Polizeieinsatz im Regionalexpress 3666 am 12. April 2015 auf der Strecke von Gößnitz nach Jena-West
der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Kersten Steinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Augenzeugenberichten von Mitgliedern des Fan-Projektes Jena e. V. des FC Carl Zeiss Jena kam es auf der Rückreise vom Fußballspiel zwischen Jena und Zwickau am 12. April 2015 zu einem unverhältnismäßigen Einsatz durch die Polizei. Trotz friedlichen Verhaltens der Fans des FC Carl Zeiss Jena wurde den Fans der Eintritt am Zwickauer Hauptbahnhof durch den Haupteingang verweigert. Stattdessen wurden sie durch einen Seiteneingang hineingeführt. Außerdem haben Polizeikräfte den halben Bahnsteig mit Polizeiketten abgeriegelt und so den Einstieg in die S-Bahn erschwert.
Aus technischen Gründen wurden die Fußballfans durch die Lautsprecheransage in der S-Bahn aufgefordert, den Zug in Gößnitz zu verlassen. Dort wurde das Verhalten der Bundespolizei mit Pirnaer Kennzeichen durch permanentes Filmen der Fans als provokativ empfunden.
Die Weiterfahrt im Regionalexpress Richtung Erfurt gestaltete sich zunächst entspannt; zu Unruhen kam es erst in einem Wagen der Bahn, in dem laut Augenzeugenberichten ein alkoholisierter Fan einen Polizeibeamten beleidigte. Nachdem die Bundespolizeibeamten aus Pirna den Mann zu identifizieren versuchten und dieser sich weigerte, setzte die Bundespolizei Reizgas ein und verletzte damit auch viele sich im Abteil befindliche Unbeteiligte, die weder beim Fußballspiel noch als Fußballfans erkenntlich waren. Der Zwischenfall fand kurz vor dem Bahnhof Stadtroda statt, zwei Stationen vor dem Zielbahnhof Jena-West. Aufgrund von Atemnot mussten die Insassinnen und Insassen des Waggons am Bahnsteig in Stadtroda austeigen. Dabei erlitten sie nach Augenzeugenberichten Fußtritte in den Rücken durch Beamte der Bundespolizei. Nach Verlassen des Bahnhofes Jena-Göschwitz wurden die Personalien von mehreren Fans aufgenommen. Außerdem wurden sie durch die Bundespolizei abfotografiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Bundespolizeikräfte waren in den Zügen sowie auf den Bahnhöfen in den Einsatz involviert? War die Bundespolizei Pirna beteiligt?
Welche Anweisungen erhielten die beteiligten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Vorfeld des Einsatzes im Umgang mit den Fußballfans?
Welche Einsatzstelle war für die einheitliche Führung des Polizeieinsatzes an diesem Tag zuständig?
Kann die Bundesregierung die Augenzeugenberichte nach ihrer Kenntnis bestätigen, wonach den Fußballfans des FC Carl Zeiss Jena der Eintritt durch den Haupteingang des Bahnhofs verweigert wurde, und falls ja, wer hat diese Maßnahme veranlasst und aus welchem Grund?
Bestätigt die Bundesregierung die Augenzeugenberichte, wonach der Auslöser des Reizgaseinsatzes durch die Bundespolizei die Beleidigung eines Fußballfan war?
Was waren aus Sicht der Bundesregierung die ausschlaggebenden Gründe für den Einsatz unmittelbarer Zwangsmittel durch die Bundespolizeikräfte?
Bestätigt die Bundesregierung, dass laut Berichten der Augenzeugen Reizgas in einem geschlossenen Zugwaggon durch Bundespolizeibeamte eingesetzt wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Angemessenheit des Reizgaseinsatzes in einem geschlossenen Zugabteil, in dem sich auch Unbeteiligte aufhielten?
Welche Vorschriften gibt es für den Einsatz von Reizmitteln in geschlossenen Räumen, und inwieweit entsprach das Einsatzverhalten der Bundespolizei diesen Vorschriften?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Zwischenfälle, insbesondere der Einsatz von Reizgas, von Bundespolizeibeamten gefilmt wurden, und falls ja, wurden die Aufnahmen zur Auswertung des Polizeieinsatzes durch die Bundespolizei genutzt?
Welche Begründung liegt der Bundesregierung für das Identifizieren und Fotografieren von Fußballfans durch die Bundespolizei vor, und was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung mit den aufgenommenen Daten?
Nach welchen Kriterien und Abläufen erfolgt bei der Bundespolizei die Aufarbeitung von Einsätzen, bei denen der Vorwurf einer unzulässigen Verhältnismäßigkeit sowie der Körperverletzung im Amt bekannt wird?
Zu welchen Rückschlüssen ist die entsprechende Bundespolizeieinheit nach Auswertung des Filmmaterials dabei gekommen?