Transparenz bei Beraterverträgen im Rahmen des Reformprozesses der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Zuge der Reform der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde eine Reihe von Beraterverträgen mit Unternehmensberatern geschlossen. Die Diskussionen um den virtuellen Arbeitsmarkt (VAM), dessen Kosten das Volumen der Ausschreibung erheblich übersteigen, zeigen, dass eine größere Transparenz beim Einsatz von Beitragsmitteln für externe Beraterleistungen erforderlich ist. Beim virtuellen Arbeitsmarkt sind nicht nur die Kosten deutlich höher als veranschlagt; auch die Erfolge des Projektes durch schnellere und effiziente Vermittlung bleiben aus. Darauf hatte auch der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom Februar 2005 an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages hingewiesen.
Im Interesse der Beitragszahler und mit Blick auf die für eine Belebung des Arbeitsmarktes unerlässliche Senkung der Sozialversicherungsbeiträge muss die BA bei ihren Ausgaben streng auf Effizienz und sparsamen Mitteleinsatz achten. Das gilt in besonderem Maße bei der Vergabe von Beraterverträgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Beraterverträge wurden mit externen Unternehmensberatungen im Zuge des Reformprozesses der BA abgeschlossen?
Mit welchen Beratungsunternehmen wurden diese Verträge abgeschlossen, und um welche Leistungen handelt es sich?
Wie hoch ist das jeweilige finanzielle Volumen der Verträge (bitte einzeln ausweisen)?
Wie hoch ist der Durchschnittstagessatz der vereinbarten Beraterhonorare?
Welche dieser Verträge wurden im vergangenen Jahr verlängert bzw. sollen im laufenden Jahr verlängert werden?
Was sind die jeweiligen Gründe für die Verlängerung der Verträge?
Wie sieht die Erfolgsbilanz der Beraterleistungen aus, für die die jeweiligen Beraterverträge bereits verlängert wurden?
Wie wurden die Beiträge der externen Berater/Beratung zu einem effizienten, ergebnisorientierten Projektablauf bewertet?
Sieht die Bundesregierung eine Alternative zu einer Verlängerung der Verträge?
Wie viele Stellen im Stabsbereich der BA sind von Mitarbeitern aus Unternehmen, die zuvor beratend für die BA tätig waren, in der Zentrale oder den Regionaldirektionen besetzt?
Welche Aufgaben nehmen diese Mitarbeiter wahr, und haben sie in ihrer Funktion die Möglichkeit, die Politik der BA, insbesondere Entscheidungen über die Vergabe weiterer Berateraufträge, zu beeinflussen?
Hält es die Bundesregierung für möglich, diese Aufgaben mit eigenem Personal der BA zu bewerkstelligen, und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Hält es die Bundesregierung für möglich, die Modernisierung der BA durch den Einkauf externen Know-hows, aber ohne die Beschäftigung externer Mitarbeiter, zu schaffen, und welche Gründe sprechen dafür bzw. dagegen?