[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4595
18. Wahlperiode 13.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4346 –
Anhörungen vor Vertretern von Drittstaaten zur Ausstellung von
Passersatzpapieren
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Magazin „Kulturzeit“ des Fernsehsenders 3sat wurde am 11. Februar 2015
über die Praxis berichtet, durch die Vorführung mutmaßlicher nigerianischer
Staatsangehöriger in der Botschaft der Bundesrepublik Nigeria für eine
Abschiebung notwendige Passersatzpapiere (Emergency Travel Certificates, ETC)
zu beschaffen („Problemfall Abschiebung – Wie Deutschland und Nigeria
zusammenarbeiten“). Diese Praxis der Bundespolizei bzw. der sie beauftragenden
Ausländerbehörden der Länder war auch schon mehrfach Gegenstand Kleiner
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag (zuletzt auf
Bundestagsdrucksache 18/204). In besagtem Beitrag wird auch über zwei Personen
berichtet, die tatsächlich keine nigerianischen Staatsangehörigen sind, dennoch
von der nigerianischen Botschaft ein ETC ausgestellt bekamen: J. K. aus Sierra
Leone und Y. J. aus Gambia. In dem Beitrag wird ein Zusammenhang zur Praxis
der Botschaft hergestellt, die Staatsangehörigkeit ohne Sachbeweise, also auf
Basis von Zeugenaussagen, Sprachanalysen u. Ä., zu bestätigen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist zusammenfassend darauf hin, dass für die rechtliche
und tatsächliche Feststellung und Durchsetzung der Ausreisepflicht und die
damit einhergehenden Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung grundsätzlich die
Ausländerbehörden der Länder in eigener Verantwortung zuständig sind (§ 71
Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes der Bundesregierung – AufenthG). Im
Rahmen ihrer Zuständigkeit müssen sie, wenn nach Prüfung des Einzelfalls
unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in
Betracht kommt, den ordnungsgemäßen Vollzug der Ausreisepflicht
eigenverantwortlich gewährleisten. Somit obliegen den Ausländerbehörden der Länder auch
die Aufforderung und die Vorführung von Personen zur Teilnahme an
Anhörungen zum Zwecke der Feststellung ihrer Staatsangehörigkeit. Ergänzend verweist
die Bundesregierung auf die Vorbemerkung in ihrer Antwort auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8042 vom
1. Dezember 2011 und Bundestagsdrucksache 18/341 vom 20. Januar 2014.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. April 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4595 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundespolizei ist gemäß § 1 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes i. V. m.
§ 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG im Wege der Amtshilfe für die Beschaffung
von Heimreisedokumenten für Ausländer zuständig. Derzeit sind dies 19
afrikanische Staaten (Benin, Burkina Faso, Burundi, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana,
Guinea, Guinea Bissau, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal,
Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo und Uganda) sowie Vietnam.
In Deutschland haben sich zur Feststellung der Identität bzw. Nationalität, die
Voraussetzung für die Ausstellung von Heimreisedokumenten ist, folgende
wirksame Verfahren etabliert:
● Anhörung vor Vertretern der diplomatischen oder konsularischen Vertretung
des mutmaßlichen Herkunftslandes,
● Anhörung vor Vertretern (entsandte Delegationen) des mutmaßlichen
Herkunftslandes.
Ergänzend verweist die Bundesregierung auf ihre Darlegungen auf
Bundestagsdrucksachen 17/8042 und 18/341.
Im Aufgabenbereich der Bundespolizei werden solche Delegationen immer
formal auf diplomatischem Weg eingeladen und von den kontaktierten Staaten
entsandt. Die Delegationen bestehen regelmäßig aus Vertretern der für
Migrationsangelegenheiten zuständigen Behörden.
Die Entscheidung über die Rückübernahme eigener bzw. sonstiger
Staatsangehöriger obliegt dem jeweiligen Aufnahmestaat. Soweit die Fragesteller durch
ihre Vorbemerkung und die Formulierung von Einzelfragen den Eindruck
erwecken wollen, dass die Botschaft der Bundesrepublik Nigeria hierbei bewusst und
fälschlich Drittstaatsangehörige als nigerianische Staatsangehörige
identifizieren und deutsche Behörden hierzu beitragen würden, weist die Bundesregierung
dies zurück. Weitere Details werden in nachfolgender Antwort zu Frage 14
näher dargestellt.
