[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4981
18. Wahlperiode 21.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff,
Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4679 –
Neue Datenlage zu Ammoniakemissionen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Maßnahmen zur Reduzierung der
Ammoniakemissionen“ (Bundestagsdrucksache 18/2103) vom 14. Juli 2014
hat die Bundesregierung zu Frage 1 tabellarisch die Ammoniakemissionen
(NH3-Emissionen) in den Jahren 2005 bis 2012 dargestellt. Diese lagen laut
damaligen Berechnungen im Jahr 2010 bei 548,5 Kilotonnen (kt), im Jahr 2011
bei 560,1 kt und im Jahr 2012 bei 545,4 kt. In der Antwort auf die Schriftliche
Frage 135 der Abgeordneten Bärbel Höhn auf Bundestagsdrucksache 18/4642
vom 7. April 2015 nennt die Bundesregierung als aktualisierte
Emissionsmengen gänzlich andere Daten. Demnach betrugen die NH3-Emissionen im Jahr
2010 643 kt, im Jahr 2011 675 kt, im Jahr 2012 655 kt und im Jahr 2013 671 kt.
Damit verstößt Deutschland eklatant gegen die EU-Richtlinie über nationale
Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), die eine Höchstmenge von 550 kt
NH3-Ausstoß pro Jahr für Deutschland vorgibt.
Abgesehen davon, dass Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren
hohe Strafzahlungen drohen, muss aus ökologischen Gründen
schnellstmöglich ein Minderungsplan erarbeitet werden, der die Emissionen mindestens
unter die vereinbarte Höchstmenge senkt. Der fortschreitende Verlust der
Artenvielfalt in Deutschland ist auch auf die durch Ammoniak wesentlich mit
verursachten Eutrophierung und Versauerung der Ökosysteme zurückzuführen.
1. Wie haben sich die NH3-Emissionen in Deutschland seit dem Jahr 2005
entwickelt (bitte wie in der Tabelle in der Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 18/2103 unter Gegenüberstellung der alten und neuen Daten
auflisten)?
Die Entwicklung der NH3-Emissionen in Deutschland seit dem Jahr 2005 in
Gegenüberstellung der alten Berichterstattung aus dem Jahr 2014 und der neuen
Berichterstattung aus dem Jahr 2015 ist in der folgenden Tabelle dargestellt:Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 19. Mai 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4981 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Erfolgte die Neuberechnung, die zu den aktualisierten Daten führte, auf eine
Initiative der EU oder internationale Vorgaben (z. B. im EMEP-Handbuch;
EMEP – European Monitoring and Evaluation Programme)?
Aufgrund internationaler Verpflichtungen ist jährlich ein detailliertes Inventar
mit den Emissionen seit dem Jahr 1990 zu berechnen und international zu
berichten. Die jährliche Neuberechnung des Inventars betrifft die gesamte
Zeitreihe und muss dabei Änderungen in internationalen Vorgaben sowie bei
Eingangsdaten und Berechnungsverfahren berücksichtigen.
3. Wann lagen der Bundesregierung die neuen Daten vor?
Wann hat sie das Parlament darüber informiert, wann die Öffentlichkeit?
Der Bundesregierung lagen die neuen Daten am 18. Dezember 2014 vor. Die
offizielle Datenlieferung an die Europäische Kommission, die Europäische
Umweltagentur und das zuständige Datenzentrum erfolgte am 22. Dezember 2014.
Am 5. Januar 2015 bestätigte die Europäische Kommission die Vollständigkeit
und Validität der Datenlieferung.
Alle aktuellen Emissionsdaten sind der Öffentlichkeit über
http://cdr.eionet.
europa.eu/de/eu/nec/envvjf5wq sowie, mit Erläuterungen versehen, auf der
Internetseite des Umweltbundesamtes zugänglich.
4. Hat die Bundesregierung die betroffenen Verbände, insbesondere die
Landwirtschaftsverbände, informiert bzw. mit diesen über weitere
Minderungsmaßnahmen gesprochen?
Wenn nein, warum nicht?
