BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung der assistierten Ausbildung im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung für die Jahre 2015 bis 2018

Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung: Finanzierung, Aufgaben, Aufnahmekriterien, Ausschreibungspraxis, Betreuungsschlüssel, zeitlicher Umfang, beteiligte Akteure, finanzielle Absicherung der Teilnehmer, Ausgestaltungsspielräume, Einbeziehung von Menschen mit Behinderung, Qualitätsstandards der Bildungsträger, Modellprojekte, Ausweitung auf nichtduale Ausbildungsgänge, Evaluation, Rolle der Jugendhilfe, Umsetzung im ländlichen Raum, Information der Betriebe, Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen, Überschaubarkeit der Förderstruktur beruflicher Bildung<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

10.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/488908.05.2015

Umsetzung der assistierten Ausbildung im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung für die Jahre 2015 bis 2018

der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Länder am 12. Dezember 2014 die „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018“ beschlossen. Mit dieser neuen Allianz wurde der Ende des Jahres 2014 auslaufende „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ abgelöst. Die Allianz wiederum wird Ende des Jahres 2018 auslaufen. Im Vordergrund dieser Allianz steht die Stärkung der dualen Ausbildung.

Die Allianzpartner haben sich u. a. darauf verständigt, die assistierte Ausbildung einzuführen. Der Deutsche Bundestag beschloss am 26. Februar 2015 dafür eine gesetzliche Regelung in § 130 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). In der Präambel des Konzepts „Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III“ der Bundesagentur für Arbeit (S. 6) heißt es auch: „Über eine Verstetigung des gesetzlichen Instrumentes soll nach ersten Erfahrungen entschieden werden.“

Bisher gab es nur auf Landesebene Modellprojekte für assistierte Ausbildungen. Durch eine „assistierte“ Form der Ausbildung wird ein Bildungsträger als dritter Partner eingesetzt, um sowohl den ausbildenden Betrieb als auch den jugendlichen Auszubildenden selbst bei der Aufnahme und Bewältigung der Ausbildung zu unterstützen. Es handelt sich dabei um die Förderung bzw. Unterstützung einer betrieblichen Erstausbildung.

Nach § 130 Absatz 2 SGB III „sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, [förderungsbedürftig]“. Im Konzept „Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III“ sind als weitere einschränkende Kriterien des zu fördernden Personenkreises der Besitz der „Ausbildungsreife und Berufseignung“ sowie die Altersgrenze bis 25 Jahre definiert. Der Betreuungsschlüssel soll sich wie folgt gestalten: Auf einen Ausbildungsbegleiter kommen 23 bis 25 Teilnehmende, auf einen Sozialpädagogen kommen 31 bis 33 Teilnehmende und auf eine Lehrkraft 35 bis 37 Teilnehmende (vgl. Konzept „Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III“, S. 30).

Die Einführung der assistierten Ausbildung im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung bietet Potenzial, allerdings gibt es noch viele Unklarheiten. Vielerorts werden Befürchtungen und Kritik geäußert. So kritisiert beispielsweise der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. u. a.: „Die Jugendhilfeorientierung, die individualisierten Fördermöglichkeiten ohne Maßnahmecharakter, die Hilfen aus einer Hand, die Kontinuität in der Förderstruktur durch immer gleiche ausführende Akteure – all das ist in die bundesweite Lösung nicht eingeflossen. An ihre Stelle ist eine standardisierte Maßnahme für eine eng eingegrenzte Zielgruppe getreten, die in der bekannten Ausschreibungspraxis zu den preisdiktierten Wechseln der durchführenden Träger führen wird und keine Ansprüche auf regionale Jugendhilfeeinbindung und fundierte, vernetzte Sozialarbeit in der Region stellt“ (Birgit Beierling: „Assistierte Ausbildung: Noch nicht der große Wurf“, www.good-practice.de/infoangebote_beitrag6059.php, 4. Mai 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Was soll die Assistenz im Sinne des § 130 SGB III umfassen? Welche konkreten Aufgaben sind vorgesehen?

2

Wer entscheidet nach welcher fachlichen Kompetenz über die „Ausbildungsreife“ von interessierten Jugendlichen an einer assistierten Ausbildung? Warum ist sie überhaupt ein Kriterium für die Aufnahme einer assistierten Ausbildung? Welchen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang ein erfolgreicher Schulabschluss?

3

Wer soll die Stellen bzw. Maßnahmen für Bildungsträger ausschreiben?

4

Inwiefern hält die Bundesregierung den im Konzept genannten Betreuungsschlüssel für sinnvoll – insbesondere unter dem Aspekt, dass in den Modellprojekten, deren Erfolg die bundesweite Einführung der assistierten Ausbildung zugrunde liegt, der Betreuungsschlüssel mit 1:8 bis 1:12 bei rund einem Drittel der nun anvisierten Anzahl der Teilnehmenden lag?

