[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4554
18. Wahlperiode 07.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4345 –
Kooperation mit Mexiko überprüfen, Sicherheit und Wohlstand unterstützen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Verschleppung und mutmaßliche Ermordung von 43 Lehramtsstudenten
im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero bedeutet nicht nur für das
lateinamerikanische Land eine Zäsur. Die Debatte über die Ursachen der Gewalt und
die hohe Straflosigkeit haben längst auch die Partnerstaaten Mexikos erreicht.
Seit den gewaltsamen Ereignissen Ende September 2014 in Guerrero ist die
deutsche Mexiko-Politik daher mehrfach auch im Deutschen Bundestag
thematisiert worden. Dabei ging es in erster Linie um die militärische und
sicherheitspolitische Zusammenarbeit, so etwa den Umstand, dass knapp 10 100
Gewehre des Typs G36 der Heckler & Koch GmbH nach Mexiko verkauft worden
sind (
www.spiegel.de vom 8. Februar 2015, „Waffenexport: Heckler & Koch
lieferte Tausende Sturmgewehre an Mexiko“) und Gewehre von Heckler &
Koch im Zusammenhang mit den 43 verschwundenen Lehramtsstudenten im
Bundesstaat Guerrero bei den Sicherheitskräften sichergestellt wurden
(
www.taz.de vom 10. Dezember 2014, „Die Spur führt nach Iguala“).
Die Militarisierung in Mexiko im Kontext des „Krieges gegen den
Drogenhandel“ wird von Menschenrechtsorganisationen äußerst kritisch gesehen (u. a.
www.revistas.unam.mx/index.php/rms/article/view/29532). So wurden
Mitglieder der Armee ebenso wie Polizisten wiederholt für Verletzungen der
Menschenrechte verantwortlich gemacht (
www.jornada.unam.mx/2014/02/28/
politica/014n1pol). Dies ist nicht zuletzt im Fall des mutmaßlichen Massakers
in Guerrero der Fall, in das nach mexikanischen und internationalen
Presserecherchen sowohl die mexikanische Bundespolizei als auch Armeeeinheiten
direkt oder indirekt verstrickt waren (
www.somoselmedio.org/article/
militares-se-enfrentan-con-padres-de-los-normalistas-desaparecidos).
In der Debatte über die Hintergründe der jüngsten Gewalteskalation in Mexiko
haben Vertreter von Menschenrechtsgruppen, sozialen Organisationen und der
katholischen Kirche zuletzt stärker auf die soziale Misere in dem
lateinamerikanischen Land hingewiesen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen,
inwieweit die wirtschaftliche Kooperation der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union mit Mexiko dazu geeignet ist, zur Bekämpfung von
Armut und zu einer sozialen Entwicklung beizutragen. Vor allem das seit dem Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4554 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeJahr 2000 geltende Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Mexiko
(
www.trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2004/october/tradoc_111722.pdf) muss
einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
Im Fall der bundesdeutschen Mexiko-Politik wird vor allem ein geplantes
„Sicherheitsabkommen“ mit Mexiko weiter in der Diskussion stehen. Darüber
hinaus ist unklar, welche Auswirkungen die handels- und
entwicklungspolitische Kooperation mit Mexiko hat. In deutschen Medien wurde in diesem
Kontext in den vergangenen Jahren bereits die sogenannte Exportinitiative
Sicherheitstechnologie kritisch gewürdigt (
www.3sat.de/page/?source=/scobel/
172810/index.html). In Rahmen dieser Initiative haben Vertreter der deutschen
Botschaft in Mexiko-Stadt Lobbyarbeit für deutsche Rüstungskonzerne
betrieben. Angesichts der jüngsten Gewalttaten in Mexiko und der Verstrickung von
Sicherheitskräften in Menschenrechtsverletzungen erscheint auch dieses
Agieren deutscher Diplomaten in einem neuen Licht.
Schließlich stellt sich die Frage, inwieweit die deutsche Entwicklungspolitik
dem Anspruch gerecht wird, zu einer nachhaltigen Lösung der sozialen
Probleme in Mexiko beizutragen. Exemplarisch wird dazu im Folgenden ein seit
2013 laufendes Projekt zur Entwicklung der Luft- und Raumfahrttechnologie
thematisiert.
