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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie und die Kooperation mit der Privatwirtschaft

Vergabe und Umfang staatlicher Aufträge im Bereich geheimdienstlicher Tätigkeiten an privatwirtschaftliche Unternehmen, Universitäten, Institute oder Denkfabriken sowie an private ausländische Militärdienstleister: Export nachrichtendienstlicher Produkte an Drittstaaten, Regelung der Exportkontrolle, Unterrichtung parlamentarischer Gremien, Verwendung von Fördermitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Gefahr des Geheimnisverrats, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen, Geheimnisträger<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/492612.05.2015

Der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie und die Kooperation mit der Privatwirtschaft

der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2006 beschäftigte die National Security Agency (NSA) über 5 400 Privatfirmen. Diese Firmen führen Staatsaufträge durch, sind aber auch auf dem privaten Markt stark etabliert. Erwähnt werden international agierende Firmen, wie z. B. CACI International, Narus, Halliburton, Corporate Science Corporation (CSC), u. v. m. (vgl. Stephan Blancke, „Private Intelligence: Geheimdienstliche Aktivitäten nicht-staatlicher Akteure“, Wiesbaden, 2011).

Am 31. Oktober 2013 berichtete der „stern“ unter dem Titel „Das unterwanderte Land“, dass die Vereinigten Staaten von Amerika auch in Deutschland ein Netz von mindestens 90 US-Firmen, welche die USA mit Dienstleistungen unterstützen, unterhalten. Jene Dienstleistungen sind teilweise nur den staatlichen Geheim- bzw. Nachrichtendiensten bekannt. Deren Mitarbeiter müssen sich zwar mit dem so genannten Tesa-Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland anmelden, eine ausreichende Übersicht bzw. Kontrolle der Aufgaben und Tätigkeiten dieser Privatunternehmen ist allerdings weder bekannt noch nachvollziehbar angestrebt.

Des Weiteren sind „solche Tarnstrukturen im Zusammenhang mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt geworden“ (s. Blancke, S., „Private Intelligence: Geheimdienstliche Aktivitäten nicht-staatlicher Akteure“, S. 11.). Genannt werden in diesem Zusammenhang das Saarbrücker Institut für Wirtschaftsrecherchen (IWR), die Consultingfirma Padec GmbH und die Firma Team Base Research.

Dem Fernsehbericht „US-Geheimdienste sind gute Kunden von SAP“, ausgestrahlt am 10. März 2015 in dem MDR-Magazin „FAKT“, ist Folgendes zu entnehmen: „ ‚Sehr viel, was wir anhand der Datenbanken machen, ist die Zielauswahl. Dank Gott, dass sie uns dazu in die Lage versetzen‘, trug der frühere NSA- und CIA-Chef Michael Hayden auf einer Tagung der amerikanischen SAP-Tochterfirma vor. Mit der Zielauswahl bezog er sich auf die gezielte Tötung von Menschen, die aufgrund von Metadaten möglich sei. Seit einigen Jahren kauft die deutsche Firma SAP SE Firmen auf, z. B. den amerikanischen Suchtechnikentwickler Inxight und den amerikanischen Datenbankhersteller Sybase. Einer der besten Regierungskunden von Sybase ist die NSA. Kurzum: Durch die Ankäufe besagter Firmen, ist es SAP möglich, seinen Kunden eine Komplettlösung anzubieten: das schnellste Datenbank-System, das Massendaten schnell verarbeiten kann, und eine gleichfalls schnell arbeitende Durchsuchungstechnik.“

Vor Kurzem enthüllten Nachforschungen von „ZEIT ONLINE“, dass auch der deutsche Auslandsnachrichtendienst BND die Software HANA von SAP erwerben soll, um eine größtmögliche Speicherung und schnellstmögliche Durchsuchung von eben diesen Datenmengen zu gewährleisten (www.zeit.de vom 10. März 2015 „SAP arbeitet für die NSA“).

Die Vergabe und der Umfang staatlicher Aufträge im Bereich geheimdienstlicher Tätigkeiten an privatwirtschaftliche Unternehmen und deren Kooperationen sind ein bisher kaum thematisiertes Phänomen. Die Auslagerung von Forschungsaufträgen und Arbeitstechniken zur Analyse von Informationen an private Firmen entwickelt sich in einem dramatischen Maße in einer Grauzone. Dadurch wird ein Verlust von staatlichen Hoheitsrechten vorangetrieben, ohne dass hierüber eine politische und transparente Debatte erfolgt. Eine rechtliche Grundlage für diesen Prozess ist nicht erkennbar, eine parlamentarische Kontrolle findet faktisch nicht statt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele deutsche und ausländische Privatfirmen (einschließlich möglicher Tochterunternehmen und Ausgründungen), welche mit geheim- bzw. nachrichtendienstlichen Techniken und Methoden Informationsgewinnung betreiben und betrieben haben, wurden seit dem Jahr 2000 von dem und für den BND, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) mit Staatsaufträgen beschäftigt (bitte um genaue Angabe der Anzahl der Firmen pro Jahr und die Nennung der jeweiligen Auftrag gebenden Behörde bzw. Regierungsstelle)?

