Erfahrungen mit Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert Behrens, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die am 15. April 2015 endete, bekam kein Bürgerenergieprojekt einen Zuschlag. Die durchschnittliche ermittelte Förderhöhe liegt bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und damit höher als die bisherige feste Einspeisevergütung von 9,02 Cent pro kWh. Die drei Ziele von Ausschreibungen lauten Kosteneffizienz, Akteursvielfalt und Ausbaumengenziele. Die zwei ersten Ziele sind mit der ersten Ausschreibungsrunde klar verfehlt, denn Akteursvielfalt meinte bislang, dass Bürgerenergieprojekte zum Zuge kommen, Kosteneffizienz meinte bislang, dass die Förderhöhe geringer ausfallen würde – beides war nicht der Fall. Ob die Ausbaumenge erreicht wird, kann man aktuell noch nicht beurteilen.
Trotzdem erklärte Staatssekretär Rainer Baake in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit der Bundesnetzagentur vom 21. April 2015: „Die hohe Beteiligung spricht dafür, dass die Akteure das neue Instrument für Photovoltaik-Freiflächenanlagen annehmen und es keine wesentlichen Hemmnisse im Verfahren gibt.“ Die Vielzahl und Vielfalt der Teilnehmer seien ein gutes Zeichen dafür, dass die breite Akteursstruktur und die breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch die Umstellung auf Ausschreibungen erhalten bleiben können. In der gleichen Pressemitteilung erklärt auch Jochen Hohmann, Präsident der Bundesnetzagentur, die erste Ausschreibungsrunde zum Erfolg.
Hingegen beklagt der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband e. V. (RWGV), die Aktivitäten und damit die Attraktivität von Energiegenossenschaften seien derzeit deutlich eingeschränkt, es gebe eine tiefe Verunsicherung und fehlende Planungssicherheit (vgl. www.rwgv.de/Startseiten-Artikel/ Pressekonferenz_Energie.php). Entsprechend seien Energiegenossenschaften bei den Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht zum Zuge gekommen. Die Vorgaben seien zu komplex und kostenträchtig.
Laut einem Beitrag auf der Webseite der Zeitschrift „pv magazine“ vom 6. Mai 2015 hat sich die Sybac Solar GmbH elf von 25 Zuschlägen und damit fast die Hälfte der Zuschläge gesichert (vgl. www.pv-magazine.de/). Laut „pv magazine“ gehört Sybac Solar zu den größten Solarpark-Projektentwicklern weltweit mit einer realisierten Gesamtleistung von 500 MWp bis zum Jahr 2012. In seiner Selbstdarstellung betont der Projektierer seine erfolgreiche Strategie, auf die Größe und nicht auf die Anzahl der Projekte zu setzen (www.sybac-solar.de/ unternehmen.htm).
Drucksache 18/5338 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass elf von 25 Zuschlägen der ersten Ausschreibungsrunde der Sybac Solar Gruppe zugefallen sind, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dieser Konzentration von Zuschlägen bei einem Unternehmen?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass die „breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“ bei der Umstellung auf Ausschreibungen erhalten geblieben sei?
Wie wird die Bundesregierung Befürchtungen entgegentreten, die Bürgerenergie werde durch Ausschreibungen aus dem Markt gedrängt, und wann und mit welchen Maßnahmen wird sie dies tun?
Beabsichtigt die Bundesregierung, von dem Spielraum bei den Bagatellgrenzen, die die EU-Beihilfeleitlinien lassen (1 MW bzw. 6 MW bei Wind bzw. sechs Windkraftanlagen), künftig Gebrauch zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung künftig ein modifiziertes Ausschreibungsdesign, das der spezifischen Akteursgruppe Bürgerenergie besondere Bedingungen einräumt oder sie von der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen befreit?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ziels der Kosteneffizienz aus dem Resultat der ersten Ausschreibungsrunde und einem erzielten durchschnittlichen Preis von 9,17 Cent pro kWh, der höher liegt, als die derzeit gültige feste Einspeisevergütung von 9,02 Cent pro kWh (www.bundesnetzagentur.de „Hintergrundpapier – Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom 15. April 2015“), für die zweite Ausschreibungsrunde?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die hohe Anzahl an Zuschlägen in den östlichen Bundesländern, insbesondere welche Faktoren waren dafür ausschlaggebend?
Wie hoch sind bei der Bundesnetzagentur derzeit die administrativen Kosten für Ausschreibungen?
Ist es richtig, dass die Bundesregierung vor dem Evaluationsbericht, der für den 30. Juni 2016 erwartet wird, keinerlei Konsequenzen aus den Erfahrungen mit den Pilotausschreibungen ziehen wird, und falls ja, wird die Bundesregierung es hinnehmen, wenn auch in den bis dahin durchgeführten Ausschreibungsrunden keine Bürgerenergie zum Zuge kommen wird?
Prüft die Bundesregierung derzeit, ob das niederländische Modell SDE+ ein alternatives Modell für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien darstellt?