1. Wie kann das derzeit verhandelte „Sicherheitsabkommen“ zwischen
Deutschland und Mexiko dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen
und Bürger in Mexiko zu stärken?
Ziel des mit Mexiko verhandelten Abkommens ist die Zusammenarbeit der
zuständigen Behörden beider Staaten bei der Verhütung, Bekämpfung und der
Aufklärung von Straftaten der Organisierten und schweren Kriminalität. Damit
wird ein unmittelbarer Beitrag für die Stärkung der Sicherheit der Bürgerinnen
und Bürger in Mexiko geleistet.
2. Welche menschenrechtlichen und politischen Anforderungen stellt die
Bundesregierung im Zuge der geplanten sicherheitspolitischen Kooperation an
die mexikanische Seite?
Die Bundesregierung trägt im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung den
Grundsätzen der Demokratie und damit einhergehend der Achtung der Menschenrechte
und Grundfreiheiten Rechnung und ist bestrebt, diesen Prinzipien auch in der
Zusammenarbeit mit anderen Staaten Geltung zu verschaffen. Im Rahmen der
Zusammenarbeit mit Mexiko ist daher auch die Vermittlung von Grundsätzen
der Rechtsstaatlichkeit und der Einhaltung der Menschenrechte ein wichtiger
Bestandteil.
3. Inwieweit haben sich diese Anforderungen im Laufe des
Verhandlungsprozesses verändert?
Die Verhandlungen werden verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung der
aktuellen Menschenrechtslage in Mexiko geführt.
4. Auf Basis welcher Daten oder Beobachtungen kommt die Bundesregierung
zu der Schlussfolgerung (Plenarprotokoll 18/62, Antwort zu Frage 10), dass
eine als „mehr Sicherheit“ interpretierte Ausweitung der Zusammenarbeit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4554mit den mexikanischen Bundesbehörden den Schutz der Menschenrechte
stärken könnte?
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass eine effektive und den
rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität eine Voraussetzung zur Verbesserung der Sicherheitslage und damit
einhergehend auch zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko ist.
5. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Positionen
regierungsunabhängiger Menschenrechtsorganisationen in einem etwaigen
„Sicherheitsabkommen“ über bloße Gespräche mit
Menschenrechtsorganisationen hinaus berücksichtigt werden?
Die Bundesregierung nimmt die Bedenken regierungsunabhängiger
Menschenrechtsorganisationen ernst und befindet sich mit diesen in einem ständigen
Dialog. Die bei den Gesprächen zum Ausdruck gebrachten Bedenken werden bei
den weiteren Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen berücksichtigt
werden.
6. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Aussage (
www.amerika21.de/
2014/12/110204/mexiko-auswaertiges-amt-boehmer) mexikanischer
Menschenrechtsorganisationen, die während ihrer Mexiko-Reise mit der
Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, zusammengekommen
sind und die Dr. Maria Böhmers Darstellung widersprechen, sie würden das
sogenannte Sicherheitsabkommen „grundsätzlich bejahen“?
Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, hat sich im
Rahmen ihrer Reise mit Menschenrechtsorganisationen umfassend ausgetauscht und
auch zum Sicherheitsabkommen Stellung genommen. Sie erläuterte den
Vertretern der Menschenrechtsorganisationen dabei, dass das Ziel die Stärkung des
Rechtsstaats und die Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko sei.
Hierzu könnten unter anderem auch das Angebot von Ausbildung und
Lehrgängen für die mexikanische Bundespolizei gehören, mit dem Ziel, die
Professionalität und Rechtsstaatlichkeit der mexikanischen Polizei zu verbessern. Ihre
Gesprächspartner haben diese Erläuterungen positiv aufgenommen und
erwidert, dass ihnen deutsche Unterstützung bei der Polizeiausbildung unter diesem
Aspekt grundsätzlich willkommen sei.
7. Welche Mechanismen würden in einem etwaigen „Sicherheitsabkommen“
die Achtung der Menschenrechte gewährleisten?
Derartige Sicherheitsabkommen verweisen immer auf innerstaatliches Recht,
wonach eine Kooperation bei drohenden Menschenrechtsverletzungen
grundsätzlich ausgeschlossen ist. Weiterhin enthalten die Verträge immer zusätzlich
eine allgemeine Vorbehaltsklausel zur Ablehnung und Bedingungen für die
Zusammenarbeit, die eine Anwendung des Vertrages bei drohenden
Menschenrechtsverletzungen ebenfalls ausschließt.
