[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5346
18. Wahlperiode 29.06.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Andrej Hunko,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4771 –
Wirtschaftlicher Aufbau der Ukraine und Konfliktentschärfung durch humanitäres
Engagement, Friedensförderung und Bekämpfung von Rechtsextremismus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die wirtschaftliche, soziale und humanitäre Lage in der Ukraine, besonders in
den umkämpften Regionen im Osten, hat seit Ausbruch der Ukraine-Krise, dem
Sturz von Präsident Viktor Janukowitsch und angesichts des Krieges zwischen
ukrainischen Truppen und pro-russischen Separatisten in den
Verwaltungsbezirken Donezk und Lugansk untragbare Zustände angenommen. UN-
Menschenrechtskommissar Zeid al-Hussein sprach zuletzt von mehr als 6 000 Toten,
14 700 Verletzten und über einer Million Binnenflüchtlingen, wobei „besonders
Frauen, Kinder, Ältere und Schwache […] unter den unhaltbaren Zuständen
[litten]“ (
www.tagesschau.de/ausland/un-bericht-ostukraine-103.html).
Innerhalb der Europäischen Union (EU) kommt vor allem Deutschland große
politische Verantwortung zu. Diese ergibt sich zum einen aus dem kontrovers
diskutierten Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine (
www.spiegel.de/
politik/ausland/ukraine-krise-helmut-schmidt-wirft-eu-groessenwahn-vor-a-
969773.html) und der entscheidenden Rolle, die die deutsche Außenpolitik
dabei spielte (
www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krise-helmut-schmidt-
von-ex-eu-kommissar-verheugen-kritisiert-a-970150.html), und zum anderen
aus der Solidarisierung deutscher Politiker mit den Maidan-Protesten (ebd.).
Während die ukrainische Wirtschaft weiter einbricht, gerät der Staat zunehmend
in Zahlungsschwierigkeiten. Um diesen zu begegnen, haben der Internationale
Währungsfonds (IWF) sowie die USA und die EU dem Land mit Krediten unter
die Arme gegriffen. Bisher sind diese Versuche nach zugänglichen Statistiken
ohne Erfolg geblieben: Die ukrainische Währung Hryvna hat massiv an Wert
verloren, das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte im Jahr 2014 um 7,5
Prozent und eine steigende Staatsverschuldung lässt eine Refinanzierung über
Staatsanleihen immer weniger zu (
www.ipg-journal.de/rubriken/
europaeischeintegration/artikel/die-definition-des-wahnsinns-760/). Die Kredite des IWF
und der EU an die Ukraine sehen Austeritätsmaßnahmen als Gegenleistung vor,
die mehrheitlich die arbeitende Bevölkerung betreffen werden (ebd.):
Deckelung des Mindestlohnes und der Renten, eine Rücknahme der
Mehrwertsteuersenkung, Einschnitte in der Kranken- und Rentenversicherung, Erhöhung der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5346 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGaspreise. Präsident Petro Poroschenko verkündete zudem die Streichung aller
Sozialleistungen in den von Separatisten kontrollierten Gebieten (www.
tagesschau.de/ausland/poroschenko-ostukraine-101.html). All dies lässt schwere
soziale Probleme erwarten.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) und das Auswärtige Amt (AA) waren im Oktober 2014 führend an
einem Hilfstransport in die Ukraine beteiligt, der unter anderem infrastrukturelle
Güter wie mobile Wohneinheiten, Küchen und Generatoren sowie Medizin und
Feldbetten umfasste. Es gehe um „ein Zeichen der Solidarität“, so der
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller
(
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10/2014-10-07-ukraine-
hilfstransport.html). Vorwürfe der politischen Selbstinszenierung wurden
erhoben, da dieser Konvoi bislang offenbar der einzige offizielle deutsche
Transport in die Ukraine geblieben ist und zeitlich mit einem Fototermin mit
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller in Charkow abgestimmt wurde
(
www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-schickt-hilfskonvoi-in-die-
ukraine-a-995316.html).
Darüber hinaus besteht die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der
Ukraine weiter, unter anderem mit Projekten in Lugansk und Donezk. Die Frage
nach der Realisierbarkeit der Zusammenarbeit – auch mit den lokalen Behörden
und der Zivilgesellschaft – bleibt angesichts der aktuellen politischen Lage und
weiterbestehenden Korruptionsvorwürfen unklar.
Forderungen nach einer europäischen Armee oder eine unkritische
Unterstützung der Regierung Petro Poroschenkos sind dazu geeignet, die Lage weiter
zuzuspitzen. Die Einbindung der Oligarchie in den wirtschaftlichen
Wiederaufbau in der einberufenen „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“, in welcher
auch der SPD-Politiker Peer Steinbrück tätig sein soll (
www.zeit.de/politik/
2015-03/peer-steinbrueck-beratertaetigkeit-ukraine), steht dem öffentlich
erklärten Ziel der Demokratisierung entgegen. Gleiches gilt für die schleppende
Aufklärung der Gewalttaten während der Maidan-Proteste und des Massakers
vom 20. Februar 2014.
Indes drohen die USA die Eskalationsspirale mit Militärübungen an der
estnisch-russischen Grenze und anhaltenden Diskussionen über Waffenlieferungen
weiter anzufeuern. Die Inkohärenz westlicher Außenpolitik, in welcher die
militärische Abschreckung Friedensbestrebungen und Diplomatie
konterkarieren, droht weiterhin, das errungene Waffenstillstandsabkommen Minsk II und
die damit einhergehende Hoffnung auf eine baldige Befriedung des Gebietes
scheitern zu lassen.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirtschaftsleistung
der Ukraine seit dem Jahr 2010 entwickelt?
a) Wie haben sich die Staatsverschuldung und die Staatsschuldenquote der
Ukraine im selben Zeitraum entwickelt?
b) Wie hat sich das Haushaltsdefizit im selben Zeitraum entwickelt?
c) In welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2014 Kapital aus der Ukraine abgewandert?
d) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum
die Rüstungsausgaben der Ukraine verändert?
Die Fragen 1, 1a bis 1d werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
zusammenhängend beantwortet.
Das ukrainische Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2014 um 6,9 Prozent
gesunken. Die Staatsverschuldung lag Ende 2013 bei etwa 35 Prozent des BIP und
ist seither deutlich gestiegen, der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt
für das Jahr 2015 eine Schuldenquote von bis zu 94 Prozent. Das
Haushaltsdefizit betrug im Jahr 2014 4,6 Prozent des BIP. Hinsichtlich der Entwicklung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5346dieser Indikatoren seit dem Jahr 2010 verweist die Bundesregierung auf die
öffentlich zugänglichen Datenbanken von IWF und Weltbank.
Im Jahr 2014 wies die Kapitalbilanz ein Defizit von 11,8 Mrd. US-Dollar auf.
