[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5316
18. Wahlperiode 23.06.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5039 –
Satellitenaufklärung der Europäischen Union zur Grenzüberwachung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum Empfang und zur Verarbeitung von Daten aus der Satellitenaufklärung
betreibt die Europäische Union (EU) ein Satellitenzentrum (EUSC) im spanischen
Torrejón. Aufbereitete Informationen des EUSC werden dem Europäischen Rat,
den Geheimdienstzentren IntCen und EUMS INT sowie den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union geliefert. Sofern dies im Interesse der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) liegt, können auch internationale
Organisationen, wie die Vereinten Nationen, die OSZE oder die NATO mit
Produkten versorgt werden.
Offizieller Ansprechpartner für das EUSC in Deutschland ist das Auswärtige
Amt (Bundestagsdrucksache 17/7806). Von dort werden etwaige Daten oder
Analysen „an weitere Nutzer im Kreise der Bundesregierung“ weitergeleitet.
Die Bundesregierung beeinflusst das EUSC zusammen mit den anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Verwaltungsrat. Dort werden das
Arbeitsprogramm, der Haushalt sowie Fragen betreffend des Personals, der
Ausrüstung und des generellen Betriebes des EUSC entschieden. Die technische
Abwicklung entsprechender Dienste wird vor allem vom
Fernerkundungsdatenzentrum des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
übernommen. Laut der italienischen Firma Earth Observation Satellite Services
Company (e-GEOS), die zum italienischen Rüstungskonzern FINMECCANICA
gehört, hat das DLR in Neustrelitz bereits im Jahr 2011 Aufklärungsdaten auch
für militärische Intervention in Libyen geliefert (
www.e-geos.it/news/11-03-09-
libya/index.html, Zugriff am 18. Mai 2015). Die Firma nutzte hierfür zudem
Produkte eines EU-Forschungsprojekts, an dem auch das DLR und der
damalige EADS-Ableger Astrium beteiligt war. In einem anderen EU-Projekt hatte
auch das Bundeskriminalamt Bilder zu Testzwecken über das DLR Neustrelitz
angefordert.
Auch die Bundeswehr stellt Personal für das EUSC und nimmt an Ausbildungen
zur Satellitenbildauswertung teil. Das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und
Sicherheitspolitik haben hierfür im Jahr 2010 eine Absprache zur Bereitstellung
von SAR-Lupe-Bildmaterial geschlossen. Laut der Europäischen Kommission Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5316 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeliefert das EUSC „weltraumgestützte geografische Daten“ auch für NATO-
Operationen (Parlamentarische Anfrage, Aktenzeichen E-003943/2011).
Im Rahmen der Bekämpfung unerwünschter Migration im Mittelmeer und der
dahinter stehenden Netzwerke von Fluchthelfern soll die Europäische Union auf
Drängen mehrerer Mitgliedstaaten nun ebenfalls Daten aus der
Satellitenaufklärung bereitstellen (
www.statewatch.org/news/2015/may/eu-med-military-
op.pdf). Dies beträfe die Küste Tunesiens, Ägyptens und Libyens. Auch die
Türkei fordert die Überlassung von Satellitendaten, um damit das Ablegen von
ausgemusterten Frachtschiffen mit Migranten zu verhindern (Fox News Online
vom 4. März 2015).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Europäische Union (EU) verfügt über keine eigenen Fähigkeiten der
Satellitenaufklärung für militärische, nachrichtendienstliche oder polizeiliche Zwecke.
Nachstehend werden zur besseren Einordnung der Antworten auf die einzelnen
Fragen und mit Blick auf das für die Bundesregierung ersichtliche
Erkenntnisinteresse der Fragesteller die wesentlichen EU-Institutionen, -Agenturen und
-Programme mit Weltraumbezug dargestellt. Des Weiteren werden die in
einigen Fragen und der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten deutschen
Einrichtungen und Programme in ihren Grundzügen vorgestellt.
Das Europäische Satellitenzentrum (EUSC) mit Sitz in Torrejón, Spanien, ist
eine EU-Agentur mit etwa 100 Mitarbeitern. Hauptaufgabe des EUSC ist die
Unterstützung der Entscheidungsfindung in der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union durch die Analyse und
Auswertung von Satellitendaten und -bildern. Die Arbeit des EU-Satellitenzentrums
soll vor allem der Krisenbeobachtung und Konfliktprävention dienen. Das
EUSC greift überwiegend auf kommerzielle Anbieter von
Geoinformationsdaten zurück, nutzt aber auch Regierungssatelliten wie z. B. das deutsche System
SAR-Lupe oder das französisch-italienisch-spanisch-belgisch-griechische
System Hélios II. Die Auswahl des Anbieters erfolgt bedarfsabhängig und nach
Kosten-Nutzen-Erwägungen. Die Daten werden von Analysten des Zentrums
bearbeitet und ausgewertet. Es handelt sich somit um fertige Analyseprodukte.
Abnehmer dieser Produkte des EUSC sind der Europäische Auswärtige Dienst
(EAD) – einschließlich der Hohen Repräsentantin – mit seinen Körperschaften
(insbesondere EU-Militärstab, INTCEN) sowie die GSVP-Missionen und -
Operationen, die EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, zugelassene
Drittstaaten (mit denen ein entsprechendes Sicherheitsabkommen geschlossen
wurde) und internationale Organisationen (NATO – Organisation des
Nordatlantikvertrags –, VN – Vereinte Nationen –, OSZE – Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).
Das EUSC versendet wöchentlich Analyseprodukte an die EU-Mitgliedstaaten.
Die Bilddaten werden regelmäßig per Kurier an das für die Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik zuständige Fachreferat im Auswärtigen Amt versandt und
von dort an das Krisenreaktionszentrum im Auswärtigen Amt weitergeleitet.
Das Krisenreaktionszentrum verfügt zudem über einen eigenen Zugang zum
Download-Portal des EUSC, über das die Produkte direkt abrufbar sind. Das
Krisenreaktionszentrum übernimmt die Weiterleitung an den
Bundesnachrichtendienst und die zuständigen Dienststellen der Bundeswehr.
Das EUSC ist im Rahmen seiner technischen Expertise auch an Forschungs- und
Entwicklungsprogrammen wie dem Space Surveillance and Tracking-
Programm (SST) der EU, das u. a. der Ortung und Beurteilung von Satelliten,
Weltraumschrott und damit verbundener Gefahren (z. B. Risiko von Kollisionen oder
unkontrollierten Wiedereintritten) dient, beteiligt. Die SST-Entscheidung des
Europäischen Parlaments und des Rates der EU vom 16. April 2014 sieht per-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5316spektivisch bereits eine unterstützende Rolle des EUSC vor, insbesondere die
Nutzbarmachung von dessen Expertise im Umgang mit als Verschlusssache
eingestuften Informationen.
Copernicus, bis 2013 GMES („Global Monitoring for Environment and
Security“) genannt, ist ein Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Union und
der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Copernicus hat zum Ziel,
entscheidungsrelevante Informationen zum Zustand der Erde für
Entscheidungsträger in Europa bereitzustellen. Im Rahmen von Copernicus werden hierfür
eine Flotte von Erdbeobachtungssatelliten mittlerer und niedriger Auflösung
entwickelt und betrieben (die sogenannten Sentinels), sowie Daten
kommerzieller Satelliten beschafft. Zudem werden Informationsdienste betrieben, die aus
Satellitendaten und anderen Daten („in situ Daten“) Informationsprodukte
erzeugen.
Copernicus soll grundsätzlich überall dort für die Gestaltung und Umsetzung
europäischer und nationaler Politiken genutzt werden, wo diese Infrastruktur
sinnvoll genutzt werden kann. Im Kern ist Copernicus ein ziviles Programm zur
Erdbeobachtung, kein Aufklärungsprogramm. Die Copernicus Sentinel-
Satelliten sind durch ihre technischen Spezifikationen, insbesondere ihre geringe
räumliche Auflösung (typischerweise größer als 10 m), kaum für militärische
Zwecke verwendbar. Sowohl die nationale Forschung für die zivile Sicherheit
als auch die europäischen Forschungsprojekte unter dem EU-Rahmenprogramm
für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ haben einen ausschließlich
zivilen Charakter. Zur Nutzung der Forschungsergebnisse und zu den Daten, die im
Rahmen von durch „Horizon 2020“ geförderte Forschungsprojekte durch Dritte
erhoben wurden, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ist das
Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Seine
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr
und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden.
Das DLR ist als Forschungszentrum Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft.
Darüber hinaus ist das DLR im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und
Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Grundlage hierfür ist
das Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz (RAÜG). Zudem sind im DLR
Projektträger zur Forschungsförderung angesiedelt. Das DLR hat circa 8 000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es unterhält 60 Institute, Test- und
Betriebseinrichtungen an 16 verschiedenen Standorten. Die Bundesregierung weist darauf
hin, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführte Meldung über
eine Lieferung von Aufklärungsdaten durch das DLR für militärische Zwecke
an die Firma Earth Observation Satellite Services Company (e-GEOS) nicht
zutrifft: Die von den Fragestellern zitierte Meldung bezieht sich auf eine Lieferung
der Firma euromap/GAF, die zu e-GEOS gehört und ebenfalls in Neustrelitz
ansässig ist.
Die Bundeswehr betreibt seit dem Jahr 2008 das Radarsatellitensystem
„SAR-Lupe“ (Synthetic Aperture Radar „Lupe“, bildgebendes Radarverfahren)
zur weltweiten, tageslicht- und wetterunabhängigen abbildenden Aufklärung.
Das System besteht aus fünf baugleichen Satelliten und wird durch die Firma
Orbitale Hochtechnologie Bremen (OHB) bereitgestellt. Als Nachfolgesystem
befindet sich zurzeit das Radarsatellitensystem „SARah“ in der Realisierung.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/146 vom 9.
Dezember 2013, 17/13187 vom 23. April 2013 und 17/7806 vom 25. November
2011.
Drucksache 18/5316 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Abteilung des Auswärtigen Amts ist für den Empfang und die
Verarbeitung von Daten aus der Satellitenaufklärung EUSC zuständig, und
welche technischen Anlagen existieren hierfür?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7806 vom 25. November 2011
verwiesen.
2. In welchem Umfang hat das Auswärtige Amt in den Jahren 2014 und 2015
Daten des EUSC erhalten?
Im Einklang mit dem Beschluss des Rates der EU 2014/401/GASP vom 26. Juni
2014 werden grundsätzlich alle Produkte des EUSC dem EAD und den
Mitgliedstaaten bereitgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
3. An welche Bedarfsträger oder sonstige Einrichtungen wurden die Daten
jeweils weitergeleitet?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Auf welche Weise ist das deutsche Maritime Sicherheitszentrum mit den
dort angeschlossenen Bundesministerium des Innern, Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium der Finanzen und
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an das EUSC
angebunden bzw. erhält von dort entsprechende Daten?
Das deutsche Maritime Sicherheitszentrum ist nicht an das EUSC angebunden.
5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Daten welcher
deutschen Satelliten an das EUSC geliefert werden?
Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für die Außen- und
Sicherheitspolitik vom 16. September 2010 ist das EUSC berechtigt,
Archivbilder des Satellitensystems „SAR-Lupe“ anzufordern. Die Daten sind
grundsätzlich „VS – Geheim“, mindestens jedoch „VS – Vertraulich“
eingestuft, und müssen durch das EUSC entsprechend gehandhabt werden.
a) Aus welchen Kapazitäten stammen nach Kenntnis der Bundesregierung
die Bilder optischer und bzw. oder hochauflösender Radarsatelliten, die
das DLR oder Airbus an das EUSC sowie EU-Forschungsprogramme
liefern?
Das DLR hat im Rahmen des Forschungsprojekts „G-NEXT“ Satellitendaten
verschiedener ziviler Systeme (z. B. Worldview, TerraSAR-X) ausgewertet und
mit dem EUSC ausgetauscht. Dabei wurden ausschließlich kommerziell
verfügbare Daten verwendet, die über den Copernicus-Datenzugang lizensiert wurden.
Über Lieferungen von Satellitendaten durch Airbus an das EUSC liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5316Im Übrigen greift das EUSC für seine Analyseprodukte aufgrund des Bedarfs
vor allem an hochauflösenden optischen Satellitenbilddaten nur zu einem sehr
geringen Teil (2014: 1 Prozent) auf Bilder aus Radarsystemen mit synthetischer
Apertur zurück.
b) Welche Einnahmen wurden hierfür in den Jahren 2013, 2014 und 2015
erzielt?
Auf die Antwort zu Frage 5a wird verwiesen.
6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von welchen kommerziellen
Anbietern das EUSC derzeit Rohdaten für Aufklärungszwecke ankauft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
7. Auf welche Weise und unter welcher Maßgabe kann das EUSC nach
Kenntnis der Bundesregierung Echtzeit-Daten und Archivmaterial deutscher
Satelliten anfordern?
Das durch Deutschland betriebene Satellitensystem zur abbildenden Aufklärung
ist das Radarsatellitensystem „SAR-Lupe“ der Bundeswehr. Aufgrund seiner
Funktionsweise ist dieses System nicht in der Lage, Echtzeit-Daten
bereitzustellen.
Gemäß der Vereinbarung zwischen dem BMVg und der Hohen Vertreterin der
Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. September
2010 ist das EUSC berechtigt, bis zu 30 Archivbilder pro Jahr aus „SAR-Lupe“
kostenfrei anzufordern. Bei Anfragen, die über die Freimengen hinausgehen,
werden die fiktiven Kosten zur Erstellung des Bildes in Rechnung gestellt. Das
Maximum von 100 Bildern pro Jahr und 15 Bildern pro Monat darf dabei nicht
überschritten werden.
Um Bilder aus dem Archiv anzufordern, muss das EUSC eine entsprechende
Anfrage an die Zentrale Abbildende Aufklärung, eine Dienststelle des
Kommandos Strategische Aufklärung der Bundeswehr, stellen. Dort wird geprüft, ob
Bildmaterial mit den geforderten Kriterien vorliegt. Sofern keine
Einschränkungen zur Weitergabe bestehen, werden die Daten über eine verschlüsselte, direkte
Verbindung (Point-to-Point) an das EUSC übermittelt und in der Zentrale
Abbildende Aufklärung entsprechend protokolliert.
8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die EU-
Agenturen FRONTEX und Europol sowie die Geheimdienstzentren IntCen
und EUMS INT in den letzten fünf Jahren Produkte des EUSC anforderten
und erhielten (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/146 beantworten und
soweit möglich tabellarisch darstellen)?
Die Zahl der vom EUSC erstellten Analyseprodukte hat sich in den Jahren 2009
bis 2014 mehr als verdoppelt:
Im Jahr 2015 wurden bislang 472 Produkte erstellt (Stand: 3. Juni 2015).
Hauptbedarfsträger (im Gesamtzeitraum 2009 bis 3. Juni 2015) war der EAD
(insbesondere der EU-Militärstab mit 1 039 Aufträgen und das EU-Intelligence
2009 2010 2011 2012 2013 2014
482 706 602 841 765 1036
Drucksache 18/5316 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnalysis Center mit 818 Aufträgen). FRONTEX forderte im Jahr 2015 erstmalig
Produkte (bislang vier Aufträge) an. Informationen über Anforderungen seitens
Europol liegen der Bundesregierung nicht vor. Ergänzend ist darauf
hinzuweisen, dass die Zahl der Aufträge nicht der Zahl der erstellten Produkte entspricht.
Ein Auftrag kann zur Erstellung mehrerer Produkte führen. Die operative
Steuerung (sogenanntes Tasking) des EUSC obliegt dabei der Hohen Vertreterin.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksachen 18/146 vom 9. Dezember 2013 und 17/7806 vom
25. November 2011 verwiesen.
9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang und für
welche Zwecke internationale Organisationen, wie die Vereinten Nationen,
die OSZE oder die NATO, in den letzten fünf Jahren Produkte des EUSC
anforderten und erhielten (bitte soweit möglich tabellarisch darstellen)?
Die Vereinten Nationen (einschließlich der Hauptabteilung
Friedenssicherungseinsätze) haben im betreffenden Zeitraum in 370 Fällen die Unterstützung des
EUSC angefragt. Das EUSC unterstützt seit April 2015 auch die OSZE-
Beobachtermission SMM (Special Monitoring Mission to Ukraine) in der Ukraine,
die bislang in 107 Fällen EUSC-Unterstützung angefragt hat. Über Anfragen
seitens der NATO liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Darüber
hinaus stellte die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) im
laufenden Jahr bislang 53 Anfragen. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen zur Anzahl der aus den Anfragen resultierenden Produkte sowie zu deren
Inhalt im Einzelnen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 und die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Wie häufig und für welche Zwecke haben das
Fernerkundungsdatenzentrum des DLR, die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt (auch zu
Testzwecken) Produkte aus der Satellitenaufklärung des EUSC
angefordert?
Weder das Fernerkundungsdatenzentrum des DLR noch die Bundespolizei oder
das Bundeskriminalamt haben Analyseprodukte des EUSC angefordert.
11. Wie häufig und für welche Zwecke hat die Bundeswehr (auch zu
Testzwecken) Produkte aus der Satellitenaufklärung des EUSC angefordert?
Die Bundeswehr hat keine Analyseprodukte des EUSC angefordert.
12. In welchem Umfang und in welcher Häufigkeit nutzen der
Geoinformationsdienst der Bundeswehr bzw. die Bundesmarine Produkte aus der EU-
Satellitenaufklärung?
Das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr und die Deutsche
Marine fordern ihren Bedarf an satellitengestützter Aufklärung beim
Kommando Strategische Aufklärung an. Die dort erstellten Produkte können
Erkenntnisse aus Analyseprodukten des EUSC enthalten. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 2 und 11 sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/531613. An welchen Ausbildungen zur Satellitenbildauswertung des EUSC haben
welche Bundesbehörden seit dem Jahr 2013 teilgenommen?
Der Bundesnachrichtendienst hat im Abfragezeitraum die nachstehenden
Ausbildungsangebote des EUSC genutzt:
1. Imagery Analysis of Nuclear Fuel Cycle and Nuclear Weapons Related
Facilities,
2. Introduction to Geospatial Intelligence (GEOINT),
3. SAR Course,
4. Imagery Analysis of Industrial Installations.
Außerdem haben Vertreter des Zentrums für Geoinformationswesen der
Bundeswehr in den Jahren 2013 und 2014 an den Kursen „Analysis of Radar
Imagery – Radar 2“ und „Analysis of Radar Imagery – Radar 1“ teilgenommen.
14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen
Einschränkungen Produkte und Daten aus der europäischen Satellitenaufklärung frei
verfügbar im Internet bereitstehen?
Das EUSC betreibt ein Portal zum Herunterladen der erstellten
Analyseprodukte. Die Dateien sind verschlüsselt. Die erforderlichen Schlüssel werden vom
Rat an EU-Institutionen und Mitgliedstaaten verteilt. Somit werden die Produkte
lediglich berechtigten Abnehmern zur Verfügung gestellt und sind damit nicht
frei im Internet verfügbar. Die Produkte des EUSC sind in der Regel als
Verschlusssache eingestuft.
15. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse der Definitionsphase einer
öffentlich-privaten Partnerschaft für ein unabhängiges „Europäisches
Datenrelaissatellitensystem“ (EDRS) zur schnelleren Übertragung großer
Datenmengen bekannt?
Die Definition des Europäischen Datenrelaissatellitensystems (EDRS) erfolgte
vor dem Start des Public-Private-Partnership-Programms der Europäischen
Weltraumorganisation (ESA) mit dem Betreiber Airbus Defence and Space. Die
wesentlichen Anforderungen wurden von den Mitgliedstaaten in Form der ESA-
Programmpapiere für EDRS festgelegt:
● Entwicklung und Bereitstellung von Datenrelaiskapazitäten und -diensten
mit Priorität auf den Diensten für Copernicus, sowie für ESA-Missionen,
● Entwicklung eines kommerziellen Marktes für die optischen
Datenrelaisdienste für weitere Nutzer außerhalb der ESA,
● Standardisierung der optischen und Ka-Band-Technologie für Relaisdienste
sowie
● kosteneffiziente Programmimplementierung über eine öffentlich-private
Partnerschaft mit einem Betreiber.
Das EDRS befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Die Nutzlast des ersten
Relaisknotens ist fertiggestellt und wartet auf die Verfügbarkeit der Startrakete.
Der zweite Relaisknoten befindet sich in der Satellitenintegration.
Drucksache 18/5316 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Welche Beiträge haben die Firmen Airbus, OHB System GmbH, Tesat
Spacecom GmbH und das Deutsche Raumfahrtkontrollzentrum des
DLR nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür erbracht?
Airbus Defence and Space ist als kommerzieller Betreiber und Vertragsnehmer
der Public Private Partnership Partner der ESA im EDRS-Programm. OHB
System ist Hauptauftragnehmer für den Satelliten EDRS-C. Dieser Satellit trägt den
zweiten Relaisknoten. Tesat ist Gerätelieferant für das optische
Kommunikationsterminal (Laser Communication Terminal, LCT) und Hauptauftragnehmer
für die Nutzlast des EDRS-C. Das DLR (GSOC) übernimmt die Satelliten- und
Missionskontrolle als Unterauftragnehmer von Airbus und investiert hierzu in
die entsprechende Bodeninfrastruktur.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der
Kostenrahmen für das Gesamtprojekt (Gesamtvolumen 400 Mio. Euro, ESA-
Beteiligung 275 Mio. Euro) eingehalten wurde?
Der Finanzrahmen der ESA für den Aufbau der Infrastruktur des Europäischen
Datenrelaissatellitensystems lag bei Vertragsabschluss bei 275 Mio. Euro.
Aufgrund der neuartigen Technologie hatte man zu diesem Zeitpunkt bereits
mögliche Risiken in einer Höhe von 50 Mio. Euro identifiziert. Seither wurden zwei
Vertragsergänzungen vorgenommen, wodurch sich die Kosten dieses
Festpreisvertrags um 33,7 Mio. Euro bzw. um 34,2 Mio. Euro erhöhten. Die EDRS-
Gesamtkosten sind von ursprünglich 415 Mio. Euro auf 473 Mio. Euro
angestiegen.
16. Was ist der Bundesregierung über Fortschritte oder Defizite beim Aufbau
des Copernicus-Dienstes für Sicherheitsanwendungen bekannt (
www.d-
gmes.de/sicherheit)?
Der Aufbau des Copernicus-Kerndienstes „Sicherheit“ verläuft planmäßig. Die
Europäische Kommission hat bereits im Jahr 2008 damit begonnen,
Nutzergruppen für den Dienst für Sicherheitsanwendungen zu identifizieren und deren
Anforderungen zu erfassen. Für diesen Dienst hat die Kommission drei
Schwerpunkte festgelegt:
1. Grenzüberwachung (südliche und östliche Grenzen),
2. Unterstützung von Außeneinsätzen der Europäischen Union („support to
external action“) und
3. Überwachung des Schiffsverkehrs.
Die Kommission hat die Verantwortung für die Umsetzung der Dienste an
europäische Agenturen delegiert. Hierzu zählen die Europäische Agentur für die
operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX für die
Grenzüberwachung) und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
(EMSA für die Überwachung des Schiffsverkehrs). Derzeit schaffen FRONTEX
und EMSA in enger Absprache entsprechende Strukturen. Der Betrieb der
Dienste soll im Jahr 2015 beginnen. Die Rolle des Satellitenzentrums der
Europäischen Union (EUSC) für das Dienst-Element „Unterstützung von EU-
Außeneinsätzen“ wird derzeit noch diskutiert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5316a) Auf welche Weise könnte der Dienst aus Sicht der Bundesregierung für
die Anwendungen „natürliche Ressourcen und Konflikte“, „Migration
und Grenzüberwachung“, „Überwachung von Abkommen (auch
Nuklear-)“, „Überwachen kritischer Infrastruktur“ sowie
„Krisenmanagement und -bewertung“ genutzt werden?
Im Copernicus-Programm hat die Europäische Kommission Kerndienste für
sechs unterschiedliche Themenbereiche eingerichtet: Landüberwachung,
Überwachung der Meeresumwelt, Katastrophen- und Krisenmanagement,
Überwachung der Atmosphäre, Überwachung des Klimawandels und Sicherheit.
Eine Erweiterung des Copernicus-Kerndienstes „Sicherheit“ über die derzeit
gesetzten Schwerpunkte hinaus soll auf Basis der bisherigen Erfahrungen in die
Erörterungen des Programmkomitees zu den künftigen Copernicus-
Arbeitsprogrammen Eingang finden.
b) Welche deutschen nationalen Projekte werden in den Copernicus-Dienst
für Sicherheitsanwendungen integriert?
Eine Integration deutscher nationaler Projekte in den Copernicus-Dienst für
Sicherheitsanwendungen ist nicht vorgesehen.
c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn
Copernicus in Deutschland davon spricht, dass „Schnittstellen zwischen
den deutschen Datenquellen (TerraSAR-X, RapidEye) und
Dienstleistern für die Auswertung verbessert“ worden seien?
Im Rahmen von DeSecure, einem Verbundprojekt mit dem Ziel der
Verbesserung der satellitengestützten Kriseninformation, wurden technische
Schnittstellen und Datenstrukturen entwickelt, um Datenprodukte von TerraSAR-X und
RapidEye im Bedarfsfall möglichst schnell an das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum
von Bund und Ländern, sowie das Technische Hilfswerk zu übermitteln.
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen des Projekts „DeMARINE Sicherheit“ hinsichtlich der
Möglichkeiten zur „robusten Erfassung und Erkennung von Schiffen und
Objekten auf hoher See“?
Im Rahmen von „DeMarine Sicherheit“ wurde ein Demonstrationsvorhaben zur
Assimilation von Fernerkundungsdaten und zur Identifizierung und Vermeidung
von parametrischem Rollen durchgeführt. Ziel des Projektes war es, aus
Modelldaten in Kombination mit der satellitengestützten Analyse der Seegangsituation
abzuleiten, ob sich für ein Schiff in bestimmten Regionen eine kritische
Überlagerung von Seegang und Schiffskurs beziehungsweise Schiffsgeschwindigkeit
ergeben kann. Es wurden Softwarewerkzeuge zur Detektion von Schiffen und
zur Gewinnung von Schiffsparametern (Größe/Bewegung/Typ) entwickelt, die
im nationalen Bodensegment des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt
am Standort Neustrelitz integriert werden sollen. Das Projekt verlief sehr
erfolgreich und konnte Akzeptanz für die Nutzung der Fernerkundung bei
behördlichen Nutzern erzielen. Bis zur vollständigen, operationellen Reife der
Produkte und Dienste sind weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
erforderlich.
e) Auf welche Weise und von welchen Satelliten werden bzw. wurden
hierfür entsprechende Daten verarbeitet?
