Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Katja Kipping, Katrin Kunert, Martina Renner, Kersten Steinke, Azize Tank, Frank Tempel, Harald Weinberg, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Unter dem Titel „Dringender Aufruf zur Sicherstellung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer“ wandte sich die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) am 4. März 2015 an die Öffentlichkeit. Die BAfF vertritt 30 von gemeinnützigen Vereinen getragene Behandlungszentren in Deutschland, die auf die Betreuung und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge spezialisiert sind. In dem Aufruf wird eine zum Teil dramatische Finanzsituation der psychosozialen Zentren beschrieben.
Ohnehin seien die Behandlungskapazitäten aufgrund steigender Asylzahlen viel zu gering. Flüchtlinge aus Syrien etwa sind sehr häufig traumatisiert und immer mehr Flüchtlinge leiden auch unter den traumatischen Bedingungen der illegalisierten Flucht nach Europa (z. B. gerettete Überlebende im Mittelmeer). Die finanzielle Situation der Zentren verschärfte sich dramatisch, weil Mittel des neuen EU-Fonds AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) nicht wie geplant ab Anfang des Jahres 2015 zur Verfügung standen. Für viele Zentren sind diese EU-Mittel eine wichtige oder sogar die Hauptfinanzierungsquelle. Obwohl entsprechende Anträge rechtzeitig gestellt wurden, kam es zu Verzögerungen von unabsehbarer Dauer. In der Folge mussten einzelne Zentren bereits bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, laufende Therapien mussten abgebrochen und Wartelisten für neue Behandlungen geschlossen werden. Laut BAfF droht ab Ende März 2015 sogar die Schließung ganzer Einrichtungen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft forderte wegen der Verzögerungen bei der Auszahlung der AMIF-Mittel eine Zwischenfinanzierung durch öffentliche Geldgeber. Darüber sei aber auch eine abgesicherte und verbindliche Finanzierungsregelung für Psychosoziale Zentren unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für traumatisierte Flüchtlinge erforderlich. Hierzu ist Deutschland auch infolge von EU-Recht verpflichtet; die geänderte EU-Aufnahmerichtlinie verlangt insbesondere einen Zugang zu einer „adäquaten medizinischen und psychologischen Behandlung“ für Folteropfer und traumatisierte Flüchtlinge (Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013).
Derzeit wird vielen traumatisierten Flüchtlingen in der Praxis jedoch die erforderliche Hilfe und Behandlung ihrer seelischen und psychosomatischen Leiden versagt, weil die Nachfrage die vorhandenen Kapazitäten um ein Vielfaches übersteigt. Unbehandelte Erkrankungen können in der Folge zu Chronifizierungen der Krankheitsbilder, zu Arbeitsunfähigkeit und zu einer Verschlimmerung des Leidens für die betroffenen Menschen führen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) beklagte laut Meldung der Nachrichtenagentur „dpa“ vom 18. März 2015, dass Menschen mit traumatischen Erfahrungen in Deutschland, insbesondere Flüchtlinge, unzureichend versorgt würden. Die BAfF beklagt insgesamt eine „Fragmentierung der Zuständigkeiten“ in der Politik, weil sich letztlich niemand für zuständig erkläre und die Verantwortlichkeiten von einem Politikfeld bzw. Leistungsträger zum anderen verschoben würden. Die Bundesregierung müsse sich deshalb für ein schlüssiges Gesamtkonzept und einen verbindlichen Rahmen einsetzen.
