Einfluss der Bundesregierung auf die Deutsche Post AG
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Deutsche Post AG hat unter dem Namen „Delivery“ 49 neue Gesellschaften gegründet, die Teile der Paketzustellung übernehmen sollen. In diesen Gesellschaften sollen 20 000 Paketzustellerinnen und Paketzusteller beschäftigt werden, die bisher befristet bei der Deutschen Post AG angestellt sind. Für sie soll nicht mehr der Tarifvertrag der Deutschen Post AG gelten, sondern sie sollen zu den deutlich schlechteren Bedingungen des Speditionsgewerbes angestellt werden (vgl. DIE WELT vom 28. Januar 2015 „Ver.di entwirft Schlachtplan für Projekt ,Delivery‘“).
Die Deutsche Post AG plant gleichzeitig, ihren Aktionären eine Dividende von 0,85 Euro pro Aktie für das Jahr 2014 auszubezahlen. Im Vorjahr erhielten die Aktionäre 0,80 Euro (2013: 0,70 Euro). Die Ausschüttung wird demnach um 6 Prozent angehoben. Bereinigt man das Konzernergebnis um Einmaleffekte, bedeutet der Vorschlag eine Ausschüttungsquote von 50 Prozent (vgl. www.mydividends.de/content/deutsche-post-steigert-die-dividende-0). Die Ausschüttungsquote lag in den Jahren 2011 bis 2013 über dem Durchschnitt der DAX-Unternehmen. In den Jahren 2003 bis 2013 wurden insgesamt mehr als 8 Mrd. Euro als Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3796).
Auf die aktuellen Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di reagiert die Deutsche Post AG nun mit dem Einsatz von polnischen Werkvertragsbeschäftigten in der Paketsortierung. Auch werden Leiharbeitskräfte für Streikbrucharbeiten eingesetzt (vgl. DIE WELT vom 30. März 2015 „Post rüstet sich mit polnischen Arbeitern für Streiks“).
Auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass es sich bei den für die Streikbruchtätigkeiten eingesetzten Werkvertragsbeschäftigten um Scheinwerkverträge und somit illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt, antwortet die Bundesregierung, dass für die Ausgestaltung der operativen Abläufe bei der Deutschen Post AG der Vorstand zuständig und verantwortlich sei. Eine Einflussnahme des Bundes als Aktionär auf das operative Geschäft sei aus aktienrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch habe der Bund keine nähere Kenntnis über die in der Presse erwähnten Sachverhalte und könne sich auch keine inhaltlichen Informationen dazu beschaffen. Der Bund oder andere staatliche Stellen hätten bei einer staatlichen Beteiligung an Aktiengesellschaften keine Sonderinformationsrechte (vgl. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 13 und 14 auf Bundestagsdrucksache 18/4730 der Abgeordneten Jutta Krellmann).
Diese Antwort der Bundesregierung wirft eine Reihe weiterer Fragen auf. Zum einen ist die Bundesregierung nicht lediglich ein Aktionär, sondern auch im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG vertreten. Der Aufsichtsrat nimmt nach § 111 des Aktiengesetzes die Aufgabe wahr, die Geschäftsführung zu überwachen. Und er hat zu bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden können. Für die Bundesregierung sitzt Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG. Angesichts der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann stellt sich die Frage, welche Rolle und Funktion die Vertreter der Bundesregierung in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften eigentlich haben und mit welcher Zielstellung sie dort agieren. Welche Position nimmt die Bundesregierung in den Aufsichtsräten zum Beispiel hinsichtlich der Fremdvergabe von Aufgabenbereichen mit dem Ziel der Kosteneinsparung ein, und wie nutzt sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten eines Aufsichtsrates? Wie verhält sich die Bundesregierung bei der Fremdvergabe von Aufgaben, wenn damit Streikbruch organisiert wird?
Zum anderen muss aber auch festgestellt werden, dass die Kontrolle der Einhaltung bestehender Gesetze eine öffentliche Aufgabe ist. Die zuständigen Kontrollbehörden sind beauftragt, Verstöße aufzudecken. Es muss daher verwundern, dass die Frage, ob es sich bei den bei der Deutschen Post AG für Streikbruchtätigkeiten eingesetzten Werkvertragsbeschäftigten um Beschäftigte in illegaler Arbeitnehmerüberlassung handelt, lediglich mit fehlenden Sonderinformationsrechten des Bundes als Aktionär beantwortet wird. Vielmehr geht es doch um die Kenntnis der Bundesregierung, ob die zuständigen Kontrollbehörden die Werkvertragsbeschäftigung bei der Deutschen Post AG bereits kontrolliert haben bzw. wann sie dies machen werden.
Die frühere Behörde Deutsche Bundespost wurde im Jahr 1995 privatisiert. Seit dem Jahr 2000 ist das Unternehmen zudem an der Börse tätig. Bis Ende des Jahres 2007 wurden der Deutschen Post AG durch das Postgesetz noch Exklusivrechte eingeräumt, seitdem herrscht theoretisch freier Wettbewerb auf dem deutschen Postmarkt. Am 1. Januar 2013 wurde der europäische Postmarkt vollständig liberalisiert. Die Frage, ob und inwiefern sich die Arbeitsbedingungen bei der Deutschen Post AG im Zuge der Privatisierung verschlechtert haben, sind Thema zweier Unterrichtungen der Bundesregierung, die auf Tätigkeitsberichten der Bundesnetzagentur und auf einem Sondergutachten der Monopolkommission beruhen (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/4552 und 18/210). Demnach stellt die Monopolkommission fest, dass der Wettbewerb im Postsektor mit angemessenen Arbeitsbedingungen vereinbar ist. Hier stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung diese Einschätzung angesichts der aktuellen Entwicklungen bei der Deutschen Post AG teilt.
