[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5241
18. Wahlperiode 17.06.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Niema Movassat,
Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5030 –
Diskussion um den Entwurf einer Verordnung der Europäischen Union
zu Konfliktmineralien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union (EU) nimmt eine bedeutende Rolle im Rohstoffhandel
ein. Unternehmen bringen Rohstoffe im Wert von vielen Milliarden Euro nach
Europa, bislang ohne offenlegen zu müssen, ob diese Importe aus so genannten
Hochrisikogebieten kommen, wo sie bewaffnete Gruppen oder gravierende
Menschenrechtsverletzungen finanzieren. Insbesondere Zinn, Tantal (Coltan),
Wolfram und Golderze werden als „Konfliktrohstoffe“ bezeichnet. So führen
deren Abbau, Weiterverarbeitung und Handel, etwa in der Demokratischen
Republik Kongo und den umliegenden Ländern, immer wieder zu gewalttätigen
Konflikten und schweren Menschenrechtsverletzungen. Im Jahr 2013 entfiel
fast ein Viertel (28,5 Mrd. Euro) des globalen Handels mit Zinn, Wolfram,
Tantal und Golderzen auf die EU. Im gleichen Jahr wurden 240 Millionen
Handys weitgehend unkontrolliert in die EU importiert, die alle diese
Mineralien enthalten. Deutschland ist Europas größter Importeur von Handys, allein
im Jahr 2013 waren es 28,6 Millionen Stück mit einem Gesamtwert von
18,2 Mrd. Euro.
Das Europäische Parlament (EP) befasst sich derzeit mit dem Vorschlag der
Europäischen Kommission für eine Verordnung „zur Schaffung eines
Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der
Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren
Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ (COM(2014) 0111).
Über die Notwendigkeit einer solchen Verordnung besteht breiter Konsens. Die
Organisation der Vereinten Nationen (UNO), die Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die USA und mehrere
afrikanische Länder haben bereits Maßnahmen beschlossen, die Unternehmen
verpflichten, ihre Lieferketten zu überprüfen.
Zugleich gehen die Meinungen darüber auseinander, ob der Vorschlag der
Europäischen Kommission diesem Anspruch gerecht wird. Denn der Vorschlag
sieht lediglich vor, dass sich europäische Unternehmen im vorgelagerten
Bereich („upstream“, also von der Mine bis zur Schmelze, Raffinerie bzw.
Verhüttung) freiwillig zertifizieren lassen können. Der Verordnungs-Entwurf der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
10. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5241 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEuropäischen Kommission soll nur für Unternehmen gelten, die Zinn, Tantal
(Coltan), Wolfram und Golderze direkt importieren und nicht für
Unternehmen, die Teil- oder Endprodukte einführen oder herstellen, welche diese
Rohstoffe enthalten (der so genannte Downstream-Bereich). Dies bedeutet
auch, dass im EU-Entwurf nur sehr wenige Rohstoffe als „Konfliktmineralien“
klassifiziert werden.
Es ist zu erwarten, dass die Beschränkung auf den vorgelagerten Bereich, die
bereits existierende verbindliche Zertifizierung von europäischen bzw.
deutschen Unternehmen, die Teil der Lieferkette US-börsennotierter Unternehmen
bilden sowie die in der EU-Verordnung vorgesehene Freiwilligkeit, die Anzahl
der Unternehmen, die zu einer Zertifizierung bereit sind, stark einschränken
und nur einen kleinen, außerdem auf Europa beschränkten Teil der
Wertschöpfung erfassen wird. Die meisten Schmelzen liegen in Asien, insbesondere in
China, Indonesien, Japan und Thailand. Diese sind mehrheitlich nicht
zertifiziert.
Der Entwicklungsausschuss des EP hat am 9. März 2015 nahezu einstimmig
eine Stellungnahme beschlossen, die Änderungen an dem Vorschlag fordert.
