[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5167
18. Wahlperiode 11.06.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth,
Heike Hänsel, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5012 –
Förderung der privaten Sango Wildlife Conservancy in Simbabwe durch Mittel
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der deutschen bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe. Als zu 100 Prozent
bundeseigene Durchführungsorganisation setzt die GIZ dabei insbesondere Mittel
(Einzelplan 23 des Bundeshaushalts) des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Bereich der technischen
Zusammenarbeit um. Als öffentliches Unternehmen kommt ihr dabei eine
besondere Verantwortung zu, die ihr anvertrauten öffentlichen Mittel effektiv,
sparsam und transparent umzusetzen.
Im Jahr 2012 sind durch die GIZ BMZ-Mittel für das Projekt „Förderung des
Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im Gonarezhou
Nationalpark“ in Simbabwe („Promotion of tourism through rehabilitation of game in
the Gonarezhou National Park“) in Zusammenarbeit mit der in der
südafrikanischen Stadt Stellenbosch ansässigen „Peace Parks Foundation“ genehmigt
worden.
Nach Auffassung der Fragesteller begünstigte dieses Projekt in auffälligem
Maß insbesondere den deutschen Unternehmer Wilfried Pabst, der mit seiner
Firma „Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH“ zwei von 23 Privat-Conservancy-
Parzellen des 600 Quadratkilometer großen Naturschutzparks „Save Valley
Conservancy“ in Simbabwe (
www.savevalleyconservancy.org/) unter dem
Namen „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ besitzt und bewirtschaftet
(s. Antwort auf die Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 18/4993
vom 30. April 2015;
www.sango-wildlife.com/). Dieser ist auch ein beliebter
Anlaufpunkt für westliche Safari-Touristen, Jäger, Botschafter und Politiker.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die GIZ wurde im Juni 2012 vom BMZ beauftragt, zur Durchführung des
Projekts „Förderung des Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im
Gonarezhou Nationalpark“ einen Finanzierungsvertrag mit der Peace Parks Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 8. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5167 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFoundation abzuschließen. Eine wichtige Rolle für die Durchführung des
Projekts spielte das private Schutzgebiet Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy
im Eigentum der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH.
Hauptziele des Projekts waren die Erhöhung der Kapazität der Schutzgebiete zur
nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildressourcen und die Steigerung der
Einkommen der lokalen Bevölkerung. Während der Wildtierbestand im
Gonarezhou Nationalpark seit dem Jahr 1999 durch Wilderei und Dürre dramatisch
zurückgegangen war, vermehrte sich der Wildtierbestand in der Savé Valley
Conservancy durch Hege und Pflege erheblich. Im Rahmen des oben genannten
Projektes wurden daher rund 1 300 Wildtiere (Gnus, Eland, Zebras, Impalas und
Giraffen) aus der Sango Conservancy in andere Nationalparke umgesiedelt;
davon drei Viertel in den Gonarezhou Nationalpark und ein Viertel in den Zambezi
Nationalpark.
1. Wer hat den Projektantrag für das BMZ-geförderte Projekt „Förderung des
Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im Gonarezhou
Nationalpark“ (Projektbeginn 2012) zu welchem Zeitpunkt gestellt?
Der Projektvorschlag der Peace Parks Foundation vom Mai 2012 wurde am
30. Mai 2012 zusammen mit dem Arbeitsvorschlag der GIZ beim BMZ
eingereicht.
2. Wurde der ursprüngliche Projektantrag für dieses Projekt an die Deutsche
Botschaft in Harare, die Deutsche Botschaft in Pretoria, direkt an das BMZ,
an die GIZ in Eschborn oder an die GIZ in Harare eingereicht?
Der Projektvorschlag ging zusammen mit dem Arbeitsvorschlag der GIZ vom
30. Mai 2012 an das BMZ, die deutsche Auslandsvertretung in Harare,
Simbabwe und an das Auswärtige Amt. Im Vorlauf hierzu haben die Sango
Wildlife – Savé Valley Conservancy und die Peace Parks Foundation bereits im
Jahr 2011 Gespräche mit dem BMZ über den Projektvorschlag geführt und
vorläufige Projektskizzen an das BMZ gesendet.
3. Wer war zu dem Zeitpunkt der Projektantragstellung und des
Projektbeginns deutscher Botschafter in Harare?
Zum Zeitpunkt der Projektantragstellung und des Projektbeginns war Hans-
Günter Gnodtke deutscher Botschafter in Harare.
4. Hat der damalige deutsche Botschafter in Harare und bzw. oder der erste
Sekretär den Projektantrag kommentiert und dem BMZ empfohlen?
Die deutsche Botschaft in Harare hat das Projekt befürwortet; der Botschafter
war befasst.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/51675. Sind der Projektantrag und der Antragsteller durch das BMZ oder die GIZ
überprüft und die Ergebnisse in einem Prüfbericht festgehalten worden?
a) Zu welchen Ergebnissen kommt der Prüfbericht hinsichtlich des
Projektantrags?
b) Was sagt der Prüfbericht über den Antragsteller?
c) Was sagt der Prüfbericht über die projektdurchführende Organisation?
d) Was sagt der Prüfbericht über die „Sango Wildlife – Save Valley
Conservancy“ als eine Privatconservancy der Wilfried Pabst Zimbabwe
GmbH aus?
Der Projektvorschlag der Peace Parks Foundation wurde von der GIZ geprüft.
Die GIZ kam in dem am 30. Mai 2012 eingereichten Arbeitsvorschlag zu dem
Ergebnis, dass die Maßnahme dem Ziel dient, die Kapazität der Schutzgebiete
zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildressourcen zu erhöhen und die
Einkommen der lokalen Bevölkerung zu steigern. Der Projektvorschlag beruhte auf
der Annahme, dass die Erhöhung des Wildbestands im Gonarezhou
Nationalpark dessen Vermarktung als Touristenziel verbessert, die Besucherzahlen
mittelfristig erhöht und dass die sich daraus ergebende Entwicklung von
touristischer Infrastruktur neue Einkommensmöglichkeiten für die Parkanrainer
schafft.
Zur Träger- und Partnerstruktur stellte die GIZ in dem Arbeitsvorschlag fest,
dass die Peace Parks Foundation, eine internationale
Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Südafrika, die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Savé
Valley Conservancy (SVC), einem freiwilligen, vertraglich geregelten
Zusammenschluss 19 privater Landbesitzer, eigenverantwortlich durchführen wird.
Über die Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy enthält der Prüfbericht
folgende Informationen: Die im Besitz der deutschen Holding Wilfried Pabst
Zimbabwe GmbH befindliche 60 000 Hektar große Sango Conservancy umfasst
ca. 23 Prozent der Gesamtfläche der Savé Valley Conservancy und spielt eine
zentrale Rolle für das Projekt, da sie die Tiere für die geplante
Auswilderungsaktion bereitstellen soll.
6. Mit welcher Begründung wurde dieses Projekt von GIZ und BMZ
genehmigt und durchgeführt, obwohl es mit Simbabwe zum damaligen Zeitpunkt
(und bis heute) kein Regierungsabkommen über die
Entwicklungszusammenarbeit gibt und daher ausschließlich Nothilfeprojekte und Projekte mit
der simbabwischen Zivilgesellschaft gefördert werden sollten?
Das Projekt diente zum einen dem Schutz des Wildtierbestands im südlichen
Afrika und der Erhaltung der Biodiversität. Es war eingebettet in einen
regionalen Ansatz zur Stärkung grenzüberschreitender Schutzgebiete im südlichen
Afrika. Aufgrund dieser regionalen Einbettung wurde das Projekt vom BMZ als
förderungswürdig genehmigt, obwohl die offizielle bilaterale staatliche
Entwicklungszusammenarbeit mit Simbabwe zum Zeitpunkt der Genehmigung und
Durchführung ausgesetzt war. Zum anderen wurde mit dem Projekt auch das
Ziel verfolgt, die Einkommen der lokalen Bevölkerung zu steigern. Das Projekt
ordnete sich damit in die Strategie zur unmittelbaren Verbesserung der
Lebenssituation der Bevölkerung in Simbabwe ein.
