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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Betreuung von Arbeitslosen in sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten nach der Kreisreform (G-SIG: 16011909)

Zusammenlegung von Kreisen/Städten mit bisher entweder Arbeitsgemeinschaften oder Optionsmodell: in neuer Gebietskörperschaft einheitliche Einführung des Optionsmodells oder getrennte Weiterführung der bisherigen Betreuungsmodelle (Effektivität der Betreuung, Verwaltungskosten); Voraussetzungen für eigenständige Weiterarbeit der Optionskommunen, mögliche rechtliche und organisatorische Probleme für die Arbeitslosen; allgemeine und gesetzgeberische Voraussetzungen für Ausdehnung des Optionsmodells auf den neuen Gesamtkreis, Vorlage entsprechender Gesetzentwürfe; Kosten und organisatorischer Ablauf bei Übernahme der Arbeit der Optionskommunen durch BA, Auswirkungen auf das Kommunalpersonal; Voraussetzungen für Unterstützung des einen oder anderen Modells; Erfolge der beiden Modelle im Vergleich; ähnliche Probleme außerhalb Sachsens, Erfahrungen, Planungen <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

04.04.2007

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/479421. 03. 2007

Betreuung von Arbeitslosen in sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten nach der Kreisreform

der Abgeordneten Jan Mücke, Dirk Niebel, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Zuge der anstehenden Kreisreform in Sachsen werden Gebiete zusammengelegt, in denen es unterschiedliche Systeme zur Betreuung von Arbeitslosen gibt.

Hintergrund ist, dass die sechs Landkreise Muldentalkreis, Döbeln, Meißen, Kamenz, Bautzen und Löbau-Zittau am so genannten Optionsmodell teilnehmen, wodurch sie die Betreuung der Arbeitslosen bis zunächst 2010 eigenverantwortlich übernehmen.

Sie werden sich im Zuge der Kreisreform mit anderen Kreisen und kreisfreien Städten zusammenschließen, in denen Arbeitsgemeinschaften zwischen der Agentur für Arbeit und den Kreisen für die Betreuung verantwortlich sind.

Insbesondere bei der Betreuung der Arbeitslosen vor Ort scheinen die Options-Landkreise bisher erfolgreicher zu arbeiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist nach bisherigen Ergebnissen des Optionsmodells die Vermittlung von Arbeitslosen in Optionslandkreisen effizienter und effektiver als die Vermittlung in Arbeitsgemeinschaften mit der Agentur für Arbeit in den übrigen Gebieten?

2

Erscheint es nach Ermessen der Bundesregierung unter den Gesichtspunkten der effektiven Betreuung der Arbeitslosen, der Verwaltungskosten und des Erfolgs sowie der sinnvollen Auswertung des Optionsmodells sinnvoller, den betroffenen fusionierenden Landkreisen dann als Ganzes die Möglichkeit zu gewähren, das Optionsmodell weiterzuführen, oder erscheint es sinnvoller, verschiedene Ämter mit verschiedenen Betreuungsmodellen innerhalb eines Landkreises weiterzuführen?

3

Von welchen Voraussetzungen bei den betroffenen Landkreisen macht die Bundesregierung ihre Unterstützung für oder gegen die beschriebenen Modelle abhängig?

4

Unter welchen Voraussetzungen ist für die im Vorwort aufgelisteten Kreise auch nach der Kreisreform noch gewährleistet, dass sie als Teilgebiet des dann fusionierten Landkreises am Optionsmodell weiterhin teilnehmen können?

5

Welche rechtlichen und organisatorischen Probleme könnten im Falle der so eventuell entstehenden Aufteilung der Betreuung innerhalb eines Landkreises für die betroffenen Arbeitslosen entstehen?

6

Unter welchen Voraussetzungen ist für die betroffenen, nach der Kreisreform dann fusionierten Landkreise gewährleistet, dass sie als Ganzes die Betreuung der Arbeitslosen in Eigenregie übernehmen können?

7

Welche Gesetze müssten wie geändert werden, um den fusionierenden Kreisen die Wahlmöglichkeit zu geben, als Ganzes die Betreuung der Arbeitslosen in Eigenregie übernehmen zu können?

8

Plant die Bundesregierung, dem Bundestag entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen?

9

Falls die Bundesregierung die Überleitung der Aufgaben der bisherigen Optionskommunen auf die Arbeitsagenturen präferieren sollte: Wie ist der organisatorische Ablauf zu erwarten, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung und wie würde sich diese Entscheidung auf das Personal der Optionslandkreise auswirken?

10

Ist der Bundesregierung außerhalb Sachsens ein ähnliches Problem bekannt?

Wenn ja, wie hat man es dort gelöst, bzw. wie plant man es dort zu lösen?

Berlin, den 20. März 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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