Da die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung sowohl auf die Ergebnisse
Forderungskatalog der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz (im Jahr 2000) als
auch auf die vom Bundesinnenminister eingesetzte „Unabhängige Kommission
Zuwanderung“ (im Jahr 2001) Bezug nehmen, weist die Bundesregierung
zusammenfassend auf folgende aktuelle Entwicklungen zum kohärenten Ansatz in
der Migrations- und Flüchtlingspolitik hin:
Deutschland sowie andere EU-Mitgliedstaaten stehen heute vor großen
Herausforderungen im politischen Bereich der Migration. Migration, als eine der
großen Herausforderungen unserer Zeit, ist aber auch eine Chance und kann durch
ein gut gesteuertes Migrationssystem sowohl für die Herkunftsländer als auch
die Zielländer wie Deutschland ein Potenzial für die Arbeitsmärkte darstellen
und zugleich eine verbesserte Lebensgrundlage für die Migranten selbst
schaffen.
Aufgrund der anhaltenden Flüchtlings- und Migrationsbewegungen über das
Mittelmeer nach Europa muss eine gut gesteuerte Migrations- und
Flüchtlingspolitik jedoch auch die Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern
der Flüchtlinge und Migranten stärken.
Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode vom 29. November
2013 Folgendes vereinbart:
„Zur konsequenten Rückführung nicht schutzbedürftiger Menschen werden wir
eine abgestimmte Strategie begründen. Angesicht der weltweit zunehmenden
Mobilität und Migration sollten Migrationsfragen mit dem Ziel einer besseren
Steuerung der Zuwanderung und zur Bekämpfung der Ursachen von
unfreiwilliger Migration und Flucht stärker und konkreter in der entwicklungspolitischen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4595Zusammenarbeit mit Drittstaaten verankert werden. Hierdurch soll ein besseres
Ineinandergreifen von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik geschaffen
werden, die den Bereich Rückkehrförderung und Identitätsklärung einschließt.
Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bekämpfung der
illegalen Migration, der Steuerung legaler Migration und dem Flüchtlingsschutz
besser zu kooperieren soll geweckt oder gestärkt werden. Hierzu bedarf es der
Erarbeitung einer Strategie für Migration und Entwicklung.“
Unter gemeinsamen Vorsitz des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums
des Innern sowie unter Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und der Beauftragten der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration hat sich am 15. Oktober 2014 eine
Staatssekretärs-Arbeitsgruppe „Internationale Migration“ konstituiert, deren Auftrag
es ist, im Sinne einer kohärenten und ganzheitlichen Migrationspolitik für eine
engere Abstimmung im Ressortkreis zu den Zielen, Möglichkeiten und
Notwendigkeiten eines modernen Migrationsmanagements Sorge zu tragen. Ergänzend
verweist die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/341.
1. Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurden im Jahr
2014 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung zur (zwangsweisen) Vorsprache vor Vertretern oder
ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftsstaates nach § 82
Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verpflichtet (bitte nach
beteiligten Bundesländern und mutmaßlichen Herkunftsstaaten auflisten)?
2. Welche Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung
sind in den Jahren 2013 und 2014 in Deutschland durchgeführt worden
(bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der
Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)?
3. Wie viele Personen nahmen an diesen Anhörungen teil, und wie viele
konnten im Rahmen dieser Anhörungen identifiziert werden (bitte den
Kategorien gemäß Frage 2 zuordnen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, müssen nach der
verfassungsrechtlichen vorgegebenen und im Aufenthaltsgesetz umgesetzten
föderalen Verteilung der Verwaltungskompetenzen grundsätzlich die Länder
den ordnungsgemäßen Vollzug der Ausreisepflicht eigenverantwortlich
gewährleisten (§ 71 Absatz 1 Satz 1 AufenthG).
Die Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu China im Rahmen
ihrer Zuständigkeit diverse Expertenanhörungen organisiert und durchgeführt.
Der Bundesregierung liegen folgende Erkenntnisse zu diesen
Expertenanhörungen in den Jahren 2013 und 2014 zu China in Deutschland vor:
● Jahr 2013:
– Es fanden Anhörungen im Zeitraum 31. Mai bis 27. Juli 2013 statt.
– Nach Länderangaben waren Einsatzorte Bielefeld, Kassel und München
(mit Teilnahmemöglichkeiten für folgende weitere Länder: Rheinland-
Pfalz, Niedersachsen, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt,
Sachsen, Baden-Württemberg).
– Insgesamt wurden 206 Personen angehört, davon wurden 119 Personen
als chinesische Staatsbürger identifiziert.
Drucksache 18/4595 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Jahr 2014:
– Es fanden Anhörungen im Zeitraum vom 13. Oktober bis 5. Dezember
2014 statt.
– Nach Länderangaben war München Anhörungsort.
– Der Bundesregierung liegen keine weiteren Informationen zu den Zahlen
und Ergebnissen dieses Experteneinsatzes vor.
Soweit die Länder Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung in eigener Verantwortung und in anderen Staaten in den Jahren von 2013
bis 2014 durchführten, liegen der Bundesregierung daher keine weiteren
Erkenntnisse vor.
Hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Anordnung der Vorsprache i. S. d. § 82
Absatz 4 AufenthG verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung.
Soweit die Bundespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Amtshilfe für die
Länder Maßnahmen der Passersatzbeschaffung getroffen hat, stellen sich die
Anhörungen im Jahr 2013 wie folgt dar:
Staat Beteiligte
Bundesländer
Ort(e) der
Anhörungen
Anzahl der
geladenen
Personen
Anzahl der
tatsächlich
angehörten
Personen
Anzahl der
identifizierten
Personen
Benin Sachsen-Anhalt,
Berlin, Hamburg,
Baden-Württemberg,
Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern,
Schleswig-Holstein
Eine Anhörung in
Halberstadt
119 92 72
Burkina Faso Sachsen-Anhalt Eine Anhörung in
Berlin (Delegation)
25 18 14
Burundi Bayern, Niedersachsen,
Hessen, Nordrhein-
Westfalen
Eine Anhörung in
Berlin
5 4 1
Côte d’Ivoire Sachsen-Anhalt,
Hamburg,
Mecklenburg-
Vorpommern, Berlin,
Bayern, Niedersachsen,
Rheinland Pfalz
Vier Anhörungen in
Berlin (Botschaft), eine
Anhörung Delegation
in Berlin
90 44 9
Gambia Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin,
Rheinland-Pfalz,
Sachsen-Anhalt,
Eine Anhörung in
Karlsruhe (Delegation)
122 61 15
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4595Ghana Sachsen-Anhalt,
Hamburg, Hessen,
Baden-Württemberg,
Mecklenburg-
Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen,
Berlin, Bayern,
Niedersachsen,
Rheinland Pfalz,
Thüringen, Saarland
21 jeweils eintägige
Anhörungen in Berlin
(Botschaft)
296 112 54
Guinea Mecklenburg-
Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen,
Berlin, Rheinland Pfalz
Eine Anhörung in
Berlin
12 10 7
Guinea-Bissau Sachsen-Anhalt,
Nordrhein-Westfalen,
Berlin, Bayern
Eine Anhörung in
Berlin
29 20 1
Liberia Sachsen-Anhalt,
Hamburg, Baden-
Württemberg,
Rheinland-Pfalz
Zwei Anhörungen in
Berlin
28 20 0
Mauretanien Bayern, Berlin, Hessen,
Mecklenburg-
Vorpommern,
Schleswig-Holstein
Eine Anhörung in
Berlin
7 7 2
Niger Nordrhein-Westfalen,
Sachsen-Anhalt,
Hamburg
Zwei Anhörungen in
Berlin
41 27 17
Nigeria Nordrhein-Westfalen,
Bayern, Berlin,
Sachsen-Anhalt,