Infolge der bewaffneten Auseinandersetzungen im Osten der Ukraine sind die
Rüstungsausgaben in den Jahren 2014 und 2015 deutlich angestiegen.
2. Welche Kreditzusagen seitens des IWF, der USA und der EU an die Ukraine
existieren bislang nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welcher
Höhe wurden diese bereits ausgezahlt?
a) Zu welchen Konditionen wurden die Kredite gewährt?
b) Wie lang ist die Kreditlaufzeit?
c) Sind die Kredite zweckgebunden?
Wenn ja, zu welchen Zwecken (um Einzelauflistung wird gebeten)?
d) An welche Auflagen sind die Kredite gebunden, und zu welchen
Maßnahmen musste sich die ukrainische Regierung verpflichten, um sie zu
erhalten?
e) Welche Institutionen werden die Umsetzung der geforderten Reformen
überprüfen?
f) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn die Reformen nicht
umgesetzt werden?
g) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Bekämpfung der
Korruption?
h) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Bekämpfung von
Steuerflucht und Steuerhinterziehung?
i) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Besteuerung hoher
Einkommen und Vermögen?
j) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Entwicklung privater
wie öffentlicher Löhne und Gehälter?
k) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen zur Privatisierung, und
welche erwarteten Einnahmen ergeben sich daraus?
l) Welche Maßnahmen beinhalten die Auflagen in Bezug auf Renten und
Pensionen?
Die Fragen 2, 2a bis 2l werden aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammen,
aber nach Kreditgebern getrennt beantwortet.
Die Kreditzusage des IWF an die Ukraine im Rahmen eines zweijährigen
Beistandskreditabkommens vom 30. April 2014 belief sich auf 10,976 Mrd.
Sonderziehungsrechte (SZR, nach damaligem Kurs umgerechnet 17,01 Mrd. US-
Dollar). Davon wurden bis zur Kündigung durch die Ukraine am 11. März 2015
umgerechnet ca. 4,6 Mrd. US-Dollar ausgezahlt. Ebenfalls am 11. März 2015
bewilligte das Exekutivdirektorium des IWF auf ukrainischen Antrag eine
vierjährige Erweiterte Fondsfazilität über insgesamt 12,348 Mrd. SZR, nach
damaligem Kurs umgerechnet 17,5 Mrd. US-Dollar. Hiervon wurden bis zum
heutigen Datum 3,546 Mrd. SZR (ca. 5 Mrd. US-Dollar) ausgezahlt. Weitere
Tranchen sollen nach vierteljährlichen Überprüfungen ausgezahlt werden.
Die Kosten von Beistandskreditabkommen und Erweiterter Kreditfazilität
basieren auf dem Zins für Sonderziehungsrechte, der laufend an die Entwicklung
auf den internationalen Geldmärkten angepasst wird. Zusätzlich zu diesem Zins
fallen auch Gebühren an. Die Laufzeit des IWF-Programms beträgt vier Jahre.
Die an die Ukraine ausgezahlten IWF-Mittel sind nach jetziger Planung bis zum
Jahr 2025 zurückzuzahlen. Eine Zweckbindung besteht nicht. Voraussetzung für
Drucksache 18/5346 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie Gewährung der IWF-Kredite war die Erfüllung sogenannter
Vorabmaßnahmen („prior actions“). Die Vorabmaßnahmen und Reformen, zu denen sich die
ukrainische Regierung verpflichtet hat, sind im Detail in sogenannten
Memoranda of Economic and Financial Policies (MEFP) niedergelegt und als Teile
des IMF Country Report 14/106 (vom Mai 2014) bzw. 15/69 (vom März 2015)
auf der Internetseite des IWF öffentlich zugänglich. Sie zielen auf die
Wiederherstellung wirtschaftlicher Stabilität, Stärkung guter Regierungsführung und
Transparenz sowie die Förderung gesunden und nachhaltigen Wachstums,
wobei sozial schwache Gesellschaftsschichten geschützt werden sollen. Die
Reformziele betreffen vor allem die Geld- und Wechselkurspolitik, die Sanierung
des Finanzsektors, eine nachhaltige Haushaltspolitik, den Energiesektor,
Regierungsführung sowie die Transparenz und Verbesserung des Investitionsklimas.
Die Auszahlung eines IWF-Programms erfolgt in Tranchen. Die einzelnen
Tranchen können nur ausgezahlt werden, wenn die Ukraine die im Programm
vereinbarten Reformen umsetzt. Über die Umsetzung der Programmauflagen verfasst
der Stab des IWF nach intensiven Konsultationen und Verhandlungen mit den
Behörden des Kreditnehmers eine Beschlussvorlage für das IWF-
Exekutivdirektorium. Dieses entscheidet auf dieser Grundlage darüber, ob die
Reformumsetzung ausreichend für eine weitere Tranchenauszahlung ist bzw. ob auf
Nachbesserungen bestanden oder verzichtet wird.
Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben über ihre
Entwicklungshilfedurchführungsorganisation USAID der Ukraine im April 2014 und im Mai
2015 Kreditgarantien über jeweils 1 Mrd. US-Dollar eingeräumt. Gestützt
hierauf hat die ukrainische Nationalbank am 16. Mai 2014 erfolgreich eine
Staatsanleihe über 1 Mrd. US-Dollar platziert, eine zweite Anleihebegebung ist Ende
Mai 2015 erfolgt. Detaillierte Informationen über die Bedingungen der
Kreditgarantien liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Europäische Union (EU) hatte im März 2014 im Rahmen ihres Hilfspakets
für die Ukraine finanzielle Unterstützung in Form von sogenannten EU-
Makrofinanzhilfen als Darlehen in Höhe von insg. 1,61 Mrd. Euro beschlossen
(gegliedert in zwei Makrofinanzhilfen). Diese Kreditmittel sind mittlerweile
vollständig ausbezahlt (letzte Kredittranche April 2015). Vor dem Hintergrund des
anhaltenden Mittelbedarfs hat die EU Anfang 2015 eine weitere Makrofinanzhilfe
in Höhe von 1,8 Mrd. Euro beschlossen; diese dritte Makrofinanzhilfe soll in
drei Tranchen bereitgestellt werden und in Abhängigkeit von den
Reformfortschritten in der Ukraine ausgezahlt werden. Die Europäische Kommission geht
davon aus, dass die erste Auszahlung im Sommer 2015 erfolgen kann.
