BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktionsplan Bündnis für nachhaltige Textilien und Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte - Aktivitäten der Bundesregierung zum Thema Unternehmensverantwortung

Stärkung der Unternehmensverantwortung, Überarbeitung des Aktionsplans Bündnis für nachhaltige Textilien (Textilbündnis), Arbeitsgruppen, Vorlage der Ergebnisse, Erarbeitung verpflichtender Standards, Steuerungskreis, Sanktionen, verzögerte Erstellung eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), National Baseline Assessment, Verfahrensbeteiligte, Unternehmensberatung<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

13.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/535724.06.2015

Aktionsplan Bündnis für nachhaltige Textilien und Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte – Aktivitäten der Bundesregierung zum Thema Unternehmensverantwortung

der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Als der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, im Oktober 2014 den Aktionsplan Bündnis für nachhaltige Textilien (Textilbündnis) vorstellte, rieten die großen deutschen Textilverbände ihren Mitgliedern vom Beitritt öffentlich ab. Nach langen Verhandlungen erfuhr der Bundesminister aus der Presse vom Ausstieg der Branchenvertreter; die gemeinsame Pressekonferenz musste er kurzfristig absagen. Zahlreiche Medien werteten dies als Affront („Textilindustrie brüskiert Minister Müller“, www.zeit.de/wirtschaft/2014-10/mueller-textilindustrie).

Parallel startete die Bundesregierung im November 2014 den Prozess zur Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der Ende des Jahres 2016 zum Abschluss kommen soll. Laut EU-Vorgabe hätten die Mitgliedstaaten diesen jedoch schon Ende des Jahres 2012 vorlegen sollen, um die im Jahr 2011 beschlossenen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen voranzubringen. Nachdem Länder wie Großbritannien oder die Niederlande bereits im Jahr 2013 ihre nationalen Aktionspläne vorgestellt hatten, blieb die Bundesregierung lange Zeit weiter untätig.

Auf einer hochrangig besetzten Konferenz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im März 2015 am Pariser Platz deklarierten der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, den Beginn des Prozesses zur Erstellung des nationalen Aktionsplans zu einem historischen Ereignis. Die Bundesministerin Andrea Nahles verglich seine Bedeutung mit dem Fall der Berliner Mauer. Der Bundesminister Dr. Gerd Müller erklärte den Tag der Konferenz zum Anfang vom Ende der weltweiten Kinderarbeit.

Bisher fanden im Rahmen des NAP-Prozesses zwei Konferenzen statt, auf denen wortreich allgemeine Denkanstöße der Stakeholder diskutiert wurden. „Welche Fragen zu welchem Zeitpunkt und in welchem Ausmaß bearbeitet werden“, lautete ein Ergebnis der zweiten Konferenz am 6. Mai 2015, „müsse im Laufe des nun weiteren NAP-Prozesses entschieden werden“ (Dokumentation der zweiten Konferenz NAP, Auswärtiges Amt). Als ein zentrales Hindernis für die Einhaltung der Menschenrechte und ökologischer Mindeststandards nannte der stellvertretende Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. (DIMR), dass es bisher keine angemessenen staatlichen Unterstützungsleistungen für Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten gebe. Das Auswärtige Amt ließ vom DIMR ein so genanntes National Baseline Assessment erstellen, das den Status quo der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland darstellen soll. Das Assessment nennt als Strukturen, die bereits heute Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen, neben dem Nationalen Corporate Social Responsibility(CSR)-Forum unter dem Dach des BMAS, den CSR-Kompetenzzentren der Auslandshandelskammern, der Ausrichtung des Zertifikatslehrgangs „CSR-Manager“ durch die Industrie- und Handelskammern, der möglichen Beratung und Unterstützung durch die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) auch das im BMZ angesiedelte Sekretariat des Global Compact-Netzwerkes. Außer dem Status-quo-Bericht durch das Baseline Assessment liegen im NAP-Prozess bisher keine konkreten Papiere vor.

Wenn das Kabinett den Aktionsplan wie angekündigt Ende des Jahres 2016 beschließen und er zu Beginn des Jahres 2017 der Öffentlichkeit vorliegen wird, werden bereits die Listenplatzaufstellungen und Vorbereitungen für den Bundestagswahlkampf im Jahr 2017 laufen. Die Realisierung größerer politischer Projekte noch vor der Bundestagswahl im Oktober 2017 ist dann jedoch äußerst unwahrscheinlich.

Mit dem Textilbündnis und dem Prozess zur Erarbeitung des NAP als zentrale Elemente setzte die Bundesregierung das Thema „Unternehmensverantwortung“ auf die Agenda des G7 (www.bundesregierung.de/Content/DE/Statische-Seiten/G7/2014-10-08-ankuendigung-gipfel-elmau.html). Durch öffentliche Auftritte und Verlautbarungen, etwa Ende März 2015 bei einer Veranstaltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), machte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das Thema zur Chefsache und steigerte den Erfolgsdruck zusätzlich (www.dgb.de/themen/++co++d0b280f6-b208-11e4-ab33- 52540023ef1a).

Im Dezember 2014 tauschte der Bundesminister Dr. Gerd Müller seinen bis dato für das Textilbündnis verantwortlichen Verhandlungsführer aus. Gewerkschaften und Menschenrechtler verwies das BMZ nun in eine „Interims-Steuerungsgruppe“ ohne konkrete Aufgaben. „Die Arbeit am Aktionsplan setzten die Verbände nun alleine fort“, schreibt zu den Vorgängen das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ (DER SPIEGEL „Weichspüler“, Kristiana Ludwig, 30. Mai 2015).