Drucksache 18/5167 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wurde die Peace Parks Foundation über eine offene oder halboffene
Ausschreibung als geeignetster Partner für die Durchführung des Projekts
„Förderung des Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im
Gonarezhou Nationalpark“ (Projektbeginn im Jahr 2012) im
Wettbewerbsverfahren gewonnen?
a) Wenn ja, welche Nichtregierungsorganisationen (NRO) haben sich
ebenfalls an der Ausschreibung beteiligt, und nach welchen Kriterien
wurde die südafrikanische Peace Parks Foundation ausgwählt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Nein, eine Ausschreibung fand nicht statt. Das BMZ identifizierte die Peace
Parks Foundation aufgrund ihrer umfassenden internationalen und regionalen
Erfahrungen im Bereich des grenzüberschreitenden Schutzgebietsmanagement
als geeigneten Träger. Die GIZ wurde vom BMZ mit der Durchführung des
Projekts auf Basis des Gesellschaftsvertrags zwischen der Bundesregierung und der
GIZ beauftragt.
8. Warum wurde mit der Peace Parks Foundation eine südafrikanische
Organisation für die Durchführung eines Projekts in Simbabwe ausgewählt?
Die Peace Parks Foundation ist zwar in Südafrika registriert, verfügt aber über
ein umfassendes internationales Netzwerk und langjährige Erfahrungen,
insbesondere auch im südlichen Afrika und im Great Limpopo Transfrontier Park, in
dessen Kontext das Projekt umgesetzt wurde.
9. Falls die Peace Parks Foundation den Projektantrag gestellt haben sollte,
warum sieht das Projekt die Förderung der „Sango Wildlife – Save Valley
Conservancy“ innerhalb der Savé Valley Conservancy in Simbabwe vor?
Ein zentrales Ziel des Projekts war die Umsiedlung von Wildtieren aus der Savé
Valley Conservancy in den Gonarezhou Nationalpark, da der Wildtierbestand im
Gonarezhou Nationalpark vor allem durch Wilderei zuvor stark zurückgegangen
war. Die Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy stellte rund 1 300 Wildtiere
für die Umsiedlung zur Verfügung, da der Tierbestand in diesem privaten
Schutzgebiet durch Hege und Pflege stark angestiegen war. Der Beitrag der
Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy war daher für den Projekterfolg
entscheidend.
10. Warum wurde dieses Projekt durch den Partner Peace Parks Foundation
und nicht direkt mit der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH als Inhaber der
geförderten privaten „Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ und
bzw. oder der Regierung Simbabwes oder einer Organisation oder
Consultancy aus Simbabwe als Partner durchgeführt?
Die Peace Parks Foundation wurde aufgrund ihrer umfassenden
naturschutzfachlichen und regionalen Erfahrungen als geeigneter Projektträger identifiziert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/516711. Inwiefern wurden die zuständige Naturparksverwaltung Simbabwes, das
Ministerium für Tourismus und bzw. oder das in Simbabwe zuständige
Ministerium für „Transfrontalier Conservancy Areas“ (TFCA) in die
Projektplanung, -durchführung und als Vertragspartner mit eingebunden?
Wenn keine dieser Institutionen als Vertragspartner eingebunden wurde,
warum nicht?
Die genannten Institutionen waren nicht als Vertragspartner in das Projekt
eingebunden, weil die offizielle staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit
mit Simbabwe ausgesetzt ist. Die Parkverwaltung des Gonarezhou
Nationalparks sowie die National Parks and Wildlife Management Authority
(ZPWMA) waren an der ökologischen Vorprüfung der Tierumsiedlung beteiligt
und haben die Genehmigung zum Fangen und Umsiedeln der Wildtiere erteilt
(siehe auch die Antworten zu den Fragen 37 und 39).
12. Gibt es mit allen Beteiligten ein Memorandom of Understanding (MoU)
und bzw. oder eine Durchführungsvereinbarung bzw. einen „Plan of
Operations“?
a) Wenn ja, welches ist ihr Inhalt, und welches Datum trägt es (bitte Ziele,
geplante Aktivitäten und Maßnahmen, Zeitplan, und Kosten für das
Gesamtprojekt angeben)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es zu diesem Projekt kein
Memorandum of Understanding, keine Durchführungsvereinbarung und keinen Plan of
Operations. Grundlage für die Projektdurchführung war der Arbeitsvorschlag
der GIZ vom 30. Mai 2012 und das zwischen der GIZ und der Peace Parks
Foundation abgeschlossene Grant Agreement vom 24. August 2012. Da diese
Dokumente alle wesentlichen Angaben für die Förderungsentscheidung enthalten und
die offizielle bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Simbabwe ausgesetzt
war, wäre ein zusätzliches Memorandum of Understanding mit Institutionen in
Simbabwe aus Sicht der Bundesregierung nicht angebracht gewesen.
Das Grant Agreement zwischen der GIZ und der Peace Parks Foundation enthält
folgende Angaben:
Ziel: Die Kapazität der Schutzgebiete (privat und Nationalpark) zur
nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildressourcen ist erhöht und die Einkommen der
lokalen Bevölkerung steigen.
Indikatoren:
1. Der Wildbestand der Populationen der ausgesiedelten Wildarten im
Gonarezhou Nationalpark bleibt stabil (Eland, Giraffe, Zebra, Gnus, Impala).
2. Für die Anrainerbevölkerung werden im Bereich der Wildereiabwehr 20
zusätzliche Zeit- und Dauerarbeitsplätze im Schutzgebiet Savé Valley
Conservancy geschaffen.
3. Die Anzahl der Fälle von Nashorn-Wilderei in der Savé Valley Conservancy
sinkt im Jahr 2013 auf weniger als 16.
4. Mindestens zwei Initiativen werden gemeinsam zwischen den privaten
Schutzgebieten des Savé Valley Conservancy und der
Nationalparkverwaltung unter Beteiligung lokaler Anrainer (im Sinne von Public-Private-
Community-Projekten, PPCP) durchgeführt.
5. Die Besucherzahlen im Gonarezhou Nationalpark steigen im Jahr 2013
gegenüber dem Jahr 2012 um 5 Prozent.
Drucksache 18/5167 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGeplante Aktivitäten und Maßnahmen:
– Vertrag mit Spezialunternehmen zum Einfangen und Umsiedeln von
1 640 Wildtieren nach Ausschreibung,
– Einbindung der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt zur Verhinderung von
Wilderei im Gonarezhou Nationalpark und für das Monitoring der
umgesiedelten Tiere,
– Aktivitäten zur Verbesserung des Wildtiermanagements im privaten
Schutzgebiet, u. a. Unterstützung für Forschungs- und Monitoringprojekte, ein
Nyala Zuchtprogramm, Erneuerung und Ausbau von Zäunen, Maßnahmen
zur Kontrolle von Erosion und invasiven Pflanzenarten,
– Umweltbildungsmaßnahmen und Entwicklung von Kleingewerbe in den
Anrainergemeinden,
– Maßnahmen zur Verbesserung der Wildereiabwehr zum Schutz von
Nashörnern in der Savé Valley Conservancy.
Zeitplan (laut Vertrag): 1. Juni 2012 bis 31. Dezember 2013.
Gesamtkosten: bis zu 699 965,22 Euro.
13. Ist es richtig, dass als Projektland auf der Zuwendungserklärung zwischen
der GIZ und der Peace Parks Foundation Südafrika vermerkt wurde?
Wenn ja, warum wurde Südafrika vermerkt, wenn doch die
Projektmaßnahmen allesamt in der Save Conservancy in Simbabwe durchgeführt
wurden?
Ja. Dies war ein administrativer Fehler, der durch den Sitz der Peace Parks
Foundation in Südafrika verursacht wurde. Richtigerweise hätte Simbabwe als
Projektland im Grant Agreement genannt werden müssen.
