[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4751
18. Wahlperiode 22.04.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Kordula Schulz-Asche,
Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4531 –
Menschenrechtliche Situation und Wahlen in Burundi
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Burundi steht dieses Jahr vor einer wichtigen Zäsur. Die Vorbereitungen für die
im Mai 2015 beginnenden Präsidentschafts-, Parlaments- und
Kommunalwahlen finden in einem Klima großer politischer Spannungen statt. Im Februar
2015 besuchte der VN-Sicherheitsrat (VN – Vereinte Nationen) Burundi und
äußerte anschließend große Besorgnis angesichts von Berichten über
Einschüchterungen und Schikanen, politische Gewalt, willkürliche Festnahmen
und andere Verletzungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Die
Möglichkeit einer dritten Amtszeit für Präsident Pierre Nkurunziza hat große
Kontroversen ausgelöst, da die Verfassung eine Obergrenze von zwei
Legislaturperioden für das Präsidentenamt vorsieht.
Oppositionsführer beklagen die mangelnde Transparenz der Wahlkommission
(CENI) und beschuldigen diese der Parteilichkeit sowie des Versuchs, die Wahl
schon im Vorfeld im Sinne der Regierung zu beeinflussen. Verhaftungen von
Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten, zuletzt des Journalisten Bob
Rugurika, haben die Spannungen noch verstärkt und zu Demonstrationen
geführt.
Gleichzeitig wird die Sicherheitslage immer prekärer, wie sich an den
Ereignissen in Cibitoke im Norden Burundis zwischen dem 30. Dezember 2014
und 3. Januar 2015 zeigt, als mindestens 47 Mitglieder einer unbekannten
Rebellengruppe von Regierungskräften getötet wurden (Bericht von Human
Rights Watch vom 12. Februar 2015,
www.hrw.org/news/2015/02/12/
burundisummary-executions-army-police). Berichte über eine Bewaffnung und
gewalttätige Aktionen der Jugendorganisation der Regierungspartei CNDD-FDD, den
Imbonerakure, häufen sich.
Burundi ist auch von den Entwicklungen in den Nachbarländern direkt
betroffen, insbesondere den andauernden Konflikten in der Demokratischen
Republik Kongo. Die burundische Armee interveniert immer wieder jenseits der
Grenze, wo auch burundische Rebellengruppen aktiv sind. Burundi ist
gleichzeitig Aufnahmeland für Flüchtlinge aus dem Kongo (derzeit knapp 60 000), Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. April 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4751 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeaber auch einer der Umschlagsplätze für aus dem Ost-Kongo geschmuggelte
Rohstoffe.
Die politische Mission der Vereinten Nationen (BNUB) schloss Ende des
Jahres 2014 ihre Arbeit in Burundi ab und wurde von einer Mission zur
Vorbereitung und Beobachtung der Wahlen ersetzt (MENUB). Es bleibt abzuwarten,
wie erfolgreich sie dieser Aufgabe nachgehen kann und inwieweit die
burundische Regierung mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen
Partnern kooperieren wird.
Auch die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Situation in Burundi vom Mai 2014
(Bundestagsdrucksache 18/1421) „eine Zunahme von politischen Spannungen
zwischen der Regierung und den Oppositionsparteien und eine Zunahme
politisch motivierter Gewalt“ fest. Angesichts dieser innenpolitischen und
regionalen Situation stellt sich die Frage, ob Burundi von seinen Partnerländern
nicht gerade jetzt mehr Unterstützung in Bezug auf Krisenprävention,
Menschenrechtsschutz und Konfliktbearbeitung benötigt. Die Bundesregierung hat
in der oben genannten Antwort auf die Kleine Anfrage darauf hingewiesen,
dass sie der burundischen Regierung im Rahmen der
Regierungsverhandlungen im Mai 2014 ihre „Sorge über die aktuelle politische Lage in Burundi“
mitgeteilt habe. Eine Anpassung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit
Burundi sei allerdings zunächst nicht geplant – die Schwerpunkte Wasser- und
Sanitärversorgung, Gesundheit und Dezentralisierung sollten beibehalten
werden. Die Bundesregierung unterstütze aber im Rahmen der krisenpräventiven
Projektförderung seit dem Jahr 2008 den Aufbau der burundischen Polizei.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Menschenrechte im Lichte
der aktuellen politischen Situation in Burundi?
