[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5473
18. Wahlperiode 06.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Birgit Menz,
Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5292 –
Haltung von Mastputen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nachfrage nach Putenfleisch ist, auch aufgrund seines niedrigen Preises von
etwa 62 Cent je 100 g Brustfleisch, weiterhin mit etwa 6 kg pro Kopf und Jahr
in Deutschland fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt in der Europäischen
Union (EU). Im Jahr 2014 wurden 37 Millionen Puten in der Bundesrepublik
Deutschland geschlachtet, das ist der Höchstwert in Europa. Diese Produktion
in diesem Umfang und zu solch günstigen Preisen steht im Konflikt zu
Verbesserungen im Bereich des Tierwohls, zum Beispiel an Tiergesundheit orientierten
Bestandsdichten und -größen.
In einigen Betrieben werden jährlich über 100 000 Tiere in einer Anlage
gehalten. Es treten gesundheitliche Probleme in Form von Hautentzündungen,
Fußballenveränderungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Brustblasen,
Kannibalismus und lebenserschwerende Bedingungen auf. Zuchtziele zur forcierten
Erhöhung der Fleischleistung tragen dazu bei. Eine erhöhte Infektionsanfälligkeit der
Tiere hat einen erhöhten Antibiotikamissbrauch zur Folge.
Laut einer Ende des Jahres 2012 vorgestellten Studie des Ministeriums für
Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-
Vorpommern wurden in 33 der 34 untersuchten Betriebe den Tieren Antibiotika
verabreicht. Der Umweltverband BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e. V.) zeigte in einer Studie „Putenhaltung in NRW Ergebnisse
einer BUND-Recherche 2013/2014“, dass 92 Prozent der Puten in NRW mit
Antibiotika behandelt wurden. Dies weist auf eine Produktionsweise mit
Tierwohldefiziten hin und ist aufgrund des Resistenzrisikos auch humanmedizinisch
äußerst bedenklich. Das veranlasste auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel zu klaren Worten: „Ich begrüße ausdrücklich eine Reduzierung des
Einsatzes von Antibiotika, vor allem bei der Nutztierhaltung“, sagte die
Bundeskanzlerin am 26. November 2014 im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll
18/69).
Die Haltung von Mastputen ist nicht in der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Stattdessen gab sich die Bundesregierung im Jahr 1999 mit
„bundeseinheitlichen Eckwerten für eine freiwillige Vereinbarung“ zufrieden. Eine
Regelung zur Antibiotikaabgabe findet sich in diesen Eckwerten nicht.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 3. Juli 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5473 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um den
Antibiotikaeinsatz in der Putenmast dauerhaft zu senken?
Das mit dem Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
(16. AMG-Novelle) eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept umfasst u. a.
auch zur Mast gehaltene Puten. Ziel der 16. AMG-Novelle ist die nachhaltige
Reduzierung der Therapiehäufigkeit mit Antibiotika auf das notwendige
Mindestmaß. In der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) 2020 sind
die nächsten Schritte der Bundesregierung zur Senkung der zur Behandlung von
Tieren eingesetzten Antibiotikamenge und zur Eindämmung der Entstehung und
Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen aufgeführt. Diese Schritte sind nicht
allein auf die Tierart Pute beschränkt, sondern legen allgemein einen besonderen
Fokus auf Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen.
2. Wann und wie wird die Bundesregierung überprüfen lassen, ob die
freiwilligen bundeseinheitlichen Eckwerte zu verbesserten Haltungsbedingungen
geführt haben?
3. Plant die Bundesregierung, den Antibiotikaeinsatz in die
bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von
Mastputen zu integrieren?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Änderung
tiergesundheitlicher Kennzahlen (frühzeitig verstorbenen Tiere, erkrankte Tiere,
Arzneimitteleinsatz, Auftreten von Kannibalismus) nach der Aktualisierung
der Eckwerte im Jahr 2013, in welchen Bereichen sind deutliche
Verbesserungen aufgetreten, und mit welchen Maßnahmen wurde das erreicht?
Die Fragen 2, 3 und 4 werden wie folgt im Zusammenhang beantwortet.
Die „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur
Haltung von Mastputen“ stellen eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft
dar und keine Rechtsnorm. Eine etwaige Überarbeitung oder Ergänzung liegt
insofern zunächst in der Verantwortung der Wirtschaft und nicht der
Bundesregierung. Gleichwohl haben sich die Putenhalter schriftlich dazu verpflichtet,
die Eckwerte zur Haltung von Mastputen ab dem 1. Oktober 2013 einzuhalten
und die Verpflichtungserklärung den örtlich zuständigen Veterinärbehörden bei
Kontrollen vorzulegen.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die Änderung
tiergesundheitlicher Kennzahlen nach der Aktualisierung der Eckwerte im Jahr 2013 vor.
Sie geht davon aus, dass die Haltungsbedingungen, zu der sich die Wirtschaft
freiwillig verpflichtet hat, überwiegend eingehalten werden und sich die
Haltungsbedingungen deshalb insgesamt verbessert haben. Im März 2013 wurde
zusätzlich ein Gesundheitskontrollprogramm in die Vereinbarung der
bundeseinheitlichen Eckwerte integriert, an dem teilzunehmen sich die Putenhalter
zusätzlich freiwillig verpflichten können. Ziel ist es, dass der einzelne
Putenmastbetrieb anhand der Erhebung einheitlicher Tiergesundheitsindikatoren sowohl
eine Selbsteinschätzung im Vergleich zum vorausgegangenen Mastdurchgang
als auch im Vergleich zum Schlachthofdurchschnitt und zu anderen Betrieben
(Benchmarking) durchführen kann, die in einen betriebsindividuellen
Gesundheitsplan mündet, der mit dem betreuenden Amtstierarzt erarbeitet und
kontinuierlich fortgeschrieben wird. Nach Abschluss der einjährigen Pilotphase im
Dezember 2014 ist das Gesundheitsprogramm anhand der gewonnenen
Erkenntnisse nochmals hinsichtlich der Indikatoren und der Durchführung ihrer Erhe-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5473bung angepasst worden. Eine erste Bewertung der Etablierung des
Gesundheitskontrollprogramms soll im Juli 2015 durch die Pilotarbeitsgruppe erfolgen.
5. Wie schätzt die Bundesregierung den Fortschritt für das in den
bundeseinheitlichen Eckwerten formulierte Ziel des Verzichts auf das Schnäbelkürzen
ein, und wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die dieses Verfahren noch
nutzen?
Federpicken und Kannibalismus sind Verhaltensstörungen mit multifaktoriellen
Ursachen, die zu erheblichen Schäden führen können. Ihr Auftreten hat in der
Putenhaltung erfahrungsgemäß gravierendere Auswirkungen als in der
Legehennenhaltung. Während für Legehennen bereits viele Erkenntnisse über die
zugrunde liegenden Mechanismen und verschiedene Risikofaktoren vorliegen,
sind die Erkenntnisse hierzu bei Puten noch ungenügend. Weitere
Forschungsarbeit ist deshalb notwendig. Vor diesem Hintergrund geht die Bundesregierung
davon aus, dass die überwiegende Zahl der Putenhaltungsbetriebe bislang nicht
auf die Haltung von Tieren mit gekürzten Oberschnäbeln verzichten kann.
Dennoch gibt es einige Betriebe, die bereits erfolgreich auf die Haltung
schnabelgekürzter Puten verzichten. Ob und inwieweit diese hinsichtlich ihrer
betriebsindividuellen Gegebenheiten Vorbildcharakter für andere Betriebe haben
werden, lässt sich bislang noch nicht absehen. Die Bundesregierung fördert über
Modell- und Demonstrationsvorhaben den Transfer von Forschungsergebnissen
in die landwirtschaftliche Praxis. In diesem Rahmen soll ab dem Jahr 2016 ein
Netzwerk von Demonstrationsbetrieben zur Verbesserung tierschutzrelevanter
Haltungsbedingungen in der Aufzucht nicht schnabelgekürzter Puten
eingerichtet werden.
6. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, das Schnäbelkürzen
grundsätzlich zu verbieten, und mit welchen flankierenden Maßnahmen soll dieses
Verbot rechtlich ausgestaltet werden?
Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist das vollständige
oder teilweise Amputieren von Körperteilen bereits grundsätzlich verboten.
Hierzu zählt auch das Schnabelkürzen. Abweichend von diesem
grundsätzlichen Verbot kann die zuständige Behörde das Schnabelkürzen bei Puten gemäß
§ 6 Absatz 3 TierSchG erlauben. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene
Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist. Die Erlaubnis ist zu befristen.
7. Welche Forschungsfortschritte sind der Bundesregierung bezüglich der
Ursachen des Federpickens und der Möglichkeit der Prävention durch
Stallbeleuchtungsregimes seit dem Jahr 2005 bekannt?
In allen Bereichen der kommerziellen Putenhaltung einschließlich der Haltung
im ökologischen Landbau kann „Beschädigungspicken“, d. h. durch
Artgenossen zugefügte Hackverletzungen, mit teilweise hohen Prävalenzen auftreten.
Verschiedene Studien zeigen auf, dass sich Zusammenhänge zwischen der
Prävalenz von Federpicken und Kannibalismus und den Management- und
Haltungsbedingungen ableiten lassen. Generell ist die Prävalenz von Federpicken
und Kannibalismus auf multifaktorielle Ursachen zurückzuführen, wobei die
Genetik, das Geschlecht, die Fütterung, Klimafaktoren, Licht und eine reizarme,
wenig strukturierte Haltungsumwelt wesentliche Rollen spielen können. In
verschiedenen Untersuchungen konnte eine Anreicherung der Haltungsumwelt
durch räumliche Strukturierung mittels Sitzstangen, erhöhte Ebenen, Sicht-
Drucksache 18/5473 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschutz als Rückzugsmöglichkeit für schwächere Tiere oder Zugang zu einem
Außenklimabereich bzw. das Angebot von Beschäftigungsmaterial dazu
beitragen, die Prävalenz und den Schweregrad von Federpicken und Kannibalismus
bei schnabelgekürzten Puten zu reduzieren (Hafez 1996; Petermann und Fiedler
1999; Martrenchar et al. 2001; Berk 1999, 2002; Berk und Hinz 2002;
Buchwalder und Huber-Eicher 2004; Fiedler und König 2006; Cottin 2004;
Wartemann 2005; Spindler 2007).
Am Friedrich-Loeffler-Institut wurden zwischen 2013 und 2015 verschiedene
Untersuchungen zur Beeinflussung der Prävalenzen von Federpicken und
Kannibalismus bei nicht schnabelgekürzten Puten durchgeführt, so zum Einfluss
von tierischem Eiweiß im Mischfutter, zum Einfluss unterschiedlicher
Besatzdichten, zum Einfluss des Angebots verschiedener Beschäftigungsmaterialien in
der Aufzuchtphase und zum Einfluss der Lichtqualität. Die bisherigen
Ergebnisse weisen darauf hin, dass das Auftreten der Verhaltensstörung durch eine
Anreicherung der Haltungsumwelt bis zu einem gewissen Grad reduziert, aber
nicht gänzlich vermieden werden kann. Bezüglich der Lichtqualität gibt es erste
Hinweise darauf, dass auch hierüber das Auftreten von Federpicken und
Kannibalismus zu beeinflussen ist. Bevor endgültige Schlussfolgerungen zu ziehen
sind, bedarf es noch weiterer Untersuchungen.
8. Welcher weitere Forschungsbedarf besteht, und welche
Forschungsvorhaben werden durch die Bundesregierung gefördert (Projekt,
Projektteilnehmer, Finanzvolumen, Laufzeit etc.)?
Zum Einfluss des Lichtes unterschiedlicher Beleuchtungsmittel liegen bislang
nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen vor. Weiterer
Forschungsbedarf besteht deshalb zum Fragenkomplex der
Beleuchtungspräferenzen, insbesondere zum Einfluss der Beleuchtungsintensität und des
Lichtspektrums auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten. Weiterer
Forschungsbedarf hinsichtlich der Prävalenz von Beschädigungspicken wird auch im
Bereich der Fütterung gesehen, mit Schwerpunkten auf Nahrungssuchverhalten,
Futterstruktur und Tiergesundheit (z. B. Darmflorastabilität). Erfahrungen aus
der landwirtschaftlichen Praxis deuten darüber hinaus auf einen Zusammenhang
zwischen Stressresistenz, Bestandshomogenität und genetischer Herkunft hin,
sodass auch genetische Einflussfaktoren zum Gegenstand weiterer
Untersuchungen gemacht werden sollten.
Derzeit werden die folgenden Forschungsvorhaben durch die Bundesregierung
gefördert:
● Schätzung der Prävalenz von ESBL-bildenden E. coli bei Mastputen
(Projektnehmer: Freie Universität Berlin; Laufzeit: 2014 bis 2015;
Bewilligungsvolumen: 237 155 Euro),
● Indikatoren einer tiergerechten Mastputenhaltung unter den Bedingungen der
ökologischen Geflügelmast (Projektnehmer: Universität Leipzig; Laufzeit:
2014 bis 2017; Bewilligungsvolumen: 299 430 Euro),
● Untersuchung der Eignung alternativer Putenherkünfte für ein ökologisches
Haltungssystem (Projektnehmer: Universität Kassel; Laufzeit: 2015 bis
2018; Bewilligungsvolumen: 211 545 Euro).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5473 9. Welche Informationen bezüglich der genetischen Vielfalt von Mastputen
liegen der Bundesregierung vor, und welche Risiken sieht sie
diesbezüglich?
Ebenso wie bei der kommerziellen Legehennen- und Masthühnerzüchtung weist
die Züchtung von Mastputen einen hohen Konzentrationsgrad auf und wird
weltweit von wenigen Zuchtunternehmen dominiert. Global marktführend sind
die zur deutschen Erich-Wesjohann-Gruppe gehörende Aviagen Gruppe
(Firmensitze im Vereinigten Königreich und in den USA) und die zur
niederländischen Hendrix Genetics Company gehörende Firma Hybrid (Sitz in Kanada).
Beide Unternehmensgruppen bedienen hauptsächlich die Märkte für schwere
und mittelschwere Puten, weshalb die Züchtung über Jahrzehnte auf
Mastleistungsmerkmale (bspw. tägliche Zunahme, Brustmuskelanteil) konzentriert
wurde. In Deutschland dominieren schwere Puten den Markt. Die schließlich
zur Mast genutzten Tiere resultieren aus 3- oder 4-Wege-Kreuzungen und
werden über die Vermehrungsstufe aus Reinzuchtlinien erstellt, die von
kommerziellen Zuchtunternehmen züchterisch bearbeitet werden. Detaillierte
Informationen über die Reinzuchtlinien der Zuchtunternehmen sind nicht öffentlich
zugänglich.
Neben den marktführenden Zuchtunternehmen gibt es verschiedene kleinere
Zuchtunternehmen, die mit langsamer wachsenden, leichten Puten besondere
Marktsegmente (wie zum Beispiel im Vereinigten Königreich den
Weihnachtsputenmarkt) bedienen.
Die private Geflügelzucht ist in Deutschland vorwiegend im Bund Deutscher
Rassegeflügelzüchter e. V. (BDRG) organisiert. Dort werden die Rassen
Bronzepute und Deutsche Pute in verschiedenen Farbschlägen sowie die Cröllwitzer
Pute betreut. Diese werden entsprechend den Zahlen aus dem
Bestandsmonitoring des BDRG in die Kategorien III (Anzahl Zuchten zwischen 100 und 150)
bzw. IV (Anzahl Zuchten zwischen 150 und 200) eingeordnet und gelten damit
als gefährdet. Diese von der Genetik der kommerziellen Mastputenzucht
unabhängigen Putenschläge haben gegenwärtig in der Nutzung aufgrund ihrer
begrenzten Verfügbarkeit und ihrer geringeren Schlachtleistung kaum
wirtschaftliche Bedeutung.
Die Züchtung in genetisch geschlossenen Gruppen bei relativ kleiner effektiver
Populationsgröße und intensiver Selektion kann zu einem Anstieg des
Inzuchtgrads und einer Verminderung der genetischen Variation innerhalb der Linien
führen. Dies birgt das Risiko, dass eine genetische Anpassung der Populationen
an andere Zuchtziele aufgrund geänderter Anforderungen (wie Umwelt,
Gesundheit, Verhalten) eingeschränkt sein kann. Allerdings liegen nach Kenntnis
der Bundesregierung keine Untersuchungen zur genetischen Diversität der
Zuchtlinien in der Mastputenzucht vor, so dass weder die Verwandtschaft
zwischen den Linien der Zuchtunternehmen, noch die genetische Diversität
innerhalb der Zuchtlinien quantifiziert werden kann.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufung
gesundheitlicher Probleme in einzelnen Zuchtlinien, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
Die in der Putenzüchtung über viele Jahre betonte Konzentration auf
Mastleistungsparameter (tägliche Zunahme, Brustmuskelanteil) führte zu verschiedenen
Gesundheits- und teilweise damit in Verbindung stehenden
Verhaltensproblemen. Bekannt sind vor allem Erkrankungen des Skelettsystems und des
Bewegungsapparates (z. B. Tibiale Dyschondroplasie, Gelenkerkrankungen), aber
auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Aortenrupturen, plötzlicher Herztod)
und Muskelerkrankungen (Myopathie der tiefen Brustmuskulatur), die auf eine
Drucksache 18/5473 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeImbalance der Muskelentwicklung im Verhältnis zur Entwicklung von Skelett
und inneren Organen zurückzuführen sind.
