Sicherungsverfilmung und Digitalisierung von Kulturgut im Barbarastollen
der Abgeordneten Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Zentrale Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, der Barbarastollen in Oberried bei Freiburg, dient als kulturelles Gedächtnis der Nation. Er ist das einzige Objekt in Deutschland, das unter Sonderschutz nach den Regeln der Haager Konvention steht. Verwaltet wird der Stollen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Um der völligen Vernichtung von Kulturgütern im Katastrophenfall entgegenzuwirken, werden diese im Barbarastollen durch Sicherungsverfilmungen gesichert. Die Sicherung der Kulturgüter richtet sich nach Dringlichkeitsstufen und wird in Verfilmungsstellen beim Bundesarchiv, beim Geheimen Staatsarchiv und bei Landesarchiven nach festgelegten technischen Standards durchgeführt. Die Fragesteller fragen in dieser Kleinen Anfrage nach den technischen Verfahren der Sicherungsverfilmung und ob dabei Digitalisate entstehen. Außerdem möchten die Fragesteller wissen, ob es eine Verbindung zum Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek gibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Art von Kulturgütern wird im Barbarastollen dokumentiert und archiviert (bitte mit Auflistung nach Gattung)?
Wo werden die Materialien sicherungsverfilmt (bitte unter Angabe der Verfilmungsstellen)?
Gibt es ein Gremium, das die zu verfilmenden Inhalte auswählt (bitte unter Angabe der Namen der Mitglieder des Gremiums)?
Nach welchen Kriterien werden die zu verfilmenden Materialien ausgewählt, und gibt es bundeseinheitliche Standards?
Wer entscheidet nach welchen Kriterien, worin der von den Richtlinien für den Schutz von Kulturgütern vorgeschriebene repräsentative Querschnitt in zeitlicher, regionaler und sachlicher Hinsicht jeweils bei den landesweit existierenden Kulturgütern besteht, und werden die Belange kultureller Minderheiten angemessen berücksichtigt?
Wie sind die die Reihenfolge der Sicherungsverfilmung bestimmenden Dringlichkeitsstufen definiert?
Warum werden aktuell nur Materialien der Dringlichkeitsstufe 1 verfilmt (www.bbk.bund.de zur Sicherungsverfilmung)?
Welche finanziellen und technischen Voraussetzungen müssten erfüllt werden, damit auch Materialien der Dinglichkeitsstufe 2 oder 3 verfilmt würden?
Was kostet die Sicherungsverfilmung derzeit pro Jahr, und wer übernimmt diese Kosten (bitte unter Angabe der Kostenträger und Haushaltstitel)?
Welche Kosten verursacht der „Betrieb“ des Barbarastollens jährlich, und wer trägt diese Kosten?
Wie viele Edelstahlbehälter sind aktuell im Barbarastollen eingelagert, und für wie viele weitere Behälter bietet der Stollen Platz (bitte mit Angabe, wie viele Mikrofilme in einen Edelstahlbehälter passen)?
Nach welchen technischen Standards werden die Materialien sicherungsverfilmt?
Wird aktuell nur schwarz-weiß mikroverfilmt, oder werden inzwischen auch Farbmikrofilme verwendet?
Wenn ja, seit wann werden Farbmikrofilme hergestellt, und mit welchem Verfahren?
Entstehen bei der Sicherungsverfilmung Digitalisate der Objekte, bevor sie auf Mikrofilm ausbelichtet werden?
Wenden die Verfilmungsstellen die vom Fraunhofer-Institut für Physikalische Messtechnik im Rahmen des InnoNet-Programms ARCHE entwickelte Archivierungstechnologie namens „ArchiveLaser“ an, und wenn nein, warum nicht?
Wenn die Verfilmungsstellen die im ARCHE-Projekt entwickelte Belichtungstechnologie verwenden, ermöglicht dies einen Arbeitsablauf, der Digitalisierung und Belichtung auf Mikrofilm vereint?
Archivieren die Verfilmungsstellen die so entstandenen Digitalisate, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, für den Fall, dass derzeit bei der Sicherungsverfilmung keine Digitalisate entstehen, zukünftig die Materialien parallel zu digitalisieren und zu verfilmen?
Werden bei der Sicherungsverfilmung entstehende Digitalisate der Öffentlichkeit über die Deutsche Digitale Bibliothek zur Verfügung gestellt (wenn nein, bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung, die bereits vorhandenen Verfilmungen, welche alle von hoher Qualität und auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft sind, zu digitalisieren und der Öffentlichkeit über die Deutsche Digitale Bibliothek zur Verfügung zu stellen?
Werden die verfilmten Materialen dokumentiert?
Wenn ja, nach welchen Standards geschieht dies (Metadatenformate, Katalog-, Inventarisierungs- und Verzeichnungsregeln)?
Sollten die verfilmten Materialen in einer Datenbank erfasst sein, ist es geplant, diese öffentlich zugänglich zu machen?
Wenn nein, warum nicht?