[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5600
18. Wahlperiode 17.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5361 –
Initiativen der Europäischen Union in nordafrikanischen Ländern hinsichtlich
sogenannter ausländischer Kämpfer
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als „politische Antwort auf die Herausforderungen in der ENP-Region Süd“
und im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik unterstützt die
Europäische Union (EU) zahlreiche sicherheitspolitische Programme in den Ländern
Nordafrikas (Bundestagsdrucksache 18/4915). Durch „Angleichung an
internationale Standards“ sollen die Länder mit dem „Justizwesen und
Sicherheitssystem im Europa-Mittelmeerraum“ verzahnt werden. Die Maßnahmen würden
direkt von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen
Dienst (EAD) vor Ort durchgeführt. Gesamtziele seien die „Stärkung der
Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie“ und die „Schaffung
eines euro-mediterranen Raums der wirksamen Koordination und
Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Sicherheit“. Diese würden in einer im
Aktionsprogramm enthaltenen „Untermaßnahme“ namens „EuroMed Justiz und
Polizei“ verfolgt und umgesetzt.
Im Mittelpunkt stehen die zehn südlichen Partnerländer, darunter auch Ägypten
und Tunesien. So sei ein Projekt „Countering radicalisation and Foreign
Terrorist Fighters (FTF)“ im Umfang von 10 Mio. Euro vorgesehen, dessen erste
Phase bereits angelaufen ist und das demnächst umgesetzt werden soll. Das
Projekt umfasst die MENA- und Sahel-Zone sowie den westlichen Balkan
(MENA: Nahost und Nordafrika).
Der Europäische Rat hat angekündigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die
Zusammenarbeit mit Tunesien ausbauen werden. Zur Bekämpfung der
„gemeinsamen terroristischen Bedrohung“ haben u. a. die Hohe Vertreterin und der
Koordinator für Terrorismusbekämpfung der EU Tunesien bereits besucht. Zur
„Bekämpfung des Terrorismus in seinen verschiedenen Formen“ hilft die EU
der Regierung in Tunis bei der Reform des Sicherheitssektors. Die Europäische
Kommission plant die Durchführung eines 25 Mio. Euro umfassenden
„Projektes zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien“. Dessen Fokus liege laut der
Bundesregierung auf „Grenzsicherheit, Modernisierung des Innenministeriums
und der Sicherheitskräfte sowie Unterstützung für den Sicherheitsdienst“. Die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Juli 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5600 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodekonkrete Ausgestaltung sei noch nicht abgeschlossen, der Beginn ist für das Jahr
2016 vorgesehen.
Im Rahmen des EU-Projekts zum „Thema Terrorismusbekämpfung in der
Region Maghreb/Nordafrika im Rahmen des Stabilitätsinstruments“ werden
weitere Mittel vergeben. Nach einer von Dänemark durchgeführten
„Bedarfserhebungsstudie“ sollen Unterstützungsbereiche für ein mögliches späteres
Regionalprojekt zur „Terrorismusbekämpfung“ identifiziert werden. Dieses ziele auf
die „Verknüpfung und Kooperation von Polizei, Nachrichtendienst und
Strafjustiz im Kampf gegen Terrorismus“ ab. Vermutlich gliedert sich das Projekt in
die Teile „De-Radikalisierung“ bzw. „Verhinderung der Verbreitung radikaler
Inhalte im Netz“ sowie die „Problematik ausländischer Kombattanten in Syrien
und deren Risikopotenzial bei der Rückkehr in die EU-Mitgliedstaaten“.
Der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und der EAD haben eine
„Europa-Mittelmeer-Arbeitsgruppe“ zum Thema „Ausländische terroristische
Kämpfer“ eingerichtet. Diese soll nun um eine „ministerielle Komponente“
ergänzt werden. Zur Begründung schreibt der Rat der EU, der „Schaffung von
Netzen von politischen Entscheidungsträgern und Sicherheitsexperten auf
beiden Seiten des Mittelmeers“ komme eine hohe Bedeutung zu (Pressemitteilung
vom 9. Februar 2015). Die Aufgabe des Netzwerkes bestehe in der
„Entwicklung von Aktionsplänen zur Terrorismusbekämpfung“, zunächst mit Marokko,
Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien und Libanon. Hierzu gehörten auch
„Maßnahmen zur Prävention und Unterbindung von Reisen ausländischer
terroristischer Kämpfer sowie zur Handhabung ihrer Rückkehr“.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Europäische Rat (ER) sieht im Lichte der jüngsten Anschläge und
Anschlagsversuche in der Europäischen Union (EU) und der kürzlich erfolgten
Anschläge in Tunesien und Kuweit das Thema Terrorismusbekämpfung als einen
Schwerpunkt seiner Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit der EU und der
Zusammenarbeit mit Drittstaaten an. Der ER unterstreicht die Verpflichtung der
EU, Maßnahmen gegen die terroristische Bedrohung unter uneingeschränkter
Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit weiter zu verstärken.
Die Bundesregierung hat an der Erklärung der Mitglieder des ER vom 12.
Februar 2015 mitgewirkt, unterstützt die dort genannten Maßnahmen der
Terrorismusbekämpfung, setzt sich für die rasche Umsetzung der einschlägigen EU-
Strategien und -Aktionspläne zur Terrorismusbekämpfung ein und unterstützt
den Ratsvorsitz und die Europäische Kommission nachdrücklich.
Was die externe Dimension anbelangt, so hat der Rat (Auswärtige
Angelegenheiten) am 9. Februar 2015 Schlussfolgerungen zur Terrorismusbekämpfung
angenommen, in denen die Umsetzung konkreter Initiativen in Bereichen wie
Stärkung der Partnerschaften mit den wichtigsten Ländern, Förderung des
Kapazitätsaufbaus, Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem
Extremismus, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, Vorgehen gegen die
zugrunde liegenden Faktoren und Bewältigung aktueller Krisen begrüßt wird.
Zu den wichtigsten Ländern, mit denen innerhalb des breit gefächerten
Maßnahmenkatalogs die Zusammenarbeit verstärkt werden soll, gehören auch die
MENA-Staaten (Middle East & North Africa). Vertiefte Dialoge zur
Terrorismusbekämpfung sollen unter anderem mit Marokko, Tunesien, Algerien,
Ägypten, Jordanien und Libanon geführt werden.
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass die Bekämpfung des
Terrorismus auch in den kommenden Jahren eine der Prioritäten im Bereich der inneren
Sicherheit der EU und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten bleiben wird. Dabei
müssen vor allem folgende Schwerpunkte gesetzt werden: Bekämpfung und
Verhinderung von Terrorismus, Radikalisierung und Rekrutierung für den Ter-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5600rorismus sowie Terrorismusfinanzierung, wobei der Frage der ausländischen
terroristischen Kämpfer besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.
1. Was ist der Bundesregierung über den Start, Einzelmaßnahmen,
Durchführende und Begünstigte eines neuen EU-Programms „EuroMed Justiz und
Polizei“ bekannt?
2. Welche Einzelmaßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung von
diesem neuen „EuroMed Justiz und Polizei“ abgedeckt werden?
3. An welchen weiteren Maßnahmen der Europäischen Kommission und des
EAD zur „Schaffung eines euro-mediterranen Raums der wirksamen
Koordination und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Sicherheit“ sind
welche Behörden der Bundesregierung mit welchen Mitteln bzw. Personal
beteiligt (bitte in der Auflistung auch geplante Maßnahmen
berücksichtigen)?
a) Welche weiteren Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung
mit welchen Behörden an den Maßnahmen teil?
b) Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung auch EU-Agenturen beteiligt?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4915 verwiesen. Weitere
Entwicklungen sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt.
