[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5649
18. Wahlperiode 27.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5139 –
Bericht über sozial- und umweltschädliche Investitionen der KfW Bankengruppe
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die KfW Bankengruppe besteht aus der KfW Entwicklungsbank, ihrer
Tochtergesellschaft Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(DEG), der KfW IPEX-Bank sowie der Finanzierungs- und
Beratungsgesellschaft mbH (FuB). Ihr Kapital halten zu 80 Prozent der Bund und zu
20 Prozent die Länder; die Bundesrepublik Deutschland haftet zudem für alle
Verbindlichkeiten und Kredite der KfW. Die KfW ist die größte staatliche
Förderbank der Welt und drittgrößte Bank Deutschlands. Im Jahr 2014 steigerte sie
ihre Zusagen für Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern um
40 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 8,8 Mrd. Euro.
Die KfW Entwicklungsbank, die DEG und die KfW IPEX-Bank stehen
zunehmend wegen umwelt- oder sozialschädlicher Projekte im Globalen Süden in
der Kritik. Der Bericht der Nichtregierungsorganisation urgewald e. V. „Die
Schattenseite der KfW“ zeigt gravierende Missstände auf, die die Bank durch
ihre Finanzierungsbeiträge mitverursacht oder verschärft hat. Gegenüber der
DEG steht der Vorwurf der Förderung des Landraubs (Landgrabbings) im
Raum. So ist sie unter anderem an der malischen Bank BNDA beteiligt, die in
den letzten Jahren zwei Kreditlinien an das Agrarunternehmen M3 vergeben
hat. M3 ist an Vertreibungen und blutigen Repressionen gegen lokale Bauern
beteiligt. Im globalen Rohstoffgeschäft ist vor allem die KfW IPEX-Bank
aktiv. Sie unterstützte unter anderem den Bau einer Goldmine in der
Dominikanischen Republik, deren Schadstoffe das Trinkwasser und die Agrarböden der
gesamten Region kontaminierten. In Panama legten die Gemeinschaften der
Ngäbe-Buglé Beschwerde gegen ein DEG-finanziertes Staudammprojekt ein,
das ihre Lebensgrundlage bedroht. Sie hatte die indigenen Gemeinden vor Ort
bei der Planung des Projekts nicht einbezogen. Bei Protesten kamen mehrere
Menschen ums Leben.
Diese Fälle sind möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs. Denn die KfW
Bankengruppe macht ihre Investitionen nur in unzureichendem Maße
transparent. Erst auf Druck der Zivilgesellschaft begann die KfW Entwicklungsbank
im Jahr 2013 und die DEG im Januar 2015 einige Informationen zu ihren
Projekten zu veröffentlichen. Dies geschieht jedoch immer erst nach Vertrags-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Juli 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5649 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschluss und die genauen Inhalte der Umwelt- und Sozialprüfungen bleiben
weiter unter Verschluss. Die KfW IPEX-Bank gibt bis heute gar keine
Informationen zu von ihr finanzierten Projekten heraus.
Noch undurchsichtiger wird die Lage im Falle der Förderung von
Finanzintermediären, also Banken und Fonds, deren Engagements nicht nachvollziehbar
auf die Vereinbarkeit mit den Umwelt- und Sozialrichtlinien der KfW geprüft
werden können. So kam es beispielsweise in Mali und Honduras durch die
Kreditnehmer von KfW-geförderten Banken zu Vertreibung und
Gewaltverbrechen.
Problematisch sind zudem die mangelnden Möglichkeiten für Geschädigte,
gegen die Aktivitäten der KfW Bankengruppe Beschwerde einzulegen. Einzig
die DEG unterhält seit dem Jahr 2014 eine unabhängige Beschwerdestelle,
deren Wirkung aber ob des erwähnten Mangels an Transparenz extrem
eingeschränkt ist. Die anderen KfW-Töchter IPEX und Entwicklungsbank sehen gar
keine Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene vor. Auch die Richtlinien der
Bankengruppe selbst sind laut dem Bericht von urgewald e. V. unzureichend.
Das Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sieht eine menschenrechtliche
Risikoabschätzung bei geförderten Projekten des BMZ verpflichtend vor. Für
Projekte aus Eigenmitteln der KfW, die den Großteil ihrer Investitionen
ausmachen, ist dies aber nur eine Richtlinie. Keine der KfW-Töchter hat sich zu
internationalen Standards, wie den FAO Landgrabbing Guidelines oder der
Initiative for Responsible Mining Assurance, verpflichtet.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die KfW Bankengruppe
Unternehmen und Projekte fördert, die wegen schwerer
Menschenrechtsverletzungen in der Kritik stehen, und wie bewertet sie diese Vorwürfe?
a) Im Rahmen welcher Projekte wurde aus der Zivilgesellschaft gegenüber
der KfW oder dem BMZ Kritik geübt, dass menschenrechtliche
Standards verletzt worden sind (bitte für den Zeitraum ab 2005 auflisten)?
b) Wie wurden diese Beschwerden in jedem Einzelfall geprüft?
c) Welche Konsequenzen hatten die Beschwerden?
Die Fragen 1, 1a bis 1c werden zusammenfassend – getrennt nach
Geschäftsbereichen bzw. Tochterunternehmen der KfW Bankengruppe – beantwortet.
Nähere Angaben zu den Projekten sind zur Wahrung des Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisses der Vertragspartner nicht möglich.
Beschwerden und Anfragen wurden von direkt durch Finanzierungsvorhaben
Betroffene oder von mandatierten Vertretern der direkt Betroffenen geäußert.
Bei Beschwerden und kritischen Anfragen wird grundsätzlich der
Wahrheitsgehalt und die Relevanz der Informationen geprüft und auf Grundlage dieser
Information ggf. ein externer Sachverständiger zur Aufklärung hinzugezogen oder
die berechtigten Anliegen gemeinsam mit den Kunden und den
Beschwerdeführern adressiert.
Die DEG hat per 30. Juni 2015 745 Finanzierungen im Portfolio. Von den
insgesamt vier Beschwerden wurde die Finanzierung von GENISA formell über
das im Februar 2014 neu eingerichtete DEG-Beschwerdeverfahren eingereicht
und der „Compliance“-Bericht des unabhängigen Panels im Juni 2015
veröffentlicht. Zu dem Bericht des Panels gibt es eine Stellungnahme der
Geschäftsführung der DEG, die auf der Internetseite der DEG (
www.deginvest.de) zur
Verfügung steht. Bei zwei Beschwerden konnten auf Grund von Interventionen der
DEG schnelle und zügige Verbesserungen erreicht werden. Bei einer
Beschwerde konnte leider keine Veränderung herbeigeführt werden; die DEG wird
mit dem Unternehmen keine weitere Finanzierung eingehen. Über die offiziell
als Beschwerden eingestuften Fälle hinaus sind der Bundesregierung acht
kritische Anfragen zu möglichen Menschenrechtsverletzungen bei Finanzierungs-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5649vorhaben der DEG bekannt. In drei Fällen hat sich die Kritik nicht bestätigt. Bei
einem Vorhaben wurde das Vertragsverhältnis bereits vor der kritischen Anfrage
durch die DEG beendet. Bei den übrigen vier Vorhaben hat die DEG
Begleitmaßnahmen – insbesondere im Bereich Umwelt- und Sozialmanagement und
CSR (Corporate Social Responibility) – implementiert. Ein Großteil dieser
Begleitmaßnahmen wurde bereits vor Bekanntwerden der Kritik gestartet und
adressierte auch die in den kritischen Anfragen aufgenommenen Defizite.
Begleit-maßnahmen werden häufig von der DEG zu Beginn der Finanzierung
konzipiert, um die Unternehmen bei der Erreichung und Einhaltung internationaler
Standards und dem vorbeugenden Ausgleich potentieller Risiken zu
unterstützen.
Die KfW Entwicklungsbank hat derzeit (Stand: 5. Juni 2015) 7 560 laufende
Vorhaben im Portfolio. Dokumentiert sind vier Beschwerden in Äthiopien, der
Demokratischen Republik Kongo, Mali und Sambia. Eine Beschwerde wurde
vom Träger sowie den Umwelt- und Sozialexperten der KfW und den Ko-
Finanzierern als unzutreffend eingestuft. Die KfW Entwicklungsbank begleitet durch
regelmäßige Projektüberwachung den weiteren Verlauf und die Umsetzung sehr
eng. Eine weitere Beschwerde wird derzeit in Abstimmung mit verschiedenen
Projektakteuren, der Botschaft und dem BMZ geprüft. Es wird derzeit über
eventuelle zusätzliche Mittel zum Flächenzukauf verhandelt. Die dritte
Beschwerde war zulässig und nach Leistung weiterer Kompensation konnte die
Beschwerde beigelegt werden. Für das vierte Projekt wurden die Beschwerden
nicht an die KfW, sondern direkt an einen Ko-Finanzierer adressiert und von
dessen Beschwerde-Panel geprüft. Basierend auf dieser Prüfung hat die
Bundesregierung die letzte Zahlung einbehalten.
Bezüglich der von der KfW IPEX-Bank aktuell mitfinanzierten Vorhaben
bestehen keine Beschwerden zu Menschenrechtsverletzungen.
2. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auch die KfW IPEX-Bank
und die KfW Entwicklungsbank eine unabhängige Beschwerdestelle
einrichten, und wenn nein, warum nicht?
Die KfW Bankengruppe hat im Jahr 2014 auf Konzernebene die Stelle einer
Ombudsperson eingerichtet, die als externe Anlaufstelle für Hinweise auf
mögliche Compliance-Verstöße fungiert. Die Bundesregierung begrüßt dies als
einen wichtigen Schritt. Nach Einschätzung der KfW ist diese unabhängige
Ombudsperson als Beschwerdemechanismus integraler Teil des KfW-
Managementsystems für Umwelt- und soziale Belange.
Darüber hinaus agiert die KfW IPEX-Bank als Geschäftsbank im Rahmen des
KWG als Spezialfinanzierer für Geschäftskunden. Diesen steht offen, ihre
Beschwerden direkt an ihre Ansprechpartner innerhalb der KfW IPEX-Bank zu
richten. Kommt es zu kritischen Anfragen seitens der Presse oder der
interessierten Öffentlichkeit werden diese von den IPEX-Bereichen Kommunikation bzw.
Nachhaltigkeit bearbeitet.
Geschäftsbanken sind bei Transaktionen mit Privatkunden oder im
Anlagegeschäft rechtlich verpflichtet, einen Beschwerdemechanismus vorzuhalten,
welcher innerhalb der KfW IPEX-Bank eingerichtet ist. Weiterhin verpflichtet die
KfW IPEX-Bank aufgrund ihrer Nachhaltigkeitsrichtlinie den Kreditnehmer,
Verfahren einzurichten, die Beschwerden von Beschäftigten und betroffener
Öffentlichkeit zu Projekten entgegenzunehmen und zu behandeln.
Die KfW Entwicklungsbank ist in den Beschwerdemechanismus der KfW und
in die Zuständigkeiten des oben genannten Ombudsmanns der KfW integriert.
Auf der Ebene der einzelnen Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ)
stellt die KfW Entwicklungsbank ferner sicher, dass in den einzelnen Projekten
Drucksache 18/5649 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeein angemessener Beschwerdemechanismus vom Kreditnehmer eingerichtet
wurde, um zu gewährleisten, dass Beschwerden, die sich direkt auf die einzelnen
Projekte beziehen, besser und effizienter direkt vom Kreditnehmer beantwortet
und bearbeitet werden können. Im Rahmen der Projektberichterstattung wird
zusammenfassend über eingegangene Beschwerden berichtet und darüber, wie
diese behandelt werden.
3. Für welchen Anteil der KfW-Investitionen ist das Menschenrechtskonzept
des BMZ verpflichtende Prüfungsgrundlage, und für welchen Anteil ist es
lediglich eine Richtlinie?
Das Menschenrechtskonzept des BMZ gilt für die Institutionen der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit verbindlich. Für das Geschäft im eigenen Risiko
der KfW-Entwicklungsbank und der KfW-Tochter DEG gilt es als Richtschnur.