Makrofinanzhilfen werden zu den der EU gewährten Konditionen am
Finanzmarkt aufgenommen und zu gleichen Bedingungen an den Empfänger
weitergereicht. Sie werden als mittelfristige Darlehen an die Nationalbank bereitgestellt
und sollen eine Zahlungsunfähigkeit des Landes vermeiden. Ihre Laufzeit
beträgt bis zu 15 Jahre. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die EU knüpft die
Makrofinanzhilfe jedoch sowohl an die Berücksichtigung allgemeiner politischer
Grundsätze (Anerkennung grundsätzlicher Werte der EU, demokratische
Mechanismen, Achtung der Menschenrechte) als auch an finanz- und
wirtschaftspolitische Auflagen, die eng auf die im entsprechenden parallelen IWF-
Programm vereinbarten Strukturreformen abgestimmt sind. Dazu gehören
insbesondere Strukturreformen zur Verbesserung der Verwaltung öffentlicher Mittel,
der Korruptionsbekämpfung, der Finanzverwaltung, Reformen im
Energiesektor, eine Reform des Finanzsektors sowie Maßnahmen zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen von Unternehmen. Die Europäische Kommission prüft in
regelmäßigen Abständen und in enger Abstimmung mit dem IWF und der
Weltbank die Erfüllung der Programmauflagen und berichtet hierüber an den Rat und
das Europäische Parlament. Dabei ist jede Auszahlung von Kredittranchen an
eine positive Bewertung der oben genannten Auflagen, insbesondere an die
erfolgreiche Umsetzung des IWF-Programms geknüpft. Überdies sind Maßnah-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5346men vorgesehen, die insbesondere zu mehr Transparenz von
Vermögensverhältnissen in der öffentlichen Verwaltung bzw. den Eigentumsverhältnissen in
Unternehmen beitragen sowie eine bessere Überwachung und Dokumentation von
Korruptionsfällen ermöglichen sollen.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine antizyklische
Wirtschaftspolitik in der Ukraine?
Nach dem Verständnis der Bundesregierung stellt sich die Frage einer
antizyklischen Wirtschaftspolitik für die Ukraine derzeit nicht. Vordringlich sind
umfassende Strukturreformen, wie sie die ukrainische Regierung bereits angegangen
ist.
4. Inwiefern betreffen die aktuellen Kürzungsmaßnahmen in der Ukraine die
zivile Infrastruktur in dem Land?
Inwieweit sieht die Bundesregierung hierin einen Widerspruch zur
politischen Agenda der EU und Deutschlands, die Lebensbedingungen in der
Ukraine zu verbessern?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, auf deren Grundlage sie
bewerten könnte, inwiefern sich zur Haushaltskonsolidierung getroffene
Maßnahmen in der Ukraine auf den Zustand der zivilen Infrastruktur auswirken.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Armut und
die relative Armut in der Ukraine seit dem Jahr 2010 entwickelt, und welche
weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
6. In welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2014 und 2015 Lohnkürzungen bei öffentlichen und privaten
Beschäftigten durchgesetzt?
Laut Angaben des ukrainischen Statistikamtes betrug der Durchschnittslohn im
öffentlichen und privaten Sektor im Jahr 2014 3 480 Hrywnja (UAH), im Jahr
2015 (Januar bis April) hingegen 3 728 UAH. Angesichts einer Inflationsrate
von gegenwärtig 26,7 Prozent bedeutet dies einen Rückgang der
Realeinkommen.
Das ukrainische Haushaltsgesetz für das Jahr 2014 sieht Lohnausgaben für
staatliche Beschäftigte in Höhe von 47,6 Mrd. UAH vor, das Haushaltsgesetz für das
Jahr 2015 hingegen in Höhe von 57,5 Mrd. UAH.
7. In welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2014 und 2015 Kürzungen bei Renten und Pensionen durchgesetzt?
Laut Angaben des ukrainischen Statistikamts betrug die Durchschnittsrente
zum Jahresanfang 2014 1 526,1 UAH, zum Jahresanfang 2015 hingegen
1 581,5 UAH. Angesichts der aktuellen Inflationsrate bedeutet dies einen
Rückgang der realen Rentenhöhe.
Drucksache 18/5346 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. In welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2014 und 2015 Kürzungen bei Gesundheitsleistungen
durchgesetzt?
Das ukrainische Haushaltsgesetz für das Jahr 2014 sieht Ausgaben für den
Gesundheitssektor in Höhe von 8,5 Mrd. UAH vor, das Haushaltsgesetz für das
Jahr 2015 hingegen in Höhe von 11,3 Mrd. UAH.
9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 die
Gaspreise für Endverbraucher in der Ukraine entwickelt, und welche
Änderungen sind abzusehen?
Die Nationale Kommission für Energie und kommunale Dienstleistungen hat
am 2. März 2015 Preissteigerungen für den Bezug von Gas und Fernwärme
beschlossen, die am 1. April 2015 in Kraft traten. Der Mindesttarif für Gas zur
Beheizung von Häusern stieg demnach um 2 000 UAH auf 3 600 UAH pro
1 000 m3 (dies entspricht einem Gaspreis von ca. 1,3 Cent/kWh). Der Tarif gilt
für eine Verbrauchsmenge bis zu 200 m3 im Monat während der Heizperiode
(Oktober bis April). Bei einem Verbrauch von mehr als 200 m³ steigt der
Gaspreis auf bis zu 7 188 UAH pro 1 000 m3 (dies entspricht einem Gaspreis von
2,6 Cent/kWh). Dieser Preis wird auch von Verbrauchern ohne Gaszähler sowie
verbrauchsunabhängig außerhalb der Heizperiode gezahlt. Ein vergleichbares
Preisniveau gilt auch für Gas, das zu Kochzwecken oder zur Erhitzung von
Wasser verwendet wird.
Um das erklärte Ziel kostendeckender Gaspreise bis zum Jahr 2017 zu erreichen,
sind weitere Preiserhöhungen erforderlich.
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Engagement
Peer Steinbrücks in der „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“, in
welchem auch Oligarchen wie Dmitro Firtasch, Rinat Achmetow und Viktor
Pintschuk mitarbeiten?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, hieraus Konsequenzen zu ziehen.
Überdies hat Peer Steinbrück nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischenzeitlich erklärt, eine Tätigkeit für die genannte Organisation nicht anzutreten.
11. Wie verhält sich die Bundesregierung zu Aktivitäten von Mitgliedern des
Deutschen Bundestages in privaten Gremien, die ausländische
Partikularinteressen vertreten?
Nach dem Verständnis der Bundesregierung fällt diese Thematik in den
Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages.
12. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, ein solches
Engagement zu regulieren, vor allem in jenen Fällen, in denen politische
Leistungen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zusätzlich zu den
Diäten bezahlt werden?
Nach dem Verständnis der Bundesregierung fällt diese Thematik in den
Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/534613. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über eine Entlohnung
von Mitgliedern der sogenannten Agentur zur Modernisierung der
Ukraine vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine verlässlichen Informationen vor.
14. Wenn ihr keine Informationen vorliegen, wie und wann will sie sie
einholen?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, hierzu Informationen
einzuholen.
15. Befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer Karenzzeit beim
Wechsel von Bundespolitikern in private oder staatliche politische
Initiativen im Ausland?
Die Bundesregierung verweist auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretäre (Bundestagsdrucksache 18/4630), der sich
derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Die vorgesehene
Karenzzeitregelung enthält keine Begrenzung auf Beschäftigungen im Inland.
16. Steht die Beteiligung der genannten Oligarchen nach Auffassung der
Bundesregierung im Widerspruch zu den Zielen der Demokratiebewegung der
Maidan-Proteste, die von Deutschland unterstützt wurden?
Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass die genannten Personen an der
genannten Agentur beteiligt sind. Sie hat überdies keine verlässlichen
Informationen zur möglichen Motivation derjenigen, die an der Agentur beteiligt sind.
Ob ihre Absichten im Widerspruch zu den Zielen der Demokratiebewegung
stehen, kann daher nicht abschließend eingeschätzt werden.
a) Wie wird diese „Agentur zur Modernisierung der Ukraine“ finanziert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine verlässlichen Informationen vor.
b) Trägt Deutschland zur Finanzierung unmittelbar oder mittelbar über
den IWF oder die EU bei?
Nein.
c) Teilt die Bundesregierung das Ziel der Agentur, einen Garantiefonds in
Höhe von 500 Mio. US-Dollar zu schaffen?
Nein.
17. Welche Kontakte gab es zwischen Institutionen des Bundes und der
„Agentur zur Modernisierung der Ukraine“?
Die Deutsche Botschaft Wien war bei einer Veranstaltung zur Vorstellung der
Agentur in Wien anwesend; weitere Kontakte gab es nicht.
Drucksache 18/5346 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. In welcher Höhe fördert das BMZ das Projekt der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit dem Titel „Reform der Verwaltung
in der Ostukraine“, welches in der Bundestagsdrucksache 18/1552 in der
Antwort zu Frage 8a erwähnt wird?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) fördert das genannte Vorhaben mit einem Auftragsvolumen von
22,5 Mio. Euro.
19. Kann das Projekt „Verbesserung der kommunalen Dienstleistungen“ in
der Region Lugansk angesichts der aktuellen politischen Lage überhaupt
durchgeführt werden?
Wenn nicht, welche einzelnen Projekte sind davon betroffen?
Das Projekt endete planmäßig im Januar 2014. Die Projektumsetzung war zu
dieser Zeit nicht beeinträchtigt.
a) Wie ist die bisherige Arbeit der „Agentur für regionale Entwicklung“
evaluiert worden bzw. zu evaluieren, insbesondere in Bezug auf die
Einbindung der lokalen Bevölkerung und Teilnehmerzahl?
Die „Agentur für regionale Entwicklung“ wurde mehrfach evaluiert, namentlich
von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH im Rahmen einer Projektfortschrittskontrolle im Jahr 2012, durch eine
Eigenevaluierung der Agentur im Jahr 2013 und durch eine Baseline-
Evaluierung der GIZ zu Maßnahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im
Jahr 2014. Die lokale Bevölkerung wurde durch unterschiedliche
Arbeitsformate (Seminare, Runde Tische und Arbeitsgruppen) in der Stadt Stachanow und
anderen Städten des Oblast Luhansk eingebunden. Die Teilnehmer waren
Vertreter unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, z. B. Beamte,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Studenten und Unternehmer.
b) Kann die Organisation ungeachtet des Krieges ihre Arbeit fortsetzen?
Die „Agentur für regionale Entwicklung“ musste ihren Sitz von Stachanow
(jetzt unter Kontrolle pro-russischer Separatisten) nach Sjewjerodonezk (unter
ukrainischer Kontrolle) verlegen, ist aber weiterhin arbeitsfähig.
20. Ist die Arbeit innerhalb des Projekts „Modellhafte
Klimaschutzorientierung in der Wirtschaftsentwicklung der Region Donezk“ durch den Krieg
in der Ostukraine beeinträchtigt?
Die Arbeit innerhalb des Projekts war durch die Kampfhandlungen in der Stadt
Donezk und Umgebung beeinträchtigt. Aufgrund der Sicherheitslage musste das
Projekt seit April 2014 von Kiew aus gesteuert und die praktischen Arbeiten vor
Ort stark eingeschränkt werden. Als sich im Laufe des Jahres 2014 abzeichnete,
dass kurz- und mittelfristig eine Besserung der Situation nicht zu erwarten ist,
wurde von der weiteren Umsetzung einiger der geplanten, aber nicht mehr
durchführbaren Aktivitäten, z. B. dem Aufbau von Technologiekooperationen
mit deutschen Firmen sowie weiterer Maßnahmen mit der
Gebietsadministration Donetsk, abgesehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/534621. Werden die in der Folge des Krieges nicht verwendeten Mittel
umgeschichtet und an anderer Stelle eingesetzt?
Wenn ja, wo, und in welchem jeweiligen finanziellen Umfang?
Zur weiteren Verwendung von Mitteln aus Vorhaben der Finanziellen
Zusammenarbeit, die aufgrund der derzeitigen politischen Lage in der Ukraine nicht
wie vorgesehen umgesetzt werden können, finden gegenwärtig Gespräche
zwischen der Bundesregierung und den betroffenen Partnern und Stellen statt.
Im Hinblick auf Projekte der Technischen Zusammenarbeit gab es zwei
Änderungen: Nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim durch
Russland wurde im Projekt „HIV/Aids-Prävention“ der Fokus der
Projektimplementierung noch vor Beginn der Implementierung von der Halbinsel Krim auf
den Oblast Dnipropetrowsk verlegt. Das Projekt „Reform der Verwaltung in der
Ostukraine“ musste sich aus der Stadt Luhansk zurückziehen. Sein Sitz wurde
nach Kiew verlegt.
22. Unternimmt die ukrainische Regierung nach Auffassung der
Bundesregierung hinreichende Anstrengungen, um Menschenrechtsverletzungen
durch die ukrainische Armee im Zuge des Krieges in der Ostukraine
aufzudecken?
Die Bundesregierung hat gegenüber der ukrainischen Regierung wiederholt
betont, dass eine vollständige Aufklärung aller Vorwürfe von
Menschenrechtsverletzungen unabhängig von der mutmaßlichen Täterschaft unerlässlich ist. Sie
erkennt die einschlägigen Bemühungen der zuständigen ukrainischen
Strafverfolgungsbehörden an und erwartet, dass diese konsequent weitergeführt werden.
23. Teilt die Bundesregierung die Kritik der Europarats-Arbeitsgruppe an den
Aufklärungsarbeiten der ukrainischen Justiz bezüglich des Massakers auf
dem Maidan vom 20. Februar 2014 (
www.tagesschau.de/ausland/europarat-
maidan-101.html), die der ukrainischen Regierung vorgeworfen hat, die
Ermittlungen zu behindern (bitte begründen)?
