Transport von Rüstungsgütern durch deutsche Reedereien
der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In dem Beitrag des NDR-Regionalmagazins „buten und binnen“ vom 31. März 2015 (www.ardmediathek.de/tv/buten-un-binnen-Regionalmagazin/BND- verwickelt-in-Beluga-Waffentransport/Radio-Bremen-TV/Video?documentId =27416042&bcastId=967552) wird berichtet, dass das Bremer Unternehmen Beluga Shipping GmbH, das sich derzeit in Insolvenz befindet, Waffentransporte nach z. B. Kongo, Myanmar, Sudan und Südsudan abgewickelt haben soll. Seit dem Jahr 2011 wird gegen die Reederei im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen staatsanwaltschaftlich ermittelt. Zwei Jahre lang soll die Reederei mit einem Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Kontakt gestanden haben. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren kann nicht abgeschlossen werden, da die Staatsanwaltschaft bis heute nicht darüber informiert worden ist, wer der Mitarbeiter vom BND ist und ihn somit nicht befragen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche internationalen wie nationalen Beschränkungen der Lieferung von Rüstungsgütern nach Myanmar waren seit dem Jahr 2000 in Kraft, und wann wurden sie gegebenenfalls wie modifiziert?
Welche internationalen wie nationalen Beschränkungen der Lieferung von Rüstungsgütern nach Kongo waren seit dem Jahr 2000 in Kraft, und wann wurden sie gegebenenfalls wie modifiziert?
Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen geht die Bundesregierung ein, wenn sie internationalen Lieferembargos zustimmt bzw. Sanktionsregimen beitritt? Welche juristischen Folgen entstehen für die Bundesregierung, wenn sie gegen Verpflichtungen aus solchen Embargos verstößt?
Über welche mutmaßlichen nicht genehmigten Waffenexporte seit dem Jahr 2001, bei denen deutsche Reedereien den Transport durchführten, hat die Bundesregierung seit wann Kenntnis (bitte unter Angabe des Empfängerlandes, der Namen der jeweiligen Reederei, des Datums des jeweiligen Transports, des jeweils exportierenden Landes und der jeweiligen Güter und gegebenenfalls unter Angabe, welche Lieferembargos für das Empfängerland seit wann bestehen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte zwischen Reedereien und dem BND, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit dem Jahr 2005 im Zusammenhang mit nichtgenehmigten Waffentransporten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft Bremen an den BND im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Durchführung von Waffenexporten von der Ukraine nach Myanmar durch die Beluga-Reederei?
Ist die Bundesregierung bereit, dem im Bericht genannten BND-Mitarbeiter im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen eine Aussagegenehmigung zu erteilen bzw. den BND anzuweisen, eine solche Genehmigung zu erteilen, und falls nein, warum nicht?
Welche nichtgenehmigten Transporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern durch Schiffe unter deutscher Flagge sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 bekannt (bitte jeweils unter Angabe des Jahres, des Reedereinamens, der Waffengattung und, falls bekannt, des Produktnamens, der Herkunft des Rüstungsgutes, des Beladungshafens, des Ziellandes und bitte unter Angabe, ob die Rüstungsgüter im Zielland angekommen sind)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit Mitarbeiter des BND Kenntnisse über Waffentransporte durch Schiffe unter deutscher Flagge besitzen?
In wie vielen deutschen Reedereien waren seit dem Jahr 2005 nach Kenntnis der Bundesregierung in Absprache mit den Reedereien Mitarbeiter des BND tätig, und was waren jeweils die Aufgaben der BND-Mitarbeiter?
In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung BND- Mitarbeiter auch mit dem Transport von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern befasst?
Welches Strafmaß ist vorgesehen, wenn a) Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter ohne Genehmigung innerhalb Deutschlands transportiert werden, und b) wenn Schiffe unter deutscher Flagge Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets transportieren? c) Welche Verjährungsfristen gibt es jeweils bei den in Frage 12a und 12b dargestellten Konstellationen?
In welchen Fällen und gegebenenfalls warum haben seit dem Jahr 2013 deutsche Behörden die Durchfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Einfuhr in Deutschland in Bremen gestoppt, und wie ist mit den gestoppten Gütern bzw. der Ausfuhr verfahren worden (bitte unter Angabe des exportierenden Landes, des vorgesehenen Ziellandes, des Wertes, der genauen Bezeichnung der Güter und ihres aktuellen Verbleibs)?