8. Welche Möglichkeiten wird es geben, ein etwaiges „Sicherheitsabkommen“
auszusetzen (Exit-Klausel)?
Ein etwaiges Sicherheitsabkommen würde auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Es könnte aber von jeder Vertragspartei auf diplomatischem Wege schriftlich
gekündigt werden. Zudem hat jede Vertragspartei die Möglichkeit, die Zusammen-
Drucksache 18/4554 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodearbeit nach diesem Abkommen bei drohenden Menschenrechtsverletzungen
ganz oder teilweise zu verweigern.
9. Wie kann ein etwaiges „Sicherheitsabkommen“ dem Problem der
Straflosigkeit (
www.es.amnesty.org/actua/acciones/mexico-
injusticiaimpunidad/) unter mexikanischen Sicherheitskräften entgegenwirken, die
für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind?
In Umsetzung eines solchen Abkommens wird die Zusammenarbeit der
zuständigen Behörden beider Staaten bei der Verhütung, Bekämpfung und der
Aufklärung von Straftaten der Organisierten und schweren Kriminalität gestärkt. Dies
schließt auch Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Sicherheitskräfte ein.
10. Welchen Anteil hat der mexikanische Markt an Geschäften von deutschen
Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen im Zeitraum ab dem Jahr 2000 bis
zum Jahr 2014 entwickelt (bitte jedes Jahr einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie hoch der Anteil
Mexikos an den Exporten der deutschen Rüstungs- und Sicherheitsindustrie ist,
da es sich um eine Branche handelt, für die in der Außenhandelsstatistik
Exportzahlen nicht gesondert ausgewiesen werden. Aus den Ausfuhrgenehmigungen
Rückschlüsse auf den Export von Rüstungsgütern und Sicherheitstechnik zu
ziehen, ist nicht möglich, da die Ausfuhr von Sicherheitstechnik nur teilweise
genehmigungspflichtig ist und nicht alle genehmigten Ausfuhren vor
Rüstungsgütern tatsächlich zustande kommen. Der Anteil von Genehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Mexiko an allen Genehmigungen für
Rüstungsgüter lag in den letzten Jahren deutlich unter einem Prozent.
11. Wie viele und welche Veranstaltungen hat die Deutsche Botschaft
Mexiko-Stadt in den vergangenen zehn Jahren für deutsche Rüstungs- und
Sicherheitsunternehmen mitorganisiert (bitte einzeln auflisten)?
In den letzten zehn Jahren gab es folgende Veranstaltungen unter Mitwirkung
von Botschaftsangehörigen, die mit Ausnahme der unter Nummer 2 genannten
Veranstaltung alle im German Center in Mexiko-Stadt stattfanden:
1. 28.09.–01.10.2009: Leistungsschau deutscher Unternehmen aus dem
Sicherheitsbereich vor mexikanischem Publikum
2. 16.–20.06.2010: Leistungsschau (auf der Messe „Hecho en Alemania“
im World Trade Center Mexiko-Stadt)
3. 20.01.2011: Leistungsschau
4. 15.–16.01.2012: Leistungsschau
5. 12.06.2013: TEC AL (TECnología Alemana – Deutsche
Technologie)
6. 02.04.2014: TEC AL (TECnología Alemana – Deutsche
Technologie)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/455412. Wie viele und welche Informationsveranstaltungen der Deutsch-
Mexikanischen Industrie- und Handelskammer haben in der Deutschen Botschaft
zum Thema Sicherheitstechnologie in den letzten zehn Jahren
stattgefunden (bitte einzeln auflisten)?
In der Deutschen Botschaft haben in den letzten zehn Jahren keine
Informationsveranstaltungen der deutsch-mexikanischen Handelskammer zum Thema
Sicherheitstechnologie stattgefunden.
13. Welche Aktivitäten der Deutsch-Mexikanischen Industrie- und
Handelskammer fanden vonseiten und nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren im Zuge der „Exportinitiative
Sicherheitstechnologie“ statt?
Im Rahmen der „Exportinitiative Sicherheitstechnologie“ fand außer der unter
Frage 11 Nummer 1 genannten Veranstaltung am 13. November 2012 in
Stuttgart eine Veranstaltung zu Marktchancen deutscher Sicherheitstechnologie in
Mexiko statt.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten dieser
rüstungspolitischen Initiative in Mexiko angesichts des Umstands, dass nach Angaben
des letzten Mexiko-Jahresberichtes (
www.amnesty.de/jahresbericht/2013/
mexiko) der Menschenrechtsorganisation Amnesty International während
der sechsjährigen Präsidentschaft von Felipe Calderón, die im Dezember
2012 endete, 60 000 Menschen durch Drogengewalt zu Tode kamen und
150 000 vertrieben wurden?
Bei der „Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“
handelt es sich, wie sich aus dem Namen ergibt, um ein
Außenwirtschaftsförderungsinstrument ausschließlich ziviler Ausrichtung. Ein Zusammenhang mit der
Drogengewalt in Mexiko ist nicht ersichtlich.
15. Wird die „Exportinitiative Sicherheitstechnologie“ in Mexiko fortgeführt,
und wenn ja, mit welchen Zielen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Vom 25. April bis 1. Mai 2015 organisiert das Unternehmen AHP International
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der
„Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen“ eine
Markterkundungsreise nach Mexiko. Das Ziel der Markterkundung ist die
Unterstützung deutscher kleiner und mittlerer Unternehmen in ihren
Internationalisierungsprozessen. Das Besuchsprogramm wird Informationsveranstaltungen
zum mexikanischen zivilen Sicherheitsmarkt, Firmen- und Behördenbesuche
sowie den Besuch der Messe ExpoSeguridad beinhalten.
16. Gab es angesichts der Opferzahlen im Drogenkrieg in Mexiko
Veränderungen der „Exportinitiative Sicherheitstechnologie“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Drucksache 18/4554 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Hat die Bundesregierung nach dem mutmaßlichen Massaker an 43
Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero Ende
September 2014 Veränderungen in der polizeilichen Zusammenarbeit des
Bundeskriminalamtes (BKA) mit mexikanischen Polizeibehörden
vorgenommen?
Die Bundesregierung hat in der Zusammenarbeit mit den mexikanischen
Behörden keine Veränderungen vorgenommen. Die bilaterale polizeiliche
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung zielt auf eine
Professionalisierung der Polizeiarbeit in Mexiko ab, die an Recht und Gesetz sowie an die
Beachtung der Menschenrechte gebunden ist.
18. Wie verhält sich die Bundesregierung zu Berichten mexikanischer und
internationaler Medien, nach denen die vom BKA unterstützte
mexikanische Bundespolizei an der Verschleppung und mutmaßlichen Ermordung
von 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero
Ende September 2014 beteiligt oder zumindest umfassend informiert war
(
www.proceso.com.mx/?p=390560)?
Der Bundesregierung sind die Berichte bekannt. Eine abschließende Bewertung
dieser Berichte ist der Bundesregierung gegenwärtig nicht möglich. Eigene
Erkenntnisse über eine Anwesenheit oder direkte Beteiligung von mexikanischen
Bundesbehörden bei den Vorfällen in Iguala liegen der Bundesregierung nicht
vor. Sie verfolgt die Entwicklung aber weiter.
19. Inwieweit ist die Deutsche Botschaft Mexiko-Stadt entsprechenden
Berichten nachgegangen?
Die Deutsche Botschaft in Mexiko hat entsprechende Presseberichte
ausgewertet, Hintergrundinformationen bei Organisationen der Zivilgesellschaft erfragt
und sich gegenüber mexikanischen Regierungsstellen um Aufklärung bemüht.
20. Welche weitere Zusammenarbeit ist zwischen dem BKA und
mexikanischen Polizeibehörden im Laufe des Jahres 2015 geplant?
In der Jahresplanung der polizeilichen Aufbauhilfe durch das
Bundeskriminalamt für das Jahr 2015 sind insgesamt vier Maßnahmen zu Gunsten Mexikos
vorgesehen. Hierbei handelt es sich um:
– einen multinationalen Lehrgang „Tatortarbeit“ mit noch festzulegenden
Teilnehmern aus weiteren süd- und mittelamerikanischen Staaten;
– einen multinationalen Lehrgang „Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -
methoden“ mit noch festzulegenden Teilnehmern aus weiteren süd- und
mittelamerikanischen Staaten;
– einen Stipendiaten im Basismodul sowie
– einen Stipendiaten im Aufbaumodul.
