[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5023
18. Wahlperiode 27.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia
Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4845 –
Stand der Umsetzung der International Aid Transparency Initiative
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im September 2008 wurde auf dem High Level Forum on Aid Effectiveness in
Accra die International Aid Transparency Initiative (IATI) gegründet. Ziel dieser
Initiative ist es, durch aktuellere, umfassendere und detailliertere Daten, die allen
interessierten Akteuren offenstehen, die Planung, Kooperation und
Korruptionsbekämpfung in der internationalen Zusammenarbeit zu stärken. Auf dem
nachfolgenden High Level Forum on Aid Effectiveness 2011 in Busan hat sich die
Mehrzahl der OECD-DAC-Geber, darunter auch Deutschland, zur Umsetzung
dieses Datenstandards bis Ende 2015 verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde
im G8-Communique von Lough Erne 2013 bestätigt (§ 49). Darüber hinaus hat
sich die Bundesregierung in der G8 Open Data Charter von 2013 dazu
verpflichtet, die Nutzung von Daten in offenen Formaten voranzutreiben (
www.gov.uk/
government/publications/open-data-charter,
www.bundesregierung.de/Content/
DE/_Anlagen/G8_G20/Bericht-der-BuReg-zum-G8-Gipfel-2013-Lough-Erne.
pdf?_blob=publicationFile&v=2).
Eine Verbesserung der Transparenz der deutschen ODA-Flüsse (ODA –
Official Development Assistance) wäre ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der
in Accra und Busan vereinbarten Aid Effectiveness Ziele. Transparenz und
Rechenschaftslegung werden auch zentrale Themen der Konferenz zu Financing
for Development in Addis Abeba im Juli 2015 sein. Der Anspruch an
Regierungen, ihre Haushaltsführung transparent zu machen, sollte nicht nur für
Entwicklungsländer geltend gemacht werden. Die Fragesteller bitten daher die
Bundesregierung, zur Vorbereitung der Konferenz den Umsetzungsstand in deutschen
Ministerien, die ODA-Mittel verwalten, darzulegen.
Seit dem Jahr 2013 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereits erhebliche Anstrengungen
unternommen, um die deutschen ODA-Zahlen im IATI-Standard zu veröffentlichen. Trotz
dieser Bemühungen weisen die bereits veröffentlichten BMZ-Daten jedoch
noch erhebliche Mängel auf. Auch der internationale Aid Transparency Index
bestätigt, dass Deutschland noch erheblichen Nachholbedarf bei der Umsetzung
von IATI hat. Insbesondere fehlen bisher die Veröffentlichung von Ergebnisdaten,Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 21. Mai 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5023 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeProjektdokumenten, die Bereitstellung subnationaler geographischer Daten und
vorausschauende Daten über geplante Auszahlungen (
www.ati.publishwhatyou-
fund.org/major-donor/germany/). Die Erfahrung zeigt, dass die Daten nicht
immer mit denen übereinstimmen, die über die Datenbanken des Development
Assistance Commitee (DAC) der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist die
Häufigkeit der Veröffentlichungen bisher lediglich halbjährlich, während der
IATI-Standard mindestens vierteljährliche Aktualisierungen vorsieht.
Schließlich deckt die Umsetzung von IATI bisher nur einen Teil der deutschen ODA ab.
Das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und andere Sektorministerien, die ODA-
Mittel verwalten, haben noch nicht damit begonnen, IATI umzusetzen.
Insbesondere die vom AA verwalteten ODA-Mittel für humanitäre Zwecke und
die vom BMUB verwalteten, wachsenden ODA-Mittel im Klimabereich
werden noch nicht im IATI-Standard veröffentlicht. Die Transparenz der
Klimafinanzierung zu erhöhen, ist angesichts der zu erwartenden weiteren
Mittelaufwüchse und der Notwendigkeit der Trennung von Entwicklungs- und
Klimafinanzierung von besonderer Wichtigkeit.