Die Bundesregierung begrüßt die Arbeit des International Advisory Panel (IAP)
des Europarates, das begutachtet hat, ob die bisherigen Ermittlungen zu den
Maidan-Morden den Anforderungen der Europäischen
Menschenrechtskonvention entsprechen. Der Bericht des IAP schildert neben Verstößen gegen diese
Anforderungen auch die schwierigen Bedingungen, unter denen die
Ermittlungen geführt werden, und Verbesserungen der Arbeit der Ermittlungsbehörden in
jüngerer Zeit. Die Bundesregierung erwartet, dass die ukrainische Regierung die
festgestellten Defizite zeitnah beheben wird.
24. Wann und wie hat die Bundesregierung auf die ukrainische Führung
eingewirkt, damit diese die Morde auf Basis rechtsstaatlicher Prinzipien
aufklärt?
Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit einer raschen und rechtstaatlichen
Aufklärung der Morde in ihrem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog
mit der ukrainischen Regierung wiederholt thematisiert.
Drucksache 18/5346 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ukrainischen Präsidenten
Petro Poroschenko, der russische Geheimdienst sei für das Maidan-
Massaker verantwortlich (
www.tagesschau.de/multimedia/video/video-
64163.html)?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass der russische Geheimdienst
für die Morde auf dem Maidan verantwortlich sei.
26. Welche Programme existieren in der Bundesrepublik Deutschland zur
Aufnahme schutzbedürftiger Personen aus den umkämpften Gebieten der
Ostukraine?
Ukrainische Staatsbürger können nach den allgemein geltenden Regeln des
Aufenthaltsrechts humanitäre Aufenthaltstitel und auch Aufenthaltstitel zu anderen
Aufenthaltszwecken in Deutschland erhalten. Humanitäre
Kontingentaufnahmen – gleich den Programmen für syrische Flüchtlinge – existieren für
ukrainische Staatsbürger nicht.
Seit dem Jahr 1990 nimmt Deutschland zudem jüdische Zuwanderer und ihre
Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion,
darunter der Ukraine, auf. Die Aufnahme ist in der Anordnung des
Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes über die
Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit
Ausnahme der Baltischen Staaten vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 21. Mai
2015 geregelt.
27. Wie viele Personen aus den umkämpften Gebieten in der Ostukraine sind
seit Beginn der Kampfhandlungen aufgenommen worden?
Im Jahr 2014 haben 2 703 und im Zeitraum von Januar bis April 2015 1 468
ukrainische Staatsangehörige einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele dieser Asylbewerber aus den
umkämpften Gebieten in der Ostukraine stammen, da die Asylstatistik des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge nicht nach Regionen innerhalb von
Herkunftsstaaten differenziert.
Sofern Personen aus den umkämpften Gebieten der Ostukraine im genannten
Zeitraum ohne Stellung eines Asylantrags nach Deutschland eingereist sind,
liegen der Bundesregierung hierüber ebenfalls keine Erkenntnisse vor.
Im Jahr 2014 haben im Rahmen der jüdischen Zuwanderung 179 Personen aus
der Ukraine eine Aufnahmezusage erhalten. Eine Differenzierung nach dem
Wohnort erfolgt nicht.
Im Jahr 2015 (Stand: 20. Mai 2015) haben bisher 164 Personen aus der Ukraine
eine Aufnahmezusage im Rahmen der jüdischen Zuwanderung erhalten. Eine
Aufnahmezusage ist ein Jahr ab Bekanntgabe wirksam und erlischt, wenn nicht
innerhalb dieses Jahres das Visum beantragt wird.
Im Jahr 2014 wurden 159 Visa und im Jahr 2015 (Stand: 30. April 2015) 87 Visa
für jüdische Zuwanderer aus der Ukraine erteilt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/534628. Wie beurteilt die Bundesregierung abschließend die Wirkung des Konvois
mit Hilfsgütern vom 7. Oktober 2014 (
www.bundesregierung.de/Content/
DE/Artikel/2014/10/2014-10-07-ukraine-hilfstransport.html)?
Durch die Unterstützungsmaßnahmen konnte aus Sicht der Bundesregierung ein
Beitrag dazu geleistet werden, die Lage besonders vom Konflikt betroffener
Menschen in der Ostukraine zu verbessern.
a) Gibt es eine schriftlich fixierte Evaluation dieses Hilfstransportes – falls
ja, bitte beifügen –, und hat die Bundesregierung eine Aufstellung der
verteilten Güter und der Begünstigten vor Ort (bitte anfügen)?
Die Verteilung der Güter an die Bedürftigen und die Empfängerorganisationen
fiel dem ukrainischen Katastrophenschutz (DSNS) als Partner des
Unterstützungstransports zu, unterstützt durch das ukrainische Rote Kreuz. Die
Empfangsquittungen für die Hilfsgüter liegen beim ukrainischen Katastrophenschutz
und dem ukrainischen Roten Kreuz vor. Die Evaluierung erfolgte durch GIZ-
Personal und freie Gutachter vor Ort. Nach Verteilung der Hilfsgüter wurden die
Empfangsquittungen mit den Bedarfsmeldungen abgeglichen. Vor Ort wurden
stichprobeartig Empfänger besucht und interviewt. Dies wurde in
Besuchsprotokollen dokumentiert.
b) Nach welchen Kriterien wurden die Hilfsgüter regional aufgeteilt?
Die Aufteilung der Hilfsgüter auf die Regionen erfolgte nach
Bedarfsanforderung und gemäß der Koordination durch den lokalen Projektpartner, den DSNS
und das ukrainische Rote Kreuz. Die Ermittlung der Bedarfsanforderung
erfolgte in Stufen: zunächst in den Kommunen, dann über zwischenregionale
Stäbe (bestehend aus Vertretern der verschiedener Behörden). Der
Katastrophenschutz erstellte daraufhin eine finale Liste, die an die verschiedenen
Hilfsorganisationen weitergegeben wurde. Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl
der Zielorte für die Warenlieferungen war die Zahl der Binnenvertriebenen. Vor
der Lieferung wurde der Bedarf der Hilfsgüter direkt mit den Stadtverwaltungen
der ausgewählten Städte nochmals verifiziert.
29. Wie wurden die Hilfslieferungen nach Charkow, Slawjansk, Mariupol,
Saporoshje, Dnipropetrowsk gewichtet?
Von den 199 Lkw der Hauptlieferung erhielten die genannten Orte ca. die
folgenden Anteile:
– Charkiw: 18,5 Prozent,
– Slowjansk (zusammen mit Rubishne): 9 Prozent,
– Mariupol: 7,5 Prozent,
– Saporishja: 14 Prozent,
– Dnipropetrowsk: 16,5 Prozent.