Der Ausschuss schlägt insbesondere vor, den Geltungsbereich der Verordnung
auf die gesamten Lieferketten, auf alle Einführer von Mineralien-enthaltenden
Produkten und auf weitere Rohstoffe auszuweiten und die in der Verordnung
vorgesehenen Sorgfaltspflichten für alle einführenden Unternehmen
verpflichtend festzulegen, anstatt sich auf freiwillige Selbstzertifizierung zu verlassen
Diese Forderungen werden von vielen entwicklungspolitischen Organisationen
unterstützt.
Der Handelsausschuss des EP folgte der Stellungnahme des
Entwicklungsausschusses in seiner Mehrheit nicht, setzte sich jedoch für eine deutliche Stärkung
des Vorschlags der Europäischen Kommission ein, indem er eine
verpflichtende Anwendung der Sorgfaltspflichten für europäische Hüttenwerke und
Raffinerien empfahl. Durch diesen Ansatz würde immerhin ein Großteil der
europäischen Rohstoffimporte der aufgelisteten Mineralien reguliert,
wenngleich die Einfuhr von Konfliktmineralien in bereits verarbeitenden Produkten
weiterhin unreguliert bliebe.
Die Bundesregierung knüpft den Erfolg der nationalen Umsetzung der
freiwilligen Selbstverpflichtung zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen beim Abbau
und Handel von bzw. mit Rohstoffen daran, dass sich genügend Unternehmen
zur Selbstzertifizierung bereit erklären. Eine offizielle Stellungnahme der
Bundesregierung zur Debatte um die Verordnung liegt nicht vor. Berichten zufolge
(Report München, 1. April 2014) soll sie sich bislang aber gegen strengere
Transparenzregeln ausgesprochen haben.
1. Mit welcher Position hinsichtlich der in den Ausschussberatungen im EP
aufgeworfenen Punkte geht die Bundesregierung in die Beratungen im Rat?
Befürwortet sie die Einbeziehung des nachgelagerten Teils der
Wertschöpfung in die Sorgfaltspflicht (bitte begründen)?
Spricht sie sich für eine verbindliche Sorgfalts- und Offenlegungspflicht
anstatt für eine freiwillige Zertifizierung aus (bitte begründen)?
Befürwortet sie die Ausweitung der Sorgfaltspflicht auf alle Importeure von
Produkten, die gelistete Rohstoffe enthalten (bitte begründen)?
Befürwortet sie die Öffnung der Liste für weitere Rohstoffe (bitte
begründen)?
Das Europäische Parlament (EP) hat die Entscheidung am 20. Mai 2015
getroffen. Die Bundesregierung prüft derzeit den Inhalt und die Auswirkungen der
Änderungsvorschläge.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/52412. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die
Sorgfaltspflicht im Rahmen der Verordnung auch auf die Einhaltung von
Arbeitsstandards gemäß der ILO-Kernarbeitsnorm (ILO – Internationale
Arbeitsorganisation) bei dem Abbau und Handel mit Rohstoffen aus
Konfliktregionen erstreckt?
Ziel der Verordnung ist die Verhinderung der Finanzierung von insbesondere
bewaffneten Auseinandersetzungen in Konflikt- und Hochrisikogebieten durch
Erlöse aus dem Verkauf von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold. Sofern
sich genügend Schmelzen bzw. Erstimporteure in die EU an der freiwilligen
Selbstzertifizierung beteiligen, werden mittelbar positive Auswirkungen auf das
soziale Umfeld in Konflikt- und Risikogebieten erwartet, in denen die genannten
Rohstoffe produziert werden. Von der Eindämmung der Konfliktfinanzierung
verspricht sich die Bundesregierung einen positiven Beitrag zur Stabilisierung
dieser Gebiete, zur Verbesserung der Menschenrechtssituation, der
ökologischen Bedingungen und damit auch zu deren sozioökonomischer Entwicklung.
3. Wie viele und welche nicht ohnehin schon zertifizierten deutschen
Unternehmen wären von der EU-Verordnung potenziell betroffen, wenn sich der
Vorschlag der Europäischen Kommission durchsetzt?
In einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission wird von mehr als
400 Importeuren gesprochen. Eine belastbare Aussage hierzu liegt der
Bundesregierung nicht vor.
4. Wie viele und welche nicht ohnehin schon zertifizierten deutschen
Unternehmen wären von der EU-Verordnung potenziell betroffen, wenn sich der
Vorschlag des Entwicklungsausschusses des EP durchsetzt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen
zeichnen die am 20. Mai 2015 im Plenum angenommenen Änderungsvorschläge den
Rahmen für die zukünftige Positionierung des EP. Von daher stellt sich die Frage
bezüglich der Änderungsvorschläge des Entwicklungsausschusses nicht mehr.
5. Wie viele und welche nicht ohnehin schon zertifizierten deutschen
Unternehmen wären von der EU-Verordnung betroffen, wenn sich der Vorschlag
des Handelsausschusses des EP durchsetzt?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wie will die Bundesregierung, im Falle, dass es bei einer freiwilligen
Selbstzertifizierung bleibt, sicherstellen, dass sich genügend Schmelzen
bzw. Erstimporteure in die EU daran beteiligen, sodass mittelbar positive
Auswirkungen auf das soziale Umfeld in Konflikt- und Risikogebieten zu
erwarten sind, in denen die genannten Rohstoffe produziert werden?
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich deutsche Unternehmen und Verbände
zunehmend an freiwilligen Sektor-Initiativen beteiligen, was als Zeichen für eine
zunehmende Bereitschaft der Industrie gewertet werden kann, sich ihrer
Verantwortung zu stellen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht
zudem eine umfassende Evaluierung nach Ablauf von drei Jahren vor, in deren
Folge – insbesondere im Fall einer mangelnden Beteiligung der Industrie – ggf.
Anpassungen vorgenommen würden. Dazu können nach Ansicht der
Bundesregierung auch Verpflichtungen gehören.
Drucksache 18/5241 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie will die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Überprüfung und
Veröffentlichung von Selbstzertifizierungen Transparenz sicherstellen?
Die Kriterien für eine Prüfung werden von der Europäischen Kommission und
den Mitgliedstaaten erarbeitet, liegen aber derzeit noch nicht vor.
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Öffentlichkeit auch über
jene Unternehmen informiert wird, die sich nicht zertifizieren lassen bzw.
im Zertifizierungsprozess scheitern?
Die Bundesregierung beachtet den Datenschutz und geht davon aus, dass
Unternehmen ihre Teilnahme an der Zertifizierung öffentlich machen werden.
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im nachgelagerten Bereich
dann auch tatsächlich von den zertifizierten europäischen bzw. deutschen
Schmelzen gekauft wird und nicht von nichtzertifizierten Schmelzen im
In- und Ausland?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich auch Schmelzen im Ausland
zertifizieren lassen. Viele Schmelzen sowohl in der EU wie weltweit beteiligen sich
am Conflict Free Smelter Programme. Zudem wird nach Einschätzung der
Bundesregierung eine zunehmende Zahl zertifizierter „verantwortungsvoller
Einführer“ und die geplante Veröffentlichung einer Liste verantwortungsvoller
Schmelzbetriebe eine Sogwirkung auf nicht zertifizierte Betriebe erzeugen.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Abwanderung von
Schmelzen in Länder des Südens ein?
Das ist eine Spekulation, an der sich die Bundesregierung nicht beteiligt.
11. Wie kann die Verbraucherin bzw. der Verbraucher sicher gehen, dass das
von ihm bzw. ihr erworbene Produkt auch im nachgelagerten Bereich
konfliktfrei ist?