Zur Qualität der Transparenz-Initiative und Rechenschaftslegung allgemein
gehören nach Meinung der Fragesteller nicht zuletzt ein interner Kulturwandel in
den Ministerien und Durchführungsorganisationen und der Dialog mit den
wichtigsten Stakeholdern. Auf diesem Wege kann ein Lernprozess über die
Qualität, die Nutzung und die Zielsetzung des Systems für beide Seiten initiiert
werden. Workshops zur Lancierung und Erläuterung der Datenbasis sowie eine
interaktivere und bereits auf der Startseite der Homepages der
Bundesministerien leicht zu findende Präsentation wären nur zwei Bestandteile einer
effektiveren Vermarktung.
1. Was ist der Zeitplan des BMZ, um die unterschiedlichen Anforderungen des
IATI-Standards zu erfüllen und um den IATI-Standard bis Ende 2015
umzusetzen?
Die Umsetzung des IATI-Standards (IATI – International Aid Transparency
Initiative erfolgt gemäß dem im Dezember 2012 veröffentlichten Umsetzungsplan
zur Implementierung des „Busan Common Open Standard for Transparency“
(wie auf der Website des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ – veröffentlicht). Neue Anforderungen, die sich
aus der stetigen Weiterentwicklung des IATI Standards ergeben, werden geprüft
und bei der Umsetzung des gemeinsamen, offenen Transparenzstandards
berücksichtigt. Das 2014er Ranking des Aid Transparency Index (ATI) bestätigt
die kontinuierlichen Umsetzungsfortschritte der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Bereich Transparenz.
a) Ab wann ist eine vierteljährliche Veröffentlichung der Daten, die
Veröffentlichung von geplanten Auszahlungen und von Dokumenten und
Ergebnisdaten geplant?
Die Erhöhung der Meldefrequenz auf vierteljährlich ist bis Ende des Jahres 2015
geplant. Die Erweiterung der Datenfelder erfolgt entsprechend dem Deutschen
Umsetzungsplan für die internationalen Transparenzstandards (
www.bmz.de/
de/zentrales_downloadarchiv/Transparenz/Umsetzplan-common-open-
standard-de.xlsx). Informationen zu jährlich geplanten Auszahlungen für die
nächsten drei Jahre werden bereits in der IATI-Meldung abgebildet (
www.bmz.
de/iati/IATI_OrgData_inMSExcel.xlsx). Anfang jeden Jahres werden diese
Zahlen im Rahmen des Forward Spending Survey an die Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geliefert und beinhalten
die Beiträge der verschiedenen Ressorts (
https://stats.oecd.org/Index.aspx?Data
SetCode =FSS#). Die Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5023Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und KfW Bankengruppe stellen
Maßnahmendokumente wie Projektbeschreibungen,
Projektkurzbeschreibungen und Kurzberichte von Projektevaluierungen auf ihren Websites zur
Verfügung. Die Kurzberichte geben Auskunft zu Ergebnissen, die abgeschlossene
Vorhaben erzielt haben. Außerdem enthalten die Projektkurzbeschreibungen der
GIZ Aussagen zu den bisher erreichten Ergebnissen laufender Vorhaben. Diese
Dokumente sollen in Zukunft über links in der IATI-Meldung zugänglich sein.
2. Welche Maßnahmen plant das BMZ, um mittelfristig auch subnationale
geographische Daten zu den Projekten zur Verfügung zu stellen?
Das BMZ prüft gegenwärtig, welche technischen Lösungen es gibt, die es
erlauben, die auf mehreren Ebenen ansetzende Wirkungslogik und den
strukturbildenden Anspruch deutscher EZ-Vorhaben durch eine subnationale
Datenstruktur sinnvoll abzubilden. Dabei wird auch geprüft, ob und wie die
Veröffentlichung von subnationalen geographischen Daten die Zusammenarbeit mit den
jeweiligen Partnern sowie ihre Eigenverantwortung im Rahmen der Vorhaben
angemessen darstellt. Hierzu steht das BMZ in engem Kontakt mit IATI und
anderen relevanten Akteuren.
