Entwicklung der Leiharbeit
der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Azize Tank, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, die Arbeitnehmerüberlassung auf eine Höchstdauer von 18 Monaten zu beschränken. Außerdem sollen Leiharbeitskräfte nach neun Monaten die gleiche Entlohnung wie Stammbeschäftigte im Entleihbetrieb erhalten.
Zu diesen Plänen hat sich eine neue Diskussion entfacht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Forderungspapier verfasst, in dem sie die Pläne der Bundesregierung als „überflüssig“ bezeichnet und keine weiteren Belastungen für die Wirtschaft fordert (siehe dazu die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 7. April 2015 unter dem Titel „Arbeitgeber wehren sich gegen Nahles’ neue Pläne“).
Andere Stimmen verweisen dagegen auf die weiterhin bestehenden Probleme bei der Leiharbeit, die gesetzgeberisches Handeln notwendig machen. Diese Probleme zeigen sich einerseits an messbaren Daten: Leiharbeitskräfte werden im Durchschnitt schlechter bezahlt und sie haben ein beträchtlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden als regulär Beschäftigte. Andererseits zeigen sie sich aber auch in der persönlichen Erfahrung der Beschäftigten. Ihre Arbeitszufriedenheit ist seit der Neuregelung der Leiharbeit vor über zehn Jahren deutlich gesunken. Dies belegt eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB). Wichtige Gründe dafür sind: niedrige Löhne, eine Zunahme der gefühlten Jobunsicherheit sowie soziale Isolation, die durch den ständigen Arbeitsplatzwechsel entsteht und es erschwert, Beziehungen zu Kolleginnen und Kollegen aufzubauen (IAB Discussion Paper 08/2015).
Es stellt sich die Frage, wie sich die Beschäftigtenzahlen in der Leiharbeit aktuell entwickeln, wie groß die Lohnunterschiede zu den Stammbeschäftigten sind und in welchen Branchen die meisten Leiharbeitskräfte eingesetzt sind. Es stellt sich zudem die Frage, wie lange aktuell Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind und wie lange sie in den Einsatzbetrieben tätig sind. Es ist zu bezweifeln, dass die geplante Änderung der Leiharbeit Abhilfe schafft. Ein Termin für die geplante Reform ist nicht bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Leiharbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2004 bis 2014 beschäftigt (bitte jährlich ausweisen und nach Bund, Ländern und Kreisen bzw. kreisfreien Städten sowie nach Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost und West, Bund und Ländern differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost und West, Bund und Ländern differenzieren)?
In welchen zehn Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die meisten Leiharbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland tätig (bitte je Branche die Anzahl der Leiharbeitskräfte und ihren prozentualen Anteil an der Gesamtbeschäftigung nennen; bitte für jede Branche die Zahl der Leiharbeitskräfte auch nach Alter, Geschlecht, Ost und West, Bund und Ländern differenziert darstellen)?
In welchen zehn Branchen ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von eingesetzten Leiharbeitskräften an der Gesamtbeschäftigung am höchsten (bitte für jede Branche den Anteil der Leiharbeitskräfte nach Alter, Geschlecht, Ost und West, Bund und Ländern differenziert darstellen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte jeweils in den in Frage 4 benannten zehn führenden Branchen (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost und West, Bund und Ländern differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte in den in Frage 4 genannten Branchen (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost und West, Bund und Ländern differenzieren)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte in den in Frage 4 genannten zehn Branchen (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost und West, Bund und Ländern differenzieren)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden in den in Frage 4 genannten zehn Branchen (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost und West, Bund und Ländern differenzieren)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich dazu derzeit die Zahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden bezogen auf die Gesamtwirtschaft (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost und West, Bund und Ländern differenzieren)?
Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Einsatzdauer der Leiharbeitskräfte in den zehn in Frage 4 genannten Branchen sowie in der Leiharbeit insgesamt?
Wie viele Leiharbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen zehn Branchen (s. Frage 4) innerhalb der ersten drei Monate beendet, und wie viele werden nach sechs, neun, zwölf und 18 Monaten beendet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Wie viele Leiharbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung bezogen auf die gesamte Arbeitnehmerüberlassung innerhalb der ersten drei Monate beendet, und wie viele werden nach sechs, neun, zwölf und 18 Monaten beendet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Für welche der in Frage 4 genannten zehn Branchen gilt nach Kenntnis der Bundesregierung ein spezieller Tarifvertrag, der den Einsatz bzw. die Entlohnung von Leiharbeitskräften regelt, und was wird darin jeweils konkret geregelt?