Während sich in der ursprünglichen Version des Aktionsplans Bündnis für nachhaltige Textilien die Unterzeichner zu „ […] sozialen, ökologischen und ökonomischen Zielen in Bezug auf die einzelnen Stufen der Lieferkette […]“ bis zum Jahr 2020 verpflichten sollten, heißt es nun „Die Mitglieder des Textilbündnis[ses] verpflichten sich auf einen gemeinsamen Prozess der Zielverfolgung mit dem Zweck der Erreichung der Bündnis-Standards und Ziele“. Die Bündnisvereinbarung aus dem Jahr 2014 umfasste insgesamt 65 Seiten. In sieben Annexen enthielt sie detaillierte Ziele. Die aktuelle Version ist nur noch elf Seiten stark. Konkrete Vorgaben sind nicht mehr Bestandteil des Aktionsplans. Einen festen Zeitrahmen gibt es nicht mehr.

Das BMZ hat zudem einem weiteren zentralen Anliegen der Privatwirtschaft stattgegeben und auch die Allgemeingültigkeit der Vereinbarung für alle beitretenden Unternehmen aufgehoben. So heißt es in der neuen Version jetzt: „Die Bündnismitglieder sind sich einig, dass die Ziele nicht von allen Partnern auf gleichem Niveau und zum selben Zeitpunkt erfüllt werden können.“ Der aktuelle Aktionsplan enthält also im Gegensatz zu seiner ursprünglichen Fassung weder konkrete Zielvorgaben noch einen konkreten Zeitplan und kann anhand nicht geklärter Kriterien auch je nach Größe der Unternehmen individuell angepasst werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wer hat die Überarbeitung des Aktionsplans Bündnis für nachhaltige Entwicklung vorgenommen?

a) Welche konkreten Aufgaben hatte dabei die „Interims-Steuergruppe“?

b) Welche Aufgaben hatten die Verbände?

c) Welche Aufgaben hatte das BMZ?

d) Welche Aufgaben hatten die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft?

2

Wie sind die Arbeitsgruppen konstituiert, die laut Aussage des BMZ aktuell die Annexe des Aktionsplans überarbeiten (bitte genau aufschlüsseln)?

3

Wann werden die überarbeiteten Annexe vorliegen?

4

Werden die Arbeitsgruppen auch Ergebnisse in Form von verpflichtenden Standards vorlegen?

5

Bis wann und von wem werden verpflichtende Standards erarbeitet?

6

Welche Vertreterinnen und Vertreter sind Mitglieder des Steuerungskreises, und wer hat sie nach welchen Kriterien ausgewählt?

a) Wie oft und wann wird der Steuerungskreis tagen?

b) Welchen Zeitplan gibt sich der Steuerungskreis für die Erreichung seiner Ziele?

7

Welchen internationalen Initiativen soll sich das Textilbündnis nach Absicht der Bundesregierung anschließen?

8

Nach welchen konkreten Kriterien sollen kleinere Unternehmen von welchen Standards und Zeitplänen abweichen können?

9

Wer entscheidet gegebenenfalls, was eine „ausbleibende oder unzureichende Zielverfolgung“ durch einzelne Mitglieder des Aktionsplans konkret bedeuten?

a) Welche Sanktionen soll es in diesem Fall geben?

b) Wer verhängt gegebenenfalls die Sanktionen?

c) Für welchen Fall ist ein Ausschluss aus dem Bündnis vorgesehen?

d) Wer entscheidet gegebenenfalls über den Ausschluss aus dem Bündnis?

e) Welche konkreten Konsequenzen hat ein Ausschluss für das sanktionierte Unternehmen?

10

Warum hat die Bundesregierung angesichts der bereits lange verstrichenen Vorgabe der EU, einen NAP bis zum Jahr 2012 vorzulegen, erst Ende des Jahres 2014 den Prozess zur Erstellung gestartet?

a) Warum ist dieser angesichts der Dringlichkeit auf ganze zwei Jahre angelegt?

b) Welche Konsequenzen hatte die Nichteinhaltung der EU-Vorgabe, bis Ende des Jahres 2012 den fertigen Aktionsplan vorzulegen?

11

Welches weitere Vorgehen plant die Bundesregierung nach Erstellung des NAP Ende des Jahres 2016?

a) Wird sie die Empfehlungen noch in dieser Legislaturperiode verbindlich umsetzen?

b) Betrachtet sie die Ergebnisse nur als unverbindliche Empfehlungen?

12

Welche Kosten hat das vom Auswärtigen Amt im Rahmen des NAP-Prozesses beim DIMR in Auftrag gegebene National Baseline Assessment verursacht, und aus welchem Haushaltstitel wurde das DIMR dafür bezahlt?

13

Welche Verfahrensbeteiligten gab es bei der Erstellung des National Baseline Assessments?

14

Welche sind die im National Baseline Assessment erwähnten branchenspezifischen Verbände, die Informationen zum Themenbereich Wirtschaft und Menschenrechte verbreiten und die die Bundesregierung fördert (bitte genauen Betrag und Empfänger auflisten)?

15

Plant die Bundesregierung weitere Unterstützungsangebote zur Beratung von Unternehmen zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten, und warum sind ggf. die bisherigen Angebote unzureichend?

16

Wieso folgt die Bundesregierung nicht dem Leitprinzip 3 für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, Buchstabe a, in dem es heißt: „Zur Wahrnehmung ihrer Schutzpflichten sollten Staaten Rechtsvorschriften durchsetzen, deren Ziel oder Wirkung darin besteht, von Wirtschaftsunternehmen die Achtung der Menschenrechte einzufordern, und in regelmäßigen Abständen die Hinlänglichkeit dieser Rechtsvorschriften zu bewerten und etwaige Lücken zu schließen;“?

Berlin, den 23. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen