[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5146
18. Wahlperiode 11.06.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5014 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2015)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickeln sich
immer mehr zu einem Mittel deutscher und Außenpolitik der Europäischen
Union (EU). Die Militärdoktrin der Europäischen Union, die Europäische
Sicherheitsstrategie, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer
und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen
Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, wo Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung
der Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs-
und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen
aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche
Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Juni 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5146 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/
11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom
3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/
3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai
2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom
26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012
(Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache
17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom
2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013
(Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache
17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom
24. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014
(Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juni 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148),
vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838) und vom 22. Januar
2015 (Bundestagdrucksache 18/3798).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/
6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November
2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13487), vom
14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552),vom 10. Dezember 2013
(Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache
18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August
2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2986) und vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/
3979) verwiesen. Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/51461. An welchen Missionen auf Grundlage des § 8 Absatz 1 BPolG sind
deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit
zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern)
sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind
dabei jeweils eingesetzt?
Stand: 2. Mai 2015
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Stand: 24. Mai 2015
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen
Union (EU) eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamten (PVB) des Bundes und der Länder sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamten
nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat zugewiesenen Aufgaben wahr.
Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamtinnen und Zollbeamten liegt in der
Verantwortung des Mandatgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem jeweiligen
Bedarf innerhalb der Mission.
UNMIK EUMM
GEO
UNMIL UNMISS UNAMID EUPOL
COPPS
EUBAM
MD/UA
EUPOL
AFG
EULEX EUCAP
Nestor
MINUSMA EUBAM
Rafah
EUAM
Ukraine
Bundespolizei 0 0 0 1 3 0 2 3 12 0 2 1 1
BKA 0 0 0 1 0 1 0 0 1 0 0 0 0
Zoll 0 0 0 0 0 0 6 0 0 0 0 1 0
Länderpolizeien 1 5 4 2 2 2 0 8 25 1 5 0 5
Gesamt 1 5 4 4 5 3 8 11 38 1 7 2 6
UNMIL, Liberia Monrovia (4)
UNMISS, Süd Sudan Juba (1), Bor (3)
MINUSMA, Mali Bamako (7)
UNAMID, Darfur El Fasher (3), El Gemeina (1), El Daein (1)
UNMIK, Kosovo Pristina (1)
EULEX, Kosovo Pristina (18), Mitrovica (20) Prizren (1)
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul (11)
EUMM, Georgien Gori (3), Mtskheta (1), Zugdidi (1)
EUCAP Nestor, Dschibuti Dschibuti (1)
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa (3), Kotovsk (2), Chișinău (2), Kurchuhan (1)
EUPOL COPPS, Palästinensische Gebiete Westbank (3)
EUBAM Rafah Tel Aviv, Westbank (2)
EUAM Ukraine Kiew (6)
Drucksache 18/5146 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
Laut dem Bundesministerium des Innern (BMI) aktuell aus den Missionen
vorliegenden Informationen:
Stand: 25. Mai 2015
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im ersten Quartal
2015 neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie
Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen
sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und
inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden
Missionen gegeben?
Im Berichtszeitraum sind keine neuen Missionen mit deutscher Beteiligung neu
hinzugekommen.
e) Wann werden die Missionen voraussichtlich beendet sein?
Mission Gesamtstärke Zoll/Polizei
UNMIL, Liberia 1 436
UNMISS, Südsudan 550
UNAMID, Sudan 1 377
MINUSMA, Mali 1 063
UNMIK, Kosovo 9
EULEX, Kosovo 333
EUPOL AFG, Afghanistan 79
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 87
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 28
EUMM, Georgien 70
EUCAP Nestor, Dschibuti, Kenia, Seychellen, Somalia 6
EUBAM Rafah 3
EUAM Ukraine 18
Mission derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30. September 2015
UNMISS, Südsudan 30. November 2015
UNAMID, Sudan 30. Juni 2015
MINUSMA, Mali 30. Juni 2015
EUPOL AFG, Afghanistan 31. Dezember 2016
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 30. November 2015
EULEX, Kosovo 14. Juni 2016
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 30. Juni 2015
EUMM, Georgien 14. Dezember 2016
EUCAP Nestor, Dschibuti, Tansania, Seychellen, Somalia 12. Dezember 2016
EUBAM Libyen 21. November 2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5146f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen
und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung strebt ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der
Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder
sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und
bilateralen Polizeiprojekten an.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne der nachfolgenden Fragen) waren
bzw. sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte im ersten Quartal 2015 beteiligt (bitte nach Bundesländern,
Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte waren
bzw. sind dabei jeweils eingesetzt?
Deutsches Polizeiprojektteam (im Folgenden GPPT) Afghanistan
Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung.
Gesamt: 43 Beamtinnen und Beamte, davon 19 Bund (BKA/BPOL) und 24
Länder.
Projekt Saudi-Arabien
Im ersten Quartal 2015 waren insgesamt 27 Beamte (BPOL) im Projekt zur
Modernisierung des Saudi-Arabischen Grenzschutzes eingesetzt.
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
GPPT Afghanistan
Stand: 24. Mai 2015
EUAM Ukraine 22. Juli 2016
Ort Verwendung (Polizeiberater) Anzahl
Kabul Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 17
Akademie 4
Flughafen 4
International Police Coordination Board –
Secretariat
1
NTMA 5
Mazar-e Sharif Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 8
Flughafen 2
Civilian Police Advisor 2
Drucksache 18/5146 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSaudi-Arabien (gesamtes erstes Quartal 2015)
Stand: 27. Mai 2015
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke haben die Einsätze derzeit?
Deutsches Polizeiprojektteam (GPPT)
Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung.
Projekt Saudi-Arabien (Stand: 27. Mai 2015)
Derzeit sind 8 Beamte der Bundespolizei im Projekt zur Modernisierung des
Saudi-Arabischen Grenzschutzes eingesetzt.
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind im ersten Quartal 2015
neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor
allem bei Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den
bereits bestehenden Einsätzen gegeben?
Es sind keine Einsätze nach § 65 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)
hinzugekommen. Auf die Antwort zu Frage 1d wird verwiesen.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im ersten Quartal 2015 involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich sicherheitsrelevanter
Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten oder Zollbeamtinnen
oder Zollbeamte involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
EUBAM (Moldau)
Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts stagnieren
seit 2012; im Jahr 2014 fanden lediglich zwei Treffen statt. Die moldauische
Minderheitsregierung will den Dialog mit Transnistrien intensivieren, um eine
Wiederaufnahme der formellen 5+2-Verhandlungen zu ermöglichen. Ein Ein-
Ort Verwendung Anzahl
Riad Projektleitung 2
Riad Administration 4
Riad Trainingsexperten, Maritime Experten, zivile
Lehrkraft
5
Damman Trainingsexperten 0
Jeddah Trainingsexperten 4
Yanbu Trainingsexperten 4
Al Wajh Trainingsexperten 4
Al Gurayat Trainingsexperten 4
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5146stieg in die Substanz der Konfliktlösung ist weiterhin nicht absehbar. Im
Zusammenhang mit der veränderten Sicherheitslage in der Ukraine werden an der
Grenze zur Ukraine weiterhin darauf abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen
ergriffen. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung
weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit anhaltenden
militärischen Vorfällen. Mit den Minsker Vereinbarungen vom 5. September und
19. September 2014 konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden.
Die OSZE, der Europarat, die EU und andere internationale Akteure engagieren
sich zur Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt
hat, müssen dazu auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend
reformiert werden.
Die in Aufbau befindliche, auf zwei Jahre mandatierte EUAM dient dabei dem
Ziel, die zivilen Sicherheitsstrukturen der Ukraine zu beraten und dabei zu
helfen, dass diese Strukturen möglichst rasch europäische, rechtstaatliche
Standards erreichen können. Die Aktivitäten der Mission werden sich zunächst auf
Kiew erstrecken, wo es keine Sicherheitsbedenken für den Einsatz deutscher
Experten gibt. Das Mandat der Mission überschneidet sich nicht mit den OSZE-
Aktivitäten vor Ort.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Seit dem 29. September 2014 hat Afghanistan mit Dr. Ashraf Ghani Ahmadzai
einen neuen Präsidenten und mit Dr. Abdullah Abdullah einen
Regierungsvorsitzenden: Gemeinsam bilden sie eine Regierung der Nationalen Einheit.
Erstmals wurden durch Präsidentschaftswahlen in alleiniger Verantwortung die
Grundlagen für einen friedlichen und demokratischen Machtwechsel gelegt. Gut
acht Monate nach Ghanis Amtsantritt nähert sich die Kabinettbildung in
Afghanistan langsam dem Abschluss. Am 21. Mai 2015 nominierte Präsident Ghani
den bisherigen Geschäftsführer des Hohen Friedensrates Mohammed Masoom
Stanekzai für den bislang unbesetzten Ministerposten im
Verteidigungsministerium und setzte ihn als geschäftsführenden Minister ein. Bereits im April und
Januar hatte das Parlament die Ministerkandidaten für 24 der insgesamt 25
Ministerämter bestätigt. Mit der noch ausstehenden Bestätigung des
Verteidigungsministers wäre das Kabinett dann komplett. Nach erfolgreichem Abschluss der
Übergabe der gesamten Sicherheitsverantwortung im Land („Transition“) an die
afghanischen Sicherheitskräfte ANDSF (Afghan National Defense and Security
Forces) Ende 2014 liegt der Fokus auf eine Verstetigung der Professionalität der
ANDSF, die nun im Einsatz auf sich gestellt sind und große Herausforderungen
im Sicherheitsbereich bewältigen müssen. Der ISAF-Folgeeinsatz „Resolute
Support, der keinen Kampfeinsatz mehr darstellt, soll die Weiterentwicklung der
afghanischen Sicherheitskräfte (ANDSF) durch Ausbildung, Beratung und
Unterstützung auf den höheren Führungsebenen gewährleisten. Völkerrechtliche
Grundlage dafür ist die offizielle Einladung der afghanischen Regierung und das
NATO-Afghanistan Truppenstatut (Status of Forces Agreement. Zudem wurde
dieser Einsatz durch VN-Sicherheitsratsresolution 2189 (2014) vom 15.