4. Was ist der Bundesregierung über Adressaten und Durchführende des
Projekts „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ im Umfang
von 10 Mio. Euro bekannt?
a) Welche Länder werden darin nach Kenntnis der Bundesregierung mit
welchen Maßnahmen und welchen Beteiligten adressiert?
b) Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung auch EU-Agenturen beteiligt?
Die Maßnahme „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“
wurde im zweiten Quartal 2015 durch die Europäische Kommission im Rahmen
des Europäischen Nachbarschaftsinstruments beschlossen. Sie basiert auf der im
Jahr 2013 durch die Europäische Kommission beschlossenen Maßnahme
„Supporting rule-of-law-compliant investigations and prosecutions in the Maghreb
region“ des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments. Die
Umsetzung dieser Vormaßnahme wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2014 begonnen und in gemeinsamer Verantwortung auf Basis von
Einzelprojekten durch die Europäische Kommission und das Büro der Vereinten
Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) durchgeführt. Die
Umsetzung des im Jahr 2015 beschlossenen Programms „Countering
radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ soll nach hiesiger Kenntnis in Verzahnung
mit der Vorgängermaßnahme erfolgen und ebenfalls durch die Europäische
Kommission vor Ort, in Projektform und gemeinsam mit internationalen
Organisationen (insbes. UNODC und United Nations Interregional Crime and Justice
Research Institute [UNICRI]) durchgeführt werden. Nach den der
Bundesregierung vorliegenden Informationen ist eine Umsetzung im Gesamtgebiet Mittlerer
Osten, Nordafrika, Sahel und Balkan geplant, wobei der Fokus des
Europäischen Nachbarschaftsinstruments auf den in der zu Grunde liegenden EU-
Verordnung genannten Partnern liegt. Einzelheiten ergeben sich aus den Projekten
der Europäischen Kommission.
Drucksache 18/5600 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Auf welche Weise sind die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten (auch
Deutschland) zur „Bekämpfung des Terrorismus in seinen verschiedenen Formen“
an der Reform des Sicherheitssektors in Tunesien beteiligt?
Die Bundesregierung beteiligt sich im Rahmen der
Transformationspartnerschaften mit Nordafrika mit mehreren Projekten an der Reform des tunesischen
Sicherheitssektors. Seit dem Jahr 2012 unterstützen das Bundesministerium des
Innern, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Technische Hilfswerk
und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe das Land bei
Grenzsicherung, Polizeiaufbau und Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.
Zuletzt lieferte das Auswärtige Amt 2 700 Splitterschutzwesten und 50 hochwertige
Wärmebildkameras an die tunesische Grenzpolizei.
Aufbauend auf der bisherigen Zusammenarbeit werden durch das
Bundeskriminalamt im Jahr 2015 Ausbildungs-und Beratungshilfen zu verschiedenen
kriminalpolizeilichen Themen (Kriminalitätsbekämpfung, Terrorismusbekämpfung,
Kriminaltechnik, Sprengstoffentschärfung) durchgeführt.
Die Bundesregierung prüft derzeit weitere Unterstützungsmöglichkeiten im
Lichte der Anschläge in Sousse.
6. Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten, Adressaten und
Durchführende eines 25 Mio. Euro umfassenden „Projektes zur Reform des
Sicherheitssektors in Tunesien“ bekannt?
a) Auf welche Weise werden in dem Projekt die Themen „Grenzsicherheit,
Modernisierung des Innenministeriums und der Sicherheitskräfte sowie
Unterstützung für den Sicherheitsdienst“ behandelt?
b) Wer ist mit der konkreten Ausgestaltung befasst, und wann sollen hierzu
Einzelheiten feststehen?
c) Wann genau soll das Projekt beginnen?
Die Europäische Kommission plant nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Projekt zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien, das im Rahmen des
laufenden Aktionsplans 25 Mio. Euro umfassen soll.
Dieses Projekt geht zurück auf zwei Peer Reviews, die durch die EU in den
Jahren 2013 und 2014 in Tunesien durchgeführt wurden und die Evaluierung
des Sicherheitssektors sowie des Grenzmanagements zum Ziel hatten.
Dementsprechend wird – neben der Modernisierung des Sicherheitssektors im
Allgemeinen – ein Teil des genannten Projektes der Verbesserung der
Grenzsicherheit gewidmet sein. Das Grenzpolizeiprojekt teilt sich auf in die Bereiche
Grenzmanagement, Aus- und Fortbildung, grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung
an Grenzübergängen sowie Seesicherheit. Der Beginn des Projektes ist für Mitte
des Jahres 2016 geplant. Nähere Einzelheiten zur Durchführung sind noch
Gegenstand von Verhandlungen seitens der Europäischen Kommission mit
Tunesien.
7. Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des EU-Projekts zum „Thema Terrorismusbekämpfung in der Region
Maghreb/Nordafrika im Rahmen des Stabilitätsinstruments“ die
„Verknüpfung und Kooperation von Polizei, Nachrichtendienst und Strafjustiz im
Kampf gegen Terrorismus“ entwickelt werden?
Aufbauend auf das Ergebnis einer von Dänemark im Auftrag der Europäischen
Kommission zu erstellenden Studie für die Region Maghreb/Nordafrika soll
nach Kenntnis der Bundesregierung ein entsprechendes Projekt initiiert werden.
Da weder das Ergebnis zur abgeschlossenen Studie noch sich daran anschlie-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5600ßende Projekte aktuell vorliegen, können hierzu keine Angaben gemacht
werden.
a) Wann soll die von Dänemark durchgeführte „Bedarfserhebungsstudie“
vorliegen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die Studie bis Ende des Jahres 2015
vorliegen.
b) Auf welche Weise planen auch Bundesbehörden eine Beteiligung?
c) Auf welche Weise und mit welchen Einzelmaßnahmen könnten welche
Bundesbehörden die Bereiche „De-Radikalisierung“, „Verhinderung der
Verbreitung radikaler Inhalte im Netz“ sowie die „Problematik
ausländischer Kombattanten in Syrien und deren Risikopotenzial bei der
Rückkehr in die EU-Mitgliedstaaten“ abdecken?
Bundesbehörden beteiligen sich nicht an der Erstellung der
Bedarfserhebungsstudie.
8. Auf welche Weise und mit welchen Einzelmaßnahmen sind welche
Bundesbehörden in nordafrikanischen Ländern mit bilateralen Maßnahmen zur
„De-Radikalisierung“, „Verhinderung der Verbreitung radikaler Inhalte im
Netz“ sowie der „Problematik ausländischer Kombattanten und deren
Risikopotenzial bei der Rückkehr in die EU-Mitgliedstaaten“ befasst?
Die Bundesregierung ist mit verschiedensten Projekten in der Region aktiv. Im
Rahmen der Transformationspartnerschaften mit Nordafrika tragen z. B.
Projekte zur Rechtsstaatsförderung, Stärkung der Zivilgesellschaft und
Beschäftigungsförderung zur Deradikalisierung der Bevölkerung bei. Auch Mediations-
und Dialogvorhaben können einen deradikalisierenden Effekt haben. Einen
Überblick gibt nachfolgende tabellarische Übersicht.
Nr. Träger Titel Kategorie
Projektland
Projektlaufzeit
2014:
04/14 Berghof
Stiftung
National Dialogue Support Programme
in Yemen: Follow-Up und National
Dialogue Conference 2014
Dialog/
Mediation
YEM 16.02.2014-
31.12.2016
7/14 GIZ Ausbildung für kommunale
Selbstverwaltung in Tunesien und Verbesserung
städtischer Dienstleistungen in Libyen
(2014: Stärkung kommunaler Demokratie
in Tunesien)
Demokratieförderung
Regio1 01.01.2014-
30.09.2017
25/14 BMI/THW Einführung und Ausbau des Ehrenamts
im Tunesischen Bevölkerungsschutz
Zivilgesellschaft
TUN 15.4.2014-
30.06.2015
26/14 BMI/BBK Schutz und Rettung von Menschen II –
Stärkung der nicht-polizeilichen
Gefahrenabwehr
Zivilgesellschaft
TUN 1.5.2014-
30.06.2015
33/14 Universität
Marburg
(CNMS)
Islamisten im regionalen
Transformationsprozess: Dialog und Dokumentation
Politikberatung Regio 01.05.2014-
31.12.2015
1 „Regio“ steht für regionale Projekte.
Drucksache 18/5600 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr. Träger Titel Kategorie
Projektland
Projektlaufzeit
49/14 GIZ Deutsch-tunesischer Mobilitätspakt –
Kompetenzen Fördern, Perspektiven
schaffen
Wi-/Besch.
förderung
TUN 01.08.2014-
30.06.2016
61/14 Demcracy
Reporting
International
Local Democracy Consortium in Jordan:
„Facilitators for Change“
Demokratieförderung
JOR 01.08.2014-
31.07.2015
64/14 Global
Project
Partners e. V.
Deutsch-Ägyptischer Zukunftsdialog
(TAWASUL)
Dialog/
Mediation
EGY 01.09.2014-
31.07.2015
66/14
International Legal
Foundation
Provide criminal defense services to
indigent Tunisians while strengthening
Tunisia's criminal legal aid system
Rechtsstaatsförderung
TUN 15.08.2014-
31.12.2015
69/14 Global
Project
Partners e. V.
Förderung des Sozialen Dialogs in
Ägypten
Dialog/
Mediation
EGY 01.11.2014-
30.09.2015
72/14 Max-
Planck-
Stiftung
Support to the Constitutional Court and
Judicial Institutions of the Hashemite
Kingdom of Jordan
Rechtsstaatsförderung
JOR 01.10.2014-
31.12.2015
73/14 GIZ Netzwerkbildung zur Verbesserung der
Jugendförderung im Jemen
Zivilgesellschaft
JEM 01.11.2014-
30.11.2015
74/14 IRZ Rechtsstaatsförderung in Jordanien
Rechtsstaatsförderung
JOR 01.11.2014-
31.12.2016
2015:
01/15
International
Commission of
Jurists (ICJ)
Contributing to ensuring a sustainable
peace in Libya and Morocco by
upholding the rule of law and human rights
Rechtsstaatsförderung
Regio 01.01.2015-
31.12.2016
03/15 Munathara
Initiative
Fostering an open and inclusive public
sphere – supporting Arab transitions to
democracy in Egypt, Tunisia, Morocco,
Jordan, Libya and Yemen
Zivilgesellschaft
Regio 01.01.2015-
31.12.2015
04/15 Dox Box
e. V.
Dox Box Online Academy (Ägypten,
Tunesien, Libyen, Jemen)
Zivilgesellschaft
Regio 01.01.2015-
31.12.2017
05/15 GIZ Deutsch-Marokkanische Partnerschaft
für Asyl und internationalen
Flüchtlingsschutz
Demokratieförderung
MAR 01.02.2015-
31.05.2017
08/15 LMU
München,
Centrum für
Angewandte
Politikforschung
(C.A.P.)
Young Leaders Forum: Akademie Neues
Arabien/
Leading Change Across the
Mediterranean (Ägypten, Tunesien, Marokko,
Jordanien)
Zivilgesellschaft
Regio 01.01.2015-
31.12.2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/56009. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Ägypten und
Tunesien über nationale Kontaktstellen auch an europäische
Informationssysteme angeschlossen werden soll, etwa via der Europäischen Agentur
Frontex, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen
Union (Eurojust) oder des Europäischen Polizeiamts (Europol)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwiefern Ägypten und Tunesien über
die EU-Agenturen Eurojust oder Europol an europäische Informationssysteme
angeschlossen werden sollen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/3515 vom 11. Dezember 2014 verwiesen.
Nr. Träger Titel Kategorie
Projektland
Projektlaufzeit
09/15 Rosa
Luxemburg
Stiftung
Unabhängige Hochschulen und
Förderung kritischer Forschung und Lehre als
Beitrag zur Demokratisierung in
Tunesien
Demokratieförderung
TUN 01.01.2015-
31.12.2017
10/15 Friedrich
Naumann
Stiftung
Regionalverbundprojekt:
Transformationspartnerschaften in der Projektregion
Nordafrika und Mittlerer Osten
(Marokko, Tunesien, Jordanien)
Zivilgesellschaft
Regio 01.01.2015-
31.12.2017
12/15
Transparency
International e. V.
Sharaka: Fostering Public Finance
Integrity and Asset Recovery, and
Empowering People, Groups and Communities for
a Corruption-Free MENA Region
(Tunesien, Ägypten. Jordanien, Jemen,
Marokko, Libanon)
Demokratieförderung
Regio 01.04.2015-
31.12.2017
19/15
Auswärtiges Amt
Flugkosten für Dialogrunde des SRSG
B. Leon mit den innerlibyschen
Streitparteien
Dialog/
Mediation
LBY 01.01.2015-
31.02.2015
21/15 The
Norwegian
Peacebuilding
Resource
Centre
(NOREF)
Jabal Nafussa Ceasefire Conference Dialog/
Mediation
LBY 01.02.2015-
30.04.2015
27/15 BMI/BKA Kooperation mit tunesischen
Polizeischulen und Unterstützung im Bereich
Sprengstoff/Entschärfung
Sicherheitssektorreform
TUN 01.05.2015-
30.06.2016
28/15 BMI/Bpol Grenzpolizeivorhaben
Sicherheitssektorreform
TUN 01.05.2015-
2016/2017
31/15 UNDP Dialogue follow-up on addressing the
Misrata/Tawergha file
Dialog/
Mediation
LBY 01.05.2015-
30.06.2015
32/15
Auswärtiges Amt
Libysche Friedensverhandlungen:
P5+5-Treffen in Berlin 9./10./11. Juni
2015
Dialog/
Mediation
LBY 01.06.2015-
31.07.2015
Drucksache 18/5600 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Welche der Polizei, Grenzpolizei oder Justiz betreffenden Programme des
„Technical Assistance and Information Exchange Instruments” (TAIEX)
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen nordafrikanischen
Ländern durchgeführt?
Entsprechend der EU-Datenbank „Expert Stock Exchange“ sind im Rahmen des
Technical Assistance and Information Exchange Instruments-Programms
(TAIEX-Programm) der EU derzeit zwei Studienbesuche ausgeschrieben:
● Ägypten
Thema: Combating corruption in public procurement,
Empfänger: ACA Investigators (gewünschtes Zielland Österreich).
● Marokko
Thema: Statut dʼopérateur économique agréé sécurité sûreté,
Empfänger: Administration des Douanes et Impôts et Indirects – ADII
(gewünschte Zielländer Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich).
Im Jahr 2015 hat bereits ein Studienbesuch aus Tunesien zum Thema „Role of
the Ombudsman“, Empfänger: Les représentants du Médiateurs Administratif
Tunisie, nach Frankreich stattgefunden.
Im Jahr 2014 haben aus Ägypten vier Studienbesuche stattgefunden:
– Fighting against corruption,
Empfänger: Administrative Control Authority officers (Italien),
– Application of Pan-Euro-Mediterranean Rules of Origin,
Empfänger: Rules of origin specialist from the General Organisation for
Export and Import Control (GOIEC) (Belgien),
– Customs Control of Containers,
Empfänger: Staff of the Customs Container Intelligence Department (U.K.),
– The legislative framework of Legal Aid offices,
Empfänger: Judges (Spanien).
Marokko betreffend fanden im Jahr 2014 ein Studienbesuch in die Niederlande
zum Thema „Study Visit on an anti-fraud information system“ sowie eine
Expertenmission nach Marokko mit drei britischen Experten zum Thema „Expert
Mission on the use of automatic number plate reader technology for
investigative purposes“ statt.
An diesen TAIEX-Veranstaltungen haben keine deutschen Experten
teilgenommen.
11. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung auch EU-Agenturen daran beteiligt?
Der Bundesregierung ist eine Beteiligung von EU-Agenturen an diesen TAIEX-
Veranstaltungen nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/560012. Welche der Polizei, Grenzpolizei oder Justiz betreffenden Twinning-
Programme der EU werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen
nordafrikanischen Ländern durchgeführt?
Derzeit ist Deutschland als Junior-Partner von Frankreich an der
Vertragserstellung für ein Twinning Projekt in Tunesien zum Thema: „Renforcement des
institutions de lʼadministration pénitentiaire“ beteiligt.
Für ein Projekt in Algerien bewirbt sich Deutschland als Junior-Partner von
Spanien zum Thema: „Strengthening penitentiary administration in line with
international standards for the improvement of penitentiary conditions and
prisoners rehabilitation“.
Folgende weitere Projekte wurden seit dem Jahr 2014 ohne Beteiligung
Deutschlands durchgeführt
● Marokko: Strengthening of the capacities of the National Human Rights
Council (Conseil National des Droits de l’Homme, CNDH) to exercise its
missions of protection and promotion of human rights (Durchführendes
Konsortium: Frankreich-Österreich-Niederlande),
● Tunesien: Appui à la formation des personnels de justice (Durchführendes
Konsortium: Frankreich-Italien),
● Tunesien: Renforcement des capacités du Ministère de la Justice et des
juridictions (Durchführendes Konsortium Spanien-Italien).
13. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung auch EU-Agenturen daran beteiligt?
Mit dem Instrument Twinning finanziert die EU Partnerschaften zwischen
Verwaltungen der Mitgliedstaaten und der Empfängerländer („peer to peer“). EU-
Agenturen sind daran grundsätzlich nicht beteiligt.
14. Auf welche Weise werden welche nordafrikanischen Länder nach
Kenntnis der Bundesregierung auch im „Cross Border Cooperation Instrument“
der EU unterstützt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Welche bilateralen Programme zwischen der EU und Ägypten bzw.
Tunesien werden im Rahmen von Assoziierungsabkommen oder
Aktionsplänen nach Kenntnis der Bundesregierung verhandelt oder wurden bereits
begonnen, und worin bestehen diese?
16. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung EU-Agenturen daran beteiligt?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Drucksache 18/5600 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Was ist der Bundesregierung über einen Vorschlag des EU-Koordinators
für die Terrorismusbekämpfung bekannt, wonach zur „strategischen
Kommunikation“ außer dem SSCAT (Bundestagsdrucksache 18/4035) auch
ein „external SSCAT“ eingerichtet werden soll, und worum handelt es sich
dabei nach Kenntnis der Bundesregierung?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern unter
Einbeziehung des EAD einschließlich der EU-Delegationen, des Koordinators für
die Terrorismusbekämpfung, der Europäischen Kommission und des
Beratungsteams für strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien eine
„Task Force für strategische Kommunikation“ eingerichtet werden soll,
um die EU-Kommunikation in den MENA-Ländern zu verbessern (www.
statewatch.org/news/2015/jun/eu-council-ct-coordinator-implementation-
9422-15.pdf), und inwiefern arbeitet diese Task Force dann mit dem
SSCAT zusammen?
Die Hohe Beauftragte für die EU-Außenbeziehungen und der Koordinator für
Terrorismusbekämpfung haben auf der Tagung des Rates für Außenbeziehungen
am 22. Juni 2015 die Einrichtung einer strategischen Kommunikationseinheit
der EU angekündigt, die auch der Stärkung der Zusammenarbeit mit den
MENA-Staaten dienen soll. Konkrete Planungen diesbezüglich – z. B. wie eine
etwaige Einbindung des Syria Strategic Communication Advisory Team
(SSCAT) aussehen soll – liegen der Bundesregierung nicht vor.
19. Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung an einer vom EU-
Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und vom EAD gegründeten
„Europa-Mittelmeer-Arbeitsgruppe“ zum Thema „Ausländische
terroristische Kämpfer“ teil?
Der Bundesregierung sind Überlegungen seitens der EU bekannt, eine
Arbeitsgruppe zur Schaffung von Gegen-Botschaften („counter narratives“)
einzurichten, um den von Terrororganisationen verwendeten radikalen Botschaften zu
entgegnen. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben der Europäische
Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission dafür eine Task Force
eingerichtet, die derzeit ihre Aufgaben bei der strategischen Anti-Terror-
Kommunikation definiert.
a) Was ist damit gemeint, wenn diese nun um eine „ministerielle
Komponente“ ergänzt werden soll?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Was ist der Bundesregierung auch durch Gespräche auf
Regierungsebene oder eigene Projekte in den Ländern darüber bekannt, inwieweit
die „Entwicklung von Aktionsplänen zur Terrorismusbekämpfung“
mit Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien und dem
Libanon bereits begonnen hat oder sogar mit Ergebnissen beendet worden
ist (bitte etwaige Ergebnisse und Maßnahmen benennen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben mit den genannten Ländern außer
mit Tunesien noch keine spezifischen Dialoge durch die EU begonnen, in denen
speziell die Terrorismusbekämpfung beziehungsweise Aktionspläne zur
Terrorismusbekämpfung thematisiert wurden. Ende Mai 2015 wurde dem tunesischen
Premierminister bei seinem Besuch in Brüssel ein Anti-Terror-Memorandum
vorgestellt, das einen breiten Fächer von möglichen EU-Unterstützungsmaßnah-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5600men (Verstärkung des Dialogs, verbesserter Informationsaustausch, Foreign
Terrorist Fighters, De-Radikalisierung, Verhinderung der Terror-Finanzierung)
für Tunesien aufzeigt. Bisher gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von
tunesischer Seite noch keine Reaktion.
20. Was ist der Bundesregierung über Ziele und Beteiligte eines Projekts
„Rechtsstaatskonforme Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung im
Maghreb“ bekannt, das nach Informationen der Fragesteller vom Büro der
Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
durchgeführt wird und Strafjustiz- und Strafverfolgungsbeamte der adressierten
Länder Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen in der
Terrorismusbekämpfung unterstützen soll?
a) Welche Bundesbehörden haben an welchen der Workshops in Tunis,
Rom oder Rabat teilgenommen?
b) Welche Behörden der Länder Mauretanien, Marokko, Algerien,
Tunesien und Libyen sind an dem Projekt beteiligt?
Die EU hat im Jahr 2013 eine Beihilfe für das UNDOC und das VN-
Exekutivdirektorium des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus gewährt, um
Projekte für rechtsstaatskonforme Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung in
der Maghreb-Region zu unterstützen. Konkrete Angaben über die Durchführung
und Beteiligung an den entsprechenden Einzelprojekten liegen der
Bundesregierung noch nicht vor.
21. Welche Änderungen haben sich bezüglich der Planung und Durchführung
von Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes, des
Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei mit ägyptischen Sicherheitsbehörden in Bezug
auf die Bundestagsdrucksache 18/4915 ergeben?
Bezüglich des Bundesnachrichtendienstes wird auf die Antworten zu den
Fragen 21a und 21b verwiesen.
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei betreffend haben sich keine
Änderungen ergeben.
a) Welche Besuche, Schulungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
Informationsaustausche, Kooperationen haben bereits stattgefunden?
Den Bundesnachrichtendienst betreffend:
Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen
zu Art und Ausgestaltung der Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten
und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Die
vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage
für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der
Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zu Fähigkeiten anderer
Nachrichtendienste. Angaben zu Art und Umfang des Informationsaustausches mit
ausländischen Nachrichtendiensten können auch Rückschlüsse auf
Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde
zudem die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die
Methoden und den Erkenntnisstand der ausländischen Nachrichtendienste
gezogen werden können. Aus vorgenannten Erwägungen würde eine Beantwortung
in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
Drucksache 18/5600 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß
der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme
hinterlegt.*
Das Bundeskriminalamt betreffend:
Bislang haben keine Maßnahmen stattgefunden.
Die Bundespolizei betreffend:
Vom 28. bis 31. Mai 2015 fand eine Hospitation von vier Vertretern des
ägyptischen National Security Sectors mit Schwerpunkt „Einweisung zur
Absicherung von sportlichen Großveranstaltungen im Fußball“ anlässlich des DFB-
Pokalfinales am 30. Mai 2015 statt.
Weiterhin fand im Zeitraum vom 15. bis 17. Juni 2015 ein Besuch des Leiters
der ägyptischen Polizeiakademie bei der Bundespolizeiakademie statt.
b) Welche Besuche, Schulungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
Informationsaustausche, Kooperationen sollen, wie geplant, stattfinden,
und welche weiteren wurden verschoben oder kamen hinzu?
Den Bundesnachrichtendienst betreffend wird auf die Antwort zu Frage 21a
verwiesen.
Das Bundeskriminalamt betreffend:
Für das Jahr 2015 geplante Einzelmaßnahmen:
Es wurden keine weiteren Maßnahmen verschoben und es kamen keine weiteren
Maßnahmen hinzu.
Die Bundespolizei betreffend:
Es ergeben sich für die geplanten Maßnahmen der Bundespolizei zum aktuellen
Zeitpunkt keine Änderungen hinsichtlich der zitierten Bundestagsdrucksache
18/4915.
Bezeichnung der Maßnahme Maßnahme/Detail
Stipendiat Vorbereitungs-/Basismodul
Stipendiat Aufbaumodul
Informationsaustausch Sprengstoffsymposium
Einladung Leiter ägyptische
Polizeiakademie
Gespräche mit Vertretern von Ausbildungsstätten
Expertenaustausch Terrorismusbekämpfung/Fachebene
Erfahrungsaustausch Terrorismusbekämpfung/Abteilungsleitungsebene
Lehrgang Ermittlungen und Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5600c) Welchen Stand haben die Verhandlungen über ein
Sicherheitsabkommen mit Ägypten, und wann soll es nach derzeitigem Stand dem
Deutschen Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden?
Die Verhandlungen mit Ägypten sind noch nicht abgeschlossen. Ein
Unterzeichnungstermin steht noch nicht fest. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen
können keine näheren Angaben gemacht werden.
22. Welche Änderungen haben sich zu den Vorhaben der Bundesregierung zur
Unterstützung einer „Transformationspartnerschaft zur Unterstützung des
Demokratisierungsprozesses“ in Tunesien ergeben (Bundestagsdrucksache
18/3054)?
Es haben sich keine spezifischen Änderungen ergeben, die Dringlichkeit und
weitere Unterstützung der tunesischen Sicherheit ist durch die Terroranschläge
in Tunis und Sousse im März bzw. Juni 2015 jedoch offenbar geworden.
a) Welche Einzelmaßnahmen führen welche Behörden derzeit in den
Bereichen „Demokratisierung, Rechtsstaatsaufbau, Dezentralisierung
und Berufsbildung“ durch, und wer sind die jeweils Begünstigten?
Das Auswärtige Amt betreffend:
Nr. Träger Begünstigte Titel Kategorie
Projektland
Projektlaufzeit
seit
2014:
02/14 Enpact
e. V.
nordafrikanische
Jungunternehmer
Engage-Participate-Act
(Ägypten, Tunesien,
Jordanien, Marokko)
Wi-/Besch.
förderung
Regio 01.01.2014-
31.12.2015
7/14 GIZ Kommunen,
staatliche
Stellen der
Kommunalentwicklung sowie
zivilgesellschaftliche
Organisationen
Ausbildung für
kommunale Selbstverwaltung in
Tunesien und
Verbesserung städtischer
Dienstleistungen in Libyen (2014:
Stärkung kommunaler
Demokratie in Tunesien)
Demokratieförderung
(Dezentralisierung)
Regio 01.01.2014-
30.09.2017
11/14 Deutsche
Welle
Akademie
Pressestellen
verschiedener
tunesischer
Ministerien
Medientraining und
Entwicklung von
Kommunikationsstrategien für
Ministerien in Tunesien zur
Förderung der
Medienpräsenz
Demokratieförderung
TUN 01.02.2014-
13.02.2016
43/14
Europäische
Akademie
Berlin
Tunesische
Verwaltungs-
und
Regierungsbeamte
Akademie gute
Regierungsführung (Tunesien,
Marokko)
Demokratieförderung
Regio 1.5.2014-
31.12.2015
Drucksache 18/5600 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr. Träger Begünstigte Titel Kategorie
Projektland
Projektlaufzeit
60/14 BMFSFJ
(EMA)
Tunesische
Jungunternehmerinnen
Ouissal –
Unternehmerinnen ohne Grenzen“ (2014:
„Ouissal 2014:
Verankerung des Mentoring-
Ansatzes in
Wirtschaftsverbänden des Königreichs
Marokko und der Republik
Tunesien“
Wi-/Besch.
