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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Diskussion um den Entwurf einer Verordnung der Europäischen Union zu Konfliktmineralien

Vorschlag der EU-Kommission zur freiwilligen Selbstzertifizierung für Importeure von Rohstoffen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten: Positionen für die anstehenden Beratungen im Rat, Sorgfaltspflichten, potenziell betroffene deutsche Unternehmen, Sicherstellung von ausreichender Beteiligung, Transparenz auch bei nicht zertifizierten Unternehmen und positiven Auswirkungen für die betroffenen Regionen, Anreize für den nachgelagerten Bereich, Maßnahmen bei öffentlicher Beschaffung und Recycling, rechtliche Anforderungen für die Abfallwirtschaft<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

17.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/503022.05.2015

Diskussion um den Entwurf einer Verordnung der Europäischen Union zu Konfliktmineralien

der Abgeordneten Caren Lay, Niema Movassat, Karin Binder, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrke, Annette Groth, Andrej Hunko, Sabine Leidig, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Union (EU) nimmt eine bedeutende Rolle im Rohstoffhandel ein. Unternehmen bringen Rohstoffe im Wert von vielen Milliarden Euro nach Europa, bislang ohne offenlegen zu müssen, ob diese Importe aus so genannten Hochrisikogebieten kommen, wo sie bewaffnete Gruppen oder gravierende Menschenrechtsverletzungen finanzieren. Insbesondere Zinn, Tantal (Coltan), Wolfram und Golderze werden als „Konfliktrohstoffe“ bezeichnet. So führen deren Abbau, Weiterverarbeitung und Handel, etwa in der Demokratischen Republik Kongo und den umliegenden Ländern, immer wieder zu gewalttätigen Konflikten und schweren Menschenrechtsverletzungen. Im Jahr 2013 entfiel fast ein Viertel (28,5 Mrd. Euro) des globalen Handels mit Zinn, Wolfram, Tantal und Golderzen auf die EU. Im gleichen Jahr wurden 240 Millionen Handys weitgehend unkontrolliert in die EU importiert, die alle diese Mineralien enthalten. Deutschland ist Europas größter Importeur von Handys, allein im Jahr 2013 waren es 28,6 Millionen Stück mit einem Gesamtwert von 18,2 Mrd. Euro.

Das Europäische Parlament (EP) befasst sich derzeit mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung „zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ (COM(2014) 0111). Über die Notwendigkeit einer solchen Verordnung besteht breiter Konsens. Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die USA und mehrere afrikanische Länder haben bereits Maßnahmen beschlossen, die Unternehmen verpflichten, ihre Lieferketten zu überprüfen.

Zugleich gehen die Meinungen darüber auseinander, ob der Vorschlag der Europäischen Kommission diesem Anspruch gerecht wird. Denn der Vorschlag sieht lediglich vor, dass sich europäische Unternehmen im vorgelagerten Bereich („upstream“, also von der Mine bis zur Schmelze, Raffinerie bzw. Verhüttung) freiwillig zertifizieren lassen können. Der Verordnungs-Entwurf der Europäischen Kommission soll nur für Unternehmen gelten, die Zinn, Tantal (Coltan), Wolfram und Golderze direkt importieren und nicht für Unternehmen, die Teiloder Endprodukte einführen oder herstellen, welche diese Rohstoffe enthalten (der so genannte Downstream-Bereich). Dies bedeutet auch, dass im EU-Entwurf nur sehr wenige Rohstoffe als „Konfliktmineralien“ klassifiziert werden.

Es ist zu erwarten, dass die Beschränkung auf den vorgelagerten Bereich, die bereits existierende verbindliche Zertifizierung von europäischen bzw. deutschen Unternehmen, die Teil der Lieferkette US-börsennotierter Unternehmen bilden sowie die in der EU-Verordnung vorgesehene Freiwilligkeit, die Anzahl der Unternehmen, die zu einer Zertifizierung bereit sind, stark einschränken und nur einen kleinen, außerdem auf Europa beschränkten Teil der Wertschöpfung erfassen wird. Die meisten Schmelzen liegen in Asien, insbesondere in China, Indonesien, Japan und Thailand. Diese sind mehrheitlich nicht zertifiziert.

Der Entwicklungsausschuss des EP hat am 9. März 2015 nahezu einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, die Änderungen an dem Vorschlag fordert. Der Ausschuss schlägt insbesondere vor, den Geltungsbereich der Verordnung auf die gesamten Lieferketten, auf alle Einführer von Mineralien-enthaltenden Produkten und auf weitere Rohstoffe auszuweiten und die in der Verordnung vorgesehenen Sorgfaltspflichten für alle einführenden Unternehmen verpflichtend festzulegen, anstatt sich auf freiwillige Selbstzertifizierung zu verlassen Diese Forderungen werden von vielen entwicklungspolitischen Organisationen unterstützt.

Der Handelsausschuss des EP folgte der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses in seiner Mehrheit nicht, setzte sich jedoch für eine deutliche Stärkung des Vorschlags der Europäischen Kommission ein, indem er eine verpflichtende Anwendung der Sorgfaltspflichten für europäische Hüttenwerke und Raffinerien empfahl. Durch diesen Ansatz würde immerhin ein Großteil der europäischen Rohstoffimporte der aufgelisteten Mineralien reguliert, wenngleich die Einfuhr von Konfliktmineralien in bereits verarbeitenden Produkten weiterhin unreguliert bliebe.

Die Bundesregierung knüpft den Erfolg der nationalen Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen beim Abbau und Handel von bzw. mit Rohstoffen daran, dass sich genügend Unternehmen zur Selbstzertifizierung bereit erklären. Eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zur Debatte um die Verordnung liegt nicht vor. Berichten zufolge (Report München, 1. April 2014) soll sie sich bislang aber gegen strengere Transparenzregeln ausgesprochen haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Mit welcher Position hinsichtlich der in den Ausschussberatungen im EP aufgeworfenen Punkte geht die Bundesregierung in die Beratungen im Rat? Befürwortet sie die Einbeziehung des nachgelagerten Teils der Wertschöpfung in die Sorgfaltspflicht (bitte begründen)? Spricht sie sich für eine verbindliche Sorgfalts- und Offenlegungspflicht anstatt für eine freiwillige Zertifizierung aus (bitte begründen)? Befürwortet sie die Ausweitung der Sorgfaltspflicht auf alle Importeure von Produkten, die gelistete Rohstoffe enthalten (bitte begründen)? Befürwortet sie die Öffnung der Liste für weitere Rohstoffe (bitte begründen)?

2

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die Sorgfaltspflicht im Rahmen der Verordnung auch auf die Einhaltung von Arbeitsstandards gemäß der ILO-Kernarbeitsnorm (ILO – Internationale Arbeitsorganisation) bei dem Abbau und Handel mit Rohstoffen aus Konfliktregionen erstreckt?

3

Wie viele und welche nicht ohnehin schon zertifizierten deutschen Unternehmen wären von der EU-Verordnung potenziell betroffen, wenn sich der Vorschlag der Europäischen Kommission durchsetzt?

4

Wie viele und welche nicht ohnehin schon zertifizierten deutschen Unternehmen wären von der EU-Verordnung potenziell betroffen, wenn sich der Vorschlag des Entwicklungsausschusses des EP durchsetzt?

5

Wie viele und welche nicht ohnehin schon zertifizierten deutschen Unternehmen wären von der EU-Verordnung betroffen, wenn sich der Vorschlag des Handelsausschusses des EP durchsetzt?

6

Wie will die Bundesregierung, im Falle, dass es bei einer freiwilligen Selbstzertifizierung bleibt, sicherstellen, dass sich genügend Schmelzen bzw. Erstimporteure in die EU daran beteiligen, sodass mittelbar positive Auswirkungen auf das soziale Umfeld in Konflikt- und Risikogebieten zu erwarten sind, in denen die genannten Rohstoffe produziert werden?

7

Wie will die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Überprüfung und Veröffentlichung von Selbstzertifizierungen Transparenz sicherstellen?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Öffentlichkeit auch über jene Unternehmen informiert wird, die sich nicht zertifizieren lassen bzw. im Zertifizierungsprozess scheitern?

9

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im nachgelagerten Bereich dann auch tatsächlich von den zertifizierten europäischen bzw. deutschen Schmelzen gekauft wird und nicht von nichtzertifizierten Schmelzen im In- und Ausland?

10

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Abwanderung von Schmelzen in Länder des Südens ein?

11

Wie kann die Verbraucherin bzw. der Verbraucher sicher gehen, dass das von ihm bzw. ihr erworbene Produkt auch im nachgelagerten Bereich konfliktfrei ist?

12

Gibt es Absichten der Bundesregierung, im Bereich der Regulierung der öffentlichen Beschaffung von Rohstoffen aktiv zu werden, um Anreize für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht im nachgelagerten Bereich zu schaffen? Wenn ja, wie sehen diese aus?

13

Plant die Bundesregierung, in ihrer öffentlichen Beschaffung Konfliktmineralien auszuschließen? Wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung?

14

Plant die Bundesregierung, in ihrer öffentlichen Beschaffung auch andere Konfliktrohstoffe auszuschließen, als die in der EU-Verordnung aufgelisteten? Wenn ja, welche Rohstoffe?

15

Welche Konfliktmineralien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland recycelt, und in welchen Mengen?

16

Aus welchen Abfällen stammen diese Mineralien nach Kenntnis der Bundesregierung?

17

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote aus in Verkehr gebrachten Konfliktmineralien zu eingesammelten Konfliktmineralien, aufgeteilt nach Branchen?

18

Welche Recyclingverfahren sind der Bundesregierung bekannt, um noch weitere Konfliktmineralien wiederzugewinnen?

19

Hat die Bundesregierung vor, weitere Verfahren im Maßstab des Technikums oder im industriellen Maßstab zu fördern?

20

Welche Konfliktmineralien wären gut oder besser recycelbar, wenn die sie enthaltenen Produkte vorher per Hand demontiert werden, z. B. durch Zugriff auf Tantal-Kondensatoren?

21

Wann plant die Bundesregierung, materialspezifische Recyclingziele in Deutschland zu formulieren? Wenn die Bundesregierung dies nicht plant, wird sie die Europäische Kommission auffordern, entsprechende Ziele zu formulieren?

22

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mehr Elektrogeräte und Altfahrzeuge als bisher und als in den Entwürfen des Elektrogerätegesetzes und der Altfahrzeugverordnung erfasst werden und die Logistik im Abfallregime illegale Verbringungen in das außerhalb der OECD befindliche Ausland verhindert werden?

23

Plant die Bundesregierung über die Beweislastumkehr weitere Anforderungen für die Abfallwirtschaft?

24

Welche Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen zur Wiederverwendung von Elektrogeräten plant die Bundesregierung, um die Nutzung von Geräten zu verlängern und damit die Nachfrage nach Konfliktmineralien aus Deutschland auf das notwendige Maß zu reduzieren?

25

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Wiederverwendungsbetriebe Zugriff auf die funktionstüchtigen Altgeräte an Sammelstellen in Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgern erhalten?

Berlin, den 22. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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