Die Menschenrechtslage in Burundi bleibt nach Ansicht der Bundesregierung
kritisch. Die staatliche Repression gegen Opposition und Kritiker des Systems
ist hoch; politisch motivierte Gewalt und weitgehende Straffreiheit für die
(zumeist staatlichen) Akteure sind an der Tagesordnung. Der Umgang der
Regierung mit Menschenrechtsorganisationen ist problematisch.
Zivilgesellschaftliche Vereinigungen sind regelmäßig Ziele von Einschüchterungen und
Gewalttaten; auch Verhaftungen und Einschüchterungen gegenüber Journalisten
kommen häufig vor. Obwohl Anfang Juni 2013 gegen nationale und internationale
Proteste (Vereinte Nationen, Europäische Union, Afrikanische Union) ein
äußerst restriktiv gefasstes Pressegesetz in Kraft trat, das erhebliche
Einschränkungen der journalistischen Tätigkeit ermöglicht, kann die Pressefreiheit derzeit
noch als vergleichsweise groß angesehen werden. Journalisten nutzen noch
vorhandene Spielräume.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der politischen Opposition in
Burundi wenige Monate vor den Wahlen, insbesondere im Hinblick auf die
Meinungs- und Versammlungsfreiheit?
Die Arbeit der Oppositionsparteien in Burundi unterliegt einer starken
Reglementierung. Laut Wahlgesetz ist der Wahlkampf auf die beiden letzten Wochen
vor den jeweiligen Wahlen begrenzt. Diese Begrenzung legt die Regierung
restriktiv aus und versucht möglichst viele Parteizusammenkünfte zu verbieten.
Auch die im Versammlungsgesetz festgelegte Möglichkeit, Versammlungen
wegen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verbieten, nutzen örtliche
Behörden restriktiv aus.
Die Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben ihre
Besorgnis angesichts der zahlreichen Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Führern
der Oppositionsparteien und Vertretern der Zivilgesellschaft, die sich für die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4751Verteidigung der Menschenrecht einsetzen, in den am 16. März 2015
verabschiedeten Schlussfolgerungen ausgedrückt. Sie haben darauf hingewiesen, dass
die Unterstützung der Wahlen seitens der Europäischen Union nur im Rahmen
eines inklusiven und transparenten Wahlkampfs denkbar ist, der gerechterweise
allen politischen Parteien und Akteuren offen steht.
3. Inwiefern hat sich die Bundesregierung, auch durch die deutsche Vertretung
vor Ort, im letzten Jahr für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in
Burundi eingesetzt?
Die Bundesregierung steht bezüglich der Entwicklungen in Burundi in
regelmäßigem Austausch sowohl mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(EU) als auch mit Vertretern der Vereinten Nationen und den Ländern der
Region. Mit ihren Partnern in der Europäischen Union stimmt die
Bundesregierung sowohl die Besuchsfrequenz als auch ihre Botschaften an die burundische
Regierung ab. Gemeinsam mit der EU setzt sie sich dafür ein, dass regelmäßig
hochrangige Besuche erfolgen. So führte der Regionalbeauftragte für
Subsahara-Afrika und Sahel im Auswärtigen Amt am 24. und 25. November 2014
Gespräche in Bujumbura; zuletzt reiste der Sonderbeauftragte der Europäischen
Union für die Region der Großen Seen, Koen Vervaeke, Ende März nach
Burundi.
Vor Ort hat sich die Deutsche Botschaft in Bujumbura, sowohl bilateral als auch
gemeinsam mit anderen vor Ort vertretenen Botschaften (vor allem
Mitgliedstaaten der Europäischen Union) regelmäßig und bei zahlreichen Gelegenheiten
für die Durchsetzung der Versammlungs- und Pressefreiheit eingesetzt. So
wurden zum Beispiel der Menschenrechtsaktivist Pierre Claver Mbonimpa sowie
der Journalist Bob Rugurika nach ihrer jeweiligen Verhaftung mehrmals in der
Haft besucht; Letzterer im Februar 2015 auch gemeinsam mit Mitgliedern des
Deutschen Bundestags, die sich zu Gesprächen in Burundi aufhielten. Auch bei
verschiedenen anderen Prozessen (z. B. Manirumva, MSD) war die Botschaft
im Gerichtssaal vertreten.