Dezember 2014 indossiert. Ebenso werden die afghanischen Sicherheitskräfte
(ANDSF) nach dem Jahr 2014 weiter international finanziert. Dabei messen die
afghanische Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und
der Professionalisierung der Polizei innerhalb des zivilen Wiederaufbaus eine
zentrale Bedeutung zu.
Die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL
Afghanistan) und das bilaterale deutsche Polizeiberaterteam (GPPT) unterstützen die
notwendige Professionalisierung der afghanischen Polizei auf vielfältige Weise.
Drucksache 18/5146 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie ANDSF wirken grundsätzlich landesweit, konzentrieren sich jedoch
aufgrund begrenzter Ressourcen und weiterhin bestehender Defizite – insbesondere
bei Durchhaltefähigkeit, Aufklärung und Luftnahunterstützung – noch stärker
als im vergangenem Jahr (als noch ISAF die ANDSF in ausgewählten Bereichen
direkt unterstützen konnte) auf die urbanen Zentren und auf die bedeutsamen
Hauptverkehrsachsen. Dies ermöglicht ihnen entweder kurzzeitig in der Fläche
(Absicherung von landesweiten Großereignissen wie Wahlen) oder längerfristig
(in den strategisch bedeutsamen Gebieten) die Wirkungsüberlegenheit
gegenüber den regierungsfeindlichen Kräften (RKF) zu behalten. Somit kommen sie
ihrer Schutzaufgabe weitgehend nach. Schwerpunkte der Kämpfe zwischen den
RFK und den ANDSF liegen im Süden und Osten des Landes. Im
Regionalkommando Nord sind der Kunduz-Baghlan-Korridor und die Provinz Faryab mit
dem schwierigen Distrikt Ghormach zu nennen.
In Kabul ist die Sicherheitslage durch die ANDSF trotz zuletzt vermehrter
Anschläge unverändert überwiegend kontrollierbar. Die in den letzten Monaten
registrierten Zwischenfälle stellen derzeit keine neue Qualität dar. ANDSF und
die Afghanische Regierung sind bei der Bevölkerung präsent und in der Lage,
einen Teil der geplanten Anschläge zu verhindern. Die RFK haben in der
Kabuler Bevölkerung kaum Unterstützer und können nur verdeckt in kleinen Gruppen
agieren. Dennoch verursacht die unverändert hohe Anzahl von
Selbstmordanschlägen in Kabul ein zunehmendes Gefühl der Verunsicherung auf die
Bevölkerung vor Ort.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist nach dem Tod von König Abdallah am
23. Januar 2015 stabil geblieben. Der bisherige Kronprinz Salman wurde wie
erwartet unmittelbar neuer König. Er hat seine Machtposition weiter gefestigt,
indem er am 29. April 2015 überraschend Prinz Muhammad bin Naif zum
Kronprinz und seinen Sohn Prinz Muhammad bin Salman zum stellvertretenden
Kronprinz ernannte. Der bisherige Kronprinz Muqrin Bin Abdelaziz trat in dem
Zusammenhang zurück.
Die Sicherheitslage verschlechtert sich allerdings: IS und Al Qaida haben
wiederholt zu Anschlägen gegen staatliche Einrichtungen, Nicht-Muslime und
Angehörige der schiitischen Minderheit aufgerufen. Seit November 2014 gab es
einzelne IS Anschläge mit Todesopfern. Der bisher mit 21 Todesopfern und 101
Verletzten folgenschwerste IS-Anschlag ereignete sich am 23. Mai 2015, als ein
Selbstmordattentäter in einer schiitischen Moschee in Qudaih (bei Al-Qatif,
Ostprovinz) eine Bombe zündete. Am 29. Mai 2015gab es einen weiteren Anschlag
gegen eine schiitische Moschee in Dammamm (Ostprovinz) mit vier
Todesopfern, zudem sich IS ebenfalls bekannte.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil. Ende Januar
kam es bei gegen die kosovarische Regierung gerichteten Demonstrationen in
Pristina zu Ausschreitungen, bei denen mehrere Dutzend Menschen verletzt
wurden. Der kosovarischen Polizei gelang es ohne Mitwirkung der
internationalen Präsenzen, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Im kosovo-serbisch
dominierten Norden des Landes bleibt die Lage trotz der am 19. April 2013
zwischen Serbien und Kosovo im von der EU vermittelten Politischen Dialog
geschlossenen Normalisierungsvereinbarung und den Fortschritten bei ihrer
Umsetzung angespannt.
Anfang Februar 2015 wurde der hochrangige Politische Dialog zwischen
Serbien und Kosovo unter Vermittlung der Hohen Vertreterin der Europäischen
Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Frau Federica Mogherini, wieder
aufgenommen. Zuvor hatten fast ein Jahr lang keine Treffen auf Premierminister-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5146Ebene stattgefunden, da zuerst in Serbien, dann in Kosovo Parlamentswahlen
stattgefunden hatten, und in Kosovo nach einer langwierigen Regierungsbildung
die neue kosovarische Regierung erst im Dezember 2014 ihre Amtsgeschäfte
aufnahm.
Im Mittelpunkt des Politischen Dialogs steht jetzt die weitere Schließung der
Lücken in der Implementierung der Normalisierungsvereinbarung vom April
2013. Die ausstehenden Schritte, darunter die Gründung des Verbands
mehrheitlich kosovo-serbischer Gemeinden in Kosovo und die Einrichtung
erstinstanzlicher Justizstrukturen sollen zur weiteren Stabilisierung der Lage im Norden
des Landes und seiner Integration in den kosovarischen Staat beitragen.
UNMIL (Liberia)
Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL im Jahr 2003 deutliche
Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hatte sich nicht zuletzt dank der
Anwesenheit und Ausbildungsleistung von UNMIL stabilisiert. Aktuelle
Hauptaufgaben von UNMIL sind der Schutz von Zivilpersonen, die Unterstützung der
humanitären Hilfe (u. a. in Abstimmung mit der VN-Mission zur Bekämpfung
von Ebola, UNMEER), die Unterstützung des Reformprozesses der Justiz- und
Sicherheitsinstitutionen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte und
der Schutz des Personals der Vereinten Nationen. Das aktuelle Mandat läuft
gemäß Resolution 2190 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bis zum
30. September 2015.
Aufgrund der Erfolge von UNMIL und der sichtbaren Stabilisierung Liberias
hat der Sicherheitsrat bereits im Jahr 2006 den graduellen Truppenabbau der
Mission beschlossen, verbunden mit einem schrittweisen Übergang der
Sicherheitsverantwortung auf die liberianische Regierung.
Dieser Prozess wurde zwischen dem Herbst 2014 und Frühjahr 2015 vor dem
Hintergrund der Ebola-Krise ausgesetzt. Damit konnte UNMIL eine wichtige
Unterstützungsrolle im Rahmen der Bekämpfung der Epidemie leisten. Am
2. April 2015 autorisierte der VNSR im Lichte der erfolgreichen Eindämmung
von Ebola mit Resolution 2215 (2015) die weitere Reduzierung von UNMIL auf
3 590 Soldatinnen und Soldaten sowie 1 515 Polizistinnen und Polizisten und
bekräftigte erneut das Zieldatum 30. Juni 2016 für die Übergabe der gesamten
Sicherheitsverantwortung an die liberianische Regierung. Am 9. Mai 2015
konnte die WHO Liberia nach Ablauf einer 42-tägigen Frist ohne neue Ebola-
Fälle offiziell Ebola-frei erklären.
UNMISS (Südsudan)
Die Republik Südsudan erklärte am 9. Juli 2011 ihre Unabhängigkeit. Mit
Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die Mission der
Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) eingerichtet, die die Republik
Südsudan beim Staatsaufbau unterstützen sollte.
Seit Mitte Dezember 2013 kommt es in Südsudan zu schweren kämpferischen
Auseinandersetzungen infolge eines bereits länger schwelenden Machtkampfes
zwischen Präsident Salva Kiir und dem ehemaligen Vize-Präsidenten Riek
Machar. Die Kämpfe breiteten sich von der Hauptstadt in weitere Landesteile
aus, v. a. nach Jonglei und die nördlichen Ölregionen Unity und Upper Nile. Die
Vereinten Nationen gehen von Tausenden Toten aus. Über 2,3 Million Menschen
sind auf der Flucht, davon haben über 150 000 in Lagern von UNMISS Schutz
gesucht. Friedensverhandlungen wurden unter dem Schirm der IGAD
(Intergovernmental Authority on Development) in Addis Abeba aufgenommen,
bisher ohne Ergebnis. Waffenstillstandsvereinbarungen, wie die vom 23. Januar
und 25. August 2014 werden nicht eingehalten. Die Bildung einer gemeinsamen
Übergangsregierung scheint derzeit aussichtslos.
Drucksache 18/5146 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas Mandat der Mission wurde durch den VN-Sicherheitsrat mit Resolution
2223 (2015) bis zum 30. November 2015 verlängert. Die derzeitigen Prioritäten
des Mandats liegen auf:
● Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere der Bevölkerung in den
Flüchtlingslagern,
● Sicherstellung der humanitären Hilfe,
● Beobachtung der Menschenrechtslage und
● Unterstützung des IGAD-Verhandlungsprozesses sowie die Sicherung der
Waffenstillstandsbeobachter der Regionalorganisation IGAD. Zudem
werden Kontingente der Regionalorganisation IGAD (Intergovernmental
Authority on Development) in die UNMISS-Struktur eingegliedert.
UNAMID (Sudan)
Die Lage in Darfur ist nach wie vor volatil. Die Umsetzung des unter katarischer
Vermittlung am 14. Juli 2011 unterzeichneten Friedensabkommens für Darfur
zwischen der Regierung der Republik Sudan und dem Zusammenschluss von
Rebellengruppen „Liberation and Justice Movement“ (LJM) geht dennoch
voran. Teile des „Justice and Equality Movement“ (JEM) haben am 10. Februar
2013 in Doha unter katarischer Vermittlung mit der sudanesischen Regierung
ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet und sind am 7. April 2013 dem
Doha-Friedensabkommen beigetreten. Im März 2015 gab es weitere
Abspaltungen von JEM. Die Rebellengruppen „Sudan Liberation Army“ (SLA) und die
restlichen Kämpfer des JEM verweigerten sich nach wie vor einer Teilnahme an
den Friedensgesprächen und haben sich mit Rebellen in Südkordofan und Blue
Nile zur Sudan Revolutionary Front zusammengeschlossen. Auch im Jahr 2015
kam es wieder zu Kämpfen zwischen Regierung und Rebellen sowie zu blutigen
Stammesauseinandersetzungen um Land und Bodenschätze. Dies erschwert
weiterhin die humanitäre Lage der Bevölkerung in Darfur und hat auch in
diesem Jahr zahlreiche Todesopfer gefordert. Es hat wiederholt Überfälle auf
UNAMID-Truppen gegeben. Eine Annäherung zwischen der Sudan
Revolutionary Front und der Regierung in Khartum konnte bei den Friedensgesprächen in
Addis Abeba bis April 2015 nicht erreicht werden. Nach den international nicht
anerkannten Wahlen im Sudan im April 2015 (Wiederwahl Präsident Bashirs)
will die SRF gegenwärtig die Friedensgespräche nicht wieder aufnehmen.
Der VN-Sicherheitsrat hat am 27. August 2014 mit der Resolution 2173 (2014)
das UNAMID-Mandat um zehn Monate bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Mit
der Resolution wurde die Mission auf 15 845 Soldaten und auf 1 583 Polizisten
sowie auf 13 Formed Police Units (je 140 Polizisten) reduziert. Die
Reduzierungen dienen der Effizienzsteigerung der Mission und sollen trotz der sich weiter
verschlechternden Sicherheitslage in den „sichereren“ Gebieten durchgeführt
werden.
Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs
bleiben dabei die Kernaufgaben der Mission.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten stabilisierte sich im
Berichtszeitraum weiter, bleibt aber volatil. Laut VN-Angaben wurden im ersten
Quartal 2015 vier Palästinenser im Westjordanland und Ostjerusalem (im Jahr
2014 insgesamt 58) und ein Palästinenser in Gaza von israelischen
Sicherheitskräften getötet (im Jahr 2014 insgesamt 2 256).
Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird
weitgehend eingehalten. Eine Wiederaufnahme von indirekten Verhandlungen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5146für einen dauerhaften Waffenstillstand unter ägyptischer Vermittlung ist nicht
absehbar. Der Wiederaufbau kommt nur schleppend voran.
Während an israelischen Übergängen die Bewegungsfreiheit von Personen und
Gütern aus Gaza in einigen Fällen ausgeweitet wurde, bleibt der Grenzübergang
Rafah nach Ägypten grundsätzlich geschlossen.
Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich Bewegungsfreiheit für
Angehörige der Polizeimission. Die Auswirkungen der israelischen Präsenz
sowie fortbestehende Spannungen zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag.
Missionsangehörige sind aufgefordert, Orte gewaltsamer
Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen
Fraktionen zu meiden. Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für
die Polizeimission nicht. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung.
EUMM (Georgien)
Die Lage ist ruhig, aber nicht stabil. Das Gefährdungsrisiko wird vom
Europäischen Auswärtigen Dienst derzeit generell als „niedrig“ eingestuft, in der
Region entlang den Verwaltungslinien zu Süd-Ossetien und Abchasien als
„mittel“. Russische Grenztruppen setzen den Ausbau von Grenzanlagen zur
Reduzierung und besseren Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs an diesen
Linien fort. Nach wie vor kommt es zu vereinzelten Zwischenfällen an den
Verwaltungsgrenzen zu Abchasien und Süd-Ossetien, vor allem wenn
Zivilpersonen die Verwaltungsgrenze queren. In manchen Fällen werden Zivilisten
kurzzeitig festgenommen.
EUCAP Nestor (Somalia, Dschibuti, Tansania, Seychellen)
Die politische Lage in Dschibuti, Tansania und auf den Seychellen ist
unverändert stabil. Das Gefährdungsrisiko in Dschibuti wird als mittel eingeschätzt,
da die Gefahr von Anschlägen der al Shabaab fortbesteht.
Die politische Lage in Somalia hat sich verbessert. Mit der Berufung Abdirashid
Al Scharmakes zum Premierminister und der Zustimmung des Parlaments zu
einem neuen Kabinett im Februar erscheint die innenpolitische Polarisierung der
Monate zuvor vorerst überwunden. Gleichzeitig steht die internationale
Gemeinschaft zur Unterstützung bereit. Al Shabaab wurde durch die Offensiven
von AMISOM und der somalischen Armee sowie der US-Drohnenschläge
gegen ihre Führung deutlich in die Defensive gedrängt. Die Chancen für eine
dauerhafte Stabilisierung stehen deshalb so gut wie seit dem Jahr 1991 nicht.
Dafür muss in den befreiten Gebieten aber schnell für Sicherheit und
ausreichende Nahrungsmittelversorgung gesorgt werden.
Die Schwächung der militärischen Fähigkeiten al Shabaabs führt zu einer
stärkeren Verlagerung hin zu asymmetrischen Aktionen und somit zu keiner
Verbesserung der schlechten Sicherheitslage insb. in Zentral- und Südsomalia und
damit auch in Mogadischu.
EUBAM Libyen (LYB)
LBY ist weiterhin in zwei Lager geteilt: Einerseits Parlament (HoR) und
einseitig agierende Regierung in Tobruk, deren Legitimität durch
höchstrichterliches Urteil in Zweifel steht. Andererseits „Stadtstaat“ Misrata mit Vertretern
des politischen Islam sowie Tripolis mit nicht anerkanntem reaktivierten
Parlament (GNC) und Gegenregierung. Innere Konfliktlinien sind dabei nicht primär
religiös-ideologisch, sondern Kampf verschiedener Stämme, Städte und Lager
um Öl-Ressourcen und Macht. Militärischer Sieg einer Seite erscheint nicht
realistisch. Die Lage wird dadurch verkompliziert, dass LBY Schauplatz eines
Stellvertreterkriegs um Einflusssphären und politische Rolle der
Muslimbruderschaften/MB in der Region ist. Hinzu kommt der Einfluss organisierter Krimi-
Drucksache 18/5146 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodenalität, insbesondere Schleusung von Flüchtlingen und Migranten im großen
Stil. Seit Januar 2015 mehrere Terroranschläge, die dem sogenannten
Islamischen Staat (IS) zugerechnet werden.
Bei dem von UN SRSG Bernardino León vermittelten Dialog zwischen den
LBY Streitparteien mit dem Ziel einer nationalen Einheitsregierung gibt es
bisher noch keinen Durchbruch. Leon hat am 27. April 2015 den Parteien ein
„letztes Angebot“ unterbreitet; er will vor dem Sommer ein Verhandlungsergebnis
erzielen.
Bis auf wenige Ausnahmen haben die meisten diplomatischen Vertretungen und
internationalen Organisationen Ende Juli 2014 Libyen aus Sicherheitsgründen
verlassen, so auch EUBAM Libyen. Für Libyen besteht eine Reisewarnung und
eine Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amtes.
MINUSMA (Mali)
Das Mandat der VN-Mission MINUSMA wurde am 25. Juni 2014 mit
Resolution 2164 (2014) bis zum 30. Juni 2015 mit lediglich geringfügigen Änderungen
verlängert. Am 15. Mai 2015 wurde der innermalische Friedensvertrag
unterzeichnet, allerdings waren nicht alle bewaffneten Gruppen zur Unterzeichnung
bereit. Die MLI-Regierung und die internationalen Vermittler halten einen
späteren Beitritt der Nichtunterzeichner als Option für möglich. Der
Friedensvertrag soll nach der Auffassung der internationalen Vermittler unter Führung von
Algerien einen Schlussstrich unter die Rebellion im Norden Malis ziehen, die im
Jahr 2011 begonnen hatte. Nicht einbezogen waren in die Verhandlungen die
terroristisch-islamistischen Gruppierungen wie AQIM, aber auch nicht die als
autochthone, malische Gruppe einstufbare islamistisch-terroristische Ansar
Eddine. Der Friedensvertrag sieht weitreichende Änderungen in der
Staatsverwaltung vor (verstärkte Dezentralisierung und Abgabe von Haushaltsmitteln
an die Regionen und Gemeinden, Schaffung neuer Regionen). Die
Sicherheitslage im Norden Malis bleibt unterdessen weiter fragil. Islamistisch-
terroristische Gruppierungen wurden zwar insbesondere durch die französische
(Antiterror-)Operation „Serval“ (am 1. August 2014 aufgegangen in der Operation
„Barkhane“) geschwächt, führen aber nach wie vor asymmetrische Angriffe
gegen malische und MINUSMA-Streitkräfte sowie gegen die Zivilbevölkerung
durch.
Am 6. März 2015 hat der VN-Generalsekretär Ban Ki-Moon den dänischen
Generalmajor Michael Lollesgard zum neuen Force Commander MINUSMA und
am 8. Mai 2015 Mbaranga Gasarabwe (Ruanda) zur neuen Stellvertretenden
Sonderbeauftragten ernannt.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
vierten Quartal 2014.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/51465. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA
halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer
und Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen und Beamten
angeben)?