Hessen, Baden-
Württemberg,
Niedersachsen,
Rheinland Pfalz,
Brandenburg
Fünf Anhörungen:
1× Köln,
1× Bielefeld,
1× Karlsruhe,
1× München,
1× Halberstadt
357 171 67
Senegal Berlin, Sachsen-
Anhalt, Bayern,
Rheinland-Pfalz,
Niedersachsen,
Hamburg, Nordrhein-
Westfalen,
Mecklenburg-
Vorpommern
Sechs Anhörungen in
Berlin
48 33 8
Staat Beteiligte
Bundesländer
Ort(e) der
Anhörungen
Anzahl der
geladenen
Personen
Anzahl der
tatsächlich
angehörten
Personen
Anzahl der
identifizierten
Personen
Drucksache 18/4595 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSierra Leone Berlin, Sachsen-
Anhalt, Bayern,
Rheinland-Pfalz,
Niedersachsen,
Hamburg, Nordrhein-
Westfalen, Hessen,
Brandenburg,
Thüringen
Eine Anhörung in
München (Delegation)
56 28 4
Sudan Niedersachsen, Bayern,
Baden-Württemberg
Zwei Anhörungen in
Berlin
20 9 1
Südsudan Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg
Eine Anhörung in
Berlin
9 6 0
Togo Schleswig-Holstein,
Baden-Württemberg,
Sachsen-Anhalt,
Nordrhein-Westfalen,
Hamburg,
Niedersachsen, Berlin,
Hessen
Fünf Anhörungen in
Berlin
27 12 9
Uganda Bayern, Nordrhein-
Westfalen, Berlin,
Sachsen
Drei Anhörungen in
Berlin
23 9 2
Vietnam Brandenburg, Berlin,
Baden-Württemberg,
Bayern, Mecklenburg-
Vorpommern,
Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Sachsen, Sachsen-
Anhalt, Thüringen
Fünf Anhörungen in
Berlin,
Eisenhüttenstadt,
Halberstadt, Hannover
(Delegationen)
599 123 117
Staat Beteiligte
Bundesländer
Ort(e) der
Anhörungen
Anzahl der
geladenen
Personen
Anzahl der
tatsächlich
angehörten
Personen
Anzahl der
identifizierten
Personen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4595Für das Jahr 2014 stellen sich die Erkenntnisse der Bundesregierung zu
Anhörungen unter Beteiligung der Bundespolizei wie folgt dar:
Staat Beteiligte
Bundesländer
Ort(e) der
Anhörungen
Anzahl der
geladenen
Personen
Anzahl der
tatsächlich
angehörten
Personen
Anzahl der
identifizierten
Personen
Benin Sachsen-Anhalt,
Berlin, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern,
Eine Anhörung in
Halberstadt
56 37 28
Burkina Faso Sachsen-Anhalt,
Hamburg, Hessen,
Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen,
Bayern, Brandenburg,
Eine Anhörung in
Berlin (Delegation)
98 82 58
Côte d’Ivoire Sachsen-Anhalt,
Hamburg,
Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen,
Eine Anhörung in
Berlin (Delegation)
54 37 5
Gambia Bayern, Baden-
Württemberg,
Eine Anhörung in
Ludwigsburg
(Delegation)
59 34 1
Ghana Sachsen-Anhalt,
Hamburg, Hessen,
Baden-Württemberg,
Mecklenburg-
Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen,
Berlin, Bayern,
Niedersachsen,
Rheinland Pfalz,
Thüringen, Saarland
14 Anhörungen in
Berlin, Bielefeld und
Nostorf
302 166 96
Guinea Mecklenburg-
Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen,
Berlin, Rheinland Pfalz
Acht Anhörungen:
6× Berlin,
1× Halle,
1× München
49 35 20
Guinea-Bissau Sachsen-Anhalt,
Nordrhein-Westfalen,
Berlin, Bayern,
Hamburg,
Brandenburg, Baden-
Württemberg,
Niedersachsen
Drei Anhörungen in
Berlin
97 61 43
Liberia Sachsen-Anhalt,
Hamburg, Baden-
Württemberg,
Rheinland-Pfalz
Eine Anhörung in
Berlin
24 15 0
Drucksache 18/4595 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMali Sachsen-Anhalt,
Berlin, Hamburg,
Niedersachsen,
