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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neu gegründete Tochterunternehmen der Deutschen Post AG

Ausgründung von &quot;Delivery&quot;-Gesellschaften für die Paketzustellung: Zeitpunkt der Kenntnisnahme, Position der Regierungsvertreter im Aufsichtsrat, wirtschaftliche Erfordernis, Unterlaufen der Unternehmensmitbestimmung, Rechtsmissbrauch des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, Tarifbedingungen; Bewertung des tarifpolitischen Agierens der Deutschen Post AG, Maßnahmen gegen Tarifflucht bzw. Tarifpluralismus seitens der Arbeitgeber mit dem Ziel der Kosteneinsparung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Paketzustellung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

30.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/442816.03.2015

Neu gegründete Tochterunternehmen der Deutschen Post AG

der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Deutsche Post AG hat unter dem Namen „Delivery“ 49 neue Gesellschaften gegründet, bei denen 20 000 Paketzusteller beschäftigt werden sollen. Für sie soll nicht mehr der Tarifvertrag der Deutschen Post AG gelten, sondern sie sollen zu für die Beschäftigten schlechteren Bedingungen angestellt werden (vgl. DIE WELT vom 28. Januar 2015: „Ver.di entwirft Schlachtplan für Projekt ,Delivery‘“).

In diesem Zusammenhang hatte die Deutsche Post AG auch angekündigt, den rund 20 000 befristet Beschäftigten, die bis dahin bei der Deutschen Post AG angestellt waren, nur noch einen Vertrag in einer der neuen Tochtergesellschaften anzubieten. Die Bezahlung soll nach dem Tarifvertrag für das Speditionsgewerbe erfolgen. Dieser liegt um ca. 20 Prozent unter den Bedingungen des Tarifvertrages der Post.

Im genannten Artikel in der Zeitung „DIE WELT“ heißt es: „Eigentlich müsste das Paketgeschäft dem Management der Post ausschließlich Freude bereiten: Kein anderer Paketdienst legt derzeit bei den Paketmengen an Privathaushalte so stark zu wie die Posttochter DHL. Das Wachstum des Onlinehandels beschert dem Unternehmen täglich Millionen Sendungen.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. bestätigt zudem die positive Gewinnsituation bei der Deutschen Post AG (Bundestagsdrucksache 18/3796). In den vergangenen zehn Jahren wurden insgesamt mehr als 8 Mrd. Euro als Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet.

Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di wird die Deutsche Post AG mit der Gründung der neuen Gesellschaften darüber hinaus vertragsbrüchig. In einem derzeit gültigen Vertrag zwischen der Gewerkschaft und der Deutschen Post AG ist vereinbart, dass Briefe und Pakete ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Post AG und nicht von Fremdfirmen zugestellt werden dürfen. Dafür haben sich die Beschäftigten auf verschlechterte Pausenregelungen, Zuschläge und niedrigere Einstiegslöhne eingelassen (vgl. DIE WELT vom 28. Januar 2015: „Ver.di entwirft Schlachtplan für Projekt ,Delivery‘ “).

Die Bundesregierung schreibt in ihrem Koalitionsvertrag: „Tarifautonomie, Tarifeinheit und Mitbestimmung sind für uns ein hohes Gut.“ Ebenso will sie „den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen lenken.“ Es stellt sich daher die Frage, was die Bundesregierung gegen diese Form von Tarifpluralismus, der von Seiten eines Unternehmens mit dem Ziel der Kosteneinsparung betrieben wird, unternehmen will.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis über die Pläne der Deutschen Post AG, neue Gesellschaften für die Paketzustellung zu gründen?

2

Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis über die Pläne der Deutschen Post AG, den Beschäftigten in den „Delivery“-Gesellschaften Löhne nach den Tarifbedingungen des Speditionsgewerbes zahlen zu wollen, die unterhalb der Tarifbedingungen der Post liegen?

3

Gab es in der Bundesregierung Diskussionen bezüglich der Pläne der Deutschen Post AG, „Delivery“-Gesellschaften für die Paketzustellung zu gründen?

Wenn ja, mit welchem Inhalt, und mit welchen Ergebnissen?

4

Welche Position hat die Bundesregierung über ihren Vertreter im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG hinsichtlich der Pläne zur Gründung der „Delivery“-Gesellschaften eingenommen?

5

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Plänen der Deutschen Post AG, die Beschäftigten in den „Delivery“-Gesellschaften zu anderen Tarifbedingungen als die Beschäftigten der Deutschen Post AG beschäftigen zu wollen, angesichts ihres Vorhabens, den Tarifpluralismus in geordnete Bahnen lenken zu wollen?

6

Stellt das tarifpolitische Agieren der Deutschen Post AG im Zusammenhang mit der Gründung der „Delivery“-Gesellschaften aus Sicht der Bundesregierung eine Form von Tarifpluralismus dar, die gesetzgeberisches Handeln erforderlich macht?

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung gegen die Tarifflucht seitens der Arbeitgeber bzw. gegen von Arbeitgebern initiierte Tarifpluralismus mit dem Ziel, die Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zur Kosteneinsparung zu verschlechtern?

8

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um einen möglichen Rechtsmissbrauch des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu verhindern, angesichts der Tatsache, dass bisher bei der Deutschen Post AG befristet Beschäftigte, denen ansonsten die Arbeitslosigkeit droht, nun aufgefordert werden, Verträge mit den „Delivery“-Gesellschaften zu schlechteren Konditionen als bei der Deutschen Post AG abzuschließen?

9

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Bereich der Paketzustellung zu verbessern?

10

Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus der Tatsache ab, dass mit der Aufteilung einer fünfstelligen Zahl von bisher bei der Deutschen Post AG Beschäftigten auf 49 einzelne Firmen (www.de.reuters.com vom 22. Januar 2015 „Post will Tausende Jobs mit niedrigeren Löhnen schaffen“) auch Schwellenwerte für die Unternehmensmitbestimmung nicht mehr erreicht werden und so die Gefahr besteht, dass auf diesem Wege die Unternehmensmitbestimmung unterlaufen wird?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Post AG, dass die Gründung der „Delivery“-Gesellschaften aufgrund der wirtschaftlichen Situation erforderlich ist (www.welt.de vom 2. Februar 2015 „Post soll dubiose Verträge angeboten haben“ und vom 28. Januar 2015 „Ver.di entwirft Schlachtplan für Projekt ,Delivery‘“)?

Betrachtet die Bundesregierung die Deutsche Post AG als Sanierungsfall?

Berlin, den 16. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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