[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4610
18. Wahlperiode 14.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4470 –
Luftsicherheit und Frachtkontrollen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem Ende Oktober 2010 Sprengsätze in Luftfrachtpaketen auch über
deutsche Flughäfen versendet werden konnten, kündigte der Bundesminister
des Innern, Dr. Thomas de Maizière, Maßnahmen auf europäischer Ebene
sowie auf Bundesebene zur Verbesserung der Sicherheit bei der Luftfracht an.
Während die in der Diskussion um die Sendungen geäußerten Überlegungen,
das Luftsicherheitsgesetz zu überarbeiten, den Speditionen die Verantwortung
über die Luftfrachtkontrolle zu entziehen oder Kompetenzen vom
Luftfahrtbundesamt an die Bundespolizei zu übertragen, offenbar nicht weiterverfolgt
wurden, wurde auf der Ebene der Europäischen Union (EU) ein Aktionsplan
vorgelegt, der sich auf eine Vereinheitlichung von Regeln sowie einen
verbesserten Informationsaustausch konzentriert. Am von staatlicher Kontrolle
weitgehend unbehelligten System der „sicheren Lieferkette“, von der die Deutsche
Polizeigewerkschaft noch im März 2011 sagte, es habe sie „nie gegeben“
(Polizeispiegel 3/2011), wurde nichts geändert.
1. Wie hoch ist der derzeitige Güterumschlag an deutschen Flughäfen
insgesamt?
Im Jahr 2014 wurden an den deutschen Flughäfen 4 445 145 Tonnen Luftfracht
abgefertigt.
2. Wie viel Prozent der auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland
umgeschlagenen Luftfracht wird an den Flughäfen überprüft?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 10. April 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4610 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Wie groß ist der Anteil an der mit dem Status „Sicher“ deklarierten
Luftfracht, der außerhalb der Flughäfen durch reglementierte Beauftragte
überprüft wurde bzw. von bekannten Versendern oder geschäftlichen
Versendern stammt?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
4. Durch wen erfolgen Luftfrachtkontrollen an den Flughäfen (bitte, wenn
möglich, nach Anteil Behördenmitarbeiter, Angestellte privater
Unternehmen, sonstige, mit der Kontrolle beauftragte Personen aufschlüsseln)?
Die Kontrollen der Luftfracht an den Flughäfen (ausgenommen
Transferfrachtkontrollen) erfolgen durch die Mitarbeiter der als reglementierte Beauftragte
zugelassenen Unternehmen.
Die stichprobenartigen Kontrollen von Transferfracht an den Flughäfen Köln/
Bonn, Leipzig/Halle und Frankfurt am Main erfolgen durch die Bundespolizei.
Im Übrigen werden Frachtkontrollen durch die Zollverwaltung im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten beim grenzüberschreitenden Warenverkehr durchgeführt.
5. Wer bestimmt die Transferfracht, die im Rahmen der Stichprobenkontrolle
kontrolliert werden soll?
Die Bundespolizei trifft die Entscheidung, welche konkrete Frachtsendung an
den Flughäfen Köln/Bonn, Leipzig/Halle und Frankfurt am Main
stichprobenartig kontrolliert werden soll. Dies geschieht unter Berücksichtigung der
Einteilung der Drittstaaten-Flughäfen in Risikostufen durch die Arbeitsgruppe
Hochrisikoflughäfen, welche unter der Leitung des Bundeskriminalamts und
Beteiligung von Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz,
Zollkriminalamt und Bundespolizei tagt.
6. Wie viele nationale Qualitätskontrollen hat es bislang bei der Kontrolle der
Transferfracht gegeben, und welche Ergebnisse haben diese jeweils
erbracht (bitte entsprechend aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei sichert die Qualität der eigenen behördlichen
Sicherheitsmaßnahmen, wozu auch die stichprobenartigen Transferfrachtkontrollen
gehören, durch regelmäßige interne Fachaufsichten, deren Anzahl derzeit statistisch
nicht erfasst wird. Inhaltlich werden die festgesetzten Qualitätsstandards
erreicht.
7. Wie hat sich die bisherige Zusammenarbeit von Bundespolizei und Zoll bei
der Auswahl und Überprüfung von Transferfracht auf die tatsächlichen
Transferfrachtkontrollen ausgewirkt, und welche Erkenntnisse konnten
daraus gewonnen werden?