Rheinland Pfalz,
Baden-Württemberg,
Mecklenburg-
Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen,
Hessen
Eine Anhörung in
Berlin (Delegation)
103 73 34
Mauretanien Baden-Württemberg Eine Anhörung in
Berlin
1 1 0
Nigeria Nordrhein-Westfalen,
Bayern, Berlin,
Sachsen-Anhalt,
Hessen, Baden-
Württemberg,
Niedersachsen,
Rheinland Pfalz,
Brandenburg,
Hamburg,
Mecklenburg-
Vorpommern
Fünf Anhörungen,
davon eine durch
Delegation:
2× Ludwigsburg,
1× München,
2× Dortmund
218 104 48
Senegal Berlin, Sachsen-
Anhalt, Bayern,
Rheinland-Pfalz,
Hamburg, Nordrhein-
Westfalen,
Mecklenburg-
Vorpommern,
Baden-Württemberg
Fünf Anhörungen in
Berlin
45 31 12
Sudan Brandenburg,
Niedersachsen, Bayern,
Berlin, Baden-
Württemberg,
Nordrhein-Westfalen
Zwei Anhörungen in
Berlin
20 10 4
Südsudan Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg,
Bayern, Sachsen-
Anhalt
Eine Anhörung in
Berlin
14 10 0
Togo Schleswig-Holstein,
Baden-Württemberg,
Sachsen-Anhalt,
Nordrhein-Westfalen,
Hamburg,
Niedersachsen, Berlin,
Hessen
Drei Anhörungen in
Berlin
27 14 9
Staat Beteiligte
Bundesländer
Ort(e) der
Anhörungen
Anzahl der
geladenen
Personen
Anzahl der
tatsächlich
angehörten
Personen
Anzahl der
identifizierten
Personen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/45954. In welcher Höhe verlangten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
oben genannten Anhörungen die ausstellenden Staaten bzw. ihre Vertreter
Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen vor Delegationen
bzw. in der Botschaft, die Ausstellung von Heimreisedokumenten und ggf.
weitere Dienste?
Soweit der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, stellen sich diese wie folgt
dar:
Uganda Bayern, Berlin,
Niedersachsen,
Brandenburg
Zwei Anhörungen in
Berlin
17 10 4
Vietnam Brandenburg, Berlin,
Bayern, Hessen,
Mecklenburg-
Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Sachsen, Sachsen-
Anhalt, Thüringen
Vier Anhörungen in
Berlin (Delegationen)
761 90 90
Staat Anhörungsgebühr Gebühr Passersatzpapier
Benin 300 Euro 300 Euro
Burundi 50 Euro 50 Euro
Côte d’Ivoire 100 Euro 250 Euro
Gambia (Generalhonorarkonsulat) keine 135 Euro
Ghana 250 Euro 60 Euro
Guinea keine 45 Euro
Guinea-Bissau 175 Euro keine Erkenntnisse
Liberia 150 Euro 200 Euro
Mauretanien keine keine
Niger 100 Euro keine Erkenntnisse
Nigeria keine keine
Senegal 100 Euro 5 Euro
Sierra Leone keine 100 Euro
Sudan positive Prüfung der
Staatsangehörigkeit: keine negative Prüfung der
Staatsangehörigkeit: 125 Euro
20 Euro
Togo 130 Euro 130 Euro
Uganda keine keine
Vietnam keine keine
Staat Beteiligte
Bundesländer
Ort(e) der
Anhörungen
Anzahl der
geladenen
Personen
Anzahl der
tatsächlich
angehörten
Personen
Anzahl der
identifizierten
Personen
Drucksache 18/4595 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder anderen Behörden für
die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder ihre Vertreter in den
Jahren 2013 und 2014 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)?
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Frage auf nachstehende
Tabellen:
6. In welcher Höhe sind in den Jahren 2013 und 2014 weitere Kosten von der
Bundespolizei oder anderen Behörden im Rahmen solcher Anhörungen
entstanden (bitte nach Kostenpunkten auflisten)?