Das BKA hat aktuell 66 Verbindungsbeamte an 53 Standorten eingesetzt (Stand:
1. April 2015).
Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB
Afghanistan Kabul 2 Oman Maskat 1
Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1
Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1
Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1
Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1
Brasilien Brasilia 1 Peru Lima 1
Brasilien Sao Paulo 1 Polen Warschau 2
Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1
China Peking 2 Rumänien Bukarest 2
Dominikanische
Republik Santo Domingo 1
Russische
Föderation Moskau 2
Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1
Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1
Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1
Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2
Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1
Indonesien Jakarta 1 Thailand Bangkok 2
Italien Rom 2 Tunesien Tunis 1
Jordanien Amman 1
Tschechische
Republik Prag 1
Kasachstan Astana 1 Türkei Istanbul 1
Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1
Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1
Kosovo Pristina 1 USA Washington 2
Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1
Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1
Libanon Beirut 1
Vereinigte
Arabische Emirate Abu Dhabi 1
Marokko Rabat 1
Mexiko Mexiko-City 1
Niederlande Den Haag 1
Drucksache 18/5146 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/Niederlande) sind
aktuell fünf Verbindungsbeamte des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort je
ein Verbindungsbeamter der Bundespolizei, des Zolls, der Landespolizei
Schleswig-Holstein, der Landespolizei Hessen sowie zwei Vertreter der Landespolizei
Nordrhein-Westfalen tätig.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Mit Stand 27. Mai 2015 waren 44 Dokumenten- und Visumberater der
Bundespolizei an 28 Standorten in 20 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im
Einsatz:
Land Einsatzort Anzahl
Ägypten Kairo 3
Algerien Algier 1
China Hongkong 1
China Kanton/Guangzhou 2
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 2
Indien Chennai 1
Indien Mumbai 1
Indien Neu Delhi 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 3
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Malaysia Kuala Lumpur 1
Nigeria Lagos 2
Pakistan Islamabad 1
Russland Moskau 3
Russland Sankt Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 2
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 2
Ukraine Kiew 1
Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2
Vietnam Hanoi 1
V.A.E. Abu Dhabi 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5146b) Sicherheitsbeamte,
Es sind 20 Sicherheitsberater (ehemals Sicherheitsbeamte) der Bundespolizei
gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
Stand: 27. Mai 2015
c) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Es sind 20 PVB der Bundespolizei gemäß nachfolgender Übersicht als
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte im Einsatz.
Stand: 27. Mai 2015
Zusätzlich haben grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Nebenakkreditierungen
in folgenden zwölf Ländern: Belgien, Malta, Slowakei, Lettland, Estland,
Österreich, Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Bosnien und Herzegowina,
Albanien, ejR Mazedonien.
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Istanbul 1
Kenia, Nairobi 1 Usbekistan, Taschkent 1
USA, New York 1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Pakistan, Karachi 1 Guatemala, Guatemala 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1
China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1
Irak, Bagdad 2
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 1 Kosovo 1
Niederlande 1 Serbien 1
Tunesien 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Ukraine 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 China 1
Litauen 1 Indien 1
Drucksache 18/5146 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt
(bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort
sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob
sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt
werden)?
Mit Stand vom 27. Mai 2015 waren 29 PVB der Bundespolizei als
Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA)
bzw. Berater wie folgt im Einsatz.
1 Kontingent 1: 11. Februar 2015 bis 13. März 2015: 20 Beamte
Kontingent 2: 10. März 2015 bis 11. April 2015: 20 Beamte
Kontingent 3: 9. April 2015 bis 8. Mai 2015: 10 Beamte
Ende des Einsatzes: 8. Mai 2015
e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates zur
Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen
geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der
Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den
Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten
nehmen an den sog. ILO-Netzwerken (International Liasion Officer) gemäß
Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland, Serbien,
Bosnien, Moldau, Albanien, ejR Mazedonien, Montenegro, Ukraine, Tunesien
und Türkei teil. Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA)
nehmen nicht an ILO-Netzwerken gem. Verordnung (EG) 377/2004 teil, da deren
Einsatzgebiet sich auf EU-Mitgliedsstaaten beschränkt.
Land Ort Anzahl Einsatzart
Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral
Griechenland Flughafen Athen 2 Bilateral
Griechenland Flughafenhafen Heraklion 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Patras 1 Bilateral
Frankreich Flughafen Paris CDG 1 Bilateral
Italien Flughafen Mailand 1 Bilateral
Serbien Subotica 201 Bilateral
Österreich Gemeinsames Zentrum Thörl –
Maglern
1 Trilateral
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/51467. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im ersten Quartal 2015 im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)
eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
In der Warschauer Zentrale von FRONTEX waren im ersten Quartal 2015 vier
Bundespolizeibeamte gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
c) die im Rahmen von Operationen deutsches Gerät aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Im ersten Quartal 2015 befanden sich drei Streifenfahrzeuge der Bundespolizei
aus dem technischen Zentralregister FRONTEX „Technical Equipment Pool“
und sechs PVB im Rahmen der Maßnahme „Western Balkans“ an der
ungarischserbischen Landgrenze im Einsatz. Die PVB waren dem Profil „Border
Surveillance Officer“ zuzuordnen.
d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Es wurden keine Polizeivollzugsbeamten zum Screening eingesetzt.
e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Training Unit 1
Return Operations Sector 2
Situation Centre 1
Maßnahme Anzahl
FRONTEX Joint Operation Triton 1
FRONTEX Joint Operation Western Balkan 7
Drucksache 18/5146 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodef) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der
Maßnahme, den teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die
auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten),
Statistische Erhebungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil
der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben),
und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu
besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Die Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland (GUA) der
Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von
grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie
erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen. Im
Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 sind insgesamt 218
Erkenntnismitteilungen bzw. -anfragen erfolgt.
Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktskategorie, eine
kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität
bzw. zu Reisedokument bzw. Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Nr. Datum Zielstaat Teilnehmende EU-Staaten
Eingesetzte Escorts
(deutsche
Polizeivollzugsbeamte)
1 21.01.2015 Kosovo Österreich, Frankreich, Schweden, Ungarn 11
2 04.02.2015 Nigeria Österreich, Tschechien, Griechenland,
Ungarn, Spanien, Schweden
20
3 24.02.2015 Kosovo Ungarn, Österreich, Frankreich, Schweden,
Finnland, Slowakei
10
4 26.02.2015 Serbien, Bosnien
und Herzegowina
Luxemburg, Schweden 44
5 27.02.2015 Albanien, Georgien Spanien, Schweden, Estland, Italien 10
6 11.03.2015 Nigeria Norwegen, Spanien, Schweiz, Finnland,
Schweden, Dänemark, Malta
10
7 11.03.2015 Kosovo Österreich, Frankreich, Ungarn, Rumänien 16
8 17.03.2015 EJR Mazedonien,
Serbien
Schweden 33
Land Ort Anzahl Tätigkeit
Ungarn Grenzübergang Röszke 2 First Line Officer
Ungarn Grenzübergang Tompa 1 First Line Officer
Griechenland Grenzübergang Kipi 1 First Line Officer
Kroatien Grenzübergang Bajakovo 2 First Line Officer
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5146Im Einzelnen erfolgten die 206 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
● 150 Fälle Schleusungskriminalität bzw. Verhinderung illegaler Einreise,
● 29 Fälle Urkundendelikte bzw. Ausweismissbrauch,
● 15 Fälle Kfz-Kriminalität,
● fünf Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß
Waffengesetz,
● vier Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt,
● drei Fälle Verdacht Reise in „Verfolgerstaat“.
Zusätzlich wurden zwölf Erkenntnisanfragen bearbeitet.
8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im ersten Quartal 2015 teilgenommen?
Im ersten Quartal 2015 haben keine Beamten des BKA an internationalen
Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler
Abkommen teilgenommen.
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
Bundespolizei
An den Tagen 10. Februar 2015, am 12., 19., 20. und 21. März 2015 fanden
gemeinsame Hubschraubersprungfahndung mit Kräften der
Bundespolizeiinspektion Konstanz und dem schweizerischen Grenzwachtkorps II in den
Grenzräumen der Kantone Schaffhausen und Thurgau auf schweizerischem
Hoheitsgebiet sowie auf deutschem Hoheitsgebiet im Landkreis Konstanz statt.
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
Ziel der Hubschraubersprungfahndungen mit Kräften der
Bundespolizeiinspektion Konstanz und dem schweizerischen Grenzwachtkorps II war die
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien, Bundespolizei und BKA angeben)?
An den Hubschraubersprungfahndungen waren zwischen vier bis 14 deutsche
Beamte beteiligt.
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
Die Initiative zur Durchführung der Hubschraubersprungfahndungen ging
innerhalb der gemeinsamen Einsatzplanung BPOLI KN/GWK II zu gleichen Teilen
von der Bundespolizei wie von der schweizerischen Partnerbehörde aus.
Drucksache 18/5146 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
Bundespolizeivollzugsbeamte sind auf fremdem Hoheitsgebiet nicht befugt,
vom unmittelbaren Zwang Gebrauch zu machen. Lediglich Maßnahmen der
Nothilfe sind möglich. Anlässlich der beschriebenen Einsatzmaßnahmen ist
kein Fall von Nothilfe im Nachbarstaat bekannt.
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Bei den Hubschraubersprungfahndungen erfolgte jeweils mit Hubschrauber und
ergänzend mit zwei bis drei Dienst-Kfz. Es wurden für mobile
Fahndungsabfragen IKT Fahndungskoffer der Bundespolizei mitgeführt.
9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im ersten Quartal 2015
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
Bundeskriminalamt (BKA)
Die Maßnahmen des BKA werden nahezu ausschließlich in den
Empfängerstaaten durchgeführt. Ausnahmen bilden Informationsaustausche oder
Hospitationen, bei denen Arbeitsweisen und Techniken des Bundeskriminalamtes oder der
Landespolizei besichtigt werden bzw. Fachgespräche geführt werden. Nicht alle
Maßnahmen konnten bislang abschließend abgerechnet werden.
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Äthiopien,
Uganda
Multinationaler
Lehrgang
Terrorismusbekämpfung
08.04.2015 16.04.2015 0610 68707 15 000,00 €
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda,
Tansania,
Uganda
Multinationaler
Lehrgang
Tatortarbeit 15.04.2015 24.04.2015 0610 68707 45 000,00 €
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda,
Tansania,
Uganda
Multinationaler
Lehrgang
Methodik und
Didaktik
02.03.2015 06.03.2015 0610 68707 9 297,00 €
Bolivien Lehrgang Operative Analyse 31.03.2015 08.04.2015 0624 68701 5 000,00 €
Bolivien,
Peru
Multinationaler
Lehrgang
Beweissicherung bei
Rauschgiftdelikten
09.03.2015 20.03.2015 0624 68701 38 059,30 €
China
Informationsaustausch
Konsultationen
Kriminalitätsbekämp
fung
16.03.2015 17.03.2015 0624 68701 807,00 €
Dominikanische
Republik
Lehrgang Interkulturelle
Kompetenz und
Kommunikation
23.03.2015 27.03.2015 0624 68701 10 000,00 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5146Georgien
Expertenaustausch
Cybercrime 10.02.2015 12.02.2015 0624 68701 2 164,86 €
Jordanien Lehrgang Tatortarbeit 04.03.2015 19.03.2015 0624 68701 10 000,00 €
Kosovo Lehrgang Staged training
program in the area of
fighting corruption
and economic crime,
focused on police
investigation and close
reasoning
01.03.2015 05.03.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang Erhebung Status Quo 02.02.2015 13.02.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang On the job Training I 15.02.2015 28.02.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang Vorbereitung von
Standardarbeitsanweisungen
09.03.2015 13.03.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang On the job Training II 15.03.2015 28.03.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang Analyse
Schulungsbedarf
13.04.2015 17.04.2015 EU 0,00 €
Marokko
Expertenaustausch
EUCAP-LG im BKA 09.03.2015 13.03.2015 0610 68707 1 608,00 €
Marokko Arbeitsbesuch Kriminaltechnik 23.02.2015 26.02.2015 0610 68707 4 075,00 €
Mauretanien Lehrgang Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und
-methoden
23.02.2015 27.02.2015 0610 68707 6 721,00 €
Mauretanien Beratungshilfe Aufbau Polizeischule
DGSN
09.03.2015 13.03.2015 0610 68707 14 819,00 €
Mauretanien
Expertenaustausch
Terrorismusbekämpfung
23.03.2015 25.03.2015 0610 68707 5 418,00 €
Paraguay Arbeitsbesuch
Rauschgiftbekämpfung
12.03.2015 12.03.2015 0624 68701 156,77 €
Peru Lehrgang Taktik und Praxis bei
Schiffs- und
Containerdurchsuchungen
16.02.2015 27.02.2015 EU 0,00 €
Peru Lehrgang Operative Analyse 16.03.2015 27.03.2015 EU 0,00 €
Ruanda
Informationsaustausch
Verkehrsmanagement 23.03.2015 27.03.2015 0610 68707 3 000,00 €
Saudi-
Arabien
Arbeitsbesuch Forensische
Beweissicherung digitaler
Beweismittel
19.04.2015 24.04.2015 Selbstzahler 0,00 €
Tunesien Lehrgang
Terrorismusbekämpfung
10.03.2015 17.03.2015 0610 68707 5 000,00 €
Tunesien Arbeitsbesuch Schulprojekt –
Vermittlung moderner
pädagogischer
Techniken
21.04.2015 24.04.2015 0610 68707 6 000,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Drucksache 18/5146 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeErgänzend wird in der nachfolgenden Tabelle die Stipendiatenausbildung des
BKA für das erste Quartal aufgeführt.
Türkei Arbeitsbesuch Strengthening
Witness Protection
Capacities
03.03.2015 05.03.2015 EU 0,00 €
Türkei Arbeitsbesuch Konsultationen
Politisch motivierte
Kriminalität
20.04.2015 24.04.2015 0624 68701 6 000,00 €
Ukraine
Expertenaustausch/Fact-
Finding-
Mission
Geldwäsche 23.03.2015 27.03.2015 GIZ 0,00 €
Land
Maßnahme Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Albanien STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Bolivien STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Costa Rica STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Ecuador STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Kenia STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Libanon STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Mauretanien STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Mazedonien STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Nigeria STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Peru STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Ruanda STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Taiwan STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Trinidad
& Tobago
STI Stipendiat
(Basismodul)
DEU
Durchgeführt
04.01.2015 14.04.2015 0624 68701 22 000,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5146EU-Projekte mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe)
Aus der folgenden Tabelle gehen die Bezeichnung, die Ziele und der Zeitraum
der einzelnen Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den
EU-Mitgliedstaaten statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und
Ausbildung.
Die Anzahl der DEU Polizeibeamten und -beamtinnen liegt je nach Maßnahme
zwischen zwei bis zehn.
Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-KOM GD Home getragen –
der restliche Betrag wurde von DEU (oder Partner EU-MS) finanziert.
Förderprogramm
Ausgaben
(HH-Titel 53202) Bezeichnung
ISEC 2011 GD Home A4 0,– € HOME/2011/ISEC/AG/4000002504
Development of analytical methods for sensitive detection and
identification of organic gunshot residues (OGSR) based on
liquid chromatography-mass spectrometry (LC-MS) for
routine casework
01.01.2013 – 31.12.2015
ISEC 2011 GD Home A4 ca. 2 000,– € HOME/2011/ISEC/AG/4000002506
Research Network on Organised Crime 2013-2016
01.01.2013 – 31.12.2015
ISEC 2011 GD Home A4 0,– € HOME/2011/ISEC/AG/4000002489
Development, Preparation and Performance of an ENFSI
International Proficiency Test on Shot Range Estimation
01.01.2013 – 31.12.2015
ISEC 2011 GD Home A4 0,– € HOME/2011/ISEC/AG/4000002595
Cross-Border Surveillance Working group
14.11.2012 – 13.02.2015
ISEC 2012 GD Home A4 0,– € Home/2012/ISEC/FP/C1/4000003826
International Symposium 2013 and 2014 for Bomb
Investigators and Bomb Disposal Experts
01.03.2013 – 28.02.2015
ISEC 2012 GD Home A4 ca. 20 000,– € Home/2012/ISEC/AG/400004382
Cyber-OC – Scope and manifestations in selected EU member
states
01.04.2014 – 31.03.2016
ISEC 2012 GD Home A4 ca. 44 000,– € HOME/2012/ISEC/AG/4000004330
Strengthening fight against Mobile Organised Crime Groups
(MOCG) from the Baltic Sea Region
01.01.2014 – 31.12.2015
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca 40.000,– € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005033
European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT)
01.06.2014 – 31.05.2016
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca. 15 000,– € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005005
International Specialist Law Enforcement (ISLE)
02.06.2014 – 01.06.2016
Drucksache 18/5146 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundespolizei
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca. 600,– € HOME/2013/ISEC/AG/THB/4000005819
Suppression of international trafficking in human beings for
the purpose of sexual exploitation to the detriment of Nigerian
females (EMPACT THB – Subproject ETUTU)
01.06.2014 – 31.05.2016
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca. 1 500,– € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005018
Development and Distribution of the European Vehicle
Identification Database (EuFID)
01.10.2014 – 30.09.2016
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca 20 000,– € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027
Strengthening and sustainable establishment of the European
Network of National Fugitive Active Search Teams (ENFAST)
01.01.2015 – 31.12.2016
ISEC 2013 GD Home
Affairs
ca 1 100,– € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421
SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and
market development of NPS by forensic analysis of the
composition and of the chemical, metabolic and isotopic signatures
(SPI
01.04.2015 – 31.03.2017
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Tunesien Folgemaßnahme
Grenzüberwachung (Seegrenze)
23.03. –
27.03.2015
Maßnahmen aus 2013/
2014 im Bereich maritime
Seenotrettung Teil 2,
Anzahl geschultes
Personal: 8
3 360,11 €
0610
TUN
Serbien (französisch-deutsche
Zusammenarbeit) Partnerschaft mit
der Grenzpolizei am Flughafen
Belgrad, Grenzkontrolle
02.03. –
13.03.2015
Urkunden- und
Dokumentensicherheit im Bereich
der Grenzpolizei und
Urkundenkriminalität zu
Gunsten der
Grenzbeamten am Flughafen Belgrad,
in Zusammenarbeit mit
Frankreich und
Montenegro
ca. 4 500 €
0610
SRB
Bosnien (französisch-deutsche
Zusammenarbeit)
Gemeinsame
Grenzpolizeizentren
16.03. –
20.03.2015
Fach und praxisbezogene
Schulung von
Angehörigen des trilateralen
Zentrums Trebinje
ca. 2 000 €
0610
BIH
Montenegro (französisch-deutsche
Zusammenarbeit)
Partnerschaft mit der
Grenzpolizei am Flughafen
Podgorica
09.03. –
13.03.2015
Schulung Urkunden- und
Dokumentensicherheit zu
Gunsten der
Grenzbeamten am Flughafen in
Podgorica unter Einbeziehung
von Vertretern des
Flughafens Tivat. Anzahl
geschultes Personal: 10
ca. 3 000 €
0610
MNE
Förderprogramm
Ausgaben
(HH-Titel 53202) Bezeichnung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5146Afghanistan Flughafenpartnerschaft Mazar
e Sharif – BPOLI Düsseldorf
10.03. –
03.04.2015
Grenzkontrolle,
Urkunden- und
Dokumentensicherheit – Schulung
durch 2 Multiplikatoren
der BPOLI Düsseldorf
8 184,50 €
0625/0501
AFG
Afghanistan Partnerschaft BPOLAK mit
der ANPA Kabul,
Stipendiatenprogramm
23.01. –
30.01.2015
Stipendiatenaus-wahl,
Reise von 2 Angehörigen
BPOLAK
4 902,83 €
0501
AFG
Hongkong Maritime Ermittlungen
Seeunfallermittlungen/
Einweisung in die Aufgaben der
Maritimes Schulungs- und
Trainingszentrum (MaST)
03.03. –
07.03.2015
Einweisung von 3
Personen in die für die
Seeüberwachung zur
Verfügung stehenden
Einsatzmittel
(Polizeihubschrauber) sowie Besichtigung
in den Containerumschlag
Burchardkai bzw.
Eurogate
295,15 €
0610
DEU
Nepal Urkunden- und
Dokumentensicherheit
25.02.2015 Einweisung von 7
Mitarbeitern der NPL
Grenzpolizei in das Programm
„Passport Reader“ sowie
in die Dokumentenbox
„Foster Freemann“
0625 NPL
Trinidad
& Tobago
Stipendiatenprogramm BKA
Praktikum einer
Polizeibeamtin aus Trinidad & Tobago am
Flughafen Frankfurt/Main
04.03. –
10.03.2015
Einweisung in die
Aufgaben der
Bundespolizei am Flughafen
Frankfurt/Main,
geschultes Personal: 1
15,48 €
0625
DEU
Österreich Hospitation österreichischer
Beamter der
Sicherheitsakademie des Bundesministeriums
für Inneres der Republik
Österreich bei den
Bundespolizeiinspektionen in Hamburg
02.03. –
22.03.2015
3 TN 0625 DEU
Belgien Erfahrungsaustausch mit dem
FIOM „Föderale
Beratungsplattform illegale Migration“
in Brüssel
24.03. –
25.03.2015
2 TN 0625 BEL
Schweiz Erfahrungsaustausch mit dem
Gemeinsamen Nationalen
Analysezentrum Migration
(GNAM) der Schweiz in Bern
03.03.2015 1 TN 0625 CHE
Tschechien Vorstellung von Führungs- und
Einsatzmittel sowie einer
Fortbildungsstätte in Pardubice
14.01 –
16.01.2015
2 TN 0625 CZE
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Drucksache 18/5146 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTschechien Expertentreffen der
Unterarbeitsgruppe (UAG)
„Gemeinsame Fortbildung“ im
Auftrag der Regierung Bayern/
Tschechien AG
03.02.2015 Erarbeitung des
Fortbildungsumfang und des
Fortbildungsbedarfs im
Hinblick auf den neuen
Polizeivertrag zw. DEU
und CZE,
3 TN
0625 DEU
Tschechien Erkenntnis-/
Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen
der irregulären Migration und
Entwicklung von
Bekämpfungsansätzen zwischen dem
GASIM und ANACEN
04.03. –
05.03.2015
4 TN 0625 DEU
Spanien Besprechung Frontex Sea
Border Working Group Malaga
23.02. –
27.02.2015
1 TN 0625 ESP
Großbritannien
Workshop UN Monitoring 14.01.2015 Bekämpfung int.
Terrorismus/Drogenhandel/org.
Kriminalität,
3 TN
0625 DEU
Frankreich Erfahrungsaustausch zum
Pilotprojekt TANDEM des
Eurodistricts Ortenaukreis im
GZ Kehl
20.01.2015 7 TN 0625 DEU
Frankreich Erfahrungsaustausch zum
präventiv/repressives
Eingriffsrecht
29.01.2015 12 TN BPOL,
1 PVB GZ LUX
0625 DEU
Frankreich Hospitation beim TANDEM
Modul 1
23.03. –
27.03.2015
Sprachkurs bei der
Gendarmerie Mobile
(Police Nationale)
in Sarreguemines
2 TN
0625 FRA
Kroatien/
Frankreich
Seminar Kfz Verschiebung 23.03. –
26.03.2015
Erkennen von gestohlenen
Kfz für Multiplikatoren
der kroatischen
Grenzpolizei
0625 HRV
Litauen I BSRBCC BBC Meeting in
Vilnius
17.03. –
19.03.2015
1 TN 0625 LTU
Niederlande Erfahrungsaustausch
Arbeitsgespräch DVO (Dienst Vervoer
en Ondersteuning) und DTV
(Dienst Terugkeer en Vertrek)
in Den Haag
18.02. –
19.02.2015
6 TN NLD,
2 TN DEU
0625 NLD
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/5146Eine statistische Erhebung der Gesamtkosten bzw. Teilnehmer für
Veranstaltungen aus dem Titel 06 25 wird nicht geführt.
Niederlande Besuch einer Delegation aus
dem niederländischen
Justizministerium bei der BPOLD
Frankfurt/Main
13.03.2015 Thema: das asylrechtliche
Flughafenverfahren,
Zusammenarbeit mit
Prozessbeteiligten,
Besichtigung
Unterbringungsräumlichkeiten der
Flüchtlingseinrichtung am
Flughafen FRA,
5 TN
15,25 €
0625
DEU
Polen Erfahrungsaustausch
– 24. Sitzung der DEU –
POL AG
13.01. –
15.01.2015
11 TN DEU,
9 TN POL
1 186,50 €
0625
DEU
Polen Workshop zur
Informationsgewinnung und -austausch im
Fahndungssystem
14.01.2015 4 TN 0625 DEU
Polen Workshop zum deutsch-
polnischen Maßnahmenplan 2015
27.01. –
28.01.2015
5 TN 0625 DEU
Polen Workshop – Erstellung des
deutsch-polnischen
Kriminalitätslagebildes für 2. Halbjahr
2014
10.02. –
11.02.2015
3 TN 0625 POL
Polen Besprechung zur Neufassung
der deutsch-polnischen
Zusammenarbeitskonzeption
im AFZ Neustrelitz
17.02. –
19.02.3015
6 TN 171,81 €
0625
DEU
Polen Training zu Aufgaben und
Befugnisse der Bundespolizei
15.02.2015 40 TN 0625 POL
Polen Erfahrungsaustausch –
Abstimmung gemeinsames
deutsch-polnisches Lagebild
19.02.2015 1 TN 0625 POL
Polen deutsch-polnisches Anti-
Korruptionsseminar
10.03. –
11.03.2015
15 TN 0625 POL
Polen Workshop zu Befugnisse BPOL/
polnischer Grenzschutz –
Schwerpunkt Zwangsrecht
11.03.2015 10 TN 0625 DEU
Polen Besprechung zur Neufassung
der deutsch-polnischen
Zusammenarbeitskonzeption
16.03.–
20.03.2015
6 TN 0625 POL
Rumänien Erfahrungsaustausch:
Einweisung/Vorstellung der
Raumschießanlage in Berlin
13.02.2015 4 TN 0625 DEU
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Drucksache 18/5146 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Auf die Tabellen in der Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
Bei den Ausbildungsmaßnahmen erstrecken sich die Aufgaben deutscher
Polizeivollzugsbeamter auf Ausbildung und Beratung. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1b verwiesen.
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils
an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
Die Anzahl der an den Maßnahmen beteiligten Beamten wird nicht gesondert
erhoben.
Land Thema TN Ort
Kroatien Seminar Förderung u. Entwicklung
d. Kriminalprävention u. Opferschutz
09.–13.03.2015 7 9 319,37 € Deutschland
Kroatien Arbeitsbesuch Fachkonferenz 15.–17.04.2015 7 3 041,32 € Deutschland
Kroatien Seminar Arbeit in einem
Polizeipräsidium
25.05.–03.06.2015 7 9 863,28 € Deutschland
Kroatien Internationales Seminar für
Polizeiverhandler
07.–11. Juni 2015 4 1 139,36 € Kroatien
Kroatien Übergabe und Einweisung in ASH
Präv. Kfz
02.–04. Juni 2015 2 Kroatien
Kroatien Seminar und Einsatzbeobachtung
(G7 Elmau)
06.–08. Juni 2015 4 Deutschland
Republik
Moldau
Seminar zur Entwicklung eines
landesweiten Präventionskonzepts
in der Republik Moldau
02.–05. März 2015 3 2 580,57 € Republik
Moldau
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/514610. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
BKA
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda,
Tansania,
Uganda
ARB Einsatz
Langzeitberater im OAF-II-
Projekt
Umsetzung
23.03.2015 06.06.2015 0501 68734 66 000,00 €
Jordanien Lehrgang
Terrorismusbekämpfung
Vorbereitung
05.05.2015 13.05.2015 0624 68701 5 000,00 €
Kenia,
Nigeria
ARB
Informationsaustausch
(Terrorismusbekämpfung)
Vorbereitung
23.06.2015 26.06.2015 0501 68734 28 000,00 €
Kenia,
Tansania
Multinationaler
Lehrgang
Interkulturelle
Kompetenz und
Kommunikation
Vorbereitung
04.05.2015 08.05.2015 0610 68707 10 000,00 €
Kroatien Lehrgang Twinning Light IMSI
Catcher
Umsetzung
30.01.2015 30.07.2015 EU 170 000,00 €
Kroatien Lehrgang Technische
Unterstützung/Back-up
beim Einsatz von
IMSI-Catchern
Vorbereitung
04.05.2015 15.05.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang Vorbereitung
Funktionalitäten für
Datenbanken
Vorbereitung
18.05.2015 22.05.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang Vorbereitung
Funktionalitäten für
Datenbanken für die
Speicherung und
Kreuz-Analyse Daten
Vorbereitung
01.06.2015 05.06.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang On the job Training
HRV
Vorbereitung
08.06.2015 26.06.2015 EU 0,00 €
Kroatien Lehrgang
Nachhaltigkeitsworkshop
Vorbereitung
25.06.2015 26.06.2015 EU 0,00 €
Marokko ARB Expertenaustausch
(TE – Bekämpfung
islamistischer
Terrorismus)
Vorbereitung
01.05.2015 31.05.2015 0610 68707 9 000,00 €
Marokko ARB
Informationsaustausch (Phantombild)
Vorbereitung
11.05.2015 13.05.2015 0624 68701 1 000,00 €
Saudi-
Arabien
Lehrgang
Terrorismusbekämpfung
Vorbereitung
31.05.2015 04.06.2015 0624 68701 10 000,00 €
Drucksache 18/5146 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas BKA und die deutsche Zollverwaltung beteiligen sich darüber hinaus unter
der Leitung Spaniens an dem EU-finanzierten Projekt „EU Law Enforcement
Support for the Fight against Drugs in Peru“. Im Konsortium befinden sich die
EU-Staaten Frankreich, Großbritannien, Niederlande und die Tschechische
Republik.
Am 3. Juli 2014 hat das Projekt aufgrund der Zeichnung des Vertrages durch die
spanische FIIAPP (administrative Leitung des Projektes) und die EU-
Delegation in Lima offiziell begonnen. Die Vorbereitung des Projektes vor Ort und
damit auch die Phase der Bedarfserhebung (Inception Phase) starteten mit dem
Einsatz von Langzeitexperten aus Spanien, Frankreich, Großbritannien und
Deutschland in der 32. Kalenderwoche 2014. Die Ausbildungsinhalte für das
Jahr 2015 wurden von der EU-Delegation in Peru genehmigt. Mit deren
Umsetzung wurde im Februar 2015 begonnen.
Des Weiteren befindet sich seit Januar 2014 das EU-Projekt „EuroEast Police“
zugunsten der Länder der östlichen Partnerschaft (ÖP) mit einer Projektlaufzeit
von 48 Monaten und einem Budget von 5 Mio. Euro in der Umsetzung.
Deutschland beteiligt sich hierbei als Partner in einem Konsortium, gemeinsam
mit den EU-Mitgliedstaaten Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Schweden
sowie dem International Centre for Migration Policy Development (ICMPD),
unter der Konsortialführerschaft von Polen. Nach erfolgten
Bedarfserhebungsreisen in die begünstigten Länder werden derzeit gemeinsam Maßnahmenpläne
erarbeitet. Deutschland hat diese Aufgabe für Aserbaidschan übernommen.