21. Wie hat die mutmaßliche Ermordung von 43 Lehramtsstudenten im
südmexikanischen Bundesstaat Guerrero diese Kooperation bzw. weitere
Planungen beeinflusst?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/455422. In welchen anderen Staaten Lateinamerikas und der Karibik führt das
BKA polizeiliche Ausbildungsmaßnahmen durch, und seit wann (bitte alle
Länder und Zeiträume einzeln auflisten)?
Argentinien 2006–2011
Bolivien 2006–2014 (auch für 2015 geplant)
Brasilien 2006–2014 (auch für 2015 geplant)
Chile 2006–2013
Kolumbien 2005–2014 (auch für 2015 geplant)
Costa Rica 2008–2014 (auch für 2015 geplant)
Dom. Republik 2007–2014 (auch für 2015 geplant)
Ecuador 2004–2014 (auch für 2015 geplant)
Guatemala 2006–2011
Honduras 2011–2011
Haiti 2008–2014 (auch für 2015 geplant)
Jamaika 2006–2006
Martinique 2012–2012
Nicaragua 2011–2011
Panama 2006–2014 (auch für 2015 geplant)
Peru 2006–2014 (auch für 2015 geplant)
Paraguay 2007–2013 (auch für 2015 geplant)
El Salvador 2011–2011
Suriname 2009–2009
Trinidad und Tobago 2006–2014 (auch für 2015 geplant)
Uruguay 2006–2006
Venezuela 2006–2013
23. Weshalb ist ein Sicherheitsabkommen notwendig, wenn das BKA seit
Jahren bereits polizeiliche Ausbildungsarbeit in Mexiko betreibt
(
www.amerika21.de/2014/12/109882/polizei-mexiko-bka-ausbildung)?
Der Regelungsbereich solcher Sicherheitsabkommen ist nicht auf Maßnahmen
der polizeilichen Ausbildungshilfe beschränkt und für solche auch nicht
erforderlich.
24. Mit welchen anderen Staaten Lateinamerikas und der Karibik bestehen
Sicherheitsabkommen oder sind Sicherheitsabkommen geplant?
Es bestehen keine weiteren Sicherheitsabkommen mit anderen Staaten
Lateinamerikas und der Karibik.
Drucksache 18/4554 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Bestehen Mechanismen, mittels derer die Bundesregierung verhindern
kann, dass das durch die Ausbildung des BKA in Mexiko vermittelte
Wissen für repressive Maßnahmen gegen die Zivilbevölkerung missbraucht
werden kann?
Die Inhalte der Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe verfolgen neben der
Professionalisierung der Polizeiarbeit stets die Ziele der Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte im Rahmen polizeilichen
Handelns. Sofern bestätigte Anhaltspunkte bestehen, dass die jeweiligen
Partnerdienststellen vorsätzlich diesen Grundsätzen widersprechen, werden
geplante Maßnahmen ausgesetzt.
26. Welche Exporte von Waffen, Rüstungstechnologie und Dual-Use-Gütern
deutscher Rüstungsunternehmen nach Mexiko haben in den Jahren 2013
und 2014 stattgefunden (bitte detailliert aufführen)?
Im Jahr 2013 wurden zehn Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern
nach Mexiko mit einem Gesamtwert von 4 Mio. Euro erteilt. Für die Ausfuhr
von gelisteten Dual-Use-Gütern wurden 239 Genehmigungen im Gesamtwert
von 203 Mio. Euro erteilt.
Im Jahr 2014 wurden acht Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern
nach Mexiko mit einem Gesamtwert von 4,8 Mio. Euro erteilt. Für die Ausfuhr
von gelisteten Dual-Use-Gütern wurden 224 Genehmigungen im Gesamtwert
von 132 Mio. Euro erteilt.
Die detaillierte Auflistung der Genehmigungen für das Jahr 2013 kann dem
Rüstungsexportbericht, veröffentlicht auf den Internetseiten des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, entnommen werden. Die Auflistung für das
Jahr 2014 wird gegenwärtig im Zusammenhang mit dem Rüstungsexportbericht
2014 erstellt und steht mit dessen Veröffentlichung zur Verfügung.
