Umsetzung des zweiten Abkommens von Minsk
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gemeinsam mit der französischen Regierung initiierte die Bundesregierung die Verhandlungen, die am 12. Februar 2015 zum zweiten Abkommen von Minsk (Minsk II) führten. Als maßgebliche Verhandlungspartnerin kann und muss die Bundesregierung eine aktive Rolle auch bei der Absicherung der Umsetzung des Abkommens übernehmen. Das Minsk-II-Abkommen umfasst neben militärischen Regelungen hinsichtlich der Umsetzung des Waffenstillstands auch eine Reihe politischer, sozialer, wirtschaftlicher und humanitärer Vereinbarungen, die auf die Wiederherstellung der Versorgung der Bevölkerung und die staatliche Reintegration der abtrünnigen Gebiete im Osten der Ukraine zielen.
Vereinbart wurde die Wiederaufnahme der eingestellten Versorgungs- und Sozialleistungen durch die Regierung in Kiew sowie die Aufhebung der Wirtschaftsblockade, eine Amnestie für die Aufständischen, Regelungen für den Gefangenenaustausch, die regionale Selbstverwaltung, zur Vorbereitung lokaler Wahlen in den abtrünnigen Gebieten und zur Vorbereitung einer Verfassungsreform mit dem Ziel, das politisch-administrative System der Ukraine zu dezentralisieren. Die ukrainische Regierung hat sich verpflichtet, sämtliche Maßnahmen im Dialog mit den Aufständischen zu organisieren; im Gegenzug wurde von den Aufständischen die Wiederherstellung der staatlichen Souveränität über die aufständischen Gebiete in Aussicht gestellt.
Medienberichte über die Verabschiedung eines Gesetzes zum Sonderstatus des Donbass in der Rada lassen befürchten, dass das Abkommen Minsk II endgültig scheitern könnte („Minsk 2“ wackelt. Ukrainer erzürnen Russen und Rebellen mit einseitiger Auslegung der Vereinbarungen, Frankfurter Rundschau vom 20. März 2015). In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Häupter der aufständischen Republiken Donezk und Lugansk, Alexander Sachartschenko und Igor Plotnizki, dagegen, dass das Gesetz nicht für alle Gebiete unter ihrer Kontrolle gelten solle, dass in dem Gesetz internationale Friedenstruppen in den Donbass eingeladen würden, ohne dass dies Gegenstand von Minsk II gewesen sei. Sie weisen zurück, dass die Oblaste Donezk und Lugansk erst nach der Durchführung von Lokalwahlen einen Sonderstatus erhalten sollen, die die Regierung in Kiew wiederum erst nach dem Abzug der „ungesetzlichen Militärverbände“ durchführen wolle. Juri Luzenko, Fraktionsvorsitzender des regierenden Blocks Petro Poroschenko wird mit folgender Aussage zitiert: „Wir beschließen ein Gesetz, das Lokalwahlen erst zulässt, wenn Armee und Staat die ukrainische Flagge, ukrainische Parteien und das ukrainische Gesetz dorthin gebracht haben.“ Diese Äußerung bedeutet de facto die Beendigung der Umsetzung von Minsk II und mithin dessen Aufkündigung.
Nach Meinung der Fragesteller sollte die Bundesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Friedensprozess, den sie selbst mit angestoßen hat, in Gang zu halten. Dazu gehört, ihren Einfluss auf die ukrainische Regierung und die Häupter der abtrünnigen Oblaste gleichermaßen geltend zu machen, dass Minsk II weiter umgesetzt wird.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Bundesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen hinsichtlich der Umsetzung von Minsk II.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand der Umsetzung des Waffenstillstands?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand des Abzugs schwerer Waffen durch beide Konfliktparteien?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die ballistischen Raketen von der ukrainischen Regierung abgezogen?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass das genannte Gesetz in der Rada, anders als im Abkommen Minsk II vorgesehen, ohne Konsultationen mit den Vertretern der Aufständischen in Donezk und Lugansk erarbeitet und verabschiedet wurde?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung unternommen, um diesem Verstoß gegen das Abkommen entgegenzuwirken?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass das genannte Gesetz Kommunalwahlen in den aufständischen Gebieten erst zulässt, wenn diese nach ukrainischem Recht durchgeführt werden können?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass nach dem genannten Gesetz ein auf drei Jahre begrenzter Sonderstatus und die begrenzte Selbstverwaltung der aufständischen Gebiete erst nach der Durchführung von Kommunalwahlen nach ukrainischem Recht gewährt wird?
Wenn ja, erkennt die Bundesregierung darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen Minsk II, der den Friedensprozess in Frage stellt, und was beabsichtigt sie, dagegen zu unternehmen?
Sind Berichte zutreffend, wonach der ukrainische Außenminister Pawlo Klimkin, die Einbeziehung der Oberhäupter der abtrünnigen Gebiete Donezk und Lugansk in ein Amnestiegesetz ablehnt?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um auf die Umsetzung der Regelung von Minsk II für eine Amnestie für alle Aufständischen hinzuwirken?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand der Umsetzung der Verpflichtung zum Austausch aller Gefangenen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zugänglichkeit der aufständischen Gebiete für humanitäre Hilfslieferungen jeweils über die innerukrainische sowie über die russische Grenze?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Wiederaufnahme der unterbrochenen Gehaltszahlungen, Rentenzahlungen und sonstigen Versorgungs- und Sozialleistungen in die aufständischen Gebiete durch die ukrainische Regierung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Umsetzung der Aufhebung der Wirtschaftsblockade gegen die aufständischen Gebiete, zu der sich die ukrainische Regierung in Minsk II verpflichtet hat?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Wiederherstellung des Bankensystems in den aufständischen Gebieten, können Überweisungen dorthin wieder vorgenommen werden?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Vorbereitung der für Ende des Jahres 2015 vorgesehenen Verfassungsreform?
Hat es dazu nach Kenntnis der Bundesregierung Konsultationsgespräche der ukrainischen Regierung mit Vertretern der aufständischen Gebiete gegeben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten, dass die ukrainische Zentralregierung nach Durchführung von Kommunalwahlen wieder die vollständige Kontrolle über die Staatsgrenze erhalten kann, unter Berücksichtigung der Bedingungen, die für die Durchführung der Kommunalwahlen (vgl. Frage 5) gesetzlich festgelegt wurden?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des Abzugs aller ausländischen bewaffneten Einheiten und Söldner sowie ihrer Ausrüstung?
Bewertet die Bundesregierung die einseitige Einladung von internationalen Friedenstruppen in den Donbass in dem genannten Gesetz als Verstoß gegen die Vereinbarung, alle ausländischen Einheiten abzuziehen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Entwaffnung illegaler Gruppierungen auf beiden Seiten des Konflikts?
Wie viele Militärberater und Ausbilder aus anderen Staaten halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine und in den aufständischen Gebieten auf?
Wie viele davon stammen aus NATO-Mitgliedstaaten, und wie viele davon aus Deutschland?
Wie viele Freiwillige und wie viel Personal internationaler privater Militärfirmen halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine und in den aufständischen Gebieten auf?
Sind darunter auch Personen aus NATO-Staaten und aus Deutschland?
Wenn ja, wie viele?