Der Prozess der Schiffsdetektion läuft automatisch mit der Eingabe
nutzerspezifischer Parameter wie Zeit, Gebiet, Wahl des Sensors und Verschneidung
Drucksache 18/5316 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemit Schiffsmeldungen. Genutzt werden Daten der Satelliten TerraSAR-X,
ERS 1&2, ENVISAT und Radarsat 1&2. Zudem wurden Vorbereitungen zur
Nutzung von Sentinel-1-Daten unternommen.
17. Was ist der Bundesregierung über Folgeprojekte der EU-Vorhaben
G-MOSAIC, G-NEXT und G-SEXTANT bekannt, und wer ist daran
beteiligt?
G-MOSAIC, G-NEXT und G-SEXTANT waren Vorläufer des Copernicus-
Dienstes für Sicherheitsanwendungen. Der Dienst wird von FRONTEX bzw.
EMSA beschafft, an die die Europäische Kommission die Verantwortung für die
Umsetzung des Sicherheitsdienstes übertragen hat. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Welche Anwendungen zur Unterstützung des EU-Katastrophen- und
Krisenmanagements bzw. sonstiger Sicherheitsanwendungen mithilfe von
Fernerkundungstechnik werden nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit im Forschungsprogramm Horizon 2020 beforscht?
Im Rahmen der Programmlinie „Sichere Gesellschaften“ von „Horizon 2020“
werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine Projekte gefördert, die
sich mit satellitengestützten Fernerkundungstechniken zur Unterstützung des
EU-Katastrophen- und Krisenmanagements bzw. sonstiger
Sicherheitsanwendungen beschäftigen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
19. An welchen nationalen oder internationalen Forschungsprojekten zur
satellitengestützten Steuerung oder Navigation von Drohnen bzw. zur
Übermittlung von Aufklärungsdaten sind deutsche Behörden derzeit beteiligt?
Im Rahmen des nationalen Programmes „Forschung für die zivile Sicherheit“
der Bundesregierung ist das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der
Stadt Dortmund an dem deutsch-französischen Forschungsprojekt „UAV-
Assisted Ad Hoc Networks for Crisis Management and Hostile Environment Sensing
(ANCHORS)“ beteiligt. Ziel des Projekts ist es, Rettungskräften im Fall einer
großflächigen Katastrophe eine schnelle Lageerkundung sowie einen effizienten
Informationsfluss mittels autonomer unbemannter Systemen in der Luft und auf
dem Boden zu ermöglichen.
Daneben führt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr in Vorbereitung auf die Weltfunkkonferenz im Zeitraum
2013 bis Ende 2015 eine Studie über die Nutzung des festen Funkdienstes über
Satelliten zur Steuerung von unbemannten Flugsystemen durch. Das schließt die
Möglichkeit zur Übertragung von Aufklärungsdaten über diese Frequenzen
ausdrücklich aus.
Im Rahmen eines weiteren Forschungs- und Technologieprojektes des
Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr wird
die breitbandige Kommunikation mit Lasern über Satellit zu unbemannten
Flugsystemen untersucht.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist derzeit am EU-Forschungsprojekt
„RECONASS“ (Reconstruction and Recovery planning: near realtime
construction damage, loss and needs assessment) beteiligt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5316Gegenstand des Projektes ist die Entwicklung eines Systems, welches aufgrund
von Sensoren erlaubt, Aussagen über die Stabilität eines stark beschädigten
Gebäudes zu treffen, um die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Das
System soll der baulichen Überwachung dienen und eine zuverlässige,
kontinuierliche Bewertung des baulichen Zustandes in Echtzeit praktikabel machen,
sodass eine schnelle, objektive Anordnung von Maßnahmen möglich ist. Ziel ist
es auch, die Lage und Beschaffenheit von Punkten im Gebäude zu überwachen,
über Drahtlosnetzwerkverbindungen an eine zentrale Verarbeitungsstelle zu
übertragen und durch geeignete Algorithmen Änderungen festzustellen und zu
bewerten. Ferner wird innerhalb des Projektes zur Erkundung der äußeren
Beschädigungen des betroffenen Gebäudes eine Drohne verwendet, die Fotos
überträgt, welche mittels GPS-Daten lokalisiert werden.
Darüber hinaus ist die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk am nationalen
Forschungsprojekt „EMSec“ (Echtzeit Dienste für Maritime Sicherheit) des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt.
Erstes Ziel des Teilvorhabens der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist dabei
die Verbesserung der Lagewahrnehmung in nahezu Echtzeit in verschiedenen
räumlichen Skalierungen. Durch eine lückenlose Beobachtung kann ein
rationeller Einsatz von begrenzten personellen und materiellen Ressourcen
gewährleistet werden. Wesentlicher Erfolgsfaktor für die schnelle Behebung einer
Katastrophen- und Unfallsituation ist die komplette und detaillierte Übersicht über
die Lage, die Gefahren und über die eigenen Kräfte. Von lokalen über regionale
bis hin zu globalen Ereignissen ist eine schnelle Verfügbarkeit dieser Daten
wesentlich, da für den Einsatz nur begrenzte technische und personelle Ressourcen
zur Verfügung stehen.
Zweites Ziel des Teilvorhabens ist die Erarbeitung eines Konzeptes für den
sicheren und effektiven Einsatz von unbemannten Technologien in der
Wechselwirkung mit Betroffenen und Anwendern. Bei Rettungseinsätzen ist eine
intuitive Bedienung für den Einsatz unter hoher psychologischer Belastung aus Sicht
der Anwender unabdingbar. Ein Teil der psychologischen Belastung kann durch
geeignete Übungs- und Trainingskonzepte für die Anwender reduziert werden.
Bei der Erstellung großflächiger, lückenloser und eindeutiger Lagebilder in
EMSec mit einer Auflösung von unter einem Meter und in Echtzeit stellen sich
die ethischen Fragen lokaler Videoüberwachung in potenzierter Form. Während
Kameras im öffentlichen Raum überwiegend für die Aufzeichnung in einem
bestimmten, räumlich begrenzten Bereichs konzipiert sind, handelt es sich bei den
in EMSec zusammengeführten Datenmengen um die Möglichkeit einer
großflächigen, räumlich kaum begrenzten Echtzeit-Überwachung. Diese erstreckt sich
auf viel befahrene Seeverkehrswege, teilweise dicht besiedelte Regionen in
Küstennähe, sowie auf Offshore-Infrastrukturanlagen auf denen in naher
Zukunft tausende von Menschen arbeiten werden. Konsortialführer des Projektes
ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt.
20. Welche deutschen Behörden und Institutionen waren und sind in welcher
Form an europäischen Programmen zur Satellitenaufklärung (z. B. GMES
oder Copernicus-Programm) beteiligt (bitte nach Zeitraum, Behörden,
Institutionen, EU-Programmen, Art der Beteiligung, wie z. B. Kosten,
Personalaufwand, Konferenzbeteiligung, Publikationen, Datennutzung
etc. aufschlüsseln)?
