ukrainischen rechtsextremen Organisationen?
Über welche Verbindungen verfügt die MD zu welchen ukrainischen Parlamentsabgeordneten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die internationale Verbreitung der MD?
In welchen Staaten sind MD-Zusammenschlüsse aktiv, und über welche Kontakte verfügen die MD jeweils zur einheimischen rechtsextremen Szene?
Welche Aktivitäten gehen von diesen MD-Zusammenschlüssen aus?
Ist die Unterstützung etwa von Angehörigen bewaffneter rechtextremer Formationen, wie des Asow-Bataillons, nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, einen Anfangsverdacht wegen Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Organisation im Ausland oder einer anderen Straftat (welcher?) zu begründen?
Betrachtet die Bundesregierung die ukrainischen Freiwilligenbataillone als reguläre Streitkräfte oder vergleichbare Verbände im Sinne von § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, so dass ukrainisch-deutsche Doppelstaater, die freiwillig in diese eintreten, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, und wenn ja, in wie vielen Fällen wurde bislang der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft geprüft bzw. bereits vorgenommen?
Inwiefern gilt diese Einschätzung auch bezüglich der militärischen Formationen der so genannten Donezker und Lugansker Volksrepubliken?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Staaten bereits ausreiseverhindernde bzw. erschwerende Maßnahmen ergriffen gegen Personen, die nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zur Unterstützung der Kampfhandlungen in der Ukraine ausreisen wollten, und wenn ja, in wie vielen Fällen?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend ihrer Antwort zu Frage 25 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3009 seit dem 1. November 2014 Möglichkeiten für ausreiseverhindernde oder -erschwerende Maßnahmen gegen Rechtsextremisten genutzt worden?
Sollten nach Auffassung der Bundesregierung ausreiseverhindernde oder -erschwerende Maßnahmen auch dann ergriffen werden, wenn Personen, die nicht einschlägig als Rechtsextremisten bekannt sind, zur Teilnahme an Kampfhandlungen oder sonstigen Unterstützung von Kampfverbänden in die Ukraine reisen wollen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie oft dies bislang vorgenommen wurde?
Inwiefern ist die Thematik von „foreign fighters“ im ukrainischen Bürgerkrieg bzw. die Unterstützung militärischer Verbände in diesem Bürgerkrieg durch Einwohner von EU-Staaten auf EU-Ebene behandelt worden, und welche Schlussfolgerungen wurden dabei gezogen?
Werden Daten über ausländische Kämpfer in der Ukraine ebenfalls über den „focal point travellers“ bei Europol ausgetauscht, und inwiefern wird die Problematik von „foreign fighters“ aus EU-Staaten in der Ukraine überhaupt im Rahmen von Europol bearbeitet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den deutschen Teilnehmern der geschlossenen Asow-Facebookgruppe?
Wie viele Teilnehmer haben ihren Wohnsitz in Deutschland?
Welche Themenpalette wird in dieser Facebookgruppe besprochen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Anfangsverdacht hinsichtlich der Vorbereitung, Begehung oder Billigung von Straftaten?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass einige der Administratoren der Facebookgruppe in Deutschland aufhältig sind, und wenn ja, wie viele?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den politischen Hintergrund der in Deutschland wohnhaften Teilnehmer der Facebookgruppe und ihre Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationen?
Welche (weiteren) Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ihr vorliegenden Erkenntnissen über die Bewertung des ukrainischen Konfliktes durch die rechtsextreme Szene in Deutschland und der EU?