Vertreter der Botschaft besuchen regelmäßig Veranstaltungen der
Zivilgesellschaft bzw. von Menschenrechtsorganisationen. Auch werden deren Vertreter
regelmäßig in die Botschaft eingeladen, z. B. anlässlich hochrangiger Besuche
aus Deutschland. Die Arbeit der Menschenrechtsorganisation APRODH wurde
im Jahr 2014 mit einer Zuwendung in Höhe von 61 500 Euro unterstützt; der
entsprechende Vertrag wurde durch den Vorsitzenden Pierre Claver Mbonimpa
und den deutschen Botschafter im August 2014 demonstrativ im Gefängnis
unterschrieben. Im Dezember 2014 hat die Bundesregierung zum dritten Mal in
Folge die Antikorruptionswoche der Nichtregierungsorganisation „Olucome“
finanziert.
Ferner unterstützte die Bundesregierung die Eröffnung eines Länderbüros des
Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen mit 400 000 Euro.
4. Sind gegen Léonce Ngendakumana (Vorsitzender der Oppositionskoalition
ADC-Ikibiri), Alexis Sinduhije (Vorsitzender der Oppositionspartei
Mouvement pour la Solidarité et le Développement – MSD) und Agathon
Rwasa (früherer Vorsitzender der Oppositionspartei Forces pour la
Libération Nationale – FNL) noch Gerichtsverfahren anhängig, und wie
wirkt sich dies auf die Wahlvorbereitung aus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist gegen Léonce Ngendakumana ein
Berufungsverfahren anhängig. In erster Instanz war er zu einem Jahr Gefängnis
verurteilt worden. Gegen Alexis Sinduhije laufen staatsanwaltschaftliche Ermitt-
Drucksache 18/4751 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelungen; ihm wird die Beteiligung an der Geiselnahme zweier Polizisten am
8. März 2014 in der Parteizentrale in Bujumbura vorgeworfen. In Bezug auf
Agathon Rwasa prüft die Staatsanwaltschaft – auch auf Druck der
Internationalen Gemeinschaft – seine Beteiligung an einem Massaker an 166 aus dem Osten
der Demokratischen Republik Kongo stammenden Banyamulenge (ethnische
Tutsi) im Jahr 2004. Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Klage von in
Burundi lebenden Angehörigen der Getöteten vom 13. August 2013.
Vorausgegangen war die Rückkehr Agathon Rwasas nach Burundi Ende Juli 2013; zuvor
hatte er sich im Untergrund aufgehalten.
Laut Aussage des Vorsitzenden der burundischen Wahlkommission sowie des
burundischen Innenministers können sich die drei genannten Personen an den
Wahlen beteiligen, denn es liege kein rechtskräftiges Urteil gegen sie vor. Gegen
Alexis Sinduhije liegt allerdings wegen der Schwere der vorgeworfenen Tat ein
gültiger Haftbefehl vor, was seine Teilnahme an den Wahlen nach Einschätzung
der Botschaft unwahrscheinlich erscheinen lässt.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzw. die deutsche Vertretung
vor Ort zur Lage der 21 Personen, die im März 2014 im Rahmen einer
Demonstration der Oppositionspartei MSD in Bujumbura verhaftet und in
einem eintägigen Prozess zu teilweise lebenslangen Haftstrafen verurteilt
wurden?
In dem genannten Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der Oppositionspartei
MSD wurden insgesamt 69 Personen angeklagt. Die Anklage lautete auf
Widerstand gegen die Staatsgewalt, Aufruhr sowie Geiselnahme von zwei Polizisten.
In einem Schnellverfahren wurden ohne Anhörung der Anwälte und ohne
Akteneinsicht 21 Angeklagte zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen und weitere
24 Angeklagte, darunter drei Minderjährige, zu Freiheitsstrafen zwischen zwei
und zehn Jahren verurteilt. Sie werden im Gefängnis von ihrer Partei sowie von
zivilgesellschaftlichen Organisationen betreut.
Die Bundesregierung fordert ebenso wie ihre Partner und die EU immer wieder
die zügige Wiederaufnahme und Durchführung des Berufungsverfahrens, das
nach Eindruck von Beobachtern von der Staatsanwaltschaft verschleppt wird.
Der burundische Justizminister gab in einem Gespräch mit den in Bujumbura
vertretenen Botschaftern der Europäischen Union Mitte April an, der Prozess
verzögere sich, da nicht alle Personen vorgeladen werden könnten (weitere
24 frei gesprochene Personen haben zumeist sofort das Land verlassen).
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzw. die deutsche
Vertretung vor Ort zu den Ereignissen in Cibitoke Anfang Januar 2015, als
Regierungssoldaten, Polizei und Imbonerakure laut Berichten (Human Rights
Watch, 12. Februar 2015,
www.hrw.org/news/2015/02/12/burundi-
summaryexecutions-army-police) 47 Mitglieder einer unbekannten Rebellengruppe
töteten?
Schließt sich die Bundesregierung der Ansicht von Human Rights Watch
an, dass diese als extra-legale Tötungen bewertet werden müssen?
Der genannte Bericht von „Human Rights Watch“ ist der Bundesregierung
bekannt. Über die darin enthaltenen Darstellungen hinausgehende eigene
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Die burundische Regierung hat
Mitte Februar eine Untersuchungskommission unter Führung des
Generalstaatsanwalts eingerichtet, die bis Mitte März einen Bericht vorlegen sollte. Dieser
Termin wurde jedoch auf Mitte April verschoben. Laut Aussage eines Vertreters
des Justizministeriums anlässlich des Dialogs nach Artikel 8 des Cotonou-
Vertrages am 15. April 2015 sei der Bericht am 13. April 2015 an die Regierung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4751übergeben worden. Vor einer Veröffentlichung werde er derzeit noch
überarbeitet.
Die Bundesregierung mahnt bei jeder Gelegenheit die Aufklärung der
Ereignisse an (so gemeinsam mit den Partnern in der EU bei den regelmäßigen
Gesprächen mit der burundischen Regierung nach Artikel 8 des Cotonou-
Vertrages im Januar, März und April). Bereits am 9. Januar 2015 hatten sich die in
Bujumbura vertretenen EU-Missionschefs, denen sich die USA und die Schweiz
anschlossen, auch in einer öffentlichen Erklärung zu den Ereignissen geäußert,
ihre tiefe Besorgnis ausgedrückt und rasche Aufklärung verlangt.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Chance auf freie und faire Wahlen in
Burundi?
Wie sind in diesem Zusammenhang die Chancen zur Umsetzung der
Roadmap und des Verhaltenskodex für die Wahlen, die alle Akteure gemeinsam
erarbeitet haben, zu sehen?
Trotz wiederholt geäußerter Dialogbereitschaft der burundischen Regierung
geht die Bundesregierung davon aus, dass diese vor allem die langfristige
Festigung der eigenen Machtposition anstrebt. In der einvernehmlichen Festlegung
des Wahlkalenders und der Annahme eines zwischen den politischen Parteien
ausgehandelten Verhaltenskodex im Mai 2014 ebenso wie im mehrfach
bekräftigen Willen der Oppositionsparteien, an den Wahlen teilnehmen zu wollen,
sieht die Bundesregierung jedoch positive Schritte.
Die Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben
anlässlich des Europäischen Rats für Auswärtige Angelegenheiten am 16. März 2015
Schlussfolgerungen verabschiedet, in denen sie an die burundischen staatlichen
Stellen appellieren, weitere Anstrengungen zur Gewährleistung eines
inklusiven, friedlichen und transparenten Wahlprozesses zu unternehmen.
In ihren Gesprächen vor Ort fordert die Bundesregierung ebenso wie ihre
Partner in der Europäischen Union und den Vereinten Nationen die politischen
Akteure, v. a. aufseiten der Regierung, immer wieder dazu auf, sich an den im
Mai 2014 vereinbarten Verhaltenskodex zu halten und glaubwürdige,
transparente und inklusive Wahlen durchzuführen. Vertreter der Afrikanischen Union
und einige afrikanische Staatschefs haben sich entsprechend geäußert. Im
Austausch zwischen der Bundesregierung sowie der Europäischen Union mit der
Afrikanischen Union und anderen Staaten in der Region ermutigt die
Bundesregierung diese zu stärkerem eigenem Engagement in Bezug auf die
Entwicklungen.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzw. die deutsche Vertretung
vor Ort zur Wählerregistrierung, die im Jahr 2014 stattfand?
Kann sie Berichte von Nichtregierungsorganisationen bestätigen, nach
denen es verschiedene Unregelmäßigkeiten bei der Registrierung gab?
Im Rahmen der Wählerregistrierung im Dezember 2014 kam es zu einigen
Unregelmäßigkeiten, die von Opposition und Zivilgesellschaft beanstandet
wurden. Nach eigenen Beobachtungen der in Bujumbura vertretenen EU-
Botschaften in verschiedenen Einschreibebüros im ganzen Land hatten diese
Unregelmäßigkeiten allerdings nicht das von der Opposition beklagte Ausmaß. Die
zentrale Wahlkommission CENI erkannte im Dialog mit den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union einige Unregelmäßigkeiten an und setzte, auch aufgrund
der Forderungen der Internationalen Gemeinschaft, eine Nacheinschreibefrist
Drucksache 18/4751 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeim März an. Trotz einer entsprechenden Einladung zur Beobachtung hat sich
keine der Oppositionsparteien an der Nacheinschreibung beteiligt.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den politischen Dialog zwischen den
Parteien im Vorfeld der Wahlen, und wie unterstützt sie diesen?
Der Dialog der parlamentarischen sowie der außerparlamentarischen
Opposition mit der burundischen Regierung gestaltet sich ausgesprochen schwierig.
Die Freiheiten der Parteien erfahren laufend Einschränkungen;
Parteiversammlungen und öffentliche Auftritte werden nahezu alle mit dem Argument der
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit unterbunden. Die wichtigsten Parteien sind
gespalten in von der Regierung „anerkannte“ und illegale Teile. Der Spielraum
für Opposition wie Zivilgesellschaft tendiert gegen null.
Die Bundesregierung hat sich zusammen mit ihren Partnern vor Ort sowohl
durch den seit mehreren Monaten regelmäßig stattfindenden Dialog nach
Artikel 8 des Cotonou-Vertrages als auch mittels der Organisation von Arbeitstreffen
(„workshops“), an denen alle politischen Akteure teilnahmen, für die
Fortführung des politischen Dialogs eingesetzt. Nur auf diese Weise konnte die
Vereinbarung der in Frage 7 genannten Roadmap und des Verhaltenskodex gelingen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen einer möglichen
dritten Kandidatur des Präsidenten Pierre Nkurunziza, während die
Verfassung eine Obergrenze von zwei Legislaturperioden vorschreibt?
Eine dritte Amtszeit von Präsident Nkurunziza ist nach Ansicht der
Bundesregierung nicht mit dem Wortlaut der burundischen Verfassung vereinbar, da
diese nur eine Wiederwahl des Staatsoberhaupts vorsieht. Zudem droht der
Präsident durch eine dritte Amtszeit den innenpolitischen Kompromiss des Vertrags
von Arusha aufzukündigen. Die Bundesregierung befürchtet ebenso wie große
Teile der Internationalen Gemeinschaft, dass es mit der Verkündung einer
erneuten Kandidatur von Präsident Nkurunziza zu Gewaltakten kommen könnte. Sie
hat sich daher auch für die Verabschiedung von entsprechend deutlichen
Ratsschlussfolgerungen beim Treffen der Außenminister der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union am 16. März 2015 eingesetzt.
11. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der neu etablierten
Wahlmission der Vereinten Nationen in Burundi (MENUB)?
Die Wahlbeobachtungsmission der Vereinten Nationen in Burundi (Mission
d’observation électorale des Nations Unies au Burundi – MENUB) wurde durch
Resolution 2137 (2014) des Sicherheitsrats zum 1. Januar 2015 eingerichtet.
Gleichzeitig wurde das Mandat des Büros der Vereinten Nationen in Burundi
(Bureau des Nations Unies au Burundi – BNUB) mit Wirkung zum 31.
Dezember 2014 beendet. Die Mission MENUB wird aus dem regulären Haushalt der
Vereinten Nationen finanziert. Der deutsche Anteil beträgt 7,141 Prozent.
a) Wo werden die Schwerpunkte der Arbeit dieser Mission liegen?
Gemäß Resolution 2137 (2014) soll MENUB den Wahlprozess in Burundi im
Jahr 2015 begleiten und beobachten und an den Generalsekretär der Vereinten
Nationen (VNGS) berichten. Der Generalsekretär soll dem Sicherheitsrat bis
zum Abschluss aller Wahlen vor, während und nach den Wahlen Bericht
erstatten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4751b) Was werden nach Meinung der Bundesregierung ihre kritischsten
Aufgaben sein?
Die größte Herausforderung für MENUB wird darin bestehen, dass ein freier,
transparenter, glaubwürdiger, inklusiver und friedlicher Wahlprozess erfolgen
kann. Berichte über politische Gewalt und Einschüchterung unterstreichen, dass
hier noch Herausforderungen zu bewältigen sind. Der Sicherheitsrat hat in einer
präsidentiellen Erklärung am 18. Februar 2015 seiner Besorgnis Ausdruck
verliehen und die Regierung Burundis aufgefordert, Anstrengungen zu
unternehmen, die erforderlichen Rahmenbedingungen für die bevorstehenden Wahlen zu
schaffen (S/PRST/2015/6).
c) Wie können die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere
ihre Arbeit am sinnvollsten unterstützen?
Die Europäische Union wird ab April 2015 eine eigene Wahlbeobachtermission
nach Burundi entsenden, die den gesamten Wahlprozess in enger Absprache mit
anderen Wahlbeobachtungsmissionen, auch der MENUB, kontinuierlich und
umfassend bewerten soll. Dies ergänzt die erfolgte finanzielle Unterstützung in
Höhe von 8 Mio. Euro durch Einzahlung in einen vom Entwicklungsprogramm
der Vereinten Nationen (UNDP) verwalteten Korb.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Imbonerakure,
und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu deren Ausbildung
und Bewaffnung?
Die verschiedenen Jugendorganisationen der Parteien stellen nach Ansicht der
Bundesregierung eine große Gefahr für das fragile Gleichgewicht in Burundi
dar, da sie alle als mehr oder weniger gewaltbereit einzustufen sind.
Insbesondere die „Jugend“ der Regierungspartei, die „Imbonerakure“, ist milizartig
organisiert und geht mit Duldung lokaler wie auch regionaler Behörden in
willkürlichen Aktionen gegen zumeist politische Gegner, aber auch unbeteiligte Bürger
vor. In einer Gesellschaft wie der burundischen, in der lange Konflikte
gewaltsam ausgetragen wurden, birgt dies vor dem Hintergrund einer sich zunehmend
verschlechternden wirtschaftlichen und sozialen Lage ein nicht zu
unterschätzendes Eskalationspotential bei Konflikten.
13. Was sind die Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
mit Burundi, und plant die Bundesregierung, sich zumindest im Wahljahr
verstärkt an Krisenprävention zu beteiligen?
Die Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Burundi sind
Wasser- und Sanitärversorgung, reproduktive Gesundheit und
Dezentralisierung. Zur Krisenvorbeugung tragen insbesondere folgende Maßnahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei:
– Programm des Zivilen Friedensdienstes (ZFD),
– Unterstützung des Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen (OHCHR)
sowie
– Unterstützung des Sekretariats der Internationalen Konferenz der Großen
Seen (ICGLR), deren Mandat Friedensförderung in der Region umfasst.
Im Vorfeld der Wahlen in Burundi fördert die Bundesregierung Bemühungen zur
Herstellung von Rahmenbedingungen, die Wahlen nach freien und
demokratischen Standards ermöglichen und somit auch die innere Stabilität des Landes
stärken. Der eingehende Appell an die Regierung Burundis, demokratische
Drucksache 18/4751 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWahlen zu organisieren, wird durch einen konkreten Unterstützungsbeitrag
flankiert. Im Rahmen des geförderten Projekts soll ein einheitliches
Wählerverzeichnis in Burundi erstellt werden. Die Wahlbehörde CENI wird in den Jahren
2014 und 2015 mit insgesamt bis zu 240 000 Euro unterstützt.
14. Wird die Fortführung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit
Burundi und die Zusammenarbeit im Bereich Polizeiausbildung an die
Einhaltung menschenrechtlicher Standards geknüpft, und wie kann deren
Einhaltung überprüft werden?
Bei den Regierungsverhandlungen im Mai 2014 hat die Bundesregierung
explizit betont, dass die Einhaltung der Menschenrechte sowie demokratischer und
rechtsstaatlicher Prinzipien und die Entwicklungsorientierung staatlichen
Handelns entscheidende Kriterien für Finanzierungsentscheidungen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit sind, und dass eventuelle Neuzusagen von
politischen Entwicklungen abhängen werden. Dies ist unverändert die Basis für
Entscheidungen zur Entwicklungszusammenarbeit mit Burundi. Die burundische
Regierung wird sich an diesen, auch von ihr akzeptierten Kriterien, messen
lassen müssen.
Das regionale „Polizeiprogramm Afrika“ wird mit Mitteln der Bundesregierung
durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) seit
dem Jahr 2008 auch in Burundi durchgeführt. Im Rahmen dieses Projekts wird
in Burundi u. a. ein Fokus auf die Achtung der Menschenrechte, insbesondere
Frauenrechte, Rechtsstaatlichkeit sowie Transparenz und Integrität in der
burundischen Polizei gelegt. Die Einhaltung menschenrechtlicher Standards durch die
Polizei in Burundi wird durch die Bundesregierung fortlaufend beobachtet. Über
die Fortführung und Schwerpunktsetzung der Zusammenarbeit mit der Polizei
wird in Abstimmung mit der GIZ auf Grundlage der vorliegenden Informationen
entschieden. Zur Fortentwicklung und Überwachung der Umsetzung des
Bereichs Frauenrechte soll im Rahmen des Projekts eigens ein „Genderbüro“ im
Ministerium für öffentliche Sicherheit eingerichtet werden.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Wahl der Mitglieder der Wahrheits-
und Versöhnungskommission durch das burundische Parlament im
Dezember 2014?
Das burundische Parlament hat die elf Mitglieder der Wahrheits- und
Versöhnungskommission am zweiten Dezember 2014 gewählt. Die Einrichtung einer
Wahrheits- und Versöhnungskommission ist eine zentrale Bedingung aus dem
Vertrag von Arusha (beendete den in den Jahren 1993 bis 2003 andauernden
Bürgerkrieg). Die Bundesregierung schätzt die Wahl als wichtigen und positiven
Schritt ein. Insbesondere der Vorsitzende der Kommission, Msgr. Jean Louis
Nahimana, ist als neutrale Persönlichkeit bekannt und leitete bereits die von der
katholischen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Friedens- und
Versöhnungskommission.
a) Plant die Bundesregierung, diese Kommission finanziell zu
unterstützen?
Die Bundesregierung prüft für die Phase der Arbeitsaufnahme der Kommission
eine eventuelle niederschwellige Unterstützung der Kommission durch einen
Beratungseinsatz, nicht jedoch eine finanzielle Unterstützung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4751b) Inwieweit entspricht die Kommission nach Ansicht der
Bundesregierung den Kriterien, die international für solche Kommissionen
festgelegt wurden?
Die elf Mitglieder der Wahrheits- und Versöhnungskommission wurden nach
dem in der burundischen Verfassung festgelegten ethnischen Schlüssel (60 zu 40)
unter Berücksichtigung von regionalen und Genderaspekten vom Parlament
gewählt. Unter den Mitgliedern sind fünf Vertreter der christlichen Konfessionen
und ein Vertreter des Islam.
c) Hat sich die deutsche Vertretung vor Ort bemüht, auf die burundische
Regierung dahingehend einzuwirken, dass die Kommission
unabhängig arbeiten kann?
Nach Bestätigung der Kommission durch Parlament und Senat, hat der deutsche
Botschafter in Bujumbura den Außenminister in einem Gespräch darauf
hingewiesen, dass die Bundesregierung großen Wert auf Unabhängigkeit der
Kommission legt. Diese Botschaft wird auch bei anderen Gesprächen mit Vertretern
der burundischen Regierung erneut betont werden. Die vor Ort vertretenen
Partner verfahren entsprechend.
Die Kommission selbst soll ihre Arbeit erst nach den anstehenden Wahlen
aufnehmen. Derzeit diskutiert sie ihre Arbeitsbedingungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]