Die Personalchefin der Deutschen Post AG hat zudem gesagt, dass sie auch für die Briefsparte eine Fremdvergabe mit dem Ziel der Kosteneinsparung nicht ausschließen kann (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. März 2015 „Die Ostergrüße könnten liegen bleiben“). Im Postgesetz gibt es aber für den lizenzierten Bereich, zu dem die Briefsparte in Teilen zählt, eine sogenannte Sozialklausel, der zufolge eine Lizenz zu versagen ist, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet“. Daher ist zu fragen, ob eine Fremdvergabe mit dem Ziel der Kosteneinsparung aus Sicht der Bundesregierung mit dieser Sozialklausel des Postgesetzes vereinbar wäre. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Bundesregierung in entsprechende Überlegungen und Diskussionen bei der Deutschen Post AG involviert ist und welche Position sie in dieser Frage vertritt.
Die Deutsche Post AG befindet sich nicht mehr mehrheitlich in Staatsbesitz. Bis zum Jahr 2012 hielt die KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes noch einen Anteil von 30,5 Prozent der Aktien, womit sie eine Sperrminorität inne hatte. Dieser Anteil wurde aber im Jahr 2012 auf 21 Prozent der Aktien reduziert. Dies wirft die Frage auf, mit welcher Zielsetzung die Sperrminorität damals aufgegeben wurde und wie die derzeitige Bundesregierung diesen Schritt aus heutiger Sicht bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Aufgaben haben aus Sicht der Bundesregierung Aufsichtsräte in Aktiengesellschaften im Allgemeinen?
Welche Rolle und Funktion nehmen nach Auffassung der Bundesregierung Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter in Aufsichtsräten ein? Welche Zielsetzung verfolgen sie bei ihrer Tätigkeit (bitte insbesondere für Aktiengesellschaften darstellen, wenn diese zuvor einmal in Staatsbesitz waren)?
Wie sichern die Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter als Mitglieder in den Aufsichtsräten nach Auffassung der Bundesregierung konkret eine Kontrolle der Geschäftsführung, wie sie laut Aktiengesetz vorgeschrieben ist?
In welchen Aktiengesellschaften sitzen derzeit Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bzw. des Bundes?
Welche Arten von Geschäften sind in diesen Aktiengesellschaften gemäß § 111 des Aktiengesetzes der Zustimmung durch den Aufsichtsrat unterworfen?
Welche Position nehmen die Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter in Aktiengesellschaften hinsichtlich der Unterwerfung von bestimmten Arten von Geschäften unter die Zustimmung des Aufsichtsrates ein, und wie agieren sie in dieser Frage?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Fremdvergabe von Aufgaben ab einer bestimmten Größenordnung unter der Mitbestimmungsperspektive eine Art von Geschäft ist, das der Zustimmung durch den Aufsichtsrat unterworfen und nicht allein der Geschäftsführung überlassen werden sollte (bitte begründen)?
Falls die Bundesregierung die Auffassung in Frage 7 teilt, welche Schritte hat sie bisher im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG unternommen, um Abstimmungen darüber einzuleiten, mit denen die Fremdvergabe von Aufgaben oder Tätigkeiten zu einem zustimmungspflichtigen Geschäft gemacht wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch die Fremdvergabe von Aufgaben mit dem Ziel eines Streikbruchs eine Art von Geschäft ist, das der Zustimmung durch den Aufsichtsrat unterworfen werden sollte?
Wenn ja, welche konkreten Schritte haben die Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter als Mitglieder in Aufsichtsräten diesbezüglich bisher unternommen?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Zuge der aktuellen Streikaktivitäten eingesetzten Werkvertragsbeschäftigten bei der Deutschen Post AG bereits durch die zuständigen Behörden dahingehend überprüft, ob es sich um illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Überprüfung?
Wenn nein, wird es demnächst eine Überprüfung geben, und wenn ja, wann?
Wenn keine Überprüfung geplant ist, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung angesichts der Gründung der Delivery-Gesellschaften durch die Deutsche Post AG die Auffassung der Monopolkommission, dass der Wettbewerb im Postsektor mit angemessenen Arbeitsbedingungen vereinbar ist (bitte begründen)?
Wie definiert die Bundesregierung angemessene Arbeitsbedingungen im Postsektor (bitte sowohl auf die Briefsparte als auch auf die Paketzustellung eingehen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Fremdvergabe in der Briefsparte, wenn damit ein Absenken der Löhne verbunden wäre, ein Verstoß gegen die Sozialklausel aus § 6 des Postgesetzes darstellen würde?
Wurde die Bundesregierung bereits über Pläne zur Fremdvergabe in der Briefsparte informiert, oder waren entsprechende Überlegungen Bestandteil von Gesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Deutschen Post AG?
Wenn ja, wer war seitens der Bundesregierung an diesen Gesprächen beteiligt, wann fanden sie statt, und welche Position nimmt die Bundesregierung in dieser Frage ein?
Mit welchem Ziel und unter wessen Federführung wurden die Anteile des Bundes an der Deutschen Post AG auf 21 Prozent reduziert und somit die Sperrminorität aufgegeben?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Schritt aus heutiger Sicht?
Bietet die derzeitige Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der zufolge Leiharbeitnehmer nicht verpflichtet sind, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist, aus Sicht der Bundesregierung einen ausreichenden Schutz der betroffenen Leiharbeitnehmer, und welche Wahl haben sie aus Sicht der Bundesregierung, wenn sie eigens zu diesem Zweck angestellt werden und wenn sie darüber hinaus aus dem europäischen Ausland angeworben werden?