Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/4688
16. Wahlperiode 15. 03. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/4395 –
Stand der Umsetzung der Bundesinitiative „Mehrgenerationenhäuser“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 2. Oktober 2006 läuft das Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser“ der Bundesregierung. Geplant sind 439 in ganz Deutschland.
Mittlerweile ist eine Liste der ersten 200 Einrichtungen erschienen, die innerhalb der
vergangenen drei Monate ihre Arbeit aufgenommen haben sollen. Förderfähig
sind Sach- und Personalkosten zur Realisierung des Konzeptes
„Mehrgenerationenhäuser“. Ab April soll die zweite Bewerbungsphase beginnen.
1. Aus wie vielen Bewerbungen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern,
erfolgte im Rahmen der ersten Bewerbungsphase die Auswahl bzw. der
Zuschlag für die ersten 200 Mehrgenerationenhäuser?
Die nach Bundesländern aufgeschlüsselten Bewerbungszahlen und die Anzahl
der daraus nach der ersten Ausschreibungsphase ausgewählten
Mehrgenerationenhäuser sind in nachstehender Auflistung genannt.
Anträge pro Bundesland Förderung pro Bundesland
Baden-Württemberg 77 Baden-Württemberg 22
Bayern 81 Bayern 21
Berlin 31 Berlin 4
Brandenburg 61 Brandenburg 9
Bremen 9 Bremen 2
Hamburg 9 Hamburg 2
Hessen 51 Hessen 11
Mecklenburg-Vorpommern 51 Mecklenburg-Vorpommern 10
Niedersachsen 78 Niedersachsen 34
Nordrhein-Westfalen 179 Nordrhein-Westfalen 31 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 14. März 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/4688 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIn der zweiten Ausschreibungsphase, die am 16. April 2007 beginnen wird,
werden die verbliebenen Landkreise und kreisfreien Städte in den jeweiligen
Bundesländern besetzt.
2. Wie hoch ist die Fördermittelsumme im Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser“, und welcher Betrag an Fördermitteln ist mit den ersten 200
Bewilligungen bereits gebunden worden?
Im Bundeshaushalt werden für das Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser“ Fördermittel in Höhe von insgesamt 88 Mio. Euro zur 5-jährigen Förderung
der Mehrgenerationenhäuser bereitgestellt. Hiervon sind nach Abschluss der
ersten Ausschreibungsphase bei einer zugesagten Fördersumme von jährlich
40 000 Euro pro Mehrgenerationenhaus bis Ende 2008 rd. 17 Mio. Euro
gebunden. Den Häusern ist eine Weiterförderung bis zum Ablauf der 5-jährigen
Förderperiode in Aussicht gestellt worden.
3. Wie viele genehmigte Projekte aus welchen Bundesländern erhalten die
Maximalfördersumme (40 000 Euro pro Jahr)?
Alle Projekte werden gleich behandelt und sollen bei einer jährlichen Förderung
von 40 000 Euro insgesamt 200 000 Euro erhalten. Insoweit verweise ich auf die
Auflistung in der Antwort zu Frage 1.
4. Auf welches Bundesland entfallen Fördermittel in welcher Höhe für wie
viele Projekte?
Die nach Bundesländern aufgeschlüsselten maximalen Fördersummen der den
Trägern der Mehrgenerationenhäuser nach der ersten Ausschreibungsphase
zugesagten Fördermittel und die Anzahl der Projekte sind in der nachstehenden
Auflistung genannt. Im Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ wird in
jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus mit
40 000 Euro bezogen auf einen 12-Monatszeitraum gefördert. Wegen des
unterschiedlichen Laufzeitbeginns bei einem derzeit für alle einheitlichen
Laufzeitende 2008 – mit der Option auf Weiterförderung bis zum Ablauf der 5-jährigen
Gesamtförderung – ergeben sich rechnerische Abweichungen bei einzelnen
Bundesländern. Alle Mehrgenerationenhäuser werden jedoch im
Gesamtförderzeitraum gleich behandelt. Die vollständige Zahl ist erst nach Abschluss der
zweiten Ausschreibungsphase, die am 16. April 2007 beginnt, erreicht.
Rheinland-Pfalz 27 Rheinland-Pfalz 9
Saarland 11 Saarland 3
Sachsen 103 Sachsen 15
Sachsen-Anhalt 59 Sachsen-Anhalt 12
Schleswig-Holstein 25 Schleswig-Holstein 8
Thüringen 52 Thüringen 9
Projekte pro Bundesland Förderung pro Bundesland
Baden-Württemberg 22 Baden-Württemberg 1 840 T Euro
Bayern 21 Bayern 1 750 T Euro
Berlin 4 Berlin 320 T Euro
Brandenburg 9 Brandenburg 740 T Euro
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/46885. Sind die gebundenen Mittel bereits komplett ausgereicht?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Fördermittel sind nicht komplett ausgereicht. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Wie hoch ist bei den ersten 200 genehmigten Mehrgenerationenhäusern
durchschnittlich der Anteil an geförderten Personalkosten?
Der durchschnittliche Anteil an geförderten Personalkosten entspricht 50
Prozent der Fördersumme, also 20 000 Euro pro Jahr.
7. Wie viele Personalstellen konnten bisher über das Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser“ gesichert, und wie viele neu geschaffen
werden?
Im Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ können grundsätzlich nur
zusätzliche Personalausgaben, die durch den Betrieb des Mehrgenerationenhauses
entstehen, erstattet werden. Hierfür werden für jedes Mehrgenerationenhaus pro
Jahr 20 000 Euro bereitgestellt. Im Schnitt sind drei Personen fest angestellt;
bezogen auf die Fördersumme ist die Zahl der Vollzeitstellen natürlich geringer.
8. Nutzt die Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser“ und dem Ziel der Vernetzung von Wirtschaft, staatlichen
Leistungen und bürgerschaftlichem Engagement die Möglichkeit zur Bündelung
von öffentlicher Förderung der Bundes (Partnerprogramme)?
Die Mehrgenerationenhäuser tragen sich aus einem auf die Angebotspalette
zugeschnittenen und aus Eigenmitteln, Spenden und öffentlicher Förderung
bestehenden Finanzierungsmix. Insoweit nutzt die Bundesregierung alle daraus
erwachsenen Möglichkeiten unter Beachtung des Grundsatzes, dass für
dieselben Zwecke nicht doppelt gefördert werden darf. Im Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser“ ist der Förderzweck vielmehr klar definiert und
abgegrenzt.
Bremen 2 Bremen 170 T Euro
Hamburg 2 Hamburg 160 T Euro
Hessen 11 Hessen 930 T Euro
Mecklenburg-Vorpommern 10 Mecklenburg-Vorpommern 820 T Euro
Niedersachsen 34 Niedersachsen 2 780 T Euro
Nordrhein-Westfalen 31 Nordrhein-Westfalen 2 560 T Euro
Rheinland-Pfalz 9 Rheinland-Pfalz 760 T Euro
Saarland 3 Saarland 250 T Euro
Sachsen 15 Sachsen 1 250 T Euro
Sachsen-Anhalt 12 Sachsen-Anhalt 990 T Euro
Schleswig-Holstein 8 Schleswig-Holstein 670 T Euro
Thüringen 9 Thüringen 760 T Euro
Drucksache 16/4688 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode9. In welchem Verhältnis steht nach Ansicht der Bundesregierung dabei das
Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ zu Programmen wie
„Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“?
Das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ und Programme wie
„Soziale Stadt“ verfolgen unterschiedliche Zwecke. Das Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser“ ist das einzige Programm seiner Art und zielt auf eine
Stärkung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kompetenz der Generationen.
Mehrgenerationenhäuser sollen bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe und
professionelle Unterstützung zu einem umfassenden Angebot für Menschen
jeden Alters verbinden. Mehrgenerationenhäuser sollen aktive und aktivierende
Zentren für Jung und Alt sein und die Potentiale aller Generationen nutzen. Sie
sollen zu einer Informations- und Dienstleistungsdrehscheibe für bezahlbare
moderne Dienstleistungen werden und aktiv an der Etablierung eines lokalen
Marktes für familienunterstützende und generationenübergreifende
Dienstleistungen mitwirken.
