[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4750
18. Wahlperiode 23.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4508 –
Völker- und Menschenrechtsverletzungen in der Westsahara
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die auf UN-Ebene (UN – Vereinte Nationen) anerkannte Unabhängigkeit der
Westsahara bleibt auch Anfang des Jahres 2015 weiter aus. Die UN-
Resolution 690 zur Abhaltung eines Referendums über die völkerrechtliche Zukunft
der Westsahara ist nach wie vor nicht umgesetzt worden. Die UNO-Mission
MINURSO zur Vorbereitung und Durchführung der Volksabstimmung ist seit
dem Jahr 1991 ergebnislos geblieben. Im Gebiet der Westsahara finden
weiterhin laufend Völker- und Menschenrechtsverletzungen statt. Unter
Berücksichtigung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2013 (Bundestagsdrucksache
17/13602), ergeben sich weitere Fragen, insbesondere zum verminten
Mauerstreifen, zu den mehrfach erhobenen Kinderfolter-Vorwürfen und den
Aktivitäten deutscher Unternehmen in der Region.
Zwischen dem marokkanisch besetzten und dem von der POLISARIO
beherrschten Teil hat das Königreich Marokko in den Jahren 1980 bis 1987 eine
2 700 km lange Mauer im Sand (
www.un.org vom 10. Oktober 2014) errichtet,
zu deren Verstärkung circa sieben Millionen Landminen verlegt wurden.
Jährlich sterben tausende Menschen durch explodierende Minen oder werden
schwer verletzt. Damit verstößt das Königreich gegen die UN-Resolution
2625, der zufolge „das Hoheitsgebiet eines Staates […] nicht zum Gegenstand
der Aneignung durch einen andren Staat als Ergebnis der Androhung oder
Anwendung von Gewalt gemacht werden [darf]“. An der Grenze zwischen der
Westsahara und Mauretanien werden mehrere Millionen Minen vermutet.
Nach Informationen des Auswärtigen Amts unterstützt die Bundesregierung
die Nichtregierungsorganisation „Norwegian People’s Aid“ (NPA) bei der
Minen- und Kampfmittelräumung auf mauretanischer Seite.
Ferner haben in den vergangenen Jahren Menschenrechtsorganisationen immer
wieder auf die Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention durch Marokko
hingewiesen, die es im Jahr 1993 unterzeichnet hat. Über mehrere Vorwürfe der
Folter an Minderjährigen im von Marokko besetzten Gebiet hat bislang keine
unabhängige Untersuchung stattgefunden, wie es unter anderem Amnesty
International gefordert hatte (
www.spsrasd.info/fr/content/six-sahraouis-
dontun-enfant-tortur%C3%A9s-amnesty-international-appelle-%C3%A0-
uneenqu%C 3%AAte-ind%C3%A9pendan).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. April 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4750 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNach Informationen der spanischen Tageszeitung „El País“ soll der
saharauische Aktivist Hassanna Aalia in Kürze aus Spanien abgeschoben werden
(
www.politica.elpais.com/politica/2015/01/20/actualidad/1421768023_
687243.html). Nach seiner Heimkehr in die Westsahara droht ihm lebenslange
Haft in einem marokkanischen Gefängnis, weil er im Jahr 2011 an einer
friedlichen Demonstration gegen die völkerrechtswidrige marokkanische
Besatzung der Westsahara teilgenommen hatte.
Fast zeitgleich zum Beschluss der spanischen Behörden, Hassanna Aalia
abzuschieben, besuchte der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter
Steinmeier, gemeinsam mit einer Wirtschaftsdelegation und einigen
Bundestagsabgeordneten die Länder des Maghreb, darunter auch Marokko. Seit über
einem Jahr nehmen wieder Militärbeobachter der Bundeswehr an der bisher
nach Auffassung der Fragesteller ergebnislosen UN-Mission MINURSO teil.
Das Wüstengebiet der Westsahara ist sehr phosphatreich und eignet sich
überdurchschnittlich gut für die Erzeugung von Solar- und Windenergie. Aus
diesem Grund ist es für die marokkanische Wirtschaft – aber auch für
Unternehmen aus anderen Staaten – von großem Interesse. Die Aneignung von Profit
durch marokkanische und internationale Unternehmen, der aus
wirtschaftlichen Aktivitäten auf dem Gebiet der Westsahara gewonnen wird, ist
völkerrechtlich höchst umstritten.