Aufgrund der angespannten Sicherheitssituation in Mariupol, Slowjansk und
Rubishne wurden zusätzlich zur Hauptlieferung weitere Hilfsgüter im Wert von
ca. 900 000 Euro aus Restmitteln des Projekts in diese drei Regionen geliefert.
Drucksache 18/5346 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode30. Wer kontrollierte die Ausgabe der Hilfsgüter, die ab Mitte Oktober 2014
in den Zielstädten in der Ostukraine ankamen, besonders in Slawjansk,
Mariupol, Saporoshje und Dnipropetrowsk?
Die Hilfsgüter wurden in gemeinsamer Verantwortung durch den DSNS in
Abstimmung mit dem ukrainischen Roten Kreuz und den Kommunalbehörden vor
Ort ausgegeben.
31. Gab es bei der Verteilung dieser Güter unabhängige Beobachter, deren
Einsatz dazu geeignet war, etwaige Unregelmäßigkeiten abzuwenden?
Um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden, wurde die Verteilung durch die GIZ
stichprobenartig überprüft.
32. Sind angesichts der sich drastisch verschlechternden sozialen Lage in den
Krisenregionen Folgeprojekte dieser Art geplant, also weitere deutsche
Hilfskonvois in die Regionen Donezk und Lugansk?
Wenn nein, warum nicht?
Vergleichbare Folgeprojekte, bei denen Hilfsgüter mit einem Konvoi von
Deutschland aus in die Ukraine transportiert werden, sind bisher nicht geplant.
Gegenwärtig hält die Bundesregierung einen weiteren direkt von der
Bundesregierung finanzierten und durch die GIZ organisierten Hilfskonvoi aus
Deutschland für nicht erforderlich. Im Rahmen der humanitären Hilfe fördert
das Auswärtige Amt Hilfsmaßnahmen humanitärer Hilfsorganisationen in den
Regionen Donezk und Luhansk, so zum Beispiel einen deutsch-polnischen
Hilfstransport von Kiew nach Saporishja und Donezk, der im Juni 2015 durch
die Caritas Ukraine umgesetzt wurde.
33. Wie werden die angekündigten 10 Mio. Euro Soforthilfemaßnahmen für die
Zivilbevölkerung in der Ostukraine eingesetzt (
www.auswaertiges-amt.de/
DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Ukraine/150218_Steinmeier_
Humanitaere_Hilfe.html)?
Die Bundesregierung fördert humanitäre Hilfsprojekte in der Ukraine auf der
Basis des vorliegenden humanitären Bedarfs. Der regionale Schwerpunkt der
geförderten Hilfsmaßnahmen liegt im Osten des Landes, einschließlich der nicht
unter Regierungskontrolle stehenden Gebiete. Unterstützt werden vor allem
humanitäre Hilfsmaßnahmen für Binnenvertriebene sowie aufnehmende
Gemeinden in den Bereichen Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Ausstattung von
Notunterkünften, Traumabehandlung und Unterkunft.
34. Gibt es hierfür bereits konkrete Zeitpläne des Auswärtigen Amts?
Bereits seit März 2014 unterstützt das Auswärtige Amt humanitäre
Hilfsmaßnahmen in der Ukraine. Die Laufzeiten der mit den im Januar 2015
bereitgestellten 10 Mio. Euro geförderten humanitären Hilfsmaßnahmen sind
projektabhängig und dauern zum Teil bis zum Ende des Jahres.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/534635. Mit welchen deutschen zivilen Organisationen wird die Bundesregierung
in diesem Kontext zusammenarbeiten (bitte auflisten)?
Bei der Umsetzung humanitärer Hilfsmaßnahmen setzt die Bundesregierung auf
die bewährte Partnerstruktur der humanitären Hilfe (VN-Organisationen,
Rotkreuz-/Rothalbmondgesellschaften und Nichtregierungsorganisationen) und
fördert Projekte dieser Organisationen. Im Ukraine-Konflikt sind dies derzeit:
das VN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), das Amt der Vereinten Nationen für
die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN OCHA), das
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), das Internationale Komitee vom Roten
Kreuz (IKRK), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sowie die deutschen
Nichtregierungsorganisationen Diakonie Katastrophenhilfe e. V., Malteser
International e. V., Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., ADRA Deutschland e. V.
und Caritas International.
36. Erstreckt sich die Zusammenarbeit auch auf ukrainische Organisationen?
Die im Ukraine-Konflikt vom Auswärtigen Amt geförderten deutschen
Nichtregierungsorganisationen arbeiten bei der Durchführung der Hilfsprojekte mit
erfahrenen und leistungsfähigen, nicht gewinnorientierten lokalen
Partnerorganisationen zusammen.
37. An welche Bedingungen ist die Vergabe öffentlicher Mittel an
Hilfsorganisationen gebunden?
Projekte der humanitären Hilfe, die durch das Auswärtige Amt gefördert
werden, unterliegen dem deutschen Zuwendungsrecht. Im Bereich der humanitären
Hilfe der Bundesregierung im Ausland basiert die Förderung für Projekte von
Hilfsorganisationen auf dem „Konzept des Auswärtigen Amts zur Förderung
von Vorhaben der Humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland (Kapitel
05 01,Titel 687 32)“ in der Fassung von Januar 2014. Dieses Dokument ist auf
der Homepage des Auswärtigen Amts zugänglich.
38. Besteht ein Kontrollmechanismus für die finanzierten Hilfsprojekte, die
eine Veruntreuung der Gelder ausschließen und sicherstellen, dass die
Mittel nicht für kriegsfähiges Material aufgewendet werden?
Gemäß dem deutschen Zuwendungsrecht sind Zuwendungsempfänger nach
Beendigung eines Projektes verpflichtet, sämtliche Ausgaben zu belegen, alle
Belege zur Vorlage auf Anforderung bereitzuhalten und eine vollständige
Belegliste vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Güter nachweislich durch die
Zuwendung beschafft wurden und an wen diese Güter verteilt wurden.
Darüber hinaus bestehen weitere Verpflichtungen zur Erfolgskontrolle, die
insbesondere durch die Bundeshaushaltsordnung und den Bundesrechnungshof
gefordert und überprüft werden. Sie dienen der systematischen, begleitenden und
abschließenden Prüfung der Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
der geförderten Maßnahmen.
39. Wird eine abschließende Evaluation, auch in schriftlicher Form, der
Hilfsgelder für Sofortmaßnahmen angefertigt, und ist diese einsehbar?
Die Hilfsorganisationen, deren Projekte im Rahmen der humanitären Hilfe
gefördert werden, geben dem Auswärtigen Amt Rechenschaft über den Projektver-
Drucksache 18/5346 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelauf, den wirtschaftlichen Mitteleinsatz und die Erreichung des
Zuwendungszwecks. Dies erfolgt durch Zwischenberichte sowie die Vorlage des
Verwendungsnachweises. Das Auswärtige Amt prüft die Verwendungsnachweise u. a.
auf Vollständigkeit und etwaige Unstimmigkeiten.