3. Welche personellen Ressourcen stehen gegenwärtig im BMZ für die
Umsetzung des IATI-Standards zur Verfügung?
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Transparenzanforderungen ist im
BMZ in der Regelstruktur verortet und wird mit den vorhandenen personellen
Ressourcen bearbeitet. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem
koordinierenden Fachreferat, der Informationstechnik und den
Durchführungsorganisationen.
a) Inwiefern ist diese Ressourcenausstattung für eine vollständige
Umsetzung des IATI-Standards bis Ende 2015 ausreichend?
Die personelle Ressourcenausstattung erfolgt im Rahmen der Personalplanung
des BMZ. Veränderungen von Anforderungen im Hinblick auf die vollständige
Umsetzung des IATI-Standards werden bei Personalbedarfsplanung und interner
Ressourcenverteilung kontinuierlich berücksichtigt.
4. Inwiefern erlauben die IT-Systeme der Durchführungsorganisationen die
Bereitstellung der von IATI-Standard geforderten Datenfelder?
Die IT-Systeme (IT – Informationstechnik) der deutschen
Durchführungsorganisationen erlauben grundsätzlich die Bereitstellung der von IATI geforderten
Datenfelder.
5. Inwiefern decken die Datenanforderungen des BMZ an die
Durchführungsorganisationen alle vom IATI-Standard geforderten Datenfelder ab?
Die Datenanforderungen des BMZ an die Durchführungsorganisationen decken
alle aktuell veröffentlichten Datenfelder ab. Die Anforderungen werden dem
Umsetzungsplan bzw. der geforderten Datenfelder entsprechend sukzessive
erweitert.
Drucksache 18/5023 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Inwiefern ist der Datentransfer zwischen den einzelnen
Durchführungsorganisationen und dem BMZ automatisiert, um eine nachhaltige
Veröffentlichung der IATI-Daten sicherzustellen?
Der Datentransfer zwischen den einzelnen Durchführungsorganisationen und
dem BMZ ist grundsätzlich automatisiert. Aktuelle, IATI-spezifische
Veränderungen und Ergänzungen im Datentransfer sind in der Einführungsphase
halbautomatisiert und werden nach erfolgreicher Einführung in den automatisierten
Datentransfer überführt.
7. Welche Hindernisse bestehen gegenwärtig noch, um einen nachhaltigen,
automatisierten Datentransfer im Hinblick auf die Veröffentlichung der
IATI-Daten zu gewährleisten?
Die Veränderungen im IATI-Standard, Erweiterungen des Umfangs von Daten
sowie Anpassungen im Zyklus der Veröffentlichung erfordern Datenprüfungen
und Qualitätssicherungen, die einen automatisierten Datentransfer jeweils
entsprechend einschränken. Ein nachhaltiger, automatisierter Datentransfer ist
jedoch möglich und beabsichtigt.
8. Auf welche Weise wird der durch die Einführung des Standards
erforderliche Kulturwandel intern durch Kommunikation seitens der Ressortleitung
gefördert?
Die Leitung des BMZ fördert die Einführung und Umsetzung des
Transparenzstandards, um zum einen die Planungssicherheit für die Partner zu erhöhen. Zum
anderen stärkt die Umsetzung der Transparenzstandards die
Rechenschaftslegung gegenüber der Öffentlichkeit in Partnerländern sowie in Deutschland und
leistet somit einen Beitrag zur Legitimation von Entwicklungszusammenarbeit.
Der Bundesminister bestätigt die Relevanz des Themas in unterschiedlichen
Kontexten.
a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher unternommen, um ein
internes Bewusstsein für die Relevanz von IATI zu schaffen?