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Frage auf nachstehende
Tabellen:
Staat Gezahlte Tagegelder für Delegationen oder Vertreter in 2013
Côte d’Ivoire 1 500 Euro (3 Personen × 5 Tage × 100 Euro)
Burkina Faso 2 400 Euro (4 Personen × 6 Tage × 100 Euro)
Gambia 2 100 Euro (3 Personen × 7 Tage × 100 Euro)
Sierra Leone 2 400 Euro (4 Personen × 6 Tage × 100 Euro)
Vietnam 9 000 Euro (5 Anhörungen × 3 Personen × 6 Tage × 100 Euro)
Staat Gezahlte Tagegelder für Delegationen oder Vertreter in 2014
Burkina Faso 4 000 Euro (4 Personen × 10 Tage × 100 Euro)
Côte d’Ivoire 1 500 Euro (3 Personen × 5 Tage × 100 Euro)
Gambia 1 200 Euro (3 Personen × 4 Tage × 100 Euro)
Mali 1 800 Euro (3 Personen × 6 Tage × 100 Euro)
Nigeria 2 400 Euro (3 Personen × 8 Tage × 100 Euro)
Vietnam 7 200 Euro (4 Anhörungen × 3 Personen × 6 Tage × 100 Euro)
Staat 2013
Côte d’Ivoire
(eine Delegation, drei Personen, fünf Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 11 163,92 Euro
Aufenthaltskosten: 2 056,27 Euro
Verpflegungskosten: 993,06 Euro
Dolmetscherkosten: 3 031,76 Euro
Burkina Faso
(eine Delegation, vier Personen, sechs Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 15 062,42 Euro
Aufenthaltskosten: 2 718,55 Euro
Verpflegungskosten: 1 066,51 Euro
Dolmetscherkosten: 3 267,02 Euro
Gambia
(eine Delegation, drei Personen, vier Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 10 667,66 Euro
Aufenthaltskosten: 4 308,42 Euro
Verpflegungskosten: 752,84 Euro
Dolmetscherkosten: 1 596,00 Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4595Sierra Leone
(eine Delegation, vier Personen, sechs Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 14 163,03 Euro
Aufenthaltskosten: 4 458,65 Euro
Verpflegungskosten: 1 295,77 Euro
Dolmetscherkosten: 1 500,00 Euro
Vietnam
(fünf Delegationen, jeweils drei Personen, jeweils sechs
Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 56 758,61 Euro
Aufenthaltskosten: 13 340,97 Euro
Verpflegungskosten: 3 382,92 Euro
Dolmetscherkosten: 12 906,60 Euro
Staat 2014
Burkina Faso
(eine Delegation, vier Personen, zehn Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 14 293,53 Euro
Aufenthaltskosten: 4 513,12 Euro
Verpflegungskosten: 1 424,55 Euro
Dolmetscherkosten: 5 426,88 Euro
Côte d’Ivoire
(eine Delegation, drei Personen, fünf Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 9 558,27 Euro
Aufenthaltskosten: 1 065,39 Euro
Verpflegungskosten: 732,78 Euro
Dolmetscherkosten: 3 392,03 Euro
Gambia
(eine Delegation, drei Personen, vier Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 8 998,71 Euro
Aufenthaltskosten: 2 426,85 Euro
Verpflegungskosten: 459,24 Euro
Dolmetscherkosten:
Mali
(eine Delegation, drei Personen, sechs Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 12 050,08 Euro
Aufenthaltskosten: 2 341,45 Euro
Verpflegungskosten: 833,34 Euro
Dolmetscherkosten: 1 290,00 Euro
Nigeria
(eine Delegation, drei Personen, acht Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 9 939,95 Euro
Aufenthaltskosten: 7 250,89 Euro
Verpflegungskosten: 1 539,65 Euro
Dolmetscherkosten: 63,37 Euro
Vietnam
(vier Delegationen, jeweils drei Personen, jeweils sechs
Tage Aufenthalt)
Reisekosten: 33 324,81 Euro
Aufenthaltskosten: 8 298,52 Euro
Verpflegungskosten: 2 276,69 Euro
Dolmetscherkosten: 10 138,80 Euro
Staat 2013
Drucksache 18/4595 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. Wie weit sind Bemühungen gediehen, mit denjenigen Staaten, für die die
Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der
Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet, Rückübernahmeabkommen
abzuschließen (bitte einzeln mit derzeitigem Stand auflisten)?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria
wurde zwar kein Rückübernahmeabkommen jedoch am 19. April 2012 eine
gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der
irregulären Migration unterzeichnet.