Für die Zusammenarbeit beider Behörden an den benannten Flughäfen wurden
zwischen den jeweiligen örtlich zuständigen Dienststellen Vereinbarungen
getroffen, die u. a. den Austausch von Informationen und die Durchführung von
gemeinsamen Frachtkontrollen regeln. Die Bundespolizei übermittelt ihre
Frachtauswahl der jeweiligen örtlichen Zollbehörde, die sie mit ihrer
Frachtauswahl abgleicht, um Doppelkontrollen zu vermeiden. Die örtliche
Zusammenarbeit gestaltet sich positiv. Gemeinsame Frachtkontrollen beider Behörden
finden unregelmäßig statt. Im Ergebnis konnten beide Behörden feststellen, dass
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4610sich die Zielrichtungen und der Charakter der jeweiligen Kontrollen
unterscheiden.
8. In welchem Umfang wurden die bei der Bundespolizei geschaffenen
Stellen für die Kontrolle von Transferfracht auch tatsächlich für entsprechende
Funktionen auf den Flughäfen verwendet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
9. Wie viele Unternehmen sind derzeit als bekannte Versender und
reglementierte Beauftragte registriert?
Die Zulassung als bekannter Versender bzw. reglementierter Beauftragter durch
das Luftfahrt-Bundesamt erfolgt nicht „pro Unternehmen“ sondern „pro
Betriebsstandort“ eines Konzerns oder Unternehmens. Derzeit sind 2 427
Betriebsstandorte als bekannte Versender und 1 808 Betriebsstandorte als reglementierte
Beauftragte zugelassen. (Stand: 30. März 2015)
10. Wie viele Kontrollen hat das Luftfahrtbundesamt pro Jahr seit dem Jahr
2007 bei reglementierten Beauftragten durchgeführt, wie viele Verstöße
gegen Verordnungen wurden dabei festgestellt, und welche Folgen hatten
diese Verstöße jeweils für die Unternehmen bzw. beteiligten Personen
(bitte jeweils nach Jahren und Fällen aufschlüsseln)?
Eine statistische Erfassung über die durchgeführten Aufsichten im Bereich
Luftfracht erfolgt seit dem Jahr 2011.
Die Übersicht bildet die Anzahl der durchgeführten Inspektionen sowie des
festgestellten Ergebnisses der Kontrolle am Tag der Inspektion ab. Im Fall von
festgestellten Mängeln werden diese, soweit möglich, umgehend vor Ort abgestellt
oder im Nachgang entsprechende Korrekturmaßnahmen gemeinsam mit dem
Unternehmen festgelegt, die das Unternehmen in einem von der Behörde
festgelegten Zeitraum umsetzen muss.
Dementsprechend werden die Kontrollverfahren im Unternehmen angepasst.
Gegebenenfalls ist in wenigen Einzelfällen der Widerruf der Zulassung geboten.
11. Wie vielen reglementierten Beauftragten wurden seit dem Jahr 2007 die
Zulassung entzogen, und wie viel Fracht haben diese Unternehmen
jeweils bis zum Entzug der Zulassung pro Jahr durchschnittlich per
Luftfracht befördert?
Eine statistische Erfassung über die Anzahl von Widerrufen einer Zulassung
erfolgt erst seit dem Jahr 2014. Es wurden im Jahr 2014 insgesamt fünf
Zulassungen von Betriebsstandorten als reglementierte Beauftragte widerrufen, im
Jahr 2015 bisher eine Zulassung.
Jahr Anzahl Mängel
2011 54 Keine Erfassung
2012 812 203
2013 1 644 739
2014 2 009 811
Drucksache 18/4610 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas Tonnageaufkommen ist für die Zulassung zum reglementierten
Beauftragten kein Kriterium, welches durch die Behörde zu prüfen ist. Eine statistische
Erfassung erfolgt daher nicht.
12. Wie viele Kontrollen hat das Luftfahrtbundesamt pro Jahr seit dem Jahr
2007 bei bekannten Versendern durchgeführt, wie viele Verstöße gegen
Verordnungen wurden dabei festgestellt, und welche Folgen hatten diese
Verstöße jeweils für die Unternehmen bzw. beteiligten Personen (bitte
jeweils nach Jahren und Fällen aufschlüsseln)?
Die Aufsicht über zugelassene bekannte Versender wurde im Jahr 2012
begonnen, da die ersten bekannten Versender erst Mitte des Jahres 2011 zugelassen
worden sind.
Die Übersicht bildet die Anzahl der durchgeführten Inspektionen sowie des
festgestellten Ergebnisses der Kontrolle am Tag der Inspektion ab. Im Fall von
festgestellten Mängeln werden diese, soweit möglich, umgehend vor Ort abgestellt
oder im Nachgang entsprechende Korrekturmaßnahmen gemeinsam mit dem
Unternehmen festgelegt, die das Unternehmen in einem von der Behörde
festgelegten Zeitraum umsetzen muss.
Dementsprechend werden die Kontrollverfahren im Unternehmen angepasst.
Gegebenenfalls ist in wenigen Einzelfällen der Widerruf der Zulassung geboten.
13. Wie vielen bekannten Versendern wurden seit dem Jahr 2007 die
Anerkennung entzogen, und wie viel Luftfracht haben diese Unternehmen jeweils
bis zum Entzug der Zulassung pro Jahr durchschnittlich aufgegeben?
Nach Einführung der behördlichen Zulassung im Jahr 2011 gab es keinen
Widerruf einer Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt aufgrund von
Qualitätsmängeln. In zwei Fällen musste aufgrund von Insolvenzverfahren die Zulassung
widerrufen werden. Erkenntnisse, wieviel Luftfracht von dort zuvor aufgegeben
wurde, liegen nicht vor.
14. Wie hoch ist der Anteil der Kontrollen (nach den Fragen 10 und 12), die
keine Beanstandung ergeben haben (bitte nach Jahren auflisten)?
Die Anzahl ergibt sich aus den Angaben zu den Fragen 10 und 12.
Jahr Anzahl der Kontrollen Mängel
2012 91 45
2013 267 180
2014 1 099 419
Jahr Aufsichten ohne Beanstandung
2011 Keine Erfassung
2012 655
2013 992
2014 1 878
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/461015. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in den letzten fünf
Jahren stattgefundenen Kontrollen von EU-Inspektoren bei den in der
Bundesrepublik Deutschland ansässigen reglementierten Beauftragten,
bekannten Versendern und geschäftlichen Versendern?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird über die
Ergebnisse der EU-Inspektionen informiert.
16. Wie wird im Rahmen der „sicheren Lieferkette“ sichergestellt, dass solche
Lieferungen bei ihrem Zwischentransport durch Subunternehmer auf dem
Landweg zum Flughafen den sicheren Status durchgängig behalten?
Die Sicherstellung erfolgt dadurch, dass die beauftragten Subunternehmer
entweder ihrerseits eine Zulassung als reglementierter Beauftragter besitzen oder
die Transporteurserklärung gemäß Anlage 6-E des Anhangs der Verordnung
(EU) Nr. 185/2010 gezeichnet haben.
a) Wie und durch wen werden solche Subunternehmen überprüft?
Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt im Rahmen von Stichprobenkontrollen die
behördliche Aufsicht wahr.
b) Wie viele Kontrollen von für den Transport beauftragten
Subunternehmen haben seit dem Jahr 2007 jährlich durch wen stattgefunden,
und bei wie vielen dieser Kontrollen wurden Sicherheitsmängel
festgestellt?
Eine statistische Erfassung erfolgt erst seit dem Jahr 2011.
17. Aus welchem Grund dürfen Sendungen von geschäftlichen Versendern
nicht als Fracht in Passagierflugzeugen transportiert werden?
Der geschäftliche Versender wird im Gegensatz zum bekannten Versender und
reglementierten Beauftragten nicht behördlich zugelassen und darf Fracht nur
auf Nurpost- oder Nurfrachtflugzeugen transportieren. Dies ist in Artikel 3
Nummer 28 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die
Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002
geregelt.
18. Welchen Optimierungsbedarf sieht die Bundesregierung beim System der
„sicheren Lieferkette“, also der Übertragung der Verantwortung für die
Sicherheit von Sendungen an Spediteure und Hersteller, und inwieweit
Jahr Anzahl Mit Mängeln behaftet
2011 – –
2012 2 –
2013 3 2
2014 6 5
Drucksache 18/4610 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeersetzt dieses System die Überprüfung von Luftfracht durch staatliche
Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabenerfüllung?