14. Wann genau wurde die Zuwendungserklärung zwischen der GIZ mit der
südafrikanischen Peace Parks Foundation abgeschlossen?
a) An welchen Daten leisteten die Vertreter von GIZ und Peace Parks
Foundation jeweils ihre Unterschrift unter der Zuwendungserklärung?
b) Welches Datum trägt der Eingangsstempel in der GIZ-Zentrale in
Eschborn (v. a. im Sekretariat für Verträge)?
c) Warum wurde der Vertrag ausschließlich mit der Peace Parks
Foundation und nicht auch mit anderen Projektbeteiligten geschlossen?
Das Grant Agreement ging am 24. August 2012 unterzeichnet bei der GIZ ein
und trägt den Eingangsstempel vom 24. August 2012. Die Vertreter der GIZ
unterzeichneten den Vertrag am 27. Juli 2012, die Vertreter der Peace Parks
Foundation am 20. August 2012. Da die Peace Parks Foundation als
Projektträger und Vertragspartner vorgesehen war, war eine vertragliche Regelung
zwischen der GIZ und weiteren Projektbeteiligten nicht erforderlich.
15. Welcher genaue Vertragszeitraum (Startdatum und Enddatum) wurde in
der Zuwendungserklärung vertraglich festgelegt?
Sollte das Startdatum vor dem Datum der Vertragsunterzeichnung liegen,
warum wurde dies so festgelegt?
Als Laufzeit für das Projekt wurde der Zeitraum vom 1. Juni 2012 bis zum
31. Dezember 2013 festgelegt. Das Startdatum entsprach dem ursprünglich
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5167vorgesehenen Zeitplan, der dann allerdings nicht eingehalten werden konnte.
Solche Abweichungen sind jedoch zulässig.
16. Wurde der Vertragszeitraum über das ursprünglich festgelegte
Vertragende hinaus verlängert?
a) Wenn ja, bis wann genau wurde die Projektphase verlängert?
b) Wenn ja, warum wurde die Projektphase verlängert (bitte auch etwaige
während des Projekts aufgetretene Probleme detailliert auflisten)?
Der Vertragszeitraum wurde kostenneutral bis zum 31. Dezember 2014
verlängert. Gründe dafür waren Verzögerungen bei der Identifizierung geeigneter
Unternehmen für das Einfangen und Umsiedeln der Tiere sowie der Durchführung
eines vergaberechtlich zulässigen Verfahrens. Hinzu kamen Verzögerungen bei
der Genehmigung des Tiertransfers durch die zuständigen Behörden aufgrund
personeller Wechsel. Da der Wildtiertransport von der Jahreszeit abhängig ist,
musste er auf August bzw. September 2013 verschoben werden.
17. Welche genaue Summe (in Euro) wurde dem Zuwendungsempfänger
ursprünglich zugesagt?
a) Wurde die Summe bis zum tatsächlichen Abschluss des Projekts noch
einmal erhöht?
b) Wurden alle zugesagten Mittel vom Vertragspartner abgerufen oder
flossen Mittel zurück an die GIZ?
Es wurden bis zu 699 965,22 Euro zugesagt. Die Summe wurde bis zum
tatsächlichen Abschluss des Projekts nicht erhöht. Aus der letzten Vorauszahlung
flossen 22 087,17 Euro an die GIZ zurück. Die Schlussabrechnung der Maßnahme
steht allerdings noch aus.
18. Welche Eigenmittel (Bar- oder Sachmittel und Dienstleistungen) haben
die beteiligten Projektpartner für die Finanzierung der Maßnahmen und
Aktivitäten in das Projekt eingebracht, wo wurden diese Eigenmittel
dokumentiert, und welches sind die genauen Inhalte dieser Dokumentation?
a) Wurden Eigenmittel seitens der Savé Valley Conservancy, der „Sango
Wildlife – Save Valley Conservancy“ und seines Vorsitzenden bzw.
Inhabers Wilfried Pabst in das Projekt eingebracht?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wo wurde dies dokumentiert?
Wenn nein, warum nicht?
Die Sango Wildlife Conservancy stellte die zur Umsiedlung vorgesehenen
Wildtiere sowie Managementkapazitäten und Personal als Eigenleistungen zur
Durchführung des Projekts zur Verfügung.
b) Wurden Eigenmittel seitens der Peace Parks Foundation in das Projekt
eingebracht?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wo wurde dies dokumentiert?
Wenn nein, warum nicht?
Seitens der Peace Parks Foundation wurden keine Eigenleistungen eingebracht,
da dies aufgrund der Rolle der Peace Parks Foundation in dem Projekt nicht
erforderlich war.
Drucksache 18/5167 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Wurden Eigenmittel seitens der geförderten Anrainergemeinden in das
Projekt eingebracht?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wo wurde dies dokumentiert?
Wenn nein, warum nicht?
Seitens der Anrainergemeinden wurden keine Eigenleistungen eingebracht, da
dies aufgrund der wirtschaftlichen Situation in diesen Gemeinden nicht möglich
gewesen ist.
19. Warum wurde das Projekt nicht über das Instrument der öffentlich-
privaten Partnerschaft (ÖPP bzw. PPP) durchgeführt, bei dem zumindest
mindestens 50 Prozent der Projektmittel vonseiten des beteiligten
Unternehmens beigesteuert werden müssen?
Das Projekt wurde als Einzelmaßnahme aus Mitteln des Studien- und
Fachkräftefonds finanziert. Es wurde nicht über das Instrument einer öffentlich-
privaten Partnerschaft umgesetzt, da die Peace Parks Foundation als
Nichtregierungsorganisation eine neutrale Vermittlerrolle zwischen den privaten
Eigentümern der Savé Valley Conservancy und dem Gonarezhou Nationalpark
einnehmen sollte.
20. Ist es nach dem GIZ-internen Regelwerk zulässig, dass Barmittel schon
vor Vertragsunterzeichnung eines Projekts intern bereitgestellt bzw. sogar
schon an den künftigen Zuwendungsempfänger fließen?
Welche genaue Auszahlungsregelung sieht die Zuwendungserklärung
zwischen GIZ und der Peace Parks Foundation für dieses Projekt vor?
Die interne Bereitstellung von Barmitteln für ein in Vorbereitung befindliches
Projekt ist nach GIZ-internem Regelwerk zulässig und notwendig; es flossen
keine Barmittel vor Vertragsunterzeichnung an den Zuwendungsempfänger.
Die Auszahlungsregelung des Grant Agreements zwischen GIZ und Peace Parks
Foundation sieht für dieses Projekt Folgendes vor: Außer für die erste und
zweite Zahlung soll der Zahlungsempfänger mit jeder Zahlungsanforderung
einen unterschriebenen Finanzstatus senden, aus welchem die Verwendung der
vorherigen Zahlung hervorgeht.
21. Wann genau und in welcher genauen Höhe (in Euro) und unter Angabe
welchen Zwecks wurden das erste Mal Barmittel für dieses Projekt seitens
der GIZ in ihr laufendes Planbudget bzw. die Projektausgabenübersicht
und die Bilanzdarstellung eingestellt?
a) Liegt das Datum der erstmaligen Einstellung von Barmitteln vor dem
Eingangsdatum des von beiden Seiten unterschriebenen
Zuwendungsvertrags?
b) Wenn ja, warum?
c) Erscheinen die eingestellten Finanzmittel für dieses Projekt in der
Projektausgabenübersicht und Bilanzdarstellung für Südafrika und bzw.
oder Simbabwe, und warum wurde die Zuordnung so vorgenommen?
Sind die Zuwendungserklärung und die Vergabekarte hier eindeutig?