Copernicus ist ein Programm der EU und der Europäischen
Weltraumorganisation (ESA). Seinem Charakter nach ist es kein „Programm zur
Satellitenaufklärung“. Für weitere Erläuterungen zu Copernicus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 18/5316 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDeutsche Behörden und Institutionen sind daran in drei Funktionen beteiligt:
1. Nutzung der von den Diensten bereitgestellten Informationen,
2. Beteiligung an der Entwicklung oder Bereitstellung von Copernicus-
Diensten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit und Kompetenzbereiche,
3. Beratung der Bundesregierung und der Europäischen Kommission bei der
Weiterentwicklung der Dienste.
Folgende Behörden und Institutionen waren und sind an dem europäischen
Erdbeobachtungsprogramm Copernicus nennenswert beteiligt:
● Der Deutsche Wetterdienst hat sich bei der Definition der Dienste zur
Überwachung des Klimawandels und zur Atmosphärenüberwachung eingebracht.
Außerdem wird eine Beteiligung an der Durchführung dieser Dienste
angestrebt (z. B. im Bereich der Klimamodellierung).
● Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat sich bei der
Definition des Dienstes zur Überwachung der Meeresumwelt eingebracht.
Außerdem wird eine Beteiligung an der Durchführung des Dienstes zur
Überwachung der Meeresumwelt angestrebt.
● Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat sich bei
der Definition des Dienstes zur Unterstützung des Katastrophen- und
Krisenmanagements eingebracht.
● Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie und das Umweltbundesamt
haben sich an der Definition des Dienstes für die Landüberwachung beteiligt
und erstellen im Rahmen der Berichtspflicht den nationalen Beitrag. Der
nationale Beitrag besteht aus dem Monitoring der Landbedeckung.
● Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) war in seiner
Funktion als Forschungszentrum im Bereich der Luft- und Raumfahrt an der
Entwicklung verschiedener Copernicus-Dienste beteiligt. Im Copernicus-
Dienst für die Unterstützung des Katastrophen- und Krisenmanagements
übernimmt das DLR als Teil des von der Europäischen Kommission
beauftragten Konsortiums Aufgaben in der Produkterstellung und -
weiterentwicklung.
● Das Raumfahrtmanagement des DLR unterstützt die Bundesregierung im
Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bei
der Vertretung deutscher Interessen im Copernicus-Kontext gegenüber der
Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Europäischen
Kommission.
Detailliertere Informationen, insbesondere im Bereich der Anwendungen,
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zudem sind oder waren deutsche Behörden oder Institutionen an folgenden
Projekten, die den Aspekt der Satellitenaufklärung behandeln oder behandelt haben,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5316im Bereich „Sicherheit“ des 7. Forschungsrahmenprogramms sowie der
Programmlinie „Sichere Gesellschaften“ von „Horizon 2020“ beteiligt:
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen zu den in diesem
Rahmen geförderten Projekten vor.
a) Welche konkreten Beiträge werden von den teilnehmenden
Institutionen und Firmen erbracht?
Die Europäische Union ist Eigner und Träger des Programms „Horizon 2020“
und des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU. Durchführende Organisation
ist die Europäische Kommission. Der Bundesregierung liegen keine detaillierten
Kenntnisse zu den in diesem Rahmen geförderten Projekten vor. Auch bei dem
Programm Copernicus ist die Europäische Union Eigner und Träger und die
Europäische Kommission durchführende Organisation. Der Bundesregierung
liegen auch hier keine detaillierten Kenntnisse zu den in diesem Rahmen
geförderten Projekten vor.
b) Welche weiteren Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu
Zwecken der inneren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit,
und worum handelt es sich dabei?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Darüber hinausgehende
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Produkte
des EUSC aus der Satellitenaufklärung im Rahmen der Bekämpfung
unerwünschter Migration im Mittelmeer bzw. dahinterstehenden Netzwerke
von Fluchthelfern genutzt werden sollen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
22. Welche weiteren Daten aus der Satellitenaufklärung sollen nach Kenntnis
der Bundesregierung hierfür genutzt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Projekttitel
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Gesamtkosten
Gesamtförderung
AIRBorne information for Emergency situation
Awareness and Monitoring (AIRBEAM)
01.01.2012 31.12.2015 15 532 973 19 894 308
– Technische Universität Dortmund
Reconstruction and Recovery Planning:
Rapid and Continuously Updated Construction
Damage, and Related Needs Assessment
(RECONASS)
01.12.2013 31.05.2017 15 484 324 14 260 240
– Technische Universität Dresden
– Bundesministerium des Innern
Advanced Forest Fire Fighting (AF3) 01.05.2014 30.04.2017 19 270 384 12 985 486
– Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Drucksache 18/5316 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Forderungen der Türkei
bekannt, Daten aus der europäischen Satellitenaufklärung zu erhalten, bzw.
inwieweit wird dies inzwischen sogar praktiziert (Plenarprotokoll 18/93)?
Der Bundesregierung liegen hierzu weiterhin keine Informationen vor. Insofern
wird auf die im Plenarprotokoll 18/93 vom 18. März 2015 wiedergegebene
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 32 verwiesen.
24. Im Rahmen welcher EU-Forschungsprogramme wird nach Kenntnis der
Bundesregierung der Ansatz verfolgt, mittels Fernerkundungstechnik
Schiffe und deren Bewegungen zu detektieren?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fördert die Europäische Kommission im
Bereich Sicherheit des 7. Forschungsrahmenprogramms derzeit zwei Projekte,
in denen Schiffe und deren Bewegungen mittels satellitengestützter
Fernerkundung detektiert werden:
1. Gemeinsame Bewertung von Grenzüberwachungssystemen im Maritimen
Bereich mittels voroperationeller Validierung von innovativen Lösungen
(Collaborative evaluation of border surveillance technologies in maritime
Environment by pre-operational validation of innovative solutions –
CLOSEYE) sowie
2. Weltraumbasierte maritime Navigation (SPACENAV).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 und die dortigen Ausführungen
zum nationalen Forschungsprojekt „EMSec“ (Echtzeit Dienste für Maritime
Sicherheit) verwiesen.
a) Welche Bundesbehörden oder sonstigen Einrichtungen aus
Deutschland nehmen aktiv oder reaktiv an den Forschungen teil?
Bundesbehörden sind nicht beteiligt, zu sonstigen Einrichtungen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Inwiefern fördert die Bundesregierung ähnliche Forschungen in
Deutschland?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert das
Forschungsvorhaben „Forschung und Entwicklung und Echtzeitdienste für die Maritime
Sicherheit (EMS)“. Ziel ist die Verbesserung des Umwelt- und Meeresschutzes
sowie der Sicherheit im Seeverkehr durch die Nutzung von hochgenauer
Navigation, insbesondere auf dicht befahrenen Strecken der Nord- und Ostsee.