Die aktuellen Emissionsdaten sind öffentlich einsehbar. Auf die Antwort zu
Frage 3 wird verwiesen. Die Verbände im Bereich Landwirtschaft, Umwelt- und
Naturschutz, Wasser bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Verbändeanhörung
zur Düngeverordnung am 20. Januar 2015 darüber informiert, dass vorgesehene
Maßnahmen in der Düngeverordnung auch gezielt der Verringerung von
Ammoniakemissionen dienen.
Jahr Berichterstattung 2014
Ammoniak in Tonnen
Berichterstattung 2015
Ammoniak in Tonnen
2005 572 193 667 846
2006 568 098 668 303
2007 566 098 662 975
2008 566 892 668 904
2009 574 071 680 105
2010 548 488 642 594
2011 560 131 674 773
2012 545 373 654 888
2013 670 803
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/49815. Hat die EU bereits auf die zugeleiteten Daten reagiert?
Wenn ja, wie fiel deren Reaktion aus?
Die detaillierte Prüfung und Bewertung der gelieferten Daten durch die
Europäische Kommission dauert in der Regel bis mindestens Mai des Folgejahres.
Eine Reaktion der Europäischen Kommission ist nicht vor Juni 2015 zu
erwarten.
6. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse über die NH3-Emissionen
anderer EU-Mitgliedstaaten?
Wenn ja, wie viele weitere Staaten überschreiten die NEC-Richtlinie
(Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen), und um welche
Staaten und Überschreitungen in welcher Höhe handelt es sich?
Wie Deutschland berichten auch die anderen EU-Mitgliedstaaten jährlich ihre
NH3-Emissionen an die United Nations Economic Commission for Europe
(UNECE) und die Europäische Union. Die Daten sind unter
http://cdr.eionet.
europa.eu und im jährlichen National Emission Ceilings(NEC)-Status-Report
verfügbar, der auch die gültigen NEC-Grenzwerte angibt. Der letzte
veröffentlichte NEC-Status-Report (
www.eea.europa.eu/publications/nec-
directivestatus-report-2013) reicht allerdings nur bis zum Jahr 2012. Informationen zu
den auf Grundlage der angepassten Emissionsfaktoren berichteten
Emissionsmengen liegen noch nicht vor.
7. Welche Reduktionsmaßnahmen haben andere EU-Staaten, insbesondere die
Niederlande und Dänemark, nach Kenntnis der Bundesregierung
eingeleitet, um ihre Verpflichtungen aus der NEC-Richtlinie im Hinblick auf die
NH3-Emissionen zu erfüllen?
Aus welchen Gründen hat Deutschland ähnliche Maßnahmen bislang
unterlassen?
Es liegen insbesondere folgende Informationen zu Reduktionsmaßnahmen
anderer Mitgliedstaaten vor:
Niederlande
Auflagen für Stallneubauten, Abdeckung für Güllebehälter, emissionsarme
Technik zur Gülleausbringung auf Ackerland und Grünland.
Dänemark
Es wurde ein nationales Programm zur Minderung der Ammoniakemissionen
erstellt. Die Auflagen sind ähnlich wie die in den Niederlanden.
Bezüglich der zweiten Teilfrage wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und
18 verwiesen.
Bei Stallneubauten bestehen Auflagen auf Grundlage des BImSchG und aus den
sogenannten Filtererlassen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Drucksache 18/4981 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode8. Hält die Bundesregierung die von den Niederlanden eingeführten regional
differenzierten Phosphat-Obergrenzen (Abschlussbericht der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Düngeverordnung, November 2012)
inklusive der Regelungen zum Export der Überschüsse in andere Landesteile
und der ab dem Jahr 2015 angestrebten Null-Salden auf Basis von
Hoftorrechnungen für zielführend zur Minderung der NH3-Emissionen?
Wenn ja, weshalb plant die Bundesregierung bislang keine ähnlichen
Regelungen?
In Deutschland richtet sich die Phosphat-Düngung nach dem aktuellen Bedarf
der angebauten Kulturpflanzen. Ziel ist die bedarfsgerechte Ernährung der
Pflanzen und die Vermeidung von stofflichen Risiken beim Düngen. Exporte
von Phosphatdünger in andere Landesteile sind in den Niederlanden dort
erforderlich, wo starke Viehdichten vorherrschen und der Phosphatanfall aus der
Viehhaltung den Bedarf zur Versorgung der eigenen Flächen überschreitet.
