[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5602
18. Wahlperiode 20.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5319 –
Zur aktuellen Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 22. März 2004 stellte die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
(EJRM) einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union (EU), woraufhin ihr
der Europäische Rat vom 15. bzw. 16. Dezember 2005 unter „Anerkennung
der Fortschritte bei der Umsetzung des Ohrid-Abkommens und des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens“ den Status eines EU-
Beitrittskandidaten verlieh (
www.auswaertiges-amt.de/DE/Europa/Erweiterung/Erweiterung_
Mazedonien_node.html). Zwar hatte die EJRM bereits im Jahr 2009 die
Bedingungen für den Beginn von Beitrittsverhandlungen erfüllt, allerdings
blockiert das EU-Mitglied Griechenland den Beginn der Verhandlungen, um
zu verhindern, dass der Name seiner Nordregion Makedonien zur
international anerkannten Bezeichnung des Nachbarstaates wird. Griechenland
befürchtet künftige Gebietsforderungen und wehrt sich gegen die Vereinnahmung
seines historischen Erbes durch den nördlichen Nachbarn. Mit derselben
Begründung wird auch der NATO-Beitritt der EJRM durch Griechenland
verhindert (
www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/54789/
mazedonien).
Bei den vergangenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der EJRM im
April 2014, konnte die rechtskonservative Partei von Premierminister Nikola
Gruevski, die „Innere Makedonische Revolutionäre Organisation – Bewegung
für Nationale Einheit Makedoniens“ (VMRO-DPMNE) ihr Wahlergebnis im
Vergleich zu den vorherigen Wahlen im Jahr 2011 um 4 Prozent von 39
Prozent auf 43 Prozent verbessern und verfehlte mit 61 von 123 Sitzen die
absolute Mehrheit nur knapp. Der Kandidat der Regierungspartei für das
Präsidentenamt, Gjorge Ivanov, wurde bei den gleichzeitig stattfindenden
Präsidentschaftswahlen mit 57 Prozent der Stimmen ebenfalls bestätigt. Dagegen
musste die „Sozialdemokratische Union“ (SDSM) mit 25 von einst 34 Prozent
erhebliche Stimmeinbußen hinnehmen. Ihr Kandidat für das Präsidentenamt
erhielt lediglich 39 Prozent der Stimmen. Der Koalitionspartner der VMRO-
DPMNE, die Partei DUI der albanischen Minderheit, erhielt 14 Prozent und
damit 19 Sitze im mazedonischen Parlament (
www.sueddeutsche.de/politik/
mazedonien-opposition-erkennt-wahlergebnis-nicht-an-1.1945441). Die SDSM
verweigert seit fast einem Jahr die Parlamentsarbeit und wirft der
Regierungspartei VMRO-DPMNE Wahlbetrug vor. Die Organisation für Sicherheit und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Juli 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5602 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZusammenarbeit in Europa (OSZE) machte bei den vorgezogenen Wahlen
am 13. und 27. April 2014 zwar Mängel, wie die unklare Länge der offiziellen
Wahlkampfphase sowie die nicht erfolgte Trennung von Amts- und
Wahlkampfpolitik, aus, erklärte aber insgesamt die Wahlen als „effektiv
durchgeführt“ und lobte die Anpassung des Wahlrechts an die Empfehlungen der
OSZE (
www.osce.org/odihr/elections/fyrom/121306?download=true).
Immer wieder gab es unterschiedlich motivierte Proteste, so von Teilen der
albanischen Minderheit als auch von Studierenden. Über 12 000 Studierende
demonstrierten im Dezember 2014 gegen die Hochschulpolitik der Regierung
Nikola Gruevski (
www.balkaninsight.com/en/article/mass-student-
protestclogs-skopje). Im Frühjahr 2015 besetzten Studierende Fakultäten der
Universität Skopje (
www.turkishweekly.net/news/180067/macedonia-protesting-
students-occupy-faculties.html).
Im September 2014 verkündete Nevzat Halili, der frühere Parteichef der
Albanischen Partei für eine Demokratische Aktion in Mazedonien, in Skopje
eine „Republik Ilirida“ der albanischen Minderheit (
www.b92.net/eng/news/
region.php?yyyy=2014&mm=09&dd=19&nav_id=91668). Im November
2014 startete eine selbsterklärte „Garde der Republik Ilirida“ mit Patrouillen in
den mehrheitlich albanisch besiedelten Gebieten in der EJRM. Die „Garde der
Republik Ilirida“ strebt an, in allen Gebieten der EJRM von Struga im Süden
bis Kumanovo im Norden Präsenz zeigen zu wollen (
www.inserbia.info/
today/2014/11/albanian-guard-of-the-republic-of-ilirida-starts-patrols-
inmacedonia/).