1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verlegung von
Landminen entlang der 2 700 km langen Mauer im Sand, die das durch Marokko
völkerrechtlich besetzte Gebiet von dem von der POLISARIO befreiten
Gebiet trennt, in der Westsahara?
Vor Inkrafttreten des von den Vereinten Nationen überwachten
Waffenstillstandes im Jahr 1991 wurden entlang der Mauer in großem Ausmaß Landminen
verlegt. Die fünf Kilometer breite Pufferzone der Mauer ist in weiten Teilen stark
durch Minen belastet.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Landminen, die an der Mauer sowie an der Grenze zwischen der Westsahara und
Mauretanien angebracht sind?
Aktuelle Schätzungen des Landmine Monitors, der vom NGO-Verbund
International Campaign to Ban Landmines (ICBL) herausgegeben und unter anderem
durch die Bundesregierung finanziell gefördert wird, gehen davon aus, dass ca.
292 Quadratkilometer mit Landminen kontaminiert sind (
www.the-monitor.org/
custom/index.php/region_profiles/print_theme/3998).
Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft sowie die
Art der Minen, die an der Mauer innerhalb der Westsahara sowie an der
Grenze zwischen der Westsahara und Mauretanien liegen?
Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen beruhen auf Angaben aus
dem Landmine Monitor. Gemäß dieser Publikation ergibt sich die folgende
Auflistung von Minentypen, die geräumt und vernichtet wurden, sowie
identifizierbar und einem Herkunftsland eindeutig zuordenbar waren:
M-35 (Belgien); Type 58 (China); VS-50 (Italien); SB-33 (Italien); M966
(Portugal); M 969 (Portugal); MAI75 (Rumänien); MI AP DV 59 (Frankreich);
PMD-6 (UdSSR); PMD-6M (UdSSR); PMN (UdSSR); POMZ-2M (UdSSR);
PRB M404 (Belgien); PROM-1 (Jugoslawien) (
www.the-monitor.org/index.php/
cp/display/region_profiles/theme/3997).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/47504. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Minen, nichtexplodierte
Geschosse und Munitionen auf dem Gebiet der Westsahara über die
genannten Mauer- bzw. Grenzgebiete hinaus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich Minen- und
Kampfmittelrückstände sowohl in der Westsahara, als auch auf dem Staatsgebiet Marokkos.
Insbesondere an der Grenze zu Mauretanien sind Minen- und
Kampfmittelrückstände vorzufinden. Der Landmine Monitor gibt hierzu an, dass geschätzte
155 Quadratkilometer außerhalb des „Mauer- bzw. Grenzgebietes“ betroffen sind
(
www.the-monitor.org/custom/index.php/region_profiles/print_theme/3998).
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Opfer, die seit
dem Jahr 1987 auf dem gesamten Gebiet der Westsahara durch Minen
getötet oder schwer verletzt worden sind (bitte nach Regionen unterteilt
aufführen)?
Die genaue Zahl von Minenopfern ist unbekannt, da die Angaben zu Opferzahlen
variieren und sich teilweise sehr stark widersprechen, abhängig von der
jeweiligen Quelle. Schätzungen des Landmine Monitor gehen von 2 500 Opfern von
Minen- und Kampfmittelrückständen seit dem Jahr 1975 aus. Zahlen über
Verletzte oder eine regionale Unterteilung liegen nicht vor (
www.the-monitor.org/
custom/index.php/region_profiles/print_theme/3998).
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Projekte humanitärer
Minen- und Kampfmittelräumung auf dem Gebiet der Westsahara?
Im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens sind nach
Kenntnis der Bundesregierung sowohl der United Nations Mine Action Service
(UNMAS) sowie Norwegian Peopleʼs Aid (NPA) aktiv als auch – für den
Bereich der Opferfürsorge und Rehabilitation – das Internationale Komitee des
Roten Kreuzes (IKRK).
7. Inwieweit beteiligt sich die Bundesregierung an humanitärer Minen- und
Kampfmittelräumung auf dem Gebiet der Westsahara?
Die Bundesregierung fördert in diesem Jahr ein Programm des Special Mine
Appeals des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) mit 800 000 Euro.