Zudem wird Deutschland die Organisation etwaiger Projektmaßnahmen zu den
Themen „Polizeimanagement und -führung“, „Ethik und
Korruptionsbekämpfung“ sowie „Cybercrime für alle begünstigten Staaten des Projekts
wahrnehmen, sofern diese Themen von den begünstigten Staaten als für sie relevant
identifiziert werden.
Zusätzlich setzt das Bundeskriminalamt zusammen mit dem kroatischen
Innenministerium das Twinning Projekt „Strengthening capacities of the Ministry of
Interior for using IMSI Catcher (CRO IMSI)“ um. Die Notifizierung des
Vertrages erfolgte zum 30. Januar 2015. Die Eröffnungskonferenz – als offizieller
Projektstart – fand am 2. Februar 2015 in Zagreb statt, so dass anschließend mit
der Umsetzung der ersten Trainingsmaßnahmen begonnen werden konnte.
Saudi-
Arabien
Arbeitsbesuch
Al-Qaida-
Strukturverfahren
Vorbereitung
08.06.2015 11.06.2015 0624 68701 5 000,00 €
Tunesien LG
Kriminalitätsbekämpfung
(Sprengstoff)
Vorbereitung
18.05.2015 22.05.2015 0610 68707 8 000,00 €
Tunesien ARB Schulprojekt –
Überarbeitung von
tunesischen
Ausbildungsprogrammen;
Informationsaustausch
Vorbereitung
11.05.2015 13.05.2015 0610 68707 3 700,00 €
Tunesien ARB Schulprojekt –
Vorbereitungsreise
Vorbereitung
04.05.2015 08.05.2015 0610 68707 6 000,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Abrechnung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/5146Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Tunesien Evaluierung 04.05. –
08.05.2015
Dienstreise zur inhaltliche Konkretisierung
der 4 Teilprojekte
0610 TUN
Ägypten
Erfahrungsaustausch
28.05. –
31.05.2015
Besuch einer EGY Delegation (4 MA) zur
Einweisung in die Absicherung von
sportlichen Großveranstaltungen, Fußball,
anlässlich des DFB-Pokalfinales am 30. Mai 2015
0610 DEU
Ägypten
Erfahrungsaustausch
geplant
15.06. –
17.06.2015
Besuch zur Identifizierung möglicher
Zusammenarbeitsfelder
5 700 €
0610
DEU
Serbien
Erfahrungsaustausch
06.05.2015 Französisch-deutsche Zusammenarbeit
Grenzüberwachung und -Kontrolle
(Landgrenze) – Expertenaustausch im Rahmen des
Projektes FIMATHU (Facilitated Illegal
Immigration Affecting Austria an Hungary)
zur Bekämpfung Illegale Migration und
Schleusungskriminalität“
ca. 2 000 €
0610
SRB
Serbien
Ausbildungshilfe
18.05. –
22.05.2015
Multiplikatorenfortbildung im Bereich
„Bekämpfung der Schleusungskriminalität“;
insbesondere mit Schwerpunktsetzung auf
Behältnisschleusungen an Grenzübergängen
ca. 4 500 €
0610
SRB
Kosovo
Erfahrungsaustausch
geplant:
22.06. –
26.06.2015
Fach- und praxisbezogener
Expertenaustausch; Hospitation am Flughafen Düsseldorf
ca. 1 500 €
0610
DEU
Albanien Schulung geplant:
22.06. –
26.06.2015
Fach- und praxisnahe Schulung von
albanischen Grenzpolizeibeamten im Bereich der
illegalen Migration und den damit
einhergehenden Kriminalitätsphänomenen
(Grenzpolizeiliche taktische Maßnahmen und
Ermittlungstätigkeit)
ca. 3 000 €
0610
ALB
Albanien Schulung 18.05. –
22.05.2015
Urkunden- und Dokumentensicherheit
(Landgrenze) – Fach- und praxisbezogene
Schulung von an der Grünen Grenze
eingesetzten Beamten der albanischen
Grenzpolizei
ca. 3 000€
0610
ALB
Bosnien und
Herzegowina
Schulung 20.04. –
24.04.2015
Polizeiliche Auswertung und Analyse –
Mitarbeiter der Abteilung für strategische
Planung und Risikoanalyse
ca. 2 000 €
0610
BIH
Ukraine
Erfahrungsaustausch
25.05. –
29.05.2015
Lehr- und Methodenkompetenz –
Identifizierung von Zusammenarbeitsformen zwischen
Nationalakademie des staatlichen
Grenzdienstes der Ukraine sowie der BPOLAK;
Besuch von 4 Professoren und 4 Studenten
der Fakultät für Fremdsprachen, Lehrstuhl
„Deutsch“, der Nationalakademie
ca. 6 000 €
0610
DEU
Drucksache 18/5146 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundespolizei stimmt derzeit mit TUN ein mehrjähriges
Grenzpolizeiprojekt zugunsten der TUN Grenzpolizeibehörden ab. Erste Projektaktivitäten
sollen im nächsten Quartal bereits umgesetzt werden.
Inspekteur der Bereitschaftspolizei
Afghanistan Schulung 07.04.2015 –
31.08.2018
Beginn Stipendiatenprogramm,
geschulte Kräfte: 7
175 000 €
0501
(Haushaltsjahr 2015)
DEU
Afghanistan Schulung 26.04. –
24.05.2015
Schulung von Angehörigen Afghan Border
Police (Flughafen Kabul) im Bereich
Luftsicherheit,
geschulte Kräfte: 30
13 000 €
0625
1 000 €
0501
AFG
Afghanistan Schulung 02.05. –
24.05.2015
Schulung von Angehörigen Afghan Border
Police (Flughafen Masar e Sharif) im Bereich
Luftsicherheit,
geschulte Kräfte: 30
16 000 €
0625
7 920 €
0501
AFG
Indonesien
Erfahrungsaustausch
07.05.2015 Studien- und Dialogprogramm (Konrad
Adenauer Stiftung) für Leitende Mitarbeiter
(5) des Innenministeriums und anderen mit
der Polizeiausbildung befassten Personen aus
Indonesien
0625 IDN
Singapur
Erfahrungsaustausch
13.05.2015 Luftsicherheitskontrolle
Expertenaustausch zum Thema
Luftsicherheitsbegleitungen,
Anzahl geschultes Personal: 4
ca. 280 €
0610
DEU
Israel
Erfahrungsaustausch
12.04. –
15.04.2015
Trainier-Workshop für
Flugsicherheitsbegleiter/Expertenaustausch mit der Israeli
Security Agency (ISA)
ca. 7 000 €
0610
ISR
Palästinensische Gebiete
Erfahrungsaustausch
13.04. –
16.04.2015
Objektschutz
Informationsbesuch, 4 Teilnehmer
5 816,41 €
0610
DEU
Palästinensische Gebiete
Schulung 10.05. –
14.05.2015
Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich
der Objektschutzaufgaben
0610 PSE
Land Thema
Ort der
Durchführung
Republik
Moldau
Fachseminar „Evaluation und Steuerung
von Präventionsprojekten“
Republik
Moldau
Genauer Termin
steht aus
2015 6 500,00 €
Republik
Moldau
Einrichtung krim.pol. Beratungsstelle im
Pol.Bez. Nord
Genauer Termin
steht aus
2015 15 000,00 €
Serbien Seminar zur Förderung u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 6 000,00 €
Serbien Seminar zur Förderung u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
Serbien Genauer Termin
steht aus
2015 6 000,00 €
Serbien Seminar zur Förderung u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 6 000,00 €
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/5146Die Kosten der Maßnahmen sollen aus dem Titel 06 10 687 70 getragen werden.
Bulgarien Seminar zur EU-Binnenmigration Bulgarien Genauer Termin
steht aus
2015 5 000,00 €
Bulgarien Seminar zur EU-Binnenmigration Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 5 000,00 €
Rumänien Seminar zur EU-Binnenmigration Rumänien Genauer Termin
steht aus
2015 5 000,00 €
Rumänien Seminar zur EU-Binnenmigration Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 5 000,00 €
Polen Seminar Lagebewältigung
Großveranstaltung
Polen Genauer Termin
steht aus
2015 5 000,00 €
Polen Seminar Lagebewältigung
Großveranstaltung
Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 5 000,00 €
Polen Seminar Lagebewältigung
Großveranstaltung
Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 5 000,00 €
Türkei Informationsveranstaltung zu
Möglichkeiten der Zusammenarbeit
Türkei Genauer Termin
steht aus
2015 5 000,00 €
Türkei Informationsveranstaltung zu
Möglichkeiten der Zusammenarbeit
Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 5 000,00 €
Kroatien Seminar Kriminalprävention und
Opferschutz
Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 9 000,00 €
Kroatien Seminar zur Förderung u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
Kroatien Genauer Termin
steht aus
2015 3 000,00 €
Kroatien Seminar Arbeit in einem Polizeipräsidium Kroatien Genauer Termin
steht aus
2015 8 000,00 €
Kroatien Seminar/Hospitation Präventionstag Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 8 000,00 €
Kroatien Seminar/Hospitation Landes
Verkehrssicherheitstag
Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 8 000,00 €
Kroatien Seminar Arbeit in einem Polizeipräsidium Deutschland Genauer Termin
steht aus
2015 8 000,00 €
Land Thema
Ort der
Durchführung
Drucksache 18/5146 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA und
Bundespolizei aufgliedern)?
Derzeit werden keine weiteren Polizeibeamten des BKA im Ausland eingesetzt.
