Erkenntnisse der Bundesregierung über die Situation von Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Zuge des militärischen Konflikts in der Ostukraine wurde von der ukrainischen De-facto-Regierung in Kiew im Mai 2014 die zuvor unter Wiktor Janukowitsch abgeschaffte Wehrpflicht wieder eingeführt (www.theguardian.com/world/2014/may/01/ukraine-military-conscription-pro-russia-separatistsdonetsk). Im Vorfeld gab es bereits einige Mobilmachungen des ukrainischen Militärs, die dann im Sommer und Herbst des Jahres 2014 fortgesetzt wurden. Auch für das Jahr 2015 sind Mobilisierungswellen geplant: Die erste davon ist seit Januar 2015 im Gange und betrifft über 73 000 ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (www.connection-ev.org/article-2094). Die Regelungen zur Einberufung wurden so ausgeweitet, dass nunmehr Bürger in einem Alter von 20 bis 60 Jahren ihr Erfassungsschreiben erhalten.
Kriegsdienstverweigerung ist dabei „auf Personen eingeschränkt, die Angehörige von registrierten religiösen Gemeinschaften sind, deren Lehre es verbietet, Waffen zu benutzen und Dienst in der Armee abzuleisten. In der Liste finden sich u. a. Adventisten, Baptisten, Zeugen Jehovas und die Pfingstbewegung. Ein Antrag ist mit einem offiziellen Schreiben der jeweiligen religiösen Gemeinschaft einzureichen. Eine weitere Einschränkung erfährt das Recht durch die Regelung, dass ein Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Einberufung gestellt werden muss. Soldaten und Reservisten haben kein Recht auf Antragstellung“ (www.deutschlandradiokultur.de/ukraine-konflikt-viele-ukrainische-soldaten-fuehlen-sich.1008.de.html?dram:article_id=296729).
Gegen die Militarisierung der Ukraine gab es bereits im Jahr 2014 im Land vielerorts Proteste, wie dies auch aus den Berichten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hervorgeht (www.osce.org/ukrainesmm/121834). Im Jahr 2015 häufen sich nun die Berichte von ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern, die „sich dem Kriegsdienst entziehen wollen“ (www.taz.de/!154205/). Neben den Wenigen, die offen den Wehr- und Kriegsdienst verweigern, fliehen viele vor der Einberufung ins Ausland. Ukrainische Militärs und Regierungsmitglieder arbeiten deshalb an einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Wehrpflichtigen (www.connection-ev.org/article-2094). Des Weiteren werden Kriegsdienstverweigerer mit Geld- und Haftstrafen belegt: Diese Strafen sollen nach den Worten von Anton Geraschtschenko, Berater des ukrainischen Innenministers, verschärft und auch auf andere mit der Kriegsdienstverweigerung in Verbindung stehende Aktionen ausgeweitet werden (www.connection-ev.org/article-2094).
Nach Ansicht der Fragesteller führen die Mobilmachungen der ukrainischen Regierung zu einer umgreifenden Militarisierung des Landes. In diesem Zusammenhang muss die individuelle Entscheidung, nicht an Kriegshandlungen teilzunehmen, respektiert werden. Die geltende Rechtspraxis in Bezug auf eine Wehr- und Kriegsdienstverweigerung und die Repressionen gegen die Wehr- und Kriegsdienstverweigerer in der Ukraine verstoßen gegen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, das auch aus Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hervorgeht (www.connection-ev.org/article-2094), da eine Verweigerung aus Gewissensgründen nur einer kleinen Gruppe möglich gemacht wird.
Viele der ukrainischen Wehr- und Kriegsdienstverweigerer fliehen vor ihrem Kriegsdienst nach Deutschland. Sie erhalten hier allerdings im Regelfall kein Asyl, wenn sie aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe in der Ukraine verweigert haben. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Beteiligung an völkerrechtswidrigen Handlungen droht (siehe Urteil des Europäischen Gerichtshofs – EuGH – vom 26. Februar 2015 in der Rechtssache C-472/13). Eine subsidiäre Schutzgewährung ist allerdings möglich, da die Kriegsdienstverweigerung aus religiösen oder Gewissensgründen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Menschenrecht darstellt, das infolge einer Abschiebung verletzt würde (www.connection-ev.org/article-2094). Das allgemeine Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung sowie die Militarisierung der Ukraine, auch im Hinblick auf die Zukunft in der Region und das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Ukraine, verlangen eine intensive Auseinandersetzung mit ukrainischen Wehr- und Kriegsdienstverweigerern.
Soweit im Folgenden nach Erkenntnissen der Bundesregierung gefragt wird, ist es nicht erforderlich, dass es sich um gesicherte Erkenntnisse handeln muss, auch (noch) unbestätigte Informationen, die der Bundesregierung bzw. den ihr unterstellten Behörden vorliegen, sind von Interesse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung von den verschiedenen Einberufungswellen seit dem Jahr 2014 betroffen, und wie viele davon meldeten sich zur Musterung?
Welche Personengruppen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen Mobilisierungswellen von der Einberufung ausgeschlossen (bitte nach Mobilisierungs- bzw. Einberufungswellen, Berufsstand etc. aufschlüsseln)?
Inwieweit stellen die Einberufungsquoten in der Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung eine wirtschaftliche Bedrohung für die Existenz ukrainischer Unternehmen in einer ohnehin sehr angespannten politischen und wirtschaftlichen Lage dar (www.handelsblatt.com/politik/international/militaerdienstverweigerer-in-der-ukraine-alles-nur-nicht-in-die-armee/v_detail_tab_print/11695580.html)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass durch von der EU oder im Rahmen von bilateralen Verträgen bereitgestellte Finanzmittel (beispielsweise ENPI, NIF) an die Ukraine eine Militarisierung des Landes indirekt subventioniert wird, da diese die wirtschaftlichen Implikationen großer Mobilisierungswellen (s. o.) abfedern (bitte begründen)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung das allgemeine Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine verwirklicht, das aus Artikel 9 EMRK hervorgeht und auch durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen (VN) im Jahr 1987 anerkannt wurde, und inwieweit sind das Kriegsdienstverweigerungsrecht und die Praxis in der Ukraine mit dem Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 7. Juli 2011 vereinbar (siehe www.connection-ev.org/article-1411), wonach die Ablehnung des Militärdienstes aus ernsthaften und unüberwindlichen Gewissens- oder religiösen Gründen unter die Garantien des Artikels 9 EMRK fällt (bitte darlegen und begründen)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die geltenden Regelungen bezüglich der Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine als kompatibel mit den Bestimmungen des EU-Assoziierungsabkommens mit der Ukraine an?
Wie viele ukrainische Wehrpflichtige haben sich seit Januar 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung dem Militärdienst entzogen, sei es durch Verweigerung oder durch Ausreise (bitte nach Region, Alter, Geschlecht, Herkunftsregion etc. aufschlüsseln)?
Welche Strafen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ukrainische Wehrpflichtige zu erwarten, wenn sie sich dem Wehr- und Kriegsdienst entziehen?
Wie viele Angehörige der ukrainischen Armee sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2014 desertiert oder fielen durch Ungehorsam, Widerstand, Unbotmäßigkeit gegenüber dem Kommandeur, Anwendung von Gewalt, Aufgabe einer Kampfstellung und Wehrkraftzersetzung auf (bitte nach Region, Alter, Geschlecht, Herkunftsregion etc. aufschlüsseln)?
Welche Strafen haben Angehörige der ukrainischen Armee nach Kenntnis der Bundesregierung zu erwarten, wenn sie sich an entsprechenden Vorgehensweisen beteiligen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der geplanten Verschärfung der entsprechenden Straftatbestände, so dass ukrainischen Kommandeuren gestattet würde, auf „Deserteure und Befehlsverweigerer“ zu schießen, auch in Hinblick auf eine Bewertung dieses Vorgehens durch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch als „illegal“ (www.diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4658164/Kiew-geht-gegen-Deserteure-vor), welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass eine solche Vorgehensweise lediglich die jetzt schon an der Front übliche Praxis legalisiert, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.connection-ev.org/article-2094)?
Wie viele gerichtliche Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Deserteure und gegen Kriegs- und Wehrdienstverweigerer seit Januar 2014 in der Ukraine eingeleitet (bitte nach Jahren, Vergehen etc. aufschlüsseln)?
Welche öffentliche Proteste gegen die Wehrpflicht, gegen Mobilisierungen, gegen den Kriegsdienst und die Militarisierung der Ukraine hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 gegeben?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass ukrainische Wehrpflichtige sich aufgrund
a) von Kritik am Kriegsdienst allgemein,
b) der „harten und gefährlichen“ Bedingungen des Kriegsdienstes (www.globalresearch.ca/antiwar-and-anti-conscription-protest-acrossukraine-kiev-regime-wages-all-out-war-in-east-ukraine-nato-threatensrussia/5394449?print=1),
c) einer Weigerung, auf ihre „im Osten lebenden Mitbürger“ zu schießen (www.kyivpost.com/content/kyiv-post-plus/not-everyone-answering-ukraines-call-to-mobilize-for-war-380055.html),
d) von Ungerechtigkeiten in der Einberufungspraxis, durch „die gut vernetzte oder auch reiche Personen die Rekrutierung vermeiden“ (www.osce.org/ukraine-smm/121853),
dem Wehr- und Kriegsdienst widersetzen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass „in der Ukraine das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht garantiert [ist], da es den Zugang auf Angehörige einiger religiöser Gemeinschaften einschränkt und zudem die Antragstellung zeitlich limitiert ist“ (www.connection-ev.org/article-2094)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass auch slowakische Wehrpflichtige sich aufgrund des Konfliktes in der Ukraine dem Wehrdienst in der Slowakischen Republik entziehen bzw. widersetzen, auch im Hinblick auf die Entwicklungen in Osteuropa insgesamt (www.faz.net/aktuell/politik/kriegsdienstverweigerung-in-der-slowakei-13426740.html)?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, in welchem Umfang Einwohner der ostmoldauischen Provinz Transnistrien, welche die ukrainische Staatsbürgerschaft haben, seit Beginn der Mobilisierungswellen nicht mehr in die Ukraine einreisen (www.jungewelt.de/2014/07-15/034.php)?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die „überproportionale Einberufung“ von „ethnischen Ungarn“ durch ukrainische Behörden als „Revanche“ gegen die Politik der ungarischen Regierung (www.pesterlloyd.net/html/1505ukrainerusslandungarn.html)?
Wie viele ukrainische Staatsangehörige haben seit Beginn der Ukraine-Krise im Februar 2014 in Deutschland einen Asylantrag gestellt (bitte nach Monaten, Alter, Geschlecht, Herkunftsregion, wie viele von ihnen mit einem Visum legal eingereist sind etc. aufschlüsseln), und welche Entscheidungen gab es hierzu (bitte nach Monaten auflisten und nach gewährtem Status bzw. nach Ablehnung differenzieren)?
Wie viele ukrainische Asylsuchende seit Februar 2014 haben als Fluchtgrund eine bereits vollzogene oder drohende Wehrdienstverweigerung, Kriegsdienstverweigerung oder Desertation angegeben (wenn hierzu Informationen vorliegen, bitte gesondert darstellen, wie diese Anträge beschieden wurden), und welche Kenntnisse liegen zu sonstigen Gründen der Asylsuchenden aus der Ukraine vor?
Welche asyl- und abschieberelevante Einschätzungen hat die Bundesregierung zu Kriegs- und Wehrdienstverweigerern aus bzw. in der Ukraine, welche internen Vorgaben oder konkretisierenden Leitsätze und Einschätzungen gibt es hierzu im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in welchen Fällen gewährt das BAMF Kriegs- und Wehrdienstverweigerern aus der Ukraine bzw. generell (bitte differenzieren) Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder Abschiebeschutz, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu diesbezüglichen Erlassregelungen bzw. zur Praxis im Umgang mit dieser Personengruppe in den Bundesländern, etwa über den Austausch in Ausländerreferentenbesprechungen usw. (bitte konkret darstellen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die asyl- und abschieberelevante Lage in der Ukraine und rechtliche Bewertung durch Bundesbehörden in Bezug auf ukrainische und andere Kriegs- und Wehrdienstverweigerer, in Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention (insbesondere Artikel 9 und Artikel 3), der Genfer-Flüchtlingskonvention und der europäischen und deutschen Rechtsprechung (bitte im Detail die relevante Rechtsprechung, so wie sie vom BAMF auf die konkrete Situation in der Ukraine angewandt wird, darstellen)?
Inwieweit bewertet die Bundesregierung die Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine und die für die Betroffenen zu erwartenden Strafen zumindest als Abschiebehindernis nach § 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), bzw. welche Kenntnis hat sie dazu, wie dies in der Behördenpraxis und in der Rechtsprechung bewertet wird (bitte ausführen)?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung um die Aufnahme bzw. den Schutz ukrainischer Wehr- und Kriegsdienstverweigerer in Deutschland bemühen, inwieweit wird sie auf die ukrainische Regierung Einfluss nehmen oder Druck ausüben, damit dort das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gewahrt wird, und was hat sie diesbezüglich bereits unternommen (bitte ausführen)?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine fehlende effektive Möglichkeit zur Kriegsdienstverweigerung bzw. hiermit zusammenhängende Bestrafungen generell als Grund für einen internationalen Schutz gewertet werden kann (bitte begründet ausführen)?
Inwieweit liegen der Bundesregierung seit der Antwort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Plenarprotokoll 18/90, Anlage 17) vom März 2015 neue Informationen bezüglich des Verfahrens gegen Ruslan Kozaba vor (www.zeit.de/politik/ausland/2015-02/ukrainejournalist-verhaftung-aufruf-mobilmachung), und inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Verfahren gegen ukrainische Bürgerinnen und Bürger eingeleitet worden, die sich öffentlich gegen den Wehr- und Kriegsdienst oder den Krieg in der Ukraine positioniert haben (z. B. via facebook und twitter, durch Kundgebungen etc.)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere Proteste gegen die schlechte Ausbildung und mangelnde Ausrüstung von Wehrpflichtigen wie sie ähnlich der Proteste beim Truppenübungsplatz Jaworiw bei Lwiw vor dem Hintergrund des Besuchs des ukrainischen Heereschefs Anatoli Puschnjakow stattgefunden haben sollen, der eine gemeinsame Übung der ukrainischen Nationalgarde mit dem US-Militär beobachten wollte (de.sputniknews.com/politik/20150518/302376169.html)?