Im EU-Fortschrittsbericht vom 8. Oktober 2014 kritisierte die Europäische
Kommission, dass sich die Regierung der EJRM (wie die Mehrheit der Nicht-
EU- und Nicht-NATO-Staaten auf dem Balkan) nicht an den von den EU-
und NATO-Staaten verhängten Sanktionen gegen die Russische Föderation im
Zuge der Ukraine-Krise beteiligt hat (
www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/
contentblob/661176/publicationFile/203101/131016_EJRMazedonien_EU-
Fortschrittsbericht.pdf). Nikola Gruevski hat sich Russland in den
vergangenen Monaten angenähert, lehnt nicht nur die internationalen Sanktionen
wegen der Krim-Krise ab und hofft darauf, dass das Pipeline-Projekt „Turkish
Stream“ durch Mazedonien führen wird. Im Juni 2014 hatte das wichtige
Transitland Bulgarien auf Druck der Europäischen Kommission die Arbeiten
an der Pipeline „South Stream“ gestoppt, im Dezember 2014 erklärte Russland
das Projekt dann für gescheitert (
www.zeit.de/politik/ausland/2014-12/
southstream-russland-eu-tuerkei-folgen). „Turkish Stream“ soll eine alternative
Route für russisches Gas an der Krisenregion Ukraine vorbei ermöglichen.
Nach Griechenland und Ungarn könnte die Pipeline durch Serbien und die
EJRM führen.
Im Jahr 2001 überfielen Mitglieder der kosovo-albanischen Gruppe UÇK die
Nordregionen der EJRM („Ilirida“) und nahmen die nordmazedonische Stadt
Aračinovo ein. Führende EU – und NATO-Politiker – wie der NATO-
Generalsekretär George Robertson – ergriffen dann infolge der bewaffneten
Auseinandersetzung mit Regierungseinheiten der EJRM gegen die Regierung Partei
(
www.news.bbc.co.uk/2/hi/europe/1401919.stm). US-amerikanische
Militärbusse eskortierten die Bewaffneten der UÇK gemeinsam mit 17
Militärberatern der US-Firma „Military Professional Resources Inc.“ in die durch NATO-
Einheiten besetzte serbische Provinz Kosovo (Mark Curtis: Secret Affairs:
Britain’s Collusion with Radical Islam, London 2010, S. 384). Unter denen
vom US-Militär Evakuierten befand sich auch Samedin Xhesairi (Kampfname
„Hoxha“), der zu dieser Zeit als BND-Agent arbeitete (
www.jungle-
world.com/artikel/2004/49/14175.html).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 7, 7a, 7b, 7c sowie 10 a kann nicht offen erfolgen,
da die erbetenen Auskünfte Informationen zur aktuellen Aufgabenerfüllung und
zum Auftragsprofil des Bundesnachrichtendienstes preisgeben. Arbeitsmetho-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5602den und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf
die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso
schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage; ihre
Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Dies
könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen,
was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein
kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des
Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegte Antwort verwiesen.
1. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass bis Ende April 2016
vorgezogene Neuwahlen in der EJRM stattfinden sollen – worauf sich
Regierungschef Nikola Gruevski und Oppositionschef Zoran Zaev geeinigt
hätten – (
www.orf.at/stories/2281884/), und inwieweit hat die
Bundesregierung gegenüber der Regierung der EJRM entsprechend ebenfalls auf
vorgezogene Neuwahlen gedrängt bzw. diese befürwortet?
Unter Vermittlung von Johannes Hahn, Kommissar für Europäische
Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, wurde am 14. Juli 2015 eine
Einigung der Vorsitzenden der Parteien VMRO-DMNE (Nikola Gruevski),
SDSM (Zoran Zaev), DUI (Ali Ahmeti), DPA (Menduh Thaci) auf Neuwahlen
am 24. April 2016 erzielt. Bereits am 2. Juni 2015 hatten sich die
Parteivorsitzenden unter Vermittlung von Kommissar Hahn grundsätzlich auf
vorgezogene Neuwahlen im April 2016 geeinigt, Detailfragen waren jedoch zunächst
offen geblieben. Die Bundesregierung betrachtet diese Einigung als einen
wichtigen ersten Schritt zur Lösung der innenpolitischen Krise in der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien. Gemeinsam mit ihren EU-Partnern hat
die Bundesregierung in den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen
Union vom 23. Juni 2015 die Parteien aufgerufen, auf der Grundlage der
Vereinbarung vom 2. Juni die Reformempfehlungen der Europäischen Kommission
umzusetzen. Dazu gehört auch eine Wahlrechtsreform, die gemeinsam mit
ersten systemischen Reformen dazu beitragen soll, bei künftigen Wahlen gleiche
Ausgangsbedingungen zu gewährleisten.
2. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der albanische
Premierminister Edi Rama im Mai 2015 ankündigte, einen möglichen NATO-
Beitritt der EJRM zu blockieren, wenn das Abkommen von Ohrid aus
dem Jahre 2001 nicht vollständig umgesetzt würde (
www.english.albeu.
com/news/news/ohrid-agreement-albania-will-blocks-macedonias-
natomembership/199600/)?
Der Bundesregierung ist eine Aussage des albanischen Premierministers Edi
Rama bekannt, der zufolge Albanien den NATO-Beitritt der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien nach vollständiger Umsetzung des Ohrider
Rahmenabkommens unterstützen wird. Bei ihrem Gipfel in Bukarest im Jahr
2008 hatte die NATO die Erfüllung der Beitrittskriterien durch die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien implizit festgestellt und einvernehmlich
eine Beitrittseinladung für den Fall einer beidseitig akzeptablen Lösung des
Namensstreits mit Griechenland zugesagt. Diese Zusage wurde zuletzt im Jahr
2014 beim NATO-Gipfel in Wales einvernehmlich bestätigt.
Drucksache 18/5602 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die EJRM mit der
autonomen serbischen Provinz Kosovo zuletzt in einem
Handelskonflikt befand (
www.euractiv.com/enlargement/trade-war-kosovo-
macedoniapolit-news-530360), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis
darüber, wie der Handelskonflikt gelöst wurde?
Als Reaktion auf ein Einfuhrverbot von Mehl und Weizen durch die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien hat die Republik Kosovo am 5. September
2013 zunächst den Import von einigen wenigen landwirtschaftlichen Produkten
aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gestoppt. Nachdem
die mazedonische Seite mit einer Einreisegebühr für Fußgänger und Fahrzeuge
geantwortet hatte, wurde am 9. September 2013 das von Kosovo verhängte
Importverbot auf alle Einfuhren aus der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien ausgeweitet. Die Handelsstreitigkeit konnte schließlich
einvernehmlich gelöst werden. Seitdem sind die Handelsbeziehungen zwischen den
beiden Staaten störungsfrei. Für die Republik Kosovo ist die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien einer der größten Handelspartner.
4. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob der jetzige mazedonische
Regierungschef Nikola Gruevski die Pipeline „Turkish Stream“ im
Gegensatz zum Oppositionschef Zoran Zaev unterstützt, so dass ein
Regimewechsel für Russland schlecht, aber möglicherweise im Interesse jener
wäre, die gegen die Pipeline „Turkish Stream“ sind (
www.derstandard.at/
2000015820857/Russlands-Plan-B-Gaslieferungen-ueber-Mazedonien)?
Der mazedonische Oppositionschef Zoran Zaev hat am 20. Mai 2015 seine
Unterstützung für jede Art von Pipeline, die durch die ehemalige jugoslawischen
Republik Mazedonien verlaufen könnte, zum Ausdruck gebracht.
Der mazedonische Regierungschef Nikola Gruevski hat am 27. Mai 2015
öffentlich erklärt, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sich nur
dann an „Turkish Stream“ beteiligen werde, wenn es zuvor eine Einigung über
alle Modalitäten des Projekts zwischen der Europäischen Union und Russland
gibt.
5. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem
Treffen der Außenminister von Griechenland, Mazedonien, Serbien und
Ungarn am 7. April 2015 in Budapest, um die Pipeline „Turkish Stream“ zu
besprechen, und den einen Monat später begonnen Anti-
Regierungsdemonstrationen in Skopje?
Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen den beiden
Begebenheiten.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die angebliche
Teilnahme von US- und EU-Diplomaten an den Anti-
Regierungsdemonstrationen in der mazedonischen Hauptstadt Skopje (
www.de.sputniknews.
com/politik/20150519/302394834.html)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/56027. Welche – auch nachrichtendienstliche – Erkenntnisse hat die
Bundesregierung darüber, dass „zwei, drei Tage bevor die Feuergefechte [in der
nordmazedonischen Stadt Kumanovo am 9. Mai 2015] begannen, […] Leute
mit Waffen aus dem Kosovo gekommen [seien]“ (
www.derstandard.at/
2000016810190/Eine-Mauer-des-Schweigens-um-Kumanovo)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die angeblichen
Verbindungen der Rebellen von Kumanovo und der kosovoalbanischen
UÇK (
www.derstandard.at/2000016810190/Eine-Mauer-des-
Schweigensum-Kumanovo)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Angriff mit
raketenangetriebenen Granaten (RPG) auf ein Gebäude der mazedonischen
Regierung in der mazedonischen Hauptstadt Skopje im Oktober 2014
(
www.b92.net/eng/news/region.php?yyyy=2014&mm=10&dd=31&nav
_id=92097)?
Im Oktober 2014 wurde das mazedonische Regierungsgebäude einmal mit
raketenangetriebenen Granaten beschossen. Es gab keine Verletzten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das angebliche
Bekennerschreiben der UÇK wegen eines Terroranschlags auf ein
Gebäude der mazedonischen Regierung im Oktober 2014, in welchem
dieser mit den mangelnden Fortschritten in der euroatlantischen Integration
der EJRM begründet wurde (
www.balkaninsight.com/en/article/new-
%C3%ACliberation-army%C3%AE-claims-attack-on-
macedoniangovernment-hq)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Angriff von
40 UÇK-Kämpfern auf den mazedonisch-kosovarischen Grenzort
Gošince im April 2015 (
www.nytimes.com/aponline/2015/04/21/world/
europe/ap-eu-macedonia-kosovo-border-incident.html)?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine über die
Presseberichterstattung hinausgehenden Kenntnisse vor.
8. Stuft die Bundesregierung die mazedonischen Parlaments- und
Präsidentschaftswahlen im Jahr 2014 als frei und fair ein?
Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien im Jahr 2014 wurden nach Einschätzung der
Wahlbeobachtung durch ODIHR (Office for Democratic Institutions and Human Rights)
effizient durchgeführt, die Kandidaten konnten sich ungehindert am Wahlkampf
beteiligen und Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit wurden
gewährleistet. Allerdings stellte ODIHR verschiedene Mängel fest, darunter vor allem die
unzureichende Trennung zwischen Partei- und Staatsaktivitäten und die
voreingenommene Medienberichterstattung im Wahlkampf, sowie Vorwürfe der
Einschüchterung von Wählern. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Gehiemschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/5602 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die frühzeitige
Zurückzahlung eines Kredits des Internationalen Währungsfonds (IWF) durch die
EJRM im März 2015 (
www.macedoniaonline.eu/content/view/27046/45/)?
Am 27. Februar 2015 tilgte die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
ihre gesamten beim Internationalen Währungsfonds noch ausstehenden
Verbindlichkeiten in Höhe von 123,1 Mio. Sonderziehungsrechten (etwa
173,3 Mio. US-Dollar). Diese Verbindlichkeiten waren im Zuge der
Inanspruchnahme einer Vorsorge- und Liquiditätslinie (Precautionary Liqidity Line)
im Januar 2011 entstanden. Gemäß dem ursprünglichen Rückzahlungsplan
hätte die finale Rate erst im März 2016 gezahlt werden müssen.
a) Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulden
der EJRM beim IWF in den Jahren 1999 bis 2014?
Die Schulden der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beim
Internationalen Währungsfonds (IWF) beliefen sich Ende des Jahres 1999 auf
74 102 668 Sonderziehungsrechte (am 10. Juli 2015 entsprach ein
Sonderziehungsrecht 1,253 Euro). Bis zum Jahresende 2006 sanken die ausstehenden
Verbindlichkeiten gegenüber dem Internationalen Währungsfonds auf 37 003 963
Sonderziehungsrechte ab und wurden im Mai des darauf folgenden Jahres in
Anschluss an eine vorherige Rückzahlungsvereinbarung mit dem Pariser Club
schließlich komplett getilgt. Im Jahr 2011 schloss die ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien mit dem IWF eine Vorsorge- und Liquiditätslinie in Höhe
von 197 000 000 Sonderziehungsrechten ab. Im Jahr 2014 begann eine
Rückführung dieser Summe, so dass der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2014
schließlich einen Stand von 123 125 000 Sonderziehungsrechten erreichte.
Eine genaue Aufstellung sowie eine Aufschlüsselung in Mittel des allgemeinen
Kontos (ohne konzessionäres Element) sowie Mittel aus konzessionärer
Kreditvergabe sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen (Beträge in
Sonderziehungsrechten).
Datum Mittel des allgemeinen
Kontos
Mittel aus konzessionären
Krediten
Gesamtsumme
31.12.2014 123 125 000 16 834 100 123 125 000
31.12.2013 197 000 000 16 834 100 197 000 000
31.12.2012 197 000 000 16 834 100 197 000 000
31.12.2011 197 000 000 16 834 100 197 000 000
31.12.2007 197 000 000 16 834 100 197 000 000
31.12.2006 30 169 863 16 834 100 137 003 963
31.12.2005 30 861 251 12 634 800 143 496 051
31.12.2004 22 181 670 18 091 000 140 272 670
31.12.2003 22 449 173 23 547 200 145 996 373
31.12.2002 21 472 505 28 094 100 149 566 605
31.12.2001 27 328 337 29 003 500 156 331 837
31.12.2000 33 311 669 29 003 500 162 315 169
31.12.1999 46 821 668 27 281 000 174 102 668
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5602b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den
„Entwicklungsplan“ des russischen Konzerns Gazprom für Mazedonien (www.
macedoniaonline.eu/content/view/23879/61/)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem Entwicklungsplan des
russischen Konzerns Gazprom für die ehemalige jugoslawischen Republik
Mazedonien.
10. Welche – auch nachrichtendienstliche – Kenntnisse hat die
Bundesregierung über die im September 2014 vom ethnisch-albanischen Politiker
Nevzat Halili erklärte „Republik Ilirida“ (
www.b92.net/eng/news/
region.php?yyyy=2014&mm=09&dd=19&nav_id=91668)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Presseberichterstattung
hinausgehenden Kenntnisse vor.
a) Welche – auch nachrichtendienstliche – Kenntnisse hat die
Bundesregierung über die „Garde der Republik Ilirida“ (
www.inserbia.info/
today/2014/11/albanian-guard-of-the-republic-of-ilirida-starts-
patrolsin-macedonia/)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
b) Welche persönlichen Kontinuitäten zwischen dem Aufstand im Jahr
2001 und den Aktivitäten der „Republik Ilirida“ sowie der „Garde der
Republik Ilirida“ seit vergangenem Herbst sind der Bundesregierung
bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
c) Welche persönlichen, finanziellen, militärischen, politischen und
geheimdienstlichen Verbindungen zwischen der „Republik Ilirida“ sowie
der „Garde der Republik Ilirida“ und der von der Bundesrepublik
Deutschland anerkannten „Republik Kosovo“ sind der
Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
11. Wie viele Bürger der EJRM haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren von 2009 bis 2014 die bulgarische Staatsbürgerschaft
angenommen (
www.novinite.com/view_news.php?id=135109)?
Nach Angaben des bulgarischen Justizministeriums haben in den Jahren von
2009 bis 2014 insgesamt 41 070 Staatsbürger der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien die bulgarische Staatsbürgerschaft angenommen. Im Jahr
2009 waren dies 4 394, im Jahr 2010 waren dies 10 503, im Jahr 2011 waren dies
11 496, im Jahr 2012 waren dies 7 961, im Jahr 2013 waren dies 4 852, im Jahr
2014 waren dies 1 864.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Gehiemschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/5602 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. In welcher Form und Art hat laut Kenntnis der Bundesregierung die
Regierung der USA der griechischen Regierung empfohlen, von der Pipeline
„Turkish Stream“ Abstand zu nehmen (
www.macedoniaonline.eu/content/
view/27397/46/)?
Die Fragen 12 und 12a werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die amerikanische Regierung ist der Auffassung, dass „Turkish Stream“
entgegen den Diversifizierungszielen der Energieunion die europäische Abhängigkeit
von russischen Gaslieferungen erhöhen würde. Hierzu hat die amerikanische
Regierung mit den Regierungen Griechenlands, Ungarns und Serbiens
Gespräche geführt. Über zu diesem Thema bereits stattgefundene Gespräche der
amerikanischen Regierung mit der mazedonischen Regierung ist der
Bundesregierung nichts bekannt.
a) Erfolgten laut Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Warnungen der
US-Regierungen gegenüber den Regierungen Ungarns, Serbiens und
Mazedoniens?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
b) Hat die Bundesregierung nach Kenntnis der Bundesregierung ebenso
der griechischen Regierung empfohlen, sich nicht an der Pipeline
„Turkish Stream“ zu beteiligen?
Nein.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der
bilateralen Beziehungen Deutschlands zur EJRM?
Die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien werden als zufriedenstellend beurteilt. In der
aktuellen innenpolitischen Krise wirbt die Bundesregierung bei der
mazedonischen Regierung und den Oppositionsparteien darum, sich gemeinsam auf
Schritte zur Lösung der zutage getretenen Probleme zu verständigen.
14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Entwicklung der außenpolitischen Beziehungen der EJRM zu
a) Albanien,
Die Beziehungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu
Albanien sind gut. Die albanische Regierung ist angesichts der gegenwärtigen
Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien um Deeskalation
bemüht, so zuletzt nach der gewaltsamen Auseinandersetzung in Kumanovo im
Mai 2015, wo sie zu Ruhe und Besonnenheit sowie zur Aufklärung des Vorfalls
aufgerufen hat.
b) der selbsterklärten „Republik Kosovo“ und
Die Beziehungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur
Republik Kosovo haben sich, befördert durch die völkerrechtliche Anerkennung
der Republik Kosovos durch die EJRM und die folgende Aufnahme voller
diplomatischer Beziehungen im März 2010, grundsätzlich gut und einvernehmlich
entwickelt. Vor dem Ausbruch der gegenwärtigen innenpolitischen Krise war
eine gemeinsame Kabinettsitzung der beiden Regierungen angekündigt worden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5602Nach der gewaltsamen Auseinandersetzung in Kumanovo im Mai 2015 hatte die
kosovarische Regierung jegliche Gewalt mit dem Ziel der Destabilisierung des
Nachbarlandes verurteilt.
c) Bulgarien?
