Der Kultursektor im Vertragswerk des Freihandelsabkommens CETA der Europäischen Union mit Kanada
der Abgeordneten Klaus Ernst, Sigrid Hupach, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Harald Petzold (Havelland), Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Bereiche des Kultursektors gehören nach Auffassung der Bundesregierung zu den audio-visuellen Dienstleistungen (bitte einzeln auflisten)?
Gehört der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Auffassung der Bundesregierung zu dem im Freihandelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit Kanada (CETA) verwendeten Begriff der audio-visuellen Dienstleistungen (bitte begründen)?
Von welchen Verpflichtungen des CETA-Vertrages ist der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk betroffen?
Gehört der Buchhandel nach Auffassung der Bundesregierung zu dem im CETA-Vertrag verwendeten Begriff der audio-visuellen Dienstleistungen (bitte begründen)?
Von welchen Verpflichtungen des CETA-Vertrages sind der deutsche Buchhandel und insbesondere die Buchpreisbindung betroffen?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung der Verzicht auf eine Definition audio-visueller Dienstleistungen im CETA-Vertrag zu rechtfertigen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass der im CETA-Vertrag verwendete Begriff der audio-visuellen Dienstleistungen im Sinne der Zentralen Produktklassifikation der UN (Central Product Classification – CPC) zu verstehen ist (falls nein, bitte um Begründung)?
Falls ja, welche Version der CPC ist für den CETA-Vertrag maßgeblich?
Hält es die Bundesregierung für richtig, nur die vom Begriff der audio-visuellen Dienstleistungen erfasste Film-, Fernseh-, Radio-, Video- und Soundproduktion von Verpflichtungen des CETA-Vertrages auszunehmen, nicht jedoch die Textproduktion, und auch nicht die Verbreitung und Übertragung von Kulturinhalten jeglicher Art (bitte begründen)?
Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied zwischen audio-visuellen Dienstleistungen und „cultural industries“?
Weshalb hält es die Bundesregierung für angemessen, auf der EU-Seite nur die audio-visuellen Dienstleistungen von Verpflichtungen des CETA-Vertrages auszunehmen, während dem Vertragspartner Kanada eine weiter gefasste Definition des Kultursektors („cultural industries“) und entsprechend weiter gefasste Ausnahmen von Verpflichtungen des CETA-Vertrages zugestanden wird?
Aufgrund welcher konkreten Bestimmungen des CETA-Vertrages hält es die Bundesregierung für zuverlässig gesichert, dass die deutsche Filmförderung in keiner Weise von den Verpflichtungen des CETA-Vertrages tangiert wird?
Sind die audio-visuellen Dienstleistungen der EU vollständig von den Bestimmungen des Investitionskapitels des CETA-Vertrages ausgenommen (bitte begründen)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass staatliche Subventionen für den Kulturbereich von den Bestimmungen des CETA-Investitionskapitels betroffen sind (bitte begründen)?
Weshalb hat die Bundesregierung veranlasst, dass im Annex II des CETA-Vertrages die gemäß CPC 96 definierten Kulturbereiche (CETA, S. 1576) zwar von den Regelungen beispielsweise über den Marktzugang, die Inländerbehandlung und die Meistbegünstigung ausgenommen sind, nicht jedoch von den Abschnitten über die billige und gerechte Behandlung und den Enteignungsschutz im Investitionskapitel?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung für die EU zuverlässig gesichert, dass sämtliche Bereiche kulturellen Schaffens von sämtlichen Verpflichtungen des CETA-Vertrages ausgenommen sind (bitte begründen)?