27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, nach der die
Verschleppung und mutmaßliche Ermordung der 43 Lehramtsstudenten
im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero in einem direkten kausalen
und ausschließlichen Zusammenhang mit der dort herrschenden Armut
stehen, dass also eine makroökonomische Verbesserung der Lage
unmittelbar auch die Situation der Menschenrechte verbessern würde?
Das Schicksal der 43 Lehramtsstudenten in Iguala im Bundesstaat Guerrero vom
26./27. September 2014 ist aus Sicht der Bundesregierung nicht monokausal zu
begründen. Zweifellos würde eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in
Guerrero sich positiv auf die Sicherheits- und Menschenrechtslage im
Bundesstaat auswirken.
28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von
Menschenrechtsorganisationen und Angehörigen erhobenen Vorwürfen
unzureichender Ermittlungen durch die mexikanische
Generalstaatsanwaltschaft im Fall der mutmaßlichen Ermordung der 43 Lehramtsstudenten im
südmexikanischen Bundesstaat Guerrero (
www.diepresse.com vom 28.
Januar 2015)?
Der Bundesregierung sind diese Vorwürfe bekannt. Sie hat sich stets für die
restlose Aufklärung des Falles ausgesprochen und begrüßt es daher, dass ein
internationales Expertenteam der Interamerikanischen Menschenrechtskommission
seine Arbeit in Mexiko aufgenommen hat und den mutmaßlichen Mord an den
Studenten untersucht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/455429. Ist die Bundesregierung angesichts der weitgehenden Einstellung der
Ermittlungen der Meinung, dass eine viermonatige Ermittlungszeit im Fall
eines solchen Verbrechens ausreicht, um die Hintergründe zu klären und
die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?
Die Bundesregierung setzt sich für die restlose Aufklärung des Falles
unabhängig von der Ermittlungsdauer ein.
30. Sieht die Bundesregierung in dem Wirtschaftsbündnis MISTA (Mexiko,
Indonesien, Südkorea, Türkei und Australien) eine Alternative zu der
Kooperation mit den BRICS-Staaten, und plant die Bundesregierung eine
engere Kooperation auf wirtschaftlicher und/oder politischer Ebene?
Die Bundesregierung unterhält weder mit der BRICS-Gruppe noch mit der
MISTA-Gruppe Kooperationsformate. Es bestehen aber intensive bilaterale
Beziehungen mit allen Mitgliedstaaten beider Gruppierungen.
31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das geltende
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko modernisiert
werden muss, und wenn ja, worin sollte diese Novellierung bestehen?
Im Jahr 1997 haben Mexiko und die Europäische Union ein Abkommen für
Wirtschaftliche Partnerschaft, Politische Koordination und Kooperation
unterschrieben. Dieses „Globalabkommen“ trat im Jahr 2000 in Kraft. Teil des
Abkommens ist das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und
Mexiko. Die EU und Mexiko planen, das Globalabkommen nun zu
aktualisieren, um neue wirtschaftliche und politische Entwicklungen der letzten 15 Jahre
zu berücksichtigen und das volle Potenzial ihrer bilateralen Beziehungen
auszuschöpfen. Bei der Aktualisierung des Handelsteils geht es Mexiko vor allem
darum sicherzustellen, dass die gegenseitigen Marktzugangsbedingungen für
Waren, Dienstleistungen und Investitionen gleich oder besser sind als die
anderen Staaten durch Freihandelsabkommen mittlerweile eingeräumten
Konditionen. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich dieses Vorhaben.
32. Welche Bilanz im Hinblick auf Armutsbekämpfung und soziale
Entwicklung innerhalb Mexikos zieht die Bundesregierung unter Einbeziehung
der Wirkungen des derzeit bestehenden Freihandelsabkommens zwischen
der Europäischen Union und Mexiko?
33. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung dieses
Handelsabkommen nachvollziehbar auf die soziale Gerechtigkeit in Mexiko ausgewirkt,
etwa auf die Entwicklung des Gini-Index oder vergleichbare
Erfassungsmethoden?
Die Fragen 32 und 33 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die soziale Entwicklung von Ländern hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Die Außenhandelspolitik ist nur eine von sehr vielen Einflussgrößen. Zudem
sind die Einflussfaktoren in den meisten Fällen nicht direkt erfassbar und
messbar. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu unmittelbar ableitbaren
Wirkungen des bestehenden Freihandelsabkommens zwischen der
Europäischen Union und Mexiko auf die Armutsbekämpfung und soziale Entwicklung
in Mexiko vor.
