Ausbau des ursprünglich zur Internetbeobachtung gestarteten BKA-Projekts „Check the Web“ zur Meldestelle für unliebsame Internetinhalte
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In dem im Jahr 2007 vom Bundeskriminalamt (BKA) initiierten Europol-Projekt „Check the Web“ (Ratsdokument 8457/3/07) speichert Europol umfangreiche Informationen zu Personen, Sachen und Vorgängen. Im Rahmen von „Check the Web“ wird das Internet durchsucht und werden auffällige Postings auch gespeichert. Gesammelt werden Informationen von „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen/Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“. Bereits zwei Jahre später wurde „Check the Web“ in eine Arbeitsdatei für Analysezwecke überführt. „Check the Web“ ist mittlerweile eine umfangreiche Datenbank mit grafischem Frontend geworden, an das alle beteiligten Behörden angeschlossen sind. Sie wird sowohl von Europol als auch von den teilnehmenden Staaten befüllt. Die Informationen werden mit Einschätzungen angereichert, die dann von anderen Polizeibehörden eingesehen und abgeglichen werden können. Außer den Kriminalpolizeien der Mitgliedstaaten sind die Schweiz und Australien als „assoziierte Drittstaaten“ dabei.
Nun soll „Check the Web“ zu einer „Hinweisstelle“ (EU Internet Referral Unit) ausgebaut werden (www.statewatch.org/news/2015/mar/eu-council-cosi-terrorism-riga-statement-followUp-6606-15.pdf). Demnach wird die Einheit zukünftig als zuständige Hinweisstelle für die Internetbeobachtung und die Speicherung unliebsamer Inhalte geführt. Bis Ende Mai 2015 sollen alle Mitgliedstaaten die polizeilichen Stellen benennen, die an der neuen Europol-Einheit mitarbeiten wollen. Für Deutschland dürfte es sich dabei um eine Abteilung des BKA handeln; was den Bereich der Internetkriminalität angeht, ist allerdings auch das Landeskriminalamt Bayern auf europäischer Ebene überaus aktiv. Die neue Europol-Einheit zur Beobachtung und Meldung unliebsamer Internetinhalte soll dann am 1. Juli 2015 ihre Arbeit beginnen.
Europol soll auch stärker mit Internetanbietern kooperieren. Zur Begründung heißt es, das Internet sei ein Hauptfaktor für die „Radikalisierung“ hin zum Terrorismus. Allein der schiere Umfang betreffender Internetinhalte erfordere eine bessere Koordination. Deshalb will der Rat der Europäischen Union nicht nur den Austausch Europols über inkriminierte Inhalte mit „relevanten Partnern“ ausbauen, sondern auch die Einlieferung von Hinweisen „schnell, effizient und effektiv“ gestalten. Europol soll die gemeldeten Inhalte dann mit strategischen Analysen unterfüttern und Empfehlungen für operative Maßnahmen aussprechen. Hierzu gehört auch, Provider zu Löschungen zu bewegen. Es müssten deshalb auch Kooperationen mit der Industrie eingegangen werden. Um welche Sektoren der Privatwirtschaft es sich dabei handelt, wird nicht gesagt, vermutlich sind aber Internetdiensteanbieter gemeint. Vor ihrer Oktobersitzung im Jahr 2014 hatten sich die Innenminister aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union hierzu mit den Internetkonzernen Twitter, Google, Microsoft und Facebook zu einem informellen Abendessen getroffen. Auch die Europäische Kommission war eingeladen. Ziel war es, „Instrumente und Techniken“ zu entwickeln, um den „terroristischen Onlineaktivitäten“ entgegenzutreten (Bundestagsdrucksache 18/3236).
Aus der informellen Zusammenkunft vom Oktober 2014 ist laut dem Ratsdokument nun ein „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ geworden, das die Arbeit von Europol ausdrücklich unterstützen soll. Allerdings ist unklar, um welche inkriminierten Inhalte es sich eigentlich handeln soll. Denn in Bezug auf Videos von Enthauptungen oder anderen Gräueltaten sind die Interdienstleister längst von sich aus bemüht, Filme möglichst schnell zu erkennen und den Zugang zu sperren. Dass es für den Geltungsbereich des Grundgesetzes und auch außerhalb desselben keine konkreten Defizite in der bereits existierenden Praxis der Anbieter von Telemediendiensten, gewaltverherrlichende Inhalte ohne Aufforderung durch Behörden zu sperren oder zu löschen, gibt, hatte die Bundesregierung unlängst eingeräumt (Bundestagsdrucksache 18/4035).
Ohnehin können Verfahren zum leichteren Löschen unerwünschter Inhalte nicht verallgemeinert werden, denn es müssen in allen Ländern unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen für Löschungen berücksichtigt werden. Die einzelnen Anbieter folgen ebenfalls unterschiedlichen Verfahren zur Meldung und Löschung unerwünschter Inhalte. Sämtliche Anstrengungen zur Kooperation mit Google & Co. bewegen sich unterhalb der Schwelle von Rechtsetzungen. Das ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller insofern problematisch, als dass Europol dadurch seine Beobachtungsrolle verlässt. Die Agentur wird dadurch zur Meldestelle für jene Inhalte, die nach Möglichkeit rasch entfernt werden sollen. Die Bundesregierung hatte demgegenüber noch im Februar 2015 erklärt, ihr lägen „keine Informationen zu Plänen über die Einführung eines festen Verfahrens für die Löschung von Internetinhalten vor“. Durch die „EU Internet Referral Unit“ wird dies jedoch durch die Hintertür umgesetzt.
Inwiefern für die „Internetbeobachtung“ automatisierte Verfahren genutzt werden, ist unklar; Europol bewirbt aber online und in seinen Hochglanzbroschüren gern seine Fähigkeiten zum Data Mining und Verarbeiten von Massendaten. Im neuen Arbeitsprogramm werden die Anwendungen als „future-forecasting and scenario techniques“ beschrieben (www.statewatch.org/news/2015/jan/eu-europol-2015-work-programme.pdf). Die Nutzung solcher Technologien wäre dem BKA bislang nicht gestattet. Ob vom BKA angelieferte Daten auf in Deutschland unzulässige Weise bei Europol verarbeitet werden, ist der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht bekannt (Bundestagsdrucksache 18/4035).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller verstieße dies aber gegen Datenschutzbestimmungen. Die Bundesregierung muss dieses Wissensdefizit deshalb ausgleichen und die erforderlichen Informationen bei Europol besorgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Auf welche Weise ist das BKA an „Check the Web“ beteiligt, und inwiefern wird dort von deutschen Behörden eine führende Rolle eingenommen?
Wer hatte nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorschlag gemacht, das vom BKA initiierte Projekt „Check the Web“ in eine Arbeitsdatei für Analysezwecke zu überführen, und welche Gründe waren hierfür maßgeblich?
Welche Arten von Daten (Personen, Sachen, Vorgänge) enthält „Check the Web“?
a) Welche Datenfelder existieren für die Eingabe von Informationen bei „Check the Web“?
b) Wie viele Daten sind derzeit bei „Check the Web“ gespeichert?
Wann hatten die Schweiz und Australien oder auch andere Länder sich nach Kenntnis der Bundesregierung zur Aufnahme als „assoziierte Drittstaaten“ beworben, und welche Gründe gaben die Regierungen hierfür an?
Wie hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit zur Erweiterung der Fähigkeit zur Meldung von Internetinhalten bei Europol positioniert?
Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorschlag eingebracht, „Check the Web“ zu einer „Hinweisstelle“ (EU Internet Referral Unit) auszubauen?
a) Wie hat sich die Bundesregierung zur Umwandlung des „Check the Web“-Projekts in eine EU Internal Referral Unit positioniert?
b) Worin genau besteht der Unterschied zur bisherigen Arbeit von „Check the Web“?