förderung
Regio 01.08.2014-
31.12.2016
66/14
International Legal
Foundation
Tunisian Young
Lawyers
Association
Provide criminal defense
services to indigent
Tunisians while strengthening
Tunisia's criminal legal aid
system
Rechtsstaatsförderung
TUN 15.08.2014-
31.12.2015
70/14 OECD Tunesische
Finanzverwaltung
(Gesamthaushalt, lokale
Finanzbehörden)
Effective Governance to
consolidate political
transition and promote economic
prosperity in Tunisia
Demokratieförderung
TUN 01.11.2014-
31.10.2016
71/14 Gender
Concerns
International
Wählerinnen
und weibliche
Abgeordnete;
Wahlkommission ISIE; The
Association of
Tunisian
Women for
Research and
Development;
The Tunisian
League for
Human Rights;
The Tunisian
Association of
Democratic
Women; Centre
of Arab Women
or Training and
Research
Monitoring Elections from
a Gender Perspective
Demokratieförderung
TUN 01.10.2014-
31.09.2015
2015:
ifa
Democracy
Reporting
International
gGmbH
Parlamentariergruppen,
Politiker, Richter,
Anwälte,
Vertreter von
zivilgesellschaftlichen
Organisationen und
wissenschaftlichen
Einrichtungen
(think tanks)
Support to Constitution
Implementation in Tunisia
Rechtsstaatsförderung
TUN 01.04.2015-
31.12.2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5600Nr. Träger Begünstigte Titel Kategorie
Projektland
Projektlaufzeit
ifa Stiftung
für
Internationale
Rechtliche
Zusammenarbeit
Leitende
Beamte aus Justiz-
und
Außenministerien der
Länder
Ägypten, Jordanien,
Libanon und
Marokko
Special Session des G7
Arab Forum on Asset
Recovery in Tunis
Rechtsstaatsförderung
Regio 01.04.2015-
31.12.2015
ifa Stiftung
für
Internationale
Rechtliche
Zusammenarbeit
Zivil- und
Strafrichter
Praxisaufenthalte für
tunesische Zivil- und
Strafrichter
Rechtsstaatsförderung
TUN 01.04.2015-
31.12.2015
ifa
Organisation
Mondiale
Contre la
Torture
Anwälte,
Richter, Pädagogen,
Mediziner,
Psychologen,
Vertreter von
Ministerien und
der
Wahrheitskommission,
NGO-
Vertreter, Schüler und
Studierende
Transitional Justice in
Tunesia: Non-recurrence
through technical
assistance and reconnaissance
through outreach in
dealing with the heritage
of gross human rights
violations
Menschenrechte
TUN 01.05.2015-
31.12.2015
13/15 Konrad-
Adenauer
Stiftung
Politische
Parteien,
Jungunternehmer,
zivilgesellschaftliche
Organisationen
Sammelantrag KAS 2015-
2017: Deutsch-Tunesische
Transformationspartnerschaft und Unterstützung
des Reformprozesses in
Marokko
Rechtsstaatsförderung
Regio 01.01.2015-
31.12.2017
Drucksache 18/5600 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNr. Träger Begünstigte Titel Kategorie
Projektland
Projektlaufzeit
16/15 Hanns-
Seidel-
Stiftung
Akteure und
Multiplikatoren der
tunesischen
öffentlichen
Verwaltung, der
rechts-, politik-
und
wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultäten und
anderer
universitärer
Forschungsinstitutionen und
akademischer
Nichtregierungsorganisationen,
tunesische Richter
und
Rechtsanwälte
Stärkung lokaler und
regionaler
Entwicklungsvorhaben durch
Dezentralisierung und partizipativen
Demokratieansatz unter
besonderer
Berücksichtigung von Genderaspekten
in Marokko und Rechts-,
Justiz-, Verwaltungsreform
im Rahmen des
demokratischen Übergangsprozesses
in Tunesien
Demokratieförderung
(Dezentralisierung)
Regio 16.02.2015-
31.12.2015
11/15 Heinrich
Böll
Stiftung
Zivilgesellschaft;
Partnerorganisation ATED/
Mourakiboun
Zivilgesellschaftliche
Begleitung der
demokratischen Transformation
2015-2017 in Tunesien und
Sensibilisierung der
Bürger/innen für ihre Rechte
und Pflichten im Kontext
der marokkanischen
Wahlen 2015-2017 (vorher:
Mourakiboun 2015:
Demokratische Transition
durch Dezentralisierung)
Demokratieförderung
Regio 16.02.2015-
31.12.2017
25/15 Stiftung
für
Internationale
Rechtliche
Zusammenarbeit
Verfassungsrichter; Richter
der
ordentlichen
Gerichtsbarkeit,
insbesondere
an
Verwaltungsgerichten;
Ausbildungsinstitutionen für Richter
und
Richterhochschulen;
Mitarbeiter von
Strafvollzugsbehörden,
Justiz- und
Innenministerium;
Parlamentarier
Rechtsstaatliche
Zusammenarbeit mit Tunesien
2015
Rechtsstaatsförderung
TUN 01.03.2015-
31.12.2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5600Das Bundeskriminalamt betreffend:
Aufbauend auf der bisherigen Zusammenarbeit werden durch das BKA im Jahr
2015 Ausbildungs- und Beratungshilfen im Bereich Rechtsstaatsaufbau zu
verschiedenen kriminalpolizeilichen Themen (kriminalpolizeiliche Aus- und
Fortbildung, Kriminalitätsbekämpfung, Kriminaltechnik und
Sprengstoffentschärfung) durchgeführt. Die Maßnahmen des BKA im Bereich
Ausbildungshilfe erfolgen zugunsten der Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN).
Einzelmaßnahmen, die sich aktuell in der Umsetzung befinden:
Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger
Schulprojekt Vermittlung pädagogischer Techniken Police Nationale
Schulprojekt Überarbeitung Ausbildungsprogramme Police Nationale
Schulprojekt Entwicklung Evaluationskonzept Police Nationale
Schulprojekt Verkehrskontrolle, Personenkontrolle, Durchsuchung,
Identitätsfeststellung
Garde Nationale
Schulprojekt Fachtagung Fortbildung im demokratischen
Verfassungsstaat
Garde Nationale
Schulprojekt Leitungsgespräche Police Nationale
Stipendiat Vorbereitungs-/Basismodul Police Nationale
Expertenaustausch Basisausbildung Umgang mit Sprengstoffen Garde Nationale,
Police Nationale
Expertenaustausch „Train the Trainer“ (Sprengstoff) Garde Nationale,
Police Nationale
Informationsaustausch Sprengstoffsymposium Garde Nationale,
Police Nationale
Ausstattungshilfe 5 Bombenschutzanzüge Garde Nationale,
Police Nationale
Ausstattungshilfe Haken und Leinensatz Garde Nationale,
Police Nationale
Ausstattungshilfe Röntgengenerator Garde Nationale,
Police Nationale
Ausstattungshilfe 2 Fernlenkmanipulatoren Garde Nationale,
Police Nationale
Ausstattungshilfe Wasserdisruptor Garde Nationale,
Police Nationale
Ausstattungshilfe 7 Tatortfahrzeuge Garde Nationale,
Police Nationale
Ausstattungshilfe Livescan-Gerät Police Nationale
Ausstattungshilfe DNA-Analysegerät Police Nationale
Drucksache 18/5600 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Auf welche Weise unterstützt bzw. unterstützte die Bundespolizei die
tunesischen Grenzbehörden „im Bereich Küstenwache, maritime
Sicherheit und Seenotrettung sowie Grenzkontrolle, Dokumenten- und
Urkundensicherheit“, und welche weiteren Vorhaben sind geplant
(bitte nach Personal- und Sachmitteln getrennt ausweisen)?
Die Bundespolizei unterstützt Tunesien im Rahmen der bilateralen
Zusammenarbeit. Ziel ist es, Tunesien im Rahmen eines Grenzpolizeiprojekts bei der
Bekämpfung illegaler Migration und bei der Verbesserung der Polizeiarbeit unter
Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze und unter Beachtung der
Menschenrechte zu unterstützen. Das Grenzpolizeiprojekt teilt sich auf in die Bereiche
Grenzmanagement, Aus- und Fortbildung, grenzpolizeiliche
Aufgabenwahrnehmung an Grenzübergängen sowie Seesicherheit. Einzelheiten des Projekts
wurden mit der tunesischen Seite abgestimmt. Das Auswärtige Amt stellt für die
Umsetzung im Jahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 827 000 Euro aus Mitteln
der Transformationspartnerschaften zur Verfügung. Vorgesehene Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen sollen durch die Entsendung von Experten der
Bundespolizei nach Tunesien vollzogen werden.
Bezüglich materieller und personeller Beiträge zur Unterstützung der
Transformationspartnerschaft durch die Bundespolizei in den Jahren 2012 bis 2014
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/4235 „Deutscher
Beitrag zur Unterstützung des Transformationsprozesses in Tunesien“ vom
4. März 2015 verwiesen.
Personalmittel:
Sachmittel:
Die weiteren Maßnahmen der Bundespolizei werden derzeit mit der tunesischen
Seite abgestimmt.
c) Inwiefern hat die Kooperation auch das Ziel, die Zusammenarbeit
tunesischer Behörden mit der EU-Grenzagentur Frontex zu verbessern?
Zur den Zielen der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung
und Tunesien wird auf die Antwort zu Frage 22b verwiesen.
d) Welche weiteren Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen
Kooperationsformen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei,
des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz
und des Bundesnachrichtendienstes wurden seit Beantwortung der
Bundestagsdrucksache 18/3054 mit welchen tunesischen Behörden
abgehalten, und welche weiteren sind geplant?
Die Bundespolizei betreffend:
Es wird auf die Antwort zu Frage 22b verwiesen.
Praktische Maßnahmen zur Unterstützung
Tunesiens im Bereich der Verbesserung der
tunesischen Sicherheitskräfte (Ausbildungshilfe)
Zeitraum
Schulung im Bereich Maritime Sicherheit.
Praktische Einweisung in Seenotrettung
23. bis 27.März 2015
Materielle Beiträge zur Unterstützung des
Transformationsprozesses (Ausstattungshilfe)
Zeitraum
Ausstattung Urkunden- und Dokumentensicherheit Februar 2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5600Das Bundeskriminalamt betreffend:
Seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3054 vom 5. November 2014 wurden
folgende Maßnahmen realisiert:
Bereits durchgeführte Einzelmaßnahmen:
Für 2015 weiterhin geplante Einzelmaßnahmen:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz betreffend:
Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig.
Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Art und Ausgestaltung der
Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die
Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen
auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Die vorausgesetzte
Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter
Nachrichtendiensten.
Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger
Schulprojekt Vermittlung pädagogischer Techniken Police Nationale
Schulprojekt Überarbeitung Ausbildungsprogramme Police Nationale
Schulprojekt Vorbereitungsreise Garde Nationale
Lehrgang Grundlagen Terrorismusbekämpfung Police National,
Garde Nationale
Ausstattungshilfe Informationstechnik Police Nationale
Expertenaustausch Sprengstoff/Militärische Munition Police Nationale,
Garde Nationale
Ausstattungshilfe Raumausstattung IT/Mobiliar Garde Nationale
Ausstattungshilfe Fernlenkmanipulator (Reparatur) Garde Nationale
Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger
Lehrgang Personenschutz Garde Nationale,
Police Nationale,
Garde Presidentielle
Expertenaustausch Sprengstoff-Detektion Police Nationale
Beratungshilfe Schulprojekt Fortführung aus dem Jahr 2014 Garde Nationale
Ausstattungshilfe Raumausstattung IT/Mobiliar Garde Nationale
Schulprojekt Entwicklung Strukturen/Inhalte fachspezifischer Fächer Police Nationale
Schulprojekt Bekämpfung Phänomene OK und Menschenhandel Police Nationale
Schulprojekt Bekämpfung Phänomen Terrorismus Police Nationale
Schulprojekt Verkehrskontrolle Garde Nationale
Schulprojekt Personenkontrolle, Identitätsfeststellung Garde Nationale
Schulprojekt Durchsuchung Garde Nationale
Drucksache 18/5600 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zu
Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste. Angaben zu Art und Umfang des
Informationsaustausches mit ausländischen Nachrichtendiensten können auch
Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des
Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass unmittelbare
Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der
ausländischen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus vorgenannten
Erwägungen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu der
genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft. Daher ist die Antwort zu der genannten
Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Vertraulich“ eingestuft und wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.*
Den Bundesnachrichtendienst betreffend:
Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen
zu Art und Ausgestaltung der Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten
und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Die
vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage
für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der
Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zu Fähigkeiten anderer
Nachrichtendienste. Angaben zu Art und Umfang des Informationsaustausches mit
ausländischen Nachrichtendiensten können auch Rückschlüsse auf
Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde
zudem die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die
Methoden und den Erkenntnisstand der ausländischen Nachrichtendienste
gezogen werden können. Aus vorgenannten Erwägungen würde eine Beantwortung
in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß
der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft. Daher ist
die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit
dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.*
e) Welchen weiteren Details kann die Bundesregierung zu den bei
Lehrgängen des Bundeskriminalamtes gegenüber dem tunesischen
Geheimdienst DGSN vermittelten Inhalten
„Telekommunikationsüberwachung“, „Observation und sonstige akustische und visuelle
Überwachung“, „Terrorismus im Internet“ sowie „Datenverarbeitung“ machen
(bitte angeben, welche Methoden bzw. welche technischen Mittel
gelehrt wurden)?
Vom 10. bis 17. März 2015 wurde in Tunis ein Lehrgang
„Terrorismusbekämpfung“ realisiert, der die Themen „Telekommunikationsüberwachung“,
„Observation und sonstige akustische und visuelle Überwachung“, „Terrorismus im
Internet“ sowie „Datenverarbeitung“ beinhaltet. Es werden hier im Rahmen der
theoretischen Wissensvermittlung rechtliche Grundlagen in Deutschland und
technische Aspekte mit entsprechender Erläuterung vermittelt. Bei der Direction
Générale de la Sûreté Nationale (DGSN) handelt es sich um eine Abteilung im
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5600Bereich des tunesischen Innenministeriums. Die tunesische Kriminalpolizei
(Police Judiciaire) ist Teil dieser Abteilung.
f) Welchen Stand haben die Verhandlungen über ein
Sicherheitsabkommen mit Tunesien, und wann soll es nach derzeitigem Stand dem
Deutschen Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden?
Mit Tunesien besteht bereits ein bilaterales Sicherheitsabkommen (Abkommen
vom 7. April 2003, in Kraft seit 25. November 2005). Die Verhandlungen mit
Tunesien über ein neues Abkommen zur Ablösung des Abkommens vom 7.
April 2003 sind noch nicht abgeschlossen. Ein Unterzeichnungstermin steht noch
nicht fest. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen können keine näheren
Angaben gemacht werden.
23. In welchen MENA-Ländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits „Experten im Bereich Terrorismusbekämpfung/Sicherheit“ an EU-
Delegationen entsandt (
www.statewatch.org/news/2015/jun/eu-council-
ct-coordinator-implementation-9422-15.pdf)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bereits von den Mitgliedstaaten der
Europäischen entsandte Sicherheitsexperten an den EU-Delegationen im
Libanon, im Jemen (evakuiert) und in Libyen (evakuiert nach Tunis) tätig. Der EAD
hat die EU-Mitgliedstaaten im Februar 2015 gebeten, darüber hinaus weitere
Experten im Bereich Terrorismusbekämpfung bzw. Sicherheit an die EU-
Delegationen in Algerien, Ägypten, Irak, Jordanien, Marokko, Nigeria, Saudi
Arabien, Tunesien und die Türkei zu entsenden. Soweit bekannt, sind die
Verfahren zur Auswahl der Experten fast alle abgeschlossen. Die Experten sollen
ihre Aufgabe an den EU-Delegationen bereits im September 2015 oder
möglichst kurz danach übernehmen.
24. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn der
Koordinator für die Terrorismusbekämpfung von einer stärkeren Nutzung
von Instrumenten und Agenturen für Justiz und Inneres „insbesondere in
MENA-Ländern“ spricht und ankündigt, Überlegungen und Diskussionen
zur Schaffung von Kanälen für den Informationsaustausch mit den
Ländern in einem Dokument zusammenzufassen (
www.statewatch.org/news/
2015/jun/eu-council-ct-coordinator-implementation-9422-15.pdf)?
Der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung fordert damit einen
verbesserten Informationsaustausch der EU mit den Staaten der MENA-Region,
um durch erleichterten und zeitnahen Informationsaustausch zwischen
Ermittlungsbehörden rechtzeitig reagieren zu können und damit geplante
Terroranschläge zu verhindern.
25. Was ist der Bundesregierung über das diesjährige „Euromediterranean
Minister-Treffen“ bekannt, und wer nahm bzw. nimmt daran teil?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind von der Union für den
Mittelmeerraum (UfM) in diesem Jahr drei Fachministertreffen zu Maritimer Wirtschaft
(„Blue Economy“) zu Energie sowie zu Handel geplant. Die Bundesregierung
wird auf Ebene der zuständigen Ressorts vertreten sein.
Drucksache 18/5600 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Mit welchen Fragestellungen und Vorschlägen werden auf diesen
„Euromediterranean Minister-Treffen“ nach Kenntnis der Bundesregierung
auch die Themen Migration und Terrorismus behandelt?
Kernthema dieser UfM-Fachministertreffen wird die Förderung der
wirtschaftlichen Integration sein.
27. Welche EU-Mitgliedstaaten sowie anderen weiteren Regierungen nehmen
nach Kenntnis der Bundesregierung an Treffen der „Working Group on
Foreign Terrorist Fighters“ (WGFTF) teil (Ratsdok. 9016/15)?
Die Teilnahme an den Sitzungen der „Counter-DAESH/ISIL Working Group on
Foreign Terrorist Fighters“ (WGFTF) ist offen für alle Mitglieder der Anti-ISIS-
Allianz. Bisher haben zwei Sitzungen der WGFTF stattgefunden, an denen
folgende Staaten teilgenommen haben: Albanien, Australien, Ägypten, Belgien,
Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Kroatien, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Georgien, Deutschland, Ungarn, Irak, Irland, Italien, Jordanien,
Korea, Lettland, Libanon, EJR Mazedonien, Montenegro, Marokko,
Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Katar, Slowenien,
Somalia, Spanien, Türkei, Tunesien, Großbritannien, USA und Zypern.
a) Seit wann existiert das Gremium, und welche Maßnahmen oder
Aktionen wurden dort im Jahr 2015 vorbereitet bzw. diskutiert?
Die Einrichtung der WGFTF wurde im Januar 2015 initiiert. In den beiden
Sitzungen im April und Juni 2015 wurde ein Aktionsplan erarbeitet und diskutiert.
b) Sofern hierzu ein Aktionsplan existiert, welchen Inhalt hat dieser?
Der Aktionsplan enthält Ausführungen zu verschiedenen Handlungsfeldern zur
Bekämpfung der von Foreign Terrorist Fighters ausgehenden Gefahren sowie
zur Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnern.
28. Mit welchen afrikanischen Ländern führt die Europäische Kommission
nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Antiterrorismus-Dialoge,
bzw. mit welchen Ländern sollen diese in naher Zukunft beginnen?
Die EU führt diese Dialoge mit Marokko, Libanon, Tunesien und Ägypten.
a) Welchen Inhalt haben diese „Dialoge“?
Schwerpunkt der Dialoge sind die Stärkung der Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung des Terrorismus, Fragen des Kapazitätsaufbaus und die Förderung
von De-Radikalisierungsprogrammen.
b) Welche EU-Mitgliedstaaten nehmen daran teil?
Die Teilnahme ist offen für alle EU-Mitgliedstaaten. Angaben, welche
Mitgliedstaaten konkret an welchem Dialog teilgenommen haben, liegen der
Bundesregierung derzeit nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/560029. Was ist der Bundesregierung über den Zeitpunkt, den Ort, die
Teilnehmenden und Vorbereitenden einer zukünftigen Krisenfallübung „CRISIS
Response“ bekannt?
In Umsetzung von Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV „Solidaritätsklausel“) legte der ER mit Beschluss vom
16. Juni 2014 die Einzelheiten zu deren Anwendung bei Terroranschlägen,
Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen, unabhängig
davon, ob diese ihren Ursprung innerhalb oder außerhalb des Gebiets der
Mitgliedstaaten haben, fest. Im Falle der Anrufung der Solidaritätsklausel durch
einen betroffenen Mitgliedsstaat der EU greifen die Vorkehrungen für die
Koordinierung im ER auf Basis der vom ER am 25. Juni 2013 gebilligten Integrierten
EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen („IPCR- Integrated
Political Crisis Response“). Die ursprünglich mit der Ausarbeitung des
Ratsbeschlusses zur Solidaritätsklausel befasste EU-Arbeitsgruppe der Freunde der
Präsidentschaft (FoP) ist mit der weiteren Ausgestaltung des IPCR und seiner
Anwendungsbestimmungen („Standard Operational Procedures“) befasst.
In diesem Zusammenhang führte die FoP-Gruppe am 27. November 2014 eine
erste IPCR-Übung („Crisis Response 2014“) im Ratsgebäude der EU in Brüssel
durch, an der ein Vertreter der Ständigen Vertretung teilnahm. Ziel der Übung
war es, die politische Reaktion des ER und seiner Gremien im Falle eines
Großschadensereignisses (hier: Energieausfall in mehreren Mitgliedstaaten der EU
aufgrund eines Cyberangriffs) als Planübung („table-top exercise“) zu
simulieren. Eine weitere IPCR-Übung ist im Frühjahr 2016 in Brüssel unter
niederländischer Ratspräsidentschaft vorgesehen. Ihr genauer Termin muss noch
festgelegt werden. Wie bei der ersten Planübung im Jahr 2014 werden die
zuständigen Mitarbeiter von Ratssekretariat, Europäischer Kommission und EAD mit
den Experten der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Übung
teilnehmen. Aus diesem Teilnehmerkreis wird auch die Arbeitsgruppe zur
Vorbereitung der Übung gebildet.
30. Mit welchen nordafrikanischen Ländern hat die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung ein „Anti-Terror-Abkommen“ („Memorandum on
Counter Terrorism“) abgeschlossen, bzw. mit welchen Ländern wird ein
solches geplant?
a) Welche Gelder sollen nach derzeitigem Stand hierzu für welche
Projekte vergeben werden?
b) Inwiefern und mit welchen Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung auch EU-Agenturen beteiligt?
Die EU hat bisher keine „Anti-Terror-Abkommen“ mit nordafrikanischen
Ländern abgeschlossen. Ende Mai wurde dem tunesischen Premierminister bei
seinem Besuch in Brüssel ein Anti-Terror-Memorandum vorgestellt, das einen
breiten Fächer von möglichen EU-Unterstützungsmaßnahmen (Verstärkung des
Dialogs, verbesserter Informationsaustausch, Foreign Terrorist Fighters, De-
Radikalisierung, Verhinderung der Terror-Finanzierung) für Tunesien aufzeigt.
Bisher gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von tunesischer Seite noch
keine Reaktion.
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