Das BMBF fördert das Forschungsprojekt „Echtzeitdienste für die Maritime
Sicherheit – Security (EMSec)“. In diesem Verbundprojekt wird die Erstellung
von maritimen Lagebildern durch die Fusion von Satellitendaten und Daten
luftgestützter Sensoren erforscht. Dadurch sollen Gefahren, wie z. B. Havarien oder
Kollisionen frühzeitig erkannt und vermieden werden.
25. Inwiefern hat das Bundeskriminalamt mittlerweile konkrete
Nutzungsmöglichkeiten von Produkten der EU-Satellitenaufklärung für die
deutsche Polizei erkannt (Bundestagsdrucksache 17/7806)?
Soweit unter „Produkte der EU-Satellitenaufklärung“ Fernerkundungsdaten im
Allgemeinen zu verstehen sind, wie sie beispielsweise innerhalb des
Rahmenvertrags zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem DLR
über den Abruf von fernerkundungsbasierten Leistungen des Zentrums für satel-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5316litenbasierte Kriseninformation (DLR-ZKI) abgerufen werden konnten, wird im
Bundeskriminalamt in bedeutenden Einzelfällen geprüft, ob
Fernerkundungsdaten einen Beitrag im Rahmen der polizeilichen Sachverhaltsaufklärung leisten
können und dieser in einem akzeptablen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht. Dies
betrifft vor allem die Tatortarbeit (z. B. Übersichtsaufnahmen von großflächigen
Tatorten, Grabungen im Zusammenhang mit Tötungsdelikten) oder Straftaten
im Ausland zum Nachteil von deutschen Staatsangehörigen (z. B. anderweitig
nicht erhältliche Übersichtsaufnahmen nichturbaner Gebiete, Rekonstruktion
von Verbringungswegen bei Entführungen). Als vorteilhaft hat sich in diesem
Zusammenhang insbesondere die grundsätzliche Möglichkeit von
Veränderungsanalysen erwiesen, bei der evtl. zufällig vorhandenes Archivmaterial mit
aktuellen Satellitendaten verglichen werden kann. Aufgrund der physikalischen
Grenzen, eingeschränkter Verfügbarkeit von Archivmaterial sowie der
erforderlichen Vorlaufzeiten bis zur Übermittlung von Satellitendaten sind die
polizeilichen Nutzungsmöglichkeiten gegenwärtig stark limitiert.
26. In wie vielen bzw. in welchen Fällen hat das Bundeskriminalamt
Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr zur Überlassung von Daten der SAR-
Satelliten gestellt, und wie wurden diese jeweils beschieden?
Der Bundesregierung sind keine Fälle von Amtshilfeersuchen des
Bundeskriminalamts an die Bundeswehr zur Überlassung von Daten der SAR-Satelliten
bekannt.
27. Welche jährlichen Kosten fallen durch den Betrieb und die Führung des
Satellitensystems SAR-Lupe an?
Für den Betrieb und die Führung (Satellitensteuerung) des Satellitensystems
„SAR-Lupe“ fallen jährlich Kosten in Höhe von 2,37 Mio. Euro an.
28. Welche Bundesbehörden haben in welchem Umfang von welchen Firmen
in den letzten fünf Jahren kommerzielle Satellitendaten für
Aufklärungszwecke hinzugekauft?
Der Bundesnachrichtendienst hat im fraglichen Zeitraum kommerzielle
Satellitendaten für Aufklärungszwecke gekauft.
Die weitergehende Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls
nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der
Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes und insbesondere
seinen technischen Aufklärungs- und Analysemethoden stehen. Bereits durch die
Bekanntgabe von Vertragsabschlüssen mit spezialisierten Privatfirmen könnten
sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise, Methodik und schutzwürdige Fähigkeiten des
Bundesnachrichtendienstes ziehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten stellt
für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes i. S. v. § 1 Absatz 2
des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) einen überragend
wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität
nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer
Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten
betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den
Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik
Drucksache 18/5316 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDeutschland nachteilig sein. Die entsprechenden Informationen werden daher
als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMI
zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-
Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.*
Das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr deckt den Bedarf des
Geschäftsbereichs des BMVg an weltweiten Geoinformationsdaten
einschließlich zivil bzw. kommerziell beschaffbarer Satellitenbilder der Erdoberfläche.
Die kommerziell beschafften Satellitendaten werden als Grundlagendaten für
die Erfassung von topographischen Daten verwendet. Im Einzelfall können die
kommerziell beschafften Satellitendaten gegebenenfalls für Aufklärungszwecke
verwendet werden. Von folgenden Firmen wurden im aufgeführten Umfang
Satellitendaten bezogen (Stand: 11. Juni 2015):
Hierbei handelt es sich um eine Gesamtaufstellung der beschafften
kommerziellen Satellitendaten. Aus diesen Daten werden über die Erfassung von
topografischen Daten vor allem topographische Karten im Maßstab 1:50 000 abgeleitet.
Diese abgeleiteten Karten sowie im Einzelfall kommerzielle Satellitendaten
können gegebenenfalls als Referenzmaterial für Aufklärungszwecke genutzt
werden können. Eine explizite Zuordnung der beschafften Satellitendaten für
Aufklärungszwecke ist daher nicht möglich.
29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das NATO-
Hauptquartier Maritime Command Neapel Produkte aus der
Satellitenaufklärung nutzt?
Das Allied Maritime Command Neapel wurde am 27. März 2013 außer Dienst
gestellt und nutzt somit keine Produkte aus der Satellitenaufklärung.
30. Welche weiteren Sensoren werden nach Kenntnis der Bundesregierung
hierfür im Maritime Command Neapel genutzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
Jahr GAF AG Infoterra GmbH Summe
2010 ca. 6 383 571 € ca. 27 110 € ca. 6 410 681 €
2011 ca. 10 851 816 € ca. 17 850 € ca. 10 869 666 €
2012 ca. 12 049 958 € ca. 5 221 € ca. 12 055 179 €
2013 ca. 11 980 043 € ca. 412 356 € ca. 12 392 399 €
2014 ca. 6 880 280 € ca. 5 789 € ca. 6 886 069 €
2015 ca. 1 944 048 € – € ca. 1 946 063 €
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/531631. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
„nationale Koordinierungszentren“ für das EU-
Grenzüberwachungssystem EUROSUR eingerichtet?
Bislang wurden nach Informationen der Bundesregierung 30 Mitgliedstaaten
mit einem EUROSUR-Datenknotenpunkt ausgestattet (Österreich, Belgien,
Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Deutschland). Zur Frage,
welche dieser Staaten bereits nationale Koordinierungszentren eingerichtet
haben, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
32. Welche IT-Infrastrukturen wurden für die Anbindung des deutschen
nationalen Koordinierungszentrums im Lage- und Führungsdienst des
Bundespolizeipräsidiums in Potsdam, der Bundespolizeidirektion Bad
Bramstedt und dem Gemeinsamen Lagezentrum See an EUROSUR
eingerichtet oder modernisiert?