Welche polizeilichen Stellen wird die Bundesregierung zur Zusammenarbeit mit „Check the Web“ benennen (bitte auch die Abteilungen nennen)?
a) Welche erforderlichen Ressourcen bzw. welches Personal werden für die nationalen Kontaktstellen beschafft bzw. abgestellt?
b) Welche Kosten entstehen hierfür?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch bei Europol Ressourcen oder Personal beschafft werden müssen und welche Kosten dabei entstehen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Europol zukünftig Risikoanalysen auf Basis seiner Internetbeobachtung via „Check the Web“ erstellen soll?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Europol zukünftig Empfehlungen für operative Maßnahmen aussprechen soll, und was ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Europol im Rahmen von „Check the Web“ stärker mit Internetanbietern oder anderen Partnern kooperieren soll?
Um welche Internetanbieter oder anderen Partner handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung dabei konkret?
Da die Bundesregierung bislang der Ansicht war, dass es für den Geltungsbereich des Grundgesetzes und auch außerhalb desselben keine konkreten Defizite in der bereits existierenden Praxis der Anbieter von Telemediendiensten gibt, gewaltverherrlichende Inhalte ohne Aufforderung durch Behörden zu sperren oder zu löschen (Bundestagsdrucksache 18/4035), inwiefern ist eine Kooperation von Europol mit Internetanbietern oder anderen Partnern im Rahmen von „Check the Web“ aus Sicht der Bundesregierung dann überhaupt nötig?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Europol im Rahmen von „Check the Web“ gefundene terroristische oder extremistische Onlineinhalte und Verteilung der Information an Internetanbieter oder andere Partner weiterleiten soll?
a) Welcher Zweck wird damit verfolgt?
b) Inwiefern übernimmt Europol damit aus Sicht der Bundesregierung die Funktion einer Meldestelle für jene Inhalte, die nach Möglichkeit rasch entfernt werden sollen, wozu die Bundesregierung noch im Februar 2015 erklärte, ihr lägen „keine Informationen zu Plänen über die Einführung eines festen Verfahrens für die Löschung von Internetinhalten vor“ (Bundestagsdrucksache 18/4035)?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin zu, dass es seit dem informellen Abendessen mit Vertretern der Internetkonzerne Twitter, Google, Microsoft und Facebook am Vorabend des Rates für Justiz und Inneres der EU am 8. Oktober 2014 in Luxemburg keine weiteren Gespräche oder sonstigen Zusammenarbeitsformen mit den dort vertretenen Diensteanbietern in diesem Format gegeben hat (Bundestagsdrucksachen 18/3655 und 18/4035)?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Formulierung „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ gemeint (www.statewatch.org/news/2015/mar/eu-council-cosi-terrorism-riga-statement-followUp-6606-15.pdf), und wie ist dieses Forum entstanden?
Wann wurde das „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet, und wie war das deutsche Bundesministerium des Innern daran beteiligt?
Wer gehört dem „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ nach Kenntnis der Bundesregierung an?
Worin besteht Aufgabe oder Ziel des „Forums der Gemeinschaft der Internetdienstleister“?
Auf welche Weise sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung mit dem „Forum der Gemeinschaft der Internetdienstleister“ zusammenarbeiten?
Inwiefern ist die Bundesregierung willens, in Erfahrung zu bringen, ob bei Europol für die Internetbeobachtung oder sonstige automatisierte Verfahren zur Datenverarbeitung Fähigkeiten zum Data Mining und Verarbeiten von Massendaten genutzt werden, die dem BKA in Deutschland nicht gestattet wären (Bundestagsdrucksache 18/4035)?
Inwiefern ist die Bundesregierung in der Lage, in Erfahrung zu bringen, ob bei Europol für die Internetbeobachtung oder sonstige automatisierte Verfahren zur Datenverarbeitung solche Fähigkeiten zum Data Mining und Verarbeiten von Massendaten genutzt werden, die dem BKA in Deutschland nicht gestattet wären (Bundestagsdrucksache 18/4035)?
Wann könnte die EU Internal Referral Unit nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Betrieb aufnehmen?