Die Erklärung sieht die Vereinheitlichung der Verfahren bei der Rückübernahme
ausreisepflichtiger Personen unter Berücksichtigung der internationalen
völkerrechtlichen Übereinkünfte zur Wahrung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten vor.
Es wurden darüber hinaus kein Rückübernahmeabkommen und keine weitere
gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der
irregulären Migration mit den in Rede stehenden Staaten abgeschlossen.
8. Wann und wo gab es seit dem Jahr 2008 Gespräche von Vertretern des
Bundes mit Vertretern Pakistans über Fragen im Zusammenhang mit der
Rückkehr ausreisepflichtiger pakistanischer Staatsangehöriger nach Pakistan,
und welche Verabredungen gelten derzeit gegebenenfalls bezüglich solcher
Rücküberstellungen und entsprechender Abkommen?
Folgende Gespräche von Vertretern des Bundes mit Vertretern Pakistans über
Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr ausreisepflichtiger pakistanischer
Staatsangehöriger nach Pakistan gab es seit dem Jahr 2008:
● 20. bis 26. Februar 2009 in Pakistan,
● Mai 2011 in Berlin,
● 30. Juni bis 1. Juli 2011 in Pakistan,
● 17. Dezember 2012 in Berlin,
● 18. August 2013 in Pakistan.
Die Rückführung von Personen nach Pakistan wird mit dem am 1. Dezember
2010 in Kraft getretenen Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft
und der Islamischen Republik Pakistan über die Rückübernahme von Personen
ohne Aufenthaltsgenehmigung geregelt.
9. Wann (bitte Angabe des Datums) und wo gab es seit dem Jahr 1999
Gespräche zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und Vertretern
der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK)
über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr bzw. der Rückführung
ausreisepflichtiger Personen in den Kosovo?
Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden im
erfragten Zeitraum die nachstehend aufgeführten Gespräche geführt:
Datum Gesprächsort
20. September 1999 Kosovo
25. September 1999 Kosovo
26. Oktober 1999 Kosovo
26. Oktober 1999 Berlin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/459510. Wann (bitte Angabe des Datums) und wo gab es seit dem Jahr 2008
Gespräche zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und
Vertretern der Republik Kosovo über Fragen im Zusammenhang mit der
Rückkehr bzw. der Rückführung ausreisepflichtiger Personen in den
Kosovo?
Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden im
erfragten Zeitraum die nachstehend aufgeführten Gespräche geführt:
17. November 1999 Berlin
17. Januar 2000 Berlin
25. Februar 2000 Kosovo
8. Juni 2000 Berlin
25. bis 28. Mai 2000 Kosovo
6. Juli 2001 Berlin
4. bis 7. März 2002 Kosovo
8. November 2002 Berlin
19./20. Februar 2003 Kosovo
31. März 2003 Berlin
11./12. September 2003 Berlin
11./12. Februar 2004 Kosovo
10./11. Juni 2004 Berlin
31. August/1. September 2004 Berlin
16. November 2004 Kosovo
25./26. April 2005 Berlin
16. Juni 2005 Kosovo
14./15. Dezember 2005 Kosovo
12./13. Januar 2006 Berlin
33. Kalenderwoche 2006 Kosovo
29. November 2006 Berlin
Datum Gesprächsort
8. Juli 2008 Berlin
25. bis 27. November 2008 (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/11477, Seite 5, Frage 8)
Berlin
16. bis 18. März 2009 Kosovo
14. April 2009 Berlin
30. Juni bis 2. Juli 2009 Berlin
12. bis 14. April 2010 Kosovo
14. April 2010 Berlin
Datum Gesprächsort
Drucksache 18/4595 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Wann (bitte Angabe des Datums) und wo gab es seit dem Jahr 2000
Gespräche zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und
Vertretern der Bundesrepublik Jugoslawien bzw. nachfolgend der Republik
Serbien über Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr bzw. der
Rückführung ausreisepflichtiger Personen nach Serbien?
Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden im
erfragten Zeitraum die nachstehend aufgeführten Gespräche geführt.
12. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch
die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende
Maßnahmen, Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw.