Drucksache 18/4554 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. Welchen entwicklungspolitischen Sinn hat nach Ansicht der
Bundesregierung die Förderung eines seit dem Jahr 2013 laufenden Projektes zur
Unterstützung der Luft- und Raumfahrtindustrie in der industriell gut
erschlossenen Region Querétaro, Mexiko, das mit Geldern des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
finanziert wird (
www.sequa.de/index.php?option=com_content&view=
article&id=1340:mexiko-know-how-transfer-aus-baden-
wuerttembergfuer-eine-innovative-wettbewerbsfaehige-industrie-&catid=83:sequade&
Itemid=62)?
Das genannte Partnerschaftsvorhaben mit dem Schwellenland Mexiko wurde als
Innovationspartnerschaft beantragt und bewilligt. Ziel des Projektes ist es,
intrainstitutionellen und internationalen Wissens- und Technologietransfer in
verschiedenen Branchen (u. a. Automobilindustrie, Informations- und
Kommunikationstechnologie, Luft- und Raumfahrt) zu stärken, um einen Beitrag zur
Verbesserung des Innovationssystems in den Projektregionen zu leisten. Dazu
sollen die Projektpartner – zwei mexikanische Unternehmerverbände – gestärkt
werden.
Die Zusammenarbeit im Bereich Luft- und Raumfahrt ergab sich aus dem
erheblichen Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem schnell
wachsenden Sektor. Das Unterziel, ein Technologie-Cluster im Luft- und
Raumfahrtsektor aufzubauen, ist inzwischen erreicht. Das Vorhaben arbeitet daher nicht weiter
in diesem Sektor, sondern konzentriert sich auf andere Wirtschaftszweige.
35. Welchen prozentualen Anteil des gesamten Engagements des BMZ in
Mexiko nimmt das genannte Vorhaben in Querétaro im Förderzeitraum
ein?
Das Vorhaben mit einem Fördervolumen von 750 000 Euro beträgt 0,16 Prozent
des laufenden bilateralen Gesamtportfolios mit Mexiko in Höhe von
475 550 000 Euro (ohne Förderkredite der KfW). Im Übrigen ist zu beachten,
dass die Zusammenarbeit in der Luft- und Raumfahrt nur einen kleinen Teil des
Vorhabens betrifft.
36. In welchen anderen Staaten fördert das BMZ wirtschaftliche
Entwicklungsvorhaben zur Unterstützung der Luft- und Raumfahrt in
Entwicklungs- oder Schwellenländern (bitte nur Angaben, die über die Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Joachim Fuchtel, auf
die Schriftliche Frage 94 auf Bundestagsdrucksache 18/3519
hinausgehen)?
Ein begrenzter inhaltlicher Bezug zur Luft- und Raumfahrttechnologie besteht
im Bereich der Nutzung von Fernerkundungsdaten (auf die Antwort des
Parlamentarischen Staatssekretärs im BMZ, Hans-Joachim Fuchtel, auf die
Schriftliche Frage 94 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 wird insoweit verwiesen).
Über die dort genannten Aktivitäten in Lateinamerika und der Karibik hinaus
werden Fernerkundungsdaten vereinzelt auch in anderen Regionen, vor allem in
Afrika, genutzt.
Aktuell gibt es nennenswerte Fernerkundungsprojekte in folgenden
Partnerländern: Äthiopien, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Ghana, Kamerun, Indonesien,
Mali, Namibia, Niger, Senegal, Sierra Leone sowie regional im südlichen
Afrika. Fernerkundungsdaten werden insbesondere für folgende Zwecke
genutzt: Monitoring von Waldbeständen, Klima-Monitoring (Wettervorhersagen
und Extremwetterereignisse), Agrarlandwirtschaft, Erfassung von Land-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4554nutzungsrechten, Ernährungssicherung, Sicherheit und Krisenmanagement,
Krankheitsprävention (Malaria) sowie zu Ausbildungszwecken.
37. Hat es während der Prüfung des Vorhabens durch die durchführende sequa
gGmbH Kritik an der Ausrichtung des Vorhabens gegeben, und wenn ja,
inwiefern ist diese Kritik berücksichtigt worden?