Barmittel für dieses Projekt wurden von der GIZ nach Kenntnisnahme des sich
abzeichnenden Projektvorschlags von der Peace Parks Foundation seit April
2012 eingeplant; dabei wurde davon ausgegangen, dass der Großteil der
Ausgaben wegen des noch im Jahr 2012 geplanten Tiertransfers im selben Jahr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5167benötigt wird. Die interne Einplanung von Barmitteln vor dem Eingangsdatum
des Zuwendungsvertrags ist kaufmännisch notwendig. Die eingestellten
Finanzmittel für dieses Projekt wurden durchgängig bei Simbabwe geführt. Im Grant
Agreement wurde versehentlich Südafrika eingetragen (siehe die Antwort zu
Frage 13); auf der Vergabekarte steht als Partnerland korrekt Simbabwe, als
Einsatzland bzw. Vertragsinhalt versehentlich Südafrika. Dies hatte jedoch für
die Zuordnung der Finanzmittel keine Bedeutung.
22. Wer hat die eingesetzten Projektmittel abgerechnet?
Die eingesetzten Projektmittel wurden vom Vertragspartner Peace Parks
Foundation gegenüber der GIZ abgerechnet.
23. Wer hatte für dieses Projekt innerhalb der GIZ in Eschborn und auch in
Simbabwe und bzw. oder Südafrika die Auftragsverantwortung (AV) und
die Koordination inne,
a) ein fachlich kompetenter GIZ-Mitarbeiter in Simbabwe,
b) der Fach- und Methodenbereich (FMB) in Eschborn,
c) die Länderkoordination in Eschborn?
Wie kam es zu der Entscheidung für diese Zuordnung?
Gibt es zur Entscheidungsfindung für die Übertragung der AV eine
Korrespondenz?
Was ist ihr Inhalt?
Die Auftragsverantwortung wurde dem Ländermanager Simbabwe in Eschborn
übertragen. Die Entscheidung wurde vom zuständigen Abteilungsleiter in der
GIZ getroffen, der die beteiligten Mitarbeiter hierüber informierte.
24. Zu welchem genauen Zeitpunkt wurde die GIZ-interne Vergabekarte für
dieses Projekt ausgestellt?
a) Welches Partnerland wurde vermerkt?
b) Welches Einsatzland und welcher Vertragsinhalt wurden vermerkt?
c) Welchen maximalen Vertragswert sieht diese Vergabekarte vor?
d) Welcher voraussichtliche Angebotsbeginn für dieses Projekt wurde
vermerkt?
Auf der am 6. Juli 2012 ausgestellten Vergabekarte ist Simbabwe als Partnerland
vermerkt. Fälschlicherweise wurde als Vertragsinhalt „Südafrika Förderung des
Tourismus durch Rehabilitierung des Wildbestandes im Gonarezhou
Nationalpark“ vermerkt. Hier hätte richtigerweise Simbabwe stehen müssen. Die
Vergabekarte sieht als maximalen Vergabewert 700 000 Euro vor. Als
voraussichtlicher Vertragsbeginn wurde der 1. Juni 2012 vermerkt.
25. Wann genau wurden das erste Mal Mittel für dieses Projekt seitens der
GIZ tatsächlich zum Abruf seitens des Zuwendungsempfängers
bereitgestellt und freigegeben, und wann genau hat die Peace Parks Foundation
die ersten Geldmittel für dieses Projekt und in welcher genauen Höhe
abgerufen?
Die Peace Parks Foundation hat mit Datum vom 4. September 2012 erstmals
Mittel in Höhe von 456 984,23 Euro abgerufen (Eingang GIZ: 5. September
Drucksache 18/5167 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2012). Die Freigabe erfolgte am 7. September 2012, die Bereitstellung der
Mittel am 11. September 2012.
a) Gab es eine Sofortauszahlung zu Projektbeginn (wenn ja, bitte Höhe in
Euro angeben)?
Nein, vor der genannten ersten Zahlungsanforderung gab es keine
Sofortauszahlung.
b) Liegt das Datum der erstmaligen tatsächlichen Bereitstellung bzw. des
erstmaligen Abrufs von Projektmitteln vor dem Eingangsdatum des
von beiden Seiten unterschriebenen Zuwendungsvertrags?
Nein.
c) Wenn ja, warum, und inwiefern ist dies möglich?
Entfällt.
26. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Wilfried Pabst Zimbabwe
GmbH im Herbst 2012 einen Zaun für die „Sango Wildlife – Save Valley
Conservancy“ errichten lassen?
Nein.
Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zweck, zu
welchen Kosten, aus welchen Finanzmitteln und durch wen dieser Zaun
errichtet wurde?
Entfällt.
27. Trifft es zu, dass die Savé Valley Conservancy im Projekt als ein Teil der
„Great Limpopo Transfrontier Conservation Area“ ausgegeben wurde,
und wenn ja, warum, und auf welcher Grundlage?
a) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Savé Valley Conservancy
ein seitens der Regierung Simbabwes dokumentierter Teil der „Great
Limpopo Transfrontier Conservation Area“ oder liegt diese
Conservancy und damit auch die „Sango Wildlife – Save Valley
Conservancy“ außerhalb dieses grenzüberschreitenden Naturschutzgebiets?
b) Falls die Savé Valley Conservancy formal zur „Great Limpopo
Transfrontier Conservation Area“ gehört, seit wann ist dies so?
Die Fragen 27, 27a und 27b werden zusammen beantwortet. In dem
Arbeitsvorschlag der GIZ an das BMZ wurde der Zusammenhang zwischen der Savé
Valley Conservancy und der Great Limpopo Transfrontier Conservation Area
zutreffenderweise wie folgt dargestellt: „Der Gonarezhou National Park und
die nördlich vom Park befindlichen privaten Conservancies im Lowveld
Simbabwes liegen in einem der naturräumlich interessantesten Gebiete Afrikas.
Gonarezhou spielt eine bedeutende Rolle als Biodiversitätsreservoir innerhalb
der Great Limpopo Transfrontier Area (GLTFCA) und ist in dieser Rolle mit
den umliegenden privaten Conservancies ebenso verbunden wie mit den im
Westen angrenzenden Dorfgebieten.“
Für die Beurteilung der entwicklungspolitischen Förderungswürdigkeit des
Projektes war der regionale Bezug zwischen der Great Limpopo Transfrontier Area,
dem Gonarezhou National Park und der Savé Valley Conservancy bedeutsam,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5167nicht jedoch die formale Zugehörigkeit zur Great Limpopo Transfrontier Area.
Die Zugehörigkeit wurde daher von der Bundesregierung nicht überprüft.
c) Ist es richtig, dass die Peace Parks Foundation als Projektpartner nur in
Betracht kam, weil die Savé Valley Conservancy im Projekt als ein Teil
der „Great Limpopo Transfrontier Conservation Area“ ausgegeben
und damit ein Bezug zu Südafrika und zum sonstigen herkömmlichen
Einsatzgebiet der Peace Parks Foundation hergestellt wurde?
Nein, das ist nicht richtig. Die Peace Parks Foundation wurde aufgrund ihrer
umfassenden fachlichen und regionalen Erfahrungen im südlichen Afrika als
Vertragspartner für die Umsetzung des Projekts ausgewählt. Eine spezifische
Rolle der Peace Parks Foundation in der Great Limpopo Transfrontier Area war
nicht maßgeblich.
28. Ist es richtig, dass die Projektmittel ausschließlich oder zu einem
überwiegenden Teil für Maßnahmen in und für die private „Sango Wildlife – Save
Valley Conservancy“ innerhalb der Savé Valley Conservancy verwendet
wurde und dies auch schon in der Zuwendungserklärung und vor
Projektbeginn so vorgesehen war?
a) Wenn ja, warum, und in welcher genauen Höhe?