10. Wie viele der von der Bundesregierung über das Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser“ bisher geförderten 200 Projekte liegen in
Fördergebieten der „Sozialen Stadt“, wie viele in vergleichbaren Quartieren/
Regionen?
Hierzu verweise ich zunächst auf die Antwort zu Frage 9. Da beide Programme
unterschiedliche Zwecke verfolgen, ist ein Vergleich der Förderregionen nicht
zielführend.
11. Für wann ist seitens der Bundesregierung eine erste Zwischenevaluierung
geplant?
Der erste Zwischenevaluierungsbericht ist bis zum 31. Dezember 2007
vorzulegen.
12. Welche Kriterien sind seitens der Bundesregierung maßgebend für eine
positive Bewertung der Umsetzung der Bundesinitiative
„Mehrgenerationenhäuser“ (bitte konkret benennen)?
Ein Jurorenteam aus den verschiedenen Fachbereichen – Familienbildung,
Seniorenarbeit, Kinderbetreuung, Arbeit mit Initiativen – sowie aus der
Wissenschaft hat entlang der im Aktionsprogramm vorgegebenen sieben
Mindestkriterien die Bewertung aller Anträge in einem Punktesystem vorgenommen:
1. Einbeziehung der vier Lebensalter,
2. generationsübergreifende Angebote,
3. Kinderbetreuung,
4. Zusammenwirken von Haupt- und Ehrenamtlichen auf gleicher Augenhöhe;
starke Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements,
5. Entwicklung als Informations- und Dienstleistungsdrehscheibe vor Ort,
6. Einbeziehung der lokalen Wirtschaft und
7. offener Tagestreff mit Cafeteria/Bistro.
Auf dieser Grundlage wurde ein Vergleich mit den Bewerbungen aus dem
Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt und eine Gesamtbewertung der Bewerbung
vorgenommen. Die inhaltlich-fachliche Bewertung durch die Jurorinnen und
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4688Juroren basierte auf dem 4-Augen-Prinzip. Jede Bewerbung wurde mindestens
durch zwei Expertinnen und Experten bewertet. Bei bestimmten Abweichungen
in der Beurteilung wurde eine zusätzliche Bewertung durch andere
Fachvertretungen vorgenommen. Die Verteilung der Jurorinnen und Juroren auf die
Bewerbung erfolgte nach dem Zufallsprinzip unter Berücksichtigung der spezifischen
Fachkenntnisse.
Die Bewertung wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend geprüft und abschließend beurteilt.
Die so zustande gekommenen Vergabevorschläge sind zunächst den
Bundesländern übersandt worden, sodann zugleich mit der Information der Abgeordneten
des Deutschen Bundestags an die Landkreise, kreisfreien Städte und
Standortkommunen mit der Bitte um ein Votum übersandt worden. Von diesem
Beteiligungsschritt wurde die Vergabe abhängig gemacht, d. h., bei Vorliegen eines
Negativ-Votums erfolgte keine Bundesförderung.
13. Ist von der Bundesregierung bereits nach heutigem Kenntnisstand eine
Weiterführung des Aktionsprogramms über den bekannten Schlüssel „Ein
Haus pro Kreis“ und/oder über die jetzige Förderperiode bis Ende 2011
hinaus ins Auge gefasst?
Aufgrund der derzeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann
grundsätzlich nur ein Mehrgenerationenhaus in jedem Landkreis und jeder kreisfreien
Stadt gefördert werden. Das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ soll
jedoch ab 2008 durch ein Fördermodul erweitert werden, das aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert wird. Die daraus erwachsenen
Möglichkeiten der Änderung des Verteilungsschlüssels werden zzt. geprüft und
dann bekannt gegeben. Jedes Mehrgenerationenhaus soll weiterhin eine 5-
jährige Förderung erhalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]