5

Wie bemisst sich der zeitliche Umfang der Unterstützung im Rahmen einer „assistierten Ausbildung“? Warum wurde er nach Kenntnis der Fragesteller für Stütz- und Förderunterricht mit mindestens vier Wochenstunden ohne konkrete Bedarfsanalyse festgelegt, nicht aber für die betriebliche Unterstützung? Wie soll die wöchentliche Unterrichtung von vier Stunden pro Teilnehmenden pro Woche bei einem Personalschlüssel von einer Lehrkraft zu 36 Teilnehmenden durchgeführt werden, insbesondere bei kleinen Losgrößen von 14 bis 18 Teilnehmerplätzen?

6

Warum ist keine Hilfe für Betriebe und Jugendliche aus einer Hand konzipiert worden, sondern sind drei getrennte Arbeitsgebiete für Ausbildungsbegleiter, Sozialpädagogen und Lehrkräfte entwickelt worden?

7

Welche Unterstützungsstrukturen sind für die einzelnen Teilnehmenden finanziell und personell gesichert?

8

Wie soll die assistierte Ausbildung finanziert werden, um sie als flächendeckendes Instrument zu gewährleisten?

9

Welche Standards sollen für Bildungsträger gelten, die eine assistierte Ausbildung durchführen? Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bildungsträger mit Vorerfahrungen in den Länderprogrammen zur assistierten Ausbildung (z. B. Baden-Württemberg) bevorzugt?

10

Inwiefern wurde vor der Festschreibung der Einführung der assistierten Ausbildung im Sinne des § 130 SGB III ein Erfahrungsaustausch mit Modellprojekten und Landesprogrammen aufgenommen, und wie ist dieser Fachaustausch in das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit eingeflossen (bitte die einzelnen Modellprojekte und Landesprogramme einzeln benennen)?

11

Wann wird es eine Evaluation des Instruments der assistierten Ausbildung geben, um gegebenenfalls den zu fördernden Personenkreis zu erweitern bzw. zu modifizieren und ggf. das Fachkonzept zu überarbeiten?

12

Welche Daten sollen bei einer Zwischen- bzw. Verlaufsevaluation erhoben werden?

13

Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, um den nach Kenntnis der Fragesteller bestehenden Konflikt mit den Verpflichtungsermächtigungen, die es den Jobcentern fast unmöglich macht, sich zu beteiligen, aufzulösen?

14

Welche Rolle nimmt die Jugendhilfe bei diesem arbeitsmarktpolitischen Instrument ein?

15

Wie sind die zuständigen Stellen bzw. Kammern eingebunden in erfolgssichernde Maßnahmen der assistierten Ausbildung?

16

Wie ist die Umsetzung der assistierten Ausbildung im ländlichen Raum bei sehr kleinen Losen gedacht? Sind hier besondere Personalschlüssel für zeitaufwendige Betreuungswege eingerechnet worden? Ist der Stütz- und Förderunterricht in ländlichen Regionen auch anders als im Präsenzlernen umsetzbar? Gibt es entsprechende Konzepte der Bundesagentur für Arbeit?

17

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass der Maßnahmendschungel am Übergang von der Schule zum Beruf durch die assistierte Ausbildung nicht noch dichter wird? Was plant und was tut die Bundesregierung, um mittelfristig eine für alle Beteiligten überschaubare Förderstruktur beruflicher Bildung zu schaffen?

18

Wie werden die ausbildenden Betriebe über diese Form der Ausbildungsassistenz informiert?

19

Wie wird sichergestellt, dass die assistierte Ausbildung sowohl den Bedarfen der jungen Menschen als auch der Lebenswirklichkeit ausbildender Betriebe angepasst wird?

20

In Anbetracht dessen, dass eine konflikthafte Beziehung zwischen Ausbilder und Auszubildendem der Hauptgrund für Ausbildungsabbrüche darstellt, in welcher Weise ist angelegt, dass die assistierte Ausbildung auf eine Stärkung der Beziehung Ausbilder – Auszubildender hinwirkt?

21

Wann und nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die assistierte Ausbildung nach dem Jahr 2018 weitergeführt wird?

22

Was passiert mit jungen Menschen, die in die Förderung der assistierten Ausbildung aufgenommen worden sind und sich in Phase I (Vorbereitung) für eine schulische Ausbildung entscheiden und in Phase II (während einer Ausbildung) dann nicht mehr gefördert werden können? Gibt es ein alternatives Förderangebot für diese Teilnehmenden?

23

Wird seitens der Bundesregierung über eine Ausweitung auch auf nichtduale Ausbildungsgänge nachgedacht oder über die Einführung äquivalenter Unterstützungsformen?

Berlin, den 8. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen