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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Haltung von Mastputen

Antibiotikaeinsatz, Verbesserung der Haltungsbedingungen durch freiwillige bundeseinheitliche Eckwerte, Forschungsfortschritte bzgl. Ursachen des Federpickens, Forschungsbedarf und -förderung, gesundheitliche Probleme einzelner Zuchtlinien sowie Erkrankungshäufigkeit, tierschutzrechtliche Verstöße, rechtsverbindliche Mindeststandards auf EU-Ebene, Qualitätsanforderungen an Putenfleisch sowie Preisentwicklung, Struktur der Bestände, Bezahlung der Beschäftigten in der Putenmast, Im- und Export von Puten-Bruteiern bzw. -Küken, gentechnikfreie Fütterung, Verbraucherinformation über tiergerechte Haltung und Herkunft von Putenfleisch<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

06.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/529215.06.2015

Haltung von Mastputen

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Birgit Menz, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Nachfrage nach Putenfleisch ist, auch aufgrund seines niedrigen Preises von etwa 62 Cent je 100 g Brustfleisch, weiterhin mit etwa 6 kg pro Kopf und Jahr in Deutschland fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt in der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2014 wurden 37 Millionen Puten in der Bundesrepublik Deutschland geschlachtet, das ist der Höchstwert in Europa. Diese Produktion in diesem Umfang und zu solch günstigen Preisen steht im Konflikt zu Verbesserungen im Bereich des Tierwohls, zum Beispiel an Tiergesundheit orientierten Bestandsdichten und -größen.

In einigen Betrieben werden jährlich über 100 000 Tiere in einer Anlage gehalten. Es treten gesundheitliche Probleme in Form von Hautentzündungen, Fußballenveränderungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Brustblasen, Kannibalismus und lebenserschwerende Bedingungen auf. Zuchtziele zur forcierten Erhöhung der Fleischleistung tragen dazu bei. Eine erhöhte Infektionsanfälligkeit der Tiere hat einen erhöhten Antibiotikamissbrauch zur Folge.

Laut einer Ende des Jahres 2012 vorgestellten Studie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden in 33 der 34 untersuchten Betriebe den Tieren Antibiotika verabreicht. Der Umweltverband BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) zeigte in einer Studie „Putenhaltung in NRW Ergebnisse einer BUND-Recherche 2013/2014“, dass 92 Prozent der Puten in NRW mit Antibiotika behandelt wurden. Dies weist auf eine Produktionsweise mit Tierwohldefiziten hin und ist aufgrund des Resistenzrisikos auch humanmedizinisch äußerst bedenklich. Das veranlasste auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu klaren Worten: „Ich begrüße ausdrücklich eine Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika, vor allem bei der Nutztierhaltung“, sagte die Bundeskanzlerin am 26. November 2014 im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 18/69).

Die Haltung von Mastputen ist nicht in der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Stattdessen gab sich die Bundesregierung im Jahr 1999 mit „bundeseinheitlichen Eckwerten für eine freiwillige Vereinbarung“ zufrieden. Eine Regelung zur Antibiotikaabgabe findet sich in diesen Eckwerten nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um den Antibiotikaeinsatz in der Putenmast dauerhaft zu senken?

2

Wann und wie wird die Bundesregierung überprüfen lassen, ob die freiwilligen bundeseinheitlichen Eckwerte zu verbesserten Haltungsbedingungen geführt haben?

3

Plant die Bundesregierung, den Antibiotikaeinsatz in die bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen zu integrieren?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Änderung tiergesundheitlicher Kennzahlen (frühzeitig verstorbenen Tiere, erkrankte Tiere, Arzneimitteleinsatz, Auftreten von Kannibalismus) nach der Aktualisierung der Eckwerte im Jahr 2013, in welchen Bereichen sind deutliche Verbesserungen aufgetreten, und mit welchen Maßnahmen wurde das erreicht?

5

Wie schätzt die Bundesregierung den Fortschritt für das in den bundeseinheitlichen Eckwerten formulierte Ziel des Verzichts auf das Schnäbelkürzen ein, und wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die dieses Verfahren noch nutzen?

6

Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, das Schnäbelkürzen grundsätzlich zu verbieten, und mit welchen flankierenden Maßnahmen soll dieses Verbot rechtlich ausgestaltet werden?

7

Welche Forschungsfortschritte sind der Bundesregierung bezüglich der Ursachen des Federpickens und der Möglichkeit der Prävention durch Stallbeleuchtungsregimes seit dem Jahr 2005 bekannt?

8

Welcher weitere Forschungsbedarf besteht, und welche Forschungsvorhaben werden durch die Bundesregierung gefördert (Projekt, Projektteilnehmer, Finanzvolumen, Laufzeit etc.)?

9

Welche Informationen bezüglich der genetischen Vielfalt von Mastputen liegen der Bundesregierung vor, und welche Risiken sieht sie diesbezüglich?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufung gesundheitlicher Probleme in einzelnen Zuchtlinien, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

11

Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Besatzdichte bei der Aktualisierung der bundeseinheitlichen Eckwerte im Jahr 2013 unberührt gelassen?

12

Wie viele Vorfälle tierschutzrechtlicher Verstöße sind der Bundesregierung seit der Aktualisierung im Jahr 2013 bekannt?

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen die zuständige Behörde eine geringere Besatzdichte angeordnet hat?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für rechtsverbindliche Mindeststandards der Putenhaltung in allen Mitgliedstaaten einzusetzen?

Wenn ja, in welcher Form, und mit welchen konkreten Zielen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

14

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach Deutschland importiertes Putenfleisch mindestens unter den Qualitätsanforderungen der „bundesweiten Eckwerte“ erzeugt wurde und entsprechend gekennzeichnet wird?

15

Welche Kenntnisse zur Preisentwicklung bei Putenfleisch in den EU-Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung für den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre vor (bitte jeweils Umsatzsteuer getrennt ausweisen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, insbesondere bezüglich der parallelen Entwicklung der Produktionskosten?

16

Welche Studien zur Häufigkeit und zu Ursachen von bestimmten Erkrankungen bei Mastputen liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Schlachtgewichte und Tageszunahmen in der Putenmast in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten?

18

Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Struktur der Mastputenbestände per Stall und in Bezug auf die regionale Dichte?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtlichen Regelungen zu den Haltungsbedingungen bei Mastputen in anderen Mitgliedstaaten der EU?

20

An welchen Standorten mit welchen Kapazitäten werden in Deutschland gemästete Puten nach Kenntnis der Bundesregierung geschlachtet, und welche Transportstrecken ergeben sich aus dieser regionalen Verteilung?

21

Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Bezahlung der Beschäftigten in Putenmast- und -verarbeitungsbetrieben, unterschieden nach der Art der Beschäftigung, inklusive Minijob, Leiharbeit und Werkverträge?

22

Sind der Bundesregierung Missbrauchsfälle bei der Arbeitnehmervergütung im Bereich der Putenmast und -verarbeitung bekannt?

23

Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Im- und Export von Puten- Bruteiern bzw. -Küken in den vergangenen fünf Jahren (Jahre bitte einzeln ausweisen) bezüglich der

a) Gesamtzahl der im- bzw. exportierten Bruteier bzw. Küken,

b) Herkunfts- bzw. Zielländer vor?

24

Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Anteil der importierten Futtermittelausgangsstoffe des Basisfutters in der Putenmast, und aus welchen Ländern erfolgt der Import?

25

Wie viele Putenbestände (Elterntiere, Mast) werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann gentechnikfrei gefüttert?

Wie viele davon tragen nach Kenntnis der Bundesregierung das „Ohne-Gentechnik-Siegel“ und sind vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. (VLOG) zertifiziert?

26

Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Putenfleisch und Putenfleischprodukten über tiergerechte Tierhaltung und die Einsatzhäufigkeit von Antibiotika sowie die Herkunft der Tiere informieren?

Berlin, den 15. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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