Das geförderte Programm unterstützt die Minenopferfürsorge, insbesondere im
Hinblick auf die Rehabilitation von Minenopfern. Darüber hinaus ist eine
Förderung im Bereich des Minen- und Kampfmittelräumens über den United
Nations Mine Action Service (UNMAS) geplant, die in der zweiten Jahreshälfte
anlaufen und eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2017 haben wird.
8. Inwieweit spielt die Minenproblematik eine Rolle in den bilateralen
Gesprächen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich
Marokko sowie zwischen der EU und Marokko?
Die Westsaharafrage ist regelmäßiges Thema politischer Gespräche zwischen
Deutschland und Marokko. Dabei spielt auch die Minen-Thematik eine Rolle.
Die Existenz der Landminen wird im Rahmen der Vereinten Nationen bzw. von
MINURSO regelmäßig thematisiert. In diesem Sinne hat die EU bisher von
eigenen politische Initiativen abgesehen und unterstützt die Bemühungen der
Vereinten Nationen bzw. von MINURSO in dieser Frage.
Drucksache 18/4750 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Rolle spielt die Europäische Union für das Mittelmeer bei der
humanitären Minenräumung auf dem Gebiet der Westsahara?
Welche Rolle sollte sie aus Sicht der Bundesregierung spielen?
Kernaufgabe der Union für den Mittelmeerraum (UfM) ist die Förderung der
wirtschaftlichen Integration und demokratischer Reformen. Es werden
schwerpunktmäßig Maßnahmen und Projekte in den sechs in der Gründungserklärung
festgelegten prioritären Projektbereichen (Wasser und Umwelt, Infrastruktur,
Energie, Soziales, Bildung und Forschung, Unternehmensförderung)
durchgeführt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die UfM bisher keine Projekte oder
Initiativen auf dem Gebiet der Humanitären Minenräumung in der Westsahara
unterstützt.
Die UfM hat sich als einzigartiges Regionalforum politischer Diskussion
bewährt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es wichtig, dass die Mitglieder
trotz teilweise sehr unterschiedlicher politischer Positionen (u. a. zur
Westsahara) ihre regionale Zusammenarbeit in den genannten Kernbereichen
intensivieren. Politische Initiativen und Projektmaßnahmen sollten sich auch
weiterhin im Rahmen der sechs in der Pariser Gipfelerklärung als prioritär festgelegten
Bereiche bewegen.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Staaten, die beim
Transport von Materialien zum Bau der 2 700 km langen Mauer im Sand in der
Westsahara beteiligt waren?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
11. Welche Kenntnisse hat die die Bundesregierung über die Herkunft der
Maschinen, die das Königreich Marokko beim Bau dieser Mauer
eingesetzt hat?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch deutsche oder andere
europäische Unternehmen daran beteiligt waren?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Errichtung der Mauer im Sand
unter dem Gesichtspunkt völkerrechtlicher Standards?
Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist ungeklärt. Deutschland
unterstützt unverändert alle Bemühungen der Vereinten Nationen auf der Basis der
einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates (zuletzt die Resolutionen 1979
(2011) und 2044 (2012)), zu einer friedlichen und einvernehmlichen Lösung des
Konfliktes zu gelangen. Konstruktionen in diesem Gebiet können von der
Bundesregierung daher nicht bewertet werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/475013. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von Amnesty
International erhobenen Forderung nach Einsetzung einer unabhängigen
Untersuchung über die Foltervorwürfe vom 17. Mai 2013, als sechs
Häftlinge, darunter der minderjährige Hussein Abbah (17) in marokkanischer
Polizeihaft gefoltert worden sein sollen (
www.spsrasd.info/fr/content/
sixsahraouis-dont-un-enfant-tortur%C3%A9s-amnesty-
internationalappelle-%C3%A0-une-enqu%C3%AAte-ind%C3%A9pendan)?
In dem genannten Fall aus dem Jahr 2013 hatten Anwälte der Angeklagten und
die Marokkanische Menschenrechtsagentur (AMDH) ein medizinisches
Gutachten zur Untersuchung der Folter- bzw. Misshandlungsvorwürfe während der
Inhaftierung gefordert. Hierzu kam es nicht, da das Gericht die Forderung
ablehnte und das Innenministerium die Foltervorwürfe in Abrede stellte.
