Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als „unerwünschte Organisation“ durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin E. Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Torben Braga, Stefan Keuter, Gerold Otten, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Justizministerium der Russischen Föderation hat am 22. Mai 2026 die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. (LMO) offiziell in das Register der ausländischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen aufgenommen, deren Tätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation als „unerwünscht“ (нежелательная организация) eingestuft wird (vgl.: https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/russland-stuft-deutschen-vertriebenenverband-alsunerwuenscht-ein/, letzter Aufruf am 2. Juli 2026). Grundlage hierfür war eine Entscheidung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation vom 12. Mai 2026.
Die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. ist ein gemeinnütziger, unpolitischer Verband, der sich satzungsgemäß der Bewahrung des ostpreußischen Kulturerbes, der Erinnerungskultur sowie der Völkerverständigung im östlichen Europa verschrieben hat. Durch die Einstufung als „unerwünschte Organisation“ wird jegliche Arbeit der Landsmannschaft sowie die Kooperation mit ihr im Gebiet Kaliningrad (dem nördlichen Teil des ehemaligen Ostpreußens) de facto unter Strafe gestellt. Dies betrifft nicht nur den Verband selbst, sondern bedroht auch russische Staatsbürger, die sich in der regionalen Kultur- und Heimatpflege engagieren, mit drastischen strafrechtlichen Konsequenzen.
Dieser Schritt stellt nach Ansicht der Fragesteller einen schweren Schlag für den verbliebenen zivilgesellschaftlichen Dialog, die humanitäre Verständigung und den Schutz des gemeinsamen europäischen Kulturerbes in der Region dar.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Welche über die Antwort auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Dr. Götz Frömming auf Bundestagsdrucksache 21/6834 hinausgehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über die genauen rechtlichen und politischen Begründungen erlangt, die vonseiten der Behörden der Russischen Föderation für die Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als „unerwünschte Organisation“ angeführt wurden?
Hat die Bundesregierung oder die Deutsche Botschaft in Moskau diesbezüglich das Gespräch mit Vertretern der russischen Regierung gesucht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen hat diese Einstufung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die bilaterale Kulturarbeit, die historische Erinnerungspflege und den zivilgesellschaftlichen Austausch im Gebiet Kaliningrad?
Sieht die Bundesregierung in dieser Maßnahme eine direkte Reaktion der russischen Führung auf die gegenwärtige Sanktions- und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union?
Welche konkreten Auswirkungen hat das Verbot der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. in Russland nach Kenntnis der Bundesregierung auf die dort lebende deutsche Minderheit sowie auf lokale russische Kultur- und Geschichtsvereine, die mit deutschen Partnern kooperieren?
In welcher Weise hat die Bundesregierung die Arbeit der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. (bzw. deren kultur- und erinnerungspolitische Projekte im Gebiet Kaliningrad) in den vergangenen fünf Jahren finanziell oder ideell gefördert (bitte nach Jahren, Projekten und Fördersummen aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Hilfsangebote für deutsche Verbände und deren Partner vor Ort, um die Bewahrung des deutschen Kulturerbes in Ostpreußen trotz der repressiven Maßnahmen der russischen Behörden aufrechtzuerhalten?