Die Beziehungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu
Bulgarien sind durch unterschiedliche Interpretation der gemeinsamen
Geschichte belastet. Seit Ende des Jahres 2012 haben jedoch mehrere hochrangige
bilaterale Besuche stattgefunden, welche zur Entspannung beigetragen haben.
Bulgarien unterstützt die EU-Annäherung der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien unter der Voraussetzung des Abschlusses eines Abkommens
über gutnachbarschaftliche Beziehungen. Nach der gewaltsamen
Auseinandersetzung in Kumanovo sprach sich Bulgarien für die schnelle und friedliche
Lösung der mazedonischen innenpolitischen Krise aus.
15. Welchen Beitrag hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 zur
Ausstattung und Ausbildung der mazedonischen Streitkräfte geleistet (bitte nach
Jahren und Maßnahmen aufgeschlüsselt)?
Im angefragten Zeitraum wurde keine Ausstattung an die mazedonischen
Streitkräfte durch die Bundeswehr geliefert. Die im Rahmen der militärischen
Ausbildungshilfe geleisteten Ausbildungsmaßnahmen mazedonischer Soldatinnen und
Soldaten sind nachstehender tabellarischer Übersicht zu entnehmen.
Ausbildungsziel Ausbildungsbeginn Ausbildungsende
Sanitätsausbildung Arzt – Radiologie 06.10.2006 18.03.2008
Generalstabsausbildung – International – Heer 02.11.2006 11.07.2008
Sanitätsausbildung Krankenschwester 03.10.2007 30.06.2008
Generalstabsausbildung – International – Heer 06.11.2007 15.07.2009
Einheitsführerausbildung – Jägertruppe 08.01.2008 25.04.2008
Einheitsführerausbildung – Jägertruppe 08.01.2008 25.04.2008
Zugführerausbildung – Jägertruppe 08.01.2008 25.06.2008
Bataillonskommandeurausbildung – Panzergrenadiertruppe 02.04.2008 19.09.2008
Bataillonskommandeurausbildung – Jägertruppe 02.04.2008 19.09.2008
Luftwaffe – Hubschraubermechaniker 16.06.2008 12.09.2008
Luftwaffe – Hubschraubermechaniker 16.06.2008 12.09.2008
ABC-Abwehrlehrgang 08.07.2008 18.07.2008
Luftwaffe – Hubschraubermechaniker 22.08.2008 12.09.2008
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Implementierung
Rüstungskontrollvereinbarung
07.10.2008 21.10.2008
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung
Verifikation
07.10.2008 22.12.2008
Generalstabsausbildung – International – Heer 29.01.2009 09.07.2010
Sanitätsausbildung – Laborant 03.04.2009 31.01.2010
Drucksache 18/5602 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBataillonskommandeurausbildung Panzergrenadiertruppe 03.04.2009 08.09.2009
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Implementierung
Rüstungskontrollvereinbarung
05.05.2009 19.05.2009
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 11.05.2009 29.05.2009
Zugführerausbildung – Jägertruppe-Truppenpraktikum 02.07.2009 20.11.2009
Einheitsführerausbildung – Pioniertruppe 02.07.2009 31.12.2009
Ausbildung Haushaltswesen 02.07.2009 04.05.2010
Bataillonskommandeurausbildung – Jägertruppe 10.08.2009 04.09.2009
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 28.09.2009 16.10.2009
Sanität – Arztweiterbildung – Innere Medizin 06.10.2009 31.03.2011
Generalstabsausbildung – International – Heer 04.11.2009 08.07.2011
Sanitätsweiterbildung – Krankenpfleger 07.01.2010 31.10.2010
Einheitsführerausbildung – Jägertruppe 08.01.2010 28.05.2010
Einheitsführerausbildung Heer – Flugabwehr-Truppe 08.01.2010 31.05.2010
VN-Stabsoffziziersausbildung – UNSOC 07.02.2010 26.02.2010
Bataillonskommandeursausbildung – Panzergrenadiertruppe 08.04.2010 10.09.2010
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 14.06.2010 02.07.2010
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung
Verifikation
01.07.2010 28.09.2010
Bataillonskommandeurausbildung – Panzer-Grenadiertruppe 16.08.2010 10.09.2010
VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 03.10.2010 22.10.2010
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Implementierung
Rüstungskontrollvereinbarung
04.10.2010 20.10.2010
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Implementierung
Rüstungskontrollvereinbarung
04.10.2010 20.10.2010
Einheitsführerausbildung – Panzergrenadiertruppe 04.10.2010 21.04.2011
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung
Verifikation
05.10.2010 20.12.2010
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung
Verifikation
05.10.2010 20.12.2010
Sanitätsweiterbildung – Einsatznotfallmedizin 05.10.2010 30.09.2011
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 11.10.2010 29.10.2010
Generalstabsausbildung – International – Heer 04.11.2010 13.07.2012
Deutschlehrer-Fortbildung 24.02.2011 25.03.2011
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 07.03.2011 25.03.2011
Bataillonskommandeur – Panzergrenadiertruppe 06.04.2011 30.09.2011
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 2 14.07.2011 01.07.2011
Ausbildungsziel Ausbildungsbeginn Ausbildungsende
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5602Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung
Verifikation
04.07.2011 27.09.2011
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung
– Verifikation
04.10.2011 21.12.2011
Sanitätsweiterbildung – Krankenpfleger 05.10.2011 31.07.2012
Sanität Arztweiterbildung – Allgemeinmedizin 05.10.2011 31.03.2013
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Implementierung
Rüstungskontrollvereinbarung
08.10.2011 26.10.2011
VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 24.10.2011 11.11.2011
Generalstabsausbildung – International – Heer 03.11.2011 12.07.2013
VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 18.03.2012 05.04.2012
Bataillonskommandeursausbildung – Jägertruppe 03.04.2012 21.09.2012
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 10.06.2012 29.06.2012
Internationaler Presseoffizierlehrgang 03.09.2012 14.09.2012
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 25.09.2012 12.10.2012
VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 04.11.2012 23.11.2012
Generalstabsausbildung – International – Heer 05.11.2012 13.06.2014
Bataillonskommandeurausbildung – Artillerie-Truppe 04.04.2013 13.09.2013
Bataillonskommandeurausbildung – Logistik-Truppe 04.04.2013 30.09.2013
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 16.06.2013 05.07.2013
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung
Verifikation
03.07.2013 26.09.2013
ABC-Abwehrlehrgang 09.07.2013 19.07.2013
Internationaler Presseoffizierlehrgang 15.09.2013 27.09.2013
Sanitätsweiterbildung – Krankenpfleger 02.10.2013 30.09.2014
Sanitätsweiterbildung – Krankenpfleger 02.10.2013 30.09.2014
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 06.10.2013 25.10.2013
VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 18.11.2013 06.12.2013
Zugführerausbildung – Nachschubtruppe 08.01.2014 30.06.2014
Zentrum für Verifikation der Bundeswehr – Sprachausbildung
Verifikation
02.04.2014 26.06.2014
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 23.06.2014 11.07.2014
Internationaler Presseoffizierlehrgang 08.09.2014 19.09.2014
VN-Stabsoffizierausbildung – UNSOC 13.10.2014 31.10.2014
VN-Militärbeobachterausbildung – UNMOC 13.10.2014 31.10.2014
Ausbildungsziel Ausbildungsbeginn Ausbildungsende
Drucksache 18/5602 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 den
Export von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste Teil 1 A an die EJRM
genehmigt, und welche Kriegswaffen der Kriegswaffenliste B wurden
tatsächlich in diesem Zeitraum an diesen Staat geliefert (bitte nach Jahren
aufgeschlüsselt)?
Die Bundesregierung hat im angefragten Zeitraum Genehmigungen für den
Export von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste Teil I A an die EJRM wie folgt erteilt:
Im Jahr 2008 wurden Kriegswaffen des Teils B der Kriegswaffenliste im Wert
von 153 360 Euro in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
ausgeführt. Weitergehende Angaben zu Stückzahl und Bezeichnung sind wegen des
auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruhenden
Grundsatzes der statistischen Geheimhaltung zur Wahrung der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen nicht möglich. Seit dem Jahr 2009 bis
einschließlich April 2015 sind keine Ausfuhren von Kriegswaffen des Teils B der
Kriegswaffenliste in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
gemeldet worden.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4626 „Krisenprävention und
Rüstungsexporte“ wird verwiesen.
Jahr Anzahl der
Genehmigungen
AL-Position Gesamtwert
in Euro
Güter (in v. H. des Gesamtwertes)
2008 10 A0001
A0005
A0007
A0008
A0013
A0018
420 455 Maschinenpistolen, Pistolen, Jagdgewehre,
Waffenzielgeräte und Teile für Maschinenpistolen,
Jagdgewehre (A0001/59,3 %);
ABC-Schutzbekleidung (A0007/38,6 %)
2009 9 A0001
A0006
A0007
A0008
A0015
220 359 ABC-Schutzausrüstung und Teile für ABC-
Schutzausrüstung (A0007/60,7 %);
Teile für gepanzerte Fahrzeuge (A0006/21,6 %)
2010 5 A0001
A0007
A0015
105 501 Nachtsichtbrillen (A0015/47,6%);
Schutzkabine (A0007/47,2%)
2011 2 A0001 5 819 Jagdgewehre, Sportgewehre und Teile für
Jagdgewehre, Sportgewehre (A0001/100 %)
2012 3 A0001 13 349 Jagdgewehre, Sportgewehre und Teile für
Jagdgewehre, Sportgewehre (A0001/100 %)
2013 2 A0001 20 005 Jagdgewehre, Sportgewehre und Teile für
Jagdgewehre, Sportgewehre (A0001/100 %)
2014 9 A0001
A0018
79 859 Pistolen, Jagdgewehre, Sportgewehre,
Selbstladebüchsen, Waffenzielgeräte und Teile für Pistolen,
Jagdgewehre, Sportgewehre, Jagdselbstladeflinten
(A0001/99,7 %)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/560217. Wann und wo haben Ausbilder der Bundespolizei, des
Bundeskriminalamtes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Polizeien der Länder
Angehörige der mazedonischen Strafverfolgungsbehörden ausgebildet?
Zur Beantwortung der Frage 17 wird auf die Beantwortung der seit dem Jahr
2008 quartalsweise gestellten Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu
Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland verwiesen, die auch Informationen zu
Maßnahmen der (grenz-)polizeilichen Aufbauhilfe zugunsten mazedonischer
Sicherheitsbehörden beinhaltet:
18. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hielten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 ohne ein Mandat des
Deutschen Bundestages in der EJRM auf?
Neben den in Frage 19 und 20 erwähnten Soldatinnen und Soldaten hielten sich
im Bezugszeitraum keine weiteren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
länger in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf. Im Rahmen
der bilateralen Jahresprogramme hielten sich zu Expertengesprächen und kurzen
Ausbildungsmaßnahmen eine geringe Anzahl von deutschen Soldatinnen und
Soldaten im angefragten Zeitraum zu mehrtägigen Besuchen in der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien auf.
Jahr Bundestagsdrucksache
(Antwort)
Datum
2015 18/5146 11.06.2015
2014 18/3979
18/2986
18/2553
18/2286
18/1321
09.02.2015
27.10.2014
17.09.2014
05.08.2014
05.05.2014
2013 18/676
18/154
17/14552
17/13437
27.02.2014
10.12.2013
14.08.2013
10.05.2013
2012 17/12469
17/11251
17/10450
17/9536
26.02.2013
29.10.2012
10.08.2012
08.05.2012
2011 17/8688
17/7617
17/6710
17/6034
15.02.2012
08.11.2011
29.07.2011
01.06.2011
2010 17/4939
17/3931
17/2845
17/2264
28.02.2011
25.11.2010
03.09.2010
22.06.2010
2009 17/1006
17/84
16/12968
15.03.2010
27.11.2009
11.05.2009
2008 16/11548
16/11314
16/10252
05.01.2009
08.12.2008
17.09.2008
Drucksache 18/5602 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr waren und sind
derzeit als Militärattachés oder in vergleichbaren Positionen in der deutschen
Auslandsvertretung in Skopje eingesetzt?
Im Oktober 2012 wurde der Militärattachéstab an der Deutschen Botschaft in
Skopje geschlossen. Seitdem ist der deutsche Militärattaché in Tirana/Albanien
für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nebenakkreditiert.
Vordiesem Datum waren zwei Soldatinnen und Soldaten im Militärattachéstab in
Skopje eingesetzt. Darüber hinaus sind aktuell keine deutschen Soldatinnen und
Soldaten in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien eingesetzt.
20. Hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 –
abseits von EU- und NATO-Militärmissionen im Land – militärische Berater
der Bundeswehr in der EJRM auf?
Wenn ja, von wann bis wann, mit welchen Aufgabenbereichen, und bei
welchen Dienststellen (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
21. Welche – auch nachrichtendienstliche – Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über die Schlacht und die Krise in der und um die nordmazedonische
Stadt Aračinovo im Juni 2001?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine über die
Presseberichterstattung hinausgehenden Kenntnisse vor.
22. In wessen Auftrag und mit welcher Mission waren laut Kenntnis der
Bundesregierung die Militärberater der US-Firma „Military Professional
Resources Inc.“ in Aračinovo im Juni 2001 (Mark Curtis: Secret Affairs:
Britain’s Collusion with Radical Islam, London 2010, S. 384)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
29.03.2004 30.11.2006 Oberstleutnant Beratung Logistik im NATO Advisory Team beim
mazedonischen Verteidigungsministerium
15.11.2006 31.07.2009 Oberstleutnant Beratung Logistik im NATO Advisory Team beim
mazedonischen Verteidigungsministerium
01.05.2009 30.04.2013 Oberstleutnant Berater Personalwesen im mazedonischen
Verteidigungsministerium
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]