Bundespolizei:
Die Bundespolizei setzt Polizeibeamte für den Hausordnungs- und
Objektschutzdienst an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein:
Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad
Afghanistan Mazar-e Sharif Italien Rom Senegal Dakar
Ägypten Kairo Jemen Sanaa
(bis 13.02.15)
Serbien Belgrad
Albanien Tirana Jordanien Amman Simbabwe Harare
Kambodscha Phnom Penh Spanien Madrid
Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo
Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum
Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe
Äthiopien Addis Abeba Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok
Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad Nʼjamena
Belarus Minsk Kosovo Pristina Tschechische
Republik
Prag
Belgien (EU) Brüssel Kroatien Zagreb Tunesien Tunis
Belgien (NATO) Brüssel Kuba Havanna Türkei Ankara
Istanbul
Izmir
Bosnien und
Herzegowina
Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew
Brasilien Brasilia Libanon Beirut Ungarn Budapest
Bulgarien Sofia Mali Bamako USA Washington (VN)
New York (GK)
Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent
China Peking
Shenyang
Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi
Côte d’Ivoire Abidjan ejR Mazedonien Skopje
Frankreich Paris Moldau Chișinău
Georgien Tiflis Nigeria Abuja
Griechenland Athen Nigeria Lagos
Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang
Indien New Delhi Pakistan Islamabad
Karachi
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/5146Des Weiteren setzt die Bundespolizei Personenschutzbeamte an den deutschen
Auslandsvertretungen in Kabul, Bagdad, Beirut und bis zum 13. Februar 2015
in Sanaa ein. Ein Luftsicherheitsverbindungsbeamten (LVB) ist in den
Vereinigten Arabischen Emiraten eingesetzt.
Auf Bitte der OSZE hat BMI einen Angehörigen der BPOL (hD) vom 19. März
2015 bis 15. Juni 2016 zur Beratung der OSZE Special Monitoring Mission to
Ukraine (SMM) an die DEU Botschaft Kiew entsandt.
Darüber hinaus hat die Bundespolizei zwei Polizeiberater im Einsatz. Diese sind
für fachliche Beratung sowie Informationssteuerung und -gewinnung
verantwortlich. Die Polizeiberater befinden sich an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York (1) und an der
Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen
Union in Brüssel (1). Ferner ist ein Bundespolizist beim Zivilen Planungs- und
Durchführungsstab des Europäischen Auswärtigen Dienst in Brüssel als
sogenannter No-Cost Expert eingesetzt.
Seit dem 15. Oktober 2014 ist ein Polizeibeamter eines Bundeslandes als
Polizeiberater am Kofi Annan International Peacekeeping Training Center
(KAIPTC) in Accra/Ghana eingesetzt.
Zudem sind Bundespolizisten an drei Standorten als Personenschützer
eingesetzt.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu nennen:
Indonesien Jakarta Palästinensische
Gebiete
Ramallah
Irak Bagdad
Erbil
Polen Warschau
Iran Teheran Russland Moskau
Kaliningrad
St. Petersburg
Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum
Palästinensische Gebiete
1 Polizeiberater (zusätzliche Verwendung als Course
Director in der Palästinensischen Akademie in Jericho
(höherer Dienst),
Entsendung über BMI
seit September 2013
(Maßnahme dauert an)
Libanon 1 Polizeiberater/Verbindungsbeamter seit Januar 2013
(Maßnahme dauert an)
Vereinigte
Arabische
Emirate
1 Luftsicherheitsverbindungsbeamter in Abu Dhabi Maßnahme dauert an
Niederlande EUROPOL
1 Verbindungsbeamter (über BKA abgeordnet an
EUROPOL)
1 Nationale Experte im Bereich Serious and Organised
Crime to Focal Point Checkpoint Department,
Operations Department Business Area
Maßnahme dauert an
Drucksache 18/5146 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundespolizei nimmt zudem auf der Grundlage von § 65 Absatz 2 BPOLG
an täglichen trilateralen Zugstreifen mit Österreich und Ungarn sowie mit
Österreich und Italien zur Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum,
der Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen
sowie zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität teil. An den
Zugstreifen in Italien beteiligt sich ebenfalls die Polizei des Freistaates Bayern. Die
Zugstreifen auf ungarischem bzw. italienischem Hoheitsgebiet erfolgen auf der
Grundlage gemeinsamer Streifenpläne. Die Polizeivollzugsbeamten der
Bundespolizei führen dabei die ihnen dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel mit
sich.
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder
Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -
beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen
Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17
Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche
Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien
Im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der
Länder sind derzeit keine Polizeivollzugsbeamten im Ausland eingesetzt.
Italien Unterstützungseinsatz der Bundespolizei an den
italienischen Fährhäfen Bari, Brindisi, Ancona, Venedig
und Triest
19. bis 26. März 2015 – 2 Beamte –
Fährhäfen Triest und Venedig
21. bis 29. März 2015 – 2 Beamte –
Fährhäfen Bari und Ancona
26. März bis 1. April 2015 –
2 Beamte – Fährhäfen Bari, Brindisi
und Venedig
Serbien Grenzüberwachung und -kontrolle Entsendung von
Polizeibeamten zur Unterstützung der serbischen
Grenzpolizeiverwaltung an der serbisch-ungarischen
Grenze
11. Februar – 13. März 2015
10. März – 10. April 2015
Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/514612. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden im Jahr 2015 bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt
zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger,
jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende
Finanzierung/
Haushaltstitel
Kalkulation/
Buchung
Äthiopien Drug-Wipe-Test Ethiopian Federal
Police,
Anti Narcotics Unit
01.01.2015 31.12.2015 0610 68707 10 000,00 €
Kenia Tatortarbeit
(transportable Zelte als
Beweismittelsammelstelle, Forensische
Lichtquellen u. a.)
Kenya National
Police Servic,
CSSS (TO-Gruppe)
25.02.2015 31.12.2015 0610 68707 15 000,00 €
Peru Erneuerung und
Aktualisierung der
Observationstechnik
PNP (Policia
Nacional del Peru)
Observations- und
Ermittlungseinheit
ESCORPION
01.01.2015 31.12.2015 0624 68701 11 000,00 €
Tansania Beratungshilfe –
Aufbau Polizeiakademie
Polizeiakademie 16.02.2015 31.12.2015 0501 68734 50 000,00 €
Tunesien Informationstechnik
(Standard-PC,
Drucker)
Police Nationale,
IP-Tunis
25.03.2015 31.12.2015 0610 68707 12 000,00 €
Tunesien Raumausstattung (IT) Garde Nationale 25.03.2015 31.12.2015 0610 68707 20 000,00 €
Tunesien Kfz für Tatortarbeit DGSN, Police
Nationale, Direction
de la Police
Technique Et Scientifique
(KT)
24.03.2015 31.12.2015 0624 68701 220 000,00 €
Uganda Kfz Police Training
School Masindi/
Counter Terr. Dept.
Kampala
27.02.2015 31.12.2015 0610 68707 50 000,00 €
Uganda Tatortarbeit
(Forensische Lichtquelle)
CID Forensic
Department
25.02.2015 31.12.2015 0610 68707 10 000,00 €
Uganda Informationstechnik
(Standard-PC,
Drucker),
Fachliteratur, Mobiliar
Verbesserung der
Unterrichtsgestaltung
15.01.2015 31.12.2015 0501 68734 50 000,00 €
Drucksache 18/5146 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Tunesien Urkunden- und
Dokumentensicherheit
Übergabe 2.
Quartal 2015 geplant
Ausstattungshilfe
15 037,81 €
0610
TUN
Ägypten Urkunden- und
Dokumentensicherheit (Dokumentenprüfgerät)
Übergabe 3.
Quartal 2015 geplant
Ausstattungshilfe
18 488,55 €
0610
EGY
Serbien Beschaffung von Bootsausrüstung
„Sondermaßnahme Flutschäden“
Übergabe 2015
geplant
Ausstattungshilfe
ca. 37 000 €
0610
SRB
Serbien Urkunden- und
Dokumentensicherheit (CO2-Messgeräte und/
oder Herzschlagdetektoren)
Übergabe 2015
geplant
Ausstattungshilfe
ca. 30 000 €
0610
SRB
Kosovo Urkunden- und
Dokumentensicherheit (Dokumentenprüfgerät)
Übergabe 2015
geplant
Ausstattungshilfe
ca. 20 000 €
0610
KOS
Bosnien und
Herzegowina
Unterstützung des Trilateralen
Zentrums Trebinje mit
Leitstellentechnik: Workstation,
Monitore, Videowand, Beamer,
Installationsmaterial
Übergabe am
06.05.2015
Ausstattungshilfe
49 700 €
0610
BIH
Ukraine Grenzkontrolle, Urkunden- und
Dokumentensicherheit –
Dokumentenprüfgeräte (Fadenzähler,
UV-Licht- und Taschenlampen)
Übergabe 2015
geplant
Ausstattungshilfe
ca. 3 000 €
0610
UKR
Ukraine Humanitäre Unterstützung des
UKR Grenzdienstes
Übergabe 2015
geplant
Ausstattungshilfe
1 298 €
0610
UKR
Libanon Beschaffung von
Dokumentprüfgeräten (VISOTEC 600)
Übergabe 2015
geplant
Ausstattungshilfe
ca. 18 000 €
0610
LBN
Libanon Installationskosten zur
Implementierung von zehn
Dokumentenprüfgeräten (VISOTEC 600),
Beschaffung Spiegelreflexkamera
und Büroausstattung für
Urkundenlabor
Übergabe 2015
geplant
Ausstattungshilfe
ca. 14 500 €
0610
LBN
Libanon Beschaffung
Dokumentenprüfgerät für Urkundenlabor
Übergabe 2015
geplant
Ausstattungshilfe
ca. 30 000 €
0610
LBN
Libanon Beschaffung von Ausstattung
Dokumententrainingsraum am
LBN/SYR Grenzübergang
Masnaa
Übergabe 2015
geplant
Ausstattungshilfe
ca. 18 000 €
0610
LBN
Libanon Urkunden- und
Dokumentensicherheit (10 Mikroskope und
Einrichtung
Dokumentenprüfraum)
Übergabe 2015
geplant
Ausstattungshilfe
35 455,65 €
0610
LBN
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/5146Inspekteur der Bereitschaftspolizei
Ausstattung Wert
Kroatien Beschaffung Präv. Fahrzeug 64 500,00 €
Kroatien Beschaffung Motorroller 13 500,00 €
Kroatien Beschaffung geländegängiges Fahrzeug 26 500,00 €
Republik
Moldau
Besch. Fahrzeug zur Verkehrsunfallbekämpfung/-prävention 30 000,00 €
Republik
Moldau
Aufbau- u. Ausstattungsmaßnahmen der Jugendverkehrsschule in Ungeheni 30 000,00 €
Republik
Moldau
Einrichtung krim.pol. Beratungsstelle im Pol.Bez. Süd 15 000,00 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]