Folgende Maßnahmen haben zur Stärkung des internen Bewusstseins für die
Relevanz von IATI beigetragen: Meldungen im Intranet zur Bedeutung von
Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit, hausweite
Informationsgespräche – auch mit IATI-Kolleginnen und IATI-Kollegen, die hausinterne
Kommunikation des Umsetzungsplanes sowie die Veröffentlichung eines
Visualisierungsportals der IATI-Daten mit integrierter Kommentarfunktion auf der
BMZ Website. Zusätzlich werden alle neuen Entwicklungen im Bereich
Transparenz sowie Umsetzungsfortschritte in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) über einen regelmäßig erscheinenden Newsletter des
koordinierenden Fachreferats hausintern und DO-weit (DO – Durchführungsorganisationen)
kommuniziert. Zentrale Fachreferate (ODA) und die Informationstechnik
wurden im Rahmen von Arbeitsprozessen für das Thema sensibilisiert.
Themenrelevante Strategiedokumente verweisen ebenfalls auf IATI.
b) Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant?
Das BMZ arbeitet an einer Transparenzerklärung für die deutsche bilaterale
staatliche EZ. Die Erklärung wird ein gemeinsames politisches,
öffentlichkeitswirksames und prägnantes Bekenntnis von BMZ, GIZ und KfW Bankengruppe
zu konsequenter Transparenz und Rechenschaftslegung im Umgang mit öffent-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5023lichen Mitteln sein. Weitere hausinterne Kommunikations- und
Austauschformate zu dem Thema sind in Planung.
9. Sind Maßnahmen zur Vermarktung und Bekanntmachung der
Datenbanken sowie zu ihrem besseren Verständnis für die gegenwärtigen und
zukünftigen Nutzer geplant?
Auf der Website des BMZ sowie in den Social-Media-Kanälen des BMZ wird
kontinuierlich auf das Portal
www.bmz.de/opendata hingewiesen und zur
Kommentierung aufgerufen. Erläuterungen zu den Daten und zur Nutzbarkeit sind
ebenfalls verfügbar.
10. Welche Mechanismen existieren, um die Umsetzung der
Transparenzverpflichtungen im Rahmen von IATI in allen ODA verwaltenden Ressorts zu
koordinieren?
Für eine Koordinierung zur Umsetzung der Transparenzverpflichtungen im
Rahmen von IATI in allen ODA verwaltenden Ressorts stehen die bestehenden
Verfahren der Ressortabstimmungen zur Verfügung. Anlassbezogene
Austauschformate werden durchgeführt.
a) Welche Maßnahmen unternimmt das BMZ als federführendes Ressort
für ODA-Mittel, damit auch andere Ministerien den IATI-Standard
umsetzen?
Das BMZ setzt sich, beispielsweise durch bereits erfolgte
Informationsveranstaltungen, für eine breite IATI-Unterstützung ein. Das schließt auch das
Angebot an die relevanten Ressorts ein, über geeignete Austauschformate bei der
Umsetzung des IATI-Standards zu unterstützen. Weitere Veranstaltungen zur
Umsetzung des IATI-Standards sind vorgesehen.
b) Bis wann ist eine Umsetzung des IATI-Standards durch alle ODA
verwaltenden Ministerien vorgesehen?
Auf die Antwort zu den Fragen 10, 15 und 21 wird verwiesen.
11. Ist es vonseiten des Bundesministeriums geplant, die Umsetzung des
IATI-Standards auch durch nichtstaatliche Organisationen zu fördern?
Die Umsetzung des IATI-Standards auch durch nichtstaatliche Organisationen
wird bereits gefördert. Regelmäßige Austausche mit nichtstaatlichen
Organisationen finden hierzu statt. Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der
Nichtregierungsorganisationen stehen dabei im Vordergrund.
12. Welche Maßnahmen plant das BMZ, um die Transparenz der
Klimafinanzierung zu erhöhen?
Unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) wurden Verfahren und Formate
erarbeitet, die eine transparente, detaillierte und vergleichbare Berichterstattung
zur Klimafinanzierung ermöglichen. Diese Vorgaben werden im
Verhandlungsprozess weiter optimiert. Darüber hinaus gibt es für die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) mit Artikel 16 der EU-Regulierung Nr. 525/2013 (so
genannte MMR-Regulierung) eine an den UNFCCC-Vorgaben angelehnte
Berichterstattungspflicht zur internationalen Klimafinanzierung. Unter der Feder-
Drucksache 18/5023 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeführung des BMZ berichtet die Bundesregierung im Rahmen von UNFCCC
zweijährlich („Biennial Reports“) und im Rahmen der MMR-Regulierung
jährlich alle geforderten Informationen und Details zur internationalen
Klimafinanzierung.
Darüber hinaus stellt das BMZ auf seiner Internetseite detaillierte Informationen
zum eigenen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung.
13. Welche konkreten Schritte wurden bisher vom BMZ unternommen, um
die in der G8/G7 Open Data Charta vereinbarten Open-Data-Prinzipien,
insbesondere das Prinzip „Open Data by Default“, im Bundesministerium
und in den geförderten Projekten umzusetzen?
Die Prinzipien der Open Data Charta der G8 finden ihren Niederschlag im
„nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Open-Data
Charta der G8“. Dieser wird auf Ressortebene im Rahmen des
Regierungsprogrammes „Digitale Verwaltung 2020“ umgesetzt. Das BMZ hat seit der
hausinternen Veröffentlichung der relevanten Dokumente auch die Sensibilisierung
in den betroffenen Bereichen verstärkt, um weitere vorhandene Datensätze zu
identifizieren und verfügbar zu machen. Die G7-Arbeitsgruppe Rechenschaft
(Accountability Working Group) hat unter deutschem Vorsitz beschlossen, in
künftigen G7-Rechenschaftsberichten über den Fortschritt der G7 bei der
Umsetzung der Open-Data-Zusage zu informieren.
14. Welche Maßnahmen plant das BMZ, um die Open-Data-Prinzipien in den
Gesamtstrategien des Bundesministeriums zu verankern?
Die Bundesregierung bekannte sich auf dem G8-Gipfel in Lough Erne im Juni
2013 zur Open Data Charta. Die Open-Data-Prinzipien sind somit
handlungsleitend für die Arbeit des BMZ. Diese stärken die öffentliche
Rechenschaftslegung, verbessern die Planungssicherheit für die Partnerländer und stärken
somit indirekt die Eigenverantwortung der Partner. Das BMZ plant die
Fortführung der Information und Sensibilisierung in gemeinsamen Arbeitsgruppen der
betroffenen Referate, um die Open-Data-Prinzipien im Ministerium weiter zu
verankern.
15. Was ist der Zeitplan des AA, um die unterschiedlichen Anforderungen des
IATI-Standards zu erfüllen und um den IATI-Standard bis Ende 2015
umzusetzen (bitte genaue Aufstellung darüber, welche im IATI-Standard
geforderten Daten zu welchem Zeitpunkt veröffentlicht werden)?
Das Auswärtige Amt (AA) unterstützt die von der Bundesregierung bei den
Entwicklungskonferenzen in Accra und Busan eingegangenen
Transparenzverpflichtungen. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang gemeinsam
mit den G8-Partnern beim G8-Gipfel in Lough Erne im Juni 2013 die Bedeutung
der IATI-Transparenzinitiative ausdrücklich bestätigt. Ihre Umsetzung stellt aus
Sicht des AA einen wichtigen Beitrag dar, die Finanzflüsse
entwicklungsrelevanter Leistungen transparenter zu machen und damit zu einer verbesserten
Koordinierung dieser Finanzflüsse beizutragen.