Dieser Grundsatz gilt auch in Deutschland. Wenn der Phosphatanfall im Betrieb
den Bedarf übersteigt, sind laut geltender Düngeverordnung die Überschüsse,
sofern sie im Durchschnitt des Betriebes die Menge von 20 kg Phosphat je
Hektar überschreiten, an andere Betriebe abzugeben. Bei der Erarbeitung der
Novelle der Düngeverordnung werden verschiedene Modelle geprüft. Hierzu
sind die Beratungen noch nicht abgeschlossen.
9. Welche Änderungen bei den Berechnungsverfahren gab es in Deutschland
im Einzelnen, und welcher Anteil der Steigerungen entfällt dabei auf
welchen Bereich?
a) Wie hat sich die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der
Mineraldüngerausbringung, insbesondere für die Ausbringung von
Harnstoffdüngermittel, konkret verändert?
Welcher Anteil an der Steigerung ist hierauf zurückzuführen?
Die für Deutschland gültigen Emissionsfaktoren für die Ausbringung von
Mineraldüngern haben sich gemäß folgender Tabelle geändert:
Die Änderungen der Mineraldüngeremissionsfaktoren sind für rund 70 Prozent
der Emissionssteigerung zwischen der Berichterstattung des Jahres 2014 und
der Berichterstattung des Jahres 2015 verantwortlich.
Neue Emissionsfaktoren
nach EMEP 2013
(in kg NH3/kg N)
Alte Emissionsfaktoren
nach EMEP 2009
(in kg NH3/kg N)
Steigerung
(in %)
Harnstoff 0,243 0,138 76
Ammoniumnitrat-
Harnstofflösung 0,125 0,071 76
Kalkammonsalpeter 0,022 0,009 144
Ammoniumnitrat 0,037 0,009 311
Ammoniumphosphate 0,113 0,016 606
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4981Die folgende Tabelle zeigt die Erhöhung der Emissionen durch die neuen
Emissionsfaktoren seit dem Jahr 2005 und ihren Anteil an der
Gesamtemissionserhöhung in Prozent:
b) Wie wurden bislang die Leerstandzeiten in der Tierhaltung in die
Rechnung mit einbezogen (pauschal oder aufgrund von Erhebungen), wieso
sind diese jetzt weggefallen, und wie viele Kilotonnen mehr pro Jahr
sind durch den Wegfall der Berücksichtigung dieser Leerstandzeiten in
den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2005 hinzugekommen?
Bis zur Berichterstattung des Jahres 2014 wurde bei kurzlebigen Tieren, wie
Mastschweinen und Geflügel, mit Tierplätzen unter Berücksichtigung von
Leerstandszeiten gerechnet. Im Ergebnis einer Überprüfung zwischen
Wissenschaftlern und Emissionsberichterstattern der EU-Mitgliedstaaten Dänemark,
Österreich, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Deutschland und der Schweiz
wurden die Leerstandszeiten gestrichen, da diese nicht konsistent mit den geltenden
Emissionsfaktoren sind. Die Korrektur führte rechnerisch zu höheren NH3-
Emissionen. Die Werte sind in nachfolgender Tabelle dargestellt:
Jahr Erhöhung der NH3-Emission
durch EMEP 2013
Mineraldüngeremissionsfaktoren
in kt
Anteil des Mineraldüngers an
der Gesamterhöhung
in %
2005 68 71
2006 72 71
2007 68 70
2008 73 71
2009 75 71
2010 64 69
2011 79 69
2012 70 64
Jahr Erhöhung der NH3-Emission
durch Wegfall
der Leerstandszeiten
(Höchstwerte in kt)
2005 24,7
2006 24,1
2007 23,5
2008 23,2
2009 24,0
2010 22,9
2011 24,2
2012 24,6
Drucksache 18/4981 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Seit wann erfolgt die Berücksichtigung von vergorenem
Wirtschaftsdünger bei den Berechnungen, und welchen Anteil an den Steigerungen
der aktualisierten Emissionswerte hat dieser Faktor in den jeweiligen
Jahren?