Von den insgesamt 700 000 Euro, die für das Grant Agreement bewilligt
wurden, waren 40 Prozent für die Umsiedlung von Wildtieren, 34 Prozent für die
Verbesserung des Wildtiermanagements in den privaten Schutzgebieten
einschließlich Forschungs- und Monitoringprojekten sowie eines Nyala-
Zuchtprojekts, Umweltbildungsaktivitäten, die Rehabilitierung und Erweiterung von
Zäunen und Maßnahmen zur Kontrolle von Erosion und invasiven
Pflanzenarten, 5 Prozent für Kleingewerbe- und Beschäftigungsförderung im Umfeld der
privaten Schutzgebiete und die restlichen Mittel für Trainingsmaßnahmen und
Ausrüstung für eine verbesserte Wildereiabwehr zum Schutz der Nashörner in
der Savé Valley Conservancy vorgesehen. Ein großer Teil dieser Maßnahmen
wurde in Kooperation mit der Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy
umgesetzt.
b) Wofür genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung die „Sango
Wildlife – Save Valley Conservancy“ verwendet?
Inwiefern geht es bei diesem Teil der größeren Savé Valley
Conservancy in erster Linie um die Nutzung des Gebiets für Jagdzwecke?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei der Sango Wildlife –
Savé Valley Conservancy um ein privates Schutzgebiet, das auch dem Schutz
der Natur und von Wildtieren durch touristische und jagdliche Nutzung dient.
c) Falls noch andere Teile der größeren Savé Valley Conservancy oder
andere private Conservancies im Projekt eine Rolle spielten und in ihnen
Maßnahmen durchgeführt wurden, welche waren dies?
Die in der Antwort zu Frage 28a aufgeführten Maßnahmen kamen auch den
anderen Teilen der größeren Savé Valley Conservancy zugute, insbesondere auch
die Vergrößerung der Gruppe der Wildhüter und deren Training zur
Verhinderung der Wilderei von Nashörnern.
d) Falls innerhalb der Savé Valley Conservancy allein die „Sango
Wildlife – Save Valley Conservancy“, sein Inhaber und die von dieser
Privatconservancy betroffenen Menschen durch das Projekt finanziell
Drucksache 18/5167 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeüberwiegend gefördert wurden, wie begründet und rechtfertigt sich
diese Unterstützung aus deutschen Entwicklungsgeldern?
Die private Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy wurde als Projektpartner
der Peace Parks Foundation ausgewählt, weil dieses private Schutzgebiet gute
Voraussetzungen und Eigenleistungen bot, um den Schutz der Wildtiere und die
Verbesserung der Einkommenssituation der lokalen Bevölkerung durch
touristische Nutzung des Naturpotenzials zu verbessern.
29. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des Projekts,
während des Projekts oder nach dem Projekt Versuche seitens der „Sango
Wildlife – Save Valley Conservancy“ gegeben, die Regierung Simbabwes
dazu zu bewegen, mit der Armee gegen Wilderer und bzw. oder illegale
Siedlungen („Sqatter“) auf dem Farm-Gelände bzw. in der Savé Valley
Conservancy als Ganzes und dessen Umfeld vorzugehen?
a) Wenn ja, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Armeeeinsatz
in diesem Sinne gekommen?
b) Falls die Regierung Simbabwes solch einen Armeeeinsatz verweigerte,
aus welchen Gründen geschah dies nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
30. Hat es innerhalb der GIZ Bedenken von Mitarbeitern des Fach- und
Methodenbereichs (FMB) und insbesondere dem zuständigen Senior
Fachplaner gegen dieses Projekt gegeben?
a) Wenn ja, welche Bedenken wurden wann geäußert?
Mitarbeiter des FMB der GIZ haben vor der am 1. Juni 2012 erfolgten
Beauftragung durch das BMZ kritische Anmerkungen aus fachlicher Sicht zu dem
Projektvorschlag gemacht und einige Fragen aufgeworfen, z. B. zu den
ökologischen und sozialen Aspekten des Projektvorschlags sowie dem Status der
Sango-Wildlife Conservancy als privates Schutzgebiet. Im Verlauf des
Vorbereitungsprozesses konnten diese Fragen jedoch unter Beteiligung der zuständigen
Führungskraft geklärt werden. Ergebnis ist der vom FMB erstellte
Arbeitsvorschlag der GIZ an das BMZ, in welchem, wie üblich, auch die Risiken dieses
Projektvorschlags dargestellt werden.
b) Hat es zwischen dem FMB und einem Vertreter der GIZ-
Geschäftsführung Widersprüche und eine Auseinandersetzung über das Projekt
gegeben?
Das ist nach Kenntnis der GIZ nicht der Fall gewesen.
Wenn ja, was war ihr Inhalt, und wer hat sich letztlich aus welchen
Gründen durchgesetzt?
c) Wenn ja, warum wurde das Projekt dennoch unterschrieben und
durchgeführt?
Entfällt.
31. Welches BMZ-Referat war zuständig für dieses Projekt, und inwiefern
war das zuständige BMZ-Referat über die Auftragsvergabe und die
genauen Vertrags- und Projektinhalte informiert, eingebunden und bzw. oder
aktiv involviert (bitte Datum und Umfang und Detailkenntnisse im BMZ
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5167über Projektinhalte, Projektbudget, Vergabeverfahren und erstmalige
Auszahlung nennen)?
Das Referat Südliches Afrika im BMZ war zuständig für die Auftragserteilung
an die GIZ. Grundlage für die Auftragserteilung waren der Arbeitsvorschlag der
GIZ vom 30. Mai 2012 und der dazu gehörige Projektvorschlag der Peace Parks
Foundation vom Mai 2012. Der Arbeitsvorschlag enthält Informationen zur
Problemanalyse, Zielen und Indikatoren, Zielgruppen und Beteiligten, Träger- und
Partnerstruktur, geplanten Maßnahmen, Kosten, Wirkungen und Risiken. Von
den Gesamtkosten in Höhe von 850 000 Euro waren 700 000 Euro als Grant
Agreement mit der Peace Parks Foundation vorgesehen; weitere geplante
Kostenanteile waren der Fachkräfteeinsatz der GIZ (77 522 Euro), Gemeinkosten
(60 717 Euro) und sonstige Einzelkosten (11 761 Euro).
32. Hat es seitens des BMZ, insbesondere auf Ebene des zuständigen
Referatsleiters, den Versuch gegeben, Druck auf zuständige Mitarbeiter der GIZ
(beispielsweise den Senior Fachplaner im FMB) auszuüben, mit dem Ziel,
dieses Projekt mit der Peace Parks Foundation abzuschließen und
umzusetzen?
Wenn ja, warum, und gegen welche Bedenken von wem wurde das Projekt
dann eben doch umgesetzt?
Nein. Es fand ein fachlicher Austausch zwischen BMZ und GIZ zu den Zielen
und Risiken des Projekts statt, in dessen Verlauf, wie bei der Prüfung von
entwicklungspolitischen Maßnahmen üblich, auch teilweise unterschiedliche
Einschätzungen geäußert wurden. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 30a.
Nach Klärung dieser Fragen wurde der Arbeitsvorschlag der GIZ vorgelegt und
vom BMZ beauftragt.
33. Wie wurde die nach Information der Fragesteller erfolgte Beförderung und
Versetzung des ehemaligen Referatsleiters im BMZ, I. D., zum Ende der
Amtszeit des damaligen Bundesministers für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, begründet?
Die Beförderung erfolgte nach einer Regelbeurteilung auf der Grundlage von
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
34. War die politische Führung des BMZ über die Auftragsvergabe und die
genauen Vertrags- und Projektinhalte informiert, eingebunden und bzw. oder
aktiv involviert (bitte Datum und Umfang und Detailkenntnisse über
Projektinhalte, Projektbudget, Vergabeverfahren und erstmalige Auszahlung
nennen)?
Gab es Beschlüsse und bzw. oder Anweisungen im Hinblick auf das
Projekt, seiner Inhalte, des Projektpartners etc. seitens der BMZ-Führung?
Nein, die Leitung des BMZ war in die Auftragsvergabe weder eingebunden noch
aktiv involviert. Die Auftragserteilung erfolgte durch das Referat Südliches
Afrika nach Billigung durch die Abteilungsleitung. Der damalige
Bundesminister Dirk Niebel wurde im Zusammenhang mit seiner Reise nach Simbabwe im
Dezember 2012 über die Grundzüge des Projekts informiert.
