Reklametätigkeit der Bundeswehr (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/4768)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Reklametätigkeit der Bundeswehr“ (Bundestagsdrucksache 16/4768) hat die Bundesregierung nicht alle Einsätze der Zentren für Nachwuchsgewinnung angegeben. Wie mündliche Nachfragen der Fragesteller im Bundesministerium der Verteidigung ergeben haben, wurden in der Anlage 2 (Antwort zu Frage 15) mehrtägige Veranstaltungen unter den Stichworten „Regio-Schultour“ und „Städtetour“ derart zusammengefasst, dass jeweils nur der Startort der Tour angegeben wurde, nicht aber die weiteren Orte.
Davon abgesehen gibt es weitere Veranstaltungen der Bundeswehr, die als Reklame betrachtet werden können und sich gezielt an Minderjährige richten. Dazu gehört beispielsweise das so genannte BW-Beachen, ein Beachvolleyball-Wettbewerb, dessen militärische Relevanz für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sich den Fragestellern nicht auf Anhieb erschließt. Angesprochen hierbei sind explizit und ausschließlich 16- und 17-jährige Jugendliche, und zwar nur solche deutscher Staatsbürgerschaft (www.bw-beachen.de). Bei den Turnieren soll ein Info-Truck der Bundeswehr dabei sein. Als Preis wird den Jugendlichen etwa die Teilnahme an der Übung „Überleben auf See/Ausbildung für künftige Luftfahrtbesatzungen“ in Aussicht gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 15 der Kleinen Anfrage „Reklametätigkeit der Bundeswehr“ nicht sämtliche Orte aufgelistet, an denen die Zentren für Nachwuchsgewinnung in diesem Jahr vertreten sind, obwohl in der Frage explizit die Aufgliederung „nach Ort, Datum und Art der Präsenz“ erbeten war?
Auf welchen Messen und anderen Veranstaltungen waren bis zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage in diesem Jahr die Zentren für Nachwuchsgewinnung vertreten und auf welchen ist für dieses Jahr ihre Vertretung beabsichtigt (bitte einzeln nach jedem (!) Ort, Datum und Art der Präsenz aufgliedern)?
Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 13 geäußert, Minderjährigkeit könne bei der „angesprochenen Zielgruppe grundsätzlich nicht mehr vorliegen“, wenn die Zielgruppe für BW-Beachen und Beach-Soccer sich ausdrücklich an 16- und 17-Jährige wendet?
a) Warum werden für die genannte Veranstaltung nur 16- und 17-Jährige angesprochen, und welchen Nutzen verspricht sich die Bundeswehr hiervon?
b) Warum sind ausdrücklich nur deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger angesprochen?
c) Wie viele Jugendliche werden erfahrungsgemäß mit dieser Veranstaltung erreicht?
d) Wie viele dieser Jugendlichen bewerben sich später bei der Bundeswehr?
Trifft der Eindruck der Fragesteller zu, dass hier ganz gezielt die Sportbegeisterung Minderjähriger für Zwecke der Nachwuchsgewinnung instrumentalisiert wird, und wenn nein, warum ist dann als Preis die Teilnahme an einer Übung für künftige Luftfahrtbesatzungen aufgeführt?
Wie viele Veranstaltungen mit Event-, Show- oder Sportcharakter ähnlich dem beschriebenen BW-Beachen bzw. Beach-Soccer bietet die Bundeswehr in diesem Jahr außerdem noch an (bitte nach einzelnen Orten, Daten und etwaigen Vorrundenturnieren aufgliedern)?
Welche Kosten entstehen hierdurch jeweils (bitte für die einzelnen Veranstaltungen aufgliedern)?
Inwiefern wird durch solche Veranstaltungen die Landesverteidigung gesichert?
Wo treten in diesem Jahr Musikgruppen der Bundeswehr außerhalb militärischer Einrichtungen und außerhalb von Staatsempfängen auf (bitte nach Musikgruppe, einzelnen Orten, Daten und Anlass bzw. Rahmen des Auftritts gliedern)?
Welche Kosten entstehen hierdurch und wer trägt diese?
Wer trifft die Entscheidung über den Einsatz einer Musikgruppe außerhalb militärischer Liegenschaften, und nach welchen Kriterien werden diese Entscheidungen getroffen?