Aus Sicht der Bundesregierung stellt die „sichere Lieferkette“ ein gutes
Sicherheitssystem dar, das selbstverständlich einer ständigen Aktualisierung bedarf,
um den sich fortentwickenden Anforderungen im Bereich der Luftsicherheit
gerecht zu werden. Hieran wird ständig mit den anderen europäischen
Mitgliedstaaten gearbeitet. Eine 100-prozentige Sicherheit kann jedoch mit keinem
System erreicht werden. Die „sichere Lieferkette“ schließt zusätzliche
stichprobenartige Frachtkontrollen durch staatliche Sicherheitsbehörden nach dem
auch international anerkannten „Grundsatz der Unvorhersehbarkeit“ nicht aus.
19. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung nach den
Paketbombenfunden im Jahr 2010 ergriffen, um die Luftfrachtsicherheit zu
erhöhen?
Die Bundesregierung hat unmittelbar nach den Jemen-Vorfällen nicht nur
wichtige Sofortmaßnahmen ergriffen (u. a. Einflugverbot für Flugzeuge aus dem
Jemen, Fracht-Stopp für Fracht aus dem Jemen), sondern auch einen
interministeriellen Arbeitsstab Luftfrachtsicherheit eingerichtet. Dieser hat die
Konsequenzen geprüft, die sich aus den Jemen-Vorfällen für die Kontrollen von
Luftfracht im In- und Ausland ergeben, und seinen Bericht am 8. Dezember
2010 vorgelegt. Die Bundesregierung hat im Wesentlichen folgende
Maßnahmen ergriffen:
– Stichprobenkontrollen von Frachtsendungen durch die Bundespolizei an
deutschen Flughäfen;
– Vorbereitung der Entsendung bzw. Entsendung von
Luftsicherheitsverbindungsbeamten an bestimmte Risikoflughäfen in Staaten außerhalb der EU;
– behördliche Zulassung der bekannten Versender von Luftfracht durch das
LBA;
– Umsetzung des sogenannten „ACC3-Regimes“, welches die unabhängige
Validierung der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen und
Frachtkontrollen nach EU-Standards für Unternehmen, die aus Drittstaaten operieren,
zum Inhalt hat;
– Analyse der Daten von Sendungen, die aus einem Drittstaat nach
Deutschland verbracht werden, auch auf luftsicherheitsrelevante Gefahren durch die
Zollverwaltung seit dem 1. Januar 2011;
– weitere Optimierung bestehender Planungen und Personalansätze in allen
beteiligten Behörden.
20. Welche Elemente des EU-Aktionsplans vom 2. Dezember 2010 sind mit
welchen Konsequenzen für die Luftsicherheit in der Bundesrepublik
Deutschland erfolgreich umgesetzt worden, und welche nicht (bitte
auflisten)?
Der EU-Aktionsplan hat zu neuen Vorschriften und Verfahren auf EU-Ebene
geführt, die zu einem großen Teil auch einer nationalen Umsetzung bedürfen.
Der Aktionsplan sieht Maßnahmen zur Verstärkung und Harmonisierung der
EU-Vorschriften vor. Die hierunter vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf
Drittstaaten im Rahmen des sogenannten ACC3-Regimes, die Umsetzung und
Verbesserung des Systems der bekannten Versender und reglementierten
Beauftragten, der Kontrollmethoden und -technik, der Schulung und der Inspektionen
wurden umgesetzt. Soweit der Aktionsplan die EU-weite Koordination und den
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4610Informationsaustausch vorsieht, wurde eine Risikoeinschätzung von relevanten
Drittstaatenflughäfen vorgenommen, mit der Konsequenz, dass Fracht aus
Staaten, deren Risiko im Rahmen dieser Methode als besonders hoch eingeschätzt
wird, vor Einfuhr in die EU besonders streng kontrolliert werden muss. Im
Übrigen wurde der Austausch mit der Industrie intensiviert. Im Unionszollkodex
wurden Regelungen zur Ermöglichung der Sicherheitsrisikoanalyse bereits vor
Beladung im Drittstaat aufgenommen. An dem geplanten EU-
Notfallreaktionssystem wird derzeit noch gearbeitet. Im Hinblick auf die zur Verbesserung der
weltweiten Standards ausgerichteten Maßnahmen sind sowohl auf der
Regelungsebene als auch auf der Ebene des Ausbaus von Kapazitäten die
angekündigten Aktivitäten entfaltet worden, wobei es sich hier um laufende, andauernde
Aktivitäten handelt. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus
sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ist ein gemeinsames
Vorgehen auf EU-Ebene erforderlich. Für die Luftsicherheit in Deutschland hat
dies positive Auswirkungen, da eine europaweit und teilweise weltweit
harmonisierte Vorgehensweise sich positiv auf das Sicherheitsniveau insgesamt
auswirkt.