Bevollmächtigten, sonstige Sachkosten) im Rahmen des Projekts
„Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten
westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumen-
20. bis 22. Juli 2010 Kosovo
20. Oktober 2010 Kosovo
3. bis 5. Mai 2011 Kosovo
1. November 2011 Berlin
23./24. Januar 2012 Berlin
16. bis 18. Juli 2012 Kosovo
9. bis 11. Juli 2013 Kosovo
7. März 2014 Berlin
16. bis 19. Juli 2014 Kosovo
4. März 2015 Berlin
Datum Gesprächsort
19./20. Juni 2001 nicht ermittelbar
12./13. Dezember 2001 Belgrad
25. bis 27. März 2002 Berlin
3. bis 5. Juli 2002 Belgrad
16. September 2002 Berlin
27. Mai 2003 Berlin
15./16. November 2004 Belgrad
6./7. Juli 2009 Berlin
29. März 2011 (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/5422, Seite 21, Frage 32)
Belgrad
12. März 2012 Berlin
15. Juli 2014 Belgrad
Datum Gesprächsort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4595ten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2011
getätigt?
Im Rahmen des Projektes wurden folgende Ausgaben im Jahr 2011 getätigt:
13. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch
die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende
Maßnahmen, Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw.
Bevollmächtigten, sonstige Sachkosten) im Rahmen des Projekts
„Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten
westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von
Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2012
getätigt?
Im Rahmen des Projektes wurden folgende Ausgaben im Jahr 2012 getätigt:
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fällen, in denen durch die nigerianische
Botschaft ETC an Personen ausgegeben wurden, die nicht nigerianische
Staatsangehörige sind?
Zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fällen liegen der
Bundesregierung unter diesen Personalien keine Erkenntnisse vor. Nach den
Erfahrungen aus der Praxis ist es aber keineswegs unüblich, dass ausreisepflichtige
Personen ihre Reisedokumente unterdrücken und vernichten und bei
Anhörungen zur Klärung der Staatsangehörigkeit keine oder falsche Angaben zu ihrer
Identität oder Staatsangehörigkeit machen. Dabei kann es durchaus vorkommen,
dass die betroffene Person bei mehreren Anhörungen unterschiedliche Angaben
zu ihrer vermeintlichen Staatsangehörigkeit macht, um die Klärung der
Staatsangehörigkeit und die Rückführung zu erschweren oder zu verhindern.
Umgekehrt liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die den Schluss
zulassen, ausländische Vertretungen würden eigene und ggf. Drittstaatsangehörige
ohne rechtliche Verpflichtung rückübernehmen oder bewusst falsche
Feststellungen treffen, die zu solch einer Rückübernahme führen würden. Ergänzend
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
Frage 7 verwiesen.
Reisekosten einschließlich Aufenthaltskosten: 25 020,44 Euro
Verpflegungskosten: 924,92 Euro
Kosten für Dolmetscher: 3 991,30 Euro
Personalkosten: 9 318,55 Euro
Reisekosten einschließlich Aufenthaltskosten: 67 202,02 Euro
Verpflegungskosten: 3 083,86 Euro
Kosten für Dolmetscher: 21 205,53 Euro
Personalkosten: 20 384,46 Euro
Tagegelder: 7 300,00 Euro
Drucksache 18/4595 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die
nigerianische Botschaft auch derzeit noch die Staatsangehörigkeit mutmaßlich
eigener Staatsangehöriger auch ohne Vorlage von Sachbeweisen bestätigt
und entsprechende Passersatzpapiere ausstellt?
Die Feststellung der Staatsangehörigkeit obliegt grundsätzlich den jeweiligen
Heimatstaaten. Zudem erfolgt diese Feststellung in Abhängigkeit von den
vielfältigen Umständen des Sachverhalts. Eine generelle Aussage darüber, ob
Nigeria – oder ein anderer Staat – ohne Vorlage von Sachbeweisen die
Staatsangehörigkeit feststellt, lässt sich daher nicht mit einer Allgemeingültigkeit
treffen.
16. Welche weiteren Botschaften oder Delegationen von Drittstaatsbehörden
akzeptieren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Glaubhaftmachung
der Staatsangehörigkeit ebenfalls ohne Sachbeweise?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]