Evaluierung des Dritten Conterganstiftungsänderungsgesetzes
der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz wurde am 29. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. August 2013 in Kraft. Damit wurden die monatlichen Conterganrenten rückwirkend zum 1. Januar 2013 deutlich angehoben (der maximale Höchstbetrag versechsfacht – auf knapp 7 000 Euro). Zusätzlich stehen für die betroffenen Menschen 30 Mio. Euro für spezifische Bedarfe auf Antrag bereit.
Laut dem Gesetz hat die Bundesregierung im Jahr 2015 dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften vorzulegen.
Während die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger generell die Anhebung der Renten auf ein angemessenes Niveau begrüßen, äußern sie zunehmend Kritik an der unzureichenden Vertretung ihrer Interessen in den Gremien der Stiftung. Anlass dazu gibt zum einen die weite Spannbreite der Schadensbilder, aber auch die Vielfältigkeit von Lebenserfahrung und Bildung der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger und nicht zuletzt die individuellen Unterschiede im Hinblick auf ihre derzeitigen Lebenssituationen in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Ländern.
Gefordert wird eine direkte Wahl einer größeren Zahl von Contergangeschädigten in den Stiftungsrat und den Vorstand der Conterganstiftung. Ziel soll es sein, dass die Betroffenen weitgehend selbst über ihre Angelegenheiten entscheiden können, wie dies etwa bei den entsprechenden Institutionen in Japan und in England schon seit langem der Fall ist.
Betroffene klagen in Anfragen an die Fraktionen, auch über www.abgeordnetenwatch.de, den Familienausschuss des Deutschen Bundestages und an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die mangelnde Mitsprache bei der Entscheidung über die „Spezifischen Bedarfe“. Beantragte Bedarfe würden oft aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt oder nicht anerkannt. Es fehle auch an verbindlichen Vereinbarungen zwischen der Conterganstiftung und anderen Kosten- bzw. Rehabilitationsträgern, wie beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen. Außerdem würden die Antrags- und Widerspruchsverfahren teils viel zu lange Zeit in Anspruch nehmen. Weiterhin wird kritisiert, dass bestimmte Schädigungen nicht in die Berechnungen der Conterganrenten mit einbezogen werden, da die Conterganstiftung diese nicht anerkennt.
Es stellen sich somit viele offene Fragen, die im Jahr der Evaluierungspflicht der Bundesregierung durch diese beantwortet werden sollten.
Drucksache 18/4943 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem vor knapp zwei Jahren verabschiedeten Dritten Conterganstiftungsänderungsgesetz?
Welche Auswirkungen hatte dieses Gesetz nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Lebensgestaltung der betroffenen Menschen und deren Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben?
Welche Verbesserungen ergaben sich, und welche Probleme traten aus Sicht der Bundesregierung auf?
Wie wird die Bundesregierung den Prozess zur Evaluierung des Dritten Conterganstiftungsänderungsgesetzes gestalten, und inwieweit werden die Expertinnen und Experten in eigener Sache, die contergangeschädigten Menschen und ihre Interessensorganisationen aktiv eingebunden und beteiligt?
Welchen konkreten Zeitplan gibt es hierfür, und wird es eine unabhängige Bewertung des Gesetzes durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geben?
Was muss aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Evaluierung des Dritten Conterganstiftungsänderungsgesetzes beachtet werden?
Welche gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen oder andere Maßnahmen sollten überprüft und diskutiert werden?
In welcher Art und Weise wird die Bundesregierung die Zusammensetzung des Vorstandes der Conterganstiftung in Richtung des von CDU, CSU und SPD selbst in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode verankerten Mottos „Nichts über uns ohne uns“ umgestalten, so dass die contergangeschädigten Menschen und ihre Organisationen eine Stimmenmehrheit im Vorstand erhalten?
Welche Veränderungen sollten nach Ansicht der Bundesregierung vorgenommen werden, um die Vertretung der Interessen der Betroffenen im Stiftungsrat zu verbessern?
Sollte die Zahl der Betroffenenvertreterinnen und -vertreter erhöht werden, so dass sie auch hier die Mehrheit der Mitglieder stellen?