Vergorener Wirtschaftsdünger wird seit der Berichterstattung des Jahres 2013
rückwirkend für die Jahre seit 1990 berücksichtigt. Relevante Veränderungen
gegenüber einer Emissionsberechnung ohne vergorenen Wirtschaftsdünger
lassen sich nach der Aktualisierung der Berechnungsmethode seit etwa seit dem
Jahr 2005 beobachten. Die folgende Tabelle zeigt die zurückgerechneten
Erhöhungen und den Anteil dieser Veränderung an der Gesamterhöhung der
Emissionen:
d) Wann wurde die Aktualisierung der Geflügelzahlen vorgenommen, die
zu den maßgeblichen Ursachen für die Aktualisierung der berichteten
Emissionsmengen zählt (SF 3/244)?
Welche Zahlen lagen der alten, und welche der neuen Berechnung
zugrunde?
Auf welcher Grundlage erfolgte die Neuberechnung?
Die Geflügelzahlen werden seit dem Jahr 2010 im Rahmen der
Agrarstrukturerhebung alle drei Jahre erhoben, also für die Jahre 2010 und 2013. Das
Bundesergebnis dieser Erhebung für das Jahr 2013 wurde am 19. Mai 2014 vom
Statistischen Bundesamt veröffentlicht und danach für die Aktualisierung der
Emissionsberechnungen für die Berichterstattung des Jahres 2015 verwendet. Für die
Berichterstattung für das Jahr 2014 wurde von den für das Jahr 2010 erhobenen
Geflügelzahlen ausgegangen und die Geflügelzahlen aus dem Jahr 2011 durch
Extrapolation und für das Jahr 2012 durch Beibehaltung der Geflügelzahl aus
dem Jahr 2011 geschätzt. In der Berichterstattung des Jahres 2015 konnten
aufgrund der dann für das Jahr 2013 bekannten Geflügelzahlen die Werte für die
Jahre 2011 und 2012 durch Interpolation der statistischen Daten zwischen den
Jahren 2010 und 2013 ermittelt werden. Das Ergebnis wich von der zuvor
vorgenommenen Extrapolation ab, da die aktuellen Erhebungsdaten einen starken
Anstieg der Geflügelzahlen seit dem Jahr 2010 zeigten. In diesem
Zusammenhang weist das Statistische Bundesamt auf eine sog. Berichtskreisrevision hin,
die vor der Agrarstrukturerhebung des Jahres 2013 vor allem in Niedersachsen
vorgenommen wurde, um die zu dieser Statistik auskunftspflichtigen Betriebe
mit Geflügelhaltung vollständig zu erfassen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die
Unterschiede in den der Berichterstattung zugrunde liegenden Geflügelzahlen
ab dem Jahr 2010:
Jahr Erhöhung der NH3-Emission
durch Änderung
des Biogasmoduls in kt
Anteil der Änderung
des Biogasmoduls
an der Gesamterhöhung in %
2005 0,5 0,5
2006 0,9 0,9
2007 1,6 1,6
2008 2,0 1,9
2009 2,7 2,6
2010 3,7 3,9
2011 4,9 4,3
2012 5,0 4,6
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/498110. Hätte der Grenzwert der NEC-Richtlinie von 550 kt für NH3 nach
Auffassung der Bundesregierung im Jahr 2013 eingehalten werden können, wenn
die notwendigen Berechnungen auf der Grundlage der alten
Emissionsfaktoren aus dem EMEP-Handbuch durchgeführt worden wären, die den
Berechnungen aus den Vorjahren zugrunde lagen (SF 3/244)?
Wenn nein, warum führt die Bundesregierung dies als einen der Gründe
für die Nichteinhaltung an?
Der Grenzwert der NEC-Richtlinie von 550 Kilotonnen (kt) für NH3 hätte für
das Berichtsjahr 2013 auch auf Grundlage der alten Emissionsfaktoren nicht
eingehalten werden können, da allein schon die Erhöhung der Geflügelzahlen zu
einem Nichteinhalten geführt hätte. Gleichwohl ist die Einführung der neuen
Emissionsfaktoren bei den N-Mineraldüngern der Hauptgrund für die
Nichteinhaltung (s. Antwort zu Frage 9a).
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mineraldüngerausbringung seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte Angaben pro Jahr in Tonnen)?
Welche Änderungen an welchen Vorgaben für die Düngerausbringung hält
die Bundesregierung für nötig, um die Vorgaben der NEC-Richtlinie
einzuhalten?
Welche Minderungen können durch die von der Bundesregierung
vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Bereich erreicht werden, und innerhalb
welches Zeitraums?
Aufgegliedert nach den vier wichtigsten Pflanzennährstoffen entwickelte sich
der Inlandsabsatz von Mineraldüngern seit dem Jahr 2005 wie folgt:
1) Einschl. Forstwirtschaft. – v = vorläufig
Quelle: Statistisches Bundesamt
Jahr Berichterstattung 2014
Geflügel (Anzahl in 1 000)
Berichterstattung 2015
Geflügel (Anzahl in 1 000)
2010 128 900 128 900
2011 132 344 145 040
2012 132 344 161 180
2013 177 333
Jahr Stickstoff (N) Phosphat (P2O5) Kali (K2O) Kalk1)
1 000 Tonnen
2005/06 1 785 274 426 1 897
2006/07 1 600 265 443 2 178
2007/08 1 807 317 511 2 199
2008/09 1 551 174 179 2 237
2009/10 1 569 235 363 2 075
2010/11 1 786 286 434 2 276
2011/12 1 640 247 386 2 398
2012/13 1 649 284 421 2 539
2013/14v 1 675 284 457 2 871
Drucksache 18/4981 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeStatistische Daten zur Ausbringung von Mineraldünger liegen nicht vor.
Hinsichtlich der NEC-Richtlinie ist lediglich die Entwicklung der Stickstoffmengen
relevant. Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung werden
Maßnahmen geprüft, die zu einem effizienteren Umgang mit Stickstoff und zur
Verringerung von Ammoniakemissionen führen. Dies betrifft auch die
stickstoffhaltigen Mineraldünger.
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Geflügel- bzw.
Schweinebestände seit dem Jahr 2005 entwickelt?
Welche Steigerungen der NH3-Emissionen waren mit dieser Entwicklung
der Tierzahlen verbunden?
Die Bestände an Geflügel werden alle zwei bzw. drei Jahre statistisch erhoben
(vgl. Antwort zu Frage 9d).
Quelle: Statistisches Bundesamt
Bei Geflügel ist ausgehend von einer Emission im Jahr 2005 von 45,8 kt NH3
eine Steigerung von 32,3 Prozent auf 60,6 kt im Jahr 2013 zu verzeichnen.
Die nachstehenden Angaben zum Schweinebestand beziehen sich auf die
jeweilige November-Erhebung. Im Jahr 2010 wurde die Abschneidegrenze erhöht;
insofern ist die Vergleichbarkeit der Daten mit vorangehenden Jahren
eingeschränkt.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Bei Schweinen ist, ausgehend von einer Emission im Jahr 2005 von 122,3 kt
NH3, eine Steigerung von 0,08 Prozent auf 122,4 kt im Jahr 2013 zu
verzeichnen.
Die Entwicklung der NH3-Emissionen ist nicht vollständig proportional zur
Entwicklung der Tierzahlen, da zahlreiche weitere Faktoren einen Einfluss auf die
Gesamtemission haben (z. B. Leistung der Tiere, Anteil der vergorenen
Exkremente). Sowohl beim Geflügel als auch bei den Schweinen ist die NH3-
Emission pro Tierplatz seit dem Jahr 2005 gesunken.
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Festmistproduzierenden Betriebe seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Jahr
und Tierart aufschlüsseln)?
Daten zum Anfall von Wirtschaftsdünger in viehhaltenden Betrieben werden
nicht fortlaufend erhoben. Derartige Daten werden nur bei den umfassenden
Agrarstrukturerhebungen bzw. Landwirtschaftszählungen, die wegen des damit
verbundenen Aufwands nur in größerem zeitlichem Abstand stattfinden,
ermittelt. Nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung des Jahres 2007 fiel in
rund 203 100 landwirtschaftlichen Betrieben Festmist an (von rund 268 800 Be-
2005 2007 2010 2013
1 000 Tiere 120 560 128 463 128 900 177 333
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
1 000 Tiere 26 989 26 821 27 113 26 719 26 841 26 901 27 402 28 331 28 046 28 339
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4981trieben mit Viehhaltung). In der jüngsten Landwirtschaftszählung aus dem Jahr
2010 wurde erhoben, dass 159 900 Betriebe Festmist ausbrachten, von denen
allerdings 5 400 Betriebe kein Vieh hielten. Insgesamt gab es im Jahr 2010 rund
216 100 Betriebe mit Viehhaltung.
14. Hält die Bundesregierung eine Einhaltung der Höchstmenge von 550 kt
emittierten NH3 pro Jahr bei gleichbleibenden oder steigenden
Tierbeständen für realisierbar?
Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung werden Maßnahmen
geprüft, die zu einem effizienteren Umgang mit Stickstoff und zur Verringerung
von Ammoniakemissionen führen. Welche Minderungen an
Ammoniakemissionen erreicht werden, hängt von der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung
der Novelle der Düngeverordnung ab. Im Rahmen eines Forschungsprojektes
soll zudem überprüft werden, ob die angewendeten Emissionsfaktoren für
stickstoffhaltige Mineraldünger möglicherweise überhöht sind.
Zu weiteren Maßnahmenoptionen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
15. Bis wann erfolgt die Anpassung der Technischen Anleitung zur
Reinhaltung der Luft, die in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/
2103 vom 14. Juli 2014 angekündigt wird?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
jetzt eine so genannte Filterpflicht oder planen, eine einzuführen?
Die Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
ist in der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2017 geplant.
Zur zweiten Teilfrage liegen der Bundesregierungen folgende Informationen
vor: Mit Erlassen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-
Holstein werden Abluftreinigungsanlagen bei neuen oder wesentlich geänderten
großen Schweinehaltungsanlagen ab 2 000 Mastschweinen, 750 Sauen oder
6 000 Ferkeln gefordert. Wo dies bei bestehenden Anlagen technisch möglich
und verhältnismäßig ist, wird der Einbau einer Abluftreinigungsanlage
nachträglich angeordnet.
16. Für welche Tierhaltungsanlagen plant die Bundesregierung bis wann die
Einführung einer „Filterpflicht“ (getrennt nach Tierart bzw. Größe der
Anlage oder des Neubaus bzw. der Altanlagen), und bis wann?
Soweit sich der Stand der Technik entwickelt hat, ist die Bundesregierung
bestrebt, diesen einheitlich festzuschreiben. Dies betrifft auch die
Tierhaltungsanlagen, insbesondere große Schweinehaltungsanlagen.
Für weitere Tierhaltungsanlagen, vor allem Anlagen der Geflügelhaltung, wird
der Stand der Technik und eine mögliche Aufnahme in die TA Luft geprüft.
17. Wie ist der Stand der Technik für Filteranlagen für Geflügelställe?
Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung in den letzten Jahren die
Entwicklung solcher Filter gefördert?
Bis wann kann es nach Auffassung der Bundesregierung einen Einsatz in
der Fläche geben?
Für Geflügelställe gibt es derzeit zwei Abluftreinigungssysteme, die für den
Einsatz in der Masthühnerhaltung zur Emissionsminderung von Ammoniak und
Drucksache 18/4981 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeStaub eignungsgeprüft sind. Diese erfüllen die Mindestanforderungen der
Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) bzw. der Erlasse der Bundesländer
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Drei weitere
Systeme stehen kurz vor der Zertifizierung, darunter befinden sich zwei Systeme für
Legehennen.
Die Bundesregierung hat die Entwicklung von Abluftreinigungssystemen in der
Vergangenheit umfangreich gefördert. Hierzu wird insbesondere auf die
Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 25. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12918 verwiesen. Aktuell
gibt es auch ein Forschungsvorhaben der Universität Bonn zur
Emissionsminderung aus Geflügelställen durch kombinierte Abluftreinigung. Dieses wurde
im Oktober 2014 begonnen.