Um die genetische Prädisposition des Auftretens solcher Erkrankungen zu
reduzieren, wäre eine stärkere Anpassung der Zuchtziele erforderlich, die eine
veränderte Gewichtung der Merkmale, die den Zuchtwert bestimmen, beinhaltet. In
Betracht kämen eine Begrenzung der Leistungen und eine Erhöhung der
Gewichtung von funktionalen Merkmalen (Gesundheit, Robustheit,
Verträglichkeit). In dieser Richtung sind seit einigen Jahren Maßnahmen von den
Zuchtunternehmen ergriffen worden. Details über die von den Zuchtunternehmen
vorgenommene Wichtung von Leistungsmerkmalen und funktionalen Merkmalen zur
Zuchtwertbestimmung sind jedoch nicht bekannt. Beobachtbare Wirkungen in
der Praxis stellen sich erst mit einer Zeitverzögerung ein. Untersuchungen aus
dem Jahr 2012 zeigten einen Rückgang der Prävalenz der Tibialen
Dyschondroplasie zwischen 2008 und 2011 von 35 auf ca. 10 Prozent.
11. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Besatzdichte bei der
Aktualisierung der bundeseinheitlichen Eckwerte im Jahr 2013 unberührt
gelassen?
Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Eckwerten
2013 um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft und nicht um eine
Vorgabe der Bundesregierung. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse darüber vor, dass die in den Eckwerten vorgegebenen Besatzdichten
der Einhaltung der in § 2 TierSchG normierten Bedingungen grundsätzlich
entgegenstehen. Dessen unbenommen kann die zuständige Veterinärbehörde im
Falle eines tierschutzrechtlichen Verstoßes eine Reduzierung der Besatzdichte
anordnen, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalles angezeigt ist.
12. Wie viele Vorfälle tierschutzrechtlicher Verstöße sind der
Bundesregierung seit der Aktualisierung im Jahr 2013 bekannt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen
die zuständige Behörde eine geringere Besatzdichte angeordnet hat?
Die Kontrolle der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt
den zuständigen Behörden der Länder. Der Bundesregierung ist keine
systematische Erhebung der tierschutzrechtlichen Verstöße in der Putenhaltung und der
diesbezüglich von den örtlich zuständigen Veterinärbehörden getroffenen
Anordnungen bekannt.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für
rechtsverbindliche Mindeststandards der Putenhaltung in allen Mitgliedstaaten
einzusetzen?
Wenn ja, in welcher Form, und mit welchen konkreten Zielen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Auf EU-Ebene gelten die Europaratsempfehlungen für die Haltung von Puten
vom 21. Juni 2001, die von allen Mitgliedstaaten bei der Auslegung des
nationalen und des EU-Tierschutzrechts gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Die
Bundesregierung setzt sich grundsätzlich für eine EU-weite Harmonisierung
von Tierschutzstandards ein und ergreift die hierfür zweckdienlichen
Maßnahmen. Sie tat dies zuletzt im April 2015 gemeinsam mit den Niederlanden,
Dänemark und Schweden in Bezug auf die Verbesserung des Tierschutzes in der
Schweinehaltung. In ihrer im Dezember 2014 unterzeichneten Gemeinsamen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5473Erklärung haben die Landwirtschaftsminister Deutschlands, der Niederlande
und Dänemarks die Europäische Kommission außerdem aufgefordert, zu
prüfen, ob für weitere Nutztierarten, z. B. Mastputen, EU-Regelungen festgelegt
werden sollten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat
sich bereits in der Vergangenheit an die Europäische Kommission gewandt und
die Festlegung EU-weit geltender spezifischer Anforderungen an die Haltung
von Mastputen gefordert.
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach Deutschland importiertes
Putenfleisch mindestens unter den Qualitätsanforderungen der
„bundesweiten Eckwerte“ erzeugt wurde und entsprechend gekennzeichnet wird?
Importrestriktionen müssen EU- und WTO-rechtlich (WTO –
Welthandelsorganisation) hohen rechtlichen Anforderungen genügen und können nicht allein
aufgrund unterschiedlicher Haltungsbedingungen erlassen werden. Hierzu
reicht eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht aus.
15. Welche Kenntnisse zur Preisentwicklung bei Putenfleisch in den EU-
Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung für den Zeitraum der
vergangenen zehn Jahre vor (bitte jeweils Umsatzsteuer getrennt ausweisen), und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, insbesondere bezüglich der
parallelen Entwicklung der Produktionskosten?
Wie der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen ist, schwankte in Deutschland der
an die Putenmäster gezahlte durchschnittliche Auszahlungspreis von 0,97 bis
1,44 Euro/kg Lebendgewicht. An Futterkosten fielen durchschnittlich zwischen
18,60 und 34,25 Euro/100 kg Putenmastfutter an. Zu den Preisen für
Putenfleisch in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegen der
Bundesregierung keine miteinander vergleichbaren Daten bzw. Zeitreihen vor.
Tabelle 1: Entwicklung von Auszahlungspreisen an Putenmäster und Preisen
für Mastfutter von 2004 bis 2013 in Deutschland
Jahr Auszahlungspreis an Putenmäster
(Euro/kg LG)1
Preise Putenmastfutter
(Euro/100 kg)
2004 1,04 21,39
2005 0,98 18,60
2006 0,97 18,81
2007 1,13 23,62
2008 1,30 28,47
2009 1,20 23,73
2010 1,15 24,55
2011 1,34 31,80
2012 1,39 33,54
2013 1,44 34,25
2014 1,42 29,99
1 Hähne schwerer Rassen, Leitgewicht 18,5 kg
[Quelle: MEG-Marktbilanz Eier und Geflügel 2010, 2014;
AMI-Marktbilanz Eier und Geflügel 2015]
Drucksache 18/5473 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Welche Studien zur Häufigkeit und zu Ursachen von bestimmten
Erkrankungen bei Mastputen liegen der Bundesregierung vor, und welche
Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Schlachtgewichte und Tageszunahmen in der Putenmast in Deutschland in
den vergangenen zehn Jahren im Vergleich zu den anderen EU-
Mitgliedstaaten?
Die Entwicklung der Schlachtgewichte während der letzten zehn Jahre ist der
nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Über die Entwicklung der
Tageszunahmen liegen der Bundesregierung keine offiziellen statistischen Angaben vor.
Tabelle 2:
18. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Struktur der
Mastputenbestände per Stall und in Bezug auf die regionale Dichte?
Kennzahlen über die Struktur der Mastputenbestände und ihre regionale
Verteilung in Deutschland sind der nachfolgenden Tabelle 3 zu entnehmen.
Entwicklung der durchschnittlichen Schlachtgewichte bei Truthühnern1)
kg/Tier
Jahr Deutschland Frankreich Italien Polen Spanien Vereinigtes
Königreich
2005 – 2) 6,6 10,1 8,9 – 2) 10,6
2006 – 2) 6,9 10,2 8,7 – 2) 10,7
2007 – 2) 6,5 10,1 8,4 – 2) 10,2
2008 – 2) 6,8 10,4 8,8 – 2) 19,1
2009 – 2) 6,8 10,4 9,1 8,4 10,1
2010 12,5 6,9 10,6 9,0 8,6 10,4
2011 12,4 7,1 10,8 9,1 9,2 10,1
2012 12,33) 7,7 10,6 9,1 9,1 10,6
2013 12,5 7,8 10,6 8,9 8,0 10,8
2014 12,6 7,8 10,4 9,0 8,0 11,3
1) Errechnet aus dem Fleischanfall sowie der Zahl der in Schlachthöfen geschlachteten Tiere.
2) Keine Daten vorhanden.
3) Quelle Statistisches Bundesamt
Quelle: EUROSTAT
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5473Tabelle 3:
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtlichen
Regelungen zu den Haltungsbedingungen bei Mastputen in anderen
Mitgliedstaaten der EU?
Etwaige rechtliche Regelungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen
Union zu den Haltungsbedingungen bei Puten liegen der Bundesregierung nicht
vor.
20. An welchen Standorten mit welchen Kapazitäten werden in Deutschland
gemästete Puten nach Kenntnis der Bundesregierung geschlachtet, und
welche Transportstrecken ergeben sich aus dieser regionalen Verteilung?
Eine bundesweite Erhebung der erbetenen Informationen ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
21. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Bezahlung
der Beschäftigten in Putenmast- und -verarbeitungsbetrieben,
unterschieden nach der Art der Beschäftigung, inklusive Minijob, Leiharbeit und
Werkverträge?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die amtlichen
Entgelt- und Verdienststatistiken orientieren sich an der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, die in der Tierhaltung und Fleischverarbeitung in
unterschiedlichen Abteilungen erfasst werden. Innerhalb dieser Abteilungen ist außerdem
keine Differenzierung nach verschiedenen Geflügelarten möglich.
