Beschaffungsentscheidungen zu Handfeuerwaffen der Bundeswehr
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Diese Kleine Anfrage findet nicht im Rahmen der gegenwärtigen Debatte und Aufklärungsbemühungen rund um das Sturmgewehr G36 statt, sondern betrifft die jüngsten Beschaffungsentscheidungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die andere Handfeuerwaffen betreffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Beschaffungsentscheidungen für neue, bis dahin nicht bzw. nicht unter dieser Bezeichnung oder Konfiguration bei der Bundeswehr eingeführten Handfeuerwaffen (Pistolen und Gewehre einschließlich Maschinenpistolen, Sturmgewehre, Scharfschützengewehre, Zielfernrohrgewehre, DMR, Granatwerfer u. Ä.) sind seit dem Jahr 2005 gefallen (bitte nach Datum der Entscheidung, Art, Anzahl und Wert der Waffen, Lieferant und Lieferzeitraum, voraussichtliches Gesamtvolumen der Beschaffung aufschlüsseln)?
Für welche dieser Entscheidungen gab es vorab Ausschreibungen (bitte jeweils Ausschreibungs-Kenndaten auflisten, darunter insbesondere solche Kriterien, die mögliche Mitbewerber von vornherein von einer Berücksichtigung ausgeschlossen haben)?
Wer hat jeweils die genauen Ausschreibungstexte formuliert bzw. wer war daran beteiligt, und wer hat den letztendlichen Text jeweils verantwortlich entschieden?
In welchem Fall hat es vor der Finalisierung des Ausschreibungstextes mündlichen Kontakt mit welchen möglichen Bewerbern bzw. Lieferanten über diese Ausschreibung gegeben?
In welchem Fall hat es vor der Finalisierung des Ausschreibungstextes schriftlichen Kontakt mit welchen möglichen Bewerbern bzw. Lieferanten über diese Ausschreibung gegeben?
In welchen Fällen beinhalteten die taktisch-technischen Forderungen bzw. andere Anforderungsprofile die Marktverfügbarkeit der anzuschaffenden Waffen, und in welchen nicht?
In welchen Fällen war ein möglicher Mitbewerber nicht in der Lage, die erforderliche Anzahl an Erprobungsmustern auszuliefern?
Wenn ja, hatte dies ein Ausscheiden aus dem Wettbewerb zur Folge (bitte unter Nennung der Ausschreibung, des Unternehmens und des jeweiligen Waffenmodells)?
In welchen Fällen fiel die Beschaffungsentscheidung für eine Waffe, deren Marktverfügbarkeit ausschließlich durch die Lieferung von Prototypen sichergestellt wurde, d. h. zugunsten von Waffen, die bis zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht bereits durch andere Kunden gekauft worden sind (unter Nennung der Ausschreibung, des Unternehmens und des jeweiligen Waffenmodells)?
Für welches Beschaffungsprojekt kann die Bundesregierung sicher ausschließen, dass die Firma Heckler & Koch GmbH konkret Einfluss auf die Formulierung der Ausschreibungstexte genommen hat?
Bei welchem Beschaffungsprojekt haben Mitglieder des Deutschen Bundestages schriftlich (außerhalb von Kleinen Anfragen oder Schriftlichen Fragen) bei der Bundesregierung interveniert, um sich mit Bezug auf ein bestimmtes Produkt bzw. eine bestimmte Firma zu äußern?
Bei welchem Beschaffungsprojekt haben Mitglieder des Deutschen Bundestages schriftlich (außerhalb von Kleinen Anfragen oder Schriftlichen Fragen) bei der Bundesregierung interveniert, um sich genauere Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens zu beschaffen?
Bei welchem Beschaffungsprojekt haben Mitglieder des Deutschen Bundestages schriftlich (außerhalb von Kleinen Anfragen oder Schriftlichen Fragen) bei der Bundesregierung interveniert, um sich für die Verschiebung von Entscheidungen einzusetzen?
Wie viele Angebote bzw. Bewerbungen gab es jeweils bei allen der in Frage 1 genannten Beschaffungsentscheidungen, und wer hat am Ende die Ausschreibung gewonnen?
Wer hat jeweils die Entscheidung getroffen?
Welche Art von technischen Prüfungen (zum Beispiel Güteprüfung, Truppenversuche, Vergleichsschießen, WTD-Tests oder anderes) wurden jeweils durchgeführt (bitte für jede Beschaffungsentscheidung genau aufführen, welche Tests durchgeführt wurden, und warum im Einzelfall auf bestimmte Prüfungen verzichtet wurde)?
Wie viele der eingegangenen Angebote bzw. Bewerbungen wurden jeweils in die technischen Prüfungen mit einbezogen, und nach welchen Kriterien waren diese jeweils ausgewählt worden?
Ist es zutreffend, dass zum Beispiel bei der Ausschreibung für das G26 Techniker der Bundeswehr bzw. des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bzw. des Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung Vergleichstests vorgeschlagen hatten, diese dann aber nicht durchgeführt wurden?
Wenn ja, in welchen Fällen, und aus welchen Gründen wurde auf die Tests jeweils verzichtet?
Bei welcher dieser Beschaffungsentscheidungen gab es Rechtstreitigkeiten (zum Beispiel auf Betreiben eines Mitbewerbers), und wie sind diese am Ende entschieden worden?
Sind aufgrund dieser Verfahren Belastungen des Bundeshaushalts entstanden (Strafen, Gerichtskosten, Abfindungen, Einigungen etc.)?
In welchen Fällen musste nach einer Entscheidung nachverhandelt oder neu ausgeschrieben werden, und warum?
Wie ist in diesen Fällen der aktuelle Stand bzw. wie wurde später neu entschieden?