35. War der GIZ-Vorstand bzw. mindestens eines seiner Mitglieder über die
Auftragsvergabe und die genauen Vertrags- und Projektinhalte informiert,
eingebunden und bzw. oder aktiv involviert (bitte Datum und Umfang und
Drucksache 18/5167 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDetailkenntnisse über Projektinhalte, Projektbudget, Vergabeverfahren
und erstmalige Auszahlung nennen)?
Gab es Beschlüsse und bzw. oder Anweisungen im Hinblick auf das
Projekt, seiner Inhalte, des Projektpartners etc. seitens der GIZ-Führung
(Gesamtvorstand und bzw. oder mindestens eines seiner Mitglieder)?
Nein, das war nach Kenntnis der GIZ und Befragung der damals Beteiligten
nicht der Fall.
36. Hat es Überlegungen und aktive Versuche gegeben, noch weitere
Projektpartner sowohl aufseiten der Durchführungsorganisationen, wie die KfW
Bankengruppe, wie auch aufseiten der Partnerorganisationen (bspw.
weitere nationale, regionale wie internationale NRO) mit in die Durchführung
dieses Projekts einzubinden?
a) Welche weiteren Partner konnten wann und für welche Projektphasen
und -inhalte gewonnen werden?
Es wurden keine weiteren Partner für das Projekt gewonnen. Zur Beauftragung
weiterer Institutionen im Rahmen des Projekts siehe die Antwort zu Frage 38.
b) Wurde die KfW Bankengruppe, die in der „Greater Limpopo
Transfrontalier Conservancy Area“ (speziell bei Maßnahmen in
Mozambique) mit der Peace Parks Foundation zusammenarbeitet
(
www.kfw.de, Magazin „Chancen“, 2/2011), für eine Beteiligung an
diesem Projekt in der Savé Valley Conservancy angefragt?
Wie hat diese das Projekt beurteilt, zu welcher Entscheidung ist die
KfW Bankengruppe gekommen, und wie hat sie ihre Entscheidung
begründet?
Die KfW wurde nicht offiziell angefragt, sich an dem Projekt mit der Savé
Valley Conservancy zu beteiligen und hat sich nicht an dem Projekt beteiligt.
c) Welche Organisationen wurden zwar angefragt, haben es aber
abgelehnt, an dem Projekt teilzunehmen (bitte auch Ablehnungsgründe
benennen)?
Die Frankfurter Zoologische Gesellschaft (FZG) wurde als möglicher
Projektpartner angefragt, teilte dem BMZ jedoch im Juni 2011 mit, dass sie aufgrund
ihrer eigenen Aktivitäten im Gonarezhou Nationalpark nicht mehr über
ausreichend freie Kapazitäten zur Durchführung des Projektes mit der Savé Valley
Conservancy verfüge. In einer ergänzenden Stellungnahme vom August 2011
führte die FZG aus, dass die FZG eine reine Naturschutzorganisation mit Fokus
auf den Schutz bestehender natürlicher Systeme und deren natürliche Erholung
sei. Nur in Ausnahmefällen sei die FZG im Bereich der Rehabilitierung, Zucht
oder Auswilderung von Wildtieren tätig.
37. Welche Maßnahmen zur Durchführung des Projekts wurden vertraglich
zwischen der GIZ und der Peace Parks Foundation festgehalten?
Vertraglich festgehalten wurden die in der Antwort zu Frage 12 aufgeführten
Aktivitäten und Maßnahmen.
Wo gab es in der Durchführung Abweichungen von den ursprünglich
vorgesehen Maßnahmen, und warum?
Insbesondere der Zeitplan musste angepasst werden (siehe die Antwort zu
Frage 16). Zudem wurde eine Änderung des Bestimmungsortes der umzusiedelnden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5167Tiere und eine entsprechende Aufteilung abgestimmt und vereinbart: Im Jahr
2012 wurde festgestellt, dass die ökologische Tragfähigkeit des Gonarezhou
National Park für die geplante Anzahl der von Sango Wildlife Conservancy
transferierten Tieren nicht ausreicht. Deshalb wurde vom Managementteam des
Nationalparks vorgeschlagen, die überschüssige Zahl an Tieren in andere Gebiete
der Great Limpopo Transfrontier Conservation Area umzusiedeln. Dieser
Vorschlag wurde von der Zimbabwe National Parks and Wildlife Management
Authority (ZPWMA) gebilligt und dahingehend spezifiziert, dass einige Tiere im
Zambezi National Park (ZNP) nahe der Viktoria-Fälle ausgesetzt werden
könnten. Nach Durchführung einer Studie zur ökologischen Tragfähigkeit im ZNP
wurde die Umsiedlung eines Teils der Tiere in den ZNP durch die ZPWMA sowie
durch das BMZ genehmigt.
Außerdem wurden abweichend von den Planungen im Arbeitsvorschlag und
Grant Agreement weder der Bau noch die Erneuerung von Zäunen in dem
privaten Schutzgebiet finanziert, da dies für die unmittelbaren Ziele des Projekts
nicht notwendig war (siehe auch die Antworten zu den Fragen 12b, 26 und 28a).
38. Welche weiteren Consultancies, Regierungs- oder Kommunalbehörden
und NRO kamen nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe des
Projekts durch Beauftragung seitens der Peace Parks Foundation oder der GIZ
zur Projektumsetzung zum Einsatz, und für welche Projektabschnitte und
-maßnahmen?
Folgende Einzelpersonen, Organisationen bzw. Unternehmen haben nach
Kenntnis der GIZ durch Beauftragung seitens der Peace Parks Foundation zur
Projektumsetzung für die in Klammer gesetzten Projektmaßnahmen beigetragen: Firma
Indi-Eco (Projektdurchführung und Koordination der Einzelmaßnahmen vor
Ort); African Wildlife Management & Conservation (Fang und Transport der
Wildtiere); Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF, Wildtier-Zählung nach der
Umsiedlung); Lowveld Rhino Trust (Bewertung der Situation in Savé Valley
Conservancy, Training von Personal und Unterstützung bei der Strategie zum
Schutz von Nashörnern); Firma ATS (Anti-Wilderer-Training von Field
Rangern); Southern African Wildlife College (SAWC, Einschätzung des Trainings
von ATS); African Wild Dog Foundation (Umweltbildung an Schulen).
39. Hat es während der Projektdurchführung Kooperationen mit der
Regierung Simbabwes bzw. mit einer ihrer Organisationen (wie der national für
den Natur- und Wildschutz zuständigen Organisation, der Armee, den
Förstern etc.) gegeben, und bzw. oder inwiefern und über welche
Sachverhalte kam es im Projektverlauf zu Problemen mit der Regierung
Simbabwes?
Siehe auch die Antwort zu Frage 11. Die Parkverwaltung des Gonarezhou
Nationalparks sowie die National Parks and Wildlife Management Authority
(ZPWMA) waren an der ökologischen Vorprüfung der Tierumsiedlung beteiligt
und haben die Genehmigung zum Fangen und Umsiedeln der Wildtiere erteilt.
Bei der Erteilung dieser Genehmigungen kam es zu Verzögerungen, so dass die
geplante Umsiedlung der Wildtiere erst im Jahr 2013 und nicht, wie zum
Zeitpunkt der Antragstellung geplant, im Jahr 2012 erfolgen konnte (siehe hierzu
auch die Antwort zu Frage 37).
40. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der Wilfried Pabst
Zimbabwe GmbH die Lizenzen zur Nutzung seiner „Sango Wildlife –
Save Valley Conservancy“ für Jagdzwecke vor, während oder nach dem
Projekt seitens der Regierung Simbabwes dauerhaft oder zeitweilig entzo-
Drucksache 18/5167 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegen, bzw. inwiefern hat es solche Pläne zum Jagdlizenzentzug seitens der
simbabwischen Regierung gegeben?
Die Erteilung von Jagdlizenzen seitens der Regierung von Simbabwe für die
Sango Wildlife – Savé Valley Conservancy wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung vor und während des Projektes mehrfach erheblich verzögert.