Landwirtschaftliche Betriebe mit Haltung von Truthühnern
2013
Bundesland1) Betriebe Bestand an Truthühnern2) Anteil Tiere in Betrieben
mit mehr als 10 000 Tieren
Tsd. Tsd. % %
D insgesamt 1,9 13 255,7 100,0 88,2
darunter:
NI 0,5 6 424,1 48,5 88,0
NW 0,2 1 536,9 11,6 87,2
BB 0,1 1 382,6 10,4 – 3)
BW 0,2 1 001,8 7,6 76,0
ST 0,1 962,7 7,3 98,0
BY – 4) 812,2 6,1 78,4
MV 0,1 589,8 4,4 83,4
1) In den aufgeführten Bundesländern wurden insgesamt 95,9 % der Truthühner gehalten.
2) Einschließlich Küken.
3) Zahlenwert nicht ausgewiesen (Datenschutz).
4) Zahlenwert wegen hohen Stichprobenfehlers nicht ausgewiesen.
Quelle: StBA, Agrarstrukturerhebung 2013 – Viehhaltung der Betriebe
Drucksache 18/5473 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Sind der Bundesregierung Missbrauchsfälle bei der
Arbeitnehmervergütung im Bereich der Putenmast und -verarbeitung bekannt?
Die arbeitsstatistischen Aufzeichnungen und Auswertungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) sehen keine gesonderte Erfassung für
den Bereich der Putenmast und -verarbeitung vor. Das für einen Missbrauch der
Arbeitnehmervergütung zumindest für den Bereich der Putenmast in Betracht
kommende Mindestlohngesetz ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Erkenntnisse zu etwaigen Missbrauchsfällen liegen hierzu insgesamt noch nicht
vor.
23. Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Im- und Export von Puten-
Bruteiern bzw. -Küken in den vergangenen fünf Jahren (Jahre bitte einzeln
ausweisen) bezüglich der
a) Gesamtzahl der im- bzw. exportierten Bruteier bzw. Küken,
b) Herkunfts- bzw. Zielländer vor?
Der Bundesregierung liegen die in den folgenden Tabellen 4 und 5 erfassten
Daten vor. Dabei ist zu beachten, dass der Außenhandel mit Bruteiern von Puten
nicht getrennt erfasst wird.
Tabelle 4:
Deutscher Außenhandel mit Bruteiern von Truthühnern und Gänsen1) (in 1 000 Stück)
Land 2010 2011 2012 2013 20142)
Importe
Insgesamt 19 064,0 17 364,7 13 542,5 13 647,1 10 690,8
davon
EU-28 insgesamt 13 658,0 14 349,8 13 268,6 13 647,1 10 690,8
Frankreich 8 934,4 8 101,8 6 505,8 8 758,5 6 372,5
Polen 2 335,1 3 101,8 3 234,6 2 023,6 3 400,9
Vereinigtes Königreich 1 823,8 2 437,9 2 763,4 2 300,0 873,0
Niederlande 7,0 26,3 57,5 – 44,4
Slowakei 557,7 682,0 705,0 565,0 –
Österreich – – 2,4 – –
Drittländer insgesamt 5 405,9 3 014,8 274,0 – –
USA 58,0 35,0 249,0 – –
Israel 41,0 – 25,0 – –
Kanada 5 306,9 2 979,8 – – –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5473noch Tabelle 4:
Deutscher Außenhandel mit Bruteiern von Truthühnern und Gänsen1) (in 1 000 Stück)
Land 2010 2011 2012 2013 20142)
Exporte
Insgesamt 2 307,2 3 923,7 4 113,2 4 765,2 2 785,4
davon
EU-28 insgesamt 2 307,2 3 893,3 4 113,2 4 765,2 2 650,0
Österreich 675,8 969,3 1 160,4 944,4 1 015,2
Italien – – 1 116,4 2 949,3 808,3
Niederlande 1 152,0 2 440,0 1 668,2 861,6 763,4
Rumänien – – – – 56,0
Vereinigtes Königreich – 380,0 – – 3,8
Polen 323,8 57,0 71,1 0,9 1,6
Spanien – 0,8 1,3 1,8 0,9
Portugal – 0,9 0,6 0,6 0,6
Zypern – – – 4,4 0,1
Dänemark 155,6 36,4 0,2 0,2 0,0
Frankreich – – – 1,9 –
Ungarn – 6,9 94,0 – –
Belgien – – 1,1 – –
Luxemburg – 2,1 – – –
Drittländer insgesamt – 30,4 – – 135,4
Russland – – – – 134,4
Kirgisische Republik – – – – 1,0
Irak – 30,0 – – –
Norwegen – 0,4 – – –
1) Bis 2011: KN-Code 04070011; seit 2012: KN-Code 04071911
2) Vorläufig
Quelle: StBA
Drucksache 18/5473 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 5:
Deutscher Außenhandel mit Truthühnerküken1) (in 1 000 Stück)
Land 2010 2011 2012 2013 20142)
Importe
Insgesamt 440,1 486,0 379,2 693,6 336,7
davon
EU-28 insgesamt 413,7 479,0 377,7 638,7 336,7
Vereinigtes Königreich 173,7 206,7 211,9 410,0 191,3
Niederlande 196,3 194,7 83,3 176,2 124,7
Belgien – 47,6 54,2 25,5 14,2
Frankreich 23,0 – 9,8 26,3 6,5
Italien – – – 0,8 –
Österreich 20,6 30,0 18,5 – –
Drittländer insgesamt 26,4 7,1 1,5 54,9 –
USA – – – 54,9 –
Kanada 19,5 – 1,5 – –
Israel 6,9 7,1 – – –
Exporte
Insgesamt 9 960,8 11 276,1 10 883,5 13 328,3 13 488,5
davon
EU-28 insgesamt 8 816,0 9 936,0 9 377,7 11 805,4 11 328,1
Polen 5 080,7 5 379,1 5 910,9 8 006,4 7 912,5
Frankreich 929,0 1 022,5 752,3 900,8 982,2
Dänemark 727,1 1 290,4 1 248,8 998,4 862,4
Niederlande 511,5 476,7 399,8 440,7 468,3
Litauen – – – 241,7 392,1
Tschechische Rep. 496,7 392,6 446,2 349,0 253,8
Rumänien 221,4 529,4 384,4 363,6 162,5
Östereich 217,4 127,6 72,8 241,0 138,1
Belgien – – 1,6 180,9 72,2
Vereinigtes Königreich 316,8 592,0 142,8 82,8 71,9
Italien 133,5 56,2 11,0 – 12,2
Ungarn 137,1 50,4 7,1 – –
Spanien 44,9 19,0 – – –
Drittländer insgesamt 1 144,7 1 340,1 1 505,8 1 522,9 2 160,4
Ukraine 708,1 942,0 1 294,6 1 301,1 1 047,5
Russland 22,9 40,7 26,8 71,9 962,3
Iran 227,4 174,6 – – 87,2
Ägypten 139,0 155,5 184,4 129,3 61,9
Schweiz – – – – 1,5
Weissrussland – – – 20,6 –
Tunesien 47,2 27,4 – – –
1) Truthühner mit einem Gewicht von 185 g und weniger
2) Vorläufig
Quelle: StBA
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/547324. Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Anteil der
importierten Futtermittelausgangsstoffe des Basisfutters in der Putenmast, und aus
welchen Ländern erfolgt der Import?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum Anteil der importierten
Futtermittelausgangsstoffe des Basisfutters in der Putenmast vor.
25. Wie viele Putenbestände (Elterntiere, Mast) werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit wann gentechnikfrei gefüttert?
Wie viele davon tragen nach Kenntnis der Bundesregierung das „Ohne-
Gentechnik-Siegel“ und sind vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik
e. V. (VLOG) zertifiziert?
Nach Angaben des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. (VLOG)
werden in Deutschland ca. 280 konventionelle Putenmastbestände nach den
Anforderungen des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes gefüttert und nach den
Vorgaben des VLOG-„Ohne Gentechnik“-Standards durch externe Prüfinstitute
kontrolliert. Diese Bestände verfügen über ca. 5,3 Millionen Tierplätze. Jährlich
werden dort ca. 14,3 Millionen Tiere im Jahr gemästet. Weitere Angaben liegen
der Bundesregierung nicht vor.
26. Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von
Putenfleisch und Putenfleischprodukten über tiergerechte Tierhaltung und
die Einsatzhäufigkeit von Antibiotika sowie die Herkunft der Tiere
informieren?
Seit dem 1. April 2015 müssen die Verbraucher nach den Regelungen der
Verordnung (EU) Nr. 1337/2013 bei vorverpacktem frischem, gekühltem oder
gefrorenem Putenfleisch über den Ort der Aufzucht und den Schlachtort der Puten
informiert werden. Davon unabhängig informieren die Putenfleischerzeuger auf
freiwilliger Basis und in unterschiedlichem Maße über die
Haltungsbedingungen und Herkunft der Tiere, die für die Erzeugung ihrer Produkte genutzt
wurden.
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ISSN 0722-8333]