In diesem Sinne prüft das AA derzeit eingehend die Veröffentlichung seiner
ODA-Leistungen nach IATI-Standards und die hierzu erforderlichen
strukturellen, technischen und personellen Voraussetzungen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/502316. Welche personellen Ressourcen stehen gegenwärtig im AA für die
Umsetzung des IATI-Standards zur Verfügung?
a) Inwiefern ist diese Ressourcenausstattung für eine vollständige
Umsetzung des IATI-Standards bis Ende 2015 ausreichend?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen
17. Inwiefern erlauben die IT-Systeme des AA eine automatisierte
Bereitstellung der IATI-Daten?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen
18. Auf welche Weise wird der durch die Einführung des Standards
erforderliche Kulturwandel intern im AA durch Kommunikation seitens der
Ressortleitung gefördert?
a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher unternommen, um ein
internes Bewusstsein für die Relevanz von IATI zu schaffen?
Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant?
Die von der Bundesregierung eingegangenen Transparenzverpflichtungen, die
Ziele, Prinzipien und Funktionsweisen von IATI wurden Ende des Jahres 2014
allen ODA-Mittel verwaltenden Referaten eingehend erläutert. Diese bleiben
auch in die Prüfung einer Umsetzung der Meldungen nach IATI-Standard eng
einbezogen.
19. Welche konkreten Schritte wurden bisher vom AA unternommen, um die
in der G8/G7 Open Data Charta vereinbarten Open-Data-Prinzipien,
insbesondere das Prinzip „Open Data by Default“, im Bundesministerium,
insbesondere in den Projekten der humanitären Hilfe, umzusetzen?
Das AA unterstützt die Open-Data-Grundsätze und beteiligt sich an der
ressortübergreifenden Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung
zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8“. Entsprechend dem dort
festgelegten Zeitplan hat das AA bereits erste Datensätze auf dem GovData-Portal der
Bundesregierung veröffentlicht. Auch weitere Umsetzungsmaßnahmen werden
sich am Aktionsplan orientieren. Darüber hinaus stellt das AA bereits seit
langem eine Vielzahl von Daten und Informationen auf seiner Internetseite zur
Verfügung, z. B. Länderinformationen und Reise- und Sicherheitshinweise.
Für den Bereich der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland werden
die einschlägigen Projektdaten bereits seit Jahren in der entsprechenden
Datenbank der Vereinten Nationen unter fts.unocha.org öffentlich zur Verfügung
gestellt.
20. Welche Maßnahmen plant das AA, um die Open-Data-Prinzipien in den
Gesamtstrategien des Bundesministeriums zu verankern?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
Drucksache 18/5023 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Was ist der Zeitplan des BMUB, die unterschiedlichen Anforderungen des
IATI-Standards für die vom BMUB verwalteten ODA-Mittel zu erfüllen
und um den IATI-Standard bis Ende 2015 umzusetzen (bitte genaue
Aufstellung darüber, welche im IATI-Standard geforderten Daten zu welchem
Zeitpunkt veröffentlicht werden)?
Bisher erfolgt keine Einstellung der Daten zu den ODA-Mitteln aus dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
in das Datenregister der International Aid Transparency Initiative (IATI). Das
BMUB meldet derzeit seine ODA-Mittel über das Statistische Bundesamt an die
OECD. Die Aufgabe, diese Daten für die deutschen ODA-Mittel zu sammeln,
wurde dem Statistischen Bundesamt vom BMZ übertragen. Im Rahmen des
Forward Spending Survey an die OECD werden Organisationsdaten (geschätzte
Auszahlungen für die folgenden drei Jahre pro Partnerland) durch das BMUB
über das BMZ an IATI gemeldet.
BMUB-intern wird derzeit eine automatisierte Bereitstellung der IATI-
relevanten Daten bis Ende des Jahres 2015 geprüft.
22. Auf welche Weise stellt das BMUB sicher, dass Finanzflüsse im
Klimabereich, die nicht ODA anrechenbar sind und somit nicht unter die IATI-
Verpflichtung fallen, transparent und mit ODA-Daten vergleichbar sind?
Deutschland berichtet entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die
Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über
diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf
Ebene der Mitgliedstaaten und der Union. Demgemäß legt Deutschland dem
UNFCCC-Sekretariat gemäß dem Beschluss 2/CP.17 der Konferenz der
Vertragsparteien des UNFCCC oder anderen einschlägigen Beschlüssen, die von
den Gremien des UNFCCC in der Folge angenommen werden,
Zweijahresberichte und gemäß Artikel 12 des UNFCCC nationale Mitteilungen vor; diese
werden auf der UNFCCC-Website eingestellt (
http://unfccc.int/files/national_
reports/annex_i_natcom/submitted_natcom/application/pdf/141022_br_2014_
germany_english.resubmission.pdf).
Ebenfalls hierzu gehört gemäß Artikel 16 der Verordnung auch die
Berichterstattung über die finanzielle und technologische Unterstützung für
Entwicklungsländer, in der eine kohärente Darstellung von Informationen zur
Klimafinanzierung erfolgt. Diese jährlich quantitativen Angaben über Finanzflüsse auf
der Basis der vom Entwicklungsausschuss der OECD eingeführten so genannten
Rio-Marker für Minderung und Anpassung, übermittelt Deutschland der EU-
Kommission; diese werden auf der Seite der Europäischen Umweltagentur
eingestellt (
http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art16_finance/envvg8aja/Report
%20on%20the%20financial%20and%20technology%20support%20provided
% 20to%20developing%20countries/manage_document).
Das BMUB veröffentlicht darüber hinaus alle Vorhaben, die im Rahmen der
Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) bewilligt bzw. beauftragt werden,
im Internet (
www.international-climate-initiative.com/de/nc/projekte/
weltkarteund-projektliste/).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/502323. Welche personellen Ressourcen stehen gegenwärtig im BMUB für die
Umsetzung des IATI-Standards zur Verfügung?
a) Inwiefern ist diese Ressourcenausstattung für eine vollständige
Umsetzung des IATI-Standards bis Ende des Jahres 2015 ausreichend?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen
24. Inwiefern erlauben die IT-Systeme des BMUB eine automatisierte
Bereitstellung der IATI-Daten?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen
25. Auf welche Weise wird der durch die Einführung des Standards
erforderliche Kulturwandel intern durch Kommunikation seitens der
Ressortleitung gefördert?
a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher unternommen, um ein
internes Bewusstsein für die Relevanz von IATI zu schaffen?
Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen
26. Welche konkreten Schritte wurden bisher vom BMUB unternommen, um
die in der G8/G7 Open Data Charta vereinbarten Open-Data-Prinzipien,
insbesondere das Prinzip „Open Data by Default“ im Bundesministerium,
insbesondere in den Projekten im Klimabereich umzusetzen?
Die Prinzipien der Open Data Charta der G8 finden ihren Niederschlag im
nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. Dieser wird auf Ressortebene im
Rahmen des Regierungsprogrammes „Digitale Verwaltung 2020“ umgesetzt.
Das BMUB ist in der korrespondierenden Unterarbeitsgruppe „Open Data“ der
Ressort-AG vertreten. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen im Ressort erfolgt
sukzessive. Dem Prinzip „Open Data by Default“ wird durch die angestoßene
Veröffentlichung relevanter Daten insbesondere des Geschäftsbereichs auf dem
GovData-Portal Rechnung getragen.
27. Welche Maßnahmen plant das BMUB, um die Open-Data-Prinzipien in
den Gesamtstrategien des Bundesministeriums zu verankern?
Eine Rückkopplung relevanter Open-Data-Aspekte mit den Gesamtstrategien
des BMUB erfolgt nach Abschluss der Identifizierung der entsprechenden
Schnittstellen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]