41. Inwiefern haben sich andere deutsche und internationale Instanzen, wie
beispielsweise der damalige deutsche Botschafter in Simbabwe, Vertreter
des BMZ und bzw. oder nach Kenntnis der Bundesregierung der damalige
EU-Botschafter an die Regierung Simbabwes und bzw. oder ihre
Behörden gewandt, um sich für die Interessen des Unternehmers Wilfried Pabst
und dessen Nutzungslizenzen der „Sango Wildlife – Save Valley
Conservancy“ (für Jagdzwecke oder andere Zwecke) einzusetzen?
Vertreter der Bundesregierung haben sich in den letzten Jahren mehrfach an die
Regierung von Simbabwe gewandt und die Einhaltung des gültigen bilateralen
Investitionsschutzabkommens angemahnt. Dabei wurden auch gravierende
Behinderungen der ökonomischen Tätigkeit der Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH
durch einzelne simbabwische Regierungsstellen angesprochen, da diese
Behinderungen aus Sicht der Bundesregierung nicht mit dem bilateralen
Investitionsschutzabkommen zu vereinbaren waren.
a) Welche Gespräche fanden hierzu statt (bitte um Auflistung mit Datum
und Teilnehmern)?
Der damalige Bundesminister Dirk Niebel sprach das Thema während seiner
Reise nach Simbabwe im Dezember 2012 gegenüber hochrangigen Vertretern
der Regierung von Simbabwe an. Die jeweiligen deutschen Botschafter in
Harare haben diesen Fall in den vergangenen Jahren mehrfach in Gesprächen mit
simbabwischen Regierungsvertretern thematisiert. Gleiches gilt für Gespräche
von Vertretern des Auswärtigen Amts mit dem simbabwischen Botschafter in
Berlin.
b) Wurde hierbei der Regierung Simbabwes und bzw. oder
Oppositionspolitikern des Landes etwas „angeboten“, und wenn ja, was?
Nein.
c) Inwiefern wurde in dem Rahmen Druck auf die Regierung Simbabwes
ausgeübt?
Es wurde kein Druck ausgeübt. Der damalige Bundesminister Dirk Niebel wies
jedoch in den genannten Gesprächen darauf hin, dass ausländische Investoren
Rechtssicherheit für ihre Investitionen erwarteten, denen ein gültiges bilaterales
Investitionsschutzabkommen zugrunde liegt.
d) Stimmt es, dass u. a. gegenüber dem Minister für Tourismus geäußert
wurde, die Bundesregierung würde die Viktoria-Falls-Global-
Tourismus-Konferenz nicht mitfinanzieren, sollte der Save (oder Sango)
Conservancy die Jagdlizenzen entzogen werden?
Nein.
e) Wie hat die Regierung Simbabwes reagiert?
Während Vertreter der in den Jahren von 2009 bis 2013 an der Regierung
beteiligten MDC Unterstützung für die Wahrung des bilateralen Investitionsschutz-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5167abkommens äußerten, begründete der für die Erteilung der Jagdlizenzen
zuständige Umweltminister von der Partei ZANU-PF die Behinderungen mit der
sogenannten Indigenisierungspolitik der Regierung. Eine einheitliche Position der
Regierung von Simbabwe war nicht erkennbar.
42. Welche größeren Sachwerte wurden während der Projektdurchführung
angeschafft, und in wessen Eigentum sind Sachwerte im Laufe des Projekts
oder nach Projektende übertragen worden?
Die Inventarisierung größerer beschaffter Sachwerte wird aktuell in Verbindung
mit der Bearbeitung der Schlussrechnung (siehe die Antwort zu Frage 17) vom
Kaufmännischen Bereich der GIZ geprüft; in Verbindung damit wird dann, nach
Vorliegen der vollständigen Liste, auch die vertraglich festgelegte Übergabe der
größeren Sachwerte an noch zu bestimmende Empfänger regelgemäß
vorgenommen und dokumentiert.
43. Welche Projektmaßnahmen für die örtliche Bevölkerung im Umfeld der
„Sango Wildlife – Save Valley Conservancy“ (Community Projects)
wurden über das Projekt finanziert und durchgeführt?
Über das Projekt wurde die Renovierung von Schulgebäuden und die
Erneuerung von Schulmöbeln für die örtliche Bevölkerung im Umfeld der Sango
Wildlife – Savé Valley Conservancy finanziert und durchgeführt.
44. Inwiefern und mittels welcher Instrumente wurden die im Projekt
vorgesehenen Maßnahmen für die Anrainergemeinden (beispielsweise
Brunnen-, Schulbau-, -renovierung und -ausstattung etc.) partizipativ unter
Einbindung der betroffenen Bevölkerung und Gemeinden durchgeführt?
Der mit der Durchführung und Koordination der Einzelmaßnahmen vor Ort
beauftragte Mitarbeiter der Firma Eco-Indi (siehe die Antwort zu Frage 38)
koordinierte die in der Antwort zu Frage 43 aufgeführten Maßnahmen unter
Einbindung der Gemeinden.
a) Gab es mit den Anrainergemeinden und bzw. oder einer
Gemeindevereinigung ein MoU bezüglich der Durchführung der
Gemeindemaßnahmen?
Nein, ein derartiges MoU gab es nach Kenntnis der GIZ nicht, da die Peace
Parks Foundation die Firma Eco-Indi beauftragte, die Projekte ordnungsgemäß
umzusetzen.
b) Inwiefern gibt es einen detaillierten Umsetzungsplan und ein Budget
für diese Gemeindemaßnahmen (bitte Inhalte und Maßnahmen
angeben und Budget in Euro)?
Der Bundesregierung und der GIZ liegen entsprechende Dokumente nicht vor.
c) Falls die Gemeinden und die Bevölkerung nicht oder nur punktuell
eingebunden wurden, warum?
Der Bundesregierung und der GIZ liegen keine Erkenntnisse über den Umfang
der Einbindung der Gemeinden vor.
Drucksache 18/5167 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Inwiefern nutzen die Gemeinden die erbrachten Sachleistungen, wie
Brunnen, Schulen etc., nach Kenntnis der Bundesregierung heute
noch?
Nach Kenntnis der GIZ werden die renovierten Schulen und die erneuerten
Schulmöbel weiterhin genutzt.
45. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Projekts Leistungen erbracht (beispielsweise für die Anrainerkommunen),
die die Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH oder ihr Eigentümer als staatliche
oder kommunale Auflage für die rechtmäßige Nutzung seiner „Sango
Wildlife – Save Valley Conservancy“ ohnehin hat erbringen müssen?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
46. Inwiefern, in welcher Höhe und mit welcher Begründung im Rahmen der
angestrebten Entwicklungswirkungen wurden im Rahmen des Projekts
nach Kenntnis der Bundesregierung Personalkosten von Mitarbeitern der
Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH oder ihres Eigentümers in seiner „Sango
Wildlife – Save Valley Conservancy“ über Projektmittel finanziert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Rahmen des Projekts keine der
hier genannten Personalkosten über Projektmittel finanziert.
47. Ist es richtig, dass im Rahmen dieses Projekts, entgegen der
ursprünglichen Projektvereinbarung, ein Teil der Tiere nicht in den Gonarezhou
Nationalpark verbracht wurde, sondern in den sehr viel weiter entfernten
Zambezi National Park?
Ja, siehe hierzu die Antwort zu Frage 37.
a) Wenn ja, warum (bitte genaue Probleme und Entscheidungskriterien
auflisten)?
Siehe die Antwort zu Frage 37.
b) Wurde diese Projektänderung mit der GIZ und dem BMZ abgestimmt?
Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Zustimmung erteilt?