Die Prüfung einer konfliktfreien Herkunft für Rohmaterialien und Produkte der
Hütten/Raffinerien erscheint angesichts ihrer Rolle als „Flaschenhals“ in der
Lieferkette als ein praktikabler und realistischer Ansatz. Sollte sich die
Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Hütten/Raffinerien wie angestrebt auch
international durchsetzen (siehe Antwort zu Frage 9), könnte die Verbraucherin bzw.
der Verbraucher grundsätzlich von der „Konfliktfreiheit“ des von ihr bzw. ihm
erworbenen Produkts bezüglich Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold
ausgehen.
12. Gibt es Absichten der Bundesregierung, im Bereich der Regulierung der
öffentlichen Beschaffung von Rohstoffen aktiv zu werden, um Anreize für
die Einhaltung der Sorgfaltspflicht im nachgelagerten Bereich zu schaffen?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Die Bundesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit für die Förderung
bestimmter Politikziele im Rahmen der öffentlichen Beschaffung eingesetzt, etwa
durch die Gründung der Allianz für nachhaltige Beschaffung, die Einrichtung
einer Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung oder die Eröffnung eines
Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung. Der Verordnungsentwurf sieht
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5241keine Regelung zur Beschaffung vor. Die parallel zum Verordnungsentwurf
veröffentlichte „Gemeinsamen Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat – Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus
Konflikt- und Hochrisikogebieten: Für ein integriertes EU-Konzept“ enthält den
Appell an die Mitgliedstaaten, über Vertragserfüllungsklauseln bei öffentlich
vergebenen Aufträgen die Einhaltung der Leitlinien der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Sorgfaltspflicht oder
vergleichbarer Regelungen zu fördern. Hierzu beabsichtigt die Europäische
Kommission Empfehlungen und Anwendungshinweise zu erarbeiten. Nach
Vorlage dieser Empfehlungen und Anwendungshinweise wird die Bundesregierung
etwaigen Anpassungsbedarf prüfen.
Die Europäische Kommission hat in der begleiteten Mitteilung zum
Verordnungsvorschlag angekündigt, Empfehlungen und Handlungshinweise zur
Öffentlichen Beschaffung zu erarbeiten, die die Bundesregierung prüfen wird.
13. Plant die Bundesregierung, in ihrer öffentlichen Beschaffung
Konfliktmineralien auszuschließen?
Wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Plant die Bundesregierung, in ihrer öffentlichen Beschaffung auch andere
Konfliktrohstoffe auszuschließen, als die in der EU-Verordnung
aufgelisteten?
Wenn ja, welche Rohstoffe?
Es gibt derzeit keine diesbezügliche Planung.
15. Welche Konfliktmineralien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen zehn Jahren in Deutschland recycelt, und in welchen
Mengen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, welche Mengen
Konfliktmineralien in Deutschland recycelt wurden. Es gibt keine offizielle Liste
von Konfliktgebieten.
Im Folgenden wird die Recyclingsituation für die betreffenden Metalle (3TG),
unabhängig von ihrer primären Herkunft dargestellt. Metalle werden prinzipiell
aus drei Schrottquellen zurückgewonnen: aus ausgedienten Verbrauchs- und
Industriegütern (Altschrotten) sowie aus Schrotten, die bei der industriellen
Produktion anfallen und entweder direkt in den Produktionsprozess zurückgeführt
werden (Kreislaufschrotte) oder als Produktionsabfälle anfallen (Neuschrotte).
Zu Kreislaufschrotten liegen keine Daten vor, da sie nicht in der Abfallstatistik
erfasst werden. Auch zur Rückgewinnung der betreffenden Metalle aus Alt- und
Neuschrotten in Deutschland liegen nur vereinzelte Daten vor. Schrotte der
betreffenden Metalle werden weltweit gehandelt. Zur Beschreibung der
weltweiten Recyclingsituation wird u. a. auf Analysen weltweiter Recyclingraten des
United Nation Environment Programme (UNEP) sowie der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zurückgegriffen.
Zinn: Nach Kenntnis der Bundesregierung wird in Deutschland seit dem Jahr
1994 kein Hüttenzinn mehr erzeugt. Zinnhaltige Schrotte, die in Deutschland
anfallen bzw. aufbereitet werden, werden daher zur Rückgewinnung des
enthaltenen Zinns exportiert. Prinzipiell ist die End-of-Life(EoL-)Recyclingrate
(Altschrotte) hoch und wird von UNEP weltweit auf ca. 75 Prozent geschätzt. Der
Drucksache 18/5241 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnteil von Altschrotten am Gesamtschrottaufkommen wird global auf 50
Prozent geschätzt.
Tantal: Tantalrecycling aus Altschrotten findet weltweit in nur sehr geringem
Umfang statt, die EoL-Recyclingrate (Altschrotte) wird auf weniger als 1
Prozent geschätzt. Der Anteil von Altschrotten am Gesamtschrottaufkommen liegt
weltweit zwischen 1 und 10 Prozent. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen zu den Mengen zurückgewonnen Tantals in Deutschland vor.
Wolfram: Die Nachfrage nach Wolfram, mit Ausnahme geringer Mengen von
im Inland anfallender Sekundärmaterialien, wird durch Importe gedeckt. Bei
den importierten Vorstoffen handelt es sich um Erze und Konzentrate, vor allem
aber um Wolframate, Ferrowolfram und Wolframschrott. Die Rückgewinnung
ist ein wichtiger Faktor bei der Versorgung mit Wolfram. Sie erfolgt
hauptsächlich aus Karbidschrott von Hartmetallen und Altkatalysatoren. Angaben zu den
in Deutschland zurückgewonnen Mengen Wolfram liegen der Bundesregierung
nicht vor. Die globale EoL-Recyclingrate wird auf 10 bis 25 Prozent geschätzt,
der geschätzte Anteil von Altschrotten am Gesamtschrottaufkommen ist mit
80 Prozent sehr hoch.
Gold: Im Jahr 2013 fielen etwa 31,1 Tonnen Gold aus dem Recycling an.
Weltweit wird die EoL-Recyclingrate mit größer als 50 Prozent als hoch
eingeschätzt. Sektorspezifisch werden die EoL-Recyclingraten in den Bereichen
Altfahrzeugverwertung auf 0 bis 5 Prozent, Elektroaltgeräte auf 10 bis 15 Prozent,
industrielle Anwendungen 70 bis 90 Prozent, Zahngold auf 15 bis 20 Prozent
und im Bereich Schmuck und Münzen auf 90 bis 100 Prozent geschätzt. Der
Altschrott-Anteil am Gesamtschrottaufkommen ist mit größer als 50 Prozent
vergleichsweise hoch.
16. Aus welchen Abfällen stammen diese Mineralien nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Der Bundesregierung liegen diese Informationen nicht vor.
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote aus in Verkehr
gebrachten Konfliktmineralien zu eingesammelten Konfliktmineralien,
aufgeteilt nach Branchen?
Für Deutschland liegen keine Informationen dazu vor. UNEP hat Schätzungen
zum weltweiten Anteil von Sekundärmaterial am Gesamteinsatz in der
Produktion („% Recycled Content – RC“) abgegeben, die sich für die 3TG-Metalle wie
folgt darstellen:
Zinn 10 bis 25 Prozent, Tantal 10 bis 25 Prozent, Wolfram 25 bis 50 Prozent,
Gold 25 bis 50 Prozent. Eine Aufteilung nach Branchen liegt der
Bundesregierung nicht vor.
18. Welche Recyclingverfahren sind der Bundesregierung bekannt, um noch
weitere Konfliktmineralien wiederzugewinnen?
Zinn: Zinn weist bereits hohe EoL-Recyclingraten auf (s. Frage 15). Der
Bundesregierung liegen keine Informationen zu Verfahren zur Steigerung der
Recyclingraten vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5241Tantal: Voraussetzung für eine metallurgische Rückgewinnung des Tantals aus
Elektroaltgeräten ist eine Separation der tantalhaltigen Mikrokondensatoren aus
dem Elektroaltgeräten, wofür nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit keine
wirtschaftlichen Verfahren zur Verfügung stehen (s. Frage 15).
Wolfram: Es liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Informationen
vor.
Gold: Gold weist bereits hohe EoL-Recyclingraten auf, die Recyclingpotentiale
aus Elektroaltgeräten sind in Relation zur gesamten Goldnachfrage gering
(s. Fragen 15 und 16). Es liegen der Bundesregierung keine weiteren
Informationen zu Verfahren zur Steigerung der Recyclingraten vor.
19. Hat die Bundesregierung vor, weitere Verfahren im Maßstab des
Technikums oder im industriellen Maßstab zu fördern?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen verschiedener Förderprogramme
Forschungsprojekte zur Steigerung der Rückgewinnungsraten von Metallen. Im
Rahmen der Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung „r+Impuls – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Impulse
für industrielle Ressourceneffizienz“ liegt ein positiv begutachteter
Projektvorschlag vor, der sich mit dem Zinnrecycling aus Abfallprodukten der
Leiterplattenfertigung beschäftigt. Ziel ist die Entwicklung eines Recyclingverfahrens im
industriellen Maßstab.
20. Welche Konfliktmineralien wären gut oder besser recycelbar, wenn die sie
enthaltenen Produkte vorher per Hand demontiert werden, z. B. durch
Zugriff auf Tantal-Kondensatoren?
Um mögliche Optimierungspotenziale bei der Rückgewinnung
ressourcenrelevanter Metalle aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten feststellen zu können,
fördert die Bundesregierung im Rahmen des Umweltforschungsplanes das
Vorhaben „Weiterentwicklung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung
unter Ressourcenschutzaspekten am Beispiel von Elektro- und Elektronikgeräten“.
Das Vorhaben soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Im Rahmen dieses
Vorhabens sollen über die gesamte Entsorgungskette (d. h. von der Sammlung über
die Behandlung bis zur Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten)
Vorschläge für ein nachhaltigeres Materialmanagement für ressourcenrelevante
Spurenmetalle entwickelt werden. Die Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens
sollen Eingang in eine eigenständige Verordnung zu Behandlungsanforderungen
für Elektro- und Elektronik-Altgeräte finden. Der Entwurf für eine Novelle des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sieht hierfür in § 24 bereits eine
entsprechende Verordnungsermächtigung vor.
Im Rahmen des parallel laufenden Forschungsprojekts „Ermittlung von
Substitionspotentialen von primären strategischen Metallen durch
Sekundärmaterialien“ werden vergleichbare Untersuchungen bezüglich Mengenpotenzialen von
ressourcenrelevanten Spurenmetallen in allen Anwendungen außer
Elektroaltgeräten und Altfahrzeugen sowie Möglichkeiten zu deren gezieltem Recycling
durchgeführt. Mit den Ergebnissen dieses Projekts ist ebenfalls im Laufe des
Jahres 2016 zu rechnen.
Drucksache 18/5241 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Wann plant die Bundesregierung, materialspezifische Recyclingziele in
Deutschland zu formulieren?
Wenn die Bundesregierung dies nicht plant, wird sie die Europäische
Kommission auffordern, entsprechende Ziele zu formulieren?
Das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht wie auch europäische
abfallwirtschaftliche Regelungen sehen z. T. materialspezifische Recyclinganforderungen vor,
nicht jedoch im Blick auf die in Rede stehenden Mineralien. Im Hinblick auf
diese Mineralien plant die Bundesregierung derzeit keine materialspezifischen
Recyclingziele. Auch ist derzeit nicht geplant, diesbezüglich an die Europäische
Kommission heranzutreten.
22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mehr Elektrogeräte und
Altfahrzeuge als bisher und als in den Entwürfen des Elektrogerätegesetzes
und der Altfahrzeugverordnung erfasst werden und die Logistik im
Abfallregime illegale Verbringungen in das außerhalb der OECD befindliche
Ausland verhindert werden?
Derzeit wird das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Umsetzung
der Vorgaben der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-
Richtlinie) novelliert. In diesem Zusammenhang soll der Handel unter
bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, zukünftig Elektro- und Elektronik-
Altgeräte zurückzunehmen. Hierdurch soll die Rückgabe von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten deutlich vereinfacht werden. Die Bundesregierung sieht hierin
einen Beitrag zur Steigerung der Sammelmengen. Die Zufuhr größerer Mengen
zu den nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vorgesehenen
Erfassungsstrukturen stellt nach Auffassung der Bundesregierung auch eine wichtige
Maßnahme zur Eindämmung der illegalen Verbringung dar.
Durch die Umkehrung der Beweislast wird es den zuständigen
Kontrollbehörden im Fall der Ausfuhr von Elektrogeräten zudem erleichtert, die notwendigen
Nachweise über die Nicht-Abfalleigenschaft zu erlangen. Dazu hat der
Exporteur im Zweifelsfall die erforderlichen Beweise dafür vorzulegen, dass es sich
bei dem Exportgut nicht um Abfall handelt, während bislang die zuständigen
Behörden nachweisen mussten, dass es sich um Abfall handelt. Ergänzt wird
diese Regelung durch Kriterien, die bei dem erforderlichen Nachweis zu
berücksichtigen sind. Zudem werden die Vollzugshilfen der Länder entsprechend
geändert.
Nach Ausschöpfung der beim Statistischen Bundesamt sowie beim Kraftfahrt-
Bundesamt verfügbaren Informationen ist der Verbleib von ca. einer Million in
Deutschland endgültig stillgelegten Pkw statistisch derzeit nicht vollständig
belegbar. Zu diesen Fahrzeugen gehören sowohl Gebrauchtwagen als auch
Altfahrzeuge. Die Bundesregierung hat daher im Jahr 2014 zur Aufklärung des
Verbleibs endgültig stillgelegter Pkw ein Forschungsvorhaben mit dem Titel
„Entwicklung von Lösungsvorschlägen, einschließlich rechtlicher Instrumente,
zur Verbesserung der Datenlage beim Verbleib von Altfahrzeugen“ initiiert.
Ergebnisse des Vorhabens erwartet die Bundesregierung im Sommer 2016. Auf
Basis dieser Ergebnisse wird die Bundesregierung erforderlichenfalls
zweckmäßige und sachdienliche Maßnahmen ableiten.
Für den Bereich der Altfahrzeuge wurden zudem die Dienstanweisungen des
Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) für den Straßenkontrolldienst sowie die
des Zolls entsprechend angepasst, um die Kriterien, die auf den Anlaufstellen-
Leitlinien der EU basieren, heranzuziehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/524123. Plant die Bundesregierung über die Beweislastumkehr weitere
Anforderungen für die Abfallwirtschaft?
Die Bundesregierung bereitet derzeit zur Umsetzung der EU-
Abfallverbringungsverordnung eine Änderung des Abfallverbringungsgesetzes vor. Die
neuen Regelungen betreffen die Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung
der von den Ländern aufzustellenden Kontrollpläne. Die Länder werden dazu
jeweils die zuständigen Zollbehörden und das Bundesamt für Güterverkehr
beteiligen, ebenso die anderen Bundesländer. Die neu einzuführenden
Kontrollpläne sollen eine bessere und umfassendere Kontrolle von
grenzüberschreitenden Verbringungen ermöglichen.
24. Welche Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen zur
Wiederverwendung von Elektrogeräten plant die Bundesregierung, um die Nutzung von
Geräten zu verlängern und damit die Nachfrage nach Konfliktmineralien
aus Deutschland auf das notwendige Maß zu reduzieren?
Im Vergleich zu bestehenden Rechtslage wird die Vorbereitung zur
Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch den Entwurf für die
Novelle des ElektroG nach Auffassung der Bundesregierung durch folgende
Maßnahmen gestärkt:
● nach § 14 Absatz 5 Satz 3 werden öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
(örE) verpflichtet, die gesammelten Altgeräte im Rahmen der Optierung
„wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu
entsorgen“. Diese Verpflichtung impliziert die grundsätzliche Obliegenheit gemäß
§ 20 zu prüfen, welche Geräte für eine Vorbereitung zur Wiederverwendung
geeignet sind;
● nach § 14 Absatz 5 Satz 2 wird den örE zum Zwecke dieser Prüfung und ggf.
weiterer Vorbereitung zur Wiederverwendung abweichend vom
grundsätzlichen Verbot einer Separierung von Altgeräten die Befugnis eingeräumt,
Altgeräte in der optierten Gruppe bereits an der Sammelstelle zu separieren.
Die bisherige Rechtslage hingegen sieht eine Prüfung und Separierung von
Geräten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung erst bei den
Erstbehandlungsanlagen vor. Nunmehr wird durch die Möglichkeit zur Vorab-
Separierung sichergestellt, dass ein Großteil der gesammelten Altgeräte bereits vor
dem Transport zu einer Erstbehandlungsanlage und einer möglichen, damit
einhergehenden, weiteren Beschädigung daraufhin überprüft werden, ob eine
Vorbereitung zur Wiederverwendung möglich ist.
Weitere Regelungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung sollen im
Rahmen einer eigenständigen Verordnung getroffen werden, für welche § 11 des
Entwurfs für ein novelliertes ElektroG eine entsprechende
Verordnungsermächtigung enthält.
Anforderungen an das Produktdesign und damit auch an die Langlebigkeit von
Produkten sind aus binnenmarktrechtlichen Gründen zunächst auf der EU-
Ebene zu treffen. Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang aber auch darauf
hinzuweisen, dass der Gesetzgeber auf die Entscheidung der Bürgerinnen und
Bürger, ob sie Elektro- und Elektronikgeräte weiter nutzen, diese ggf. reparieren
lassen oder aber entsorgen, nur begrenzt Einfluss nehmen kann. Eine
umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger kann jedoch wichtige Beiträge
zu deren ressourcenschonenden Verhalten leisten.
Drucksache 18/5241 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass
Wiederverwendungsbetriebe Zugriff auf die funktionstüchtigen Altgeräte an Sammelstellen in
Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgern erhalten?
Der Zugang von Wiederverwendungsbetrieben zu den Sammelstellen im Handel
und bei den örE wird durch die Bundesregierung kritisch betrachtet, so dass der
Entwurf für eine Novelle des ElektroG keine entsprechenden Regelungen
vorsieht. Hierzu vorliegende Regelungsvorschläge lassen nach Auffassung der
Bundesregierung die notwendige Abwägung mit möglichen, entgegenstehenden
Interessen außer Acht: Hierzu gehören insbesondere Risiken, die sich aus
zusätzlichen Möglichkeiten für eine unbefugte Entnahme der bereits gesammelten
Altgeräte ergeben und Risiken durch größere Intransparenzen hinsichtlich der
Mengenströme. Zudem müssten aus Sicht der Bundesregierung zunächst
entsprechende Akkreditierungsvoraussetzungen für die
Wiederverwendungseinrichtungen festgelegt werden.
Weitere Regelungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und damit auch
eines möglichen Zugangs von Wiederverwendungsbetrieben zu
Erfassungsstellen sollen im Rahmen einer eigenständigen Verordnung getroffen werden, für
welche § 11 des Entwurfs für ein novelliertes ElektroG eine entsprechende
Verordnungsermächtigung enthält.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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