2

Welche Privatfirmen, die mit geheim- bzw. nachrichtendienstlichen Techniken und Methoden Informationsgewinnung betreiben oder betrieben haben, wurden seit dem Jahr 2005 vom BND, BfV oder BSI beschäftigt (bitte um Angabe der Firmen und Jahr, in denen die Staatsaufträge vergeben wurden)?

3

Welche dieser Unternehmen und Unternehmenseinheiten exportierten ihre hier angesprochenen Produkte nach Kenntnis der Bundesregierung in Länder außerhalb der Europäischen Union?

4

Welche dieser Unternehmen und Unternehmenseinheiten mit welchen aktuellen Produkten hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie aus welchen konkreten Anlässen seit dem Jahr 2005 im Auge, wenn er die Exportrichtlinien und die Exportpraxis im Bereich der Sicherheitstechnologien strenger regeln bzw. solche Verschärfungen begründen will (www.ndr.de vom 19. Mai 2014 „Gabriel will Stopp für Spähtechnologie-Export“)?

5

Welches parlamentarische Gremium wurde in diesem Zeitraum über die Firmen und die jeweiligen Aufträge informiert, und wurden dabei die jeweiligen nachrichtendienstlichen Hintergründe der Firmen und Aufträge konkret benannt?

Wenn nein, warum wurde auf diese Unterrichtung verzichtet?

6

Wie viele Aufträge an welche Firmen wurden aufgrund einer Ablehnung durch ein parlamentarisches Gremium mit welcher Begründung im Zeitraum von 1998 bis heute

a) nicht erteilt oder

b) trotzdem vergeben?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die mit den Privatfirmen abgeschlossenen Verträge – gegebenenfalls in der Geheimschutzstelle – zugänglich zu machen (bitte begründen)?

8

Welche rechtlichen Regelungen sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche Unterrichtung des Parlaments?

9

Wurden seit dem Jahr 2005 vom BND, BfV oder BSI bzw. von den verantwortlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt Aufträge an staatliche oder private Universitäten im In- oder Ausland, an Institute oder an so genannte Denkfabriken (think tanks) vergeben mit dem Ziel der Entwicklung oder Verbesserung von Techniken, Methoden und/oder Programmen, mit denen eine geheim- bzw. nachrichtendienstliche Informationsgewinnung – auch in Bezug auf Personendaten – möglich ist?

10

Wurden seit dem Jahr 2005 vom BND, BfV oder BSI bzw. von den verantwortlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt Aufträge an die staatlichen oder staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. und Bundesinstitute mit Forschungsaufgaben (Ressortforschung) vergeben mit dem Ziel der Entwicklung oder Verbesserung von Techniken, Methoden und/oder Programmen, mit denen eine geheim- bzw. nachrichtendienstliche Informationsgewinnung – auch in Bezug auf Personendaten – möglich ist?

11

Wenn die Fragen 9 oder 10 mit ja beantwortet werden, an wen, in welchem finanziellen Rahmen und in welchem Jahr (bitte tabellarisch angeben) wurden Aufträge vergeben, und welche parlamentarischen Gremien wurden über diese Aufträge konkret informiert?

12

Wurden dafür auch Fördergelder der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. verwendet (bitte tabellarisch angeben)?

13

Wurden seit dem Jahr 2005 Aufträge vom BND, BfV oder BSI bzw. den verantwortlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt an das Saarbrücker Institut für Wirtschaftsrecherchen (IWR), an die Consultingfirma Padec GmbH oder an die Firma Team Base Research vergeben?

14

Wenn ja, wie viele, in welchem finanziellen Umfang, mit welchem Inhalt und wann (bitte genaue Angaben pro Jahr)?

15

Haben der BND, das BfV und das BSI bzw. die verantwortlichen Ministerien und das Bundeskanzleramt seit dem Jahr 2005 Aufträge an private ausländische Militärdienstleister vergeben und wenn ja, an welche, in welchem finanziellen Rahmen, mit welchem Inhalt und in welchem Jahr (bitte tabellarisch angeben)?

16

Wie schätzen der BND, das BfV und das BSI und die verantwortlichen Ministerien sowie das Bundeskanzleramt allgemein die Gefahr des Geheimnisverrates und der Datenverstöße durch die von ihnen beauftragten Privatfirmen ein, die Aufgaben in sicherheitssensitiven Bereichen übernommen haben?

17

Wie und nach welchen Standards werden die Sicherheitsüberprüfungen der Beschäftigten in den beauftragten Firmen durchgeführt?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Geheimnisträger (Stand: 2013) welcher Stufe es in den beauftragten Privatfirmen jeweils gibt (bitte nach Jahren, Firmen und Anzahl der Geheimnisträger auflisten)?

Berlin, den 12. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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