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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einrichtung eines sogenannten Anti-Terror-Zentrums bei Europol und die Verarbeitung geheimdienstlicher Informationen

Defizite bei Informationsaustausch bzw. Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Geheimdiensten auf EU-Ebene, Einrichtung eines "EU-Anti-Terror-Zentrums", Aufgaben, Europol-Projekte "Internetauswertungskoordinierungsgruppe" und "Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen", Definition von "intelligence data", Verarbeitung geheimdienstlicher Daten durch Europol, Operationsteam (Joint Operational Team, JOT) "MARE" zur Bekämpfung illegaler Migration auf dem Seeweg in die EU, Beteiligung des BKA, Kooperation von Bundesbehörden mit Europol bei der Verhaftung von Fluchthelfern, Beteiligung des BfV an EU-Zusammenschlüssen von Inlandsgeheimdiensten, Geheimdienstkooperation in der "Counter Terrorism Group" (CTG) und im "Berner Club"<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/491712.05.2015

Einrichtung eines sogenannten Anti-Terror-Zentrums bei Europol und die Verarbeitung geheimdienstlicher Informationen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auch die Europäische Kommission schlägt mittlerweile die Einrichtung eines „EU-Anti-Terror-Zentrums“ („European Counter Terrorism Centre“, ECTC) vor („Europäische Agenda für Sicherheit“ vom 28. April 2015). Das Papier beschreibt die „wichtigsten Prioritäten und Maßnahmen für den Zeitraum 2015-2020“. Bisher war ein solches Zentrum lediglich vom Anti-Terrorismus-Beauftragten der EU befürwortet worden (www.statewatch.org/news/2015/jan/eu-council-ct-ds-1035-15.pdf). Vor einem Monat hatte schließlich Europol selbst für ein ECTC geworben (www.statewatch.org/news/2015/apr/eu-council-europol-exchange-of-intelligence-7272-15.pdf). Die Polizeiagentur will auf diese Weise auch geheimdienstliche Informationen („intelligence data“) speichern und analysieren. Europol will dadurch „zentrale Nachrichtenlücken“ („key intelligence gaps“) schließen. Nur eine Woche nach dem Europol-Papier hat auch die Justiz-Agentur Eurojust einen offensichtlich abgestimmten, gleichlautenden Vorschlag zur Verarbeitung von „intelligence data“ gemacht (www.statewatch.org/news/2015/apr/eu-councl-eurojust-info-exchange-7445-15.pdf). Europol will sogar zum „vorrangigen Informationskanal“ für „intelligence data“ werden. Die Daten würden von Geheimdiensten der Mitgliedstaaten angeliefert. In Deutschland wäre dies das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Derzeit darf Europol keine als „Geheim“ oder „Vertraulich“ eingestuften Daten verarbeiten. Das könnte sich laut dem Europol-Papier ändern: Das „EU-Anti-Terror-Zentrum“ soll abgeschottete, abhörsichere Hochsicherheitstrakte erhalten. Dies wäre nötig, um die Anforderungen für die Verarbeitung als vertraulich oder geheim eingestufter Informationen zu erfüllen. Europol begründet seine Vorschläge mit mehreren früheren Aufforderungen des Rates, seine Anstrengungen zum Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten zu verstärken. Auch in den Beschlüssen zur Einrichtung des Schengener Informationssystems, des SWIFT-Abkommens oder des Abkommens zum Tausch von Fluggastdaten tauchen Formulierungen zur Verarbeitung von „intelligence data“ auf. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller waren diese aber womöglich gar nicht als Aufforderung zum Aufbau einer geheimdienstlichen Kriminalpolizei gedacht. Es fehlt an einer einheitlichen begrifflichen Definition von „intelligence data“.

Drucksache 18/4917 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Hinsichtlich welcher Defizite sieht die Bundesregierung einen Bedarf, den Informationsaustausch oder die Zusammenarbeit von Polizeibehörden auf europäischer Ebene bzw. auf Ebene der Europäischen Union zu verbessern?

2

Welche Maßnahmen hält sie deshalb für geeignet?

3

Hinsichtlich welcher Defizite sieht die Bundesregierung einen Bedarf, den Informationsaustausch oder die Zusammenarbeit von Geheimdiensten auf europäischer Ebene bzw. auf Ebene der Europäischen Union zu verbessern?

4

Welche Maßnahmen hält sie deshalb für geeignet?

5

Welche dieser Defizite hinsichtlich des Informationsaustausches oder der Zusammenarbeit mit europäischen Polizeien und bzw. oder Geheimdiensten könnten aus Sicht der Bundesregierung auf Ebene eines „EU-Anti-Terror-Zentrums“ ausgeglichen werden?

6

Welche über die „Europäische Agenda für Sicherheit“ hinausgehenden Details sind der Bundesregierung hinsichtlich der Pläne für ein „EU-Anti-Terror-Zentrum“ bekannt?

7

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob bei Europol oder bei der Europäischen Kommission bereits mit der Umsetzung der Pläne (auch Forschungen, Studien oder Gutachten) begonnen wurde?

8

Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber dem Anti-Terrorismus-Beauftragten der EU, der Europäischen Kommission, in Ratsarbeitsgruppen oder bei Europol hinsichtlich der Einrichtung eines „EU-Anti-Terror-Zentrums“ positioniert?