Eigene Maßnahmen der Zuwendungsempfänger zur Qualitätssicherung, z. B.
Projekt-Monitorings, Erfolgskontrollen und Evaluierungen werden vorgesehen
und werden dem Auswärtigen Amt zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus behält
sich das Auswärtige Amt vor, bei ausgewählten Projekten ergänzend zur
Prüfung der Zwischenberichte und Verwendungsnachweise unabhängige oder
eigene Monitoring-Aktivitäten und/oder Evaluierungen durchzuführen. Die
Zuwendungsempfänger unterstützen solche Evaluierungen durch Gewährung
projektbezogener Akteneinsicht und Zugang zum Projekt.
Die Möglichkeit zur Akteneinsicht für die allgemeine Öffentlichkeit regelt das
Informationsfreiheitsgesetz.
40. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber einer möglichen
Mitgliedschaft der Ukraine in der North Atlantic Treaty Organization
(Organisation des Nordatlantikvertrags – NATO)?
a) Welche Mitgliedstaaten der EU unterstützen nach Kenntnisstand der
Bundesregierung einen Beitritt der Ukraine zur NATO?
c) Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen
eine Aufnahme der Ukraine in die NATO?
Die Fragen 40, 40a und 40c werden aufgrund des inneren Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Mitgliedstaaten der EU, die auch NATO-Mitglieder sind, haben beim Gipfel
in Bukarest 2008 der Ukraine gegenüber eine Zusage für eine NATO-
Mitgliedschaft gegeben, die jedoch nicht weiter spezifiziert wurde.
Nach Ansicht der Bundesregierung steht ein Beitritt der Ukraine derzeit nicht
auf der Tagesordnung, wie dies auch führende ukrainische Politiker wie
Präsident Petro Poroschenko in der Vergangenheit geäußert haben.
b) Welche Mitgliedstaaten der EU unterstützen nach Kenntnisstand der
Bundesregierung einen Beitritt der Ukraine zur EU?
Ein EU-Beitritt der Ukraine steht derzeit nicht auf der Tagesordnung. Zuletzt
haben aber alle EU-Mitgliedstaaten beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft in
Riga am 21. und 22. Mai 2015 die auf Europa gerichteten Bestrebungen der
Ukraine und ihre Entscheidung für Europa anerkannt.
41. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Eskalationsspirale in
der Ukraine, angesichts der Pläne zur Einrichtung einer schnellen
Eingreiftruppe der NATO (
www.welt.de/politik/ausland/article134072231/Nato-
plant-Elitetruppe-gegen-Bedrohung-aus-Osten.html) und der Teilnahme
von US-Streitkräften an einem Militärmanöver in Estland am 24. Februar
2015 (
www.tagesspiegel.de/politik/ukraine-konflikt-us-panzer-an-
derrussischen-grenze/11424988.html)?
Die in Wales beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des „Readiness Action
Plan“, zu denen die Schaffung der streitkräftegemeinsamen Einheit in höchster
Bereitschaft (Very High Readiness Joint Task Force – VJTF) sowie verstärkte
Übungspraxis im östlichen Bündnisgebiet gehören, haben einen rein defensiven
Charakter. Sie dienen ausschließlich der Verteidigung des Bündnisgebiets, auch
im Sinne einer glaubwürdigen Abschreckung gegenüber einem potenziellen An-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5346greifer. Die Erhöhung der Reaktionsfähigkeit der Allianz wurde vor dem
Hintergrund des russischen Vorgehens in der Ukraine auf dem Gipfel in Wales am
4. und 5. September 2014 beschlossen.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Teilnahme der US-
Streitkräfte an einem Militärmanöver am 24. Februar 2015 in Estland vor. Kräfte
der Bundeswehr befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Estland.
Sofern sich die Fragesteller auf die Feierlichkeiten zum Gedenken an die am
24. Februar 1918 erklärte Unabhängigkeit des Staates Estland beziehen, so ist
festzuhalten: Die Militärparade, an der in diesem Jahr auch kleinere, zu dem
Zeitpunkt in Estland befindliche Einheiten der Alliierten sowie kleine
Kontingente der baltischen Nachbarstaaten Lettland und Litauen teilnahmen, ist
etabliertes Element der jährlich am 24. Februar stattfindenden Gedenkfeier.
42. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der erhöhten
militärischen Präsenz der USA und von NATO-Mitgliedstaaten in Osteuropa?
Die verstärkte Präsenz der NATO im östlichen Bündnisgebiet im Zuge der
Umsetzung des „Readiness Action Plan“ erfolgt in Reaktion auf das veränderte
Sicherheitsumfeld in Europa und dient der Rückversicherung der Alliierten.
Gleichzeitig haben einige NATO-Mitgliedstaaten ihre militärische Präsenz
bilateral erhöht, z. B. die USA. Auch Deutschland ist seit dem 16. April 2015 mit
Soldaten in Kompaniestärke, die gemeinsame Übungen mit den Gastländern
durchführen, in der Region präsent. Darüber hinaus beteiligt sich Deutschland
an weiteren Übungen in der Region. Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung
weiterhin für einen Dialog mit Russland ein und hält die Kommunikationskanäle
zu Russland offen. Auf Initiative des Bundesministers des Auswärtigen,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, beim NATO-Außenministertreffen im Dezember
2014 wurde inzwischen ein Krisenkontaktmechanismus zwischen der NATO
und Russland etabliert, um unkontrollierte Eskalationsdynamiken zu vermeiden.
a) Bestehen direkte Absprachen zwischen der US-Regierung und der
Bundesregierung in Bezug auf die erhöhte militärische Präsenz in
Osteuropa?
Die USA haben in Reaktion auf das russische Vorgehen in der Ukraine die
vorübergehende Verlegung von US-Streitkräften und Material nach Europa
beschlossen. Diese Maßnahmen erfolgen auf bilateraler Ebene mit den jeweiligen
Gastländern im östlichen Bündnisgebiet.
Sowohl Deutschland als auch die USA nehmen an zahlreichen Übungen im
östlichen Bündnisgebiet teil. Im Falle von NATO-Übungen erfolgt die
Abstimmung dazu im NATO-Rahmen. Diese Zusammenarbeit soll zukünftig noch
vertieft werden.
b) Ist die Bundeswehr materiell, finanziell oder personell an Übungen
oder Einsätzen im Baltikum, der Ukraine oder im Kaukasus im
Rahmen von EU-Missionen oder der NATO beteiligt, und wenn ja, wie?
Deutschland beabsichtigt, sich mit Einzelpersonal an den Übungen „Rapid
Trident“ (20. bis 31. Juli 2015 in der westlichen Ukraine/Lviv) und „Sea Breeze“
(31. August bis 12. September 2015 in Odessa) zu beteiligen.
Neben der Teilnahme an 16 Übungen im Rahmen der
Rückversicherungsmaßnahmen im Baltikum und in Polen innerhalb des Jahres 2015 entsendet
Deutschland ein Kompanieäquivalent nach Litauen, Lettland und Polen für jeweils drei
Monate. Die Entsendung erfolgt in enger Kooperation mit den gastgebenden
Nationen mit dem Ziel, an deren nationalen Trainings- und Übungsaktivitäten
Drucksache 18/5346 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeteilzunehmen. Für die Übungsausgaben wurde Vorsorge getroffen. Sofern
Anteile der anfallenden Übungskosten aus den NATO-Militärhaushalten finanziert
werden, erfolgt eine finanzielle Beteiligung Deutschlands im Rahmen der
NATO-gemeinsamen Finanzierung.
Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der
Europäischen Union finden keine Übungen im Baltikum, in der Ukraine oder dem
Kaukasus statt, an denen sich die Bundeswehr beteiligt.
43. Wird das von der Bundesregierung beschlossene 10-Milliarden-
Investitionspaket und die darin enthaltenen 3 Mrd. Euro für die Fachressorts für
die Erhöhung der Rüstungsausgaben genutzt, um die NATO-
Investitionsvorgabe von 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung, bzw.
Rüstung zu erreichen (
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/03/2015-03-03-PM09.html)?
Der Anteil der zusätzlichen Mittel für Investitionen aus der Globalen
Mehrausgabe, der auf das Bundesministerium der Verteidigung entfällt, wird zur
Stärkung der Verteidigungsinvestitionen genutzt. Auf die Antwort zu Frage 44 wird
verwiesen.
44. Wie werden die 3 Mrd. Euro auf die Fachressorts verteilt (bitte auflisten)?
Die Verteilung der 3 Mrd. Euro als Globale Mehrausgabe für
Zukunftsinvestitionen richtet sich an der von den Ressorts zu erbringenden Globalen
Minderausgabe Betreuungsgeld aus. Die jährlichen Beträge der Globalen
Minderausgabe Betreuungsgeld sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich.
Ressort in Mio. Euro
Epl. 04 – BK 18,4
Epl. 05 – AA 33,5
Epl. 06 – BMI 53,2
Epl. 07 – BMJV 5,7
Epl. 08 – BMF 47,8
Epl. 09 – BMWi 68,2
Epl. 10 – BMEL 17,0
Epl. 11 – BMAS 10,6
Epl. 12 – BMVI 197,5
Epl. 14 – BMVg 302,4
Epl. 15 – BMG 5,1
Epl. 16 – BMUB 24,2
Epl. 17 – BMFSJ 14,1
Epl. 23 – BMZ 59,3
Epl. 30 – BMBF 108,1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/534645. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts der zunehmenden
Gewalt gegen und Morde an oppositionelle(n) Politikerinnen bzw.
Politikern und Gruppierungen in der Ukraine bereits Regierungskritiker um
Asyl in Deutschland gebeten bzw. anderweitigen Schutz Deutschlands
ersucht, und wenn ja, wie viele Personen?
Der Bundesregierung ist bislang kein derartiger Fall bekannt geworden. Dabei
weist sie darauf hin, dass Asylgründe nicht statistisch erfasst werden.
46. Welche generellen Möglichkeiten haben verfolgte ukrainische
Regierungskritikerinnen und Regierungskritiker, um Asyl in bzw. Schutz durch
Deutschland zu erhalten?
Die Bundesregierung verweist insoweit auf die einschlägigen
Rechtsvorschriften des deutschen Asyl- und Ausländerrechts. Ob deren Voraussetzungen
vorliegen, bedarf stets einer Prüfung im Einzelfall.
47. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der offizielle
Beginn des Trainings von Einheiten der ukrainischen Nationalgarde durch
etwa 300 US-Soldaten sowie durch Dutzende britische Militärausbilder,
mehr als 200 Soldaten aus Kanada, weiteren Ausbildern und Experten aus
Drittländern auf ukrainischem Staatsgebiet, nicht dabei hilft, den Ukraine-
Konflikt beizulegen (
www.spiegel.de/politik/ausland/usa-bilden-soldaten-
in-der-ukraine-aus-a-1029635.html)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die vollständige Umsetzung der Minsker
Vereinbarungen der zu beschreitende Weg für die friedliche Beilegung des
Konflikts. Hierfür setzt sie sich nachdrücklich ein.
48. Betrachtet die Bundesregierung den Einsatz des ukrainischen Militärs und
der Freiwilligenbataillone in der Ostukraine analog zur ukrainischen
Führung als „Anti-Terror-Operation“, da sie in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf
Bundestagsdrucksache 18/4774 diese Bezeichnung ohne Anführungszeichen o. Ä.
verwandt hat?
Nach dem Verständnis der Bundesregierung ergibt sich der Begriff „Anti-Terror-
Operation“ aus den einschlägigen ukrainischen rechtlichen Bestimmungen, auf
deren Grundlage der Einsatz der ukrainischen Sicherheitskräfte erfolgt.
49. Geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Aktivitäten der
Freiwilligenbataillone entsprechend in Übereinstimmung mit der ukrainischen Führung
erfolgen, vor dem Hintergrund, dass sie in der Antwort auf die Schriftliche
Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache
18/4774 darauf hinweist, dass „sämtliche Freiwilligenbataillone, die im
Gebiet der Anti-Terror-Operation im Einsatz sind, den ukrainischen Streit-
und Sicherheitskräften untergeordnet wurden“?
Nach dem Verständnis der Bundesregierung ist auch nach erfolgter formaler
Unterstellung der genannten Bataillone deren vollständige Eingliederung in die
regulären Befehlsstrukturen ein noch andauernder Prozess.
Drucksache 18/5346 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode50. Sind die Freiwilligenbataillone, die nicht „im Gebiet der Anti-Terror-
Operation im Einsatz sind“ nicht den ukrainischen Streit- und
Sicherheitskräften untergeordnet worden, und wenn nein, welche wurden nicht
untergeordnet?
Die ukrainische Regierung hat ausgesagt, dass alle im Gebiet der Anti-Terror-
Operation im Einsatz befindlichen Freiwilligenbataillone den ukrainischen
Streit- und Sicherheitskräften untergeordnet sind. Eine entsprechende Aussage
zu Freiwilligenbataillonen, die nicht dort im Einsatz sind, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass die
ukrainische Regierung weiterhin das Ziel der vollständigen Eingliederung aller
Freiwilligenbataillone in die regulären Sicherheitskräfte verfolgt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]