Während der Prüfung durch sequa hat es keine Kritik an der Ausrichtung des
Vorhabens gegeben.
38. Welche Gutachten und weiteren Berichte liegen der Bundesregierung zu
dem genannten Projekt vor, das im Rahmen der Kammer- und
Verbandspartnerschaft zwischen dem Landesverband der Baden-
Württembergischen Industrie e. V. und mexikanischen Verbänden entwickelt
wurde und das von der sequa gGmbH mit Mitteln des BMZ durchgeführt
wird (Gutachten gegebenenfalls bitte anfügen)?
Es liegen das Prüfgutachten (s. Anlage) vom Januar 2013 sowie die
Jahresberichte der sequa von 2013 und 2014 vor.*
39. Gibt es im Besonderen einen Zwischenbericht zu dem genannten
Vorhaben, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt er?
Einen besonderen Zwischenbericht gibt es hierzu nicht.
40. Wie und durch wen wird dieses Projekt evaluiert?
Da die erste Hauptphase des Vorhabens im März 2016 auslaufen wird, findet
Ende September 2015 eine Projektfortschrittskontrolle (PFK) mit einem
externen Gutachter statt. Dabei werden die Ergebnisse und Wirkungen des Vorhabens
gemäß OECD-DAC-Kriterien (DAC – Ausschuss für Entwicklung) geprüft und
Empfehlungen für eine mögliche Fortsetzung des Vorhabens erarbeitet.
41. Inwieweit sollen Gutachten durchführender Organisationen dazu
beitragen, Korruption und/oder den Missbrauch öffentlicher Mittel zu
verhindern?
Die Verfahren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sehen ein
differenziertes Instrumentarium zur Vorbereitung, zum Monitoring und zur Evaluation
entwicklungspolitischer Maßnahmen vor. Dieses dient u. a. auch dazu,
Korruption und Missbrauch öffentlicher Mittel auszuschließen.
42. Welche Rechtskraft haben vorab erstellte Gutachten über die
Durchführbarkeit und den Sinn entwicklungspolitischer Maßnahmen, d. h. haben sie
bindende Wirkung oder lediglich Empfehlungscharakter?
Vorbereitende Untersuchungen über die Durchführbarkeit
entwicklungspolitischer Maßnahmen sind rechtlich nicht verbindlich. In ihnen niedergelegte
Ergebnisse und Vorschläge spielen allerdings für die Förderentscheidung eine
maßgebliche Rolle.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
18/4554 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 18/4554 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode43. Wie ist das Procedere bei der Entwicklung und Durchführung
entwicklungspolitischer Maßnahmen, die von der Bundesregierung finanziert
werden, und welche Rolle spielen dabei die von der
Durchführungsorganisation vorab erstellen Gutachten?
In der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit fordert die
Bundesregierung die Durchführungsorganisationen zur Abgabe einer
Kurzstellungnahme auf, die eine fachliche Einschätzung über die Prüfungswürdigkeit der
Maßnahme enthält. Erachtet die Bundesregierung die Maßnahme für
prüfungswürdig, so erteilt sie den Auftrag zu Prüfung des Vorhabens. Die
Durchführungsorganisationen legen der Bundesregierung bei positivem Ergebnis der
Prüfung einen Vorschlag vor, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise die
Entwicklungsmaßnahme gefördert werden soll. Die Bundesregierung
entscheidet auf dieser Grundlage, ob, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise
sie die Entwicklungsmaßnahme fördert.
Im Falle von sequa-Vorhaben reichen potenzielle Partner bei sequa einen
Projektvorschlag ein, der das Vorhaben grob skizziert. Auf dieser Basis erfolgt die
Jahresplanung im Kammer- und Verbandspartnerschaftsprogramm (KVP).
Sodann wird eine Prüfmission beauftragt, die die Eckpunkte, Partner,
Partnerbeiträge etc. eruiert und im Ergebnis ein Projekt ggf. mit Modifikationen, wie hier
im KVP Mexico, befürwortet oder auch ablehnt. Auf Basis dieses
Prüfgutachtens wird der Projektantrag ausgearbeitet und zur Entscheidung eingereicht. Bei
der Bewilligung werden in Abstimmung mit den zuständigen Fachreferaten im
BMZ ggf. Auflagen erteilt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]