Laut den Nachrichtenagenturen hat die Europäische Union das deutsche Programm zur Umsetzung des AMIF in Höhe von 221,4 Mio. Euro für den Zeitraum von 2014 bis 2020 am 25. März 2015 bewilligt. Doch die Probleme einer ausreichenden Finanzierung der spezialisierten Behandlungszentren sind damit bei weitem nicht gelöst. Auf Antrag der fragestellenden Fraktion wurde die Finanzsituation der Zentren am 18. März 2015 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages behandelt. Dabei erklärte die Bundesregierung, dass die Gründe für die Verzögerungen bei der Bewilligung der AMIF-Gelder auf EU-Ebene lägen, die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen müsse im Übrigen durch die Bundesländer sichergestellt werden. Zwischenfinanzierungen durch den Bund seien schon deshalb nicht möglich, weil für die psychosoziale Versorgung traumatisierter Flüchtlinge im Rahmen des AMIF nur Gelder in Höhe von 2,1 Mio. Euro zur Verfügung stünden – es lägen aber Anträge auf Förderung in Höhe von 4,8 Mio. Euro vor. Angesichts dieser Zahlen ist mit einem Einbruch bei der spezialisierten psychosozialen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge in Deutschland selbst nach der nunmehr erfolgten grundsätzlichen Bewilligung der AMIF-Gelder zu rechnen.
Weitere Probleme ergeben sich durch die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zum 1. März 2015. Obwohl dieses im Grunde Verbesserungen enthält, gibt es auch – vermutlich ungewollte – negative Auswirkungen auf die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge, wenn diese aus dem AsylbLG herausfallen und dadurch keine Kostenübernahme mehr gegeben ist. Auch hierauf verweist die BAfF in einer Stellungnahme („Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung Geflüchteter durch die Konsequenzen der AsylbLG-Novelle“). Die Behandlungszentren sind demnach keine Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen und die meisten Kassen wenden die Ausnahmebestimmung nach § 13 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V; Erstattungsverfahren) nicht zugunsten der Zentren an. Das hat zur Folge, dass Psychotherapien, die bislang direkt nach dem AsylbLG abgerechnet wurden, abgebrochen werden müssen, wenn kein gesetzlicher Leistungsträger die weiteren Kosten übernimmt – nicht einmal aus Vertrauensschutzgründen und auch nicht, wenn bereits Kostenzusagen der bislang zuständigen Landratsämter gegeben wurden. Auch die Übernahme der, in der Regel für eine erfolgreiche therapeutische Behandlung zwingend notwendigen, Dolmetscherkosten ist zwar nach dem AsylbLG vorgesehen, wird aber von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht bezahlt, so die BAfF.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Ist der Bundesregierung der in der Vorbemerkung der Fragesteller benannte „Aufruf zur Sicherstellung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer“ der BAfF von Anfang März 2015 bzw. die dort geschilderte Problemlage (finanzielle Gefährdung entsprechender Zentren und drohende Entlassung qualifizierter Kräfte durch verzögerte Mittelbewilligung aus dem AMIF-Fonds) bekannt?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Situation bzw. dem Aufruf, und wie hat sie hierauf konkret reagiert?
Was ist der Bundesregierung zu den Gründen der Verzögerung bei der Bewilligung der nationalen Programme zur Verteilung der AMIF-Mittel auf EU-Ebene bekannt, und inwieweit hat sie versucht, die Entscheidungsprozesse auf der EU-Ebene zu beschleunigen?
Was hat die Bundesregierung unternommen oder welche Sofortmaßnahmen plant sie, um die Strukturen der psychosozialen Versorgung für traumatisierte Flüchtlinge nicht durch die verzögerte AMIF-Mittelgewährung zu gefährden?
Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, welche negativen Auswirkungen die verzögerte AMIF-Mittelbewilligung in der psychosozialen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge bereits hatte, etwa die Schließung von Einrichtungen, die Entlassung von Personal, die Schließung von Wartelisten oder die Beendigung laufender Therapien (bitte ausführen)?
Was sieht das von der Europäischen Kommission nunmehr bewilligte nationale Programm zur Gewährung der AMIF-Mittel im Detail vor, und wie werden insbesondere die Mittel für die psychosoziale Betreuung und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge verteilt (bitte im Einzelnen und im Zeitverlauf darlegen)?
Nach welchen Kriterien wird entschieden, wie die Mittel für die psychosoziale Versorgung traumatisierter Flüchtlinge nunmehr verteilt werden, und welche konkreten Entscheidungen wurden bislang getroffen (bitte die Einzelanträge auflisten und vermerken, welchen Anträgen in welcher Höhe entsprochen wird oder entsprechen soll)?
Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, damit die Zentren, deren Anträge abgelehnt werden bzw. wurden, nicht schließen oder ihre Arbeit erheblich einschränken müssen – angesichts der voraussichtlich steigenden Bedarfe entsprechend der gestiegenen Asylzahlen (bitte darlegen)?
In welchem Ausmaß stehen die AMIF-Mittel auch für die Betreuung und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge mit einer Duldung bzw. einer Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung (bitte die Rechtsgrundlagen und Abgrenzung genau darlegen)?
Wie wird sichergestellt, dass laufende Behandlungen traumatisierter Asylsuchender nicht infolge einer Anerkennung oder Ablehnung im Asylverfahren abgebrochen werden müssen (bitte Rechtslage und Praxis darstellen)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, was hat sie unternommen oder was plant sie, um auf die Bundesländer einzuwirken und sie gegebenenfalls dabei zu unterstützen, eine finanzielle Absicherung und einen Ausbau der bestehenden Strukturen einer qualifizierten Versorgung traumatisierter Flüchtlinge zu erreichen?
Welche politischen oder rechtlichen Hindernisse oder Lösungswege sieht sie diesbezüglich (bitte ausführen)?
Wie steht die Bundesregierung insgesamt zu der von der BAfF aufgestellten Forderung nach einer langfristig abgesicherten Finanzierung der psychosozialen Betreuungszentren für traumatisierte Flüchtlinge – auch unabhängig von etwaigen EU-Mitteln –, insbesondere angesichts des voraussichtlich steigenden Bedarfs?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von der BAfF beschriebenen Problemen infolge der zum 1. März 2015 wirksam gewordenen Änderungen des AsylbLG in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht?
Welche Lösungswege sieht die Bundesregierung bzw. welche Initiativen unternimmt sie, um dem Problem entgegenzuwirken, dass bereits begonnene Behandlungen oder Therapien abgebrochen werden müssen, wenn das AsylbLG nicht mehr (direkt) anwendbar ist und eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erfolgt, weil die spezialisierten Behandlungszentren keine Vertragspartner sind und das Erstattungsverfahren nicht zur Anwendung kommt (bitte auch die Rechtslage und Probleme aus Sicht der Bundesregierung im Detail darlegen)?
Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, welche Krankenkassen das Erstattungsverfahren zugunsten der psychosozialen Zentren für traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer anwenden bzw. aus welchen Gründen die anderen Krankenkassen dies ablehnen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Lösungswege sieht die Bundesregierung bzw. welche Initiativen unternimmt sie, um dem Problem entgegenzuwirken, dass Dolmetscherkosten nach Information der Fragesteller im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung von Flüchtlingen im Rahmen des AsylbLG regelmäßig übernommen werden, dies aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen wird, etwa nach einer Anerkennung als Flüchtling (bitte auch die Rechtslage und Probleme aus Sicht der Bundesregierung im Detail darlegen)?
Inwieweit sieht sich die Bundesregierung zu einer Sicherstellung einer angemessenen medizinischen und psychologischen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge verpflichtet vor dem Hintergrund, dass dies von der Richtlinie 2013/33/EU, insbesondere Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie, gefordert wird?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es genügt, auf EU-Projektmittel und die Zuständigkeit der Bundesländer zu verweisen, um eine Konformität der deutschen Rechtslage und Praxis mit EU-Recht herzustellen (bitte ausführen)?
Wie will die Bundesregierung die Richtlinie 2013/33/EU – im Allgemeinen, aber auch konkret die Bestimmungen zur psychosozialen Versorgung und Behandlung von besonders schutzbedürftigen und traumatisierten Flüchtlingen – umsetzen?
In welchem zeitlichen Verfahren und durch welche inhaltlichen Regelungen in welchen Gesetzen soll dies geschehen (bitte ausführen)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die bis spätestens Sommer 2015 erforderliche Umsetzung der Richtlinie noch zeitgerecht erfolgen wird, und wenn nein, wie rechtfertigt sie dies angesichts dessen, dass die Umsetzungsverpflichtung der Richtlinie seit Juni 2013 besteht?