Bezüglich einer breiteren Anwendung der Abluftreinigung im Bereich der
Geflügelhaltung ist zu berücksichtigen, dass im Vergleich zu
Abluftreinigungsanlagen für die einstreulose Schweinehaltung in Geflügelställen bis zu
viereinhalbfach höhere Luftraten durch die Abluftreinigungsanlagen zu verarbeiten
sind. Dies verringert die Reinigungszeit der Abluft im Wäscher und erhöht die
Druckverluste, die in der Folge zu einem gesteigerten Energiebedarf für die
Ventilatoren führen. Je nach Tierart und Haltungsform enthält die Abluft aus
Geflügelställen zudem eine höhere Ammoniakfracht. Durch die vergleichsweise
kurzen Produktionszyklen in der Geflügelmast variieren die Anforderungen an
das Stallklima sehr stark und schnell. Diese Flexibilität muss auch die
angeschlossene Abluftreinigung aufweisen. Außerdem müssen Anlagen für die
Geflügelhaltung, insbesondere bei der Bodenhaltung von Legehennen, so
konzipiert sein, dass sie auch bei hohen Staubfrachten, vorrangig aus dem
Federabrieb und der Einstreu, stabil und effizient arbeiten.
18. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem Vorliegen der neuen
Daten eingeleitet, um einen Minderungsplan zu erarbeiten?
Das Thünen-Institut, das Umweltbundesamt sowie das Kuratorium für Technik
und Bauwesen in der Landwirtschaft wurden beauftragt, eine
Zusammenstellung von Emissionsminderungsmaßnahmen, deren Minderungspotenzial und
Kosten sowie der dafür geeigneten Instrumente zu aktualisieren. Auf dieser
Basis wird die Bundesregierung entscheiden, welche Maßnahmen wann und wie
umgesetzt werden sollen.
19. Bis wann ist eine Rückführung der NH3-Emissionen auf 550 kt zu
erreichen, und welche konkreten Maßnahmen sind dazu nötig?
Auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 wird verwiesen.
20. Welche aktuellen und in Planung befindlichen Vorhaben (Gesetze und
Verordnungen) müssen nach Einschätzung der Bundesregierung auf
Grundlage der neuen Daten überarbeitet bzw. angepasst werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/498121. Haben die aktualisierten Daten zu NH3-Emissionen Eingang in das
Hintergrundpapier „Umweltbelastende Stoffeinträge aus der Landwirtschaft:
Möglichkeiten und Maßnahmen zu ihrer Minderung in der
konventionellen Landwirtschaft und im ökologischen Landbau“ (Umweltbundesamt,
April 2015) gefunden?
Wenn nein, warum nicht?
22. Haben die aktuellen Daten Eingang in den Indikatorenbericht 2014 der
Bundesregierung zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
(Bundestagsdrucksache 18/3995 vom 6. Februar 2015) gefunden?
Wenn nein, warum nicht, wenn die Meldung der neuen Daten an die EU
bereits im Dezember 2014 erfolgte?
23. Haben die aktuellen Daten Eingang in das Sondergutachten des
Sachverständigenrates für Umweltfragen „Stickstoff: Lösungsstrategien für
ein drängendes Umweltproblem“ (Bundestagsdrucksache 18/4040 vom
17. Februar 2015) gefunden?
Wenn nein, warum nicht?
24. Haben die aktuellen Daten Eingang in das Aktionsprogramm Klimaschutz
2020 der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/3484 vom 5.
Dezember 2014) gefunden?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Der Redaktionsschluss der genannten Berichte, Gutachten und Programme war
jeweils vor dem 18. Dezember 2014 (s. Antwort zu Frage 3). Aus diesem Grund
sind die dort verwendeten Daten die seinerzeit gültigen Daten.
25. Wurden die neuen Daten bei der Erarbeitung des Entwurfs für die
Düngerverordnung zugrunde gelegt?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
26. Geht die Bundesregierung nach wie vor von gesamtgesellschaftlichen
Umweltkosten von 27 Euro je Kilogramm emittierten NH3 aus?
Welche gesamtgesellschaftlichen Mehrkosten ergeben sich demnach pro
Jahr aus der Aktualisierung der Emissionswerte (bitte nach Mehrkosten
und Jahr aufschlüsseln)?
Zu Methodik und Annahmen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/2103 verwiesen.
Unter den dort genannten Annahmen ergäbe sich aus der Aktualisierung der
Emissionswerte gegenüber der Datenlieferung im Vorjahr eine Erhöhung
gesamtgesellschaftlicher Umweltkosten i. H. v. 2 540 860 Euro für das Jahr 2010
und 2 956 910 Euro für das Jahr 2012.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]