Dementsprechend gilt es verbindlich für alle FZ-Maßnahmen der KfW
Entwicklungsbank, die im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit
zugesagt werden.
4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Menschenrechtskonzept des
BMZ verbindlich für alle Investitionen der KfW Bankengruppe gelten
sollte, und wenn nein, warum nicht?
Das Menschenrechtskonzept des BMZ ist vor allem auf Maßnahmen der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit ausgerichtet. Gleichwohl dient es als
Richtschnur für das Geschäft im eigenen Risiko der KfW Entwicklungsbank. Die
KfW hat als staatliche Entwicklungsbank eine menschenrechtliche
Verantwortung bei ihren menschenrechtlich relevanten Aktivitäten zu beachten.
5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die KfW die
menschenrechtlichen und umwelttechnischen Prüfberichte ihrer Finanzierungen im
Globalen Süden vor Vertragsschluss veröffentlichen sollte, und wenn nein, warum
nicht?
Die KfW trifft Finanzierungsentscheidungen intern und gegenüber ihren
Aufsichtsgremien transparent. Sie stellt auch der Öffentlichkeit gegenüber ihre
Entscheidungsgrundlagen dar. Allerdings gibt es hinsichtlich externer Transparenz
auch Grenzen, die durch das Gebot der Vertraulichkeit von
Geschäftsinformationen gezogen sind; Ausnahmen hiervon sind gesetzlich geregelt oder
anderweitig vereinbart. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten leistet die KfW Beiträge zur
Erhöhung der Transparenz, z. B. durch die Mitgliedschaften bei Transparency
International und der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI).
Im „FZ-Transparenzportal“ werden Informationen zu allen Vorhaben der KfW
Entwicklungsbank eingestellt, die seit Januar 2013 vertraglich vereinbart
wurden (vgl.:
www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-
Entwicklungsbank/Evaluierungen/).
Im Rahmen der Meldung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von EZ-Daten (EZ –
Entwicklungszusammenarbeit) an das IATI-Register (IATI – International Aid Transparency
Initiative) werden seit dem Jahr 2013 zweimal jährlich Übersichten zu allen
laufenden, kürzlich beendeten und in Regierungsverhandlungen neu zugesagten
Maßnahmen veröffentlicht. Der Umfang der Daten und Dokumente wird
kontinuierlich erweitert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5649Die DEG veröffentlicht seit Januar 2015 Informationen zu den getätigten
Finanzierungen nach Vertragsunterzeichnung und in Abstimmung mit dem Kunden
auf der Internetseite der DEG (
www.deginvest.de). In den Geschäftsberichten
der DEG sind gemäß § 285 Nummer 11 des Handelsgesetzbuches (HGB) zudem
alle Beteiligungen über 20 Prozent aufgeführt, inklusive der Fonds.
6. An welchen Fonds im Agrarsektor sind die DEG, die KfW
Entwicklungsbank und die KfW IPEX-Bank beteiligt (bitte mit Subprojekten auflisten)?
Die KfW Entwicklungsbank (Stand 12. Juni 2015) ist an den folgenden fünf
Fonds im Agrarsektor beteiligt:
● Fund for Agri-Finance in Nigeria (FAFIN),
● Outgrower and Value Chain Fund (OVCF),
● African Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF),
● Fairtrade Access Fund,
● Fazilität zur Finanzierung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten
(LAFCo).
Die DEG veröffentlicht seit Januar 2015 Informationen zu den getätigten
Finanzierungen nach Vertragsunterzeichnung und in Abstimmung mit dem Kunden
auf der Internetseite der DEG (
www.deginvest.de). In den Geschäftsberichten
der DEG sind gemäß § 285 Nummer 11 HGB zudem alle Beteiligungen über
20 Prozent aufgeführt, inklusive der Fonds. Die DEG ist per 31. Mai 2015 an
vier Fonds im Agrarsektor beteiligt. Diese Beteiligungen sind nicht von den
oben beschriebenen Veröffentlichungsrichtlinien abgedeckt. Daher können aus
Gründen des Bankgeheimnisses keine weiteren Informationen veröffentlicht
werden. Die DEG ist gegenüber ihren Kunden vertraglich gebunden, ohne
explizite Zustimmung des Kunden keine Daten zu veröffentlichen oder an Dritte
herauszugeben und muss im Fall eines Verstoßes gegen das Bankgeheimnis mit
Konsequenzen rechnen.