Die Hardware-Komponenten des EUROSUR-Datenknotenpunktes in
Deutschland wurden von FRONTEX als Fremdsystem bereitgestellt. Die Bundespolizei
hat das System innerhalb einer geschützten Umgebung im Rechenzentrum der
Bundespolizei aufgebaut und die Verbindung mit der IT-Infrastruktur
hergestellt. Mögliche Modernisierungsmaßnahmen werden derzeit konzeptionell
erarbeitet.
33. Welche Mittel wurden hierfür von der EU übernommen bzw. wurden
ergänzend durch Mittel aus dem Fonds für Innere Sicherheit finanziert?
Die Lieferung und Installation der Soft- und Hardware-Komponenten erfolgte
kostenfrei durch FRONTEX. Zusätzliche Aufrüstmaßnahmen für das nationale
Koordinierungszentrum können ergänzend aus dem Fonds für Innere Sicherheit
finanziert werden. Bislang hat die Bundespolizei von dieser Möglichkeit keinen
Gebrauch gemacht.
34. Welche Beiträge hat das DLR im Rahmen des EU-Projekts Services
Activations For Growing Eurosur’s Success (SAGRES) erbracht
(Bundestagsdrucksache 18/254)?
Im Rahmen des Projektes SAGRES entwickelte das DLR automatische
Verarbeitungsketten, um verschiedene SAR-Daten (Synthetic Aperture Radar) für die
Schiffsdetektion zu verarbeiten.
a) Auf welche technische Weise wurden bzw. werden dabei
„Schiffsdetektionen auf hoher See“ erkannt und verarbeitet?
Grundlage für die Schiffsdetektion ist die Auswertung von SAR-Daten.
b) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, das
DLR habe „Algorithmen entwickelt, optimiert und prä-operationelle
Systemketten entwickelt“?
Es werden Algorithmen entwickelt, auf deren Grundlage Informationen zu
Schiffsposition, Länge und Breite aus SAR-Daten abgeleitet werden können.
Drucksache 18/5316 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die vom
DLR entwickelten Anwendungen für die Seenotrettung im Mittelmeer
eignen würden?
Die entwickelten Anwendungen sind technisch grundsätzlich für die
Unterstützung der Seenotrettung geeignet. Dies hängt jedoch von der Größe der zu
detektierenden Schiffe und dem eingesetzten Sensor in Verbindung mit dem
Aufnahmemodus ab. In der gegenwärtigen Situation im südlichen zentralen
Mittelmeer ist die zuverlässige Aufklärung der zumeist sehr kleinen Fahrzeuge (z. T.
Schlauchboote) nur durch Schiffe und Flugzeuge vor Ort zu leisten.
d) Welche technischen oder organisatorischen Hindernisse müssten aus
Sicht der Bundesregierung überwunden werden, um die Anwendungen
für die Seenotrettung im Mittelmeer nutzen zu können?
Die technische und organisatorische Verfügbarkeit von Aufnahmesystemen
(Tasking, Sensor, Aufnahme) müssten über die kommerziellen Datenprovider
geregelt werden. Die zeitnahe Auswertung der Satellitendaten für die
Anwendung Seenotrettung ist technisch grundsätzlich möglich, müsste aber weiter in
die operativen Abläufe integriert werden. Der Mehrwert zu den bestehenden und
bereits eingesetzten Aufklärungsmitteln im Mittelmeer ist aber sehr begrenzt.
35. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der deutsch-
französische Airbus-Konzern in den Aufbau eines satellitengestützten
Grenzüberwachungssystems in Algerien eingebunden ist (
www.space-airbusds.
com/en/news2/alsat-2a-1-year-old-k8w.html), und welche
Exportgenehmigungen wurden hierfür angefragt und erteilt?
An den Airbus-Konzern wurde keine Genehmigung zur Ausfuhr eines
satellitengestützten Grenzüberwachungssystems nach Algerien erteilt. Die
Bundesregierung nimmt zu noch nicht beschiedenen Anträgen auf Erteilung einer
Genehmigung für die Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern keine Stellung.
36. Mit welchen nordafrikanischen Ländern arbeiten welche Bundesbehörden
hinsichtlich der Besorgung, des Austauschs oder der Verarbeitung von
Produkten satellitengestützter Aufklärung bzw. der Errichtung
entsprechender Infrastrukturen zusammen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
37. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die verstärkte
Zusammenarbeit der EU mit Tunesien im Sicherheitsbereich „einschließlich
im Bereich des integrierten Grenzmanagements“ auch die technische
Unterstützung von Grenzanlagen betrifft (Ratsdok. 6926/15)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
38. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern auch
Algerien, Tunesien und Ägypten die Teilnahme am
Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ planen (Bundestagsdrucksache 18/254)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 vom 7. Januar 2014 wird verwiesen.
Neuere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5316a) Welche „Bestrebungen der Europäischen Kommission und einzelner
Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Initiierung einer
Kooperation“ mit den drei Ländern sind der Bundesregierung bekannt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern libysche
Behörden mittlerweile in italienischen Lagezentren zur Überwachung des
Mittelmeers angesiedelt sind?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
39. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch Algerien,
Tunesien und Marokko von der Europäischen Kommission oder dem Rat
der Europäischen Union dazu bewegt werden sollen oder sollten, ihre
Küsten mit Drohnen zu überwachen (Anadolu Agency, 24. Mai 2015 und
Onlineausgabe
www.le360.ma vom 25. Mai 2015)?
a) Welche Küsten hätten dabei zu welchen Zeiten aufgeklärt werden
sollen?
b) Inwiefern hätte es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung um
Drohnen im Rahmen von EU-Vorhaben oder um solche der
Regierungen von Algerien, Tunesien und Marokko gehandelt?
c) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder nicht zu,
dass die drei befragten Regierungen die EU-Aufforderung ablehnten?
Die Fragen 39, 39a bis 39c werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
40. Was ist der Bundesregierung über das Projekt „Suspected targets satellite
surveillance“ bekannt, innerhalb dessen die EU-Grenzagentur FRONTEX
nach Kenntnis der Fragesteller im Rahmen von EUROSUR Schiffe im
Mittelmeer auf ihre Nutzung zur Fluchthilfe überwacht?
a) Wo wird das System nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt,
und welche Gewässer werden hiervon adressiert?
b) Welche Länder sind an dem Projekt beteiligt?
c) Auf welche Weise sind welche Bundesbehörden an dem Projekt
beteiligt?
d) Wie viele Schiffe werden mit dem System derzeit überwacht?
Die Fragen 40, 40a bis 40d werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]