Ja. Nachdem in der unter der Antwort zu Frage 37 erwähnten Studie die
ökologische Tragfähigkeit des Zambezi National Park für die geplante
Tierumsiedlung bestätigt wurde, erteilte das BMZ die Zustimmung.
c) Wenn ja, ist es durch diese Projektänderung zu Mehrkosten und bzw.
oder einer Einschränkung der ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen
(wie bspw. geringere transportierte Tierzahlen) gekommen (bitte
konkrete Änderungen auflisten)?
Durch diese Projektänderung kam es aufgrund der größeren Distanz zum
Zambezi National Park zu höheren Transportkosten. Diese wurden durch eine
Verringerung der transportierten Tierzahlen ausgeglichen: Es wurden insgesamt
1 326 Wildtiere gefangen und umgesiedelt (geplant waren 1 640 Wildtiere).
48. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens A. H., der privat eine
kleine Conservancy im Norden Simbabwes aufbaut und dort noch einen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5167geringen Tierbestand hatte, eine Anfrage im Laufe der Projektzeit
gegenüber der GIZ, der Peace Parks Foundation und bzw. oder der Wilfried
Pabst Zimbabwe GmbH oder ihres Eigentümers gegeben, in der dieser um
eine Überführung von überschüssigen Tieren in seine Conservancy bat?
a) Wenn ja, wurde er nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Wilfried Pabst Zimbabwe GmbH oder ihren Eigentümer für eine
solche Dienstleistung um Bezahlung derselben gebeten?
b) Wenn ja, warum wurden nach den den Fragestellern vorliegenden
Informationen letztlich keine überschüssigen Tiere an A. H. geliefert und
stattdessen in den weit entfernten Zambezi National Park?
Eine entsprechende Anfrage ging im Oktober 2012 bei der GIZ in Simbabwe
ein. Der Antragsteller wurde von der GIZ an Wilfried Pabst verwiesen. Die
Bundesregierung war mit dieser Anfrage nicht befasst.
49. Wer hat zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen die
Durchführung des Projekts kontrolliert (auch anhand eines entsprechenden
MoUs oder „Plan of Operations“ – s. Frage 12) und ein Audit der
Mittelverwendung durchgeführt?
Der zwischen der GIZ und der Peace Parks Foundation abgeschlossene
Zuwendungsvertrag sieht die Zusendung von detaillierten
Mittelverwendungsnachweisen an die GIZ sowie zum Abschluss den Einsatz eines Auditors auf eigene
Kosten vor, deren Prüfung dem Kaufmännischen Bereich der GIZ obliegt. Beide
sind regulär eingereicht und mit positivem Ergebnis geprüft worden. Der von
PWC erstellte Auditor’s Report bescheinigt, dass es keine Anzeichen dafür gibt,
dass die Zahlungen nicht die Anforderungen des Grant Agreements erfüllen.
Zudem ist die Zusendung von halbjährlichen Fortschrittsberichten des
Zuwendungsempfängers an die GIZ Gegenstand des Grant Agreements, deren Prüfung
dem Auftragsverantwortlichen der Maßnahme in der GIZ obliegt. Aus ihnen
werden die jährlichen Fortschrittsberichte der GIZ an das BMZ erstellt.
50. Was sagen die Aufzeichnungen des laufenden Monitorings (z. B.
Fortschrittsberichte etc.) und der Evaluierung des Projekts aus?
a) Wer hat die Fortschrittsberichte und den Abschlussbericht zu welchen
Zeitpunkten verfasst?
Die Fortschrittsberichte wurden von der GIZ verfasst und zu folgenden Daten an
das BMZ gesendet: Fortschrittsbericht Nummer 1 am 23. September 2013,
Fortschrittsbericht Nummer 2 am 10. Oktober 2014. Der Abschlussbericht liegt noch
nicht vor.
b) Welche Probleme haben sich wann und warum ergeben?
Wesentliche Herausforderungen bestanden in zeitlichen Verzögerungen bei der
Umsiedlung der Wildtiere und bei der Klärung der ökologischen
Aufnahmefähigkeit der Nationalparke für die Wildtiere (siehe auch die Antworten zu den
Fragen 16 und 37).
c) Welche Abhilfemaßnahmen wurden zur Behebung der Probleme
entschieden und durchgeführt?
Die Umsiedlung der Wildtiere wurde vom Jahr 2012 auf das Jahr 2013
verschoben und die Laufzeit des Projekts bis Ende 2014 kostenneutral verlängert. Zur
Klärung der ökologischen Aufnahmefähigkeit des Zambezi National Park
wurde eine Studie durchgeführt (siehe die Antworten zu den Fragen 37 und 47).
Drucksache 18/5167 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Welche Erfolge und entwicklungsrelevanten Wirkungen sind durch das
Projekt in welchen Gebieten (Naturschutz, Tier- und Wildschutz,
Arbeitsplätze, Armutsreduzierung etc.) zu verzeichnen?
Die in der Savé Valley Conservancy vorhandenen überschüssigen Wildtiere
wurden erfolgreich gefangen und in die Zielgebiete transportiert. Die Tiere
tragen im Gonarezhou National Park und im Zambezi National Park zur Erhöhung
des Wildbestandes bei. Durch die Umsiedlung konnte eine ökologische
Beeinträchtigung der Savé Valley Conservancy durch überhöhten Tierbestand
vermieden werden. Zur Entwicklung der Besucherzahlen in den beiden Nationalparks
liegen der Bundesregierung noch keine Daten vor.
Außerdem fanden Trainingsmaßnahmen zur Ausbildung von Wildhütern statt.
Dadurch konnten 18 zusätzliche Wildhüter von der Savé Valley Conservancy
eingestellt worden. Die Anzahl gewilderter Nashörner auf dem Gebiet der Savé
Valley Conservancy verringerte sich signifikant: von 25 Fällen (2012) auf fünf
Fälle (2013) und vier Fälle (2014). Zahlreiche weitere Einzelmaßnahmen, wie
z. B. Forschungs- und Monitoringprojekte, ein Nyala-Zucht- und
Auswilderungsprojekt, Umweltbildungsaktivitäten, die Renovierung von Schulgebäuden
und Erneuerung von Schulmöbeln sowie Aktivitäten zur Abwehr invasiver
Pflanzenarten wurden ebenfalls erfolgreich umgesetzt.
51. Wie viele Arbeitsplätze für die örtliche Bevölkerung sowie für
internationales Personal (bitte getrennt benennen) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung durch das Projekt, wo und bei welchem Arbeitgeber genau
entstanden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind durch das Projekt 18 zusätzliche
Arbeitsplätze für die örtliche Bevölkerung im Nashornschutzteam der Savé
Valley Conservancy entstanden. Zwei zeitlich befristete Arbeitsplätze sind für
internationale Studierende geschaffen worden, welche das Wildtiermonitoring
durchgeführt und die Dokumentation der Daten vorgenommen haben. Zudem
wurden die Renovierungsarbeiten bei den Schulen und Schulmöbeln von
lokalen Unternehmen vorgenommen und haben so ebenfalls zu Beschäftigung
beigetragen.
52. Inwiefern hat das Projekt nach Einschätzung der Bundesregierung zur
Armutsreduzierung in Simbabwe beigetragen?
Der Erfolg einer Investition in Schutzgebiete in Hinblick auf
Armutsbekämpfung kann nur über einen längeren Zeitraum hinweg gemessen werden. Die für
das Projekt angenommene Wirkungskette ging davon aus, dass ein erhöhter
Tierbestand ein Schutzgebiet für Touristen und damit auch potenzielle
Investoren attraktiver macht und damit mittel- bis langfristig zu einer Erhöhung der
Touristenzahlen führt. Dies würde wiederum zu neuen Arbeitsplätzen und damit
zusätzlichen Einkommensmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung beitragen.
Da sich die politischen Rahmenbedingungen für den Tourismus auch nach den
Wahlen in Simbabwe im Juli 2013 nicht wesentlich verbessert haben, ist derzeit
allerdings nicht absehbar, wann entsprechende Erfolge bei der
Armutsreduzierung, über die in der Antwort zu Frage 51 genannten Arbeitsplätze hinaus,
erzielt werden können.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]