21. Wie viele Stellen für Luftfrachtsicherheitsverbindungsbeamte der
Bundespolizei wurden nach dem Fund der Sprengsätze aus dem Jemen im Jahr
2010 für den Einsatz auf ausländischen Risikoflughäfen eingerichtet bzw.
vorgesehen?
Für Luftfrachtsicherheitsverbindungsbeamte wurden keine gesonderten Stellen
eingerichtet. Mit dem Haushalt für das Jahr 2012 wurden der Bundespolizei
(Kapitel 06 25) insgesamt 396 Planstellen zweckgebunden für die
Luftfrachtsicherheit (Luftsicherheitsverbindungsbeamte, Transferfrachtkontrollen
einschließlich Nachwuchssicherung) zur Verfügung gestellt, 89 Planstellen sind
davon qualifiziert gesperrt.
Um die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei im Bereich Luftfracht auch
mittelfristig zu sichern, hat die Bundespolizei im Jahr 2011 – unverzüglich nach
Zuweisung der neuen Aufgaben in diesem Bereich – mit der Planung von
Einstellungen von Laufbahnbewerbern für den mittleren und gehobenen
Polizeivollzugsdienst begonnen. Im Jahr 2012 wurden entsprechend mehr
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber eingestellt. Deren Ausbildung dauert drei
Jahre.
22. Wie viele Bundespolizisten sind davon heute tatsächlich in welchem Land
im Einsatz?
Der erste Luftsicherheitsverbindungsbeamte konnte am 2. April 2013 seine
Tätigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufnehmen. Entsendungen in
weitere Drittstaaten wurden sondiert, konnten bislang aber noch nicht realisiert
werden.
23. Wie stellt sich die Personalentwicklung im Bereich der Luftsicherheit
beim Zoll, bei der Bundespolizei, beim Luftfahrt-Bundesamt und bei
anderen beteiligten Behörden und Ministerien seit Ende 2010 dar (bitte im
zeitlichen Verlauf nach neu geschaffenen Stellen, entsperrten Stellen und
unbesetzten Stellen aufschlüsseln)?
Für die Zollverwaltung stellt die Überwachung der Luftsicherheit neben einer
Vielzahl weiterer Aufgaben eine Teilaufgabe im Rahmen der „Kontrolle von
Reisenden- und Warenbewegungen“ an den Flughäfen dar. Eine Ermittlung des
Drucksache 18/4610 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeArbeitsaufwandes für diese Teilaufgabe in der Zollverwaltung ist jedoch nicht
möglich, da die betreffenden konkreten Einzelaufwände nicht erfasst und
nachgewiesen werden. Neben den Kontrolleinheiten der Sachgebiete C der
Hauptzollämter nimmt seit dem 1. Januar 2011 auch die Zentrale Risikoanalyse beim
Zollkriminalamt wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung
der Luftsicherheit wahr. Im Einzelplan 08 wurden mit dem Haushalt für das Jahr
2011 insgesamt 450 Planstellen für Zwecke der Luftfrachtsicherheit gesperrt
ausgebracht. Hiervon sind mit Einwilligung des Haushaltsausschusses 177
Planstellen zur Bundespolizei und 70 Planstellen zum Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. zum Luftfahrt-Bundesamt umgesetzt
worden. Die übrigen 203 Planstellen sind mit Ablauf des Haushaltsjahres für das
Jahr 2011 weggefallen. Durch teilweise Ausnahme der Zollverwaltung von der
haushaltsgesetzlichen Stelleneinsparung der Jahre 2011 und 2012 konnten
personelle Ressourcen im Umfang von insgesamt 140 Planstellen zur Verbesserung
der Luftfrachtkontrolle gewonnen werden, die für die Risikoanalyse und die
Kontrollen eingesetzt wurden.
Für den Bereich der Bundespolizei stellt sich die Situation wir folgt dar: Nach
den im Haushalt für das Jahr 2012 für den Bereich „Luftfrachtsicherheit“ (siehe
Antwort zu Frage 21) zur Verfügung gestellten Planstellen hat die Bundespolizei
mit dem Haushalt für das Jahr 2015 durch den Haushaltsgesetzgeber 140
Planstellen für die Aufgabenwahrnehmung an Flughäfen im Kapitel 06 25
(Bundespolizei) neu erhalten. Eine detaillierte Aufteilung der bundespolizeilichen
Aufgabenwahrnehmung nach Luftsicherheit, grenzpolizeilicher
Aufgabenwahrnehmung etc. ist nicht möglich, da eine organisatorische Trennung dieser Aufgaben
an den Flughafendienststellen nicht erfolgt.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Haushalt
für das Jahr 2012 für den Bereich Luftsicherheit vier zusätzliche Planstellen
bekommen, von denen derzeit eine nicht besetzt ist. Im Luftfahrt-Bundesamt
wurde eine Abteilung „Luftsicherheit“ mit insgesamt sechs Referaten neu
eingerichtet.
Auf Basis des „Gemeinsamen Fach- und Personalbedarfskonzepts der
Bundesregierung zur Verbesserung der Luftfrachtsicherheit“ vom 4. Juli 2011 wurden
im Haushalt für das Jahr 2012 im Bereich „Luftfrachtsicherheit“ des Luftfahrt-
Bundesamtes 374 Planstellen und Stellen ausgebracht, von denen 316,5 mit
Überhangpersonal des Bundes zu besetzen waren. Auf Empfehlung des
Bundesrechnungshofes wurden 200 der 374 Planstellen und Stellen qualifiziert
gesperrt. In der Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am
27. Juni 2012 wurden 125 Planstellen und Stellen entsperrt, so dass gegenwärtig
noch 75 Planstellen und Stellen qualifiziert gesperrt sind.
Im Haushaltsvollzug des Jahres 2012 wurden dem Luftfahrt-Bundesamt für den
Bereich „technische und betriebliche Flugsicherheit“ gemäß § 15 des
Haushaltsgesetzes 2012 zudem 116,5 Planstellen und Stellen zur Besetzung mit
Überhangpersonal zur Verfügung gestellt. Im Haushalt für das Jahr 2013 wurden für
diesen Bereich im Luftfahrt-Bundesamt weitere 133 Planstellen und Stellen
ausgebracht. Diese Planstellen und Stellen dürfen frei (nicht nur mit
Überhangpersonal) besetzt werden, soweit innerhalb des Einzelplanes eine gleichwertige
Einsparung erfolgt. Bisher konnten davon durch Kompensation im Einzelplan
insgesamt 59,5 Planstellen und Stellen entsperrt und frei besetzt werden.
Für das Luftfahrt-Bundesamt stellt sich die Personalsituation wie folgt dar:
Der seit Ende des Jahres 2010 bis dato erreichte Personalaufwuchs spiegelt die
sich zuletzt immer mehr verfestigenden Schwierigkeiten bei der Anwerbung
von Überhangpersonal wieder.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/461024. Wie hoch ist derzeit der Personalfehlstand im Bereich der Frachtkontrolle
(bitte nach Flughäfen aufschlüsseln)?
Eine Aufschlüsselung nach Flughäfen ist nicht möglich.
25. Wie wurde die Luftfrachtkontrolle an deutschen Flughäfen technisch und
methodisch seit Oktober 2010 verstärkt (z. B. neue Technologien bzw.
Geräte, Sprengstoffspürhunde etc., bitte quantifizieren und nach den
Einsatzorten auflisten)?
Das methodische Vorgehen der Bundespolizei bei den Transferfrachtkontrollen
verfolgt neben dem Sicherheitsgewinn auch das Ziel, die
Frachtkontrollmaßnahmen in die Frachtprozesse zu integrieren.
Für die drei Flughäfen Frankfurt/Main, Köln/Bonn und Leipzig-Halle wurden
insgesamt 15 Sprengstoffspürhunde (einschließlich Personal, Ausbildung,
Fahrzeuge, Zwinger etc.), drei Sprengstoffspurendetektoren (ETD), drei
Sprengstoffdetektionsgeräte (EDS) sowie Ausstattungen für
Luftsicherheitsverbindungsbeamte beschafft. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 26
verwiesen.
Bei den Luftfrachtkontrollen der reglementierten Beauftragten wurden die
folgenden Kontrollmethoden und -techniken eingesetzt:
Zeitpunkt besetzbare Stellen besetzte Stellen
Ende 2010 35,5 34 zzgl. 34 Beschäftigte aus anderen Behörden des
Geschäftsbereich abgeordnet bzw. befristet Beschäftigte
Anfang 2012 s.o. 97
Anfang 2013 s.o. 162
Anfang 2014 s.o. 155
Anfang 2015 237,5 168
30. März 2015 237,5 173
Standorte Röntgengeräte und
Sprengstoffspurendetektoren für Luftfracht
Sprengstoffspürhunde-Teams
Berlin 14 –
Bremen 4 –
Dresden 3 –
Düsseldorf 11 7
Frankfurt am Main 141 10
Frankfurt-Hahn 5 –
Hamburg 16 4
Hannover 17 –
Köln/Bonn 55 8
Leipzig 12 –
München 28 6
Stuttgart 31 –
Drucksache 18/4610 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEs ist darauf hinzuweisen, dass die Kontrolltechnik nicht nur direkt an den
Flughäfen genutzt wird, sondern durch Unternehmen (reglementierte Beauftragte),
welche deutschlandweit entsprechend zugelassen sind.
26. Wie hoch sind die seit Ende 2010 entstandenen Mehrkosten für schärfere
Kontrollen und bessere Technik (bitte pro Jahr aufschlüsseln), und zu
welchem Ergebnis ist die Anfang 2011 bekannt gemachte Prüfung der
Einführung einer staatlichen Frachtsicherheitsgebühr (
www.welt.de vom 20.
Februar 2011 „De Maizière prüft Sicherheitsabgabe auf Luftfracht“) durch
das Bundesministerium des Innern gekommen?
Der Bundespolizei sind im Wesentlichen Mehrkosten für
Transferfrachtkontrollen durch die Beschaffung von Luftfrachtkontrollausrüstung entstanden. Im Jahr
2012 wurde für die Beschaffung von Luftfrachtkontrolltechnik einen Betrag von
rund 950 000 Euro verausgabt.
Das Bundesministerium des Innern hat im Jahr 2011 die Frage einer
Luftfrachtsicherheitsgebühr entsprechend einem Auftrag des Haushaltsausschusses
geprüft. Im Ergebnis erschien die Zulässigkeit einer Luftfrachtsicherheitsgebühr
rechtlich und auch wirtschaftspolitisch (Wettbewerbsnachteile) problematisch.
Zur Frage, ob und inwieweit das Thema im Rahmen einer künftigen Änderung
der Luftsicherheitsgebühren-Verordnung eine Neubewertung erfahren wird, ist
derzeit noch keine Aussage möglich.
Zu den Mehrkosten für schärfere Kontrollen und bessere Technik in der
Luftfrachtkontrolle der reglementierten Beauftragten liegen keine Erkenntnisse vor.
27. Wo sieht die Bundesregierung im Bereich der Luftfrachtsicherheit
derzeitig Verbesserungspotenzial, und welche Maßnahmen plant sie oder hat sie
eingeleitet, um die Sicherheit im Luftfrachtverkehr zu erhöhen?
Nachdem innerhalb der EU die sichere Lieferkette umgesetzt wurde und für
Fracht aus Drittstaaten das ACC3-Regime implementiert wurde, werden in einem
weiteren Schritt in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden weitere
Verbesserungen der elektronischen Risikoanalyse für Luftfracht aus Drittstaaten erarbeitet.
Diese Arbeiten finden sowohl auf nationaler, als auch auf EU und internationaler
Ebene statt. Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage 18.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]