Der Geschäftsbericht und der Offenlegungsbericht der KfW IPEX-Bank sind
auf der Internetseite abrufbar. In diesen Dokumenten sind die zur
Veröffentlichung angezeigten Informationen enthalten:
www.kfw-ipex-bank.de/PDF/
Presse/Download-Center/KfW-IPEX-Bank-Offenlegungsbericht-2014.pdf.
Bezüglich des Bankgeheimnisses gelten die obigen Ausführungen zur DEG analog
für die KfW IPEX-Bank.
7. Wendet die KfW bei ihren Finanzierungen die FAO-Richtlinien zur
Gewährleistung des Zugangs zu Land (Voluntary Guidelines on the
Responsible Governance of Tenure, Land, Fisheries and Forest) an, und wenn nein,
warum nicht?
Zu den „Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure Land,
Fisheries and Forests“ der FAO steht die KfW (Vertreter der Geschäftsbereiche
Entwicklungsbank und DEG) derzeit gemeinsam mit dem BMZ und dem
Deutschen Institut für Menschenrechte sowie mit verschiedenen NRO und anderen
Anteilseignern im Austausch, um die Umsetzungsmöglichkeiten auf den
unterschiedlichen Prozessebenen zu erarbeiten.
Drucksache 18/5649 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode8. Nach welchen sonstigen Richtlinien orientiert sich die KfW bei
Finanzierungsentscheidungen?
Aufgrund der unterschiedlichen Kontexte (Länder, Kunden, Produkte etc.)
regeln jeweils spezifische Nachhaltigkeitsrichtlinien die Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfungen in den drei Geschäftsfeldern KfW Entwicklungsbank,
DEG und KfW IPEX-Bank. Es werden darin stets international anerkannte
Referenzstandards für die Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit bei
Finanzierungen im öffentlichen und im Privatsektor herangezogen. Durchgehend
verbindlich sind die Rahmen setzenden Vorgaben der Nachhaltigkeitsleitsätze
der KfW Bankengruppe sowie die Nachhaltigkeitsrichtlinien der einzelnen
Geschäftsfelder. Alle Vorhaben haben in jedem Fall die Umwelt- und
Sozialstandards des Partnerlandes und der jeweiligen nationalen genehmigungsrechtlichen
Voraussetzungen einzuhalten.
Bei der Beurteilung der Angemessenheit der jeweiligen für ein geplantes
Vorhaben geltenden nationalen Umwelt- und Sozialstandards orientiert sich die
Entwicklungsbank an anerkannten internationalen Bewertungsmaßstäben,
insbesondere der Weltbankgruppe (v. a. Worldbank Safeguard Policies und IFC
Performance Standards) oder vergleichbarer regionaler Entwicklungsbanken oder
der EU. Bei der Finanzierung großer Speichervorhaben orientiert sie sich an den
Empfehlungen der World Commission on Dams (WCD).
Die KfW-Tochter DEG hat sich auf die Einhaltung der Umwelt- und
Sozialstandards der EDFI-Gruppe (EDFI – European Development Finance Institutions)
verpflichtet, die KfW IPEX-Bank ihrerseits auf die Einhaltung der Äquator-
Prinzipien (aufgrund der Schnittstelle zu den ECAs bei Exportfinanzierungen
berücksichtigt die IPEX bei der Prüfung ferner die Vorgaben der OECD
Common Approaches). Dies impliziert für DEG bzw. IPEX die Einhaltung der IFC
Performance Standards, der EHS-Guidelines und der ILO-Kernarbeitsnormen.
Mit der Anwendung der IFC Performance Standards adressieren DEG und KfW
IPEX-Bank zugleich die für den Privatsektor relevanten strategischen
Prioritäten der WCD bei Vorhabenprüfungen und bei der Entwicklung der Umwelt- und
Sozialrisikomanagement-Systeme bei Finanzierungspartnern.
9. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den dokumentierten Fällen, bei denen es zu Vertreibung und
Gewaltverbrechen durch mittelbar von der KfW geförderte Projekte kam, etwa bei der
malischen Bank BNDA, dem Kreditnehmer M3 oder der honduranischen
Bank FICOHSA und ihrem Kreditnehmer Dinan?
Die DEG ist an der Banque Nationale de Développement Agricole (BNDA) mit
Treuhandmitteln des Bundes seit 1986 beteiligt. Zwischen den Bewohnern
zweier Dörfer und dem malischen Unternehmer Modibo Keita und seiner Firma
Moulin Moderne du Mali (M3) gibt es Auseinandersetzungen um Land. Die
BNDA hat Keita Kredite gewährt. Keiner der Kredite ist jedoch aus Mitteln der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit refinanziert worden. Die DEG hat
keine direkte Geschäftsbeziehung zu Keita oder zu M3. Die lokale
Rechtsprechung erklärte „die Zuteilung des Landes im Rahmen des Pachtvertrages als
rechtlich einwandfrei“. Somit gibt es für die BNDA nach eigenen Angaben
keine rechtliche Grundlage, die Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen
zu beenden.
Bei der honduranischen Bank Banco Financiera Comercial Hondurena S.A.
(FICOHSA) ist die DEG gemeinsam mit weiteren Entwicklungsfinanciers, u. a.
der IFC und der niederländischen FMO, engagiert. In Entwicklungsländern ist
die Förderung lokaler Banken von großer Bedeutung, um insbesondere den
KMU-Sektor als Motor für Entwicklung zu fördern. Die Darlehen der Entwick-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5649lungsfinanciers an FICOHSA werden für die Finanzierung von KMU sowie
Wohneigentum eingesetzt. Die Bank wird von den Entwicklungsfinanzierern
(DFI) auch dabei unterstützt, die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung
und Überwachung ihrer Geschäftstätigkeit zu verbessern. Dazu ist ein Umwelt-
und Sozialaktionsplan vereinbart worden. Auf Anregung der DFI wurde im Jahr
2013 ein Umwelt- und Sozialexperte eingestellt, um Umwelt- und
Sozialstandards als wichtigen Bestandteil des Geschäftsmodells nachzuhalten. Weiterhin
hat die DEG mit der FMO eine Begleitmaßnahme gestartet: International
erfahrene Berater unterstützen die Bank bezüglich der Etablierung von
internationalen Umwelt- und Sozialstandards. Darüber hinaus wurde im Falle des
Agrarunternehmers DINANT die Finanzierungszusage der DEG wieder
zurückgenommen. Seitens der Weltbank wurde eine Beratung zu Umwelt- und
Sozialstandards beim Unternehmen aufgebaut und ein Mediator eingestellt, da DINANT
gleichzeitig Kreditnehmer der Weltbank war. Mittlerweile haben sich die
Konflikte etwas beruhigt und es ist eine positive Entwicklung zu erwarten.
Insgesamt nimmt die Bundesregierung solche Fälle sehr ernst und setzt sich bei
der DEG und anderen Finanzinstitutionen regelmäßig dafür ein, dass die
vereinbarten Umwelt- und Sozialstandards bei der Umsetzung der Projekte
eingehalten werden.
10. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung als Eigentümerin der
KfW, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden?
Grundsätzlich ist anzumerken, dass entwicklungspolitische Maßnahmen in den
Partnerländern meist unter schwierigen Rahmenbedingungen stattfinden, die
insbesondere die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zu einer großen
Herausforderung machen. Auf der anderen Seite ergeben sich für die KfW auch
Chancen, die Standards auf Partnerseite zu beeinflussen und anzuheben. Umso
wichtiger ist es, dass auf Ebene der Durchführungsorganisationen klare
Standards bestehen und nachgehalten werden. Die Bundesregierung nimmt auf
Grundlage ihrer Mandate in den KfW-Aufsichtsgremien Einfluss auf die
Gestaltung und Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie
menschenrechtlichen Verpflichtungen und überwacht bei Bekanntwerden kritischer Fälle
eingeleitete Gegenmaßnahmen. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus
als Anteilseigner Internationaler Finanzinstitutionen dafür ein, die dort
geltenden Umwelt- und Sozialstandards, die – wie insbesondere im Falle der
Weltbank – weltweit oft Leitcharakter genießen, ständig weiter zu verbessern.
11. Welcher Anteil der jährlichen Neuzusagen der KfW Bankengruppe im
Finanzsektor geht an sogenannte Finanzintermediäre wie Banken und
Private-Equity-Fonds (bitte nach den Geschäftssparten KfW
Entwicklungsbank, DEG und IPEX aufschlüsseln)?
Das Geschäftsfeld Export- und Projektfinanzierung der KfW Bankengruppe hat
im Jahr 2014 neue Kredite in Höhe von 16,6 Mrd. Euro zugesagt. Davon
entfielen auf den Sektor „Finanzinstitutionen und Trade Finance“ 1,2 Mrd. Euro.
Die DEG finanzierte im Jahr 2014 ein Volumen von 490 Mio. Euro im
Finanzsektor; dies entspricht 33 Prozent ihrer Zusagen im Jahr 2014. Nähere
Informationen hierzu finden sich im Geschäftsbericht des Jahres 2014 der DEG
(
www.deginvest.de). In den letzten Jahren lag das DEG-Engagement im
Finanzsektor bei ca. 30 Prozent der gesamten neu zugesagten Finanzierungen. Bei
Finanzsektor-Engagements handelt es sich i. d. R. um die Unterstützung lokaler
Finanzinstitute in Entwicklungsländern mit dem Ziel, zum einen den
Finanzsektor im Land aufzubauen und zum anderen lokale kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) mit Finanzdienstleistungen zu erreichen.
Drucksache 18/5649 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie KfW Entwicklungsbank hat im Jahr 2014 Zusagen im Finanzsektor in Höhe
von 1,4 Mrd. Euro getätigt, dies entspricht 20 Prozent ihrer Zusagen im Jahr
2014. Der größte Anteil mit 75 Prozent entfiel dabei auf Zusagen an für
Mikrofinanzierungen und Finanzierungen für KMU.
12. Welche Kriterien im Umwelt- und Sozialmanagement muss eine Bank
oder ein Fonds erfüllen, um für eine KfW-Finanzierung infrage zu
kommen (bitte nach den oben genannten drei Geschäftsbereichen
aufschlüsseln, sofern sie sich unterscheiden)?
13. Gelten bei fondsfinanzierten Subprojekten dieselben Umwelt- und
Sozialstandards wie bei KfW-eigenen Projektfinanzierungen, und wenn nein,
warum nicht?
14. Überprüft die KfW bei der Kreditvergabe oder Beteiligung an Banken die
Kreditnehmer der Banken?
Wenn ja, nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht?
15. Wie gewährleistet die KfW die Verwendung ihrer Gelder gemäß den
eigenen Umwelt- und Sozialrichtlinien?
Die Fragen 12 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit und die Klimaprüfung
folgen in der KfW Entwicklungsbank den Vorgaben ihrer
geschäftsfeldbezogenen Nachhaltigkeitsrichtlinie. In Kapitel 6 der Richtlinie finden sich die
Spezifika für die Zusammenarbeit mit Finanzintermediären:
www.kfw-
entwicklungsbank.de/PDF/Download-Center/PDF-Dokumente-Richtlinien/
Nachhaltigkeitsrichtlinie_DE.pdf.
Die Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit zu finanzierender Vorhaben
folgt bei der DEG der „DEG Umwelt- und Sozialrichtlinie“:
www.deginvest.de/
Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was-wir-tun/Richtlinie/.
Bei Finanzinstitutionen-Engagements wird die in den Kreditverträgen
vereinbarte Verwendung der DEG-Mittel fortwährend geprüft. Hierbei wird durch
Berichte, Überprüfungen vor Ort und externe Ex-post-Gutachten bewertet, ob die
Mittel an die vereinbarte Zielgruppe (in der Regel KMU) geflossen sind. Es sind
keine Fälle bekannt, die einen Ausstieg der DEG aus solchen Finanzinstituten
bzw. aus deren Finanzierung notwendig gemacht haben. Die DEG prüft in
Bezug auf Umwelt und Soziales vor einer Finanzierung das bestehende und
geplante Investment-Portfolio der Finanzintermediäre, deren Umwelt- und
Sozialrisikomanagement-Systeme und vereinbart vertraglich je nach Risikokategorie
die Einhaltung lokaler Standards und im Falle höherer Umwelt- und
Sozialrisiken der IFC Performance Standards. Zusätzlich wird die Ausschlussliste der
DEG vertraglich mit den Kunden vereinbart und deren Einhaltung nachgehalten.
In der KfW IPEX-Bank erfolgt die Überprüfung der Risiken für Umwelt und
soziale Belange transaktionsspezifisch; d. h. unabhängig von der Ausprägung der
Kreditnehmer (die Unternehmensform ist nicht ausschlaggebend, sondern die
Transaktion). Die Ausführungsdetails sind zu finden unter:
www.kfw-ipex-
bank.de/PDF/Über-die-KfW-IPEX-Bank/Gesellschaftliche-Verantwortung/
Umwelt-und-Sozialverträglichkeit/Nachhaltigkeits-Richtlinie-KfW-IPEX-
Bank.pdf.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/564916. Gibt es in den Verträgen mit den sogenannten Finanzintermediären
Klauseln, die zu einer Vertragskündigung führen können, wenn Umwelt- und
Sozialstandards nicht eingehalten werden, und wenn nein, warum nicht?
Ja, ein Verstoß gegen vereinbarte Umwelt- und Sozialstandards ist wie jeglicher
andere Verstoß gegen Kredit- und Projektverträge zu handhaben. Ein
Vertragsverstoß kann zu einem so genannten Event of Default führen und ermächtigen
die KfW IPEX-Bank, die DEG und die KfW Entwicklungsbank, das
Vertragsverhältnis mit dem Kunden einseitig aufzukündigen.
17. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig zusätzlich zu den
Basisinformationen, die die DEG und die KfW Entwicklungsbank
herausgeben, diese auch Informationen über die Subprojekte ihrer
Finanzintermediäre veröffentlichen?
Die Subprojekte von Bankengagements werden nach Kenntnis der
Bundesregierung von keinem internationalen Entwicklungsfinanzierer veröffentlicht. Gegen
eine solche Veröffentlichung spricht auch das Bankgeheimnis im Partnerland.
Eine verpflichtende Veröffentlichung könnte zudem potenzielle lokale
Unternehmen davon abhalten, eine Finanzierung, die ein von der KfW refinanzierter
Finanzintermediär anbietet, in Anspruch zu nehmen. Das Bankgeheimnis dient
dem Schutz des Finanzierungsnehmers. Angaben über ein Kreditverhältnis oder
gar über die Höhe, Zinsbelastung etc. könnten einen Wettbewerbsnachteil der
finanzierten Unternehmen bedeuten, da Konkurrenten des Kreditnehmers
marktrelevante Informationen zur Verfügung stünden. Eine Veröffentlichung der
Subprojekte ist sehr weitgehend, die Bundesregierung sieht aber durchaus
Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit mit den Finanzintermediären hinsichtlich
Transparenz.
18. Ist eine Beschwerde beim DEG-Beschwerdemechanismus möglich, wenn
Menschen durch ein Finanzintermediär-finanziertes Subprojekt betroffen
sind, und wenn nein, warum nicht?
Ja, eine Beschwerde ist auch dann möglich.
19. Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, dass neben der DEG und der
KfW Entwicklungsbank auch die KfW IPEX Bank Informationen zu ihren
getätigten Investitionen veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Ausweitung der
Veröffentlichungspflichten über das für Geschäftsbanken geltende Maß hinaus für die KfW IPEX-
Bank GmbH nicht angezeigt.
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