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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Arbeit der Europol-Expertengruppe DUMAS

Europol-Expertengruppe DUMAS zu "ausländischen Kämpfern": Fertigung von Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden, Einbindung des BKA, Definition "Risikoanalyse" und "common risk indicators", rassistisches Profiling; Personen- und Sachfahndungsabfragen an den EU-Außengrenzen: Nutzung der Indikatoren, gleichzeitige Abfragen, Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex, technische Möglichkeiten verschiedener EU-Länder, Abfrage der Interpol-Datenbank "Stolen and Lost Travel Documents"; polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen der "Police Working Group on Terrorism"<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/454301.04.2015

Arbeit der Europol-Expertengruppe DUMAS

der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut dem Anti-Terror-Koordinator (www.statewatch.org/news/2014/nov/eu-foreign-fighters-16002-14.pdf) hat Europol zu „ausländischen Kämpfern“ im Oktober 2014 eine Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die von Italien geleitet wird. Ihr Hauptaugenmerk liege auf „Ausschreibungslisten von Reisenden (Mitvorreiter Österreich), Outreach-Maßnahmen (Mitvorreiter Ungarn und Spanien), bewährten Vorgehensweisen (Mitvorreiter Frankreich, Vereinigtes Königreich), Indikatoren (Mitvorreiter Deutschland, Luxemburg) und Schleusern (Mitvorreiter Spanien, Vereinigtes Königreich)“.

Die Bundesregierung hat die Angaben mittlerweile bestätigt (Bundestagsdrucksache 18/4035), nach Ansicht der Fragesteller aber kaum weitere Angaben gemacht. Mitgeteilt wurde zwar, das Bundeskriminalamt (BKA) arbeite bei Europol an „Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“, um Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) an den EU-Außengrenzen grenzpolizeilich erkennen zu können. Nach welcher Maßgabe diese Kriterien erarbeitet werden und inwiefern dabei auch ein rassistisches Profiling eingeführt würde bleibt unbeantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Auf welche Weise ist das BKA zusammen mit Behörden aus Luxemburg in der Europol-Expertengruppe „DUMAS“ in die „Fertigung von Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“ eingebunden (Bundestagsdrucksache 18/4035)?

2

Auf welche Weise werden diese „Indikatoren“ bestimmt, bzw. was wird hierzu diskutiert?

3

Welche weiteren Partner wurden hierfür mit welchen Kapazitäten eingebunden?

4

Wann sollen Ergebnisse oder Zwischenergebnisse vorliegen?

5

Wie definiert die Bundesregierung den Unterschied zwischen „Risikoanalyse“ und „common risk indicators“ hinsichtlich systematischer oder nichtsystematischer Personen- und Sachfahndungsabfragen an EU-Außengrenzen?

6

Auf welche Weise wurde in der Europol-Expertengruppe „DUMAS“ zur „Fertigung von Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch erörtert, inwiefern diese „Indikatoren“ ein rassistisches Profiling darstellen oder ein solches zumindest begünstigen würden?

7

Wie haben sich die Beteiligten dazu positioniert (bitte auch für Bundesbehörden ausführen)?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Auseinandersetzung über ein mögliches rassistisches Profiling?

9

Welche Verabredungen wurden zu der Frage schließlich getroffen?

10

Auf welche Weise sollen die in der Europol-Expertengruppe „DUMAS“ gefundenen „Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“ dann für systematische oder nichtsystematische Personen- und Sachfahndungsabfragen an EU-Außengrenzen genutzt werden?

11

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es in einigen Mitgliedstaaten derzeit unmöglich ist systematische Sachfahndungsabfragen von Angehörigen der EU-Mitgliedstaaten vorzunehmen, da diese stets gleichzeitig mit Personenfahndungsabfragen vorgenommen werden müssen (bitte auch für bundesdeutsche EU-Außengrenzen darstellen)?

12

Inwiefern würden gleichzeitige Sach- und Personenfahndungsabfragen von Angehörigen der EU-Mitgliedstaaten an EU-Außengrenzen aus Sicht der Bundesregierung gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen?

13

Auf welche Weise könnten gleichzeitige Sach- und Personenfahndungsabfragen von Angehörigen der EU-Mitgliedstaaten an EU-Außengrenzen anders ausgelegt oder praktiziert werden, damit sie aus Sicht der Bundesregierung nicht gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen?

14

Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, es bestehe mittlerweile eine Verpflichtung zur Abfrage der Interpol-Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents“, und worauf gründet sie diese Einschätzung?

15

Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung technisch oder organisatorisch noch nicht in der Lage, die Interpol-Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents“ abzufragen, und was ist ihr über die Gründe bekannt?

16

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern ein Stichtag für den Beginn von systematischen oder nichtsystematischen Personen- und Sachfahndungsabfragen eingerichtet werden soll?

17

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern systematische Personenfahndungsabfragen in manchen Ländern bzw. an manchen Grenzübergängen nicht möglich sind, da es an Möglichkeiten zu Onlineabfragen relevanter Datenbanken fehlt (bitte bekannte Länder bzw. Grenzübergänge benennen)?

18

Welche technischen Einrichtungen fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung an den besagten Außengrenzen?

19

Inwiefern wird die polizeiliche Zusammenarbeit hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch im Rahmen der „Police Working Group on Terrorism“ vorgenommen?

Berlin, den 31. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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