Struktur und Tätigkeit des deutsch-griechischen Zukunftsfonds
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel, Alexander Ulrich, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung verweigert bislang Entschädigungen für griechische NS-Opfer und Reparationsleistungen für die Zerstörung griechischer Infrastruktur während des Zweiten Weltkrieges. Dem Bekenntnis einer moralischen Schuld folgt stets die Behauptung, es gebe keine rechtlichen Ansprüche auf Reparationsleistungen. Statt realer Entschädigungen setzt die Bundesregierung vielmehr auf – in aller Regel wesentlich billigere – politische Gesten, wie etwa Stiftungen, Kommissionen oder Projektförderungen.
Im Kontext dieses Bemühens, den politischen Druck nach Entschädigungszahlungen abzumildern, verorten die Fragesteller auch den deutsch-griechischen Zukunftsfonds. Dieser wurde voriges Jahr gegründet und mit einem jährlichen Budget von 1 Mio. Euro ausgestattet.
Die Hälfte dieses Geldes wird nach Angaben der Bundesregierung für Forschungsprojekte verwendet. So finanziert der Deutsche Akademische Austauschdienst Stipendien, Gastdozenturen und Konferenzen. Die andere Hälfte ist, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/3888 formulierte, „konkreten Gesten der Versöhnung gegenüber den Märtyrerdörfern und den jüdischen Gemeinden“ gewidmet, also 500 000 Euro jährlich, was nur ein Bruchteil jener 27 Mio. Euro sind, die griechische Gerichte allein den Opfern des SS-Massakers von Distomo zugesprochen hatten.
Laut Internetpräsenz der deutschen Botschaft in Athen wurde mit Mitteln des Fonds im März 2015 ein Konzert des Staatsorchesters Thessaloniki zum Gedenken an den ersten Transport jüdischer Bürger Thessalonikis in das Konzentrationslager Auschwitz im Jahr 1943 gefördert. Auch dies dürfte billiger gewesen sein, als die Forderungen der jüdischen Gemeinde Thessalonikis zu erfüllen. Deren Vorsitzender sagte gegenüber der „Jüdischen Allgemeinen Zeitung“ vom 19. März 2015: „Wenigstens die Fahrkarten sollte die Regierung in Berlin uns erstatten, die wir 1943 haben lösen müssen“ – gemeint waren die Bahntickets für die Deportation der Jüdinnen und Juden nach Auschwitz, die von den Deportierten selbst hätten bezahlt werden müssen.
Die Fragesteller begrüßen zwar die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern und historischer Forschung, betrachten dies aber nicht ansatzweise als adäquaten Ersatz für Entschädigungen. Die Förderung eines Skizentrums in Kalavryta durch Fondsmittel ist aus ihrer Sicht ebenfalls begrüßenswert – einen unmittelbaren Zusammenhang zu den Massenmorden, die deutsche Truppen in Kalavryta begangen haben, können sie darin aber nicht erkennen. Überhaupt stellt sich die Frage, welche Rolle den NS-Opfern bei diesem Fonds zugedacht ist.
Der griechische Nationalrat für die Einforderung deutscher Kriegsschulden an Griechenland betrachtet die Einrichtung des Fonds als Versuch, die Märtyrergemeinden und NS-Opfer, die Entschädigungen statt Gesten fordern, zu spalten (www.holocaust.gr).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Maßnahmen wurden aus den Mitteln des Fonds im Jahr 2014 im Einzelnen gefördert (bitte jeweils die konkrete Fördersumme sowie den genauen Zweck und den Stand der Umsetzung angeben)?
Welche Fördermaßnahmen sind bislang für das Jahr 2015 beschlossen (bitte möglichst nach den Teilbereichen Erinnerungskultur und Versöhnung untergliedern)?
a) Wie hoch ist die jeweilige Fördersumme?
b) Wer hat die Förderung für genau welchen Zweck beantragt?
c) Was sind die erwarteten Ergebnisse der jeweiligen Maßnahme?
d) An welche Zielgruppe richtet sich die Maßnahme?
e) In welchem Zusammenhang steht die Maßnahme mit den deutschen Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges?
Falls Anträge für das Jahr 2015 abgelehnt worden sind, um welche Anträge handelt es sich dabei?
a) Wie hoch war die jeweilige Fördersumme?
b) Wer hat die Förderung für genau welchen Zweck beantragt?
c) Warum wurden die Anträge jeweils abgelehnt?
Wer ist generell antragsberechtigt (bitte Anforderungen an Antragsteller angeben)? Gibt es ein Antragsformular (wenn ja, bitte möglichst als Anlage beifügen)?
Verfügt die Bundesregierung über eine abschließende Liste der Märtyrerdörfer, und wenn ja, welche Gemeinden sind darin enthalten? Bedeutet dies einen Ausschluss anderer Gemeinden aus der Förderfähigkeit?
Welche Maßnahmen sind förderfähig? Über welchen Mindest- bzw. Maximalzeitraum müssen sich die Maßnahmen erstrecken?
Sind auch thematische Veranstaltungen, die sich damit beschäftigen, eine deutsche Pflicht zur Leistung von Reparationen, Entschädigungen und der Rückzahlung der Zwangsanleihe zu begründen, förderfähig?
Sind auch individuelle finanzielle Aufwendungen für NS-Opfer förderfähig?
Welche Rechtsstruktur hat der Fonds?
Wer entscheidet über Anträge, und wer kontrolliert die Verwendung der Fördermittel?
Welches Verfahren wird bei der Antragsprüfung praktiziert? Gibt es feste Fristen, bis wann ein Antrag zu stellen ist, oder wird in der Reihenfolge des Eingangs entschieden? Gibt es feste regelmäßige Termine, zu denen über die Anträge entschieden wird? Ab wann können Anträge für das Jahr 2016 eingereicht werden?
Welche Verpflichtungen gehen Antragsteller ein, wenn sie Förderungen erhalten?
Sind Einrichtung und Ausgestaltung des Fonds mit Verbänden griechischer NS-Opfer abgesprochen worden? Wenn ja, mit welchen, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern richtet sich der Fonds überhaupt an NS-Opfer, und welche Rolle kommt diesen bei der Ausgestaltung und Arbeit des Fonds zu?
Inwiefern haben griechische NS-Opfer ein Mitspracherecht bei der Fördermittelvergabe?
Sind Einrichtung und Ausgestaltung mit sämtlichen Märtyrerdörfern abgesprochen worden?
Wer gestaltet das Programm für die vom Fonds geförderten thematischen Informationsreisen von Bewohnern der Märtyrergemeinden oder Angehörigen jüdischer Gemeinden in Griechenland, und welche Rolle spielt das Auswärtige Amt konkret bei der Reisegestaltung? Wie genau vollzieht sich dabei die zivilgesellschaftliche Vernetzung, mit welchen deutschen zivilgesellschaftlichen Organisationen treffen sich die Reisenden aus Griechenland dabei, und welche Rolle spielt das Auswärtige Amt bei der Auswahl dieser Partner?
Waren zu dem vom Zukunftsfonds geförderten „kAAfeneio“ am 15. Dezember 2014 im Auswärtigen Amt auch gezielt überlebende NS-Opfer bzw. Hinterbliebene eingeladen, die Entschädigungen fordern, wenn ja, welche, und wie haben diese auf die Einladung reagiert? Wenn nein, warum nicht?
a) Wer hat darüber entschieden, welche Personen an diesem Treffen der „Zivilgesellschaft“ teilnehmen?
b) Wurde der griechische Nationalrat für die Einforderung deutscher Kriegsschulden an Griechenland eingeladen, und wenn ja, wie hat dieser reagiert?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den jüdischen Gemeinden Griechenlands die Bahnfahrkarten zu erstatten, die sich die deportierten Jüdinnen und Juden hatten kaufen müssen?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung (u. a. auf Bundestagsdrucksache 18/3492), „alle Bundesregierungen seit 1949“ hätten sich „nach Kräften und mit Erfolg bemüht, für das von den Nationalsozialisten begangene Unrecht zu entschädigen“ (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/3492), auch angesichts der Tatsache, dass sie selbst davon ausgeht, die Angehörigen der Distomo-Klägergemeinschaft hätten niemals eine solche Entschädigung erhalten (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/3492), und wenn ja, woran genau bemisst sie den „Erfolg“ der Entschädigungen hinsichtlich nicht entschädigter NS-Opfer?
Beabsichtigt die Bundesregierung substantielle Änderungen am bisherigen Fonds oder die Auflage eines neuen Fonds oder einer Stiftung, um auch Zahlungen an einzelne NS-Opfer bzw. finanzielle Unterstützung in Härtefällen zu ermöglichen, und wenn ja, was genau ist geplant?