9

Welche Punkte sprechen aus Sicht der Bundesregierung im Einzelnen für eine etwaige Ablehnung des Vorhabens?

10

Welche Einstufungen tragen vertrauliche Dokumente, die von deutschen Behörden an Europol zur Speicherung und Analyse weitergegeben werden?

11

Mit welchem Personal aus welchen Abteilungen ist das Bundeskriminalamt bei Europol als Aktionsleiter des Projekts „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/4286)?

a) Welche „Internetauswertegruppen“ welcher Behörden aus Spanien, Norwegen, der Schweiz, von Europol und Eurojust sind nach Kenntnis der Bundesregierung an dem von ihren Behörden geleiteten Projekt beteiligt?

b) Wann und wo haben bereits Treffen des Projekts „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ stattgefunden, und was wurde dort besprochen?

12

Mit welchem Personal aus welchen Abteilungen ist das Bundeskriminalamt bei Europol als Aktionsleiter des Projekts „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/4286)?

a) Welche Behörden aus Griechenland und Spanien sowie von Europol sind nach Kenntnis der Bundesregierung an dem von ihren Behörden geleiteten Projekt beteiligt?

b) Wann und wo haben bereits Treffen des Projekts „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ stattgefunden, und was wurde dort besprochen?

13

Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass Europol auch geheimdienstliche Daten („intelligence data“) speichern und analysieren darf?

14

Was genau ist aus Sicht der Bundesregierung mit dem Begriff erfasst bzw. nicht erfasst?

15

Wie definiert die Bundesregierung die in Beschlüssen zur Einrichtung des Schengener Informationssystems, des SWIFT-Abkommens oder des Abkommens zum Tausch von Fluggastdaten beschriebenen Formulierungen zur Verarbeitung von „intelligence data“?

16

Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber dem Anti-Terrorismus-Beauftragten der EU, der Europäischen Kommission, in Ratsarbeitsgruppen oder bei Europol hinsichtlich der Forderung der Polizeiagentur sowie der Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust, geheimdienstliche Daten („intelligence data“) verarbeiten zu dürfen, positioniert?

17

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung von Europol bzw. Eurojust, dadurch „zentrale Nachrichtenlücken“ („key intelligence gaps“) schließen zu können?

18

Sofern die Bundesregierung hier anderer Ansicht ist, auf welche andere Weise sollten „zentrale Nachrichtenlücken“ aus ihrer Sicht geschlossen werden?

19

Inwiefern wäre aus Sicht der Bundesregierung durch die Verarbeitung geheimdienstlicher Daten („intelligence data“) bei Europol das in Deutschland geltende Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten berührt?

20

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob bei Europol oder bei der Europäischen Kommission bereits mit der Umsetzung der Pläne, auch geheimdienstliche Daten („intelligence data“) verarbeiten zu dürfen (auch Forschungen, Studien oder Gutachten), begonnen wurde?

21

Inwiefern ist das Bundeskriminalamt mit den Agenturen Europol und Frontex im gemeinsamen Operationsteam JOT MARE auch damit befasst, im Rahmen der Sammlung von „Erkenntnisse[n] über kriminelle Organisationen“ auch Informationen über Schiffe und Boote zu gewinnen, die „für die illegale Verbringung von Migranten auf dem Seeweg in die Europäische Union“ genutzt werden (Pressemitteilung Europol vom 17. März 2015)?

a) Inwiefern werden im JOT MARE nach Kenntnis der Bundesregierung auch Daten aus der Telekommunikationsüberwachung und der Rückverfolgung von Finanzströmen verarbeitet?

b) Wie viele solcher Daten wurden seit Gründung des JOT MARE durch das Bundeskriminalamt angeliefert?

22

Welche Bundesbehörden haben seit wann mit Europol im Rahmen der Verhaftung von fünf Fluchthelfern im Januar 2015 und drei Fluchthelfern am 6. Mai 2015 zusammengearbeitet (RP Online vom 6. Mai 2015)?

a) Im Rahmen welcher Focal Points oder sonstiger Zusammenarbeitformen wurde hierzu mit Europol kooperiert?

b) Mit welchem Personal und welcher Technik war Europol bei den Festnahmen oder anderen polizeilichen Maßnahmen beteiligt?

23

An welchen europäischen Zusammenschlüssen von Inlandsgeheimdiensten ist das BfV beteiligt?

24

Welche weiteren europäischen oder sonstigen Geheimdienste koordinieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der „Counter Terrorism Group“ (CTG)?

25

Welche weiteren europäischen oder sonstigen Geheimdienste koordinieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im „Berner Club“?

26

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die Vorschläge von Europol und Eurojust bzw. dem Anti-Terrorismus-Beauftragten der EU und der Europäischen Kommission zum Austausch geheimdienstlicher Daten und zur Einrichtung eines „EU-Anti-Terror-Zentrums“ im Rahmen der CTG oder des „Berner Clubs“ erörtert oder verteilt wurden?

a) Welches Ergebnis ist der Bundesregierung aus entsprechenden Diskussionen bekannt?

b) Welche Haltung hat die Bundesregierung im Rahmen der CTG oder des „Berner Clubs“ hierzu vorgetragen?

Berlin, den 12. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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