Neue Bewertung und ökologische Ziele bei den Substanzsteuern
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Peter Hettlich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. November 2006 zu den Bewertungsgrundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer festgestellt, dass diese aufgrund ihrer gleichheitswidrigen Ermittlung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, und hat dem Gesetzgeber eine Neuordnung spätestens mit Wirkung ab 2009 aufgetragen. Dabei soll er sich am Verkehrswert als Maßstab orientieren. Insofern besteht hier dringender Handlungsbedarf.
Gleichzeitig bemisst sich auch die Grundsteuer als weitere Substanzsteuer nach veralteten und nicht mehr marktgerechten Werten. Bereits 1992 stellte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe fest, dass der Wert, welcher der Besteuerung zugrunde gelegt wird, durchschnittlich nur noch 10 bis 18 Prozent des Verkehrswertes von Immobilien widerspiegelt. Auch hier besteht damit Handlungsbedarf, auch wenn es noch keinen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dazu gibt. Bund und Länder haben bereits im Juni 2006 eine Facharbeitsgruppe dazu eingesetzt.
Vor diesem Hintergrund bietet sich die Chance, ganz neu über die Ermittlung der Bewertungsgrundlagen für die noch bestehenden Substanzsteuern nachzudenken. Der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsatz gibt die Ermittlung marktnaher Werte des zugrunde liegenden Vermögens vor. Aus verwaltungsökonomischer Sicht ist hier ein möglichst einfaches, transparentes und nachvollziehbares Verfahren notwendig. Darüber hinaus bietet sich als weiterer Schritt bei einer Neukonzeption der Besteuerung durch die Grundsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer aus ökologischer Sicht die entsprechende Berücksichtigung umweltfreundlichen Verhaltens im Umgang der Steuerpflichtigen mit dem betreffenden Vermögen an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
An welchen konkreten Zielvorgaben richtet sich die Arbeit der bereits im Juni 2006 eingesetzte Facharbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder für eine Grundsteuerreform aus?
Welche Länder sind an dieser Facharbeitsgruppe beteiligt?
Welche Arbeitskräfte aus welchen Bereichen wirken an dieser Arbeitsgruppe mit?
Wie oft hat die Facharbeitsgruppe getagt und wird sie noch tagen?
Welche Ergebnisse dieser Facharbeitsgruppe sind der Bundesregierung bisher bekannt?
Wann ist mit einem Endergebnis dieser Facharbeitsgruppe zu rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ziel einheitlicher Ermittlungsverfahren für die Immobilienbewertung sowohl für die Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch für die Grundsteuer?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür und welche dagegen?
Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, die Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog herauszunehmen, um es dem Mietwohnungsmarkt zu überlassen, ob eine Überwälzung auf die Mieter über die Nettokaltmiete möglich ist oder nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung nicht fiskalischer Ziele in die Bemessung der Besteuerungslast der Grundsteuer wie der Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung ökologischer Ziele in die Bemessung der Besteuerungslast der Erbschaft- und Schenkungsteuer wie der Grundsteuer?
Hält die Bundesregierung die Berücksichtigung des Flächenverbrauchs bei der Bemessung der Grundsteuerlast für notwendig?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine höhere Grundsteuer auf bebauungsfähige, aber nicht bebaute Grundstücke den Ausweis neuen Baulandes und damit den Flächenverbrauch dämpft?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn der Flächenverbrauch in die Bemessung der Grundsteuerlast einbezogen würde, welche Ausgestaltung hält die Bundesregierung dann für geeignet?
Hält die Bundesregierung die Berücksichtigung von Investitionen in energetisch sanierte Häuser nach dem Standard der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung bei der Bemessung der Erbschaftsteuerlast für notwendig?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn die Berücksichtigung von Investitionen in energetisch sanierte Häuser zu Gunsten von besserer Klimaverträglichkeit in die Bemessung der Erbschaft- und Schenkungsteuerlast einbezogen würde, welche Ausgestaltung hält die Bundesregierung dann für geeignet?
Kann der ab 2008 eingeführte bedarfsorientierte Energiepass ein geeignetes Nachweismittel sein, um einen Erbschaftsteuer-Bonus für den Klimaschutz zu begründen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag von CSU-Generalsekretär Markus Söder, „für energiesparende Gebäudesanierung einen Rabatt auf die Erbschaftssteuer zu gewähren“ (Meldung von dpa am 14. Februar 2007)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin, die Kataster mit den Verkaufsfällen von Immobilien für die jeweiligen Regionen einer näherungsweisen Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grundsteuer zugrunde zu legen (DER TAGESSPIEGEL vom 24. Februar 2007)?