Der marokkanische Justizminister hat daraufhin im Mai 2014 angekündigt, dass
in allen Fällen, in denen Inhaftierte Folter- und Misshandlungsvorwürfe
erheben, eine staatliche Untersuchung (gerichtsmedizinisches Gutachten) erfolgen
soll. Das Justizministerium hat marokkanische Menschenrechtsorganisationen
aufgerufen, geeignete Rechtsmediziner vorzuschlagen. Die Medien haben über
Fälle berichtet, in denen bereits einschlägige Untersuchungen durchgeführt
wurden. Die Bundesregierung begrüßt diese Entwicklung.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behandlung der
zwei Minderjährigen, die im Zuge einer Demonstration vom 29.
Dezember 2012 in Marrakesch verhaftet und gemäß Amnesty International zu
zwei Monaten Haft verurteilt worden sind (
www.amnesty.org/fr/library/
asset/MDE29/004/2014/fr/ef5d6c2c-982e-4056-b8ee-0ad82e7dddd7/
mde290042014en. pdf)?
Die Demonstration vom 29. Dezember 2012 ist der Bundesregierung bekannt.
Die im Zuge der Demonstration festgenommenen Personen haben
unterschiedlich lange Haftstrafen verbüßt.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den von „Sahara Press
Service“ gemeldeten Fall der drei minderjährigen Söhne des Sahrauis
Mʼbarek Daoudi, die am 12. August 2013 im Klimime ohne rechtliche
Grundlage verhaftet und vor der Familie geschlagen worden sind (www.
spsrasd.info/fr/content/arrestation-de-trois-jeunes-sahraouis-dans-le-
suddu-maroc)?
Über die Umstände der Festnahmen liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
16. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verurteilung Marokkos
wegen Verletzung der Artikel 19, 37, 40 des Übereinkommens über die
Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989 durch ein UN-Organ stattgefunden,
und wenn nicht, inwieweit hat die Bundesregierung eine Verurteilung
gefordert?
Zuständig für die Überwachung der Umsetzung des VN-Übereinkommens über
die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) durch die Vertragsstaaten ist
der aus unabhängigen Experten zusammengesetzte Fachausschuss der
Kinderrechtskonvention. Für VN-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, gibt
es keine Möglichkeit, an den Fachausschuss Forderungen zu formulieren.
Marokko wurde im Jahr 2014 vor dem Fachausschuss geprüft und erhielt in den
Abschließenden Bemerkungen („Concluding Observations“) u. a. auch Emp-
Drucksache 18/4750 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefehlungen, die sich auf die Umsetzung der Artikel 19, 37 und 40 der
Kinderrechtskonvention beziehen.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die von spanischen Behörden
angekündigte Abschiebung des saharauischen Aktivisten Hassanna Aalia vor dem
Hintergrund der Menschenrechtslage auf dem Gebiet der Westsahara?
Die Entscheidung über die Gewährung von Asyl liegt in der EU in der
Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten. Darüber hinaus geht die
Bundesregierung davon aus, dass Spanien das Verbot der Abschiebung eines Flüchtlings in
ein Land, in dem ihm ein empfindlicher Schaden droht, beachtet (Prinzip des
„non-refoulement“ nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem
Jahr 1951 und Artikel 3 der UN-Antifolterkonvention sowie gleichgerichteter
Grundsätze der EMRK (insbesondere Artikel 2, Recht auf Leben, und Artikel 3,
Verbot von Folter).
18. Inwieweit hat die Bundesregierung ihren Einfluss auf EU-Ebene und in
bilateralen Gesprächen mit der spanischen Regierung geltend gemacht,
um die Abschiebung Hassanna Aalias zu verhindern?
Die Abschiebung von Hassan Aalia war nicht Gegenstand bilateraler Gespräche
zwischen der Bundesregierung und der spanischen Regierung und wurde auch
auf EU-Ebene nicht erörtert.
19. Welche Ergebnisse hatte die Reise des Bundesministers des
Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in der Woche vom 19. Januar 2015 in
Marokko?
Die Reise hat den beiderseitigen Willen bestätigt, die bilateralen Beziehungen
auf Grundlage der „Erklärung von Rabat“ vom September 2013 umfassend
auszubauen. Hierzu gehören neben dem politischen Dialog u. a. auch die Bereiche
erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Landwirtschaft sowie die
Zusammenarbeit in den Bereichen Hochschulen, Kultur- und Jugendförderung und
interkultureller Dialog. Gemeinsames Ziel ist es, den politischen Dialog, die
wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen sowie die persönlichen Kontakte
zwischen den Menschen beider Länder zu vertiefen und die Marktwirtschaft, die
Bekämpfung von Armut und Analphabetentum sowie nachhaltige Entwicklung
zu fördern. Die Stärkung von demokratischen Strukturen, Rechtsstaatlichkeit,
Menschenrechtsschutz und verantwortungsbewusstes staatliches Handeln sollen
nach dem Willen beider Regierungen durch konkrete Projekte unterstützt
werden.
20. Welche deutschen Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter
haben den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier,
auf dieser Reise begleitet?
Bei seinem Besuch in Marokko am 22./23. Januar 2015 haben Vertreter
folgender deutscher Unternehmen den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-
Walter Steinmeier, begleitet:
ITS International Training & Support GmbH
Fritz Dräxlmeier GmbH
Siemens AG
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4750Kirsch Pharma GmbH
TUI AG
Schott AG
Rohde & Schwarz Vertriebs GmbH
Giesecke & Devrient GmbH
SMA Solar Technology AG
ProTarget
DDS Consult GmbH
Robert Bosch GmbH
Lahmeyer International.
21. Welche wirtschaftlichen Kooperationsvereinbarungen wurden zwischen
Deutschland und Marokko getroffen?
Beim Besuch des Bundesministers des Auswärtigen wurden keine
wirtschaftlichen Kooperationsvereinbarungen getroffen.
22. Inwieweit waren Menschenrechte und Minenräumung auf dem Gebiet der
Westsahara Teil der Gespräche mit der marokkanischen Regierung?
Die Westsaharafrage einschließlich der Minen-Thematik ist regelmäßig Thema
politischer Gespräche zwischen Deutschland und Marokko. Deutschland
unterstützt unverändert alle Bemühungen der Vereinten Nationen auf der Basis der
einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates (zuletzt die Resolutionen 1979
(2011) und 2044 (2012)), zu einer friedlichen und einvernehmlichen Lösung des
Konfliktes zu gelangen.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die ökonomische Erschließung,
Nutzung und Profitabschöpfung deutscher und anderer internationaler
Unternehmen auf völkerrechtlich besetztem saharauischen Territorium unter
dem Gesichtspunkt des ungeklärten Völkerrechtsstatus der Westsahara?
Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist ungeklärt. Verträge, die die
Westsahara und die Rechte ihrer Einwohner berühren, dürfen den völkerrechtlichen
Status der Westsahara nicht präjudizieren. Die Bundesregierung weist in ihren
Kontakten mit der Wirtschaft auf diesen Sachverhalt hin.
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen
Aktivitäten deutscher Firmen in der völkerrechtswidrig besetzten
Westsahara?
Der Bundesregierung liegen über eine Presseverlautbarung der Firma Siemens
zum Windkraftwerk in Foum El Oued hinaus keine Informationen vor. Auf die
Antwort zu den Fragen 23 und 27 wird verwiesen.
Drucksache 18/4750 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen
Aktivitäten marokkanischer Firmen mit deutschen Beteiligungen im
Gebiet der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
26. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung über die Aktivitäten
internationaler Firmen mit deutschen Beteiligungen im Gebiet der
völkerrechtswidrig besetzten Westsahara?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
27. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihren
menschenrechtspolitischen Leitlinien, ihrem Einsatz fürs Völkerrecht und
der Tatsache, dass das deutsche Unternehmen Siemens AG auf dem
Gebiet der Westsahara in Partnerschaft mit der marokkanischen Industrie-
und Finanzgruppe Nareva Holding ein Windpark-Projekt in Foun El
Qued, nahe El Ayoun, betreibt (
www.gtai.de vom 4. März 2013 „Marokko
treibt Windkraft voran“)?
28. Resultiert aus Sicht der Bundesregierung aus Vertragsabschlüssen
zwischen deutschen und marokkanischen Unternehmen eine De-facto-
Anerkennung Marokkos als Gebietssouverän über den von ihm
völkerrechtswidrig besetzten Teil der Westsahara?
Die Fragen 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Die allgemeine
privatwirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen ist nichtstaatlicher Natur und hat keinen
Einfluss auf die Position der Bundesregierung zum Status der Westsahara.
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der
Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen Marokko und
der EU, und welche Rolle spielt die Situation im Gebiet der Westsahara
dabei?
Der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission haben
bisher vier Verhandlungsrunden mit Marokko über den Abschluss eines
Freihandelsabkommens (DCFTA) geführt. Die gegenwärtige, fünfte
Verhandlungsrunde ist zurzeit ausgesetzt, um die Ergebnisse einer marokkanischen
Zwischenbewertung abzuwarten. Die Verhandlungen sollen noch vor der Sommerpause
weiter fortgesetzt werden.
30. Inwieweit würde nach Kenntnis der Bundesregierung das Inkrafttreten der
Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der
Europäischen Union und den Vereinigten Staaten (TTIP), des
europäischkanadischen Freihandelsabkommens (CETA) und des transatlantischen
Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) die
Handelsbeziehungen zwischen Marokko und den EU-Staaten verändern?
Eine vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung beim Ifo-Institut in Auftrag gegebene Studie stellt fest, dass allenfalls
geringe negative Effekte auf einzelne Entwicklungsländer durch TTIP zu erwarten
wären. Durch die Abkommen könnten demnach Entwicklungs- und
Schwellenländer teilweise ihre Exportchancen durch eine gesteigerte Nachfrage aus der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4750EU und den USA oder Kanada verbessern, teilweise könnte es aber auch zu
Handelsumlenkungen durch Präferenzerosion kommen. In Bezug auf Marokko hebt
die oben genannte Studie hervor, dass Marokko stark in die
Wertschöpfungsketten europäischer Automobilhersteller eingebunden ist. Marokko könnte gemäß
der Studie zudem von TTIP profitieren, insbesondere wenn das Abkommen
(bedingt durch regulatorische Konvergenz) die Handelskosten für marokkanische
Exporteure senkt. Positive Effekte sind gemäß der Studie auch für den
Dienstleistungssektor zu erwarten, wohingegen die Textilbranche verlieren könnte.
Das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA (Trade in Services
Agreement) wird derzeit zwischen 24 WTO-Mitgliedstaaten (EU, Australien, Chile,
Costa Rica, Hong Kong, Israel, Island, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea,
Mexiko, Norwegen, Neuseeland, Pakistan, Panama, Paraguay, Uruguay, Peru,
Schweiz, Taiwan, Türkei, Liechtenstein, USA) verhandelt. Weitere interessierte
Teilnehmer – und somit auch Marokko – haben die Möglichkeit, den TiSA-
Verhandlungen beizutreten. Ziel von TiSA ist neben einer Verbesserung des
Marktzugangs im Dienstleistungssektor vor allem auch, Impulse für die stockende
Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WTO) zu setzen und das
plurilaterale Abkommen später möglichst in der WTO zu multilateralisieren. Dies
bedeutet, dass die Ergebnisse von TiSA später allen anderen WTO-Staaten zugute
kommen sollen, auch ohne dass diese dafür eigene Marktöffnungen vornehmen
müssen. Dies würde auch für Marokko gelten, sofern es TiSA nicht schon vorher
beitritt.
31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Produkte aus
den völkerrechtswidrig besetzten Gebieten der Westsahara auf den
europäischen Markt gelangen (z. B. Tomaten), ohne dass sie als solche
erkennbar sind, sondern vom marokkanischen Landwirtschaftsministerium mit
dem Etikett „Hergestellt in Marokko“ versehen werden und damit gegen
eine der Schlüsseldirektiven der EU, die den Verbraucherinnen und
Verbrauchern zusichert, bezüglich des Herkunftslandes der Produkte
wahrheitsgetreu informiert zu werden, verstößt (vgl. Western Sahara Ressource
Watch – WSRW – vom 18. Juni 2012 „EU-Konsumenten unterstützen
unwissentlich die Besetzung der Westsahara“)?
Das am 1. Juli 2012 in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen der EU
und Marokko über landwirtschaftliche Erzeugnisse nimmt keine Änderungen an
den in der EU für die Herkunftskennzeichnung allgemein geltenden Regelungen
vor. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von nachweislichen
Missachtungen der einschlägigen Kennzeichnungsvorschriften bei der Einfuhr von
Erzeugnissen im Anwendungsbereich des Abkommens aus Marokko nach
Deutschland.
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre Hilfe
Kubas und Venezuelas für die Westsahara (
www.amerika21.de/2013/11/
92653/venezuela-kuba-west-sahara)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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