[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5556
18. Wahlperiode 14.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5338 –
Erfahrungen mit Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die
am 15. April 2015 endete, bekam kein Bürgerenergieprojekt einen Zuschlag.
Die durchschnittliche ermittelte Förderhöhe liegt bei 9,17 Cent pro
Kilowattstunde (kWh) und damit höher als die bisherige feste Einspeisevergütung von
9,02 Cent pro kWh. Die drei Ziele von Ausschreibungen lauten
Kosteneffizienz, Akteursvielfalt und Ausbaumengenziele. Die zwei ersten Ziele sind mit
der ersten Ausschreibungsrunde klar verfehlt, denn Akteursvielfalt meinte
bislang, dass Bürgerenergieprojekte zum Zuge kommen, Kosteneffizienz meinte
bislang, dass die Förderhöhe geringer ausfallen würde – beides war nicht der
Fall. Ob die Ausbaumenge erreicht wird, kann man aktuell noch nicht
beurteilen.
Trotzdem erklärte Staatssekretär Rainer Baake in einer gemeinsamen
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit der
Bundesnetzagentur vom 21. April 2015: „Die hohe Beteiligung spricht dafür, dass die
Akteure das neue Instrument für Photovoltaik-Freiflächenanlagen annehmen
und es keine wesentlichen Hemmnisse im Verfahren gibt.“ Die Vielzahl und
Vielfalt der Teilnehmer seien ein gutes Zeichen dafür, dass die breite
Akteursstruktur und die breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch die
Umstellung auf Ausschreibungen erhalten bleiben können. In der gleichen
Pressemitteilung erklärt auch Jochen Hohmann, Präsident der Bundesnetzagentur, die
erste Ausschreibungsrunde zum Erfolg.
Hingegen beklagt der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband e. V.
(RWGV), die Aktivitäten und damit die Attraktivität von
Energiegenossenschaften seien derzeit deutlich eingeschränkt, es gebe eine tiefe
Verunsicherung und fehlende Planungssicherheit (vgl.
www.rwgv.de/Startseiten-Artikel/
Pressekonferenz_Energie.php). Entsprechend seien Energiegenossenschaften
bei den Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht
zum Zuge gekommen. Die Vorgaben seien zu komplex und kostenträchtig.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
9. Juli 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5556 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLaut einem Beitrag auf der Webseite der Zeitschrift „pv magazine“ vom 6. Mai
2015 hat sich die Sybac Solar GmbH elf von 25 Zuschlägen und damit fast die
Hälfte der Zuschläge gesichert (vgl.
www.pv-magazine.de/). Laut „pv
magazine“ gehört Sybac Solar zu den größten Solarpark-Projektentwicklern
weltweit mit einer realisierten Gesamtleistung von 500 MWp bis zum Jahr 2012. In
seiner Selbstdarstellung betont der Projektierer seine erfolgreiche Strategie,
auf die Größe und nicht auf die Anzahl der Projekte zu setzen (
www.sybac-
solar.de/unternehmen.htm).
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass elf von 25 Zuschlägen der
ersten Ausschreibungsrunde der Sybac Solar Gruppe zugefallen sind, und
wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dieser
Konzentration von Zuschlägen bei einem Unternehmen?
Bei elf von 25 bezuschlagten Geboten kann aus den Angaben zu den
Anteilseignern geschlossen werden, dass die entsprechenden Bieter zu einem
Unternehmen gehören. Zum Namen des Unternehmens kann sich die Bundesregierung
aus Gründen des Datenschutzes nicht äußern. Die Tatsache, dass ein
Unternehmen mit seinen Tochtergesellschaften ein größeres Volumen auf sich vereint, ist
vor dem Hintergrund einer Marktstruktur mit Multiprojektbietern nicht
überraschend. Die Bundesnetzagentur evaluiert derzeit im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die erste Ausschreibungsrunde. Für das Jahr
2015 sind noch zwei weitere Ausschreibungen in Höhe von 150 MW bzw.
200 MW vorgesehen. Generell hält es die Bundesregierung jedoch für verfrüht,
auf Grundlage der Ergebnisse dieser ersten Ausschreibungsrunde bereits
Konsequenzen zu ziehen.
2. Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass die „breite
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“ bei der Umstellung auf
Ausschreibungen erhalten geblieben sei?
In der ersten Ausschreibungsrunde wurde das Ausschreibungsvolumen von
150 Megawatt (MW) vierfach überzeichnet. Insgesamt wurden 170 Gebote mit
einem Volumen von 715 MW abgegeben. Die Bieterstruktur, die diesen Geboten
zugrunde lag, war von einer großen Vielfalt gekennzeichnet. Es haben sowohl
natürliche Personen als auch diverse verschiedene juristische Personen, von
Genossenschaften bis hin zu Aktiengesellschaften, Gebote abgegeben. Insofern
kann von einer breiten Beteiligung gesprochen werden. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
3. Wie wird die Bundesregierung Befürchtungen entgegentreten, die
Bürgerenergie werde durch Ausschreibungen aus dem Markt gedrängt, und wann
und mit welchen Maßnahmen wird sie dies tun?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, von dem Spielraum bei den
Bagatellgrenzen, die die EU-Beihilfeleitlinien lassen (1 MW bzw. 6 MW bei Wind
bzw. sechs Windkraftanlagen), künftig Gebrauch zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
5. Erwägt die Bundesregierung künftig ein modifiziertes
Ausschreibungsdesign, das der spezifischen Akteursgruppe Bürgerenergie besondere
Bedingungen einräumt oder sie von der Pflicht zur Teilnahme an
Ausschreibungen befreit?
Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5556Die Akteursvielfalt ist für die Bundesregierung von großer Bedeutung und ein
ausdrücklich in § 2 Absatz 5 Satz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
2014 normiertes Ziel. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie im Rahmen der Plattform Strommarkt eine eigene
Unterarbeitsgruppe zum Thema „Akteursvielfalt und Bürgerenergie“ eingesetzt, in der
die genannten Fragen eingehend diskutiert werden. Derzeit erarbeitet das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Eckpunkte für die zukünftige
Ausschreibung der Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Eckpunkte
werden sich auch mit der Frage der Akteursvielfalt auseinandersetzen.
6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
vor dem Hintergrund des Ziels der Kosteneffizienz aus dem Resultat der
ersten Ausschreibungsrunde und einem erzielten durchschnittlichen
Preis von 9,17 Cent pro kWh, der höher liegt, als die derzeit gültige feste
Einspeisevergütung von 9,02 Cent pro kWh (
www.bundesnetzagentur.de
„Hintergrundpapier – Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom 15. April 2015“), für die zweite
Ausschreibungsrunde?
Die durchschnittliche Förderhöhe liegt zwar oberhalb der derzeit nach dem EEG
geltenden administrativen Förderhöhe von 9,02 ct/kWh als anzulegendem Wert
für die Direktvermarktung, allerdings wurden auch Projekte unterhalb dieses
Wertes bezuschlagt. Die Spreizung der Zuschläge reichte von 8,48 Cent/kWh
(niedrigster bezuschlagter Wert) bis 9,43 Cent/kWh (höchster bezuschlagter
Wert). Im Durchschnitt lag der Zuschlagswert bei 9,17 Cent/kWh. Zur
Entwicklung der durchschnittlichen Förderhöhe sind die Ergebnisse der weiteren
Ausschreibungsrunden abzuwarten. Es ist zu berücksichtigen, dass der Markt für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den vergangenen zwei Jahren stark
zurückgegangen ist. Daraus kann abgeleitet werden, dass die zuletzt gewährte
Einspeisevergütung nur noch ein geringes Zubauvolumen im Freiflächensegment und
eine eher knappe Wirtschaftlichkeit der Projekte erlaubt hat. Eine Reihe von
Akteuren hat sich bereits aus dem Markt zurückgezogen, weil Projekte nicht mehr
wirtschaftlich umgesetzt werden konnten. Die hohe Beteiligung und der
durchschnittliche Zuschlagspreis der ersten Ausschreibungsrunde, der nur
geringfügig über der bisherigen Förderhöhe liegt, spricht aus Sicht der Bundesregierung
für eine gute wettbewerbliche Situation in der ersten Ausschreibungsrunde.
7. Wie erklärt sich die Bundesregierung die hohe Anzahl an Zuschlägen in den
östlichen Bundesländern, insbesondere welche Faktoren waren dafür
ausschlaggebend?
Auch bisher wurden Freiflächenanlagen überwiegend im Süden oder Osten von
Deutschland und zumeist auf Konversionsflächen errichtet (siehe
wissenschaftlicher Bericht Vorhaben IIc „solare Strahlungsenergie“ zum EEG 2014).
Während im Süden in der Regel kleinere Projekte mit höheren Einstrahlungswerten
realisiert werden, sind in den neuen Bundesländern in der Regel deutlich mehr
Konversionsflächen verfügbar und es werden größere Projekte bei immer noch
guten Einstrahlungsbedingungen realisiert. Die Verteilung der Gebote entspricht
aus Sicht der Bundesregierung daher der bisherigen Entwicklung.
Drucksache 18/5556 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie hoch sind bei der Bundesnetzagentur derzeit die administrativen
Kosten für Ausschreibungen?
Die jährlichen Kosten der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die
Ausschreibung wurden wie folgt abgeschätzt: Es entstehen Personalkosten von rund
450 294 Euro, pauschale Sachmittelkosten von 98 507 Euro und Gemeinkosten
von 164 640 Euro. Der Bundeshaushalt wird durch diese Mehrkosten
grundsätzlich nicht belastet. Die Kosten werden weitgehend über Gebühren der Bieter
abgedeckt.
9. Ist es richtig, dass die Bundesregierung vor dem Evaluationsbericht, der
für den 30. Juni 2016 erwartet wird, keinerlei Konsequenzen aus den
Erfahrungen mit den Pilotausschreibungen ziehen wird, und falls ja, wird die
Bundesregierung es hinnehmen, wenn auch in den bis dahin
durchgeführten Ausschreibungsrunden keine Bürgerenergie zum Zuge kommen wird?
Die Bundesregierung wertet die bisherigen Erfahrungen aus den
Pilotausschreibungen fortlaufend aus. Sollten Entwicklungen erkennbar sein, die den Zielen
der Ausschreibung zuwiderlaufen, können die Ausschreibungsvorgaben für die
nächsten Ausschreibungsrunden im Detail nach den Festlegungen des § 35
FFAV durch die BNetzA angepasst werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist
es nach der ersten Ausschreibungsrunde noch zu früh, Konsequenzen zu ziehen.
10. Prüft die Bundesregierung derzeit, ob das niederländische Modell SDE+
ein alternatives Modell für die Förderung von Strom aus erneuerbaren
Energien darstellt?
Die Bundesregierung hat ausländische Erfahrungen zu
Ausschreibungsmodellen geprüft, darunter auch das niederländische Modell „SDE+“. Aus Sicht der
Bundesregierung würde das niederländische Modell in Deutschland unter
anderem zu verringerter Planungssicherheit, einer verringerten Technologievielfalt
und damit voraussichtlich auch zu einer verringerten Akteursvielfalt sowie
einem höheren administrativen Aufwand führen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]