Welche Verpflichtungen hat die Bundesregierung gegenüber im Ausland lebenden contergangeschädigten Menschen?
Wie viele contergangeschädigte Menschen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung, und für wie viele ist sie im Ausland verantwortlich?
Wie viele Anträge auf Gewährung einer Conterganrente wurden nach Inkrafttreten des Dritten Conterganstiftungsänderungsgesetzes bis zum April 2015 gestellt?
Wie viele Anträge wurden davon mit welcher Begründung abgelehnt oder nur zum Teil positiv beschieden, und wie viele wurden vollständig genehmigt?
Wie viele Anträge wurden seit Inkrafttreten des Dritten Conterganstiftungsänderungsgesetzes auf Gewährung von spezifischen Bedarfen bis April 2015 gestellt?
Wie viele wurden davon mit welcher Begründung abgelehnt oder nur zum Teil positiv beschieden, und wie viele wurden vollständig genehmigt?
Wie viele Klagen gegen die Conterganstiftung haben die Antragstellerinnen und Antragsteller in diesem Zusammenhang eingereicht?
Wie viele dieser Gerichtsverfahren führten zur Bewilligung oder teilweisen Bewilligung der beantragten Bedarfe?
Wie hoch ist der Betrag, der seit Inkrafttreten des Dritten Conterganstiftungsänderungsgesetzes von den für spezifische Bedarfe bereitgestellten 30 Mio. Euro an die Betroffenen bis zum April 2015 ausgezahlt wurde?
Wie lange dauerten das schnellste sowie das längste Antragsverfahren, und wie gestaltet sich die durchschnittliche Laufzeit der Antragsverfahren (von der Antragseinreichung bis zur Ablehnung oder Gewährung)?
Erachtet die Bundesregierung es als notwendig, die Antragsverfahren transparenter und im Sinne der contergangeschädigten Menschen praktikabler auszugestalten, beispielsweise die von Betroffenen geschilderte Regelung abzuschaffen, dass teils jedes Jahr für bestimmte, offensichtlich dauerhaft benötigte Behandlungen bzw. Maßnahmen eine ärztliche Bescheinigung oder Verordnung eingereicht werden muss?
Wenn ja, wie und wann soll dies vorgenommen werden?
Wenn nein, warum nicht?
Werden im Zusammenhang mit der Gewährung von spezifischen Bedarfen auch monatliche Pauschalzahlungen an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in Betracht gezogen und diskutiert?
Wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Positiv- bzw. Negativkatalog bewährt, oder sollte dieses Katalogsystem abgeschafft und durch eine nach Auffassung der Fragesteller bedarfsgerechte Gewährung ersetzt werden?
Warum werden beispielsweise barrierefreie Umbauten in der Wohnung oder eines Pkw nicht gewährt?
Gibt es seitens der Conterganstiftung verbindliche und transparente Vereinbarungen mit anderen Kostenträgern bzw. Rehabilitationsträgern (Rentenversicherung, Krankenkassen usw.), damit den Antragstellerinnen und Antragstellern die benötigten Leistungen zügig bereitgestellt werden?
Wenn ja, wie läuft dieses Verfahren konkret ab?
Wenn nein, warum nicht, und werden hier entsprechende Maßnahmen ergriffen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen es Beschwerden gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Conterganstiftung wegen unangemessenen und menschenunwürdigen Verhaltens gegenüber den Antragstellerinnen und Antragstellern gab?
Wenn ja, was plant die Bundesregierung, beispielsweise in Form von Sensibilisierungsschulungen für das Stiftungspersonal, damit so etwas nicht mehr passiert?
Wird die Bundesregierung eine Studie zur Prüfung möglicher vorgeburtlicher Schäden des Gefäßsystems nach der Einnahme von Contergan in der Schwangerschaft (sogenannte Gefäßstudie) in Auftrag geben?
Wie werden die contergangeschädigten Menschen und ihre Interessensverbände an diesem Entscheidungsprozess partizipieren?
Wenn ja, wer wird diese Studie durchführen, und wie soll dieses Verfahren konkret ausgestaltet werden?